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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1746 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 10 2012
Bonn, 30. Mai 2012
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10 2012 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1747
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 23-25 80992 München Dr. Remco van der Velden
Senior Economic & Regulatory Analyst
BNetzA Regulatory Strategy
Referat 116
T +49 (040 23726 7227
Tulpenfeld 4 M +49 (0)175 260 7259
53113 Bonn E Remco.van-der-Velden@telefonica.com
Ust.-Id.-Nr. DE 811 889 638. Amtsgericht München HRA 70343. Gesellschafter: Telefónica Germany Management GmbH. Amtsgericht München HR B 109061 und Telefónica Germany Verwaltungs GmbH. Amtsgericht HRB 121389, beide ebenda
Geschäftsführer beider Gesellschafter: René Schuster, Vorsitzender. Rachel Empey. Andrea Folgueiras. Markus Haas. Joachim Kugoth. John McGuigan. Dr. Eckart Pech. Johannes Pruchnow. Peter Rampling. Michiel van Eldik. Carsten Wreth.
19. April 2012
Betreff Konsultationsentwurf der BNetzA zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend
der Vorleistungsmärkte für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz und Anruf-
zustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen – Märkte Nr. 2 u. 3 der Empfehlung
2007/879/EG (BK1-10/002/); hier: Stellungnahme der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Sehr geehrter Herr Woesler, sehr geehrte Damen und Herren
Wir bedanken und für die Möglichkeit im o.g. Verfahren Stellung nehmen zu können.
Mit der vorliegenden Marktanalyse hat Ihre Behörde die Gelegenheit die fundamentalen
regulatorischen Rahmenbedingungen für einen gesamten Bereich, nämlich den der qualitäts-
gesicherten Telefonie über IP, für Jahre festzulegen. Unser Haus stimmt dem Konsultations-
entwurf weitgehend zu und erkennt den Ansatz der BNetzA eine ausgewogene und wohldurch-
dachte Marktdefinition vorzulegen ausdrücklich an. Daher finden Sie im Weiteren einige allge-
meine Anmerkungen.
Telefónica begrüßt ausdrücklich den technologieneutralen Ansatz, d.h. die Einbeziehung der IP-
basierten Leistungen auf allen Infrastrukturen. Die Behörde trägt damit der wachsenden und
zukünftig dominierenden Bedeutung der IP-Technologie Rechnung.
Ferner unterstützen wir grundsätzlich den Ansatz Ihrer Behörde, die Fälle, in denen die
Verkehrsübergabe nicht zieltechnologiekonform erfolgt und eine Wandlung zwischen PSTN und IP
seitens des terminierenden Unternehmens durchgeführt werden muss, dem Transitmarkt und
nicht dem Terminierungsmarkt zuzurechnen. Das terminierende Unternehmen hat somit
prinzipiell die Wahl, ob es die Wandlungsleistung selbst erbringen möchte oder als Vorleistung
beim Transitnetzbetreiber einkauft. Offensichtlich erhofft sich die BNetzA, dass ein Markt für
Wandlungsleistungen entsteht.
Hier geben wir zu bedenken, dass aus unserer Sicht die Etablierung eines chancengleichen
Marktes für Wandlungsleistungen sehr unwahrscheinlich ist. Einzig die Telekom Deutschland
wird faktisch keine Transitleistungen zu Drittanbietern nachfragen, sondern ausschließlich als
Anbieter dieser Leistung inkl. Wandlung auftreten. Alle alternativen Anbieter werden sich auch
weiterhin wegen der extrem bedeutenden Stellung der Telekom Deutschland auf dem
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1748 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 10 2012
Endkundenmarkt (u.a. im Markt 1) und als Transitbetreiber direkt zusammenschalten. Diese
marktbeherrschende Position wird durch den hier gewählten Ansatz vom Anschluss-
/Terminierungs- und Transitmarkt auch auf den Wandlungsmarkt übertragen.
Daher erfordert nach Meinung der Telefónica Germany die Einbeziehung der
Wandlungsleistung in den Transitmarkt, dass die Wandlungsleistung und ihre Entgelte
einer regulatorischen Kontrolle unterliegen.
Dies gilt noch aus einem weiteren Grund. Schon die vorliegenden Vertragsentwürfe und Entgelt-
vorstellungen der Telekom Deutschland zeigen, dass die Wandlungsleistung nach den
Vorstellungen der Telekom keine „billige Leistung“ im Vergleich zur eigentlichen Terminierung
darstellt. In der vorgeschlagenen Entgelthöhe zeigt sich unseres Erachtens bereits die Marktmacht
der Telekom Deutschland. Wenn das Wandlungsentgelt unreguliert ist und doppelt oder gar
dreifach so teuer sein wird, wie die eigentliche und regulierte Terminierungsleistung, dann
untergräbt dies die (Entgelt-)Regulierung der Terminierung und eröffnet der Telekom
Deutschland ein großer strategisches Handlungsfeld ohne adäquate Kontrolle. Damit
gefährdet dieses Vorgehen die Ziele des vorliegenden Konsultationsentwufes.
Abschließend möchten wir die Kammer auf einen weiteren aus unserer Sicht sehr bedeutenden
Punkt hinweisen. Der vorliegende Konsultationsentwurf sieht implizit vor, dass die Telekom
Deutschland für den Gesamtmarkt die Migrationsgeschwindigkeit von PSTN auf IP-Technologie
determiniert. Sollte ein alternativer Anbieter sein Netz beispielweise schneller auf die effiziente IP-
Technologie umstellen wollen, als es die Telekom Deutschland tut, würde er die traditionellen
PSTN-PoI-Standorte für lokale Zusammenschaltung verlassen, d.h. die PSTN-IC-Infrastruktur
abkündigen wollen und die Zusammenschaltung zukünftig an wenigen IP-PoI in Deutschland
konzentrieren. Wenn aber – wie im Konsultationsentwurf vorgesehen - Anreize zu
zieltechnologiekonformer Übergabe gesetzt werden, dann muss dieser Netzbetreiber die
Verkehre, die an Telekom Deutschland PSTN Anschlüsse gehen (und das werden je nach
Migrationsgeschwindigkeit der Telekom Deutschland noch sehr lange sehr viele Anschlüsse sein)
in PSTN wandeln bzw. wandeln lassen und dann im single oder double transit (TZ2 oder TZ3)
übergeben. Er zahlt also die teure (s.o.) Wandlung und ein erhöhtes Terminierungsentgelt (ggü.
dem bisherigen TZ1 Entgelt bei lokaler Zusammenschaltung).
Die zieltechnologiekonforme Übergabe gepaart mit dem strategischen Hebel der
unregulierten Entgelthöhe für die Wandlung, gibt der Telekom Deutschland demnach alle
Möglichkeiten die Migration der alternativen Carrier auf IP-basierte Sprachtelefonie zu
steuern.
Für die Diskussion der obigen Punkte oder Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur
Verfügung.
Freundliche Grüße
Remco van der Velden
Senior Strategic and Regulatory Analyst
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