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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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 PMxAsl bei ISIS-outdoor (TVSt)                                                                             Nettopreis
                                                                                                             in EUR

 Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden                                                      101,36
 Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden                                                       45,36



3. Entgelt für Zusätzliche Anfahrt im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess

 Produkt                                                                                                    Nettopreis
                                                                                                             in EUR

 Zusätzliche Anfahrt im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess                                              38,95



4. Entgelt für TAL-Portwechsel

 Produkt                                                                                                    Nettopreis
                                                                                                             in EUR

 TAL-Portwechsel                                                                                              44,24



5. Entgelt für Faxzuschlag

 Produkt                                                                                                    Nettopreis
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 Faxzuschlag                                                                                                   7,15



II.) Preisliste: Nutzungsänderung

Bereitstellungsentgelt für die Nutzungsänderung CuDA

Änderung der TAL-Produktvariante (CuDA 2Dr von niederbitratig in hochbitra­tig)

 Änderungsvariante                                                                                Nettopreis
                                                                                                   in EUR
 TAL CuDA 2 Draht -> TAL CuDA 2 Draht hochbitratig
 ohne Umschaltung im Verbindungskabel, ohne Umschaltung im Netz                                      19,54
 mit Umschaltung im Verbindungskabel, ohne Umschaltung im Netz                                       47,44
 ohne Umschaltung im Verbindungskabel, mit Umschaltung im Netz                                       85,17
 mit Umschaltung im Verbindungskabel, mit Umschaltung im Netz                                        88,03
 Nutzungsänderung nicht möglich                                                                      27,99




                                                                                                               Bonn, 2. Mai 2012
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Änderung der TAL-Produktvariante (CuDA 2Dr von hochbitratig in niederbitra­tig)

 Änderungsvariante                                                                                      Nettopreis
                                                                                                         in EUR
 TAL CuDA 2 Draht hochbitratig -> TAL CuDA 2 Draht
 ohne Umschaltung im Verbindungskabel, ohne Umschaltung im Netz                                            19,54
 mit Umschaltung im Verbindungskabel, ohne Umschaltung im Netz                                             47,46

Änderung des Übertragungsverfahrens unter Beibehaltung der Produktvariante CuDA 2Dr hochbitratig

 Änderungsvariante                                                                                      Nettopreis
                                                                                                         in EUR
 TAL CuDA 2 Draht hochbitratig -> Änderung Ü-Verfahren
 ohne Umschaltung im Verbindungskabel, ohne Umschaltung im Netz                                            19,54
 mit Umschaltung im Verbindungskabel, ohne Umschaltung im Netz                                             47,44
 ohne Umschaltung im Verbindungskabel, mit Umschaltung im Netz                                             85,17
 mit Umschaltung im Verbindungskabel, mit Umschaltung im Netz                                              88,03
 Nutzungsänderung nicht möglich                                                                            27,99

III.) Preisliste: Zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten

Für jede „zusätzliche Leistung“ zu besonderen Zeiten wird zusätzlich zu den gemäß dem Standardvertrag über
den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung anfallenden Entgelten für den besonderen Aufwand ein weiteres
Entgelt in Rechnung gestellt.

Dieses Entgelt beträgt pro „zusätzliche Leistung“:

     Anzahl Schaltungen im Zeitfenster                  Zugang zur Teilnehmeranschluss­leitung pro Schaltung
                     1 bis 3                                                          95,12 EUR
                    4 bis 12                                                          65,02 EUR
                    13 bis 52                                                         38,42 EUR
                     ab 53                                                            31,95 EUR
                    Projekte                                                       nach Aufwand *
 *
  Der Aufwand wird entsprechend der Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom AG geson-
 dert in Rechnung gestellt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in
der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag)
zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712
oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.05.2012, 10.00 Uhr, im
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK 3c-12-070



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Mitteilung Nr. 274/2012

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für „Carrier Line Sharing (CLS)“

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.04.2012 folgende Entgelte für den Zeitraum ab dem
01.07.2012 beantragt:


1. Carrier Line Sharing (CLS)

                                                                                                 Nettopreise
                                                                                                   in Euro
 Überlassung, monatlich                                                                              2,43

 Übernahme                                                                                           56,52

 Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden                                    74,17

 Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden                                     94,97

 Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden                                    108,41

 Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden                                     123,92

 Kündigung, ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden                                             40,40

 Kündigung, mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden                                             12,83

 Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess                                   38,95


2. Carrier Line Sharing am KVz (CLS am KVz)

                                                                                                 Nettopreise
                                                                                                   in Euro
 Überlassung, monatlich                                                                              2,43

 Übernahme                                                                                           64,71

 Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden                                                           73,47

 Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden                                                            93,50

 Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden                                              48,59

 Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden                                              12,83

 Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess                                   38,95


                                                                                                             Bonn, 2. Mai 2012
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                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
08 2012                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1149


Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in
der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag)
zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712
oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22.05.2012, 11:30 Uhr, im
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.



BK3f-12/072




Bonn, 2. Mai 2012
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Mitteilung Nr. 275/2012                                                 elektronisch im Word- (oder Word-kompatibel) oder PDF-Dateifor-
                                                                        mat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an
Anhörung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen                   E-Mail: referat212@bnetza.de
zum Bedarfsermittlungsverfahren - BK1-11/003; Untersuchung
der Frequenzbedarfe für den drahtlosen Netzzugang ab 2017               einzureichen.
in den Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz;
                                                                        Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen im Original auf den Inter-
- Aktenzeichen: BK1-11/003                                              netseiten der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Aus diesem
                                                                        Grund ist bei der Einreichung der Kommentare das Einverständnis
In den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz sind ab dem 1.            mit einer Veröffentlichung zu erklären und eine zur Veröffentlichung
Januar 2017 Frequenzen für die bundesweite Nutzung für den              bestimmte sowie eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ge-
drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikations-               schwärzte Fassung einzureichen.
diensten verfügbar (Auslauf der befristeten Frequenznutzungsrech-
te zum 31.12.2016).                                                     Die Präsidentenkammer entscheidet nach Ermittlung aller Umstän-
                                                                        de und Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen eines objek-
Die Frequenzen sind in einem objektiven, transparenten und diskri-      tiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach
minierungsfreien Verfahren zuzuteilen. Um den Marktteilnehmern          § 55 Abs. 9 TKG.
beziehungsweise den interessierten Kreisen die Gelegenheit einzu-
räumen, sich frühestmöglich an der Gestaltung des Verfahrens
über die Bereitstellung der 900-MHz- und 1800-MHz-Frequenzen
zu beteiligen, hatte die Präsidentenkammer im Jahr 2011 Eckpunk-        BK1-11/003
te über die Rahmenbedingungen für eine Bedarfsermittlung öffent-
lich zur Anhörung gestellt und im Dezember 2011 ein förmliches
Bedarfsermittlungsverfahren eingeleitet.

Das Bedarfsermittlungsverfahren ist ein wichtiger Schritt, um auf
künftige Nachfragen nach Frequenzen vorbereitet zu sein und effi-
ziente Frequenznutzungen zu fördern. Die Bedarfsanmeldungen
interessierter Unternehmen sind ein geeignetes Element einer Pro-
gnoseentscheidung der Präsidentenkammer nach § 55 Abs. 9
Satz 2 Alt. 1 TKG. Aus Sicht der Präsidentenkammer ist es darüber
hinaus erforderlich, dieser Prognose Frequenzbedarfe zugrunde zu
legen, die nicht nur die Bedarfsanmeldungen interessierter Unter-
nehmen für die im Jahr 2016 auslaufenden Frequenznutzungsrech-
te, sondern auch die künftigen Entwicklungen berücksichtigen, um
Frequenzen nachfrage- und bedarfsgerecht bereitzustellen.

Daher sieht die Präsidentenkammer im Rahmen ihres Bedarfser-
mittlungsverfahrens eine Hauptaufgabe darin, neben der Bewer-
tung der bereits erfolgten Bedarfsanmeldungen die zukünftigen
marktlichen, technologischen und internationalen Entwicklungen
unter Beteiligung aller interessierten Kreise abzuschätzen.

Hierzu hat die Präsidentenkammer einen Fragenkatalog zu Fakten
und Einschätzungen entwickelt, die für eine belastbare Prognose
der Frequenzbedarfe kurz-, mittel- und langfristig relevant sein kön-
nen. Gegenstand der Fragen sind technologische und marktliche
Entwicklungen sowie Faktoren der angemessenen Frequenzaus-
stattung.

Die Präsidentenkammer gibt mit der öffentlichen Konsultation allen
interessierten Kreisen wie zum Beispiel Telekommunikations-Foren
und Verbänden, Verbraucherorganisationen, System- bzw. Geräte-
herstellern, Institutionen aus Forschung und Entwicklung, Diens­
teanbietern, Inhalteanbietern sowie Netzbetreibern die Gelegen-
heit, Tatsachen und Prognosen zu kurz-, mittel- und langfristigen
Entwicklungen im Bereich drahtloser Netzzugang vorzubringen und
Einschätzungen zu adäquaten Frequenzausstattungen abzugeben.

Die Präsidentenkammer ruft die interessierten Kreise der Öffent-
lichkeit hiermit zur Stellungnahme auf. Die Stellungnahmen sind in
deutscher Sprache

                         bis zum 03. Juli 2012,

in Schriftform bei der

        Bundesnetzagentur
        Referat 212
        Tulpenfeld 4
        53113 Bonn
und




                                                                                                                         Bonn, 2. Mai 2012
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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
08 2012                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –            1151


          Analysepapier Projekt 2016                                                                   Seite 1 von 30




                                                      Anhörung



                                                           der



                           Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für
                    Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen



                                Untersuchung der Frequenzbedarfe
                              für den drahtlosen Netzzugang ab 2017
                         in den Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz
                                           (Projekt 2016)


                                                     BK1-11/003




Bonn, 2. Mai 2012
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                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1152                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   08 2012


       Analysepapier Projekt 2016                                                                 Seite 2 von 30




       Inhalt


       1. Einleitung


       2. Überblick über das Bedarfsermittlungsverfahren


       3. Analyse der bedarfsbestimmenden Faktoren


          3.1. Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang


          3.2. Markt für den drahtlosen Netzzugang


          3.3. Technologische Entwicklungen


          3.4. Internationale Entwicklungen


          3.5. Ausblick


       4. Fragenkatalog


       5. Weiteres Vorgehen




                                                                                                         Bonn, 2. Mai 2012
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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
08 2012                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        1153


           Analysepapier Projekt 2016                                                                  Seite 3 von 30




           1. Einleitung
           In den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz sind ab dem 1. Januar 2017 Frequenzen
           für die bundesweite Nutzung für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommuni-
           kationsdiensten verfügbar.
           Bis zum 31. Dezember 2016 sind die Frequenzen den Netzbetreibern E-Plus Mobilfunk GmbH
           & Co. KG (E1-Lizenz), Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (E2-Lizenz), Telekom Deutsch-
           land GmbH (D1-Lizenz) und Vodafone D2 GmbH (D2-Lizenz) aufgrund der bestandsgeschütz-
           ten GSM-Lizenzen befristet zugeteilt.
           Die GSM-Lizenzen wurden in Deutschland in den 1990er Jahren vergeben. Die im Rahmen
           der Lizenzierung bereitgestellten Frequenzbänder 900 MHz und 1800 MHz waren auf der
           Grundlage einer europäischen Harmonisierung für einen europaweiten Mobilfunkdienst nach
           dem GSM-Standard reserviert. Hieraus ergab sich die einzigartige Möglichkeit für die Einfüh-
           rung einer europaweiten mobilen Kommunikation. Mit der GSM-Lizenzierung in Deutschland
           und der gleichzeitigen europaweiten Einführung von Angeboten von GSM-Mobilfunkdiensten
           ließen sich die Potenziale der 900-MHz- und 1800-MHz-Bänder optimal ausschöpfen. Öko-
           nomisch entwickelte sich GSM zu einem großen Erfolg für den deutschen Mobilfunkmarkt mit
           herausragender gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Damit geht einher ein großer gesellschaft-
           licher Nutzen für die Verbraucher, für die erstmals eine flächendeckende mobile Kommunika-
           tion angeboten wurde. Mit Blick auf die europaweite Einführung ist die Erfolgsgeschichte von
           GSM auch an der ökonomischen und sozialen Integration in der Europäischen Union zu be-
           messen.
           Zwischenzeitlich wurden durch die Flexibilisierung der Frequenzordnung die frequenztech-
           nisch-regulatorischen Beschränkungen auf das GSM-System aufgehoben. Die 900-MHz- und
           1800-MHz-Bänder können auch für breitbandigere Systeme wie zum Beispiel UMTS oder LTE
           genutzt werden. Mit Blick hierauf ist den 900-MHz- und 1800-MHz-Bändern erneut ein hohes
           Potenzial beizumessen: Sie werden auf absehbare Zeit noch von größerer Bedeutung sein für
           die Versorgung der Verbraucher mit Sprachtelefonie, Kurznachrichten oder Datendiensten.
           Die beiden Frequenzbereiche sind wegen ihrer physikalischen Ausbreitungsbedingungen gut
           geeignet, um sowohl in der Fläche als auch in Ballungsgebieten den Verbrauchern innovative
           mobile breitbandige Datendienste (mobiles Internet) bereitzustellen. Treiber für die steigende
           Nachfrage nach mobilen Datendiensten sind insbesondere
              neue multimediale Endgeräte, wie z. B. Smartphones und Tablet-PCs,
              mobile breitbandige Internetnutzungen,
              Cloud-Computing,
              Video-Streams,
              mobile Software-Anwendungen (Apps)
              Anstieg des automatisierten Informationsaustauschs von Endgeräten (Machine-to-
               Machine, M2M)
              multimediale soziale Netzwerke
              HD-Sprachtelefonie (High Definition Voice).
           Mit ihrer Breitbandstrategie hat die Bundesregierung ehrgeizige Ziele gesetzt, um die Versor-
           gung der Bevölkerung mit Breitband zu fördern: Bis zum Jahr 2014 sollen bereits für 75 % der
           Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur
           Verfügung stehen mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst
           bald flächendeckend verfügbar zu haben. Bei der Vergabe der 900-MHz- und 1800-MHz-
           Bänder geht es also auch darum, Investitionsanreize zu setzen und zu Gunsten der Verbrau-
           cher Innovationen und den nachhaltigen Wettbewerb zu fördern, um das Ziel der Bundesregie-
           rung nachhaltig zu unterstützen.



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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1154                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   08 2012


       Analysepapier Projekt 2016                                                                   Seite 4 von 30


       Breitbandnetze für die elektronische Kommunikation erlauben einen Austausch von Informati-
       onen und Daten in Hochgeschwindigkeit. Durch den Einsatz einer Vielzahl von Techniken und
       die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau von Breitbandnetzen – wie es zum Bei-
       spiel mit der zügigen Nutzung der Frequenzen im 800-MHz-Band zur Versorgung mit breit-
       bandigem Internet mit großem Erfolg in Deutschland gelungen ist – kann im Wettbewerb der
       Infrastrukturen und Geschäftsmodelle der Versorgungsgrad der Bevölkerung auch durch den
       Ausbau von Infrastrukturen erheblich gesteigert werden. Insoweit sind optimale sozioökonomi-
       sche Ergebnisse, also ökonomisches Wachstum und gesellschaftlicher Nutzen der Breitband-
       infrastrukturen, durch den Einsatz funkgestützter breitbandiger Netzzugänge zu erreichen, die
       Impulse sowohl für einen intermodalen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Infrastruktu-
       ren als auch für Synergien bei den Infrastrukturinvestitionen geben. Der Zugang zu funkge-
       stützten Hochgeschwindigkeitsnetzen ist daher eine essenzielle Voraussetzung für einen Zu-
       gang zu innovativen breitbandigen Diensten oder Inhalten wie das mobile Internet oder soge-
       nanntes Infotainment (information and entertainment – zum Beispiel Videostream, Internet-
       Radio oder Internet-TV etc), aber auch Voraussetzung für die gesellschaftlichen Entfaltungen
       durch den Zugang zu Angeboten aus den Bereichen Bildung (e-learning), Verwaltung (e-
       government), Gesundheit (e-health) oder Telearbeit (e-work). Ziel ist es, die Nutzung dieser
       breitbandigen Dienste schnellstmöglich mobil und flächendeckend zu erreichen.
        Telekommunikationsnetze mit ihren hohen Versorgungsgraden der Bevölkerung und ihren
       intelligenten Plattformen dienen als „Nervenbahnen“ einer Informationsgesellschaft und sind
       daher die passenden Mittel, um auch andere Netzinfrastrukturen „intelligenter“ zu machen.
       Funknetze wie zum Beispiel die bestehenden GSM-Netze, die die Frequenzbänder 900 MHz
       und 1800 MHz nutzen, verfügen in Deutschland über eine „Reichweite“ von nahezu 100 % der
       Bevölkerung und werden daher schon heute sowohl zur Versorgung von Teilnehmern entlang
       von Infrastrukturen wie Autobahnen oder Eisenbahnstrecken genutzt, aber auch für Datenan-
       wendungen, die die Nutzung und den Betrieb von Netzinfrastrukturen unterstützen (z. B. E-
       call, Mautsysteme, Smart Metering für die Gas- Wasser-, Strom- oder Wärmeverbrauchser-
       fassung etc.). Daher können funkgestützte breitbandige Telekommunikationsinfrastrukturen
       und Telekommunikationsdienste einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung von Versor-
       gungsnetzen der Energiewirtschaften und damit zur Energiewende in Deutschland leisten
       (Smart Grid und Smart Metering).
       Um den Marktteilnehmern beziehungsweise interessierten Unternehmen die Gelegenheit ein-
       zuräumen, sich frühestmöglich an der Gestaltung des Verfahrens über die Bereitstellung der
       900-MHz- und 1800-MHz-Bänder zu beteiligen, hatte die Präsidentenkammer im Jahr 2011
       Eckpunkte über die Rahmenbedingungen für eine Bedarfsermittlung öffentlich zur Anhörung
       gestellt und im Dezember 2011 ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren eingeleitet. Inte-
       ressierte Unternehmen konnten bis zum 16. Januar 2012 ihre prognostizierten Bedarfe an-
       melden.
       Das Bedarfsermittlungsverfahren ist ein wichtiger Schritt, um auf künftige Nachfragen nach
       Frequenzen vorbereitet zu sein und effiziente Frequenznutzungen zu fördern. Die Bedarfsan-
       meldungen interessierter Unternehmen sind ein geeignetes Element einer Prognoseentschei-
       dung der Kammer nach § 55 Abs. 9 Satz 2 Alt. 1 TKG. Aus Sicht der Kammer ist es darüber
       hinaus erforderlich, dieser Prognose Frequenzbedarfe zugrunde zu legen, die nicht nur die
       Bedarfsanmeldungen interessierter Unternehmen für die im Jahr 2016 auslaufenden Fre-
       quenznutzungen, sondern auch die künftigen marktlichen und technologischen Entwicklungen
       berücksichtigen. Dies gilt ums so mehr, als sich hieraus die Notwendigkeit zur Bereitstellung
       zusätzlichen Frequenzspektrums ergeben kann, um die verbrauchergetriebene Nachfrage
       nach mobilem Breitband – insbesondere unter Berücksichtigung der internationalen Harmoni-
       sierung – befriedigen zu können. Die Präsidentenkammer hat demzufolge über die Frequenz-
       knappheit im Sinne von § 55 Abs. 9 TKG nach Kenntnis aller Umstände im Rahmen eines
       objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens zu entscheiden.


       Die Präsidentenkammer gibt daher mit der öffentlichen Konsultation allen interessierten Krei-
       sen wie zum Beispiel



                                                                                                            Bonn, 2. Mai 2012
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
08 2012                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –            1155


          Analysepapier Projekt 2016                                                                    Seite 5 von 30

               Verbänden,
               Verbraucherorganisationen,
               System- und Geräteherstellern,
               Dienste- und Inhalteanbietern,
               Institutionen aus Forschung und Entwicklung,
               Netzbetreibern
          die Gelegenheit, Tatsachen und Prognosen zu kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungen
          im Bereich drahtloser Netzzugang vorzubringen und Aussagen zu einem hierfür erforderlichen
          Frequenzumfang zu treffen. Um die Diskussion zu strukturieren, hat die Präsidentenkammer
          einen Fragenkatalog entwickelt. Gegenstand der Fragen sind marktliche und technologische
          Entwicklungen sowie Faktoren der angemessenen Frequenzausstattung.
          Die Präsidentenkammer ruft die interessierten Kreise der Öffentlichkeit hiermit zur Stellung-
          nahme auf. Die Stellungnahmen sind in deutscher Sprache

                                                  bis zum 03. Juli 2012,

          in Schriftform bei der

                          Bundesnetzagentur
                          Referat 212
                          Tulpenfeld 4
                          53113 Bonn
          und

          elektronisch im Word- (oder Word-kompatibel) oder PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken
          muss zugelassen sein) an

                          E-Mail: referat212@bnetza.de

          einzureichen.

          Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetza-
          gentur zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist bei der Einreichung der Kommentare das Ein-
          verständnis mit einer Veröffentlichung zu erklären und eine zur Veröffentlichung bestimmte
          sowie eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzte Fassung einzureichen.




Bonn, 2. Mai 2012
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