abl-13
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2358 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 13 2012
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung
SecCommerce SecVerificationServer 5
6 Algorithmen und zugehörige Parameter
Das Produkt SecVerificationServer 5 setzt den RSA Algorithmus mit der im Signaturzertifikat angegebenen
Schlüssellänge von mindestens 1976 Bit ein.
Die unterstützten RSA-Verfahren gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
Bundesnetzagentur bis 31.12.2018 als sicher8 und werden zur Prüfung qualifizierter Signaturen und
Zertifikate verwendet.
Ferner unterstützt SecVerificationServer 5 das EC-DSA-Verfahren basierend auf elliptischen Kurven mit
einer Parameterlänge für q von 224 Bit. Für die Bitlänge von p gibt es keine Einschränkung.
Das unterstützte EC-DSA-Verfahren gilt nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
Bundesnetzagentur bis 31.12.2015 als sicher9 und werden zur Prüfung qualifizierter Signaturen und
Zertifikate erwendet.
Das Produkt SecVerificationServer 5 unterstützt die Hash-Funktion SHA-256, SHA-384, SHA-512.
Die unterstützten Hash-Funktionen gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
Bundesnetzagentur bei Anwendung für qualifizierte Zertifikate bis 31.12.2018 als sicher10 und werden zur
Prüfung qualifizierter Signaturen und Zertifikate verwendet.
6.1 Nicht mehr geeignete kryptographische Algorithmen
In diesem Abschnitt sind kryptographischen Algorithmen mit Schlüssellängen und Parametergrößen
aufgeführt, die vormals zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen und qualifizierten
Zertifikaten geeignet waren, und diese Eignung inzwischen aber verloren haben. Diese Algorithmen werden
auch weiterhin zur Prüfung von Signaturen oder Zertifikaten benötigt.
Das Produkt SecVerificationServer 5 unterstützt für die Prüfung von Signaturen oder Zertifikaten den RSA
Algorithmus mit den im Signaturzertifikat angegebenen Schlüssellängen. Die nachfolgende Tabelle enthält
den letzten Zeitpunkt, an dem der RSA Algorithmus mit der angegebenen Schlüssellänge zur Erzeugung
qualifizierter elektronischer Signaturen und qualifizierter Zertifikate nach der Übersicht über geeignete
Algorithmen der Bundesnetzagentur11 geeignet war bzw. eine Übergangsfrist endet:
8 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 10, Seite 243ff. vom 18. Januar 2012
9 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 10, Seite 243ff. vom 18. Januar 2012
10 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 10, Seite 243ff. vom 18. Januar 2012
11 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 10, Seite 243ff. vom 18. Januar 2012
Herstellererklärung zu SecVerificationServer 5, Version 1.2 Seite 18 von 21
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
13 2012 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2359
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung
SecCommerce SecVerificationServer 5
Modullänge n geeignet bis
1024 Ende März 2008 (Januar – März 2008: Übergangsfrist)
1280 Ende 2008
1536 Ende 2009
1728 Ende 2010
Table 2: Nicht mehr geeignete kryptographische Algorithmen: RSA
Das Produkt SecVerificationServer 5 unterstützt für die Prüfung von Signaturen oder Zertifikaten die das EC-
DSA-Verfahren basierend auf elliptischen Kurven. Die nachfolgende Tabelle enthält den letzten Zeitpunkt,
an dem der EC-DSA-Algorithmus mit den angegebenen Parameterlängen für p und q zur Erzeugung
qualifizierter elektronischer Signaturen und qualifizierter Zertifikate nach der Übersicht über geeignete
Algorithmen der Bundesnetzagentur12 geeignet war:
Parameterlänge für p Parameterlänge für q geeignet bis
keine Einschränkung 160 Ende 2006
192 180 Ende 2009
Table 3: Nicht mehr geeignete kryptographische Algorithmen: EC-DSA
Das Produkt SecVerificationServer 5 unterstützt für die Prüfung von Signaturen oder Zertifikaten die Hash-
Funktionen SHA-1 und RIPEMD-160. Die nachfolgende Tabelle enthält den letzten Zeitpunkt, an dem der
Hash-Algorithmus mit der angegebenen Parametergröße zur Erzeugung qualifizierter elektronischer
Signaturen und qualifizierter Zertifikate nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
Bundesnetzagentur13 geeignet war bzw. eine Übergangsfrist endet. Es werden zusätzlich die Zeitpunkte
angegeben, an denen die Eignung zur Prüfung qualifizierter elektronischer Zertifikate erlischt:
Hashfunktion geeignet bis
SHA-1 Ende Juni 2008 (Januar – Juni 2008: Übergangsfrist)
Ende 2010 (nur noch zur Erzeugung qualifizierter
Zertifikate, im Jahr 2010 zusätzlich unter der Auflage
von einer Entropie ≥ 20 Bit in der Seriennummer)
Ende 2015 (nur noch zur Prüfung qualifizierter Zertifikate)
RIPEMD-160 Ende 2010
Ende 2015 (nur noch zur Prüfung qualifizierter Zertifikate)
Table 4: Nicht mehr geeignete kryptographische Algorithmen: Hash-Funktionen
12 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 10, Seite 243ff. vom 18. Januar 2012
13 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 10, Seite 243ff. vom 18. Januar 2012
Herstellererklärung zu SecVerificationServer 5, Version 1.2 Seite 19 von 21
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2360 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 13 2012
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung
SecCommerce SecVerificationServer 5
7 Gültigkeitsdauer der Herstellererklärung
Diese Erklärung ist bis zum 31.12.2015 gültig. Der aktuelle Status der Herstellererklärung liegt immer bei der
Bundesnetzagentur vor.
Herstellererklärung zu SecVerificationServer 5, Version 1.2 Seite 20 von 21
Bonn, 11. Juli 2012
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
13 2012 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2361
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung
SecCommerce SecVerificationServer 5
8 Zusatzdokumentation
Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und bei
der zuständigen Behörde hinterlegt:
„Aus der Herstellererklärung ausgegliederte Dokumentation als Anhang zur Herstellererklärung des
Herstellers SecCommerce Informationssysteme GmbH, Obenhauptstraße 5, 22335 Hamburg, für
sein Produkt SecVerificationServer 5“:
SecCommerce.SecSigner_Anhang_5_04.07.2011 vom 04.07.2011, 20 Seiten
„SecVerificationServer Handbuch“ des Herstellers SecCommerce Informationssysteme GmbH,
Obenhauptstraße 5, 22335 Hamburg, für sein Produkt SecVerificationServer 5“:
SecVerificationServer_Handbuch.pdf, Version 1.10 vom 16.03.2011, 11 Seiten
Ende der Herstellererklärung
Herstellererklärung zu SecVerificationServer 5, Version 1.2 Seite 21 von 21
Bonn, 11. Juli 2012
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Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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