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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
278 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 01 2011
Bewertung von UMTS Frequenzen 35
Ofcom (2010), Wholesale mobile voice call termination, Market review, Volume 3 – Supporting
annexes. Consultation, 01.04.10.
OPTA (2010), Marktanalyse vaste en mobiele gespreksafgifte - ontewerpsbesluit,
OPTA/AM/2010/201280, 26.04.2010.
Ovum/Indepen/Aegis (2006), Spectrum Policy Review, Final Report.
Pindyck, Robert S. (2007), “Mandatory Unbundling and Irreversible Investment in Telecom Net-
works”, Review of Network Economics 6, S. 274-298.
PriceWaterhouseCoopers (2009), „Timing is everything – Releasing the value of spectrum“,
abrufbar unter
http://www.pwc.com/en_GX/gx/communications/pdf/spectrum_releasing_value.pdf.
SEO (2006), “Waarde GSM-Spectrum”, seo economisch onderzoek, Amsterdam, Juli 2006.
Weber, Jürgen (2010), "Entscheidungsorientierter Kostenbegriff" in Gabler's Wirtschaftslexikon,
Gabler Verlag, online im Internet,
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6753/entscheidungsorientierter-kostenbegriff-
v4.html
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
01 2011 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 279
Mitteilung Nr. 2/2011
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Widerruf des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der
Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit den Intercon-
nection-Anschlüssen (ICAs) Customer Sited;
hier: Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat beschlossen:
Der Beschluss BK3d-10-033 vom 13.04.2010 wird mit Wirkung zum
01.01.2011 widerrufen.
BK3d-10/033
Mitteilung Nr. 3/2011
Veröffentlichung der gemeldeten Unternehmen nach § 6 TKG
Nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) muss jeder, der ge-
werblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder ge-
werblich Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt,
die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie
Änderungen seiner Firma bei der Regulierungsbehörde unverzüg-
lich melden
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis
der gemeldeten Unternehmen. Die Veröffentlichung des erstes
Halbjahres 2011 erfolgt auf der Basis der bis zum 05.01.2011 ein-
gegangenen Meldungen auf der Homepage der Bundesnetzagen-
tur (http://www.BNetzA.de) unter dem Stichwort: Sachgebiet, Tele-
kommunikation, Regulierung Telekommunikation, Meldepflicht,
Verzeichnis der Unternehmen. Von dieser Internetseite kann auch
das Meldeformular heruntergeladen werden.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die Veröffentlichung auf Daten-
träger im Dateiformat Winword 2000 gegen eine Gebühr von 10 €
oder in Papierform gegen eine Gebühr von 20 € bei der o.g. Adres-
se zu beziehen. Mitteilungen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundes-
netzagentur (http://www.BNetzA.de) unter dem Stichwort: Amts-
blatt/Publikationen, Druckschriften allgemein, Marktbeobachtung Telekommunikation
und Regulierung.
Teil B
Hinweis:
Mitteilungen der Diensteanbieter
Der Verstoß gegen die o.a. Meldepflicht (d.h. wer seiner Verpflich-
tung zur Meldung der Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner
Tätigkeit nicht oder nicht unverzüglich nachkommt) ist ordnungs-
widrig und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro ge- Veröffentlichungshinweis
ahndet werden (§ 149 Abs. 1, Nr. 2 TKG). Die Bundesnetzagentur
wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a
Für die Registrierung der Anbieter von Telekommunikationsdienst- BGB und des § 45n TKG verpflichtet, jedem An-
leistungen gemäß § 6 TKG ist das Referat 513 mit folgender Adres-
se zuständig: bieter von Telekommunikationsdiensten für die
Öffentlichkeit die Veröffentlichung von ihm ange-
botener Dienste und Dienstemerkmale für den
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen Endnutzer in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das
Referat 513-7 Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentli-
Liselotte-Hermann-Str. 20a chungsmedium. Erfolgt diese Veröffentlichung
09127 Chemnitz
nicht auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur,
hat der Anbieter der Bundesnetzagentur den Ort
513 DREG / 01.2011 der Veröffentlichung mitzuteilen.
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
280 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 01 2011
Mitteilung Nr. 4/2011 oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine
Zusammenschaltung besteht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 010023 GmbH für die
Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten 3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 010023 GmbH für die Erbringung von Call-by-Call
Sprachtelefondiensten
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss 3.1. Die für die Leistung berechneten Entgelte werden mit der Tele-
fonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der
1.1. Die 010023 GmbH, Trierer Straße 70-72, 53115, Bonn, bietet Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über 010023 in Rech-
1. Anwendungsbereich und Vertragsschlussnung gestellt. In der Regel werden die Leistungen monatlich abge-
bundesweit Sprachtelefondienstleistungen im Wege des offenen
Call-by-Call (ohne Voranmeldung) an. Für die Erbringung dieser rechnet, die 010023 GmbH behält es sich vor, längere Rechnungs-
Dienstleistungen1.1 Die 010023
gelten insbesondere GmbH, desTrierer
die Bestimmungen Tele- intervalle
Straße zu70-72,wählen. 53115,
Die Rechnungsbeträge
Bonn, bietet werden mit Zugang
bundesweit
kommunikationsgesetzes (TKG) sowie die nachfolgenden Allgemei- der Rechnung fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teil-
Sprachtelefondienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call (ohne
nehmernetzbetreiber zu zahlen. Voranmeldung) an. Für die
nen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedin-
gen werden im Erbringung dieser Dienstleistungen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, gelten insbesondere die Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes
Gas, Telekommunikation, (TKG) sowie
Post und Eisenbahnen (BNetzA) veröf- die3.2.nachfolgenden
Der Kunde kann Allgemeinen
Einwendungen Geschäftsbedingungen.
gegen die Rechnung schrift-
fentlicht. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wer- lich gegenüber der auf der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen werden
den ebenfalls im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht.
im Amtsblatt
benannte Anschrift der Bundesnetzagentur
nur innerhalb für machen,
der Frist geltend Elektrizität,
die in
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers
(BNetzA) bestimmt undder
veröffentlicht. Änderungen aus-
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten drücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist. Erhebt
auch ebenfalls
Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht.
der Kunde innerhalb der Frist keine Einwände gegen die Forde-
dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
rung, gilt die Rechnung insoweit als vom Kunden genehmigt.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht
2. Leistungen der 010023 GmbH offener Call-by-Call-Dienst
3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugsein-
ausdrücklich widersprochen wird.
tritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbe-
2.1. Die 010023 GmbH bietet ihren Kunden Telefonverbindungen träge nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang zahlt.
innerhalb des nationalen oder internationalen
2. Leistungen der 010023 Festnetzes sowie desCall-by-Call-Dienst
GmbH offener Kommt der Kunde in Verzug, ist die 010023 GmbH berechtigt, Ver-
nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen zugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weiteren Schaden (z.B.
an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen Mahnkosten nach Verzugseintritt) geltenddes
zu machen.
2.1. Die 010023 GmbH bietet ihren
mit der Deutschen Telekom AG oder mit anderen nationalen oderKunden Telefonverbindungen innerhalb nationalen oder
internationalen
internationalen Netzbetreibern Festnetzes
geschlossen sind. sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen
3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande,
Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, mit derinDeutschen
werden dieser Rech-
nung auch die Verbindungen über die 010023 GmbH einzeln auf-
Telekom AG oder mit anderen nationalen
wenn der Kunde die VNB-Kennziffer „010023“ vorwählen (Angebot)oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
geführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelver-
und die 010023 GmbH die Verbindung aufbaut (Annahme). Der bindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmer-
Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende
2.2. Der Vertrag kommt derfür
Verbindung. Es steht
jede einzelne Verbindung zu Stande,
netzbetreiber ausüben.wenn der Kunde die VNB-Kennziffer
der 010023 GmbH frei, ein Angebot des Kunden zum Abschluss
"010023"
eines Vertrages abzulehnen.vorwählen (Angebot) und die 010023 GmbH die Verbindung aufbaut (Annahme). Der
3.5. Der Kunde kann der 010023 GmbH gegenüber nur mit rechts-
Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung. Es steht
kräftig festgestellten derunbestrittenen
oder 010023 GmbH frei, ein aufrechnen
Forderungen Angebot
2.3 Der Vertrag kommt zustande mit dem Inhaber des Anschlusses, und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht
des Kunden zum Abschluss eines Vertrages
von dem aus der Dienst genutzt wird, soweit diese Nutzung vom
abzulehnen.
ausüben.
Anschlussinhaber zu vertreten ist. Dies schließt alle Verbindungen
2.3 Der
ein, die der Kunde Vertrag
Dritten kommt
gestattet zustande
hat. Entgelte, die mit
durchdem
eineInhaber des Anschlusses, von dem aus der Dienst genutzt
unbefugte Nutzung Dritter entstehen, 4. Leistungsbeschränkungen und -einstellungen
wird, soweit diese hat der Kunde
Nutzung vomzuAnschlussinhaber
entrichten, zu vertreten ist. Dies schließt alle Verbindungen
soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in
ein, die der Kunde Dritten gestattet hat.
seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Si- Entgelte,
4.1. die
Die durch
010023eine
GmbH unbefugte Nutzung
ist berechtigt, Dritter
ohne damit entstehen,
Schadensersatz-
cherungsmaßnahmen gegen die zu
unbefugte und missbräuchliche oder sonstige Ansprüche des Kunden zu begründen, ihre Telekom-
hat der Kunde entrichten, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in
munikationsdienstleistungen vorübergehend einzustellen oder zu
Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm ob-
seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen
liegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass und üblichen Sicherungsmaßnahmen
beschränken, wenn eine Beeinträchtigung gegen die
er eine unbefugteunbefugte und missbräuchliche
und missbräuchliche Nutzung durch Nutzung
Dritte nicht seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm
zu vertreten hat.obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs–– der er Sicherheit des Netzbetriebes, oder
Nachweis, dass er eine unbefugte und
missbräuchliche
2.4. Das Vertragsverhältnis zwischenNutzung
der 010023durch Dritte
GmbH nicht
und demzu vertreten
–– derhat.Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
Kunden ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet, schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software
soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die 010023 GmbH ist der
be- 010023 GmbH oder gespeicherter Daten, oder
2.4. Das Vertragsverhältnis zwischen und dem Kunden ist auf die einzelne
rechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten dem Kunden gegenüber Dritte
Nutzung der Dienstleistungen gerichtet,
zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen soweit nichts anderes vereinbartder
–– der Interoperabilität wurde. Dieoder
Dienste, 010023 GmbH ist
dem Kunden und berechtigt,
dem Drittenzur Erfüllung ihrer Pflichten dem Kunden gegenüber Dritte zu beauftragen. Hierdurch
zustande.
–– des Datenschutzes
kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande.
2.5. Die Entgelte und der jeweilige Abrechnungstakt ergeben sich
aus der bei Verbindungsbeginn gültigen, unter www.010023.net zu befürchten ist.
veröffentlichten 2.5. Die Entscheidend
Preisliste. Entgelte und ist der jeweilige
das jeweils Abrechnungstakt ergeben sich aus der bei Verbindungsbeginn
gewünschte
Verbindungsziel,gültigen,
das sich aus der www.010023.net 4.2. Im Falle höherer Gewalt ist die 010023 GmbH von ihrer Leis-
Zielrufnummer ergibt.veröffentlichten
unter Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte
tungspflicht befreit.
Verbindungsziel,
2.6. Voraussetzung das sich
der Diensteerbringung aus der
ist, dass derKunde
Zielrufnummer
über ergibt.
einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG
2.6. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss
bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine
Zusammenschaltung besteht. Bonn, 12. Januar 2011
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
01 2011 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 281
5. Haftung 7.Datenschutz
5.1. Die 010023 GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem 7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Da-
Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: ten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene
a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe; Daten werden durch die Gesellschaft nur erhoben, verarbeitet oder
genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, das
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer ver- TKG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
tragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar be-
grenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren 7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig,
Schaden. soweit dies erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung, Änderung
oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) oder
5.2. Ist der Schaden bei der Erbringung von Telekommunikations- soweit Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten er-
dienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet die Gesell- hoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder genutzt werden
schaft abweichend von Ziffer 5.1. für Vermögensschäden bis zu (Verkehrsdaten).
einem Betrag von 12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass die-
ser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffent- 7.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur Ab-
lichkeit erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist rechnung benötigt werden, speichert die Gesellschaft diese Daten
die Haftung der Gesellschaft auf 10 Mio. EUR je schadenverursa- für die Dauer von 6 Monaten ab Rechnungsversendung. Da die
chendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die 010023 GmbH sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetrei-
mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die ber gesetzlich verpflichtet sind, die der Rechnung zu Grunde lie-
Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis ge- genden Verkehrsdaten nach Ablauf von 6 Monaten nach Rech-
kürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur nungsversand zu löschen, können Einwendungen, die nach Ablauf
Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach ent- der Frist erhoben werden, keine Berücksichtigung mehr finden.
fällt, wenn der Schaden vorsätzlich durch die Gesellschaft verur- Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde gegenüber dem rech-
sacht wurde. nungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber oder der 010023 GmbH
die vorzeitige teilweise oder vollständige Löschung der Verkehrsda-
5.3. Die gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden, bei ten verlangt haben.
Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder ei-
nes Beschaffenheitsrisikos sowie nach den Vorschriften des Pro- 7.4 Die Gesellschaft darf die Kundenadresse, die im Rahmen der
dukthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen Beziehungen bekanntgegeben wurde, auch zu Zwecken der Wer-
unberührt. bung, der Marktforschung und zu Ihrer Beratung im Postwege, te-
lefonisch oder per Email verwenden, wenn der Kunde dieser der
5.4. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt Verwendung nicht widersprochen hat. Ein Wiederspruch ist jeder-
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer so- zeit schriftlich oder elektronisch möglich.
wie der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsge-
hilfen der 010023 GmbH. 7.5. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die 010023
GmbH verbundenen Unternehmen zum Zwecke der Bonitätsprü-
6. Pflichten des Kunden fung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung die-
ses Telekommunikationsvertrages übermitteln und von diesen Un-
6.1. Kunden dürfen die Verbindungen zur 010023 nur bestim- ternehmen Auskünfte über den Kunden erhalten. Ferner erklärt der
mungsgemäß und nach Maßgabe dieser Leistungsgrundlagen, der Kunde hiermit seine Einwilligung, dass die 010023 GmbH auch auf
Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gülti- nicht vertragsgemäßem Verhalten (z.B. Zahlungsrückstände, Bean-
gen Fassung benutzen. tragung eines Mahnbescheides) beruhende personenbezogene
Daten übermittelt, soweit dies zur Wahrung ihres berechtigten Inte-
6.2 Bei Störungen, bei denen es in Betracht kommt, dass diese aus resses oder des berechtigten Interesses ihrer verbundenen Unter-
der Sphäre des Kunden herrühren, ist dieser verpflichtet, die nehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und damit schutz-
010023 GmbH unverzüglich über Funkfunktionsstörungen der von würdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Die ver-
ihm genutzten Dienste zu unterrichten und die 010023 GmbH bei bundenen Unternehmen speichern die übermittelten Daten und
der Feststellung der Ursachen und der Beseitigung der Störung in stellen personenbezogene Daten anderen Unternehmen nur zur
zumutbarem Umfang zu unterstützen. Verfügung, sofern diese mit ihnen im Sinne des § 15 Aktiengesetz
verbunden sind und soweit ein berechtigtes Interesse hieran im
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, keine Einrichtungen zu benutzen Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt
oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der die 010023 GmbH Adressdaten bekannt. Der Kunde kann bei der
physikalischen oder logischen Struktur des von der 010023 GmbH Gesellschaft jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden gespei-
zur Verfügung gestellten Netzes führen können. cherten Daten erhalten.
6.4 Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte 8. Schlussbestimmungen
durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustim-
mung der Gesellschaft erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung 8.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zu-
sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene sammenhang mit dem Vertrag ist nach Wahl der klagenden Partei
Unternehmen. Es ist ferner untersagt, Verbindungen zu nicht geo- Bonn oder der Sitz des Beklagten, sofern der Kunde Kaufmann,
grafischen Rufnummern einschließlich Auskunftsdiensten, Vermitt- juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht-
lungsdiensten, Mehrwertdiensten und Online-Diensten auszubau- liches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
en. Ebenfalls ist der Kunde nicht berechtigt, Vermittlungsdienste im Inland hat.
über die Nummer 010023 anzubieten.
8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen der 010023 GmbH und dem
6.5 Der Kunde haftet der 010023 GmbH gegenüber für Schäden, Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
die aus einer schuldhaften Verletzung der aus Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen seines internationa-
und 6.4 obliegenden Pflichten entstehen und stellt die Gesellschaft len Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlos-
von Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei. sen.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
282 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 01 2011
Mitteilung Nr. 5/2011
Vodafone D2 GmbH;
Nutzung des Rufnummernblocks (0)1523 des Nummernraums
für das öffentliche Telefonnetz/ISDN
1/2011; Mitteilungen Telekommunikation
Die Vodafone D2 GmbH wird ab dem 31.05.2011 den ihr zugeteil-
ten Rufnummernblock (0)1523 des Nummernraums für das öffentli-
eistungsanbieter
che Telefonnetz/ISDN nutzen. Die Nummern haben das Format
(0) 1523 X XX XX XX, die nationale Rufnummernlänge beträgt so-
/2011 mit 11 Stellen. 05_03.rtf
ernblocks (0)1523 des Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz/ISDN
wird ab dem 31.05.2011 den ihr zugeteilten Rufnummernblock (0)1523 des
ffentliche Telefonnetz/ISDN nutzen. Die Nummern haben das Format
nationale Rufnummernlänge beträgt somit 11 Stellen.
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
01 2011 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 283
Mitteilungen
Post
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 6/2011
Bekanntgabe nicht mehr gültiger Lizenzen nach § 5 PostG
Folgende Unternehmen sind nicht mehr Inhaber einer Lizenz nach § 5 Absatz 1 des Postgesetzes:
KDK Kurier- und Zustelldienst GmbH Kempen Lizenznummer P 98/630
DIREKTexpress Brief AG Ulm Lizenznummer P 05/2605
ZVG Zeitungsvertriebs- und Service
Bielefeld Lizenznummer P 05/2906
gesellschaft mbH Ostwestfalen-Lippe
PIN Mail GmbH Kassel Lizenznummer P 06/2929
Referat 317
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
284 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 01 2011
Mitteilungen
Energie
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 7/2011 Mitteilung Nr. 9/2011
ARegV § 23; ARegV § 23 Abs. 1;
hier: Einstellung eines Verfahrens Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
Mit Schreiben vom 06.12.2010, eingegangen am 08.12.2010, hat gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pelikanplatz
5, 30177 Hannover, den am 30.06.2010 gestellten Antrag auf Ge- In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
nehmigung eines Investitionsbudgets nach § 23 ARegV für das gung des Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 1 ARegV der
Projekt „Projekt 5“ mit dem Aktenzeichen BK4-10-184 zurückge- Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund, hat die
nommen. Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
Das unter dem Aktenzeichen BK4-10-184 geführte Genehmigungs- Bonn, am 23.11.2010 beschlossen:
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.
Der Antrag auf Genehmigung eines Investitionsbudgets nach § 23
ARegV wird abgelehnt.
BK4-09-186
Mitteilung Nr. 8/2011 Mitteilung Nr. 10/2011
ARegV § 23; ARegV § 23 Abs. 1;
hier: Einstellung von Verfahren Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
Mit Schreiben vom 21.12.2010, eingegangen am 27.12.2010, hat gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
die Open Grid Europe GmbH (vormals E.ON Gastransport GmbH),
Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, die am 29.06.2009 gestellten In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi-
Anträge auf Genehmigung von Investitionsbudgets nach gung des Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 1 ARegV der
§ 23 ARegV mit den Aktenzeichen BK4-09-163, BK4-09-164 und Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund, hat die
BK4-09-165 zurückgenommen. Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113
Die unter den Aktenzeichen BK4-09-163, BK4-09-164 und BK4-09- Bonn, am 23.11.2010 beschlossen:
165 geführten Genehmigungsverfahren nach § 23 ARegV wurden
daher eingestellt. Der Antrag auf Genehmigung eines Investitionsbudgets nach § 23
ARegV wird abgelehnt.
BK4-09-188
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
01 2011 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 285
Mitteilung Nr. 11/2011 Mitteilung Nr. 14/2011
ARegV § 23 Abs. 1; ARegV § 23 Abs. 1;
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmi- In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
gung des Investitionsbudgets nach § 23 Abs. 1 ARegV der des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23
Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund, hat die Abs. 1 ARegV der 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, 12435 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Bonn, am 15.11.2010 beschlossen: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 31.08.2010 beschlossen:
Der Antrag auf Genehmigung eines Investitionsbudgets nach § 23 Der Antrag wird abgelehnt.
ARegV wird abgelehnt.
BK4-08-218
BK4-09-189
Mitteilung Nr. 12/2011 Mitteilung Nr. 15/2011
ARegV § 23 Abs. 1; ARegV § 23 Abs. 1;
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23
Abs. 1 ARegV der 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A, Abs. 1 ARegV der 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
12435 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur 12435 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 31.08.2010 beschlossen: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 31.08.2010 beschlossen:
Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag wird abgelehnt.
BK4-08-216 BK4-08-219
Mitteilung Nr. 13/2011
ARegV § 23 Abs. 1;
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23
Abs. 1 ARegV der 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A,
12435 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 31.08.2010 beschlossen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BK4-08-217
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
286 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 01 2011
Mitteilung Nr. 16/2011 Mitteilung Nr. 17/2011
ARegV § 23 Abs. 1; ARegV § 23 Abs. 1;
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der TenneT des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der TenneT
TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Be- TSO GmbH (vormals transpower stromübertragungs GmbH),
schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele- Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4
kommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
am 05.11.2010 beschlossen: Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 23.11.2010
beschlossen:
1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge- 1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs- pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
und Herstellungskosten in Höhe von __________ Euro samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
für das Projekt _________________________________ und Herstellungskosten in Höhe von _______ Euro für
__ genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der Ka- das Projekt ___________ genehmigt. Ausgangsbasis für
pitalkosten ist die Summe der aktivierten Anlagen im Bau die Ermittlung der Kapitalkosten ist die Summe der akti-
bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten Anschaf- vierten Anlagen im Bau bzw. die Summe der tatsächlich
fungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch die aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten,
Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und höchstens jedoch die Summe der anerkennungsfähigen
Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sowohl die tat-
die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel- sächlichen als auch die anerkennungsfähigen Anschaf-
lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle- fungs- und Herstellungskosten sind um die Abzugspositi-
ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen onen in angefallener Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspo-
Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli- sitionen zählen Beträge aus der Auflösung von Rückstel-
che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und lungen, öffentliche Förderungen, sonstige kostenmin-
der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen. dernde Erlöse und der Betrag zur Vermeidung von Dop-
Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1 pelanerkennungen. Die Berechnung der Kapitalkosten
erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden im Sinne von Satz 1 erfolgt gemäß den sich aus den
Bestimmungen. Gründen ergebenden Bestimmungen.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober- 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis _____. grenze sind befristet bis ________.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom- Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
men. men.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider- 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs. rufs.
BK4-09-115 BK4-09-112
Bonn, 12. Januar 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
01 2011 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 287
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Mitteilungen
Qualifizierte elektronische Signatur
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 18/2011
Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG,
die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden;
hier: OpenLimit SignCubes GmbH, OpenLimit DiBAS Release 1
Veröffentlichungshinweis
Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Sig-
naturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt 1. Benutzerdokumentation: Benutzerdokumentation_Open-
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 Limit_DiBAS_Version_1.pdf, Version 1.1, Stand:
(BGBl. I S. 2091), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller 06.10.2010
von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Her-
stellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu 2. Produktspezifikation: DiBAS_Spezifikation.pdf, Version
veröffentlichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröf- 1.0, Stand: 27.04.2010
fentlichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine ma-
terielle Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prüfung 3. Entwicklerdokumentation OpenLimit Enterprise SDK Di-
der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundes- BAS: Entwicklerdokumentation OpenLimit SDK DiBAS_
netzagentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellerer- Release 1.pdf, Version 1.1, Stand: 08.02.2010
klärungen und für die Produkte sind allein die Hersteller ver-
antwortlich. 4. Entwicklungsprozess: Entwicklungsprozess Version
3.pdf, Version 1.0, Stand: 03.02.2010
Hersteller: 5. Installation DiBAS: Installation DiBAS.pdf, Version 1.1,
OpenLimit SignCubes GmbH Stand: 06.10.2010
Saarbrücker Str. 38A
10405 Berlin 6. Testbericht: Testbericht OpenLimit DiBAS.pdf, Version
1.2, Stand: 08.09.2010
Produkt:
OpenLimit DiBAS Release 1 7. Testspezifikation: Testspezifikation OpenLimit DiBAS.pdf,
Version 1.3, Stand: 08.09.2010
Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung OpenLimit DiBAS Release 1, Version 1.6,
Stand: 21. Dezember 2010
Es folgt der Text der Herstellererklärung:
Bonn, 12. Januar 2011