abl-15
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2872 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 15 2011
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung
Die
Gemalto SA
6 Rue de la Verrerie
92190 Meudon, Frankreich
1
erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG
2
in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Satz 1 SigV ,
dass ihr Produkt
e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14
als Teil einer Signaturanwendungskomponente die nachstehend genannten Anforderungen des SigG
und der SigV an eine Signaturanwendungskomponente erfüllt.
Meudon, den 25.07.2011
gez. Jacques SENECA – Executive Vice-President Security Business Unit.
Diese Herstellererklärung in Version F mit der Dokumentennummer DPC120090 besteht aus 11
Seiten.
1
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)
2
Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV) vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), zuletzt
geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542)
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 1 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
15 2011 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2873
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Dokumentenhistorie
Version Datum Autor Bemerkung
A 18.03.2011 D. Bonnardel Initiale Version
Überarbeitung
B 7.04.2011 D. Bonnardel
Überarbeitung
C 05.05.2011 D. Bonnardel
Überarbeitung
D 16.05.2011 D. Bonnardel
Überarbeitung
E 25.05.2011 D. Bonnardel
F 21.06.2011 D. Bonnardel Überarbeitung : Firmwareveränderung (V1.14)
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 2 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2874 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 15 2011
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
1. Handelsbezeichnung
Die Handelsbezeichnung lautet: e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14
Auslieferung: Bereitstellung im Paket (e-Health Card Terminal GCR5500-D mit
Firmware e-Health BCS v1.14, USB-Kabel, Stromkabel, Installations-CD,
Kurzinstallationsanleitung)
Hersteller: Gemalto SA, 6 Rue de la Verrerie, 92190 Meudon, Frankreich
Handelsregisterauszug: 562 113 530 R.C.S. Nanterre
2. Lieferumfang und Versionsinformationen
Nachfolgend ist der Lieferumfang, einschließlich der Versionsinformationen, aufgezählt:
Produktart Bezeichnung Version Übergabeform
Hardware mit e-Health Card Terminal GCR5500-D
Firmware mit Firmware e-Health BCS v1.14 - In Einzelverpackung
P/N: HWP116542 K
bestehend aus:
- e-Health Card Terminal
GCR5500-D Hardware:
P/N: HWP116760 H
- Firmware e-Health BCS v1.14:
P/N: SWF117482 J
Hardware USB-Kabel, Stromkabel - In Einzelverpackung
Software Installations-CD - In Einzelverpackung
P/N: SWP117063 K
Dokumentation Kurzinstallationsanleitung - Gedrucktes Dokument als
P/N: DOC117649 C Bestandteil der Einzelverpackung
- PDF-Datei auf Installations-CD,
- Internetdownload
Dokumentation Installationsanleitung - PDF-Datei auf Installations-CD
P/N: DPC117113 F
Dokumentation Benutzerhandbuch - PDF-Datei auf Installations-CD
P/N: DPC116770 G
Dokumentation Administratorhandbuch - PDF-Datei auf Installations-CD
P/N: DPC117780 F
Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformationen
Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 nutzt keine nach SigG
bestätigten Produkte, die nicht Bestandteil dieser Erklärung sind.
Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 nutzt keine weiteren
Produkte, die ebenfalls nicht Bestandteil dieser Erklärung sind, für die eine Herstellererklärung
veröffentlicht wurde.
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 3 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
15 2011 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2875
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
3. Funktionsbeschreibung
Das Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 ist ein Smartcard-
Terminal, das die Anforderungen zur Verwendung mit der deutschen elektronischen Gesundheitskarte und
der deutschen Health Professional Card erfüllt. Das Produkt erfüllt die nachstehend genannten
Anforderungen des SigG und der SigV an Teile einer Signaturanwendungskomponente.
Es unterstützt Smartcard-Übertragungsprotokolle gemäß ISO 7816 (T=0, T=1) und
Übertragungsprotokolle für Speicherkarten.
Das Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 bietet:
- ein Tastaturfeld und einen LCD-Bildschirm zur sicheren PIN-Eingabe und Verwaltung der
Terminalkonfiguration,
- zwei vollformatige Karteneinzugsschlitze (ID-1) (der erste befindet sich auf der Oberseite des
Terminals für die Patientenkarte, der zweite rechts am Terminal für die Arztkarte),
- zwei USB-Master-Anschlüsse, die verwendet werden, um Firmwareaktualisierungen
herunterzuladen, die auf einem USB-Stift gespeichert sind,
- Ein USB-Slave-Anschluss, der mit einem USB-Kabel an einen Host-PC angeschlossen werden
kann. Dieser USB-Anschluss kann eine serielle Verbindung emulieren. So kann das Terminal über
ein serielles Kabel mit einem Host-PC verbunden werden.
Für zukünftige Produktversionen wird ein Ethernet-Stecker bereitgestellt, der jedoch mit Firmware e-
Health BCS v1.14 nicht funktionsfähig ist.
Der LCD-Bildschirm kann sowohl alphanumerische Zeichen (vier Zeilen à 16 Zeichen) als auch dedizierte
Symbole anzeigen. Das Tastaturfeld weist die numerischen Tasten “0” bis “9” sowie funktionale Tasten
auf:
- “Bestätigung” (grün), “Abbrechen” (rot), “Löschen” (gelb),
- “Menü” (Zugriff auf die Verwaltung der Terminalkonfiguration),
- “Aufwärtspfeil” und “Abwärtspfeil”,
- Netzschalter “Ein/Aus”.
Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 verfügt über eine CT-
API-kompatible serielle oder USB-Schnittstelle (USB-Slave-Anschluss) und kann mit allen Hostsystemen
(für gewöhnlich in Form eines PC) verbunden werden, die eine USB-Schnittstelle aufweisen. Auf Hostseite
bildet eine Anwendungssoftware (nicht vom Hersteller bereitgestellt) die Schnittstelle. Diese
Anwendungssoftware verwaltet den Datenaustausch mit dem Produkt mit Unterstützung einer CT-API-
Anwendung und eines vom Hersteller bereitgestellten Treibers.
Das Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware BCS v1.14 erkennt vom Host gesendete
Kommandos zur PIN-Eingabe.
Das Produkt kann ID-Daten (PIN) erfassen und an ein sichere Signaturerstellungseinheiten (SSEE)
übertragen. Hierzu wird eine Smartcard in einen dedizierten Einzugsschlitz des Produkts eingesteckt. Die
PIN verlässt nie das Card Terminal GCR5500-D mit Firmware BCS v1.14 in Richtung Host und wird im
Card Terminal nicht gespeichert.
Anschließend überträgt das Produkt einen von der Hostanwendungssoftware empfangenen Hash-Wert an
die Signaturkarte. Daraufhin sendet das Produkt die vom SSEE generierte Signatur zurück an das
Hostsystem. Somit bildet das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS
v1.14 eine an der Erzeugung elektronischer Signaturen beteiligte Komponente gemäß SigG und SigV.
Sicherer Authentifizierungsprozess für die Benutzer-PIN:
Die Signatur-Smartcard wird vom Benutzer in einen der beiden Karteneinzugsschlitze eingesetzt.
Die auf dem Host-PC ausgeführte Anwendungssoftware sendet einen Befehl ans Terminal, von dem die
PIN-Eingabe über den USB-Slave-Anschluss angefordert wird (serielle oder USB-Verbindung).
Der Benutzer wird gebeten, die PIN einzugeben. Der zu verwendende Karteneinzugsschlitz wird dem
Benutzer mit hierfür reservierten Symbolen angezeigt.
Der Benutzer gibt anschließend in einem sicheren Modus, der durch ein blinkendes Schlüsselsymbol
angezeigt wird, die PIN ein. Jedes eingegebene Zeichen wird von einem Sternchen dargestellt. Die
Eingabe muss anschließend überprüft werden.
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 4 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2876 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 15 2011
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Die vom Benutzer über die Tastatur des Produkts eingegebenen PIN-Daten werden an den
entsprechenden Stellen des dedizierten Befehls eingefügt, der an die Smartcard gesendet wird. Das
Terminal unterstützt nur die folgenden von der Hostanwendungssoftware gesendeten Befehle:
- VERIFY (ISO/IEC 7816-4): INS=0x20
- CHANGE REFERENCE DATA (ISO/IEC 7816-4): INS=0x24
- ENABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC 7816-4): INS=0x28
- DISABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC 7816-4): INS=0x26
- RESET RETRY COUNTER (ISO/IEC 7816-4): INS=0x2C
Nicht unterstützte Befehle werden mit einer Fehlermeldung abgelehnt.
Wenn die Authentifizierung erfolgreich ist, wird im LCD-Bildschirm eine Meldung angezeigt und ein
Statuscode für „erfolgreich“ zum Host-PC zurückgesendet.
Die Konfigurationsmenüfunktion kann gestartet werden, wenn keine serielle oder USB-Verbindung (unter
Verwendung des USB-Slave-Anschlusses) aktiviert ist. Der Benutzer kann einige Parameter (Kontrast und
Hintergrundbeleuchtung des LCD-Bildschirms, Signaltöne der Tastatur) des Terminals festlegen und die
aktuellen Firmware-Versionen anzeigen, ohne dass hierzu eine Authentifizierung erforderlich ist.
Eine vom Terminal verwaltete Administrator PIN schützt den Zugang zu den Administrationsfunktionen.
Die Administrator-PIN muss bei der Erstverwendung des Terminals wie in dem im Lieferumfang des
Produkts enthaltenen Administratorhandbuch beschrieben initialisiert werden. Die Verwendung des
Terminals ist erst möglich, nachdem die Administrator–PIN erfolgreich initialisiert wurde.
Der Benutzer muss die Administrator–PIN mit einem achtstelligen Wert festlegen.
Nach einer erfolgreichen Authentifizierung mit der Administrator-PIN kann der Benutzer folgende Aktionen
durchführen:
Sperrung der Administrator-PIN aufheben und Administrator-PIN ändern.
Upgrade der Firmware des Terminals ausführen.
Standardmäßige Einstellungsparameter des Terminals wiederherstellen, Terminal automatisch
testen.
Die Firmware des Produkts -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 kann
nach einer erfolgreichen Authentifizierung der Administrator-PIN durch eine neue Firmware aktualisiert
werden. Die Firmware-Aktualisierung muss auf einem USB-Stift gespeichert sein, der mit einem der
beiden USB-Master-Anschlüsse verbunden ist.
Die neue Firmware-Version muss der aktuellen entsprechen oder neuer als diese sein. Vor der Installation
prüft das Produkt die Authentizität der heruntergeladenen Firmware, indem es SHA-256-Hash-Funktions-
und RSA2048-Signaturprüfalgorithmen verwendet. Durch diese Funktionalität werden unberechtigte
Manipulationen des Produkts verhindert. Diese Herstellererklärung für die Firmware v1.14 verliert die
Gültigkeit, sobald eine andere Firmwareversion geladen wird.
Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 eignet sich für die
Nutzung im privaten und im Bürobereich. Die Betriebsumgebung muss so gestaltet sein, dass ein
angemessenes Sicherheitsniveau zum Schutz gegen physische Zugriffe unauthorisierter Personen
erreicht wird.
4. Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung
Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 erfüllt die nachfolgend
aufgeführten Anforderungen der Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV):
Referenz Gesetzestext Beschreibung
Die Anforderungen werden von den Sicherheitsfunktionen
Signaturanwendungskomp
SF.PIN_USER, SF.INFO_DISPLAY und
§15 Abs. onenten nach § 17 Abs. 2
SF.Terminal_Management folgendermaßen erfüllt:
2 Nr. 1a des Signaturgesetzes
SigV müssen gewährleisten, SF.PIN_USER : Diese Funktion ermöglicht die Benutzer-PIN-
dass Erfassung und die Übertragung der PIN an die Karte in einem
1. bei der Erzeugung einer dedizierten Einzugsschlitz über eine serielle oder USB-
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 5 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
15 2011 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2877
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
qualifizierten elektronischen Verbindung (unter Verwendung des USB-Slave-
Signatur Anschlusses), wie vom Host-PC erfordert.
a) die Identifikationsdaten Gemäß dem vom Host-PC empfangenen Befehl wird das
nicht preisgegeben und Terminal in den Modus zur sicheren PIN-Eingabe
diese nur auf der jeweiligen umgeschaltet.
sicheren Das Terminal unterstützt nur die folgenden Befehle:
Signaturerstellungseinheit - VERIFY (ISO/IEC 7816-4): INS=0x20
gespeichert werden. - CHANGE REFERENCE DATA (ISO/IEC 7816-4):
INS=0x24
- ENABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC
7816-4): INS=0x28
- DISABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC
7816-4): INS=0x26
- RESET RETRY COUNTER (ISO/IEC 7816-4):
INS=0x2C
- Das Terminal erzeugt eine Fehlermeldung für nicht
unterstützte Befehle.
Das Terminal warnt den Benutzer, indem es ein
entsprechendes Symbol und den zu verwendenden
Karteneinzugsschlitz anzeigt (siehe SF.INFO_DISPLAY).
Der Benutzer gibt die PIN-Daten über das Tastaturfeld ein.
Die über die numerischen Tasten vorgenommenen Eingaben
werden nicht angezeigt und auch nicht an den Host gesendet.
Das Terminal zeigt den Fortschritt der PIN-Eingabe durch
Sternchen (*) an.
Sobald der Benutzer die Eingabe bestätigt, werden die PIN-
Daten in den Befehl eingefügt und an die Smartcard (sichere
Signaturerstellungseinheit – SSEE) gesendet. Das Ergebnis
wird zurück an den Host gesendet und angezeigt.
Der Speicherbereich der PIN-Daten wird nach der
Übertragung auf die Smartcard oder unter bestimmten
Bedingungen (Abbruch durch den Benutzer oder durch den
Host, Zeitüberschreitung während der PIN-Eingabe,
Entnahme der Karte) sicher gelöscht.
SF.INFO_DISPLAY : Die Sicherheitsfunktion zeigt auf dem
Bildschirm der Terminals Sicherheitsinformationen an. Hierzu
werden zwei Mechanismen verwendet:
- Anzeige einer Meldung in einem dedizierten Bereich
des LCD-Bildschirms.
- Anzeige dedizierter Symbole entsprechend der
folgenden Tabelle 2.
Dem Benutzer werden der aktuelle Modus und mögliche
Aktionen angezeigt:
Wird eine Karte in den oberen (bzw. rechten)
Karteneinzugsschlitz eingesetzt, zeigt der LCD-
Bildschirm Symbol ID 1 (bzw. 3) an,
Wenn der Host-PC einen Befehl sendet, von dem
eine PIN für die Karte angefordert wird, die in den
oberen (bzw. rechten) Karteneinzugsschlitz
eingesteckt wurde, wird Symbol ID 2 (bzw. 4)
angezeigt. Ein Schlüsselsymbol (ID 5) blinkt während
des gesamten Vorgangs der PIN-Eingabe,
Wenn der Benutzer als Administrator authentifiziert
ist, wird ein Schraubenschlüssel-Symbol (ID 6)
angezeigt,
Wenn ein USB-Stift in einen der beiden USB-Master-
Anschlüsse eingesetzt wird, wird das USB-Symbol
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 6 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2878 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 15 2011
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
(ID 7) angezeigt,
Wenn das Terminal startet, wird das Symbol ID 8
angezeigt,
Die oben genannten Sicherungsfunktionen können nicht
umgangen werden. Die Verarbeitung der PIN kann weder
unterbrochen, noch von einem Angreifer beeinflusst werden.
Dies stellt sicher, dass PIN-Daten nicht preis gegeben oder
außerhalb der SSEE gespeichert werden.
Die Anforderungen werden von der Sicherheitsfunktion
SF.START_UP und der passiven Sicherheitsfunktion
SF.Tamper_Protection folgendermaßen erfüllt:
SF.START_UP : Diese Sicherheitsfunktion führt
Sicherheitsvorgänge während des TOE-Starts aus.
Sie prüft die Integrität der im Produkt integrierten Firmware.
Wenn die Integrität gegeben ist, startet SF.START_UP die
unterschiedlichen Aufgaben, die für den Terminalbetrieb
notwendig sind, und initialisiert Terminalsicherheitsattribute.
Wenn die Integrität der Firmware während des Startvorgangs
als fehlerhaft erkannt wird, wird das Produkt blockiert und
kann nicht verwendet werden.
SF.Terminal_Management : Diese Sicherheitsfunktion
steuert die Befehlsausführung des Terminals im Menümodus.
- Sie behält die Adminstrator- und Benutzerrollen bei.
- Sie prüft die Zugriffsbedingungen für die eingehenden
Befehle, die vom Administrator/Benutzer über die
Tastatur eingegeben wurden.
Sicherheitstechnische - Sie stellt sicher, dass der Benutzer sich erfolgreich
Veränderungen an den authentifiziert hat, bevor sie Aktionen entsprechend
§15 Abs. Produkten für qualifizierte den Zugriffssteuerungsregeln autorisiert.
4 SigV elektronische Signaturen
nach den Absätzen 1 bis 3
müssen für den Nutzer SF.Tamper_Protection : Diese Sicherheitsmaßnahme
erkennbar werden. ermöglicht es dem Benutzer, zu erkennen, ob das Produkt
geöffnet wurde oder ob ein Angreifer versucht hat, auf die
internen Produktfunktionen zuzugreifen.
Im Folgenden die passiven Sicherheitsfunktionen:
- Vorhandensein von Sicherheitssiegeln an
Karteneinzugsschlitzen und an den Seiten des
Gehäuses.
Das Vorhandensein und die Integrität der drei Siegel
müssen vom Benutzer kontrolliert werden:
o Siegel 1: am oberen und unteren
Gehäuserand
o Siegel 2: am oberen und unteren
Gehäuserand
o Siegel 3: am oberen Gehäuserand, am
Display und auf der Tastatur
Jeder Versuch, ein Sicherheitssiegel zu entfernen,
führt zu einer unumkehrbaren physikalischen
Modifizierung, durch die jede erneute Verwendung
unmöglich wird.
- Vorhandensein des Gehäuses, um einen direkten
Zugriff auf interne Terminalfunktionen zu verhindern.
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 7 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
15 2011 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2879
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Anhand einer visuellen Überprüfung des Produkts
kann der Benutzer feststellen, ob ein Angriff
stattgefunden hat
(die visuelle Überprüfung wird in den
Benutzerhandbüchern beschrieben).
Die PIN-Daten werden zwischen dem Produkt und der
Smartcard des Benutzers ausgetauscht. Dieser Austausch
findet im Innern des Produkts statt.
Die oben beschriebenen Sicherheitsfunktionen
SF.START_UP, SF.Terminal_Management und
SF.Tamper_Protection stellen sicher, dass
sicherheitstechnische Veränderungen am Produkt erkannt
werden können.
Tabelle 2: Erfüllung der Anforderungen
ID. Symbol Bedeutung
Eine Smartcard wird in den Patienteneinzugsschlitz
1 eingesteckt.
Der über die Tastatur eingegebene PIN-Wert wird zum
2
oberen Karteneinzugsschlitz (Patientenkartenschlitz)
gesendet.
3 Eine Smartcard wird in den Arzteinzugsschlitz eingesteckt.
4 Der über die Tastatur eingegebene PIN-Wert wird zum
rechten Kartenschlitz (Arztkartenschlitz) gesendet.
Blinkendes Schlüsselsymbol. Wenn dieses Symbol
5 angezeigt wird, befindet sich das Terminal im Modus zur
sicheren PIN-Eingabe.
Das Terminal befindet sich im Administratormodus (zur
6
Verwaltung der Terminalkonfiguration)
Ein USB-Stift (Massenspeichermedien) wird in einem der
7 USB-Master-Steckplätze erkannt (z. B. Firmware-
Aktualisierung)
8 Blinkendes Aktivitätssymbol. Wird im Rahmen einiger
Aktivitätsphasen verwendet (z. B. bei der Startsequenz).
Tabelle 3: Bedeutung der angezeigten Symbole
Anforderungen an das Produkt bzgl. schwach werdender Algorithmen und qualifizierter
Zeitstempel
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 8 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2880 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 15 2011
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Diese Anforderungen sind für das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health
BCS v1.14 nicht relevant, da das Produkt die Überprüfung qualifizierter elektronische Signaturen und die
Generierung qualifizierter Zeitstempel nicht unterstützt.
5. Maßnahmen in der Einsatzumgebung
5.1 Einrichtung der IT-Komponenten
Um sicherzustellen, dass das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS
v1.14 zur PIN-Erfassung und Weiterleitung der PIN an die SSEE verwendet wird, sind die folgenden
zugeordneten Komponenten erforderlich:
- Eine sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) in Form einer Smartcard.
- Ein mit dem Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 über
eine serielle oder USB-Verbindung (unter Verwendung des Slave-Anschlusses) verbundener
Host-PC.
- Eine dedizierte Anwendungssoftware, die auf dem Host-PC ausgeführt wird.
Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen müssen bei der Einrichtung von IT-Komponenten strikt eingehalten
werden:
- Der Benutzer muss die Integrität der seriellen oder USB-Verbindung überprüfen.
- Auf dem Host-PC muss eine aktuelle Virenscannersoftware installiert sein.
- Der Benutzer muss die Konfigurationsschnittstelle des Produkts e-Health Card Terminal
GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 durch Einrichten eines Administratorkennworts
schützen.
5.2 Anbindung an ein Netzwerk
Dieses Kapitel entfällt, da in dem Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health
BCS v1.14 kein direkter Anschluss an ein Netzwerk vorgesehen ist.
5.3 Auslieferung und Installation
Die beschriebenen Vorgänge zur Auslieferung und Installation müssen befolgt werden:
- Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 wird vom
Hersteller gemeinsam mit einer CD-ROM und einer Kurzinstallationsanleitung in einer Verpackung
geliefert. Software, Anleitungen und Handbücher können auch aus dem Internet heruntergeladen
werden (Integrität und Authentizität der Firmware-Aktualisierungen werden von einer RSA2048-
Signatur garantiert). Diese Herstellererklärung für die Firmware e-Health BCS v1.14 verliert die
Gültigkeit, sobald eine andere Firmwareversion geladen wird.
- Das Terminal muss von autorisierten und geschulten Personen installiert und konfiguriert werden.
- Das Terminal darf nur in einer sicheren und zugelassenen Umgebung von identifizierten und
autorisierten Personen verwendet werden (unbeaufsichtigter Zugriff nicht autorisierter Personen
auf das Terminal ist untersagt).
- Der Administrator muss die Firmware- und Terminalversionen durch Ausführen des Befehls
“Version” vom Konfigurationsmenü aus und durch Prüfung des Etiketts an der Rückseite des
Terminals überprüfen.
.
- Der Administrator muss die standardmäßige Administrator-PIN durch eine neue, individuelle PIN
ersetzen.
5.4 Auflagen für den Betrieb des Produkts
Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen:
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 9 von 11
Bonn, 3. August 2011
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
15 2011 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2881
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
- Das Terminal darf nur in einer sicheren und zugelassenen Umgebung von identifizierten und
autorisierten Personen verwendet werden (unbeaufsichtigter Zugriff nicht autorisierter Personen
auf das Terminal ist untersagt).
- Die Benutzer des Produkts -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14
müssen geschult sein und die im Benutzer- und Administratorhandbuch beschriebenen
Sicherheitsempfehlungen befolgen.
- Die Benutzer müssen das Produkt-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS
v1.14 visuell prüfen, um mögliche Änderungen durch einen Angreifer zu erkennen. Die Benutzer
müssen insbesondere die Integrität und visuelle Konformität der drei Siegel prüfen (Siegel 1: am
oberen und unteren Gehäuserand, Siegel 2: am oberen und unteren Gehäuserand, Siegel 3: am
oberen Gehäuserand, am Display und auf der Tastatur). Jeder Versuch, ein Sicherheitssiegel zu
entfernen, führt zu einer unumkehrbaren physikalischen Modifizierung, durch die jede erneute
Verwendung unmöglich wird.
- Vor jeder Verwendung müssen die Benutzer sich vom Vorhandensein und von der Integrität der
drei Siegel überzeugen sowie davon, dass keine sicherheitstechnischen Veränderungen am
Kartenterminal vorgenommen worden sind.
- Während der sicheren PIN-Eingabe müssen die Benutzer sicherstellen, dass ein blinkendes
Schlüsselsymbol auf dem Bildschirm angezeigt wird und dass ein Pfeil anzeigt, wo die Karte
eingesteckt wurde.
- Auf dem mit dem Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14
verbundenen Hostcomputer muss eine dedizierte Software installiert sein, die sicherstellt, dass
keine Viren oder Trojaner vorhanden sind.
Mit Auslieferung des Produkts e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 ist
der Benutzer auf die Einhaltung der oben genannten Anforderungen hinzuweisen.
6. Algorithmen und zugehörige Parameter
Dieser Abschnitt entfällt, da der Terminal selbst keine Signaturen im Sinne des SigG / SigV erstellt oder
verarbeitet, sondern nur in Verbindung mit einer SSEE (Signaturkarte).
Das Produkt Health Card Terminal GCR5500-D verwendet für den Firmware-
Aktualisierungsmechanismus SHA-256-Hash-Funktions- und RSA2048-Signaturprüfalgorithmen. Die
Qualifikation gemäß Anhang 1, Abs. I, Nr. 2 der Verordnung zur elektronischen Signatur für diese
angewendeten kryptografischen Algorithmen wird entsprechend den von der Bundesaufsichtsbehörde
*
erhaltenen Informationen (siehe ) wie folgt klassifiziert:
Algorithmus Prüflänge Gültig bis:
SHA-256 256 Bits 31.12.2017
RSA2048 2048 Bits 31.12.2017
*
Algorithmenreferenzliste: Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete Algorithmen),
20.05.2011, veröffentlicht am 07. Juni 2011 im Bundesanzeiger Nr.85, Seite 2034.
7. Gültigkeit der Herstellererklärung
Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf, längstens jedoch bis zum 31.12.2017 gültig (aufgrund der
Gültigkeit der verwendeten Algorithmen).
Die Gültigkeit der Erklärung wird darüber hinaus von der Gültigkeit der Algorithmen eingeschränkt, wie in
Kapitel 6 festgelegt. Der Zeitraum der Gültigkeit kann verkürzt werden, wenn beispielsweise neue
relevante Verordnungen zur Sicherheit des Produkts oder zur Eignung der Algorithmen von der
Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Der aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur,
Referat Qualifizierte Elektronische Signatur – Technischer Betrieb) zu erfragen.
Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D DPC120090 Version F Seite 10 von 11
Bonn, 3. August 2011