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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                          Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




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      Netzwerkverbindungen müssen so abgesichert sein, dass Angriffe erkannt bzw. unterbunden werden –
      z. B. durch eine geeignet konfigurierte Firewall und durch die Verwendung geeigneter Anti-Viren-
      Programme.

      Das Produkt „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ darf nur innerhalb eines Intranets zur
      Verfügung gestellt werden. Die Verbindung zwischen dem Client-PC des Benutzers, bzw. dem Server
      der aufrufenden Fachanwendung und dem Server, auf dem die Software „Governikus Verification
      Service, Version 2.6.0.0“ betrieben wird, ist über das Protokoll HTTPS zu realisieren. Der
      Verbindungsaufbau ist durch gegenseitige Authentisierung über zuvor ausgetauschte Zertifikate zu
      schützen.

      Die in diesem Abschnitt gemachten Auflagen müssen eingehalten werden.

  5.1.3 Auslieferung und Installation

      Die Auslieferung erfolgt online per Download von einem Webserver.

      Über die ausgelieferte Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ wird durch den
      Hersteller bei Erstellung der Software ein Hashwert erstellt und mit der Software veröffentlicht, um
      Schutz vor unerkannten nachträglichen Manipulationen und Veränderungen zu bieten. Der Administrator
      sollte sich vor der Installation der Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ durch
      einen Hashwertvergleich die Integrität der vorliegenden Software prüfen.

      Die Installation der Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ muss durch einen
      Administrator durchgeführt werden. Das Administratorhandbuch beschreibt die notwendigen Schritte.

  5.1.4 Auflagen für den Betrieb des Produktes

      Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ wird in einem „geschützten Einsatzbe-
      reich (Regelfall/ Standardlösung)“ (vgl. das Dokument der Bundesnetzagentur, „Einheitliche Spezifi-
      zierung der Einsatzkomponenten für Signaturanwendungskomponenten – Arbeitsgrundlage für Entwick-
      ler/Hersteller und Prüf-/Bestätigungsstellen“, Version 1.4, 19.07.2005) betrieben.

      Während des Betriebs sind die folgenden Bedingungen für den sachgemäßen Einsatz zu beachten:

      Auflagen zur Sicherheit der IT-Plattform und Applikationen
      Es muss gewährleistet sein, dass von der Hardware, auf der die Software „Governikus Verification
      Service, Version 2.6.0.0“ betrieben wird, keine Angriffe ausgehen. Insbesondere ist sicherzustellen,
      dass

             die auf den eingesetzten Computern installierte Software nicht böswillig manipuliert oder
              verändert werden kann,

             auf den Computern keine Viren oder trojanischen Pferde eingespielt werden können,

             die Hardware der Computer nicht unzulässig verändert werden kann.

      Auflagen zum Schutz vor manuellem Zugriff Unbefugter
      Der eingesetzte Server muss gegen einen manuellen Zugriff Unbefugter geschützt werden – insbeson-
      dere, um Manipulation von Dateien auf Dateisystemebene, die die Software zur Darstellung der
      Nachrichten benötigt, zu unterbinden. Dies kann z. B. durch Aufstellung in einem abschließbaren Raum
      geschehen.



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  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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          Für das Passwort sind folgende Auflagen einzuhalten:

                     Es dürfen keine Trivialpasswörter (z. B. "BBBBBBBB" oder "12345678") verwendet werden.

                     Das Passwort enthält mindestens ein Zeichen, das kein Buchstabe ist (Sonderzeichen oder
                      Zahl).

                     Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein.

          Auflagen zum Schutz vor Angriffen über Datenaustausch per Datenträger
          Bei Einspielen von Daten über Datenträger muss – z. B. durch die Verwendung geeigneter Anti-Viren-
          Programme – sichergestellt werden, dass keine Viren oder trojanischen Pferde eingespielt werden
          können.

          Auflagen zur Sicherheitsadministration des Betriebs
          Es sind folgende Auflagen einzuhalten:

                     Der eingesetzte Server ist gegen einen unberechtigten Zugriff zu sichern.

                     Für die unterschiedlichen Mandanten sind jeweils eigene Verzeichnisse als Speicherorte
                      einzutragen. Diese Verzeichnisse sind gegen unberechtigten Zugriff zu schützen.

                     Die Administrationsanwendung ist gegen den Zugriff Unbefugter zu schützen (z. B. nur lokalen
                      Zugriff erlauben).

                     Die Konfiguration der Software erfolgt über ein 4-Augen-Prinzip unter Aufsicht des IT-
                      Sicherheits- oder Datenschutzbeauftragten, welcher jede Konfiguration explizit autorisieren
                      muss, was dokumentiert wird. Der IT-Sicherheits- oder Datenschutzbeauftragte führt
                      regelmäßige Prüfungen der Konfiguration durch.

          Auflagen zum Schutz vor Fehlern bei Betrieb/Nutzung
          Folgende Auflagen sind für den sachgemäßen Einsatz der Software „Governikus Verification Service,
          Version 2.6.0.0“ zu beachten:

                     Eine Signaturgesetz-konforme Verifikation von qualifizierten elektronischen Signaturen erfordert
                      bei der Integration der Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ in
                      Fachanwendungen über die Schnittstelle, dass

                          o   das ausführliche Prüfprotokoll (HTML oder PDF) dem Benutzer der Fachanwendung
                              durch die Fachanwendung unverfälscht zur Verfügung gestellt wird,

                          o   die geprüften signierten Inhalte durch den Benutzer der Fachanwendung dem
                              Prüfprotokoll eindeutig zuordbar und bei Bedarf einsehbar sind.

                     Eine Signaturgesetz-konforme Nachprüfung qualifizierter Zertifikate kann nur erfolgen, soweit
                      dafür die technischen Voraussetzungen – insbesondere durch die Verbindung zum OCSP/CRL-
                      Relay – gegeben sind.

          Auflagen für Wartung/Reparatur
          Eine Pflege und Wartung der Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ ist nicht vor-
          gesehen. Ggf. erfolgt eine Aktualisierung durch den Administrator über einen Download einer neuen
          Version von einem Webserver.

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  5.2 Benutzer-PC

  5.2.1 Einrichtung der IT-Komponenten

      Folgende Kombinationen von Betriebssystemen und Browsern wird unterstützt:

       Betriebssystem                                          Browser
        Windows 7                                              Internet-Explorer ab Version 9
                                                               Mozilla Firefox ab Version 8
        Windows Vista                                          Internet-Explorer ab Version 8
                                                               Mozilla Firefox ab Version 8
        Windows XP                                             Internet-Explorer ab Version 8
                                                               Mozilla Firefox ab Version 8
        SuSE Linux 11.3                                        Mozilla Firefox ab Version 8
               Tabelle 8: Unterstützte Kombinationen von Betriebssystemen und Browsern

  5.2.2 Anbindung an ein Netzwerk

      Für die Nutzung des Produktes „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ ist ein Netzwerk
      notwendig.

      Bei Anbindung des Benutzer-PCs an ein Netzwerk müssen die folgenden Maßnahmen zum Schutz
      beachtet werden: Netzwerkverbindungen müssen so abgesichert sein, dass Angriffe erkannt bzw.
      unterbunden werden – z. B. durch eine geeignet konfigurierte Firewall und durch die Verwendung
      geeigneter Anti-Viren-Programme.

      Die Nutzung des Produktes „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ ist nur innerhalb eines
      Intranets erlaubt, d. h., der Benutzer-PC muss innerhalb desselben Intranets wie der Server mit der
      Anwendung „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ betrieben werden. Die Verbindung
      zwischen dem Client (PC des Benutzers) und dem ist Server das Protokoll HTTPS zu realisieren. Der
      Verbindungsaufbau ist durch gegenseitige Authentisierung über zuvor ausgetauschte Zertifikate zu
      schützen.

  5.2.3 Auslieferung und Installation

      keine, da Nutzung über Browser erfolgt

  5.2.4 Auflagen für den Betrieb des Produktes

      Die Software „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ wird in einem „geschützten Einsatzbe-
      reich (Regelfall/ Standardlösung)“ (vgl. das Dokument der Bundesnetzagentur, „Einheitliche Spezifi-
      zierung der Einsatzkomponenten für Signaturanwendungskomponenten – Arbeitsgrundlage für Entwick-
      ler/Hersteller und Prüf-/Bestätigungsstellen“, Version 1.4, 19.07.2005) genutzt.

      Während der Nutzung sind die folgenden Bedingungen für den sachgemäßen Einsatz zu beachten:

      Auflagen zur Sicherheit der IT-Plattform und Applikationen
      Es muss gewährleistet sein, dass von der Hardware, auf der die Software „Governikus Verification
      Service, Version 2.6.0.0“ genutzt wird, keine Angriffe ausgehen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass


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  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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                     die auf den eingesetzten Computern installierte Software nicht böswillig manipuliert oder
                      verändert werden kann,

                     auf den Computern keine Viren oder trojanische Pferde eingespielt werden können,

                     die Hardware der Computer nicht unzulässig verändert werden kann.

           Auflagen zum Schutz vor Angriffen über Datenaustausch per Datenträger
           Bei Einspielen von Daten über Datenträger muss – z. B. durch die Verwendung geeigneter Anti-Viren-
           Programme – sichergestellt werden, dass keine Viren oder trojanische Pferde eingespielt werden
           können.

           Datenschutz-rechtlicher Hinweis
           Die zu prüfenden Dateien werden auf einen Web-Server hochgeladen und verlassen damit den
           Benutzer-PC. Der Benutzer muss vor einer Nutzung sicherstellen, dass diese Datenübermittlung
           datenschutz-rechtlich sowie aus Gründen einer eventuell zu beachtenden Vertraulichkeit zulässig ist.

           Auflagen zur Nutzung des Produktes „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“
           Die Anwendung „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“ wird als Dienst durch einen
           Dienstanbieter bereitgestellt. Der Benutzer muss sich vor einer Nutzung über die Vertrauenswürdigkeit
           des Dienstanbieters und die Einhaltung der Auflagen an die Einsatzumgebung des Servers informieren
           bzw. entsprechende Vereinbarungen mit dem Dienstanbieter treffen.


      6    Algorithmen und zugehörige Parameter

           Zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen werden vom Produkt „Governikus Verification
           Service, Version 2.6.0.0“ Hashfunktionen der SHA-Familie (SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA-384, SHA-
           512) und RIPEMD-160 sowie die Signaturverfahren RSA9 mit einer Schlüssellänge von 2048 Bit
           bereitgestellt.

           Die gemäß Anlage 1 Abs. I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung für die verwendeten kryptografischen
           Algorithmen sind gemäß den Angaben der Bundesnetzagentur10 wie folgt als geeignet eingestuft:

                               Algorithmus              Schlüssellänge            Gültig bis
                               SHA-224                                            31.12.2015
                               SHA-256                                            31.12.2018
                               SHA-384                                            31.12.2018
                               SHA-512                                            31.12.2018
                               RSA                      2048 Bit                  31.12.2018
                               SHA-1                                              31.12.201511



      9
       Die Schlüssellänge richtet sich nach den zu verifizierenden Signaturen; das Produkt „Governikus
      Verification Service, Version 2.6.0.0“ unterstützt die gängigen Schlüssellängen von 2048 Bit.
      10
        vgl. „Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung
      (Übersicht über geeignete Algorithmen)“ der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
      Post und Eisenbahn vom 30. Dezember 2011


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                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




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                         RIPEMD160                                          31.12.201511




  7    Gültigkeit der Herstellererklärung

       Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf, längstens jedoch bis zum 31.12.2017 gültig. Die Gültigkeit der
       Herstellererklärung kann sich verkürzen, wenn z. B. neue Feststellungen hinsichtlich der Sicherheit des
       Produktes oder der Eignung der Algorithmen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

       Der aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur,
       Referat Qualifizierte Elektronische Signatur – Technischer Betrieb) zu erfragen.


  8    Zusatzdokumentation

       Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und
       bei der zuständigen Behörde hinterlegt:

              „Unterlagen zur Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4 SigG für die Software ‚Governikus
               Verification Service, Version 2.6.0.0’ – Sicherheitstechnische Produktbeschreibung und
               Spezifikation“, Version 1.0, 09.02.2012, 63 Seiten.

              „Unterlagen zur Herstellererklärung gemäß § 17 Abs. 4 SigG für die Software ‚Governikus
               Verification Service, Version 2.6.0.0’ – Testdokumentation“, Version 1.0, 09.02.2012, 13 Seiten.

              „Governikus Verification Service – Benutzerhandbuch“, Dokumentenversion 2.6.0.0_0,
               25.01.2012, 15 Seiten.

              „Governikus Verification Service - Systemanforderungen“, Dokumentenversion 2.6.0.0_0,
               25.01.2012, 5 Seiten.

              „Governikus Verification Service – Administratorhandbuch“, Dokumentenversion 2.6.0.0_0,
               25.01.2012, 20 Seiten.

              „Governikus Verification Service – Entwicklerhandbuch“, Dokumentenversion 2.6.0.0_0,
               25.01.2012, 14 Seiten.

              „Governikus Verification Service – Testhandbuch“, Dokumentenversion 2.6.0.0_1, 03.01.2012,
               35 Seiten.

              „Governikus-Verification-Service – Testprotokolle.zip“, Stand 20.01.2012

              „Benutzerhandbuch bos-Prüfprotokoll“, Dokumentenversion 3.2.0.2_1, 31.10.2011, 111 Seiten.
              „Testhandbuch Verification Interpreter 3.2.0.2“, Dokumentenversion 1.4, 31.10.2011, 31 Seiten

       Die Dokumente wurden von der bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH &
       Co. KG erstellt.



  11
   Hinweis: Die Hashfunktionen SHA-1 und RIPEMD-160 sind ausschließlich zur Prüfung qualifizierter
  Zertifikate, aber nicht zu deren Erstellung oder zur Erzeugung und Prüfung anderer qualifiziert signierter
  Daten geeignet.


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  Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012                                   – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                        739
                                             Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                  Herstellererklärung bos-2012-08-01

                                             Ende der Herstellererklärung




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      Herstellererklärung für „Governikus Verification Service, Version 2.6.0.0“


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                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
740                                              – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,    05 2012
                                                    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




Mitteilung Nr. 233/2012

Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG,
die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden;

hier: bremen online services Entwicklungs- und Betriebsge-
sellschaft mbH & Co. KG, Governikus WebSigner, Version
2.6.0.0

Veröffentlichungshinweis

Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Sig-
naturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009
(BGBl. I S. 2091), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller
von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Her-
stellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu
veröffentlichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröf-
fentlichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine ma-
terielle Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prüfung
der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundes-
netzagentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellerer-
klärungen und für die Produkte sind allein die Hersteller ver-
antwortlich.


Hersteller:
bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft
mbH & Co. KG
Am Fallturm 9
28359 Bremen

Produkt:
Governikus WebSigner, Version 2.6.0.0

Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung Governikus WebSigner, Version 2.6.0.0, Stand:
22. Februar 2012

Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:

     1.   Sicherheitstechnische Produktbeschreibung und Spezifi-
          kation, Stand: 09.02.2012, 62 Seiten

     2.   Testdokumentation, Stand: 09.02.2012, 18 Seiten

     3.   Benutzerhandbuch,     Dokumentenversion        2.6.0.0_0,
          Stand: 26.01.2012, 51 Seiten

     4.   Systemanforderungen, Dokumentenversion 2.6.0.0_0,
          Stand: 01.02.2012, 15 Seiten

     5.   Entwickler- und Administratorhandbuch, Dokumentversi-
          on 2.6.0.0_0, Stand: 26.01.2012, 37 Seiten

     6.   Testhandbuch    Governikus     WebSigner,    Stand:
          31.01.2012, Dokumentenversion 2.6.0.0_1, 40 Seiten

     7.   Testprotokolle Governikus Web Signer, Release 2.6.0.0,
          Stand: 27.01.2012



Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                          Bonn, 14. März 2012
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                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                   Herstellererklärung bos-2012-05-01


                                                  Herstellererklärung



                                                            Die

                  bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

                                                     Am Fallturm 9

                                                     28359 Bremen



                                    erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG1

                                      in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Satz 1 SigV2,

                                                    dass ihr Produkt



                                       Governikus WebSigner, Version 2.6.0.0



                  die nachstehend genannten Anforderungen des SigG1 bzw. der SigV2 in Teilen erfüllt.




                                               Bremen, den 22.02.2012




                                                   gez. Dr. Stephan Klein
                                                      Geschäftsführer



             Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer bos-2012-05-01 besteht aus 16 Seiten.




      1
       Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) vom 16. Mai 2001
      (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)
      2
       Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV) vom 16. November 2001 (BGBl. I S.
      3074), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542)

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742                                    – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                05 2012
                                          Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                               Herstellererklärung bos-2012-05-01



  Dokumentenhistorie

      Version     Datum           Autor                                              Bemerkung

      1.0         09.02.2012      bremen online services Entwicklungs- und           Initialversion
                                  Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
      1.1         22.02.2012      bremen online services Entwicklungs- und           Gültigkeitsende korrigiert
                                  Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG




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  Herstellererklärung für „Governikus WebSigner, Version 2.6.0.0“


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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
05 2012                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                             743
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                        Herstellererklärung bos-2012-05-01



      Beschreibung des Produkts


      1   Handelsbezeichnung

          Die Handelsbezeichnung lautet:         Governikus WebSigner, Version 2.6.0.0

          Auslieferung:                          online per Download

          Hersteller:                            bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH
                                                 & Co. KG (bos KG), Am Fallturm 9, 28359 Bremen

          Handelsregisterauszug:                 HRA 22041 HB


      2   Lieferumfang und Versionsinformationen

          Nachfolgend ist der Lieferumfang einschließlich der Versionsinformationen aufgezählt:

          Produktart          Bezeichnung                                     Version          Übergabeform
          Software            Governikus WebSigner                            2.6.0.0          online per Download
          Dokumentation       Governikus WebSigner                            2.6.0.0_0        online per Download
                              Benutzerhandbuch
                              Governikus WebSigner                            2.6.0.0          online per Download
                              Systemanforderungen
                              Governikus Signer Web Edition                   2.6.0.0_0        online per Download
                              Entwickler- und Administratorhandbuch

          Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformationen

          Alle Dateien der Software werden vor der Auslieferung vom Hersteller signiert, um Schutz vor
          unerkannten nachträglichen Manipulationen zu bieten. Das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat
          wird vom Hersteller auf seiner Internetseite (www.bos-bremen.de) zur Verfügung gestellt.

          Das Produkt „Governikus WebSigner, Version 2.6.0.0“ nutzt die folgenden nach SigG bestätigten
          Produkte, die von Dritten hergestellt werden und nicht Bestandteil dieser Erklärung sind (z. B.
          Kartenleser oder sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE):

          Produkt-    Bezeichnung                                      Beschreibung + Registriernummer der
          klasse                                                       Bestätigung
                      Herausgeber /            Handelsname             Name in der                     Registrierungsnr. der
                      Hersteller                                       Bestätigungsurkunde             Bestätigungsurkunde
          SSEE        Produktzentrum           TeleSec NetKey 3.0      Signaturerstellungseinheit TUVIT.93146.TE.12.200
                      TeleSec der Deutschen    mit PKS                 TCOS 3.0 Signature Card, 6
                      Telekom AG                                       Version 1.1                Nachtrag vom
                      Hersteller: T-Systems                                                       07.05.2010
                      Enterprise Service
                      GmbH
          SSEE        Bundesnotarkammer,       Bundesnotarkammer,      Signaturerstellungseinheit      BSI.02114.TE.12.2008
                      Zertifizierungsstelle    Zertifizierungsstelle   STARCOS 3.2 QES
                                               qual. elektronische     Version 2.0                     1. Nachtrag vom
                      Hersteller: Giesecke &
                      Devrient GmbH            Signatur                                                08.03.2010
                                               - Stapelsignatur -




      bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG                                Seite 3 von 16
      Herstellererklärung für „Governikus WebSigner, Version 2.6.0.0“


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