abl-16
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2718 – Regulierung, Telekommunikation – 16 2012
Anschlussnetz, das in Deutschland nahezu flächendeckend ausgebaut ist, im unmittelbaren
Anschlussbereich weitgehend noch nicht mit Glasfaser ausgebaut ist. Der Ausbau von Glas-
fasern bis zum Kundenstandort wird insbesondere außerhalb der Ballungsgebiete, soweit
ersichtlich, auch von der TDG nur auftragsbezogen realisiert, d. h. allein für den Fall, dass für
die konkrete Verbindung ein entsprechend hoher Datenverkehr sichergestellt ist.
Unabhängig davon zeigt der Netzausbau der alternativen Netzbetreiber, dass diese bestrebt
sind, ihr Netz auch in die angrenzenden, bislang nur von der TDG erschlossenen Ortschaf-
ten weiter auszubauen. Nach den Ermittlungsergebnissen der Bundesnetzagentur werden
innerörtliche Verbindungslinien zwischenzeitlich in über [B.u.G.] Ortschaften von anderen
Netzbetreibern angemietet.
Unabhängig davon bleibt zu berücksichtigen, dass die weiterhin bestehenden Infrastruktur-
vorteile der TDG bei der Bereitstellung von Abschluss-Segmenten ausweislich der Marktan-
teile, die auf alternative Netzbetreiber in diesem Segment entfallen, in dem Bereich des An-
gebotes von Abschluss-Segmenten mit sehr hohen Bandbreiten nicht in dem Maße ins Ge-
wicht zu fallen scheinen, wie bei Abschluss-Segmenten mit einer geringeren Bandbreite.
Dies erklärt sich nach Einschätzung der Bundesnetzagentur aus den Besonderheiten des
Geschäftes mit Abschluss-Segmenten mit sehr hohen Bandbreiten.
So werden Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von mehr als 155 Mbit/s von den
nachfragenden Netzbetreibern insbesondere auf höherer Netzebene, d. h zum Transport von
kumuliertem Telekommunikationsverkehr oder aber zur Anbindung von großen gewerblichen
Kunden mit einer hohen Verkehrslast verwendet. Entsprechend spielen bei dem Angebot
von Abschluss-Segmenten mit sehr hohen Bandbreiten von mehr als 155 Mbit/s, anders als
bei Anwendungen mit einer höheren Absatzzahl bei einem gleichzeitig niedrigeren Umsatz,
wie es bei dem Angebot von Abschluss-Segmenten zwischen 2 Mbit/s und 155 Mbit/s der
Fall ist, Größenvorteile sowie Vorteile bei dem Ausbau des eigenen Glasfasernetzes außer-
halb des unmittelbaren Anschlussbereiches für die Refinanzierung der Investition eine weit-
aus geringere Bedeutung.
Zumindest innerhalb des voraussichtlichen Geltungszeitraumes dieses Ergebnisses ist nicht
davon auszugehen, dass sich das Angebot von Abschluss-Segmenten mit einer Bandbreite
von mehr als 155 Mbit/s in den städtischen Regionen und noch weniger in der Fläche zu
Produkten mit Massenmarktcharakter entwickeln werden.
Insbesondere auch bei der vorgetragenen Anbindung von Basisstationen von Mobilfunknet-
zen für mobile Breitbanddienste handelt es sich auch in der Fläche um ein Produkt, das zur
Realisierung einer dem unmittelbaren Anschlussbereich übergeordneten Netzebene dient.
Soweit ersichtlich haben die vier Mobilfunkunternehmen zwischenzeitlich bereits in sechs
Bundesländer den nach den Lizenzbedingungen erforderlichen Versorgungsauftrag in der
Fläche erfüllt. 179 Sofern sich der Verkehr auf diesen Anbindungsstrecken in der Fläche künf-
tig wesentlich steigern sollte, würde ein weiterer Ausbau dieser Strecken auftragsbezogen
und damit zugleich mit der entsprechenden Investitionssicherheit erfolgen.
Die Bundesnetzagentur teilt zudem nicht die Auffassung einiger Wettbewerber, dass der
Marktanteil der TDG infolge prohibitiver Konditionensetzung relativ niedrig sei. Betrachtet
man den Durchschnittspreis pro abgesetztem Abschluss-Segment von Mietleitungen zeigt
sich, dass derjenige der TDG ca. [B.u.G.] % [B.u.G.] dem Durchschnittspreis aller abgesetz-
ten Abschluss-Segmente von Mietleitungen liegt, so dass hier nicht zwingend von einer nied-
rigen Konditionensetzung ausgegangen werden kann. Dies würde nur dann zutreffen, wenn
179
Den Mobilfunknetzbetreibern wurde bei der Vergabe von 800-MHz-Frequenzen, im Zusammenhang mit der
Versteigerung der Digitalen Dividende zur Auflage gemacht, zunächst 90 Prozent derjenigen Gemeinden und
Städte mit weniger als 5 000 Einwohnern mit Breitband abzudecken, die bislang nicht oder nur unzureichend mit
Breitband-Internet versorgt wurden.
124
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
16 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2719
die hier erfassten Mietleitungen der TDG allesamt [B.u.G.] Strecken berücksichtigen würden.
Allerdings liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor.
Nach Abwägung der vorgenannten Argumente bleibt die Bundesnetzagentur – wie bereits
dargestellt – bei dem aus dem Konsultationsentwurf bekannten Ergebnis.
II. Längerfristig keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb
Im Rahmen des zweiten Kriteriums sind vorwiegend Marktanteile, Marktpreise, Ausmaß und
Verbreitung konkurrierender Netze und Infrastrukturen zu bewerten. Werden beispielsweise
konstant sehr hohe Marktanteile festgestellt, so ist dies als Indiz für das Fehlen einer Ten-
denz zu wirksamem Wettbewerb zu werten. Auf weitere individuelle Besonderheiten des
Marktes ist bei der Anwendung des Drei-Kriterien-Tests nicht notwendigerweise einzugehen.
1. Allgemeine Anmerkungen zur Berechnung der Marktanteile
Auf den hier definierten Märkten für das Angebot von Abschluss-Segmenten ist eine Vielzahl
von Unternehmen tätig, so dass das Vorliegen eines faktischen Monopols nicht in Betracht
kommt. Ein wichtiges Kriterium bei der Prüfung der Tendenz zu Wettbewerb sind daher die
Marktanteile der auf den vorliegend untersuchten Märkten tätigen Unternehmen.180
Wie bereits oben angeführt, wurden 28 bzw. 29 Unternehmen im Rahmen der beiden Aus-
kunftsersuchens angeschrieben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um diejenigen Un-
ternehmen, die im Rahmen der letzten Marktanalyse als Anbieter und zum Teil als Nachfra-
ger sowohl von Abschluss- als auch Fernübertragungssegmenten identifiziert worden sind.
Wie bereits im Kapitel „Gang der Ermittlungen“ ausgeführt, waren im Rahmen der Beantwor-
tung des 2. Auskunftsersuchens zum Teil umfangreiche Nachfragen bei einigen Unterneh-
men erforderlich, da die ursprünglichen Angaben zu Umsatzerlösen und Absätzen einige
Unplausibilitäten aufgewiesen haben. Im Einzelnen handelt es sich um die Unternehmen
[B.u.G.].
Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Auswertung der Antworten zum 2. Auskunftsersu-
chen ein Korrekturbedarf bei einigen Antworten zum 1. Auskunftsersuchen herausgestellt.
So sind aufgrund der Antworten der Unternehmen [B.u.G.] zum 2. Auskunftsersuchen auch
Anpassungen bei der Antwort zum 1. Auskunftsersuchen vorzunehmen, da sich einige An-
gaben im Vergleich zum letzten Konsultationsentwurf als unrichtig herausgestellt haben.
Anpassungsbedarf TDG
Mit Schreiben vom 13.12.2010 hat die TDG im Rahmen der Beantwortung des Auskunftser-
suchens Angaben zu den Umsätzen und Absätzen im Bereich der Abschluss-Segmente von
Mietleitungen getätigt. Der von der Bundesnetzagentur durchgeführte Vergleich dieser An-
gaben mit denen im Entgeltantrag Carrier-Festverbindungen (CVF) vom August 2010 führte
aufgrund einiger offensichtlich voneinander abweichenden Angaben zu einem Klärungsbe-
darf, der mit Schreiben vom 10.02.2011 der TDG übermittelt worden ist. Mit Schreiben vom
17.02.2011 hat die TDG hierzu Stellung genommen und ausgeführt, warum die Daten aus
beiden Verfahren nicht deckungsgleich sein konnten. [B.u.G.].
Auf der Basis dieser Antwort hat die Bundesnetzagentur am 22.02.2011 eine Anfrage an die
TDG gerichtet, in der ausführlich die Umsätze und Absätze für die Jahre 2008 und 2009 aus
dem Entgeltverfahren und dem Marktanalyseverfahren gegenübergestellt worden sind, mit
180
Vergleiche Leitlinien, Rn. 75.
125
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2720 – Regulierung, Telekommunikation – 16 2012
der Bitte um Erklärung der jeweiligen Gesamtabweichungen. Weiterhin ist um Erläuterung
der [B.u.G.].
Zu dem vorgenannten Fragenkomplex fand zudem am 11.03.2011 bei der Bundesnetzagen-
tur eine Besprechung mit der TDG statt, in deren Nachgang am gleichen Tag ein ergänzen-
der Fragenkatalog zur Entwicklung von Umsätzen und Absätzen von Mietleitungen mit be-
stimmten Übertragungsraten schriftlich an die TDG gerichtet wurde. Hierbei ist auf der Basis
der bis zu diesem Zeitpunkt bei der Bundesnetzagentur vorliegenden Angaben zum einen
eine Zeitreihe für die Jahre 2008 und 2009 sowie das 1. Halbjahr 2010 für die Absätze mit
Carrier-Festverbindungen (CFV) und Carrier-Festverbindungen im Rahmen von CSN (ver-
einfachend als CSN bezeichnet) und zum anderen für die entsprechenden Umsätze der TDG
übersandt worden. Es ist um Erläuterung für die Entwicklung der Zeitreihen der Absätze und
Umsätze über jede einzelne Bandbreite gebeten worden.
Mit Schreiben vom 15.03.2011 teilte die TDG die bis dahin noch fehlenden Angaben zu den
erzielten Innenumsätzen und -absätzen mit.
Am 16.03.2011 fand bei der Bundesnetzagentur eine Besprechung mit der TDG zur Thema-
tik [B.u.G.] statt. Auf weitergehende Ausführungen wird aufgrund der nicht vorhandenen
Austauschbarkeit dieses Produktes mit den hier relevanten Abschluss-Segmenten von Miet-
leitungen verzichtet.
Ebenfalls am 16.03.2011 hat die TDG die Antwort auf die Anfrage der Bundesnetzagentur
vom 22.02.2011 übersandt. Zu dem Aspekt der Herleitung und Vergleichbarkeit der Umsatz-
und Absatzdaten im Entgeltantrag 2010 und der Marktanalyse legte die TDG für die Bundes-
netzagentur nachvollziehbar dar, welche Bestandsdaten jeweils zugrunde gelegt worden
sind und wie sich diese bis auf [B.u.G.] Abweichungen rechnerisch in Übereinstimmung
bringen lassen. [B.u.G.].
Zum Aspekt der Entwicklung der Zeitreihen von Umsätzen und Absätzen von Mietleitungen
mit bestimmten Übertragungsraten führte die TDG insbesondere aus, dass sie für [B.u.G.].
Aufgrund der Tatsache, dass die von der TDG übermittelten Begründungen für die Bundes-
netzagentur [B.u.G.] nachvollziehbar waren, wurde der TDG mit Schreiben vom 08.04.2011
ein Fragenkatalog übersandt, der als Grundlage für eine Besprechung am 29.04.2011 bei
der Bundesnetzagentur dienen sollte. Der Fragenkatalog umfasst [B.u.G.].
Im Antwortschreiben vom 03.05.2011 führt die TDG zu den oben genannten Punkten Fol-
gendes aus:
[B.u.G.].
Auf der Basis der vorstehenden Ausführungen ist von Seiten der Bundesnetzagentur eine
Anpassung der ursprünglichen Angaben derart erfolgt, dass die mit Schreiben vom
03.05.2011 [B.u.G.].
Des Weiteren ist die Schätzmethode [B.u.G.].
[B.u.G.].
Allgemeine Ausführungen zur pauschalen Schätzung
Aufgrund der Tatsache, dass einige Unternehmen [B.u.G.] zum Teil keine Aufteilung der
Umsätze und Absätze auf die jeweiligen Bandbreiten vornehmen konnten, war von Seiten
der Bundesnetzagentur insoweit eine Schätzung erforderlich. Diese erfolgte derart, dass die
Angaben zu den Umsätzen und Absätzen mittels Verteilungsschlüssel den jeweiligen Band-
126
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
16 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2721
breiten zugeordnet wurden. Die jeweiligen Verteilungsschlüssel sind den im Anhang beige-
fügten Auswertungen zu entnehmen. Diese Schätzung wird – wie die Korrekturen bei den
oben angeführten Unternehmen – im Rahmen der errechneten Marktanteile berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden Umsätze und Absätze möglicherweise nicht befragter Unternehmen,
die dennoch als Anbieter von Leistungen auf den hier relevanten Märkten in Frage kommen,
im Rahmen einer pauschalen Schätzung in Höhe von 10 Prozentpunkten auf das bisher be-
rechnete Marktvolumen berücksichtigt. Erläuterungen hierzu erfolgen unten.
Die im Vergleich zur letzten Festlegung vorgenommene Reduzierung der Schätzgröße um
5 Prozentpunkte (von 15 auf 10 Prozentpunkte) war sowohl beim ursprünglichen Konsulta-
tionsentwurf (veröffentlicht am 31.03.2010 sowohl im Amtsblatt als auch auf der Internetseite
der Bundesnetzagentur) als auch bei dem jetzt vorliegenden Konsultationsentwurf deswegen
erforderlich, weil im Rahmen der ersten Abfrage 28 Unternehmen und im Rahmen der zwei-
ten Abfrage 29 Unternehmen erfasst wurden. Im Rahmen der damals erforderlichen zweiten
Abfrage zur alten Festlegung wurden hingegen nur 14 Unternehmen erfasst. Somit bilden die
nunmehr jeweils befragten Unternehmen einen wesentlich höheren Teil der hier relevanten
Märkte ab, die eine entsprechende Reduzierung der Schätzgröße mit sich bringt.
Die Berechnung von Marktanteilen auf der Basis von Absatzzahlen war im Gegensatz zu
den bisherigen Analysen nunmehr möglich. Dies beruht insbesondere darauf, dass die An-
gaben der TDG als auch die der Wettbewerber hinsichtlich der Zählweisen in Übereinstim-
mung gebracht werden konnten.
Zwar kann eine mengenmäßige Betrachtung der Marktanteile insofern die Marktposition ein-
zelner Unternehmen verfälschen, dass Unternehmen, die viele „kurze“ Mietleitungen anbie-
ten, einen hohen Marktanteil gemessen in Absätzen, aber einen geringen Marktanteil ge-
messen in Umsätzen aufweisen. Nichtsdestotrotz spiegeln die Absatzzahlen die relative
Stärke der einzelnen Unternehmen am Markt wider.
Eine Berechnung der Marktanteile gemessen in Außen- und Innenumsätzen bzw. Außen-
und Innenabsätzen erfolgte in der Regel nicht, da unter anderem insbesondere die TDG
[B.u.G.]. Dadurch wird die Aussagekraft der Marktanteile auf Basis dieser Berechnungsme-
thode dahingehend fragwürdig, dass sie nicht die tatsächlichen Gegebenheiten der hier rele-
vanten Märkte abbilden.
Die TDG trägt im Rahmen der nationalen Konsultation zur Marktanteilsberechnung nach Ab-
sätzen vor, dass Mietleitungen ein entfernungsabhängiges Produkt seien und zumindest zum
Teil danach bepreist würden. So sei es nicht möglich, z. B. eine Mietleitung mit einer Band-
breite von 155 Mbit/s, die zwischen Lokationen in München und Hamburg verlaufe mit einer
Mietleitung zu vergleichen, die bei gleicher Bandbreite innerhalb von Köln ihre Abschluss-
punkte habe. Daher sei der Marktanteil auf Basis der Mengen für eine Ermittlung beträchtli-
cher Marktmacht unbrauchbar.
Hierzu ist von Seiten der Bundesnetzagentur anzumerken, dass die von der TDG angeführte
Konstellation bereits im Konsultationsentwurf selbst betrachtet worden ist und zu dem Er-
gebnis geführt hat, dass die Berechnungsweise mittels Absätzen die relative Stärke der ein-
zelnen Unternehmen am Markt widerspiegelt. Demnach bleibt die Bundesnetzagentur auch
weiterhin bei ihrer Auffassung, dass Marktanteile – neben den Umsätzen – hier auch nach
Absätzen berechnet werden können.
2. Analoge AbschlussSegmente und solche mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s
Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
127
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2722 – Regulierung, Telekommunikation – 16 2012
[B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Im Rahmen die-
ser Schätzung wurden die vorgenannten bisher berechneten Marktvolumina jeweils um
10 Prozentpunkte erhöht, d. h. es wurde unterstellt, dass die dort bisher errechneten Markt-
volumina insgesamt nur jeweils 90 % des tatsächlichen anzunehmenden Gesamtmarktvolu-
mens (nicht der Schätzung) betragen haben. Die Schätzgröße von 10 Prozentpunkten ist
ausreichend, da die wesentlichen Anbieter von Leistungen im Bereich der Mietleitungen
durch das Auskunftsersuchen erfasst wurden.
Die Berechnung erfolgt hier beispielhaft für die Gesamtumsatzerlöse für das Jahr 2006. Aus
den tatsächlich vorliegenden sowie modifizierten Angaben unter Berücksichtigung der Auftei-
lungsschlüssel ergibt sich ein Gesamtumsatz in Höhe von [B.u.G.] €. Aufgrund der obigen
Ausführungen wird davon ausgegangen, dass vom Gesamtmarktvolumen (inkl. Schätzun-
gen) 10 Prozentpunkte nicht bekannt sind. Dementsprechend erfolgt die Berechnung des
Gesamtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) wie folgt: Die [B.u.G.] € stellen 90 % des Ge-
samtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) dar. Um 100 % des Gesamtmarktvolumens (inkl.
Schätzungen) zu erhalten, müssen zunächst die fehlenden zehn Prozentpunkte berechnet
werden. Dies geschieht folgendermaßen: Um 1 % des Gesamtmarktvolumens zu erhalten,
werden die [B.u.G.]€ durch 90 dividiert. Es ergibt sich ein Betrag von [B.u.G.] €. 10 % sind
demnach [B.u.G.] €.181 Das Gesamtmarktvolumen entspricht demnach [B.u.G.] € plus
[B.u.G.] €, also [B.u.G.] €. Analog hierzu ergeben sich die Gesamtmarktumsätze für die Jah-
re 2007, 2008, 2009 und das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €, [B.u.G.] €, [B.u.G.] €
bzw. [B.u.G.] €.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf zwei Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine Tendenz zu wirk-
samen Wettbewerb.
Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine
Innenumsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
ßenumsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.
181
Abweichungen sind rundungsbedingt.
128
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
16 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2723
Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
[B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen. Auf eine ausführliche Darstellung wird
daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
gen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
[B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht darüber hinaus auch bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die
Außenabsätze als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine
Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei
der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine
Innenabsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
ßenabsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Entsprechend der Strategie der TDG, das Angebot von Mietleitungen in diesem Markt einzu-
stellen, ist der Marktanteil der TDG in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 – so-
wohl gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – von ca. [B.u.G.] % auf [B.u.G.] %
bzw. von ca. [B.u.G.] % auf [B.u.G.] % [B.u.G.].
Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – auch die jeweilige Marktanteilsentwicklung
für eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Im Rahmen der nationalen Konsultation wurde der von der Bundesnetzagentur hier vorge-
nommenen Bewertung von vier Unternehmen bzw. Verbänden (EWE TEL, TDG, VATM und
129
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2724 – Regulierung, Telekommunikation – 16 2012
Verizon) zugestimmt. Die übrigen Stellungnahmen enthielten hierzu keine gesonderten Aus-
führungen.
Die Bundesnetzagentur bleibt daher – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im
Rahmen der nationalen Konsultation – bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
Markt eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht.
3. AbschlussSegmente mit einer Bandbreite von 2 Mbit/s bis 10 Mbit/s
Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
[B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.]% bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme [B.u.G.] bei ma-
ximal [B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
zu wirksamen Wettbewerb.
Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum
[B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) im Vergleich zu ihren
Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis
der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.]
Marktanteil der TDG führen würde.
Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] Miet-
leitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010
in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträu-
130
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
16 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2725
me jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
[B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
gen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
[B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf wenige Ausnahmen [B.u.G.] un-
ter [B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
zu wirksamen Wettbewerb.
Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt eben-
falls keine relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innen-
absätze bei der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem
anderen Ergebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeit-
raum [B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) im
Vergleich zu ihren Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen)
erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010
[B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde.
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Absätzen
stets jenseits von [B.u.G.] % mit zuletzt [B.u.G.].
Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Im Rahmen der nationalen Konsultation stimmten sechs Unternehmen bzw. Verbände (EWE
TEL, IEN, Plusnet, VATM, Verizon sowie Vodafone) den Ausführungen der Bundesnetza-
gentur direkt bzw. indirekt zu.
Die TDG hingegen führt aus, dass aufgrund konstant sinkender Marktanteile hier eine klare
Tendenz zu wirksamen Wettbewerb zu sehen sei.
131
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2726 – Regulierung, Telekommunikation – 16 2012
Die Bundesnetzagentur bleibt – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen
der nationalen Konsultation – auch weiterhin bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
Markt keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht. Dem steht auch nicht das Vorbrin-
gen der TDG entgegen, dass aufgrund ihrer konstant sinkenden Marktanteile eine klare Ten-
denz zu wirksamen Wettbewerb zu sehen sei. Wie bereits den obigen Angaben zu entneh-
men ist, kann von [B.u.G.] Marktanteilen nicht die Rede sein. [B.u.G.] in den Jahren 2006
und 2007 sind diese gemessen in Umatzerlösen um ca. [B.u.G.] Prozentpunkte [B.u.G.].
Seit 2008 verharren diese auf einem [B.u.G.] Niveau jenseits von [B.u.G.] %. Betrachtet
man die Marktanteile gemessen in Absätzen sind diese im 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] von
2006 ebenfalls jenseits von [B.u.G.] %. angestiegen. In diesem Zusammenhang ist – wie
bereits in den allgemeinen Ausführungen zur Marktanteilsberechnung dargestellt – anzumer-
ken, [B.u.G.].
4. AbschlussSegmente mit einer Bandbreite von über 10 Mbit/s bis 155 Mbit/s
Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
[B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bis auf eine Ausnahme bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf
liegt, gegen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei der Berech-
nung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die
TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenum-
sätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsbe-
rechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG
führen würde.
132
Bonn, 22. August 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
16 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2727
Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] Miet-
leitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010
in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträu-
me jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
[B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
gen, für das Jahr 2007 in Höhe von Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.]
Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr
2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden
Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
[B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
zu wirksamen Wettbewerb.
Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei der Berechnung
der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die TDG
hat auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenabsätze (bei-
spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) erzielt, so dass das Ergebnis der
Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem signifikant
[B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde, zumal die Innenabsätze ohnehin nur einen
[B.u.G.] prozentualen Anteil am Gesamtmarkt ausmachen ([B.u.G.] %).
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Umsätzen
stets jenseits von [B.u.G.] % mit [B.u.G.] Tendenz. Für den letzten Erhebungszeitraum er-
reichte der Marktanteil der TDG gemessen am Umsatz [B.u.G.] %, gemessen am Absatz
[B.u.G.] %.
Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
133
Bonn, 22. August 2012