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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   Natürlich sind alle Briefunternehmen untereinander vernetzt und kooperieren eng
   miteinander (siehe Mail Alliance), jedoch fehlt immer ein entscheidender
   Flächenanteil (zwischen 25 und 40%), in dem zwangsläufig auf das Zustellnetz der
   DP AG zugegriffen werden muss, wenn man denn dem Kunden ein
   deutschlandweites Angebot machen möchte.

   In diesen Gebieten hat ein Briefdienst – und das soll hier besonders betont werden –
   heute keine Möglichkeit, zu einem günstigeren Preis als der Endkunde selbst,
   dessen Briefe man ja gerne übernehmen würde, in das Zustellnetz der DP AG (letzte
   Meile) einzuspeisen, obwohl vor allem Vertriebs-, Sortier- und Kosten für das
   Einsammeln der First Mile zusätzlich anfallen.

   Dies steht im krassen Gegensatz zur Regulation des Telekommunikationsmarktes in
   Deutschland und in anderen Ländern. Dort wird ein besonderer Wert auf die klare
   Definition der Wertschöpfungskette und verschiedener Vorleistungen gelegt.
   Es wird insbesondere eine Unterteilung der Wertschöpfungskette (und damit der
   Kostenblöcke) nach Vertriebsprodukt (Angebot dem Kunden gegenüber, auch
   Bündelprodukte) und dessen technischer Realisierung (technische Infrastruktur und
   Netzbetrieb) gemacht.
   Vertrieb wird also klar als Vorleistung begriffen.

   Dies ist im Briefmarkt nicht der Fall.
   Natürlich gibt es die BZE und BZA-Konsolidierung. Hier wird jedoch von der DP AG
   eine Rabattierung jedem (also nicht bloß dem Briefunternehmen) dafür ermöglicht,
   dass bestimmte Teile der Wertschöpfungskette ausgegliedert werden, nämlich First
   Mile und Sortierung, nicht jedoch – und das ist der entscheidende Punkt – nötiger
   Vertriebsaufwand, um einen Kunden zu gewinnen und zu betreuen.

   Über First Mail und Williams Lee werden dann die Teile der Wertschöpfungskette, die
   für die Konsolidierung aus dem Angebot herausgenommen wurden, teilweise wieder
   für einzelne Kunden zum Nulltarif durchgeführt, ein aus unserer Sicht unzulässiges
   Verhalten, zu dem ja auch die Bundesnetzagentur mit Ihrer Entscheidung vom
   14.6.2011 ein klares Statement angegeben hat.
   Unberücksichtigt bleibt aber noch immer der Unterschied zwischen dem
   Briefunternehmen selbst (also dem Unternehmen, das eine eigene Brieflizenz besitzt
   und selbst Briefe zustellt) und dem Kunden für Briefprodukte.
   Das Briefunternehmen vertreibt Briefprodukte und hat dafür Vertriebsaufwand, der
   Kunde nutzt die Produkte hingegen selbst (und hat somit keinen Vertriebsaufwand).

   Unserer Meinung nach sollte daher für Briefdienstleister mit eigener Briefzustellung
   ein Zugang zur DP AG Infrastruktur zu günstigeren Konditionen ermöglicht werden,
   unabhängig von der BZA/BZE Konsolidierung.

   Die „Vorleistung Vertrieb“ würde in diesem Konstrukt zusätzlich zu den durch die
   Konsolidierung berücksichtigten Teilen (First Mile, Sortierleistung) aus der
   Wertschöpfungskette des Endproduktes herausgelöst werden (mit einem
   angemessenen Kostenblock von z. B. ~20%).




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         Ein weiteres Argument, gründet auf den Skaleneffekten, die die Deutsche Post
         durch die Konsolidierung im Hauptlauf realisiert, die bisher ebenfalls unberücksichtigt
         bleiben.

         Wieso sind wir der Meinung, dass dies den Wettbewerb in Deutschland maßgeblich
         befördern würde?

         Zunächst müssen wir aber die Bezeichnung Wettbewerb klar definieren. Verstehen
         wir darunter nur den Wettbewerb im Sinne von Marktanteilen, also den Wettbewerb
         an der Verkaufsfront, oder reden wir auch von der operativen Dienstleistung, dem
         Zustellnetz, der Last Mile?
         Wir meinen ganz klar beides.

         Vordergründig könnte man denken, dass ein günstigerer Zugang zur Zustellstruktur
         des Monopolisten für ein briefzustellendes Unternehmen den Wettbewerb an der
         Verkaufsfront zwar befördern, in der eigentlichen operativen Dienstleistung (also der
         Zustellung, der Last Mile) jedoch diesen eher hemmen und vielleicht ganz zum
         Stillstand bringen könnte, denn: „warum Briefe selbst zustellen, wenn man es zu
         einem günstigen Preis auch den Monopolisten machen lassen kann“?

         Wir glauben das Gegenteil.
         Der Wettbewerb in Deutschland ist vor allem deshalb so schwach, weil kein
         Briefdienstleister, der eine eigene Zustellstruktur hat, aus oben genannten Gründen
         Kunden, die eine deutschlandweite Komplettdienstleistung von ihm einfordern – und
         das ist ein Großteil der Kunden! – überhaupt ein kompetitives Angebot im Vergleich
         mit dem Monopolisten machen kann.

         Könnte er es – und das wäre im obigen Konstrukt möglich –, er würde neben dem
         ersten Teil der Wertschöpfungskette (Verkaufsleistung, First Mile, Sortierung) auch
         immer ein gewisses Maß an Sendungen für sein eigenes Zustellnetz erhalten, die
         ihm vorher gänzlich verschlossen waren.
         Er würde also immer auch seinen eigenen Zustellanteil und damit sein Netz
         maßgeblich steigern, von der Briefmenge an eng verbundene Partner ganz
         abgesehen.

         Insofern würde eine Steigerung an der Verkaufsfront immer auch eine Stärkung der
         nichtmonopolistischen operativen Netzstrukturen bedingen.

         Dies würde natürlich voraussetzen, dass auch wirklich nur Unternehmen, die eine
         tatsächliche Zustellstruktur besitzen (keine Konsolidierer) diese um den
         Vertriebsaufwand reduzierten Zugangskonditionen zum Netz der DP AG erhalten
         würden.




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  Eckpunkt 6: Marktentwicklung im Verhältnis zur Gesamtmarktentwicklung

  Neben der gesamtwirtschaftlichen Marktentwicklung, die in der allgemeinen
  Preissteigerung (Referenzindex /) berücksichtigt wird, können sich einzelne Märkte
  wie der lizenzpflichtige Briefmarkt deutlich anders als das allgemeine
  Bruttoinlandsprodukt (BIP) entwickeln. Dies hat weitreichende Kostenimplikationen
  zur Folge und erfordert eine gezielte Korrektur des Price-Caps hinsichtlich der
  relativen Marktentwicklung. Diese kann mit einem relativen Marktindex M verstanden
  werden.

  Als Referenzzeitraum wird das für die jeweilige Price-Cap-Periode vorvergangene
  Kalenderjahr festgelegt. Für die erste Price-Cap-Periode
  (01.01-31.12.2012) gilt damit das Jahr 2010 als Referenzzeitraum.

  Begründung:

  Wenn ein Markt eine über- oder unterproportionale Entwicklung gegenüber dem BIP
  aufweist, hat dies für die dort agierenden Unternehmen (typischer Marktteilnehmer,
  der ein dem generellen Marktwachstum entsprechendes relatives Wachstum zeigt)
  eine direkte Veränderung des Umsatzes und der Kosten zur Folge, welche nicht über
  den Referenzindex I alleine (allgemeine Kostensteigerungen durch Löhne und
  Sachmittel) verstanden werden kann.

  Der Briefmarkt beruht auf festen Zustellstrukturen, bei denen das gesamte
  Streckennetz des Zustellunternehmens an jedem Werktag genau einmal von den
  Zustellern befahren wird. Dies impliziert eine hochgradig fixkostengetriebene
  Kostenstruktur.

  Steigt oder fällt nun die Brieftagesmenge kurzzeitig um einen kleinen Betrag
  x < 5%, so verändern sich die Kosten pro zugestellten Brief annähernd
  antiproportional dazu. Im Falle eines wachsenden Marktes sinken die Zustellkosten
  pro Brief, im Falle eines schrumpfenden Marktes steigen sie. Nur bei sehr großen
  dauerhaften Änderungen >5% finden i. A. echte Netzanpassungen statt, welche die
  Kostenstruktur der Zustellunternehmen nichtlinear verändern.

  Eine sinnvolle Methode, um diese relative Kostenentwicklung quantitativ greifen zu
  können, liegt in der Beschreibung durch einen relativen Marktindex Mt, dessen
  Änderung innerhalb eines Zeitraums (t − 1)..t als
                           BIPt − BIPt −1 Sendungsmenget − Sendungsmenget −1 
                  ∆M t =                −                                   
                              BIPt −1             Sendungsmenget −1           
  definiert werden kann, wobei die Entwicklung der Sengungsmengen in der
  Referenzperiode direkt den jeweiligen Jahresberichten der Bundesnetzagentur (so
  für 2010), bzw. der jeweiligen „Marktuntersuchung auf den Märkten für nicht
  lizenzpflichtige Postdienstleistungen und postnahe Beförderungsdienstleistungen“
  entnommen werden kann.




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       Natürlich lässt sich argumentieren, dass in der Formel eigentlich die
       Umsatzentwicklung und nicht die Sendungsmengenentwicklung stehen müsste, was
       aber nur unter Annahme gleichbleibender Preise im Markt korrekt wäre, wovon die
       Entwicklung jedoch entkoppelt werden soll.

       Dabei muss der Warenkorb respektiert werden, d. h. es muss die Marktentwicklung
       aller im Warenkorb enthaltenen Waren im Sinne eines Gesamtmarktes betrachtet
       werden. Dies ist für den lizenzpflichtigen Markt unproblematisch, da die
       entsprechenden Zahlen existieren (von der Bundesnetzagentur selbst erhoben).


       Resultierende Änderung der Formel in Eckpunkt 14

        n
             qi , t − 2 × pi , t −1   ( p − pi ,t −1 ) ≤ I − X + ∆ + ∆M ,
       ∑
       i =1 ∑ qi , t − 2 × pi , t −1
                                     × i,t
                                           pi ,t −1
                                                          t −2 t  t    t

            i

       mit ∆M t Kosteneffekt durch relative Marktentwicklung Warenkorb im Vergleich mit
       BIP.




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 Stellungnahme Price‐Cap‐Regulierung ab 2012
 Eckpunkte zum Maßgrößenverfahren

 Ausgangslage
 Die Entgeltregulierung für Briefsendungen der Deutschen Post AG (DPAG) bis 1.000g
 ist eines der wesentlichen Instrumente, um den Zweck der Postgesetzgebung nach §1
 PostG ‐ Wettbewerb durch Regulierung zu fördern und flächendeckend angemessene
 und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten – zu erfüllen.

 Es gibt zwei Methoden der Entgeltregulierung, die durch die Bundesnetzagentur als
 Regulierungs‐ und Aufsichtsbehörde gemeinsam angewendet werden, um die
 postrechtlichen Ziele zu erreichen: die ex ante Genehmigung und die ex post
 Kontrolle. Die ex ante Entgeltgenehmigung bezieht sich nach § 19 PostG auf die
 Beförderung von Briefen bis 1000g in geringen Mengen (Einlieferungsmenge bis 50
 Stück). In der Regel wird die Beförderung von diesen Individualbriefsendungen von
 Verbrauchern und Kleinstgewerbetreibenden nachgefragt. Größere Mengen
 (Einlieferungsmenge ab 50 Stück) fallen unter die ex post Entgeltregulierung und einer
 nachträglichen Kontrolle. Die Beförderung von solchen Massensendungen wird von
 Geschäftskunden nachgefragt. Im ersten Quartal 2011 hat die Deutsche Post AG nach
 eigenen Angaben 297 Millionen Privatkundenbriefe und 1,75 Milliarden
 Geschäftskundenbriefe befördert, was einem Verhältnis von 14,5% zu 85,5%
 entspricht (vgl. DPAG 2011: o.S.).

 Ein Großteil der Wertschöpfungskette der DPAG ist für Privatkunden‐ und
 Geschäftskundenbriefe nahezu identisch, lediglich die Art der Auflieferung
 unterscheidet sich. Privatkunden nutzen Briefkästen und Filialen (oder bei
 elektronischer Auflieferung ein Internetportal), Geschäftskunden liefern direkt beim
 Briefzentrum auf, lassen die Briefsendungen von der DPAG oder einen anderen
 Dienstleister abholen bzw. nutzen online gestützte Gateways zur digitalen
 Einspeisung. Hierfür fallen je nach Art der Auflieferung unterschiedliche Kosten an. Ab
 erfolgter Auflieferung beginnt der Teil der Beförderungskette (Sortierung, Transport
 und Zustellung), der sowohl für Privat‐ als auch Geschäftskundenbriefe in großen
 Teilen identisch ist.

 Bei der Festlegung der Maßgrößen für die Price Cap Regulierung ab 2012 ist darauf zu
 achten, dass eine angemessen Verteilung der Risiken erfolgt. Andernfalls besteht die
 Gefahr, dass „schlechte Risiken“ nur dem Privatkundensegment und „gute Risiken“
 nur dem Geschäftskundensegment zugeordnet werden. Damit würde eine




                                                                                             1



                                                                                                        Bonn, 20. Juli 2011
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  Kostenspaltung zu Lasten des Verbrauchers vorgenommen werden; Geschäftskunden
  würden als „freerider“ profitieren. Außerdem würden Quersubventionierungs‐
  potenziale im Privatkundensegment freigesetzt, die dann wiederum im
  Geschäftskundensegment zur Preisreduzierung eingesetzt werden könnten, um
  Wettbewerber über Dumpingpreise zu verdrängen. Eine solche Preiskluft zwischen
  überhöhten Preisen für Privatkundenbriefe und Dumpingpreisen für
  Geschäftskundenbriefe stünde somit auch dem postrechtlichen Ziel der Förderung
  von Wettbewerb durch Regulierung entgegen. Legt man das Verhältnis von Privat‐
  und Geschäftskundenbriefe der DPAG zu Grunde, so ergibt sich folgende rechnerische
  Überlegung: Um ihre Preise im Geschäftskundensegment um 1 Cent ergebnisneutral
  zu senken, ist für die DPAG eine Anpassung im Privatkundensegment in Höhe von ca. 6
  Cent erforderlich und umgekehrt.

  Bei der Betrachtung der Kosten und möglicher Auswirkungen für das Leistungsniveau
  sollte berücksichtigt werden, dass die DPAG jährlich mit der Briefsparte einen Gewinn
  zwischen 1,2 und 1,4 Milliarden Euro und eine berichtete Umsatzrendite zwischen 8
  und 10% erzielt. Dass die DPAG auf mehrere hundert Millionen Euro Gewinn
  verzichtet und stattdessen ihre BZA/BZE‐Teilleistungsrabatte für Großversender und
  Geschäftskunden um 12%punkte auf bis zu 38%punkte quasi über Nacht zum 1. Juli
  2010 erhöht hat, zeigt, wie groß der finanzielle Spielraum des faktischen
  Monopolisten weiterhin ist. Bereits zum 1. Januar 2008 hatte sie die BZA/BZE‐
  Teilleistungsrabatte um 5%punkte angehoben.

  Briefmarkt
  Bis zur Wirtschafts‐ und Finanzkrise sind die Sendungsmengen in Deutschland
  moderat gestiegen (s. Abbildung 1). Der Rückgang im Krisenjahr 2009 ist konjunkturell
  bedingt. Die DPAG verzeichnet inzwischen wieder Mengenzuwächse. In ihrem
  Quartalsbericht 2011 wird ein Wachstum bei den Briefmengen von 0,5% berichtet
  (vgl. DPAG 2011: o. S.).
            20.000

                                                                                                                                                 18.022
                                                                                                                                    17.708
            18.000                                                                                                     17.346
                                                                                             17.005        16.892                                         17.000
                                          16.585      16.505     16.533      16.641

            16.000            15.452
                     15.020


            14.000


            12.000

                              10.047      10.266     10.237      10.164      9.900           9.994                     10.097       10.063
                     9.827                                                                                 9.863                                 9.818
            10.000                                                305
                                                                               386            530           750         1.080        1.137                9.200
                                                                                                                                                 1.021
                                                                                                                                                           900
             8.000


             6.000

                     9.827    10.047      10.266      10.237     9.859        9.514          9.464         9.113        9.017        8.926       8.797
             4.000                                                                                                                                        8.300



             2.000


                0
                     1998     1999         2000       2001        2002        2003           2004           2005        2006         2007        2008     2009

                                       Umsatz DPAG (Mio €)     Umsatz Wettbewerber (Mio €)           Umsatz Gesamt (Mio €)      Volumen (Mio Stück)




  Abb. 1: Umsatz‐ und Mengenentwicklung im lizenzierten Briefbereich (bis 1000g)
  Quelle: Bundesnetzagentur Jahresbericht 2010. S. 139 und 143. Bonn.


                                                                                                                                                                   2



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Aktuell ist ein schrumpfender Briefmarkt damit nicht nachweisbar. Mittelfristig
könnten die Briefmengen in Deutschland zwar zurückgehen, aber auch dann nur
moderat; denn im europäischen Vergleich fallen in Deutschland ohnehin nur geringe
Briefmengen pro Haushalt an (s. Abbildung 2). Der Spielraum nach unten ist damit
begrenzt. Wir rechnen mittelfristig mit einem jährlichen Rückgang der Briefmengen in
Deutschland von bis zu 2%.
       Schweiz*                                                                                                                             943,3
 Gro ßbritannien                                                                                          699,4
    Niederlande                                                                                           695,7
     Schweden*                                                                                           683,6
    No rwegen*                                                                                   619,4
    Dänemark*                                                                                 604,1
     Frankreich                                                                          560,3
     Österreich                                                                  491,9
       B elgien*                                                                 483,7
   Deutschland                                                           440,1
       Finnland                                                          431,9
       Spanien*                                               347,3
         Italien                             224,8

                   0      100          200           300         400         500          600            700           800            900       1000


Abb. 2: Adressierte Briefsendungen pro Haushalt im europäischen Vergleich 2009 (*2008)
Quellen: Nationale Regulierungsbehörden, Jahresberichte, Eurostat (Haushalte)




Auch zeigt ein europäischer Vergleich, dass die gewichteten Portopreise in
Deutschland für den Verbraucher relativ hoch sind (vgl. Abbildung 3).




            Rate comparison: weighted single item rates
            Weighted single item rate (D+1), CPL corrected (2011, €)                                                                         1,23
                                                                                                                               1,09

                                                                                                               0,90
                                                                                                 0,85
                                                                  0,72            0,73
                                      0,66           0,67
          0,55          0,58




      Royal Mail       PostNL      La Poste          Itella       Öster-     PostNord       PostNord           bpost         Deutsche        Poste
                                                               reichische      (SE)           (DK)                             Post         Italiane
                                                                   Post

 As several countries have introduced size based single item rates, as of 2011 the rate comparison will be based not only on the basic
 20g rate, but will be weighted by size and weight. * In Spain the standard single item rate 20g is based on a D+3 service level. The
 D+1 rate is relatively high (€3.39) and therefore not incorporated in this graph.

 Abb. 3: Gewichteter Einzelstückpreis im europäischen Vergleich
 Quellen: OECD, Jahresberichte, PostNL Team Analyse




                                                                                                                                                       3



                                                                                                                                                           Bonn, 20. Juli 2011
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  Zu den Eckpunkten im Einzelnen:

  Eckpunkt 1: Entgeltgenehmigungsbedürftige Postdienstleistungen
  Die grundsätzliche Auslegung von §19 PostG ist nicht zu beanstanden. Die Auffassung,
  dass Teilleistungsentgelte faktisch nur einer ex post Kontrolle unterliegen, da sie pro
  Einlieferung mehr als 50 Briefsendungen voraussetzen, ist fragwürdig. Eine
  Klarstellung durch den Gesetzgeber, dass Teilleistungsentgelte zwingend der ex ante
  Genehmigung bedürfen, ist daher wünschenswert.

  Eckpunkt 2: Entgeltregulierungsverfahren
  Es ist zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur sowohl der Gefahr eines
  Preishöhenmissbrauchs als auch der Gefahr missbräuchlicher Preisabschläge
  entgegnen will. Wie oben aufgeführt, ist die integrale Betrachtung des Preisregimes
  der DPAG zwingend erforderlich, um die postrechtlichen Ziele zu erfüllen.

  Eckpunkt 3: Korbzusammensetzung
  Die Überlegungen zur Korbzusammensetzung sind nachvollziehbar und werden
  befürwortet.

  Eckpunkt 4: Ausgangsentgeltniveau
  Sollten Aufwendungen (nach § 20 Nr. 2 Satz 2 PostG), die in der Vergangenheit
  angerechnet wurden, künftig keine (vollumfängliche) Berücksichtigung mehr finden,
  so muss dies zwingend bei der Bestimmung des Ausgangsentgeltniveaus beachtet
  werden. Im Vergleich zu ihren Wettbewerbern weist die DPAG lediglich im Bereich der
  Kosten aus der Übernahme von Versorgungslasten für die Beschäftigten aus der
  Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost ein Alleinstellungsmerkmal auf.
  Die DPAG erhält bereits für die flächendeckende Versorgung ‐ die sie sich selbst
  freiwillig auferlegt hat und wozu sie nicht verpflichtet ist ‐ eine Kompensation in Form
  eines Steuerprivilegs aufs Briefporto. Hinsichtlich der Produktionskosten sind
  ebenfalls keine Nachteile für die DPAG erkennbar, da sämtliche Lizenznehmer zum
  Beispiel die wesentlichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen.

  Eckpunkt 5: Maßstäbe der Entgeltgenehmigung – KeL‐Maßstab
  Bei den leistungsmengenneutralen Gemeinkosten sollte, wie oben dargelegt, darauf
  geachtet werden, dass eine unzulässige Kostenspaltung („schlechte Risiken“ für
  Privatkundenbrief und „gute Risiken“ für Geschäftskundenbrief) von vornherein
  unterbunden wird. Wir begrüßen ausdrücklich die geplante Offenkundigkeitsprüfung
  mit Blick auf die Vereinbarkeit der eingereichten Entgeltanträge mit der Missbrauchs‐
  und Diskriminierungsnorm.




                                                                                                      4



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Eckpunkt 6: Gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate ‐ Referenzindex I
Die Überlegungen zum Verbraucherpreisindex als Referenzindex sind nachvollziehbar
und werden befürwortet.

Eckpunkt 7: Zu erwartende Produktivitätsfortschrittsrate („X‐Faktor“)
Die Kriterien zur Bestimmung des X‐Faktors sind insgesamt nachvollziehbar. Der X‐
Faktor sollte so angelegt sein, dass er Anreiz ist zur Effizienzsteigerung und realisierte
Produktivitätsfortschritte dem Verbraucher zu Gute kommen.

Eckpunkt 8: Geltungsdauer
Die Dauer einer einzelnen Price‐Cap‐Periode von einem Jahr hat sich bewährt und
sollte beibehalten werden. Mit Blick auf die Länge des gesamten Price‐Cap‐Verfahrens
vor dem Hintergrund möglicher Änderungen des postrechtlichen
Regulierungsrahmens ist eine Abwägung der Faktoren Planungssicherheit (für
Unternehmen und Verbraucher) einerseits und Umsetzung postrechtlicher Vorgaben
andererseits vorzunehmen. Da jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
einmal ein Gesetzgebungsprozess begonnen hat und auch dieser sich über einige Zeit
hinziehen kann, empfehlen wir eine 2+2 Regelung. Das Price‐Cap‐Verfahren gilt
zunächst ab Januar 2012 für zwei Jahre. Sollte zu einem bestimmten Stichtag (zum
Beispiel Mitte 2013) eine Gesetzesänderung vorliegen, kann das Verfahren für die
Jahre 2014 und 2015 entsprechend angepasst werden. Liegt die Gesetzesänderung
zum Stichtag nicht vor, wird das Price‐Cap‐Verfahren nicht angepasst und gilt für die
Jahre 2014 und 2015 unverändert fort. Diese 2+2 Regelung trägt der
Planungssicherheit wie der Umsetzung des postrechtlichen Rahmens gleichermaßen
Rechnung und hat den Vorteil, unnötige Bürokratiekosten bei Mehrfachprüfungen zu
vermeiden.

Eckpunkt 9: Referenzzeiträume für die Gewichtung
Die Gewichtung der Referenzzeiträume scheint geeignet und ausreichend zeitnah zu
den jeweiligen Price‐Cap‐Perioden zu sein.

Eckpunkt 10: Nebenbedingungen
Eine regelmäßige Überprüfung der Kosten‐Leistungs‐Relation anhand zuvor
festgelegter Parameter und Abweichungskorridoren schafft für alle Beteiligten
Transparenz und Planungssicherheit. Daher ist die Aufnahme von Nebenbedingungen
zum Versorgungs‐ und Serviceniveau wünschenswert. Zudem können etwaige
Quersubventionierungspotenziale frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen
ergriffen werden.




                                                                                                      5



                                                                                                          Bonn, 20. Juli 2011
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  Eckpunkt 11: Übertragung ungenutzter Entgeltspielräume
  Es ist nicht verständlich, warum überhaupt Entgeltspielräume übertragen und damit
  „gesammelt“ werden können. Im schlechtesten Falle steigt die Inflationsrate im
  vierten Jahr ungenutzter Entgeltspielräume derart, dass auf die Verbraucher eine
  außerplanmäßige Preisexplosion zukommen kann.

  Eckpunkt 12: Aufnahme neuer Angebote in die Price‐Cap‐Regulierung
  Umgehungen der Price‐Cap‐Regulierung durch neue Produktdefinitionen sind pro‐
  aktiv zu unterbinden. Es muss sehr genau darauf geachtet werden, dass es sich
  tatsächlich um neue Angebote mit maßgeblich anderer Qualität als die bereits
  bestehenden Angebote handelt.

  Eckpunkt 13: Herausnahme einzelner Dienstleistungen aus der Price‐Cap‐
  Regulierung
  Die Ausführungen zur Herausnahme einzelner Dienstleistungen sind zu befürworten.

  Eckpunkt 14: Prüfung der Einhaltung der Maßgrößen / Genehmigungsfähigkeit
  Das Prüfungsprinzip ist nachvollziehbar. Die einzelnen Bestandteile sind entsprechend
  der obigen Ausführungen anzupassen.

  Eckpunkt 15: Vorlage und Qualität der Kostenunterlagen und Nachweise
  Um die weiter oben beschriebene willkürliche Verteilung „schlechter“ und „guter“
  Risiken zu vermeiden, ist die Einbeziehung der Kostenunterlagen der verbundenen
  Unternehmen unvermeidbar. Andernfalls könnte sich die DPAG durch Ausgründung
  der Regulierung entziehen, wie das Verfahren der nachträglichen Überprüfung der
  Entgelte von First Mail und DPAG (BK5b‐11/018) gezeigt hat.

  Abschließend
  Damit Wettbewerber für Privatkunden – über bereits bestehende regionale
  Aktivitäten hinaus – eigenständige Angebote schaffen können, müssen sie zunächst
  Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen erlauben, ausreichende Mengen bei
  Geschäftskunden zu akquirieren. Nur so kann eine stabile und sichere
  Grundauslastung der eigenen end‐to‐end Netze gewährleistet werden. Sofern es sich
  dann betriebswirtschaftlich rechnet, ist ein größerer Einstieg der Wettbewerber in
  den Privatkundenbereich mit eigenen end‐to‐end Dienstleistungen möglich. Ein
  nachhaltiger und leistungsfähiger Infrastrukturwettbewerb ist der beste Garant für
  eine vielfältige Versorgung der Bevölkerung mit modernen Briefdienstleistungen und
  sichert den Wohlstand in Deutschland.




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