abl-13
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2264 – Regulierung, Telekommunikation – 13 2012
breiten zugeordnet wurden. Die jeweiligen Verteilungsschlüssel sind den im Anhang beige-
fügten Auswertungen zu entnehmen. Diese Schätzung wird – wie die Korrekturen bei den
oben angeführten Unternehmen – im Rahmen der errechneten Marktanteile berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden Umsätze und Absätze möglicherweise nicht befragter Unternehmen,
die dennoch als Anbieter von Leistungen auf den hier relevanten Märkten in Frage kommen,
im Rahmen einer pauschalen Schätzung in Höhe von 10 Prozentpunkten auf das bisher be-
rechnete Marktvolumen berücksichtigt. Erläuterungen hierzu erfolgen unten.
Die im Vergleich zur letzten Festlegung vorgenommene Reduzierung der Schätzgröße um
5 Prozentpunkte (von 15 auf 10 Prozentpunkte) war sowohl beim ursprünglichen Konsulta-
tionsentwurf (veröffentlicht am 31.03.2010 sowohl im Amtsblatt als auch auf der Internetseite
der Bundesnetzagentur) als auch bei dem jetzt vorliegenden Konsultationsentwurf deswegen
erforderlich, weil im Rahmen der ersten Abfrage 28 Unternehmen und im Rahmen der zwei-
ten Abfrage 29 Unternehmen erfasst wurden. Im Rahmen der damals erforderlichen zweiten
Abfrage zur alten Festlegung wurden hingegen nur 14 Unternehmen erfasst. Somit bilden die
nunmehr jeweils befragten Unternehmen einen wesentlich höheren Teil der hier relevanten
Märkte ab, die eine entsprechende Reduzierung der Schätzgröße mit sich bringt.
Die Berechnung von Marktanteilen auf der Basis von Absatzzahlen war im Gegensatz zu
den bisherigen Analysen nunmehr möglich. Dies beruht insbesondere darauf, dass die An-
gaben der TDG als auch die der Wettbewerber hinsichtlich der Zählweisen in Übereinstim-
mung gebracht werden konnten.
Zwar kann eine mengenmäßige Betrachtung der Marktanteile insofern die Marktposition ein-
zelner Unternehmen verfälschen, dass Unternehmen, die viele „kurze“ Mietleitungen anbie-
ten, einen hohen Marktanteil gemessen in Absätzen, aber einen geringen Marktanteil ge-
messen in Umsätzen aufweisen. Nichtsdestotrotz spiegeln die Absatzzahlen die relative
Stärke der einzelnen Unternehmen am Markt wider.
Eine Berechnung der Marktanteile gemessen in Außen- und Innenumsätzen bzw. Außen-
und Innenabsätzen erfolgte in der Regel nicht, da unter anderem insbesondere die TDG
[B.u.G.]. Dadurch wird die Aussagekraft der Marktanteile auf Basis dieser Berechnungsme-
thode dahingehend fragwürdig, dass sie nicht die tatsächlichen Gegebenheiten der hier rele-
vanten Märkte abbilden.
Die TDG trägt im Rahmen der nationalen Konsultation zur Marktanteilsberechnung nach Ab-
sätzen vor, dass Mietleitungen ein entfernungsabhängiges Produkt seien und zumindest zum
Teil danach bepreist würden. So sei es nicht möglich, z. B. eine Mietleitung mit einer Band-
breite von 155 Mbit/s, die zwischen Lokationen in München und Hamburg verlaufe mit einer
Mietleitung zu vergleichen, die bei gleicher Bandbreite innerhalb von Köln ihre Abschluss-
punkte habe. Daher sei der Marktanteil auf Basis der Mengen für eine Ermittlung beträchtli-
cher Marktmacht unbrauchbar.
Hierzu ist von Seiten der Bundesnetzagentur anzumerken, dass die von der TDG angeführte
Konstellation bereits im Konsultationsentwurf selbst betrachtet worden ist und zu dem Er-
gebnis geführt hat, dass die Berechnungsweise mittels Absätzen die relative Stärke der ein-
zelnen Unternehmen am Markt widerspiegelt. Demnach bleibt die Bundesnetzagentur auch
weiterhin bei ihrer Auffassung, dass Marktanteile – neben den Umsätzen – hier auch nach
Absätzen berechnet werden können.
2. Analoge Abschluss-Segmente und solche mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s
Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
127
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
13 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2265
[B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Im Rahmen die-
ser Schätzung wurden die vorgenannten bisher berechneten Marktvolumina jeweils um
10 Prozentpunkte erhöht, d. h. es wurde unterstellt, dass die dort bisher errechneten Markt-
volumina insgesamt nur jeweils 90 % des tatsächlichen anzunehmenden Gesamtmarktvolu-
mens (nicht der Schätzung) betragen haben. Die Schätzgröße von 10 Prozentpunkten ist
ausreichend, da die wesentlichen Anbieter von Leistungen im Bereich der Mietleitungen
durch das Auskunftsersuchen erfasst wurden.
Die Berechnung erfolgt hier beispielhaft für die Gesamtumsatzerlöse für das Jahr 2006. Aus
den tatsächlich vorliegenden sowie modifizierten Angaben unter Berücksichtigung der Auftei-
lungsschlüssel ergibt sich ein Gesamtumsatz in Höhe von [B.u.G.] €. Aufgrund der obigen
Ausführungen wird davon ausgegangen, dass vom Gesamtmarktvolumen (inkl. Schätzun-
gen) 10 Prozentpunkte nicht bekannt sind. Dementsprechend erfolgt die Berechnung des
Gesamtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) wie folgt: Die [B.u.G.] € stellen 90 % des Ge-
samtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) dar. Um 100 % des Gesamtmarktvolumens (inkl.
Schätzungen) zu erhalten, müssen zunächst die fehlenden zehn Prozentpunkte berechnet
werden. Dies geschieht folgendermaßen: Um 1 % des Gesamtmarktvolumens zu erhalten,
werden die [B.u.G.]€ durch 90 dividiert. Es ergibt sich ein Betrag von [B.u.G.] €. 10 % sind
demnach [B.u.G.] €.181 Das Gesamtmarktvolumen entspricht demnach [B.u.G.] € plus
[B.u.G.] €, also [B.u.G.] €. Analog hierzu ergeben sich die Gesamtmarktumsätze für die Jah-
re 2007, 2008, 2009 und das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €, [B.u.G.] €, [B.u.G.] €
bzw. [B.u.G.] €.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf zwei Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine Tendenz zu wirk-
samen Wettbewerb.
Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine
Innenumsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
ßenumsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.
181
Abweichungen sind rundungsbedingt.
128
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2266 – Regulierung, Telekommunikation – 13 2012
Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
[B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen. Auf eine ausführliche Darstellung wird
daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
gen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
[B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht darüber hinaus auch bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die
Außenabsätze als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine
Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei
der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine
Innenabsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
ßenabsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Entsprechend der Strategie der TDG, das Angebot von Mietleitungen in diesem Markt einzu-
stellen, ist der Marktanteil der TDG in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 – so-
wohl gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – von ca. [B.u.G.] % auf [B.u.G.] %
bzw. von ca. [B.u.G.] % auf [B.u.G.] % [B.u.G.].
Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – auch die jeweilige Marktanteilsentwicklung
für eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Im Rahmen der nationalen Konsultation wurde der von der Bundesnetzagentur hier vorge-
nommenen Bewertung von vier Unternehmen bzw. Verbänden (EWE TEL, TDG, VATM und
129
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
13 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2267
Verizon) zugestimmt. Die übrigen Stellungnahmen enthielten hierzu keine gesonderten Aus-
führungen.
Die Bundesnetzagentur bleibt daher – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im
Rahmen der nationalen Konsultation – bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
Markt eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht.
3. Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von 2 Mbit/s bis 10 Mbit/s
Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
[B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.]% bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme [B.u.G.] bei ma-
ximal [B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
zu wirksamen Wettbewerb.
Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum
[B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) im Vergleich zu ihren
Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis
der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.]
Marktanteil der TDG führen würde.
Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] Miet-
leitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010
in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträu-
130
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2268 – Regulierung, Telekommunikation – 13 2012
me jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
[B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
gen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
[B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf wenige Ausnahmen [B.u.G.] un-
ter [B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
zu wirksamen Wettbewerb.
Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt eben-
falls keine relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innen-
absätze bei der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem
anderen Ergebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeit-
raum [B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) im
Vergleich zu ihren Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen)
erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010
[B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde.
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Absätzen
stets jenseits von [B.u.G.] % mit zuletzt [B.u.G.].
Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Im Rahmen der nationalen Konsultation stimmten sechs Unternehmen bzw. Verbände (EWE
TEL, IEN, Plusnet, VATM, Verizon sowie Vodafone) den Ausführungen der Bundesnetza-
gentur direkt bzw. indirekt zu.
Die TDG hingegen führt aus, dass aufgrund konstant sinkender Marktanteile hier eine klare
Tendenz zu wirksamen Wettbewerb zu sehen sei.
131
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
13 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2269
Die Bundesnetzagentur bleibt – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen
der nationalen Konsultation – auch weiterhin bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
Markt keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht. Dem steht auch nicht das Vorbrin-
gen der TDG entgegen, dass aufgrund ihrer konstant sinkenden Marktanteile eine klare Ten-
denz zu wirksamen Wettbewerb zu sehen sei. Wie bereits den obigen Angaben zu entneh-
men ist, kann von [B.u.G.] Marktanteilen nicht die Rede sein. [B.u.G.] in den Jahren 2006
und 2007 sind diese gemessen in Umatzerlösen um ca. [B.u.G.] Prozentpunkte [B.u.G.].
Seit 2008 verharren diese auf einem [B.u.G.] Niveau jenseits von [B.u.G.] %. Betrachtet
man die Marktanteile gemessen in Absätzen sind diese im 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] von
2006 ebenfalls jenseits von [B.u.G.] %. angestiegen. In diesem Zusammenhang ist – wie
bereits in den allgemeinen Ausführungen zur Marktanteilsberechnung dargestellt – anzumer-
ken, [B.u.G.].
4. Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von über 10 Mbit/s bis 155 Mbit/s
Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
[B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bis auf eine Ausnahme bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf
liegt, gegen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei der Berech-
nung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die
TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenum-
sätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsbe-
rechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG
führen würde.
132
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2270 – Regulierung, Telekommunikation – 13 2012
Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] Miet-
leitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010
in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträu-
me jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
[B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
gen, für das Jahr 2007 in Höhe von Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.]
Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr
2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden
Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
[B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
zu wirksamen Wettbewerb.
Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei der Berechnung
der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die TDG
hat auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenabsätze (bei-
spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) erzielt, so dass das Ergebnis der
Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem signifikant
[B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde, zumal die Innenabsätze ohnehin nur einen
[B.u.G.] prozentualen Anteil am Gesamtmarkt ausmachen ([B.u.G.] %).
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Umsätzen
stets jenseits von [B.u.G.] % mit [B.u.G.] Tendenz. Für den letzten Erhebungszeitraum er-
reichte der Marktanteil der TDG gemessen am Umsatz [B.u.G.] %, gemessen am Absatz
[B.u.G.] %.
Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
133
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
13 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2271
Im Rahmen der nationalen Konsultation stimmten sechs Unternehmen bzw. Verbände (EWE
TEL, IEN, Plusnet, VATM, Verizon sowie Vodafone) den Ausführungen der Bundesnetza-
gentur direkt bzw. indirekt zu.
Nach Auffassung der TDG hingegen besteht eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
[B.u.G.]. Daher könne auch hier nicht davon ausgegangen werden, dass keine Tendenz zu
wirksamen Wettbewerb gegeben sei. Zumindest sei davon auszugehen, dass die Wettbe-
werbsverhältnisse aufgrund der vergleichsweise größeren Attraktivität dieses Marktes im
Vergleich zu den niedrigeren Bandbreiten besser seien.
Die Bundesnetzagentur bleibt – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen
der nationalen Konsultation – auch weiterhin bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
Markt keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht.
Dem steht auch nicht das Vorbringen der TDG entgegen. Zwar erweisen sich die Marktver-
hältnisse in dem Bereich des Angebotes von Abschluss-Segmenten von Mietleitungen mit
einer Bandbreite von über 10 Mbit/s bis 155 Mbit/s gemessen an den Marktanteilen und de-
ren Entwicklung innerhalb der letzten Jahre tatsächlich als wettbewerblicher als in dem Be-
reich des Angebotes von Abschluss-Segmenten von Mietleitungen mit einer Bandbreite von
2 Mbit/s bis 10 Mbit/s.
Die damit anzunehmende vergleichsweise größere Attraktivität dieses Marktes im Vergleich
zu den niedrigeren Bandbreiten kann allerdings nicht darüber hinwegführen, dass auch der
Markt für Abschluss-Segmente bis 155 Mbit/s für sich betrachtet noch keine Tendenz zu
Wettbewerb aufweist. Dafür sind die Marktanteile der TDG auf die Jahre betrachtet [B.u.G.]
Niveau. In diesem Zusammenhang gilt es zugleich zu berücksichtigen, dass der absatzbe-
zogene Marktanteil der TDG im letzten Erhebungszeitraum rund [B.u.G.] Prozentpunkte er-
heblich [B.u.G.] der von der TDG genannten Konstante von [B.u.G.] % lag,.
5. Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite über 155 Mbit/s
Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
[B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
134
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2272 – Regulierung, Telekommunikation – 13 2012
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bis auf eine Ausnahme jeweils unter [B.u.G.] Prozentpunkten liegt, für eine Ten-
denz zu wirksamen Wettbewerb.
Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei der Berech-
nung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die
TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenum-
sätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsbe-
rechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG
führen würde.
Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] Miet-
leitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010
in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträu-
me jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw.
[B.u.G.] %.
Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschluss-Segmente
mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.
Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitun-
gen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
[B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das
1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
[B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.
Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
[B.u.G.] %.
Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
stand, der bis auf eine Ausnahme jeweils unter [B.u.G.] Prozentpunkten liegt, für eine Ten-
denz zu wirksamen Wettbewerb.
Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei der Berechnung
der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die TDG
hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenabsätze
(beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) wie ihre Wettbewerber insgesamt
(beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) erzielt, so dass das Ergebnis der
135
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
13 2012 – Regulierung, Telekommunikation – 2273
Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem signifikant
[B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde, zumal die Innenabsätze ohnehin nur einen
[B.u.G.] prozentualen Anteil am Gesamtmarkt ausmachen ([B.u.G.] %).
Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:
Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – auch die jeweilige Marktanteilsentwicklung
für eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.
Im Rahmen der nationalen Konsultation gaben sieben Unternehmen bzw. Verbände (E-Plus,
EWE TEL, IEN, Plusnet, VATM, Verizon sowie Vodafone) an, dass auf dem hier relevanten
Markt entgegen den Ausführungen der Bundesnetzagentur keine Tendenz zu wirksamen
Wettbewerb bestehe.
So führt Plusnet in diesem Zusammenhang aus, dass es auch in naher Zukunft es in vielen
Regionen keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb zwischen den Anbietern von Mietleitun-
gen auf diesem Markt geben werde. Investitionen anderer Netzbetreiber fänden nur dort
statt, wo sie ohne hohe Kosten viele Mietleitungen zur Verfügung stellen könnten. Dies be-
deute, dass die Nachfrager auch in Zukunft nur in den Ballungszentren auf das Angebot
zweier oder mehr Netzbetreiber zurückgreifen könnten. Nachfrager wie Plusnet, die sich auf
Unternehmen als Kunden spezialisiert hätten, seien demzufolge auf die Leitungen der TDG
angewiesen, um auch Geschäftskunden in ländlicheren Regionen eine Breitbandanbindung
anbieten zu können. Dies wiederum sei erforderlich, um zum Beispiel an Ausschreibungen
für bundesweite oder regionenweite Netze und Dienstleistungen erfolgreich teilnehmen zu
können.
Der VATM trägt hierzu vor, dass Anbieter, die auf den Zugang zur Teilnehmeranschlusslei-
tung (TAL) angewiesen seien, Mietleitungen nutzten, um ab dem HVt den auf der letzten
Meile angefallenen Verkehr abzuführen. Der Wegfall der Regulierung für die genannten
Bandbreiten hätte zur Folge, dass in vielen Fällen solche HVt-Standorte nicht mehr wettbe-
werbsfähig angebunden werden könnten. Insbesondere in den ländlichen Gebieten ver-
schärfe sich die Situation durch das Fehlen alternativer Erschließungsmöglichkeiten. Der
Rückgriff auf ein reguliertes Angebot der TDG stelle somit in vielen Fällen die einzige Mög-
lichkeit der Anbindung dar. Auch sei nicht absehbar, dass alternative Anbieter in diesem Be-
reich in passive Infrastruktur investieren würden. Der Marktanteil der TDG im Bereich von
Mietleitungen mit Bandbreiten > 155 Mbit/s nehme folgerichtig aktuell und erst recht perspek-
tivisch betrachtet weiter zu.
Die Bundesnetzagentur bleibt – unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen im Rahmen
der nationalen Konsultation – auch weiterhin bei dem Ergebnis, dass auf dem hier relevanten
Markt eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb besteht. Dem steht aus den nachfolgenden
Gründen auch nicht das Vorbringen diverser Unternehmen bzw. Verbände entgegen.
Den Ausführungen der Plusnet ist zu entgegnen, dass die TDG, wie auch andere Netzbe-
treiber, ausweislich ihrer eigenen Bekanntmachungen zwar plant, bis zum Endkunden Glas-
faser zu verlegen. Zumindest derzeit kann von einer flächendeckenden Verfügbarkeit aller-
dings noch nicht im Ansatz die Rede sein. Insoweit ist davon auszugehen, dass auch die
TDG in ländlicheren Regionen nur im Ausnahmefall und dann auftragsbezogen bereits eine
glasfaserbasierte Kundenanbindung installiert haben dürfte, so dass auch die TDG die Kun-
den insbesondere in der Fläche ebenfalls erst anbinden müsse.
Zum Vorbringen des VATM bezüglich der Anbindung der HVt-Standorte ist auszuführen:
Unabhängig von dem Umstand, dass sich der Markt für das Angebot von Abschluss-
Segmenten von Mietleitungen mit einer Bandbreite über 155 Mbit/s als wettbewerblich er-
136
Bonn, 11. Juli 2012