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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   Das hier gefundene Ergebnis zu dem Vorliegen von hohen und dauerhaften Marktzutritts-
   schranken deckt sich mit den Erkenntnissen der Europäischen Kommission. In ihrer Expla-
   natory Note führt sie aus, dass das Abschluss-Segment häufig in der einen oder der anderen
   Form auf dem umfassenden Anschlussnetz des etablierten Unternehmens basiere. Die Kon-
   trolle über das umfassende Anschlussnetz verschaffe dem etablierten Unternehmen einen
   grundsätzlichen Vorteil im Bereich der Abschluss-Segmente, den die neuen Marktteilnehmer
   noch nicht überwunden hätten.170

   Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die maßgeblichen Argumente für das Vorliegen von be-
   trächtlichen Marktzutrittsschranken sprechen, so dass das erste Kriterium erfüllt ist.

   3.       Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von über 10 Mbit/s bis 155 Mbit/s

   Die unter 2. erfolgten Ausführungen gelten grundsätzlich auch für das Angebot von Mietlei-
   tungen im Abschluss-Segment zwischen mehr als 10 Mbit/s und 155 Mbit/s. Anders als die
   Festverbindungen im Bereich der Übertragungsraten von 2 Mbit/s bis 10 Mbit/s ist für die
   Realisierung dieser Bandbreiten regelmäßig die Realisierung von glasfaserbasierter Lei-
   tungstechnologie erforderlich.

   Die Realisierung von Leitungstechnologie in der Form von Glasfaser zur Bereitstellung von
   Bandbreiten, die die Größe von 155 Mbit/s nicht überschreiten, scheint für die Wettbewerber
   regelmäßig nur dann von Interesse zu sein, wenn sich der Kunde in der Nähe der von den
   Wettbewerbern betriebenen Netzabschlusspunkten befindet. Zur Erschließung potenzieller
   Kunden, welche nicht in der Nähe der Anschlusspunkte angesiedelt sind, bietet sich regel-
   mäßig nur die Infrastruktur eines in diesem Bereich aktiven alternativen Netzbetreibers an.

   Die TDG erbringt über ihr Anschlussnetz weiterhin den [B.u.G.] Marktumsatz. Zwar sinkt in
   Folge des Ausbaus von alternativen Zugangsleistungen insbesondere auch von Wettbewer-
   berseite der Abstand zwischen den alternativen Netzbetreibern und der TDG; die dadurch
   hervorgerufenen Veränderungen genügen allerdings nicht, um für den voraussichtlichen Gel-
   tungszeitraum der Marktanalyse maßgebliche Änderungen zu erwarten.

   Das hier gefundene Ergebnis zu dem Vorliegen von hohen und dauerhaften Marktzutritts-
   schranken deckt sich weiterhin, wie bereits oben dargestellt, mit den Erkenntnissen der Eu-
   ropäischen Kommission. In ihrer Explanatory Note führt sie aus, dass das Abschluss-
   Segment häufig in der einen oder der anderen Form auf dem umfassenden Anschlussnetz
   des etablierten Unternehmens basiere. Die Kontrolle über das umfassende Anschlussnetz
   verschaffe dem etablierten Unternehmen einen grundsätzlichen Vorteil im Bereich der Ab-
   schluss-Segmente, den die neuen Marktteilnehmer noch nicht überwunden hätten.171

   Als Ergebnis ist damit auch hier festzuhalten, dass die maßgeblichen Argumente für das Vor-
   liegen von beträchtlichen Marktzutrittsschranken sprechen, so dass das erste Kriterium erfüllt
   ist.

   4.       Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite über 155 Mbit/s

   Anders stellt sich die Situation im Bereich der sehr hohen Mietleitungen dar, d. h. der Ange-
   bote von über 155 Mbit/s. Da beim Angebot von Mietleitungen mit sehr hohen Bandbreiten
   hohe monatliche Umsätze zu erzielen sind und daher die Fixkosten bzw. versunkene Kosten
   (vor allem die Kosten für das Verlegen der Leitung) nicht so stark ins Gewicht fallen, sind die
   Marktzutrittshürden auf dem Markt für Abschluss-Segmente über 155 Mbit/s für Unterneh-
   men, die mit neu zu verlegender Infrastruktur in den Markt eintreten wollen, nicht als prohibi-

   170
         Vgl. Commission staff working document, Explanatory Note, SEC(2007)1483 final, S. 39.
   171
         Vgl. Commission staff working document, Explanatory Note, SEC(2007)1483 final, S. 39.

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        tiv einzustufen. Die kostenbezogenen Nachteile, die sich bei der Bereitstellung von Ab-
        schluss-Segmenten mit niedrigeren Bandbreiten ergeben, gehen mit steigender Bandbreite
        tendenziell zurück.

        Hinzu kommt, dass Mietleitungen mit sehr hohen Bandbreiten vorwiegend in und zwischen
        Ballungszentren nachgefragt werden, wo viele alternative Netzbetreiber bereits mit eigener
        Infrastruktur vertreten sind.

        Der Vorteil der TDG, dass sie über ein umfassendes Anschlussnetzwerk verfügt, gewinnt in
        dem vorliegend relevanten Bereich der Abschluss-Segmente von Mietleitungen über
        155 Mbit/s, anders als auf den Märkten für das Angebot von Abschluss-Segmenten zwischen
        2 Mbit/s und 10 Mbit/s einerseits und mehr als 10 Mbit/s bis 155 Mbit/s andererseits, keine
        wesentliche Bedeutung. So führt auch die Kommission in ihrer Explanatory Note aus, dass
        die Zutrittshürden auf Strecken, auf denen das Volumen und der Wert der getätigten Trans-
        aktionen relativ niedrig ausfällt, grundsätzlich anders bewertet werden kann als auf Strecken
        mit einem höheren Verkehrsaufkommen. Auch wenn sich diese Äußerung in der Explanatory
        Note grundsätzlich auf den Bereich der Fernübertragungs-Segmente bezieht, so lässt sich
        der dahinterstehende Gedanke des Bestehens unterschiedlicher Zutrittsschranken bei unter-
        schiedlichem Verkehrsaufkommen grundsätzlich auch auf andere Verbindungen und damit
        auch auf den Bereich der Abschluss-Segmente übertragen.

        Der Markt ist daher nicht durch beträchtliche und anhaltende Marktzutrittschranken gekenn-
        zeichnet, so dass bereits das erste Kriterium nach § 10 Abs. 2 S. 1 TKG nicht erfüllt ist.

        II.         Längerfristig keine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb

        Im Rahmen des zweiten Kriteriums sind vorwiegend Marktanteile, Marktpreise, Ausmaß und
        Verbreitung konkurrierender Netze und Infrastrukturen zu bewerten. Werden beispielsweise
        konstant sehr hohe Marktanteile festgestellt, so ist dies als Indiz für das Fehlen einer Ten-
        denz zu wirksamem Wettbewerb zu werten. Auf weitere individuelle Besonderheiten des
        Marktes ist bei der Anwendung des Drei-Kriterien-Tests nicht notwendigerweise einzugehen.

        1.        Allgemeine Anmerkungen zur Berechnung der Marktanteile

        Auf den hier definierten Märkten für das Angebot von Abschluss-Segmenten ist eine Vielzahl
        von Unternehmen tätig, so dass das Vorliegen eines faktischen Monopols nicht in Betracht
        kommt. Ein wichtiges Kriterium bei der Prüfung der Tendenz zu Wettbewerb sind daher die
        Marktanteile der auf den vorliegend untersuchten Märkten tätigen Unternehmen.172

        Wie bereits oben angeführt, wurden 28 bzw. 29 Unternehmen im Rahmen der beiden Aus-
        kunftsersuchens angeschrieben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um diejenigen Un-
        ternehmen, die im Rahmen der letzten Marktanalyse als Anbieter und zum Teil als Nachfra-
        ger sowohl von Abschluss- als auch Fernübertragungssegmenten identifiziert worden sind.

        Wie bereits im Kapitel „Gang der Ermittlungen“ ausgeführt, waren im Rahmen der Beantwor-
        tung des 2. Auskunftsersuchens zum Teil umfangreiche Nachfragen bei einigen Unterneh-
        men erforderlich, da die ursprünglichen Angaben zu Umsatzerlösen und Absätzen einige
        Unplausibilitäten aufgewiesen haben. Im Einzelnen handelt es sich um die Unternehmen
        [B.u.G.]

        Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Auswertung der Antworten zum 2. Auskunftsersu-
        chen ein Korrekturbedarf bei einigen Antworten zum 1. Auskunftsersuchen herausgestellt.
        So sind aufgrund der Antworten der Unternehmen [B.u.G.] zum 2. Auskunftsersuchen auch

        172
              Vergleiche Leitlinien, Rn. 75.

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   Anpassungen bei der Antwort zum 1. Auskunftsersuchen vorzunehmen, da sich einige An-
   gaben im Vergleich zum letzten Konsultationsentwurf als unrichtig herausgestellt haben.

   Anpassungsbedarf TDG

   Mit Schreiben vom 13.12.2010 hat die TDG im Rahmen der Beantwortung des Auskunftser-
   suchens Angaben zu den Umsätzen und Absätzen im Bereich der Abschlusssegmente von
   Mietleitungen getätigt. Der von der Bundesnetzagentur durchgeführte Vergleich dieser An-
   gaben mit denen im Entgeltantrag Carrier-Festverbindungen (CVF) vom August 2010 führte
   aufgrund einiger offensichtlich voneinander abweichenden Angaben zu einem Klärungsbe-
   darf, der mit Schreiben vom 10.02.2011 der TDG übermittelt worden ist. Mit Schreiben vom
   17.02.2011 hat die TDG hierzu Stellung genommen und ausgeführt, warum die Daten aus
   beiden Verfahren nicht deckungsgleich sein konnten. [B.u.G.].

   Auf der Basis dieser Antwort hat die Bundesnetzagentur am 22.02.2011 eine Anfrage an die
   TDG gerichtet, in der ausführlich die Umsätze und Absätze für die Jahre 2008 und 2009 aus
   dem Entgeltverfahren und dem Marktanalyseverfahren gegenübergestellt worden sind, mit
   der Bitte um Erklärung der jeweiligen Gesamtabweichungen. Weiterhin ist um Erläuterung
   der [B.u.G.].

   Zu dem vorgenannten Fragenkomplex fand zudem am 11.03.2011 bei der Bundesnetzagen-
   tur eine Besprechung mit der TDG statt, in deren Nachgang am gleichen Tag ein ergänzen-
   der Fragenkatalog zur Entwicklung von Umsätzen und Absätzen von Mietleitungen mit be-
   stimmten Übertragungsraten schriftlich an die TDG gerichtet wurde. Hierbei ist auf der Basis
   der bis zu diesem Zeitpunkt bei der Bundesnetzagentur vorliegenden Angaben zum einen
   eine Zeitreihe für die Jahre 2008 und 2009 sowie das 1. Halbjahr 2010 für die Absätze mit
   Carrier-Festverbindungen (CFV) und Carrier-Festverbindungen im Rahmen von CSN (ver-
   einfachend als CSN bezeichnet) und zum anderen für die entsprechenden Umsätze der TDG
   übersandt worden. Es ist um Erläuterung für die Entwicklung der Zeitreihen der Absätze und
   Umsätze über jede einzelne Bandbreite gebeten worden.

   Mit Schreiben vom 15.03.2011 teilte die TDG die bis dahin noch fehlenden Angaben zu den
   erzielten Innenumsätzen und –absätzen mit.

   Am 16.03.2011 fand bei der Bundesnetzagentur eine Besprechung mit der TDG zur Thema-
   tik [B.u.G.] statt. Auf weitergehende Ausführungen wird aufgrund der nicht vorhandenen
   Austauschbarkeit dieses Produktes mit den hier relevanten Abschlusssegmenten von Miet-
   leitungen verzichtet.

   Ebenfalls am 16.03.2011 hat die TDG die Antwort auf die Anfrage der Bundesnetzagentur
   vom 22.02.2011 übersandt. Zu dem Aspekt der Herleitung und Vergleichbarkeit der Umsatz-
   und Absatzdaten im Entgeltantrag 2010 und der Marktanalyse legte die TDG für die Bundes-
   netzagentur nachvollziehbar dar, welche Bestandsdaten jeweils zugrunde gelegt worden
   sind und wie sich diese bis auf [B.u.G.] Abweichungen rechnerisch in Übereinstimmung brin-
   gen lassen. [B.u.G.].

   Zum Aspekt der Entwicklung der Zeitreihen von Umsätzen und Absätzen von Mietleitungen
   mit bestimmten Übertragungsraten führte die TDG insbesondere aus, dass sie für [B.u.G.].

   Aufgrund der Tatsache, dass die von der TDG übermittelten Begründungen für die Bundes-
   netzagentur [B.u.G.] nachvollziehbar waren, wurde der TDG mit Schreiben vom 08.04.2011
   ein Fragenkatalog übersandt, der als Grundlage für eine Besprechung am 29.04.2011 bei
   der Bundesnetzagentur dienen sollte. Der Fragenkatalog umfasst [B.u.G.].

   Im Antwortschreiben vom 03.05.2011 führt die TDG zu den oben genannten Punkten Fol-
   gendes aus:

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        [B.u.G.].

        Auf der Basis der vorstehenden Ausführungen ist von Seiten der Bundesnetzagentur eine
        Anpassung der ursprünglichen Angaben derart erfolgt, dass die mit Schreiben vom
        03.05.2011 [B.u.G.].

        Des Weiteren ist die Schätzmethode [B.u.G.].

        [B.u.G.].

        Allgemeine Ausführungen zur pauschalen Schätzung

        Aufgrund der Tatsache, dass einige Unternehmen [B.u.G.] zum Teil keine Aufteilung der
        Umsätze und Absätze auf die jeweiligen Bandbreiten vornehmen konnten, war von Seiten
        der Bundesnetzagentur insoweit eine Schätzung erforderlich. Diese erfolgte derart, dass die
        Angaben zu den Umsätzen und Absätzen mittels Verteilungsschlüssel den jeweiligen Band-
        breiten zugeordnet wurden. Die jeweiligen Verteilungsschlüssel sind den im Anhang beige-
        fügten Auswertungen zu entnehmen. Diese Schätzung wird – wie die Korrekturen bei den
        oben angeführten Unternehmen – im Rahmen der errechneten Marktanteile berücksichtigt.

        Darüber hinaus wurden Umsätze und Absätze möglicherweise nicht befragter Unternehmen,
        die dennoch als Anbieter von Leistungen auf den hier relevanten Märkten in Frage kommen,
        im Rahmen einer pauschalen Schätzung in Höhe von 10 Prozentpunkten auf das bisher be-
        rechnete Marktvolumen berücksichtigt. Erläuterungen hierzu erfolgen unten.

        Die im Vergleich zur letzten Festlegung vorgenommene Reduzierung der Schätzgröße um
        5 Prozentpunkte (von 15 auf 10 Prozentpunkte) war sowohl beim ursprünglichen Konsultati-
        onsentwurf (veröffentlicht am 31.03.2010 sowohl im Amtsblatt als auch auf der Internetseite
        der Bundesnetzagentur) als auch bei dem jetzt vorliegenden Konsultationsentwurf deswegen
        erforderlich, weil im Rahmen der ersten Abfrage 28 Unternehmen und im Rahmen der zwei-
        ten Abfrage 29 Unternehmen erfasst wurden. Im Rahmen der damals erforderlichen zweiten
        Abfrage zur alten Festlegung wurden hingegen nur 14 Unternehmen erfasst. Somit bilden die
        nunmehr jeweils befragten Unternehmen einen wesentlich höheren Teil der hier relevanten
        Märkte ab, die eine entsprechende Reduzierung der Schätzgröße mit sich bringt.

        Die Berechnung von Marktanteilen auf der Basis von Absatzzahlen war im Gegensatz zu
        den bisherigen Analysen nunmehr möglich. Dies beruht insbesondere darauf, dass die An-
        gaben der TDG als auch die der Wettbewerber hinsichtlich der Zählweisen in Übereinstim-
        mung gebracht werden konnten.

        Zwar kann eine mengenmäßige Betrachtung der Marktanteile insofern die Marktposition ein-
        zelner Unternehmen verfälschen, dass Unternehmen, die viele „kurze“ Mietleitungen anbie-
        ten, einen hohen Marktanteil gemessen in Absätzen, aber einen geringen Marktanteil ge-
        messen in Umsätzen aufweisen. Nichtsdestotrotz spiegeln die Absatzzahlen die relative
        Stärke der einzelnen Unternehmen am Markt wider.

        Eine Berechnung der Marktanteile gemessen in Außen- und Innenumsätzen bzw. Außen-
        und Innenabsätzen erfolgte in der Regel nicht, da unter anderem insbesondere die TDG
        [B.u.G.]. Dadurch wird die Aussagekraft der Marktanteile auf Basis dieser Berechnungsme-
        thode dahingehend fragwürdig, dass sie nicht die tatsächlichen Gegebenheiten der hier rele-
        vanten Märkte abbilden.

        2.     Analoge Abschluss-Segmente und solche mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s

        Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
        volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
                                                                                                             109


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   von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
   [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
   die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
   erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
   schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
   Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Im Rahmen die-
   ser Schätzung wurden die vorgenannten bisher berechneten Marktvolumina jeweils um
   10 Prozentpunkte erhöht, d. h. es wurde unterstellt, dass die dort bisher errechneten Markt-
   volumina insgesamt nur jeweils 90 % des tatsächlichen anzunehmenden Gesamtmarktvolu-
   mens (nicht der Schätzung) betragen haben. Die Schätzgröße von 10 Prozentpunkten ist
   ausreichend, da die wesentlichen Anbieter von Leistungen im Bereich der Mietleitungen
   durch das Auskunftsersuchen erfasst wurden.

   Die Berechnung erfolgt hier beispielhaft für die Gesamtumsatzerlöse für das Jahr 2006. Aus
   den tatsächlich vorliegenden sowie modifizierten Angaben unter Berücksichtigung der Auftei-
   lungsschlüssel ergibt sich ein Gesamtumsatz in Höhe von [B.u.G.] €. Aufgrund der obigen
   Ausführungen wird davon ausgegangen, dass vom Gesamtmarktvolumen (inkl. Schätzun-
   gen) 10 Prozentpunkte nicht bekannt sind. Dementsprechend erfolgt die Berechnung des
   Gesamtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) wie folgt: Die [B.u.G.] € stellen 90 % des Ge-
   samtmarktvolumens (inkl. Schätzungen) dar. Um 100 % des Gesamtmarktvolumens (inkl.
   Schätzungen) zu erhalten, müssen zunächst die fehlenden zehn Prozentpunkte berechnet
   werden. Dies geschieht folgendermaßen: Um 1 % des Gesamtmarktvolumens zu erhalten,
   werden die [B.u.G.] € durch 90 dividiert. Es ergibt sich ein Betrag von [B.u.G.] €. 10 % sind
   demnach [B.u.G.] €.173 Das Gesamtmarktvolumen entspricht demnach [B.u.G.]€ plus
   [B.u.G.] €, also [B.u.G.] €. Analog hierzu ergeben sich die Gesamtmarktumsätze für die Jah-
   re 2007, 2008, 2009 und das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €, [B.u.G.] €, [B.u.G.] €
   bzw. [B.u.G.] €.

   Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
   höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
   das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
   2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
   TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
   weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
   Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
   anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf zwei Ausnahmen [B.u.G.] unter
   [B.u.G.] %.

   Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
   als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine Tendenz zu wirk-
   samen Wettbewerb.

   Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
   relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
   der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
   gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine


   173
         Abweichungen sind rundungsbedingt.

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       Innenumsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
       ßenumsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.

       Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
       tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
       Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1.
       Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
       chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
       erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
       schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
       Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
       analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen. Auf eine ausführliche Darstellung wird
       daher verzichtet.

       Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
       höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr
       2008 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für
       die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
       weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
       Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.]%, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
       anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme [B.u.G.] unter
       [B.u.G.] %.

       Damit spricht darüber hinaus auch bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die
       Außenabsätze als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern für eine
       Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

       Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
       relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei
       der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
       gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum keine
       Innenabsätze erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung gemessen in Au-
       ßenabsätzen nicht zu einem größeren Marktanteil der TDG führen würde.

       Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:

       Entsprechend der Strategie der TDG, das Angebot von Mietleitungen in diesem Markt einzu-
       stellen, ist der Marktanteil der TDG in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 – so-
       wohl gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – von ca. [B.u.G.]% auf [B.u.G.] %
       bzw. von ca. [B.u.G.] % auf [B.u.G.] % [B.u.G.].

       Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – auch die jeweilige Marktanteilsentwicklung
       für eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.



                                                                                                             111


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3124                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     17 2011


   3.   Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von 2 Mbit/s bis 10 Mbit/s

   Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
   volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
   von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
   [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
   die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
   erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
   schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
   Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
   analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschlusssegmente
   mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

   Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
   höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
   das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
   2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
   TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.]%.

   Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.]%, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
   weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
   Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.]%, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.]%. Alle
   anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf eine Ausnahme ([B.u.G.] bei ma-
   ximal [B.u.G.] %.

   Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
   als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
   stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
   zu wirksamen Wettbewerb.

   Innenumsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt keine
   relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei
   der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Er-
   gebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum
   [B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) im Vergleich zu ihren
   Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis
   der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.]
   Marktanteil der TDG führen würde.

   Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
   tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
   Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
   [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1.
   Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
   chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
   erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
   schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
   Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt

                                                                                                              112


                                                                                                          Bonn, 31. August 2011
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       analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschlusssegmente
       mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

       Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
       höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr
       2008 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von
       [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für
       die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
       weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
       Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
       anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf wenige Ausnahmen [B.u.G.] un-
       ter [B.u.G.] %.

       Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
       auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
       stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
       zu wirksamen Wettbewerb.

       Innenabsätze spielen unabhängig von der Art ihrer Berücksichtigung für diesen Markt eben-
       falls keine relevante Rolle. Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innen-
       absätze bei der Berechnung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem
       anderen Ergebnis. Die TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeit-
       raum [B.u.G.] Innenumsätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) im
       Vergleich zu ihren Wettbewerbern (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen)
       erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010
       [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde.

       Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:

       Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Absätzen
       stets jenseits von [B.u.G.]% mit zuletzt [B.u.G.].

       Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
       gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

       4.     Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von größer 10 Mbit/s bis 155 Mbit/s

       Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
       volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
       von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
       [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
       die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
       erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
       schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
       Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt


                                                                                                              113


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3126                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     17 2011


   analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschlusssegmente
   mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

   Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
   höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
   das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
   2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
   TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
   weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
   Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
   anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
   [B.u.G.] %.

   Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenumsatzerlöse
   als auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
   stand, der bis auf eine Ausnahme bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf
   liegt, gegen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

   Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenumsätze bei der Berech-
   nung der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die
   TDG hat nämlich auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenum-
   sätze (beispielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
   spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] €) erzielt, so dass das Ergebnis der Marktanteilsbe-
   rechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem [B.u.G.] Marktanteil der TDG
   führen würde.

   Ebenfalls auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechne-
   tes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das
   Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2008 in Höhe von
   [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1.
   Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für die TDG ergibt sich für die entspre-
   chenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
   erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
   schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
   Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
   analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschlusssegmente
   mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

   Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
   höhtes Marktvolumen – gemessen in Absätzen – für 2006 in Höhe von
   [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr
   2008 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen, für das Jahr 2009 in Höhe von
   [B.u.G.] Mietleitungen und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] Mietleitungen. Für
   die TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

   Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
   [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
   weils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem

                                                                                                              114


                                                                                                          Bonn, 31. August 2011
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                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2011                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         3127


       Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle
       anderen Anbieter blieben im Betrachtungszeitraum bis auf einige Ausnahmen [B.u.G.] unter
       [B.u.G.] %.

       Damit spricht bereits der absolute Marktanteil der TDG in Bezug auf die Außenabsätze als
       auch ihr relativer Marktanteil gegenüber ihren Wettbewerbern sowie der Marktanteilsab-
       stand, der bei mindestens [B.u.G.] Prozentpunkten im Zeitablauf liegt, gegen eine Tendenz
       zu wirksamen Wettbewerb.

       Selbst wenn man der Variante folgen sollte, dass auch die Innenabsätze bei der Berechnung
       der Marktanteile zu berücksichtigen sind, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Die TDG
       hat auf dem hier relevanten Markt im Betrachtungszeitraum [B.u.G.] Innenabsätze (bei-
       spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) wie ihre Wettbewerber insgesamt (bei-
       spielsweise im Jahr 2009 ca. [B.u.G.] Mietleitungen) erzielt, so dass das Ergebnis der
       Marktanteilsberechnung bis auf das 1. Halbjahr 2010 [B.u.G.] nicht zu einem signifikant
       [B.u.G.] Marktanteil der TDG führen würde, zumal die Innenabsätze ohnehin nur einen
       [B.u.G.] prozentualen Anteil am Gesamtmarkt ausmachen ([B.u.G.] %).

       Im Ergebnis lässt sich Folgendes festhalten:

       Der Marktanteil der TDG liegt in den Jahren 2006 bis 2009 bzw. 1. Halbjahr 2010 sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen bis auf eine Ausnahme bei den Umsätzen
       [B.u.G.] % mit [B.u.G.] Tendenz.

       Somit sprechen neben den absoluten und den relativen Marktanteilen der TDG – sowohl
       gemessen in Umsatzerlösen als auch Absätzen – die jeweilige Marktanteilsentwicklung ge-
       gen eine Tendenz zu wirksamen Wettbewerb.

       5.     Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite größer 155 Mbit/s

       Auf der Basis der obigen Ausführungen ergibt sich für das Jahr 2006 ein errechnetes Markt-
       volumen – gemessen in Umsatzerlösen – in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2007 in Höhe
       von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2009 in Höhe von
       [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die TDG ergibt sich für
       die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %, [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden bei der Abfrage diejenigen Unternehmen
       erfasst, die zwischen 90 % und 95 % des Marktes darstellen. Es kann aber nicht ausge-
       schlossen werden, dass neben den befragten Unternehmen auf dem Markt noch weitere
       Unternehmen tätig sind. Daher ist auch hier eine Schätzung durchzuführen. Diese erfolgt
       analog der Vorgehensweise bei den Umsatzerlösen bei dem Markt für Abschlusssegmente
       mit einer Bandbreite kleiner 2 Mbit/s. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher verzichtet.

       Es ergibt sich dann – unter der Berücksichtigung der vorher genannten Schätzung – ein er-
       höhtes Marktvolumen – gemessen in Umsatzerlösen – für 2006 in Höhe von [B.u.G.] €, für
       das Jahr 2007 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr 2008 in Höhe von [B.u.G.] €, für das Jahr
       2009 in Höhe von [B.u.G.] € und für das 1. Halbjahr 2010 in Höhe von [B.u.G.] €. Für die
       TDG ergibt sich für die entsprechenden Zeiträume jeweils ein Marktanteil von [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %.

       Weitere wichtige Wettbewerber sind [B.u.G.] mit einem Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %,
       [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %, [B.u.G.] mit einem Marktanteil von je-
       weils [B.u.G.] %,[B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] % und [B.u.G.] mit einem
       Marktanteil von jeweils [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] %, [B.u.G.] % bzw. [B.u.G.] %. Alle


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Bonn, 31. August 2011
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