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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
402                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     02 2011


Mitteilung Nr. 25/2011                                                    Mitteilung Nr. 26/2011

Veröffentlichungen des Ausschusses für elektronische Kom-                 Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV);
munikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Verwaltun-
gen für Post und Telekommunikation                                        Änderung der Einzugsgebiete von Notrufabfragestellen

Folgende Entwürfe von vorläufigen ECC-Empfehlungen sind der-              Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über Notrufverbindungen vom
zeit Gegenstand der öffentlichen Kommentierung:                           06. März 2009 (BGBl. I, Nr. 13, S. 481-484) werden die Netzbetrei-
                                                                          ber und Telefondiensteanbieter durch die Bundesnetzagentur über
                                                                          Änderungen der Einzugsgebiete von Notrufabfragestellen infor-
                                                                          miert.
ECC Empfehlung (11)/02
                                                                          Die aktuellen Daten stehen für Mitglieder der geschlossenen Be-
„CALLING LINE           IDENTIFICATION        AND      ORIGINATING        nutzergruppe Notrufverkehrslenkung zum Abruf bereit.
IDENTIFICATION““

Durch diese geplante Empfehlung sollen die Empfehlungen
ECC(03)01 “Implementation and use of CLI“ und ECTRA(00)03                 Esch 2-2
“Calling Line Indentification“ ersetzt werden. Des Weiteren werden
die wesentlichen Ergebnisse des ECC Reportes 133 „Increasing
Trust in Calling Line Identification and Origination Identification“ in
dieser neuen Empfehlung übernommen.



ECC Empfehlung (11)/03

„NUMBERING AND ADDRESSING                     FOR     MACHINE-TO-
MACHINE (M2M) COMMUNICATIONS“

Die geplante ECC Empfehlung basiert auf den gleichnamigen ECC
Report 153 und reflektiert die in dem Report gezogenen Schlussfol-
gerungen.

Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ECO):

18 März 2011 für ECC (11)03

31 März 2011 für ECC (11)02

Kommentare an: Jukka Rakkolainen rakkolainen@ero.dk

Kopien der Kommentare werden erbeten an:

Herrn Sascha Gemming sascha.gemming@bnetza.de

Der Inhalt dieser Entwürfe steht in englischer Sprache zur allgemei-
nen Einsichtnahme beim Europäischen Funkbüro (ECO) in Kopen-
hagen unter der Internetadresse www.ero.dk/consultation zur Ver-
fügung. Die Kontaktadresse lautet:

            European Communications Office (ECO)

                            Peblingehus

                         Nansensgade 19

                       DK 1366 Copenhagen

                              Denmark

            Tel. +45 33 89 63 03 Fax +45 33 89 63 30

                   E-Mail: rakkolainen@ero.dk

Kommentare sind gemäß den oben genannten Kommentierungs-
fristen und E-Mailadressen an das ECO zu senden.

Beim ECO eingegangene Kommentare werden in den zuständigen
ECC-Arbeitsgruppen, Projektgruppen bzw. der ECC-Vollversamm-
lung behandelt.




                                                                                                                      Bonn, 26. Januar 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2011                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                  403


                                                                       1.4   MumDad veröffentlicht diese AGB im Amtsblatt der Bundes-
Mitteilungen                                                                 netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
                                                                             und Eisenbahnen („Bundesnetzagentur“). Zudem sind diese
                                                                             in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite von
                                                                             MumDad unter www.0800handyme.de abrufbar.
Telekommunikation

                                                                       2.      Zustandekommen des Vertrages
Teil B
                                                                       2.1   Ein Vertrag im Sinne dieser AGB kommt für jede einzelne
Mitteilungen der Diensteanbieter                                             Verbindung oder die Inanspruchnahme von Diensten, je nach
                                                                             speziellem Dienst, zustande. Ein Vertrag für ein entgeltpflich-
                                                                             tiges R-Gespräch entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem MumDad
                                                                             die Verbindung nach Wahl des Angerufenen erfolgreich her-
Veröffentlichungshinweis                                                     stellt. MumDad wird eine entgeltpflichtige Verbindung erst
                                                                             dann herstellen, wenn der Angerufene die Annahme des an-
                                                                             gebotenen R-Gesprächs erklärt. Ein Vertrag über eine ent-
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a                                geltpflichtige Leistung kommt, außer bei der „U Pay Later“-
                                                                             Option, lediglich zwischen MumDad und dem Angerufenen
BGB und des § 45n TKG verpflichtet, jedem An-                                zustande.
bieter von Telekommunikationsdiensten für die
Öffentlichkeit die Veröffentlichung von ihm ange-                      2.2   Ein Vertragsschluss über eine entgeltpflichtige Leistung von
                                                                             MumDad gestaltet sich wie folgt: Der Anrufer wählt die von
botener Dienste und Dienstemerkmale für den                                  MumDad bereitgestellte entgeltfreie Freephone-Nummer. Er
Endnutzer in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen. Das                             wird zur Eingabe einer Zielrufnummer sowie Aufsprechen sei-
Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentli-                                nes Namens aufgefordert. MumDad stellt sodann eine Verbin-
                                                                             dung zum Zielanschluss dergestalt her, dass der Anrufer zu-
chungsmedium. Erfolgt diese Veröffentlichung                                 nächst auf den Verbindungsaufbau wartet, während MumDad
nicht auch im Amtsblatt der Bundesnetzagentur,                               dem Angerufenen den initialen Anruf anzeigt und diesen über
hat der Anbieter der Bundesnetzagentur den Ort                               die Konditionen des R-Gespräches (insbesondere Preisansa-
                                                                             ge) informiert. Der Angerufene wird sodann zur Annahme des
der Veröffentlichung mitzuteilen.                                            angebotenen Verbindungsaufbaus aufgefordert. Wenn dieser
                                                                             das R-Gespräch unter Nutzung der Sprach- oder Tastaturein-
                                                                             gabe annimmt, stellt MumDad die entgeltpflichtige Verbindung
                                                                             zwischen dem Anrufer und dem Angerufenen her. Wenn die-
Mitteilung Nr. 27/2011                                                       ser das R-Gespräch nicht annimmt, indem er auflegt, gilt dies
                                                                             nicht als Annahme und eine entgeltpflichtige Verbindung wird
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 08000 MUMDAD Ltd.                        nicht hergestellt.
für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten; (Stand:
Oktober 2010)                                                          2.3   MumDad bietet optionale Dienste in Verbindung mit einem
                                                                             nicht angenommenen R-Gespräch. Der Anrufer kann einen
1.      Allgemeines                                                          der optionalen Nachrichtendienste (siehe Punkte 2.4, 2.5, und
                                                                             2.6 dieser AGB) oder die „U Pay Later“-Option in Anspruch
1.1   08000 MUMDAD Ltd. (Private Limited Company), Suite                     nehmen, wenn der Angerufene das R-Gespräch nicht akzep-
      35/176, Finchley Road, London, UK (im Folgenden „Mum-                  tiert.
      Dad“) bietet auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbe-
      dingungen für die Erbringung von Telekommunikationsdiens-        2.4   Voicemail Message (Sprachnachricht): Nach erfolglosem Ver-
      ten (im Folgenden „AGB“) so genannte R-Gespräche und                   bindungsversuch kann der Anrufer zunächst eine Sprach-
      verwandte Dienste für Mobilfunktelefone an. Ein R-Gespräch             nachricht für den Angerufenen hinterlassen. MumDad wird im
      ist ein Dienst, bei dem der Anruf für den Inhaber des anrufen-         Anschluss daran die Zielrufnummer erneut anwählen und den
      den Anschlusses (im Folgenden „Anrufer“) entgeltfrei ist (au-          Angerufenen über den Eingang der Sprachnachricht sowie
      ßer bei der „U Pay Later“-Option) und der Inhaber des ange-            die Konditionen für die Sprachnachricht (insbesondere Hin-
      rufenen Anschlusses (im Folgenden „Angerufener“) das Ent-              weis auf AGB, Preisangabe) informieren. Die Information über
      gelt schuldet. Verwandte Dienste von MumDad im Sinne die-              den Eingang der Sprachnachricht findet ausschließlich zwi-
      ser AGB sind Voicemail Message (Sprachnachricht), Pran-                schen 6.30 Uhr und 22.30 Uhr statt. Wenn der Angerufene die
      king, Callback SMS (Rückruf-SMS), und die „U Pay Later“-               Spachnachricht durch Tastaturbestätigung annimmt, stellt
      Option (Später-Zahlen-Option)                                          MumDad eine entgeltpflichtige Verbindung zum Abhören der
                                                                             Sprachnachricht her. Wenn er die Sprachnachricht nicht an-
1.2   Angerufener im Sinne dieser AGB kann nur sein, wer über                nimmt, wird eine entgeltpflichtige Verbindung endgültig nicht
      einen Teilnehmernetz- bzw. Mobilfunkanschluss bei einem der            hergestellt und das R-Gespräch war damit nicht entgeltpflich-
      Netzbetreiber verfügt, mit denen MumDad entsprechende                  tig.
      Vereinbarungen getroffen hat („Zielanschluss“). Eine Über-
      sicht der Partner von MumDad ist abrufbar unter                  2.5   Pranking: Lehnt der Angerufene eine bestimmte Anzahl von
      www.0800handyme.de. Zur Nutzung von R-Gesprächen be-                   R-Gesprächen ab, übermittelt das System eine aufgezeichne-
      darf es keiner vorherigen Registrierung der Beteiligten bei            te Ansage, mit der dem Kunden der so genannte „Pranking“-
      MumDad.                                                                Dienst angeboten wird. Mit diesem Dienst kann der Anrufer
                                                                             kurze Sprachnachrichten für den Angerufenen aufnehmen
1.3   Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder                 und abspielen lassen. Mit der Annahme der Konditionen für
      von diesen AGB abweichende Bedingun­gen werden nicht an-               das Pranking kann dieser die verwandten Dienste oder den
      erkannt, es sei denn, MumDad hat ihrer Geltung ausdrücklich            R-Gespräch-Dienst weiterhin nutzen. Lehnt der Angerufene
      zugestimmt. Dies gilt auch, wenn MumDad in Kenntnis                    das Pranking-Angebot ab, wird er von der Nutzung des Mum-
      entgegen­stehender oder von diesen AGB abwei­chender Be-               Dad-Dienstes ausgeschlossen.
      dingungen ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.




Bonn, 26. Januar 2011
11

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
404                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –     02 2011


2.6   Callback-SMS: Wählt der Anrufer die Callback-SMS, kann er               hobene Entgelt. Dieses ist mit Erhalt der SMS zur Zahlung
      – anstelle eines Anrufes – dem Angerufenen eine SMS mit                 fällig.
      seiner Nummer und seinem Kontaktwunsch schicken.
                                                                        3.5   Die Abrechnung des fälligen Betrages erfolgt über den Zielan-
2.7   U Pay Later: Nachdem erfolglos versucht wurde, eine Verbin-             schluss. Soweit der entgeltpflichtige Teilnehmer über ein Kun-
      dung herzustellen, kann der Anrufer den Anruf als eine regu-            denkonto bei einem Netzbetreiber mit regelmäßiger Rech-
      läre Verbindung fortführen und das Entgelt selbst bezahlen.             nungsstellung verfügt, wird ihm das von MumDad erhobene
      MumDank wird den Anrufer über die Konditionen des „U Pay                Entgelt durch den jeweiligen Netzbetreiber entsprechend der
      Later“-Dienstes informieren (insbesondere Hinweis auf die               durch diesen genutzen Form in Rechnung gestellt. Nutzt der
      AGB und Preisangabe). Wenn der Anrufer der Fortsetzung                  entgeltpflichtige Teilnehmer ein Prepaid-Mobiltelefon, erfolgt
      des Anrufes zustimmt, indem er nicht auflegt, akzeptiert er die         in der vom jeweiligen Netzbetreiber vorgesehenen Form eine
      spätere Übernahme des Entgelts. MumDad wählt dann den                   Belastung des vorhandenen Guthabens in Höhe des von
      Angerufenen an und stellt, wenn der Anruf beantwortet wird,             MumDad erhobenen Entgelts.
      eine Verbindung zwischen den beiden Teilnehmern her. Lehnt
      der Anrufer das Angebot durch Auflegen ab, kommt keine
      entgeltpflichtige Verbindung zustande.
                                                                        4.        Support und Beanstandungen
2.8   Der Anruf der MumDad-Nummer ist für den Anrufer innerhalb
      der Bundesrepublik Deutschland entgeltfrei. Es besteht die        4.1   MumDad betreibt einen telefonisch unter der Rufnummer
      Möglichkeit, dass Dritte (insbesondere Hotelinhaber), aus de-           0180 1001535 (3,9 Cent pro Minute) sowie per E-Mail unter
      ren Einrichtung heraus der Anrufende MumDad anwählt, nach               der Adresse support@0800handyme.de erreichbaren Sup-
      deren Vertragsbedingungen ein eigenes Verbindungsentgelt                port. Dieser steht montags bis freitags in der Zeit von 8.30
      erheben. Auf das Entstehen derartiger zusätzlicher Kosten               Uhr bis 17.30 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten
      hat MumDad keinen Einfluss.                                             steht unter der oben genannten Rufnummer ein automatisier-
                                                                              tes Ansageverfahren zur Problembehebung sowie ein Anruf-
2.9   MumDad ist berechtigt, die Leistungserbringung gegenüber                beantworter zur Verfügung.
      dem Angerufenen aus wichtigem Grunde zu verweigern. Ein
      wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Ange-       4.2   Unabhängig von der Zahlungsart nach Ziffer 3.5 dieser AGB
      rufene mit der Zahlung des Entgelts in Verzug ist oder Mum-             hat der entgeltpflichtige Teilnehmer das Recht, die Abrech-
      Dad Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der                  nung gegenüber MumDad zu beanstanden. Der entgeltpflich-
      Leistung hat. Eine missbräuchliche Nutzung im vorstehenden              tige Teilnehmer wird MumDad unter Angabe der ihm in der
      Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn                                 SMS nach Ziffer 3.4 dieser AGB übermittelten Details über
                                                                              den Grund der Beanstandung informieren. MumDad wird so-
      •    ein Anrufer mehrfach den Verbindungsaufbau zu einem                dann prüfen, ob der Beanstandung ein technisch oder ab-
           laut Sperrliste der Bundesnetzagentur nicht freigegebe-            rechnungsbedingter Fehler zugrunde liegt und den Angerufe-
           nen oder durch MumDad auf Wunsch des Angerufenen                   nen über das Ergebnis der Prüfung informieren. Soweit der
           nach Ziffer 4.4 dieser AGB gesperrten Zielanschlusses              Abrechnung ein Fehler zugrundegelegen hat, wird MumDad
           initiiert,                                                         die fehlerhafte Abrechnung korrigieren.

      •    ein Anrufer das R-Gespräch nutzt, um gegen gesetzliche       4.3   Der entgeltpflichtige Teilnehmer ist auch im Falle der Nutzung
           Vorschriften zu verstoßen, insbesondere den Angerufe-              durch Dritte gegenüber MumDad zur Zahlung verpflichtet. Die
           nen zu belästigen.                                                 Nutzung des Zielanschlusses durch unbefugte Dritte stellt nur
                                                                              dann einen Grund zur Beanstandung dar, wenn die Nutzung
                                                                              dem Angerufenen nicht zugerechnet werden kann. Zur Ver-
                                                                              meidung der zukünftigen Zahlungspflicht für die unbefugte
3.        Entgelt und Abrechnung                                              Nutzung kann der entgeltpflichtige Teilnehmer nach Ziffer 4.4
                                                                              dieser AGB verfahren.
3.1   Im Rahmen eines nach Ziffer 2 dieser AGB zustande gekom-
      menen Vertrages schuldet der entgeltpflichtige Teilnehmer ein     4.4   Der Angerufene hat jederzeit das Recht, MumDad zur Sper-
      Entgelt entsprechend der vor dem Verbindungsaufbau oder                 rung seines Zielanschlusses für R-Gespräche anzuweisen.
      der Nutzung eines Dienstes wiedergegebenen Preisansage.                 Die Anweisung kann telefonisch unter der Nummer 0180
      Die der Preisansage zugrunde liegende, jeweils gültige Preis-           1001535 oder per E-Mail an den Kundenservice von Mum-
      liste kann auf der Internetseite von MumDad unter                       Dad unter support@0800handyme.de erfolgen. MumDad wird
      www.0800handyme.de eingesehen werden.                                   daraufhin auf Wunsch des Angerufenen zukünftig keine R-
                                                                              Gespräche an diesen weiterleiten. Zudem beachtet MumDad
3.2   Das Entgelt wird auf Grundlage der Gesprächsdauer und des               die durch die Bundesnetzagentur geführte Sperrliste.
      von MumDad angesagten Minutenpreises berechnet. Es er-
      folgt eine Abrechnung, die neben einer Verbindungsgebühr
      das Entgelt für die Gesprächsdauer im Zweiminutentakt ent-
      hält. Alle von MumDad angegebenen Beträge verstehen sich          5.        Haftung
      inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
                                                                        MumDad haftet für Schäden, sofern sich nicht aus einer von ihr
3.3   Der Gesamtpreis pro Gespräch ist unabhängig von dem von           übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, ausschließlich
      MumDad aktuell bestimmten Minutenpreis laut Preisliste auf        nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
      maximal zehn (10) Euro pro Gespräch begrenzt. Ein von
      MumDad angebotenes R-Gespräch hat eine maximale Dauer             5.1   MumDad haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
      von sechs Minuten. Bei Überschreiten dieser Gesprächsdau-
      er wird die Verbindung von MumDad automatisch unterbro-                 •    für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht
      chen.                                                                        wurden;

3.4   Der entgeltpflichtige Teilnehmer erhält nach der jeweiligen             •    für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
      Verbindung eine SMS auf sein Mobilfunktelefon. Diese bein-                   der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten
      haltet die Entgeltdetails, d. h. die der Berechnung zugrunde-                von MumDad verursacht wurden;
      gelegten Gesprächsdaten sowie das hierfür von MumDad er-
                                                                              •    für MumDad zurechenbaren Schäden aus der Verletzung



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           von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden nach                 nehmen, insbesondere Netzbetreibern oder anderen Tele-
           dem Produkthaftungsgesetz;                                          kommunikationsdiensteanbietern erforderlich ist.

5.2   MumDad haftet vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 6.4 dieser      6.4   MumDad ist weiterhin berechtigt, Verkehrsdaten zu spei-
      AGB begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorher-                 chern, soweit dies zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der
      sehbaren Schadens                                                        berechneten Entgelte geschieht. Der entgeltpflichtige Teilneh-
                                                                               mer kann verlangen, dass die Verkehrsdaten entweder voll-
      •    für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung we-            ständig bis zu 6 Monate nach Abrechnung oder spätestens
           sentlicher Vertragspflichten oder Kardinal­pflichten (erste         mit Abrechnung gelöscht werden. Der entgeltpflichtige Teil-
           Alternative);                                                       nehmer hat das Recht, seine Entscheidung jederzeit durch
                                                                               ausdrückliche schriftliche Erklärung zu ändern. Auf Verlangen
      •    für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von               des entgeltpflichtigen Teilnehmers speichert MumDad die Ver-
           MumDad grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verlet-                kehrsdaten unter Kürzung der Zielrufnummer um die letzten 3
           zung wesentlicher Vertrags­pflichten oder Kardinalpflich-           Ziffern.
           ten verursacht wurden (zweite Alternative).
                                                                         6.5   Sofern personenbezogene Daten betroffen sind, ist verant-
      Unter Kardinalpflichten und wesentlichen Vertragspflichten               wortliche Stelle im Sinne des BDSG die 08000 MUMDAD Ltd.
      versteht man diejenigen vertraglichen Pflichten, die die ord-            (Private Limited Company), Suite 35/176, Finchley Road,
      nungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen                   London, UK.
      und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertraut oder ver-
      trauen darf.

5.3   Im Rahmen von Ziff. 6.2 (erste Alternative) dieser AGB haftet
      MumDad nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden
      und Mangelfolgeschäden.

5.4   Die Haftung von MumDad ist in Fällen verschuldensabhängi-
      ger Haftung – außer in Fällen vorsätzlichen Handelns – auf
      die Höhe eines Betrages von 12.500,00 Euro je Kunde be-
      grenzt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die
      Haftung von MumDad auf den Höchstbetrag von
      10.000.000,00 Euro je schadensverursachendem Ereignis
      begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
      Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zustehen, die
      Höchstsumme, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
      gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche
      zur Höchstgrenze steht.

5.5   Im Übrigen ist jede Haftung von MumDad ausgeschlossen.

5.6   Ein Mitverschulden des Vertragspartners ist auf die Höhe ei-
      nes etwaigen Schadensersatzanspruchs anzurechnen.

5.7   Der entgeltpflichtige Teilnehmer ist verpflichtet, etwaige Schä-
      den im Sinne vorstehender Haftungs­regelungen unverzüglich
      gegenüber MumDad schriftlich anzuzeigen oder von MumDad
      aufnehmen zu lassen, so dass MumDad möglichst frühzeitig
      informiert wird und eventuell noch gemeinsam mit dem Ange-
      rufenen Schadensminderung betreiben kann.



6.        Datenschutz

6.1   MumDad ist berechtigt, personenbezogene Daten der Betei-
      ligten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies
      zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten und zur Ab-
      wicklung des Vertrages erforderlich ist (Bestandsdaten).
      MumDad wird alle Daten entsprechend den Bestimmungen
      des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und des Telekom-
      munikationsgesetzes (TKG) schützen und vertraulich behan-
      deln.

6.2   Für R-Gespräche und verwandte Dienste werden insbeson-
      dere die im Zusammenhang mit der Herstellung einer Verbin-
      dung sowie Abrechnung des Entgelts erforderlichen Verkehrs-
      daten (insbesondere Nummer oder Kennung der beteiligten
      Anschlüsse, Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung) er-
      hoben. Nimmt der Angerufene das R-Gespräch an oder nutzt
      einen verwandten Dienst, verwendet MumDad die Kennung
      der Telefonnummer zur Abrechnung.

6.3   MumDad ist berechtigt, Verkehrsdaten zu speichern und zu
      übermitteln. Dies gilt nur, soweit eine Speicherung oder Über-
      mittlung für die Abrechnung von MumDad mit anderen Unter-



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Mitteilung Nr. 28/2011




            Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt 01020 Call by Call
            bereitgestellt durch die ESP Services GmbH


            1    Geltungsbereich

            Soweit diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preislisten keine abweichenden
            Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die
            Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).

            2    Einbeziehung von AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste

            Diese AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten werden im Amtsblatt der
            Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
            veröffentlicht und treten, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, am Tag der Veröffentlichung im
            Amtsblatt in Kraft.

            Der Kunde kann die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten darüber hinaus
            unter www.my01020.de herunterladen oder bei der ESP Services GmbH anfordern.

            3    Zustandekommen des Kundenverhältnisses

            3.1 Das Vertragsverhältnis kommt mit jeder erfolgreich hergestellten Verbindung neu zustande und
                endet jeweils mit der Beendigung der Verbindung.

            3.2 Der Kunde ist vor jedem Verbindungsaufbau mittels Call by Call Diensten von ESP verpflichtet,
                sich über die für den jeweiligen Dienst aktuell geltenden Preise auf der Webseite des genutzten
                Dienstes unter www.my01020.de zu informieren. Diese Preise werden mit Zustandekommen der
                Verbindung Vertragsbestandteil.

            3.3 Dem Kunden wird ergänzend vor Verbindungsaufbau der jeweils aktuelle Preis pro Minute für
                diejenige Zeitzone angesagt, in der das Gespräch begonnen wird. Zeitzonenübergreifende
                Telefonate werden anteilsmäßig mit dem in der jeweiligen Zeitzone gültigen Preis abgerechnet.

            4    Weitergabe an Dritte

            Der Kunde darf die Leistungen der ESP Services GmbH nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
            von ESP an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere
            weiterverkaufen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden
            gemäß § 15 ff. Aktiengesetz (AktG).

            5    Verantwortlichkeit für Inhalte

            Soweit ESP dem Kunden unentgeltlich das Internetportal www.my01020.de zur Verfügung stellt, haftet
            ESP nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der über dieses Portal übermittelten Informationen
            und Inhalte Dritter. Soweit hinsichtlich der Nutzung von Angeboten anderer Anbieter, zu welchen ESP
            über das Portal den Zugang zur Verfügung stellt, Vertragsverhältnisse zustande kommen, geschieht
            dies ausschließlich zwischen dem anderen Anbieter und dem Kunden. ESP übernimmt keinerlei
            Haftung für die Erfüllung der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen.




            AGB 01020 Call by Call                          Stand Januar 2011                                   Seite 1 von 3




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            6       Missbrauch

            6.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst nicht missbräuchlich
                zu nutzen, insbesondere
                -     das ESP-Netz oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
                -     keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten
                      („spam“) oder Viren zu übertragen;
                -     unter Beachtung der Rechte Dritter, insb. Schutzrechte wie Urheber- und Markenrechte zu
                      nutzen;
                -     nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen, vor allem §§ 184 ff. StGB (Verbreitung
                      pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln
                      verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten),
                      §126 StGB (Androhung von Straftaten), § 129a Abs. 3 StGB (Werbung für eine terroristische
                      Vereinigung), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) und § 131
                      StGB (Gewaltdarstellung) sowie nicht gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend zu
                      verstoßen;
                -     keine Inhalte zu übermitteln oder darauf hinzuweisen, die ehrverletzende Äußerungen oder
                      sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen von ESP schädigen
                      können.

            6.2 Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf
                das Netz von ESP unter Verwendung der Endeinrichtungen des Kunden zu verhindern. Hierzu
                wird der Kunde insbesondere nur Endeinrichtungen verwenden, die insoweit dem Stand der
                Technik und den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechen. Der
                Kunde wird die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten Sicherheitshinweise des
                Herstellers beachten.

            6.3 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.1, ist ESP berechtigt, alle erforderlichen
                Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.

            6.4 Der Kunde haftet ESP für Schäden, die durch Verstöße gegen seine sich aus den Ziffern 6.1 und
                6.2 ergebenden Pflichten entstehen und stellt ESP von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
                Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis,
                dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. ESP ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot,
                dass einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu
                sperren.

            7       Leistungsstörungen, Aussetzung der Dienstleistung

            7.1 ESP kann die Dienstleistung jederzeit aussetzen und/oder die Übermittlung der vom Kunden bzw.
                Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn

                -       dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der
                        Dienstleistungen durchzuführen
                -       dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu
                        leisten;
                -       die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.

            8       Vergütung

            8.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den jeweils
                gültigen unter www.my01020.de hinterlegten Preisen ergeben. Die Abrechnung erfolgt mit der in
                der Preisliste angegebenen Taktung. Soweit nicht in der Preisliste abweichend festgelegt, gilt eine
                Minutentaktung.

            8.2 Die Rechnungsbeträge werden in der Rechnung des Kunden, die dieser von seinem
                Teilnehmernetzbetreiber erhält, ausgewiesen und sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung

            AGB 01020 Call by Call                          Stand Januar 2011                                   Seite 2 von 3




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           zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Kunden gemeinsam mit der Forderung des
           Teilnehmernetzbetreibers an diesen zu begleichen.

      8.3 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte
          Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die
          Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu
          vertreten hat.

      8.4 Hat der Kunde Einwendungen gegen berechnete Forderungen, sind diese schriftlich bei der auf
          der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben.

      8.5 Soweit aus technischen Gründen keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte
          Verbindungsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft ESP keine
          Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

      9    Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

      9.1 Gegen Forderungen von ESP kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
          festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

      9.2 Dem Kunden, der ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
          öffentlich-rechtliches     Sondervermögen     ist, steht   die    Geltendmachung       eines
          Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder
          rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

      10     Haftung

      10.1 ESP haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich
          verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 12.500 € je Nutzer. Gegenüber der
          Gesamtheit der Geschädigten ist eine Haftung auf 10 Mio. € jeweils je schadensverursachendes
          Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund des selben
          Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis
          gekürzt, indem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

      10.2 Für Personenschäden haftet ESP unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die nicht
          unter Ziffer 9.1 fallen, haftet ESP unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen
          haftet ESP nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf
          den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und
          vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal 12.500 €.

      10.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung aufgrund
          gesetzlicher Vorschriften, die eine Haftung auch ohne Verschulden vorsehen.

      11     Gerichtsstand

      Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf, sofern der Kunde eine juristische Person des
      öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag
      zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. ESP kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des
      allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher
      Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ESP und dem Kunden gilt
      ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der
      Bundesrepublik Deutschland.




      AGB 01020 Call by Call                          Stand Januar 2011                                   Seite 3 von 3




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02 2011                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   409


Mitteilung Nr. 29/2011




        Leistungsbeschreibung 01020 Call by Call
        bereitgestellt durch die ESP Services GmbH
        1     Standardleistungen
        Die ESP Services GmbH (im Folgenden “ESP” genannt) stellt das Produkt 01020 Call by Call bereit. Dabei
        werden nach Wahl der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl 01020 für Kunden, die ihren Telefonanschluss bei
        der Deutschen Telekom AG haben, Verbindungen zu Anschlüssen außerhalb des eigenen Ortsnetzes
        hergestellt. Ebenso stellt ESP Verbindungen her, die über eine Landesvorwahl, eine Netzkennzahl oder
        bestimmte in der Preisliste 01020 Sonderrufnummern genannte Dienstekennzahlen zu erreichen sind. Vor
        Verbindungsaufbau wird der jeweils aktuelle Preis pro Minute für diejenige Zeitzone angesagt. ESP stellt die
        Verbindungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und mit den nachfolgend
        beschriebenen Leistungsmerkmalen her.
        1.1 Verbindungen
        Verbindungen werden von ESP mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit von 97,0 Prozent im
        Jahresdurchschnitt hergestellt. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze
        können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von ISDN-Leistungsmerkmalen eingeschränkt sein.
        ESP behält sich vor, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummergruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine
        Auflistung der jeweils gesperrten Rufnummern stellt ESP dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Die Anwahl
        einer Zielrufnummer ist nicht zulässig, wenn das Zustandekommen einer Verbindung vom Kunden nicht
        gewünscht ist oder bekannt ist, dass das Zustandekommen der Verbindung - insbesondere auch durch
        technische Vorkehrungen - vom Inhaber der Zielrufnummer oder auf seine Veranlassung von Dritten verhindert
        werden wird.
        2     Leistungen bei Verbindungen im Service 01020 Call by Call
        Die im Folgenden genannten Leistungen für analoge oder ISDN-Anschlüsse können bei
        dem Produkt 01020 Call by Call genutzt werden, wenn sie am Anschluss des Kunden und – soweit
        erforderlich – am Anschluss des angerufenen Gesprächspartners verfügbar sind. Alle Leistungen, die nur bei
        ankommenden Verbindungen genutzt werden, bleiben hiervon unbeeinflusst.
         Übermittlung der eigenen Rufnummer
            Wenn der Anschluss des Kunden dies unterstützt, wird die Rufnummer des Kunden an den Angerufenen
            übermittelt. Die Anzeige beim Gesprächspartner ist abhängig von der Ausstattung des Telefons und der
            Einstellung des Anschlusses.
         Unterdrückung der Rufnummernübermittlung
            Wenn am Anschluss des Kunden die Rufnummernübermittlung eingerichtet ist, kann der Kunde die
            Übermittlung seiner Rufnummer bei abgehenden Verbindungen fallweise unterdrücken. Diese Funktion wird
            bei der Wahl einer Notrufnummer aufgehoben.
         Übermittlung der Rufnummer an den Anrufer
            Bei abgehenden Verbindungen wird die Rufnummer des angerufenen Anschlusses an den Anrufer
            übermittelt. Der angerufene Anschluss kann diese Funktion unterdrücken.
         Ansage von Tarifinformationen
            Der Kunde erhält vor Gesprächsbeginn eine kostenlose Tarifansage, die ihn darüber informiert, welche
            Kosten zum Zeitpunkt des Gespräches anfallen.
         Anzeige von Tarifinformationen
            ESP übermittelt an den Teilnehmernetzbetreiber für die über das ESP-Netz geführten Gespräche eine
            Tarifinformation gemäß dem aktuellen Standardtarif.
         Leistungsabrechnung
            Dem Kunden werden die Entgelte für unsere Leistungen mit der Telefonrechnung seines
            Teilnehmernetzbetreibers, i.d.R. die Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über 01020 in Rechnung
            gestellt. Die Leistungsmerkmale Tarifinformation während (AOC-D) und am Ende (AOC-E) des Gesprächs
            werden mit diesem Verfahren unterstützt.

        Leistungsbeschreibung 01020 Call by Call                 Stand Januar 2011                                    Seite 1 von 1




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Mitteilung Nr. 30/2011




        Preisliste für das Produkt 01020 Call by Call
        bereitgestellt durch die ESP Services GmbH
        ESP schaltet für alle Destinationen eine kostenlose Tarifansage, die dem Kunden die Kosten für die aktuelle
        Gesprächsminute mitteilt. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den
        von ESP veröffentlichten und dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt gegebenen Tarifen ergeben.
        Grundlage des Entgeltanspruches für ESP ist ausschließlich die Tarifansage.

        Die in der Preisliste unter www.my01020.de angegebenen Wochenendpreise gelten hierbei auch an
        bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen. Für Gespräche in ausländische Mobilfunknetze sowie zu
        ausländischen Premium-Diensten erhöht sich der jeweils angegebene Minutenpreis um 27,5 Cent [inkl. MwSt.].
        Alle Preise in Cent je Takt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise, die Nettopreise werden unter
        Abzug der Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind kaufmännisch gerundet.


         B. Grundsätze der Tarifierung
         Grundlage der Tarifierung ist die Entfernung, die zwischen geographischen Messpunkten einzelner Ortsnetze
         liegt. Ein Ortsnetz ist der geographische Bereich des Telefonnetzes, in dem Telefonverbindungen ohne Wahl
         einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ausnahme: Ludwigshafen am Rhein und Mannheim
         bilden zwei getrennte Ortsnetzbereiche). Der Netzknoten eines Ortsnetzes wiederum bildet dessen
         geographischen Messpunkt. Befinden sich in einem Ortsnetz mehrere Netzknoten, legt ESP den
         geographischen Messpunkt mit zentraler Lage innerhalb des Ortsnetzes als relevanten Messpunkt fest. Die
         geographischen Messpunkte werden auf Anfrage mitgeteilt. Im Falle der Aufhebung oder
         Standortveränderung eines maßgebenden Netzknotens bleibt der festgelegte Messpunkt unverändert weiter
         bestehen. Befinden sich Ortsnetze auf Inseln der Nord- und Ostsee, werden ihnen geographische
         Messpunkte anderer Ortsnetze auf dem Festland zugeordnet. ESP wendet für die Berechnung der
         Tarifentfernungen und deren Rundung ein einheitliches Verfahren an.


         C. Entfernungszonen
         Inland                         Die Entfernungszone „Fern“ umfasst alle Netze außerhalb der Ortsnetze.
         Fern
         Ausland
         International                  Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
                                        www.my01020.de

        D. Preise 01020 Call by Call
        Sämtliche aktuell gültigen Preise für das Produkt 01020 Call by Call finden Sie auf der Produkt-Homepage
        www.my01020.de.
        E. Weitere Preise
        Mahngebühr (je durch ESP versandter Mahnung)                                       2,50 Euro ohne Mwst.1
        1
          Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ESP durch die Mahnung kein oder ein wesentlich
        geringerer Aufwand entstanden ist.

        F. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen 01020
        Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen für das Produkt 01020 Call by Call sind
        in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.my01020.de hinterlegt.




        Preisliste 01020 Call by Call                         Stand Januar 2011                                           Seite 1 von 1




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                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
02 2011                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   411


Mitteilung Nr. 31/2011                                                  3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kube & Au GmbH für                  3.1. Die für die Leistung berechneten Entgelte werden mit der Tele-
die Erbringung von Call-by-Call Sprachtelefondiensten                   fonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der
„01091“.                                                                Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über „Beträge anderer
                                                                        Anbieter“ in Rechnung gestellt. In der Regel werden die Leistun-
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss                                gen monatlich abgerechnet, die 01091 behält es sich vor, längere
                                                                        Rechnungsintervalle zu wählen. Die Rechnungsbeträge werden mit
1.1 Die Kube & Au GmbH, Aachener Str. 1253, 50858 Köln, nach-           Zugang der Rechnung fällig und sind mit befreiender Wirkung an
folgend als „01091“ bezeichnet, bietet bundesweit Sprachtelefon-        den Teilnehmernetzbetreiber zu zahlen.
dienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call (ohne Voran-
meldung) über die Call-by-Call Nummer 01091 an. Für die                 3.2. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung schrift-
Erbringung dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Be-          lich gegenüber der auf der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers
stimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die               benannte Anschrift nur innerhalb der Frist geltend machen, die in
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allge-            der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und aus-
meinen Geschäftsbedingen werden im Amtsblatt der Bundesnetz-            drücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist. Erhebt
agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen-       der Kunde innerhalb der Frist keine Einwände gegen die Forde-
bahnen (BNetzA) veröffentlicht. Änderungen der Allgemeinen              rung, gilt die Rechnung insoweit als vom Kunden genehmigt.
Geschäftsbedingungen werden ebenfalls im Amtsblatt der BNetzA
veröffentlicht.                                                         3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugsein-
                                                                        tritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbe-
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch            träge nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang zahlt.
dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.           Kommt der Kunde in Verzug, ist die 01091 berechtigt, Verzugszin-
                                                                        sen in gesetzlicher Höhe sowie weiteren Schaden (z.B. Mahnkos-
2. Leistungen offener Call-by-Call-Dienst                               ten nach Verzugseintritt) geltend zu machen.

2.1. Die 01091 bietet ihren Kunden Telefonverbindungen innerhalb        3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationa-       Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser Rech-
len Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an,          nung auch die Verbindungen über die 01091 einzeln aufgeführt.
soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit               Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungs-
der Deutschen Telekom AG oder mit anderen nationalen oder inter-        nachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbe-
nationalen Netzbetreibern geschlossen sind.                             treiber ausüben.

2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande,          3.5. Der Kunde kann der 01091 gegenüber nur mit rechtskräftig
wenn der Kunde die VNB-Kennziffer „01091“ vorwählen (Angebot)           festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur
und die 01091 die Verbindung aufbaut (Annahme). Der Vertrag             wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung. Es steht 01091
frei, ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrages abzu-        4. Leistungsbeschränkungen und -einstellungen
lehnen.
                                                                        4.1. Die 01091 ist berechtigt, ohne damit Schadensersatz- oder
2.3 Der Vertrag kommt zustande mit dem Inhaber des Anschlusses,         sonstige Ansprüche des Kunden zu begründen, ihre Telekommuni-
von dem aus der Dienst genutzt wird, soweit diese Nutzung vom           kationsdienstleistungen vorübergehend einzustellen oder zu be-
Anschlussinhaber zu vertreten ist. Dies schließt alle Verbindungen      schränken, wenn eine Beeinträchtigung
ein, die der Kunde Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine
unbefugte Nutzung Dritter entstehen, hat der Kunde zu entrichten,            ––   der Sicherheit des Netzbetriebes, oder
soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in
seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Si-             ––   der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
cherungsmaßnahmen gegen die unbefugte und missbräuchliche                         schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software
Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm ob-                oder gespeicherter Daten, oder
liegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass
er eine unbefugte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht             ––   der Interoperabilität der Dienste, oder
zu vertreten hat.
                                                                             ––   des Datenschutzes
2.4. Das Vertragsverhältnis zwischen der 01091 und dem Kunden
ist auf die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet, soweit     zu befürchten ist.
nichts anderes vereinbart wurde. Die 01091 ist berechtigt, zur Erfül-
lung ihrer Pflichten dem Kunden gegenüber Dritte zu beauftragen.        4.2. Im Falle höherer Gewalt ist die 01091 von ihrer Leistungspflicht
Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden             befreit.
und dem Dritten zustande.
                                                                        5. Haftung
2.5. Die Entgelte und der jeweilige Abrechnungstakt ergeben sich
aus der bei Verbindungsbeginn gültigen, unter www.01091.net ver-        5.1. Die 01091 leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechts-
öffentlichten Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte       grund, nur in folgendem Umfang:
Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt.
                                                                        a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
2.6. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über
einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG              b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswe-
oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine        sentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den ver-
Zusammenschaltung besteht.                                              tragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

                                                                        5.2. Ist der Schaden bei der Erbringung von Telekommunikations-
                                                                        dienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haftet die Gesell-
                                                                        schaft abweichend von Ziffer 5.1. für Vermögensschäden bis zu
                                                                        einem Betrag von 12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass die-
                                                                        ser seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffent-



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