abl-10

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 592
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                                                                                                                                                                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
10 2012                                                                                                                                                                                                                                                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –            1747


                                                                                                                                                                                                                                            Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 23-25 80992 München                        Dr. Remco van der Velden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Senior Economic & Regulatory Analyst
                                                                                                                                                                                                                                            BNetzA                                                                                           Regulatory Strategy
                                                                                                                                                                                                                                            Referat 116
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             T +49 (040 23726 7227
                                                                                                                                                                                                                                            Tulpenfeld 4                                                                                     M +49 (0)175 260 7259
                                                                                                                                                                                                                                            53113 Bonn                                                                                       E Remco.van-der-Velden@telefonica.com
Ust.-Id.-Nr. DE 811 889 638. Amtsgericht München HRA 70343. Gesellschafter: Telefónica Germany Management GmbH. Amtsgericht München HR B 109061 und Telefónica Germany Verwaltungs GmbH. Amtsgericht HRB 121389, beide ebenda
   Geschäftsführer beider Gesellschafter: René Schuster, Vorsitzender. Rachel Empey. Andrea Folgueiras. Markus Haas. Joachim Kugoth. John McGuigan. Dr. Eckart Pech. Johannes Pruchnow. Peter Rampling. Michiel van Eldik. Carsten Wreth.




                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  19. April 2012


                                                                                                                                                                                                                                            Betreff Konsultationsentwurf der BNetzA zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend
                                                                                                                                                                                                                                            der Vorleistungsmärkte für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz und Anruf-
                                                                                                                                                                                                                                            zustellung in einzelnen öffentlichen Telefonnetzen – Märkte Nr. 2 u. 3 der Empfehlung
                                                                                                                                                                                                                                            2007/879/EG (BK1-10/002/); hier: Stellungnahme der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG




                                                                                                                                                                                                                                            Sehr geehrter Herr Woesler, sehr geehrte Damen und Herren

                                                                                                                                                                                                                                            Wir bedanken und für die Möglichkeit im o.g. Verfahren Stellung nehmen zu können.

                                                                                                                                                                                                                                            Mit der vorliegenden Marktanalyse hat Ihre Behörde die Gelegenheit die fundamentalen
                                                                                                                                                                                                                                            regulatorischen Rahmenbedingungen für einen gesamten Bereich, nämlich den der qualitäts-
                                                                                                                                                                                                                                            gesicherten Telefonie über IP, für Jahre festzulegen. Unser Haus stimmt dem Konsultations-
                                                                                                                                                                                                                                            entwurf weitgehend zu und erkennt den Ansatz der BNetzA eine ausgewogene und wohldurch-
                                                                                                                                                                                                                                            dachte Marktdefinition vorzulegen ausdrücklich an. Daher finden Sie im Weiteren einige allge-
                                                                                                                                                                                                                                            meine Anmerkungen.

                                                                                                                                                                                                                                            Telefónica begrüßt ausdrücklich den technologieneutralen Ansatz, d.h. die Einbeziehung der IP-
                                                                                                                                                                                                                                            basierten Leistungen auf allen Infrastrukturen. Die Behörde trägt damit der wachsenden und
                                                                                                                                                                                                                                            zukünftig dominierenden Bedeutung der IP-Technologie Rechnung.

                                                                                                                                                                                                                                            Ferner unterstützen wir grundsätzlich den Ansatz Ihrer Behörde, die Fälle, in denen die
                                                                                                                                                                                                                                            Verkehrsübergabe nicht zieltechnologiekonform erfolgt und eine Wandlung zwischen PSTN und IP
                                                                                                                                                                                                                                            seitens des terminierenden Unternehmens durchgeführt werden muss, dem Transitmarkt und
                                                                                                                                                                                                                                            nicht dem Terminierungsmarkt zuzurechnen. Das terminierende Unternehmen hat somit
                                                                                                                                                                                                                                            prinzipiell die Wahl, ob es die Wandlungsleistung selbst erbringen möchte oder als Vorleistung
                                                                                                                                                                                                                                            beim Transitnetzbetreiber einkauft. Offensichtlich erhofft sich die BNetzA, dass ein Markt für
                                                                                                                                                                                                                                            Wandlungsleistungen entsteht.

                                                                                                                                                                                                                                            Hier geben wir zu bedenken, dass aus unserer Sicht die Etablierung eines chancengleichen
                                                                                                                                                                                                                                            Marktes für Wandlungsleistungen sehr unwahrscheinlich ist. Einzig die Telekom Deutschland
                                                                                                                                                                                                                                            wird faktisch keine Transitleistungen zu Drittanbietern nachfragen, sondern ausschließlich als
                                                                                                                                                                                                                                            Anbieter dieser Leistung inkl. Wandlung auftreten. Alle alternativen Anbieter werden sich auch
                                                                                                                                                                                                                                            weiterhin wegen der extrem bedeutenden Stellung der Telekom Deutschland auf dem




Bonn, 30. Mai 2012
495

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1748                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   10 2012


 Endkundenmarkt (u.a. im Markt 1) und als Transitbetreiber direkt zusammenschalten. Diese
 marktbeherrschende Position wird durch den hier gewählten Ansatz vom Anschluss-
 /Terminierungs- und Transitmarkt auch auf den Wandlungsmarkt übertragen.

 Daher erfordert nach Meinung der Telefónica Germany die Einbeziehung der
 Wandlungsleistung in den Transitmarkt, dass die Wandlungsleistung und ihre Entgelte
 einer regulatorischen Kontrolle unterliegen.

 Dies gilt noch aus einem weiteren Grund. Schon die vorliegenden Vertragsentwürfe und Entgelt-
 vorstellungen der Telekom Deutschland zeigen, dass die Wandlungsleistung nach den
 Vorstellungen der Telekom keine „billige Leistung“ im Vergleich zur eigentlichen Terminierung
 darstellt. In der vorgeschlagenen Entgelthöhe zeigt sich unseres Erachtens bereits die Marktmacht
 der Telekom Deutschland. Wenn das Wandlungsentgelt unreguliert ist und doppelt oder gar
 dreifach so teuer sein wird, wie die eigentliche und regulierte Terminierungsleistung, dann
 untergräbt dies die (Entgelt-)Regulierung der Terminierung und eröffnet der Telekom
 Deutschland ein großer strategisches Handlungsfeld ohne adäquate Kontrolle. Damit
 gefährdet dieses Vorgehen die Ziele des vorliegenden Konsultationsentwufes.

 Abschließend möchten wir die Kammer auf einen weiteren aus unserer Sicht sehr bedeutenden
 Punkt hinweisen. Der vorliegende Konsultationsentwurf sieht implizit vor, dass die Telekom
 Deutschland für den Gesamtmarkt die Migrationsgeschwindigkeit von PSTN auf IP-Technologie
 determiniert. Sollte ein alternativer Anbieter sein Netz beispielweise schneller auf die effiziente IP-
 Technologie umstellen wollen, als es die Telekom Deutschland tut, würde er die traditionellen
 PSTN-PoI-Standorte für lokale Zusammenschaltung verlassen, d.h. die PSTN-IC-Infrastruktur
 abkündigen wollen und die Zusammenschaltung zukünftig an wenigen IP-PoI in Deutschland
 konzentrieren. Wenn aber – wie im Konsultationsentwurf vorgesehen - Anreize zu
 zieltechnologiekonformer Übergabe gesetzt werden, dann muss dieser Netzbetreiber die
 Verkehre, die an Telekom Deutschland PSTN Anschlüsse gehen (und das werden je nach
 Migrationsgeschwindigkeit der Telekom Deutschland noch sehr lange sehr viele Anschlüsse sein)
 in PSTN wandeln bzw. wandeln lassen und dann im single oder double transit (TZ2 oder TZ3)
 übergeben. Er zahlt also die teure (s.o.) Wandlung und ein erhöhtes Terminierungsentgelt (ggü.
 dem bisherigen TZ1 Entgelt bei lokaler Zusammenschaltung).

 Die zieltechnologiekonforme Übergabe gepaart mit dem strategischen Hebel der
 unregulierten Entgelthöhe für die Wandlung, gibt der Telekom Deutschland demnach alle
 Möglichkeiten die Migration der alternativen Carrier auf IP-basierte Sprachtelefonie zu
 steuern.

 Für die Diskussion der obigen Punkte oder Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur
 Verfügung.

 Freundliche Grüße

 Remco van der Velden
 Senior Strategic and Regulatory Analyst




                                                                                                               Bonn, 30. Mai 2012
496

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
10 2012              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1749




Bonn, 30. Mai 2012
497

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1750   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   10 2012




                                                                                         Bonn, 30. Mai 2012
498

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
10 2012              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1751




Bonn, 30. Mai 2012
499

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1752   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   10 2012




                                                                                         Bonn, 30. Mai 2012
500

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
10 2012              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1753




Bonn, 30. Mai 2012
501

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1754   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   10 2012




                                                                                         Bonn, 30. Mai 2012
502

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
10 2012              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1755




Bonn, 30. Mai 2012
503

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1756   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   10 2012




                                                                                         Bonn, 30. Mai 2012
504

Zur nächsten Seite