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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2626 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2011
Natürlich sind alle Briefunternehmen untereinander vernetzt und kooperieren eng
miteinander (siehe Mail Alliance), jedoch fehlt immer ein entscheidender
Flächenanteil (zwischen 25 und 40%), in dem zwangsläufig auf das Zustellnetz der
DP AG zugegriffen werden muss, wenn man denn dem Kunden ein
deutschlandweites Angebot machen möchte.
In diesen Gebieten hat ein Briefdienst – und das soll hier besonders betont werden –
heute keine Möglichkeit, zu einem günstigeren Preis als der Endkunde selbst,
dessen Briefe man ja gerne übernehmen würde, in das Zustellnetz der DP AG (letzte
Meile) einzuspeisen, obwohl vor allem Vertriebs-, Sortier- und Kosten für das
Einsammeln der First Mile zusätzlich anfallen.
Dies steht im krassen Gegensatz zur Regulation des Telekommunikationsmarktes in
Deutschland und in anderen Ländern. Dort wird ein besonderer Wert auf die klare
Definition der Wertschöpfungskette und verschiedener Vorleistungen gelegt.
Es wird insbesondere eine Unterteilung der Wertschöpfungskette (und damit der
Kostenblöcke) nach Vertriebsprodukt (Angebot dem Kunden gegenüber, auch
Bündelprodukte) und dessen technischer Realisierung (technische Infrastruktur und
Netzbetrieb) gemacht.
Vertrieb wird also klar als Vorleistung begriffen.
Dies ist im Briefmarkt nicht der Fall.
Natürlich gibt es die BZE und BZA-Konsolidierung. Hier wird jedoch von der DP AG
eine Rabattierung jedem (also nicht bloß dem Briefunternehmen) dafür ermöglicht,
dass bestimmte Teile der Wertschöpfungskette ausgegliedert werden, nämlich First
Mile und Sortierung, nicht jedoch – und das ist der entscheidende Punkt – nötiger
Vertriebsaufwand, um einen Kunden zu gewinnen und zu betreuen.
Über First Mail und Williams Lee werden dann die Teile der Wertschöpfungskette, die
für die Konsolidierung aus dem Angebot herausgenommen wurden, teilweise wieder
für einzelne Kunden zum Nulltarif durchgeführt, ein aus unserer Sicht unzulässiges
Verhalten, zu dem ja auch die Bundesnetzagentur mit Ihrer Entscheidung vom
14.6.2011 ein klares Statement angegeben hat.
Unberücksichtigt bleibt aber noch immer der Unterschied zwischen dem
Briefunternehmen selbst (also dem Unternehmen, das eine eigene Brieflizenz besitzt
und selbst Briefe zustellt) und dem Kunden für Briefprodukte.
Das Briefunternehmen vertreibt Briefprodukte und hat dafür Vertriebsaufwand, der
Kunde nutzt die Produkte hingegen selbst (und hat somit keinen Vertriebsaufwand).
Unserer Meinung nach sollte daher für Briefdienstleister mit eigener Briefzustellung
ein Zugang zur DP AG Infrastruktur zu günstigeren Konditionen ermöglicht werden,
unabhängig von der BZA/BZE Konsolidierung.
Die „Vorleistung Vertrieb“ würde in diesem Konstrukt zusätzlich zu den durch die
Konsolidierung berücksichtigten Teilen (First Mile, Sortierleistung) aus der
Wertschöpfungskette des Endproduktes herausgelöst werden (mit einem
angemessenen Kostenblock von z. B. ~20%).
Bonn, 20. Juli 2011
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14 2011 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2627
Ein weiteres Argument, gründet auf den Skaleneffekten, die die Deutsche Post
durch die Konsolidierung im Hauptlauf realisiert, die bisher ebenfalls unberücksichtigt
bleiben.
Wieso sind wir der Meinung, dass dies den Wettbewerb in Deutschland maßgeblich
befördern würde?
Zunächst müssen wir aber die Bezeichnung Wettbewerb klar definieren. Verstehen
wir darunter nur den Wettbewerb im Sinne von Marktanteilen, also den Wettbewerb
an der Verkaufsfront, oder reden wir auch von der operativen Dienstleistung, dem
Zustellnetz, der Last Mile?
Wir meinen ganz klar beides.
Vordergründig könnte man denken, dass ein günstigerer Zugang zur Zustellstruktur
des Monopolisten für ein briefzustellendes Unternehmen den Wettbewerb an der
Verkaufsfront zwar befördern, in der eigentlichen operativen Dienstleistung (also der
Zustellung, der Last Mile) jedoch diesen eher hemmen und vielleicht ganz zum
Stillstand bringen könnte, denn: „warum Briefe selbst zustellen, wenn man es zu
einem günstigen Preis auch den Monopolisten machen lassen kann“?
Wir glauben das Gegenteil.
Der Wettbewerb in Deutschland ist vor allem deshalb so schwach, weil kein
Briefdienstleister, der eine eigene Zustellstruktur hat, aus oben genannten Gründen
Kunden, die eine deutschlandweite Komplettdienstleistung von ihm einfordern – und
das ist ein Großteil der Kunden! – überhaupt ein kompetitives Angebot im Vergleich
mit dem Monopolisten machen kann.
Könnte er es – und das wäre im obigen Konstrukt möglich –, er würde neben dem
ersten Teil der Wertschöpfungskette (Verkaufsleistung, First Mile, Sortierung) auch
immer ein gewisses Maß an Sendungen für sein eigenes Zustellnetz erhalten, die
ihm vorher gänzlich verschlossen waren.
Er würde also immer auch seinen eigenen Zustellanteil und damit sein Netz
maßgeblich steigern, von der Briefmenge an eng verbundene Partner ganz
abgesehen.
Insofern würde eine Steigerung an der Verkaufsfront immer auch eine Stärkung der
nichtmonopolistischen operativen Netzstrukturen bedingen.
Dies würde natürlich voraussetzen, dass auch wirklich nur Unternehmen, die eine
tatsächliche Zustellstruktur besitzen (keine Konsolidierer) diese um den
Vertriebsaufwand reduzierten Zugangskonditionen zum Netz der DP AG erhalten
würden.
Bonn, 20. Juli 2011
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2628 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2011
Eckpunkt 6: Marktentwicklung im Verhältnis zur Gesamtmarktentwicklung
Neben der gesamtwirtschaftlichen Marktentwicklung, die in der allgemeinen
Preissteigerung (Referenzindex /) berücksichtigt wird, können sich einzelne Märkte
wie der lizenzpflichtige Briefmarkt deutlich anders als das allgemeine
Bruttoinlandsprodukt (BIP) entwickeln. Dies hat weitreichende Kostenimplikationen
zur Folge und erfordert eine gezielte Korrektur des Price-Caps hinsichtlich der
relativen Marktentwicklung. Diese kann mit einem relativen Marktindex M verstanden
werden.
Als Referenzzeitraum wird das für die jeweilige Price-Cap-Periode vorvergangene
Kalenderjahr festgelegt. Für die erste Price-Cap-Periode
(01.01-31.12.2012) gilt damit das Jahr 2010 als Referenzzeitraum.
Begründung:
Wenn ein Markt eine über- oder unterproportionale Entwicklung gegenüber dem BIP
aufweist, hat dies für die dort agierenden Unternehmen (typischer Marktteilnehmer,
der ein dem generellen Marktwachstum entsprechendes relatives Wachstum zeigt)
eine direkte Veränderung des Umsatzes und der Kosten zur Folge, welche nicht über
den Referenzindex I alleine (allgemeine Kostensteigerungen durch Löhne und
Sachmittel) verstanden werden kann.
Der Briefmarkt beruht auf festen Zustellstrukturen, bei denen das gesamte
Streckennetz des Zustellunternehmens an jedem Werktag genau einmal von den
Zustellern befahren wird. Dies impliziert eine hochgradig fixkostengetriebene
Kostenstruktur.
Steigt oder fällt nun die Brieftagesmenge kurzzeitig um einen kleinen Betrag
x < 5%, so verändern sich die Kosten pro zugestellten Brief annähernd
antiproportional dazu. Im Falle eines wachsenden Marktes sinken die Zustellkosten
pro Brief, im Falle eines schrumpfenden Marktes steigen sie. Nur bei sehr großen
dauerhaften Änderungen >5% finden i. A. echte Netzanpassungen statt, welche die
Kostenstruktur der Zustellunternehmen nichtlinear verändern.
Eine sinnvolle Methode, um diese relative Kostenentwicklung quantitativ greifen zu
können, liegt in der Beschreibung durch einen relativen Marktindex Mt, dessen
Änderung innerhalb eines Zeitraums (t − 1)..t als
BIPt − BIPt −1 Sendungsmenget − Sendungsmenget −1
∆M t = −
BIPt −1 Sendungsmenget −1
definiert werden kann, wobei die Entwicklung der Sengungsmengen in der
Referenzperiode direkt den jeweiligen Jahresberichten der Bundesnetzagentur (so
für 2010), bzw. der jeweiligen „Marktuntersuchung auf den Märkten für nicht
lizenzpflichtige Postdienstleistungen und postnahe Beförderungsdienstleistungen“
entnommen werden kann.
Bonn, 20. Juli 2011
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14 2011 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2629
Natürlich lässt sich argumentieren, dass in der Formel eigentlich die
Umsatzentwicklung und nicht die Sendungsmengenentwicklung stehen müsste, was
aber nur unter Annahme gleichbleibender Preise im Markt korrekt wäre, wovon die
Entwicklung jedoch entkoppelt werden soll.
Dabei muss der Warenkorb respektiert werden, d. h. es muss die Marktentwicklung
aller im Warenkorb enthaltenen Waren im Sinne eines Gesamtmarktes betrachtet
werden. Dies ist für den lizenzpflichtigen Markt unproblematisch, da die
entsprechenden Zahlen existieren (von der Bundesnetzagentur selbst erhoben).
Resultierende Änderung der Formel in Eckpunkt 14
n
qi , t − 2 × pi , t −1 ( p − pi ,t −1 ) ≤ I − X + ∆ + ∆M ,
∑
i =1 ∑ qi , t − 2 × pi , t −1
× i,t
pi ,t −1
t −2 t t t
i
mit ∆M t Kosteneffekt durch relative Marktentwicklung Warenkorb im Vergleich mit
BIP.
Bonn, 20. Juli 2011
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2630 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2011
Stellungnahme Price‐Cap‐Regulierung ab 2012
Eckpunkte zum Maßgrößenverfahren
Ausgangslage
Die Entgeltregulierung für Briefsendungen der Deutschen Post AG (DPAG) bis 1.000g
ist eines der wesentlichen Instrumente, um den Zweck der Postgesetzgebung nach §1
PostG ‐ Wettbewerb durch Regulierung zu fördern und flächendeckend angemessene
und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten – zu erfüllen.
Es gibt zwei Methoden der Entgeltregulierung, die durch die Bundesnetzagentur als
Regulierungs‐ und Aufsichtsbehörde gemeinsam angewendet werden, um die
postrechtlichen Ziele zu erreichen: die ex ante Genehmigung und die ex post
Kontrolle. Die ex ante Entgeltgenehmigung bezieht sich nach § 19 PostG auf die
Beförderung von Briefen bis 1000g in geringen Mengen (Einlieferungsmenge bis 50
Stück). In der Regel wird die Beförderung von diesen Individualbriefsendungen von
Verbrauchern und Kleinstgewerbetreibenden nachgefragt. Größere Mengen
(Einlieferungsmenge ab 50 Stück) fallen unter die ex post Entgeltregulierung und einer
nachträglichen Kontrolle. Die Beförderung von solchen Massensendungen wird von
Geschäftskunden nachgefragt. Im ersten Quartal 2011 hat die Deutsche Post AG nach
eigenen Angaben 297 Millionen Privatkundenbriefe und 1,75 Milliarden
Geschäftskundenbriefe befördert, was einem Verhältnis von 14,5% zu 85,5%
entspricht (vgl. DPAG 2011: o.S.).
Ein Großteil der Wertschöpfungskette der DPAG ist für Privatkunden‐ und
Geschäftskundenbriefe nahezu identisch, lediglich die Art der Auflieferung
unterscheidet sich. Privatkunden nutzen Briefkästen und Filialen (oder bei
elektronischer Auflieferung ein Internetportal), Geschäftskunden liefern direkt beim
Briefzentrum auf, lassen die Briefsendungen von der DPAG oder einen anderen
Dienstleister abholen bzw. nutzen online gestützte Gateways zur digitalen
Einspeisung. Hierfür fallen je nach Art der Auflieferung unterschiedliche Kosten an. Ab
erfolgter Auflieferung beginnt der Teil der Beförderungskette (Sortierung, Transport
und Zustellung), der sowohl für Privat‐ als auch Geschäftskundenbriefe in großen
Teilen identisch ist.
Bei der Festlegung der Maßgrößen für die Price Cap Regulierung ab 2012 ist darauf zu
achten, dass eine angemessen Verteilung der Risiken erfolgt. Andernfalls besteht die
Gefahr, dass „schlechte Risiken“ nur dem Privatkundensegment und „gute Risiken“
nur dem Geschäftskundensegment zugeordnet werden. Damit würde eine
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Bonn, 20. Juli 2011
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14 2011 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2631
Kostenspaltung zu Lasten des Verbrauchers vorgenommen werden; Geschäftskunden
würden als „freerider“ profitieren. Außerdem würden Quersubventionierungs‐
potenziale im Privatkundensegment freigesetzt, die dann wiederum im
Geschäftskundensegment zur Preisreduzierung eingesetzt werden könnten, um
Wettbewerber über Dumpingpreise zu verdrängen. Eine solche Preiskluft zwischen
überhöhten Preisen für Privatkundenbriefe und Dumpingpreisen für
Geschäftskundenbriefe stünde somit auch dem postrechtlichen Ziel der Förderung
von Wettbewerb durch Regulierung entgegen. Legt man das Verhältnis von Privat‐
und Geschäftskundenbriefe der DPAG zu Grunde, so ergibt sich folgende rechnerische
Überlegung: Um ihre Preise im Geschäftskundensegment um 1 Cent ergebnisneutral
zu senken, ist für die DPAG eine Anpassung im Privatkundensegment in Höhe von ca. 6
Cent erforderlich und umgekehrt.
Bei der Betrachtung der Kosten und möglicher Auswirkungen für das Leistungsniveau
sollte berücksichtigt werden, dass die DPAG jährlich mit der Briefsparte einen Gewinn
zwischen 1,2 und 1,4 Milliarden Euro und eine berichtete Umsatzrendite zwischen 8
und 10% erzielt. Dass die DPAG auf mehrere hundert Millionen Euro Gewinn
verzichtet und stattdessen ihre BZA/BZE‐Teilleistungsrabatte für Großversender und
Geschäftskunden um 12%punkte auf bis zu 38%punkte quasi über Nacht zum 1. Juli
2010 erhöht hat, zeigt, wie groß der finanzielle Spielraum des faktischen
Monopolisten weiterhin ist. Bereits zum 1. Januar 2008 hatte sie die BZA/BZE‐
Teilleistungsrabatte um 5%punkte angehoben.
Briefmarkt
Bis zur Wirtschafts‐ und Finanzkrise sind die Sendungsmengen in Deutschland
moderat gestiegen (s. Abbildung 1). Der Rückgang im Krisenjahr 2009 ist konjunkturell
bedingt. Die DPAG verzeichnet inzwischen wieder Mengenzuwächse. In ihrem
Quartalsbericht 2011 wird ein Wachstum bei den Briefmengen von 0,5% berichtet
(vgl. DPAG 2011: o. S.).
20.000
18.022
17.708
18.000 17.346
17.005 16.892 17.000
16.585 16.505 16.533 16.641
16.000 15.452
15.020
14.000
12.000
10.047 10.266 10.237 10.164 9.900 9.994 10.097 10.063
9.827 9.863 9.818
10.000 305
386 530 750 1.080 1.137 9.200
1.021
900
8.000
6.000
9.827 10.047 10.266 10.237 9.859 9.514 9.464 9.113 9.017 8.926 8.797
4.000 8.300
2.000
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Umsatz DPAG (Mio €) Umsatz Wettbewerber (Mio €) Umsatz Gesamt (Mio €) Volumen (Mio Stück)
Abb. 1: Umsatz‐ und Mengenentwicklung im lizenzierten Briefbereich (bis 1000g)
Quelle: Bundesnetzagentur Jahresbericht 2010. S. 139 und 143. Bonn.
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2632 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2011
Aktuell ist ein schrumpfender Briefmarkt damit nicht nachweisbar. Mittelfristig
könnten die Briefmengen in Deutschland zwar zurückgehen, aber auch dann nur
moderat; denn im europäischen Vergleich fallen in Deutschland ohnehin nur geringe
Briefmengen pro Haushalt an (s. Abbildung 2). Der Spielraum nach unten ist damit
begrenzt. Wir rechnen mittelfristig mit einem jährlichen Rückgang der Briefmengen in
Deutschland von bis zu 2%.
Schweiz* 943,3
Gro ßbritannien 699,4
Niederlande 695,7
Schweden* 683,6
No rwegen* 619,4
Dänemark* 604,1
Frankreich 560,3
Österreich 491,9
B elgien* 483,7
Deutschland 440,1
Finnland 431,9
Spanien* 347,3
Italien 224,8
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000
Abb. 2: Adressierte Briefsendungen pro Haushalt im europäischen Vergleich 2009 (*2008)
Quellen: Nationale Regulierungsbehörden, Jahresberichte, Eurostat (Haushalte)
Auch zeigt ein europäischer Vergleich, dass die gewichteten Portopreise in
Deutschland für den Verbraucher relativ hoch sind (vgl. Abbildung 3).
Rate comparison: weighted single item rates
Weighted single item rate (D+1), CPL corrected (2011, €) 1,23
1,09
0,90
0,85
0,72 0,73
0,66 0,67
0,55 0,58
Royal Mail PostNL La Poste Itella Öster- PostNord PostNord bpost Deutsche Poste
reichische (SE) (DK) Post Italiane
Post
As several countries have introduced size based single item rates, as of 2011 the rate comparison will be based not only on the basic
20g rate, but will be weighted by size and weight. * In Spain the standard single item rate 20g is based on a D+3 service level. The
D+1 rate is relatively high (€3.39) and therefore not incorporated in this graph.
Abb. 3: Gewichteter Einzelstückpreis im europäischen Vergleich
Quellen: OECD, Jahresberichte, PostNL Team Analyse
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14 2011 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2633
Zu den Eckpunkten im Einzelnen:
Eckpunkt 1: Entgeltgenehmigungsbedürftige Postdienstleistungen
Die grundsätzliche Auslegung von §19 PostG ist nicht zu beanstanden. Die Auffassung,
dass Teilleistungsentgelte faktisch nur einer ex post Kontrolle unterliegen, da sie pro
Einlieferung mehr als 50 Briefsendungen voraussetzen, ist fragwürdig. Eine
Klarstellung durch den Gesetzgeber, dass Teilleistungsentgelte zwingend der ex ante
Genehmigung bedürfen, ist daher wünschenswert.
Eckpunkt 2: Entgeltregulierungsverfahren
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur sowohl der Gefahr eines
Preishöhenmissbrauchs als auch der Gefahr missbräuchlicher Preisabschläge
entgegnen will. Wie oben aufgeführt, ist die integrale Betrachtung des Preisregimes
der DPAG zwingend erforderlich, um die postrechtlichen Ziele zu erfüllen.
Eckpunkt 3: Korbzusammensetzung
Die Überlegungen zur Korbzusammensetzung sind nachvollziehbar und werden
befürwortet.
Eckpunkt 4: Ausgangsentgeltniveau
Sollten Aufwendungen (nach § 20 Nr. 2 Satz 2 PostG), die in der Vergangenheit
angerechnet wurden, künftig keine (vollumfängliche) Berücksichtigung mehr finden,
so muss dies zwingend bei der Bestimmung des Ausgangsentgeltniveaus beachtet
werden. Im Vergleich zu ihren Wettbewerbern weist die DPAG lediglich im Bereich der
Kosten aus der Übernahme von Versorgungslasten für die Beschäftigten aus der
Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost ein Alleinstellungsmerkmal auf.
Die DPAG erhält bereits für die flächendeckende Versorgung ‐ die sie sich selbst
freiwillig auferlegt hat und wozu sie nicht verpflichtet ist ‐ eine Kompensation in Form
eines Steuerprivilegs aufs Briefporto. Hinsichtlich der Produktionskosten sind
ebenfalls keine Nachteile für die DPAG erkennbar, da sämtliche Lizenznehmer zum
Beispiel die wesentlichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen.
Eckpunkt 5: Maßstäbe der Entgeltgenehmigung – KeL‐Maßstab
Bei den leistungsmengenneutralen Gemeinkosten sollte, wie oben dargelegt, darauf
geachtet werden, dass eine unzulässige Kostenspaltung („schlechte Risiken“ für
Privatkundenbrief und „gute Risiken“ für Geschäftskundenbrief) von vornherein
unterbunden wird. Wir begrüßen ausdrücklich die geplante Offenkundigkeitsprüfung
mit Blick auf die Vereinbarkeit der eingereichten Entgeltanträge mit der Missbrauchs‐
und Diskriminierungsnorm.
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2634 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 14 2011
Eckpunkt 6: Gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate ‐ Referenzindex I
Die Überlegungen zum Verbraucherpreisindex als Referenzindex sind nachvollziehbar
und werden befürwortet.
Eckpunkt 7: Zu erwartende Produktivitätsfortschrittsrate („X‐Faktor“)
Die Kriterien zur Bestimmung des X‐Faktors sind insgesamt nachvollziehbar. Der X‐
Faktor sollte so angelegt sein, dass er Anreiz ist zur Effizienzsteigerung und realisierte
Produktivitätsfortschritte dem Verbraucher zu Gute kommen.
Eckpunkt 8: Geltungsdauer
Die Dauer einer einzelnen Price‐Cap‐Periode von einem Jahr hat sich bewährt und
sollte beibehalten werden. Mit Blick auf die Länge des gesamten Price‐Cap‐Verfahrens
vor dem Hintergrund möglicher Änderungen des postrechtlichen
Regulierungsrahmens ist eine Abwägung der Faktoren Planungssicherheit (für
Unternehmen und Verbraucher) einerseits und Umsetzung postrechtlicher Vorgaben
andererseits vorzunehmen. Da jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
einmal ein Gesetzgebungsprozess begonnen hat und auch dieser sich über einige Zeit
hinziehen kann, empfehlen wir eine 2+2 Regelung. Das Price‐Cap‐Verfahren gilt
zunächst ab Januar 2012 für zwei Jahre. Sollte zu einem bestimmten Stichtag (zum
Beispiel Mitte 2013) eine Gesetzesänderung vorliegen, kann das Verfahren für die
Jahre 2014 und 2015 entsprechend angepasst werden. Liegt die Gesetzesänderung
zum Stichtag nicht vor, wird das Price‐Cap‐Verfahren nicht angepasst und gilt für die
Jahre 2014 und 2015 unverändert fort. Diese 2+2 Regelung trägt der
Planungssicherheit wie der Umsetzung des postrechtlichen Rahmens gleichermaßen
Rechnung und hat den Vorteil, unnötige Bürokratiekosten bei Mehrfachprüfungen zu
vermeiden.
Eckpunkt 9: Referenzzeiträume für die Gewichtung
Die Gewichtung der Referenzzeiträume scheint geeignet und ausreichend zeitnah zu
den jeweiligen Price‐Cap‐Perioden zu sein.
Eckpunkt 10: Nebenbedingungen
Eine regelmäßige Überprüfung der Kosten‐Leistungs‐Relation anhand zuvor
festgelegter Parameter und Abweichungskorridoren schafft für alle Beteiligten
Transparenz und Planungssicherheit. Daher ist die Aufnahme von Nebenbedingungen
zum Versorgungs‐ und Serviceniveau wünschenswert. Zudem können etwaige
Quersubventionierungspotenziale frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen
ergriffen werden.
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Bonn, 20. Juli 2011
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14 2011 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2635
Eckpunkt 11: Übertragung ungenutzter Entgeltspielräume
Es ist nicht verständlich, warum überhaupt Entgeltspielräume übertragen und damit
„gesammelt“ werden können. Im schlechtesten Falle steigt die Inflationsrate im
vierten Jahr ungenutzter Entgeltspielräume derart, dass auf die Verbraucher eine
außerplanmäßige Preisexplosion zukommen kann.
Eckpunkt 12: Aufnahme neuer Angebote in die Price‐Cap‐Regulierung
Umgehungen der Price‐Cap‐Regulierung durch neue Produktdefinitionen sind pro‐
aktiv zu unterbinden. Es muss sehr genau darauf geachtet werden, dass es sich
tatsächlich um neue Angebote mit maßgeblich anderer Qualität als die bereits
bestehenden Angebote handelt.
Eckpunkt 13: Herausnahme einzelner Dienstleistungen aus der Price‐Cap‐
Regulierung
Die Ausführungen zur Herausnahme einzelner Dienstleistungen sind zu befürworten.
Eckpunkt 14: Prüfung der Einhaltung der Maßgrößen / Genehmigungsfähigkeit
Das Prüfungsprinzip ist nachvollziehbar. Die einzelnen Bestandteile sind entsprechend
der obigen Ausführungen anzupassen.
Eckpunkt 15: Vorlage und Qualität der Kostenunterlagen und Nachweise
Um die weiter oben beschriebene willkürliche Verteilung „schlechter“ und „guter“
Risiken zu vermeiden, ist die Einbeziehung der Kostenunterlagen der verbundenen
Unternehmen unvermeidbar. Andernfalls könnte sich die DPAG durch Ausgründung
der Regulierung entziehen, wie das Verfahren der nachträglichen Überprüfung der
Entgelte von First Mail und DPAG (BK5b‐11/018) gezeigt hat.
Abschließend
Damit Wettbewerber für Privatkunden – über bereits bestehende regionale
Aktivitäten hinaus – eigenständige Angebote schaffen können, müssen sie zunächst
Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen erlauben, ausreichende Mengen bei
Geschäftskunden zu akquirieren. Nur so kann eine stabile und sichere
Grundauslastung der eigenen end‐to‐end Netze gewährleistet werden. Sofern es sich
dann betriebswirtschaftlich rechnet, ist ein größerer Einstieg der Wettbewerber in
den Privatkundenbereich mit eigenen end‐to‐end Dienstleistungen möglich. Ein
nachhaltiger und leistungsfähiger Infrastrukturwettbewerb ist der beste Garant für
eine vielfältige Versorgung der Bevölkerung mit modernen Briefdienstleistungen und
sichert den Wohlstand in Deutschland.
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Bonn, 20. Juli 2011