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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   Anschlussnetz, das in Deutschland nahezu flächendeckend ausgebaut ist, im unmittelbaren
   Anschlussbereich weitgehend noch nicht mit Glasfaser ausgebaut ist. Der Ausbau von Glas-
   fasern bis zum Kundenstandort wird insbesondere außerhalb der Ballungsgebiete, soweit
   ersichtlich, auch von der TDG nur auftragsbezogen realisiert, d. h. allein für den Fall, dass für
   die konkrete Verbindung ein entsprechend hoher Datenverkehr sichergestellt ist.

   Unabhängig davon zeigt der Netzausbau der alternativen Netzbetreiber, dass diese bestrebt
   sind, ihr Netz auch in die angrenzenden, bislang nur von der TDG erschlossenen Ortschaf-
   ten weiter auszubauen. Nach den Ermittlungsergebnissen der Bundesnetzagentur werden
   innerörtliche Verbindungslinien zwischenzeitlich in über [B.u.G.] Ortschaften von anderen
   Netzbetreibern angemietet.

   Unabhängig davon bleibt zu berücksichtigen, dass die weiterhin bestehenden Infrastruktur-
   vorteile der TDG bei der Bereitstellung von Abschluss-Segmenten ausweislich der Marktan-
   teile, die auf alternative Netzbetreiber in diesem Segment entfallen, in dem Bereich des An-
   gebotes von Abschluss-Segmenten mit sehr hohen Bandbreiten nicht in dem Maße ins Ge-
   wicht zu fallen scheinen, wie bei Abschluss-Segmenten mit einer geringeren Bandbreite.
   Dies erklärt sich nach Einschätzung der Bundesnetzagentur aus den Besonderheiten des
   Geschäftes mit Abschluss-Segmenten mit sehr hohen Bandbreiten.

   So werden Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von mehr als 155 Mbit/s von den
   nachfragenden Netzbetreibern insbesondere auf höherer Netzebene, d. h zum Transport von
   kumuliertem Telekommunikationsverkehr oder aber zur Anbindung von großen gewerblichen
   Kunden mit einer hohen Verkehrslast verwendet. Entsprechend spielen bei dem Angebot
   von Abschluss-Segmenten mit sehr hohen Bandbreiten von mehr als 155 Mbit/s, anders als
   bei Anwendungen mit einer höheren Absatzzahl bei einem gleichzeitig niedrigeren Umsatz,
   wie es bei dem Angebot von Abschluss-Segmenten zwischen 2 Mbit/s und 155 Mbit/s der
   Fall ist, Größenvorteile sowie Vorteile bei dem Ausbau des eigenen Glasfasernetzes außer-
   halb des unmittelbaren Anschlussbereiches für die Refinanzierung der Investition eine weit-
   aus geringere Bedeutung.

   Zumindest innerhalb des voraussichtlichen Geltungszeitraumes dieses Ergebnisses ist nicht
   davon auszugehen, dass sich das Angebot von Abschluss-Segmenten mit einer Bandbreite
   von mehr als 155 Mbit/s in den städtischen Regionen und noch weniger in der Fläche zu
   Produkten mit Massenmarktcharakter entwickeln werden.

   Insbesondere auch bei der vorgetragenen Anbindung von Basisstationen von Mobilfunknet-
   zen für mobile Breitbanddienste handelt es sich auch in der Fläche um ein Produkt, das zur
   Realisierung einer dem unmittelbaren Anschlussbereich übergeordneten Netzebene dient.
   Soweit ersichtlich haben die vier Mobilfunkunternehmen zwischenzeitlich bereits in sechs
   Bundesländer den nach den Lizenzbedingungen erforderlichen Versorgungsauftrag in der
   Fläche erfüllt. 179 Sofern sich der Verkehr auf diesen Anbindungsstrecken in der Fläche künf-
   tig wesentlich steigern sollte, würde ein weiterer Ausbau dieser Strecken auftragsbezogen
   und damit zugleich mit der entsprechenden Investitionssicherheit erfolgen.

   Die Bundesnetzagentur teilt zudem nicht die Auffassung einiger Wettbewerber, dass der
   Marktanteil der TDG infolge prohibitiver Konditionensetzung relativ niedrig sei. Betrachtet
   man den Durchschnittspreis pro abgesetztem Abschluss-Segment von Mietleitungen zeigt
   sich, dass derjenige der TDG ca. [B.u.G.] % [B.u.G.] dem Durchschnittspreis aller abgesetz-
   ten Abschluss-Segmente von Mietleitungen liegt, so dass hier nicht zwingend von einer nied-
   rigen Konditionensetzung ausgegangen werden kann. Dies würde nur dann zutreffen, wenn


   179
      Den Mobilfunknetzbetreibern wurde bei der Vergabe von 800-MHz-Frequenzen, im Zusammenhang mit der
   Versteigerung der Digitalen Dividende zur Auflage gemacht, zunächst 90 Prozent derjenigen Gemeinden und
   Städte mit weniger als 5 000 Einwohnern mit Breitband abzudecken, die bislang nicht oder nur unzureichend mit
   Breitband-Internet versorgt wurden.

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       die hier erfassten Mietleitungen der TDG allesamt [B.u.G.] Strecken berücksichtigen würden.
       Allerdings liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor.

       Nach Abwägung der vorgenannten Argumente bleibt die Bundesnetzagentur – wie bereits
       dargestellt – bei dem aus dem Konsultationsentwurf bekannten Ergebnis.

       II.         Längerfristig keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb

       Im Rahmen des zweiten Kriteriums sind vorwiegend Marktanteile, Marktpreise, Ausmaß und
       Verbreitung konkurrierender Netze und Infrastrukturen zu bewerten. Werden beispielsweise
       konstant sehr hohe Marktanteile festgestellt, so ist dies als Indiz für das Fehlen einer Ten-
       denz zu wirksamem Wettbewerb zu werten. Auf weitere individuelle Besonderheiten des
       Marktes ist bei der Anwendung des Drei-Kriterien-Tests nicht notwendigerweise einzugehen.

       1.        Allgemeine Anmerkungen zur Berechnung der Marktanteile

       Auf den hier definierten Märkten für das Angebot von Abschluss-Segmenten ist eine Vielzahl
       von Unternehmen tätig, so dass das Vorliegen eines faktischen Monopols nicht in Betracht
       kommt. Ein wichtiges Kriterium bei der Prüfung der Tendenz zu Wettbewerb sind daher die
       Marktanteile der auf den vorliegend untersuchten Märkten tätigen Unternehmen.180

       Wie bereits oben angeführt, wurden 28 bzw. 29 Unternehmen im Rahmen der beiden Aus-
       kunftsersuchens angeschrieben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um diejenigen Un-
       ternehmen, die im Rahmen der letzten Marktanalyse als Anbieter und zum Teil als Nachfra-
       ger sowohl von Abschluss- als auch Fernübertragungssegmenten identifiziert worden sind.

       Wie bereits im Kapitel „Gang der Ermittlungen“ ausgeführt, waren im Rahmen der Beantwor-
       tung des 2. Auskunftsersuchens zum Teil umfangreiche Nachfragen bei einigen Unterneh-
       men erforderlich, da die ursprünglichen Angaben zu Umsatzerlösen und Absätzen einige
       Unplausibilitäten aufgewiesen haben. Im Einzelnen handelt es sich um die Unternehmen
       [B.u.G.].

       Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Auswertung der Antworten zum 2. Auskunftsersu-
       chen ein Korrekturbedarf bei einigen Antworten zum 1. Auskunftsersuchen herausgestellt.
       So sind aufgrund der Antworten der Unternehmen [B.u.G.] zum 2. Auskunftsersuchen auch
       Anpassungen bei der Antwort zum 1. Auskunftsersuchen vorzunehmen, da sich einige An-
       gaben im Vergleich zum letzten Konsultationsentwurf als unrichtig herausgestellt haben.

       Anpassungsbedarf TDG

       Mit Schreiben vom 13.12.2010 hat die TDG im Rahmen der Beantwortung des Auskunftser-
       suchens Angaben zu den Umsätzen und Absätzen im Bereich der Abschluss-Segmente von
       Mietleitungen getätigt. Der von der Bundesnetzagentur durchgeführte Vergleich dieser An-
       gaben mit denen im Entgeltantrag Carrier-Festverbindungen (CVF) vom August 2010 führte
       aufgrund einiger offensichtlich voneinander abweichenden Angaben zu einem Klärungsbe-
       darf, der mit Schreiben vom 10.02.2011 der TDG übermittelt worden ist. Mit Schreiben vom
       17.02.2011 hat die TDG hierzu Stellung genommen und ausgeführt, warum die Daten aus
       beiden Verfahren nicht deckungsgleich sein konnten. [B.u.G.].

       Auf der Basis dieser Antwort hat die Bundesnetzagentur am 22.02.2011 eine Anfrage an die
       TDG gerichtet, in der ausführlich die Umsätze und Absätze für die Jahre 2008 und 2009 aus
       dem Entgeltverfahren und dem Marktanalyseverfahren gegenübergestellt worden sind, mit


       180
             Vergleiche Leitlinien, Rn. 75.

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   der Bitte um Erklärung der jeweiligen Gesamtabweichungen. Weiterhin ist um Erläuterung
   der [B.u.G.].

   Zu dem vorgenannten Fragenkomplex fand zudem am 11.03.2011 bei der Bundesnetzagen-
   tur eine Besprechung mit der TDG statt, in deren Nachgang am gleichen Tag ein ergänzen-
   der Fragenkatalog zur Entwicklung von Umsätzen und Absätzen von Mietleitungen mit be-
   stimmten Übertragungsraten schriftlich an die TDG gerichtet wurde. Hierbei ist auf der Basis
   der bis zu diesem Zeitpunkt bei der Bundesnetzagentur vorliegenden Angaben zum einen
   eine Zeitreihe für die Jahre 2008 und 2009 sowie das 1. Halbjahr 2010 für die Absätze mit
   Carrier-Festverbindungen (CFV) und Carrier-Festverbindungen im Rahmen von CSN (ver-
   einfachend als CSN bezeichnet) und zum anderen für die entsprechenden Umsätze der TDG
   übersandt worden. Es ist um Erläuterung für die Entwicklung der Zeitreihen der Absätze und
   Umsätze über jede einzelne Bandbreite gebeten worden.

   Mit Schreiben vom 15.03.2011 teilte die TDG die bis dahin noch fehlenden Angaben zu den
   erzielten Innenumsätzen und -absätzen mit.

   Am 16.03.2011 fand bei der Bundesnetzagentur eine Besprechung mit der TDG zur Thema-
   tik [B.u.G.] statt. Auf weitergehende Ausführungen wird aufgrund der nicht vorhandenen
   Austauschbarkeit dieses Produktes mit den hier relevanten Abschluss-Segmenten von Miet-
   leitungen verzichtet.

   Ebenfalls am 16.03.2011 hat die TDG die Antwort auf die Anfrage der Bundesnetzagentur
   vom 22.02.2011 übersandt. Zu dem Aspekt der Herleitung und Vergleichbarkeit der Umsatz-
   und Absatzdaten im Entgeltantrag 2010 und der Marktanalyse legte die TDG für die Bundes-
   netzagentur nachvollziehbar dar, welche Bestandsdaten jeweils zugrunde gelegt worden
   sind und wie sich diese bis auf [B.u.G.] Abweichungen rechnerisch in Übereinstimmung
   bringen lassen. [B.u.G.].

   Zum Aspekt der Entwicklung der Zeitreihen von Umsätzen und Absätzen von Mietleitungen
   mit bestimmten Übertragungsraten führte die TDG insbesondere aus, dass sie für [B.u.G.].

   Aufgrund der Tatsache, dass die von der TDG übermittelten Begründungen für die Bundes-
   netzagentur [B.u.G.] nachvollziehbar waren, wurde der TDG mit Schreiben vom 08.04.2011
   ein Fragenkatalog übersandt, der als Grundlage für eine Besprechung am 29.04.2011 bei
   der Bundesnetzagentur dienen sollte. Der Fragenkatalog umfasst [B.u.G.].

   Im Antwortschreiben vom 03.05.2011 führt die TDG zu den oben genannten Punkten Fol-
   gendes aus:

   [B.u.G.].

   Auf der Basis der vorstehenden Ausführungen ist von Seiten der Bundesnetzagentur eine
   Anpassung der ursprünglichen Angaben derart erfolgt, dass die mit Schreiben vom
   03.05.2011 [B.u.G.].

   Des Weiteren ist die Schätzmethode [B.u.G.].

   [B.u.G.].

   Allgemeine Ausführungen zur pauschalen Schätzung

   Aufgrund der Tatsache, dass einige Unternehmen [B.u.G.] zum Teil keine Aufteilung der
   Umsätze und Absätze auf die jeweiligen Bandbreiten vornehmen konnten, war von Seiten
   der Bundesnetzagentur insoweit eine Schätzung erforderlich. Diese erfolgte derart, dass die
   Angaben zu den Umsätzen und Absätzen mittels Verteilungsschlüssel den jeweiligen Band-

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       breiten zugeordnet wurden. Die jeweiligen Verteilungsschlüssel sind den im Anhang beige-
       fügten Auswertungen zu entnehmen. Diese Schätzung wird – wie die Korrekturen bei den
       oben angeführten Unternehmen – im Rahmen der errechneten Marktanteile berücksichtigt.

       Darüber hinaus wurden Umsätze und Absätze möglicherweise nicht befragter Unternehmen,
       die dennoch als Anbieter von Leistungen auf den hier relevanten Märkten in Frage kommen,
       im Rahmen einer pauschalen Schätzung in Höhe von 10 Prozentpunkten auf das bisher be-
       rechnete Marktvolumen berücksichtigt. Erläuterungen hierzu erfolgen unten.

       Die im Vergleich zur letzten Festlegung vorgenommene Reduzierung der Schätzgröße um
       5 Prozentpunkte (von 15 auf 10 Prozentpunkte) war sowohl beim ursprünglichen Konsulta-
       tionsentwurf (veröffentlicht am 31.03.2010 sowohl im Amtsblatt als auch auf der Internetseite
       der Bundesnetzagentur) als auch bei dem jetzt vorliegenden Konsultationsentwurf deswegen
       erforderlich, weil im Rahmen der ersten Abfrage 28 Unternehmen und im Rahmen der zwei-
       ten Abfrage 29 Unternehmen erfasst wurden. Im Rahmen der damals erforderlichen zweiten
       Abfrage zur alten Festlegung wurden hingegen nur 14 Unternehmen erfasst. Somit bilden die
       nunmehr jeweils befragten Unternehmen einen wesentlich höheren Teil der hier relevanten
       Märkte ab, die eine entsprechende Reduzierung der Schätzgröße mit sich bringt.

       Die Berechnung von Marktanteilen auf der Basis von Absatzzahlen war im Gegensatz zu
       den bisherigen Analysen nunmehr möglich. Dies beruht insbesondere darauf, dass die An-
       gaben der TDG als auch die der Wettbewerber hinsichtlich der Zählweisen in Übereinstim-
       mung gebracht werden konnten.

       Zwar kann eine mengenmäßige Betrachtung der Marktanteile insofern die Marktposition ein-
       zelner Unternehmen verfälschen, dass Unternehmen, die viele „kurze“ Mietleitungen anbie-
       ten, einen hohen Marktanteil gemessen in Absätzen, aber einen geringen Marktanteil ge-
       messen in Umsätzen aufweisen. Nichtsdestotrotz spiegeln die Absatzzahlen die relative
       Stärke der einzelnen Unternehmen am Markt wider.

       Eine Berechnung der Marktanteile gemessen in Außen- und Innenumsätzen bzw. Außen-
       und Innenabsätzen erfolgte in der Regel nicht, da unter anderem insbesondere die TDG
       [B.u.G.]. Dadurch wird die Aussagekraft der Marktanteile auf Basis dieser Berechnungsme-
       thode dahingehend fragwürdig, dass sie nicht die tatsächlichen Gegebenheiten der hier rele-
       vanten Märkte abbilden.

       Die TDG trägt im Rahmen der nationalen Konsultation zur Marktanteilsberechnung nach Ab-
       sätzen vor, dass Mietleitungen ein entfernungsabhängiges Produkt seien und zumindest zum
       Teil danach bepreist würden. So sei es nicht möglich, z. B. eine Mietleitung mit einer Band-
       breite von 155 Mbit/s, die zwischen Lokationen in München und Hamburg verlaufe mit einer
       Mietleitung zu vergleichen, die bei gleicher Bandbreite innerhalb von Köln ihre Abschluss-
       punkte habe. Daher sei der Marktanteil auf Basis der Mengen für eine Ermittlung beträchtli-
       cher Marktmacht unbrauchbar.

       Hierzu ist von Seiten der Bundesnetzagentur anzumerken, dass die von der TDG angeführte
       Konstellation bereits im Konsultationsentwurf selbst betrachtet worden ist und zu dem Er-
       gebnis geführt hat, dass die Berechnungsweise mittels Absätzen die relative Stärke der ein-
       zelnen Unternehmen am Markt widerspiegelt. Demnach bleibt die Bundesnetzagentur auch
       weiterhin bei ihrer Auffassung, dass Marktanteile – neben den Umsätzen – hier auch nach
       Absätzen berechnet werden können.

       2.     Analoge Abschluss­Segmente und solche mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s

       Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
       volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
       von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
                                                                                                 127


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   [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
   die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
   erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
   schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
   Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Im Rahmen die-
   ser Schätzung wurden die vorgenannten bisher berechneten Marktvolumina jeweils um
   10 Prozentpunkte erhöht, d. h. es wurde unterstellt, dass die dort bisher errechneten Markt-
   volumina insgesamt nur jeweils 90 % des tatsächlichen anzunehmenden Gesamtmarktvolu-
   mens (nicht der Schätzung) betragen haben. Die Schätzgröße von 10 Prozentpunkten ist
   ausreichend, da die wesentlichen Anbieter von Leistungen im Bereich der Mietleitungen
   durch das Auskunftsersuchen erfasst wurden.

   Die Berechnung erfolgt hier beispielhaft für die Gesamtumsatzerlöse für das Jahr 2006. Aus
   den tatsächlich vorliegenden sowie modifizierten Angaben unter Berücksichtigung der Auftei-
   lungsschlüssel ergibt sich ein Gesamtumsatz in Höhe von [B.u.G.] €. Aufgrund der obigen
   Ausführungen wird davon ausgegangen, dass vom Gesamtmarktvolumen (inkl. Schätzun-
   gen) 10 Prozentpunkte nicht bekannt sind. Dementsprechend erfolgt die Berechnung des
   Gesamtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) wie folgt: Die [B.u.G.] € stellen 90 % des Ge-
   samtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) dar. Um 100 % des Gesamtmarktvolumens (inkl.
   Schätzungen) zu erhalten, müssen zunächst die fehlenden zehn Prozentpunkte berechnet
   werden. Dies geschieht folgendermaßen: Um 1 % des Gesamtmarktvolumens zu erhalten,
   werden die [B.u.G.]€ durch 90 dividiert. Es ergibt sich ein Betrag von [B.u.G.] €. 10 % sind
   demnach [B.u.G.] €.181 Das Gesamtmarktvolumen entspricht demnach [B.u.G.] € plus
   [B.u.G.] €, also [B.u.G.] €. Analog hierzu ergeben sich die Gesamtmarktumsätze für die Jah-
   re 2007, 2008, 2009 und das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €, [B.u.G.] €, [B.u.G.] €
   bzw. [B.u.G.] €.

   Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
   höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
   das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
   2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
   TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
   weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
   Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
   anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf zwei Ausnahmen [B.u.G.] unter
   [B.u.G.] %.

   Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
   als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine Tendenz zu wirk-
   samen Wettbewerb.

   Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
   relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
   der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
   gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine
   Innenumsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
   ßenumsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.

   181
         Abweichungen sind rundungsbedingt.

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       Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
       tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
       Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
       1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
       chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
       erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
       schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
       Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
       analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen. Auf eine ausführliche Darstellung wird
       daher verzichtet.

       Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
       höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
       gen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
       1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
       chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
       weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
       Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
       anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme [B.u.G.] unter
       [B.u.G.] %.

       Damit spricht darüber hinaus auch bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die
       Außenabsätze als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine
       Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

       Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
       relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei
       der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
       gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine
       Innenabsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
       ßenabsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.

       Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:

       Entsprechend der Strategie der TDG, das Angebot von Mietleitungen in diesem Markt einzu-
       stellen, ist der Marktanteil der TDG in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 – so-
       wohl gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – von ca. [B.u.G.] % auf [B.u.G.] %
       bzw. von ca. [B.u.G.] % auf [B.u.G.] % [B.u.G.].

       Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – auch die jeweilige Marktanteilsentwicklung
       für eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

       Im Rahmen der nationalen Konsultation wurde der von der Bundesnetzagentur hier vorge-
       nommenen Bewertung von vier Unternehmen bzw. Verbänden (EWE TEL, TDG, VATM und


                                                                                                 129


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   Verizon) zugestimmt. Die übrigen Stellungnahmen enthielten hierzu keine gesonderten Aus-
   führungen.

   Die Bundesnetzagentur bleibt daher – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im
   Rahmen der nationalen Konsultation – bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
   Markt eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht.

   3.   Abschluss­Segmente mit einer Bandbreite von 2 Mbit/s bis 10 Mbit/s

   Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
   volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
   von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
   [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
   die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.]% bzw. [B.u.G.] %.

   Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
   erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
   schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
   Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
   analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
   mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

   Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
   höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
   das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
   2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
   TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
   weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
   Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
   anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme [B.u.G.] bei ma-
   ximal [B.u.G.] %.

   Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
   als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
   stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
   zu wirksamen Wettbewerb.

   Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
   relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
   der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
   gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum
   [B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) im Vergleich zu ihren
   Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis
   der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.]
   Marktanteil der TDG führen würde.

   Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
   tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
   Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] Miet-
   leitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010
   in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträu-
                                                                                                 130


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       me jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
       [B.u.G.] %.

       Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
       erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
       schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
       Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
       analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
       mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

       Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
       höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
       gen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
       1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
       chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
       weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
       Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
       anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf wenige Ausnahmen [B.u.G.] un-
       ter [B.u.G.] %.

       Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
       auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
       stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
       zu wirksamen Wettbewerb.

       Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt eben-
       falls keine relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innen-
       absätze bei der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem
       anderen Ergebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeit-
       raum [B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) im
       Vergleich zu ihren Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen)
       erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010
       [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde.

       Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:

       Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Absätzen
       stets jenseits von [B.u.G.] % mit zuletzt [B.u.G.].

       Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
       gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

       Im Rahmen der nationalen Konsultation stimmten sechs Unternehmen bzw. Verbände (EWE
       TEL, IEN, Plusnet, VATM, Verizon sowie Vodafone) den Ausführungen der Bundesnetza-
       gentur direkt bzw. indirekt zu.

       Die TDG hingegen führt aus, dass aufgrund konstant sinkender Marktanteile hier eine klare
       Tendenz zu wirksamen Wettbewerb zu sehen sei.


                                                                                                  131


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   Die Bundesnetzagentur bleibt – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen
   der nationalen Konsultation – auch weiterhin bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
   Markt keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht. Dem steht auch nicht das Vorbrin-
   gen der TDG entgegen, dass aufgrund ihrer konstant sinkenden Marktanteile eine klare Ten-
   denz zu wirksamen Wettbewerb zu sehen sei. Wie bereits den obigen Angaben zu entneh-
   men ist, kann von [B.u.G.] Marktanteilen nicht die Rede sein. [B.u.G.] in den Jahren 2006
   und 2007 sind diese gemessen in Umatzerlösen um ca. [B.u.G.] Prozentpunkte [B.u.G.].
   Seit 2008 verharren diese auf einem [B.u.G.] Niveau jenseits von [B.u.G.] %. Betrachtet
   man die Marktanteile gemessen in Absätzen sind diese im 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] von
   2006 ebenfalls jenseits von [B.u.G.] %. angestiegen. In diesem Zusammenhang ist – wie
   bereits in den allgemeinen Ausführungen zur Marktanteilsberechnung dargestellt – anzumer-
   ken, [B.u.G.].

   4.   Abschluss­Segmente mit einer Bandbreite von über 10 Mbit/s bis 155 Mbit/s

   Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
   volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
   von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
   [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
   die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
   erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
   schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
   Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
   analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
   mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

   Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
   höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
   das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
   2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
   TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
   weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
   Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
   anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
   [B.u.G.] %.

   Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
   als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
   stand, der bis auf eine Ausnahme bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf
   liegt, gegen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

   Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei der Berech-
   nung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die
   TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenum-
   sätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
   spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsbe-
   rechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG
   führen würde.


                                                                                                 132


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                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
16 2012                                       – Regulierung, Telekommunikation –                         2727


       Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
       tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
       Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] Miet-
       leitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010
       in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträu-
       me jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
       [B.u.G.] %.

       Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
       erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
       schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
       Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
       analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
       mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

       Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
       höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
       gen, für das Jahr 2007 in Höhe von Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.]
       Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr
       2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden
       Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
       [B.u.G.] %.

       Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
       weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
       Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
       anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
       [B.u.G.] %.

       Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
       auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
       stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
       zu wirksamen Wettbewerb.

       Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei der Berechnung
       der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die TDG
       hat auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenabsätze (bei-
       spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
       spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) erzielt, so dass das Ergebnis der
       Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem signifikant
       [B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde, zumal die Innenabsätze ohnehin nur einen
       [B.u.G.] prozentualen Anteil am Gesamtmarkt ausmachen ([B.u.G.] %).

       Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:

       Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Umsätzen
       stets jenseits von [B.u.G.] % mit [B.u.G.] Tendenz. Für den letzten Erhebungszeitraum er-
       reichte der Marktanteil der TDG gemessen am Umsatz [B.u.G.] %, gemessen am Absatz
       [B.u.G.] %.

       Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
       gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.


                                                                                                  133


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