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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2872                                           – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                    15 2011
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                      Herstellererklärung

                                                                 Die

                                                           Gemalto SA
                                                      6 Rue de la Verrerie

                                                  92190 Meudon, Frankreich

                                                                                               1
                                       erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG
                                                                                           2
                                         in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Satz 1 SigV ,
                                                         dass ihr Produkt


                      e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14

      als Teil einer Signaturanwendungskomponente die nachstehend genannten Anforderungen des SigG
                           und der SigV an eine Signaturanwendungskomponente erfüllt.



                                                   Meudon, den 25.07.2011




                      gez. Jacques SENECA – Executive Vice-President Security Business Unit.




  Diese Herstellererklärung in Version F mit der Dokumentennummer DPC120090 besteht aus 11
  Seiten.

  1
      Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876),
      zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)
  2
      Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV) vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), zuletzt
      geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542)




  Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D                   DPC120090 Version F               Seite 1 von 11




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       Dokumentenhistorie

         Version       Datum             Autor                 Bemerkung
         A             18.03.2011        D. Bonnardel          Initiale Version
                                                               Überarbeitung
         B               7.04.2011       D. Bonnardel
                                                               Überarbeitung
         C              05.05.2011       D. Bonnardel
                                                               Überarbeitung
         D              16.05.2011       D. Bonnardel
                                                               Überarbeitung
         E              25.05.2011       D. Bonnardel
         F              21.06.2011       D. Bonnardel          Überarbeitung : Firmwareveränderung (V1.14)




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  1.      Handelsbezeichnung

  Die Handelsbezeichnung lautet: e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14
  Auslieferung:                  Bereitstellung im Paket (e-Health Card Terminal GCR5500-D mit
                                 Firmware e-Health BCS v1.14, USB-Kabel, Stromkabel, Installations-CD,
                                 Kurzinstallationsanleitung)
  Hersteller:                    Gemalto SA, 6 Rue de la Verrerie, 92190 Meudon, Frankreich
  Handelsregisterauszug:         562 113 530 R.C.S. Nanterre



  2.      Lieferumfang und Versionsinformationen

  Nachfolgend ist der Lieferumfang, einschließlich der Versionsinformationen, aufgezählt:

   Produktart        Bezeichnung                                 Version Übergabeform

   Hardware mit      e-Health Card Terminal GCR5500-D
   Firmware          mit Firmware e-Health BCS v1.14                       - In Einzelverpackung
                     P/N: HWP116542                                  K

                     bestehend aus:

                     -   e-Health Card Terminal
                         GCR5500-D Hardware:
                         P/N: HWP116760                              H

                     -   Firmware e-Health BCS v1.14:
                         P/N: SWF117482                              J

   Hardware          USB-Kabel, Stromkabel                                 - In Einzelverpackung

   Software          Installations-CD                                      - In Einzelverpackung
                     P/N: SWP117063                                 K
   Dokumentation     Kurzinstallationsanleitung                            - Gedrucktes Dokument als
                     P/N: DOC117649                                 C      Bestandteil der Einzelverpackung
                                                                           - PDF-Datei auf Installations-CD,
                                                                           - Internetdownload
   Dokumentation     Installationsanleitung                                - PDF-Datei auf Installations-CD
                     P/N: DPC117113                                 F
   Dokumentation     Benutzerhandbuch                                      - PDF-Datei auf Installations-CD
                     P/N: DPC116770                                 G
   Dokumentation     Administratorhandbuch                                 - PDF-Datei auf Installations-CD
                     P/N: DPC117780                                 F
                              Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformationen


  Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 nutzt keine nach SigG
  bestätigten Produkte, die nicht Bestandteil dieser Erklärung sind.
  Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 nutzt keine weiteren
  Produkte, die ebenfalls nicht Bestandteil dieser Erklärung sind, für die eine Herstellererklärung
  veröffentlicht wurde.




  Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D          DPC120090 Version F          Seite 3 von 11



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       3.       Funktionsbeschreibung

       Das Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 ist ein Smartcard-
       Terminal, das die Anforderungen zur Verwendung mit der deutschen elektronischen Gesundheitskarte und
       der deutschen Health Professional Card erfüllt. Das Produkt erfüllt die nachstehend genannten
       Anforderungen des SigG und der SigV an Teile einer Signaturanwendungskomponente.
       Es unterstützt Smartcard-Übertragungsprotokolle gemäß ISO 7816 (T=0, T=1) und
       Übertragungsprotokolle für Speicherkarten.

       Das Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 bietet:
           - ein Tastaturfeld und einen LCD-Bildschirm zur sicheren PIN-Eingabe und Verwaltung der
               Terminalkonfiguration,
           - zwei vollformatige Karteneinzugsschlitze (ID-1) (der erste befindet sich auf der Oberseite des
               Terminals für die Patientenkarte, der zweite rechts am Terminal für die Arztkarte),
           - zwei USB-Master-Anschlüsse, die verwendet werden, um Firmwareaktualisierungen
               herunterzuladen, die auf einem USB-Stift gespeichert sind,
           - Ein USB-Slave-Anschluss, der mit einem USB-Kabel an einen Host-PC angeschlossen werden
               kann. Dieser USB-Anschluss kann eine serielle Verbindung emulieren. So kann das Terminal über
               ein serielles Kabel mit einem Host-PC verbunden werden.
       Für zukünftige Produktversionen wird ein Ethernet-Stecker bereitgestellt, der jedoch mit Firmware e-
       Health BCS v1.14 nicht funktionsfähig ist.

       Der LCD-Bildschirm kann sowohl alphanumerische Zeichen (vier Zeilen à 16 Zeichen) als auch dedizierte
       Symbole anzeigen. Das Tastaturfeld weist die numerischen Tasten “0” bis “9” sowie funktionale Tasten
       auf:
            - “Bestätigung” (grün), “Abbrechen” (rot), “Löschen” (gelb),
            - “Menü” (Zugriff auf die Verwaltung der Terminalkonfiguration),
            - “Aufwärtspfeil” und “Abwärtspfeil”,
            - Netzschalter “Ein/Aus”.

       Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 verfügt über eine CT-
       API-kompatible serielle oder USB-Schnittstelle (USB-Slave-Anschluss) und kann mit allen Hostsystemen
       (für gewöhnlich in Form eines PC) verbunden werden, die eine USB-Schnittstelle aufweisen. Auf Hostseite
       bildet eine Anwendungssoftware (nicht vom Hersteller bereitgestellt) die Schnittstelle. Diese
       Anwendungssoftware verwaltet den Datenaustausch mit dem Produkt mit Unterstützung einer CT-API-
       Anwendung und eines vom Hersteller bereitgestellten Treibers.

       Das Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware BCS v1.14 erkennt vom Host gesendete
       Kommandos zur PIN-Eingabe.
       Das Produkt kann ID-Daten (PIN) erfassen und an ein sichere Signaturerstellungseinheiten (SSEE)
       übertragen. Hierzu wird eine Smartcard in einen dedizierten Einzugsschlitz des Produkts eingesteckt. Die
       PIN verlässt nie das Card Terminal GCR5500-D mit Firmware BCS v1.14 in Richtung Host und wird im
       Card Terminal nicht gespeichert.
       Anschließend überträgt das Produkt einen von der Hostanwendungssoftware empfangenen Hash-Wert an
       die Signaturkarte. Daraufhin sendet das Produkt die vom SSEE generierte Signatur zurück an das
       Hostsystem. Somit bildet das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS
       v1.14 eine an der Erzeugung elektronischer Signaturen beteiligte Komponente gemäß SigG und SigV.

       Sicherer Authentifizierungsprozess für die Benutzer-PIN:
       Die Signatur-Smartcard wird vom Benutzer in einen der beiden Karteneinzugsschlitze eingesetzt.
       Die auf dem Host-PC ausgeführte Anwendungssoftware sendet einen Befehl ans Terminal, von dem die
       PIN-Eingabe über den USB-Slave-Anschluss angefordert wird (serielle oder USB-Verbindung).
       Der Benutzer wird gebeten, die PIN einzugeben. Der zu verwendende Karteneinzugsschlitz wird dem
       Benutzer mit hierfür reservierten Symbolen angezeigt.
       Der Benutzer gibt anschließend in einem sicheren Modus, der durch ein blinkendes Schlüsselsymbol
       angezeigt wird, die PIN ein. Jedes eingegebene Zeichen wird von einem Sternchen dargestellt. Die
       Eingabe muss anschließend überprüft werden.



       Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D          DPC120090 Version F         Seite 4 von 11




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                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




   Die vom Benutzer über die Tastatur des Produkts eingegebenen PIN-Daten werden an den
   entsprechenden Stellen des dedizierten Befehls eingefügt, der an die Smartcard gesendet wird. Das
   Terminal unterstützt nur die folgenden von der Hostanwendungssoftware gesendeten Befehle:
       - VERIFY (ISO/IEC 7816-4):                                                   INS=0x20
       - CHANGE REFERENCE DATA (ISO/IEC 7816-4):                                    INS=0x24
       - ENABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC 7816-4):                          INS=0x28
       - DISABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC 7816-4):                         INS=0x26
       - RESET RETRY COUNTER (ISO/IEC 7816-4):                                      INS=0x2C
   Nicht unterstützte Befehle werden mit einer Fehlermeldung abgelehnt.
   Wenn die Authentifizierung erfolgreich ist, wird im LCD-Bildschirm eine Meldung angezeigt und ein
   Statuscode für „erfolgreich“ zum Host-PC zurückgesendet.

   Die Konfigurationsmenüfunktion kann gestartet werden, wenn keine serielle oder USB-Verbindung (unter
   Verwendung des USB-Slave-Anschlusses) aktiviert ist. Der Benutzer kann einige Parameter (Kontrast und
   Hintergrundbeleuchtung des LCD-Bildschirms, Signaltöne der Tastatur) des Terminals festlegen und die
   aktuellen Firmware-Versionen anzeigen, ohne dass hierzu eine Authentifizierung erforderlich ist.
   Eine vom Terminal verwaltete Administrator PIN schützt den Zugang zu den Administrationsfunktionen.
   Die Administrator-PIN muss bei der Erstverwendung des Terminals wie in dem im Lieferumfang des
   Produkts enthaltenen Administratorhandbuch beschrieben initialisiert werden. Die Verwendung des
   Terminals ist erst möglich, nachdem die Administrator–PIN erfolgreich initialisiert wurde.
   Der Benutzer muss die Administrator–PIN mit einem achtstelligen Wert festlegen.
   Nach einer erfolgreichen Authentifizierung mit der Administrator-PIN kann der Benutzer folgende Aktionen
   durchführen:
        Sperrung der Administrator-PIN aufheben und Administrator-PIN ändern.
        Upgrade der Firmware des Terminals ausführen.
        Standardmäßige Einstellungsparameter des Terminals wiederherstellen, Terminal automatisch
           testen.

   Die Firmware des Produkts -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 kann
   nach einer erfolgreichen Authentifizierung der Administrator-PIN durch eine neue Firmware aktualisiert
   werden. Die Firmware-Aktualisierung muss auf einem USB-Stift gespeichert sein, der mit einem der
   beiden USB-Master-Anschlüsse verbunden ist.
   Die neue Firmware-Version muss der aktuellen entsprechen oder neuer als diese sein. Vor der Installation
   prüft das Produkt die Authentizität der heruntergeladenen Firmware, indem es SHA-256-Hash-Funktions-
   und RSA2048-Signaturprüfalgorithmen verwendet. Durch diese Funktionalität werden unberechtigte
   Manipulationen des Produkts verhindert. Diese Herstellererklärung für die Firmware v1.14 verliert die
   Gültigkeit, sobald eine andere Firmwareversion geladen wird.

   Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 eignet sich für die
   Nutzung im privaten und im Bürobereich. Die Betriebsumgebung muss so gestaltet sein, dass ein
   angemessenes Sicherheitsniveau zum Schutz gegen physische Zugriffe unauthorisierter Personen
   erreicht wird.



   4.      Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung

   Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 erfüllt die nachfolgend
   aufgeführten Anforderungen der Verordnung zur elektronischen Signatur (SigV):


    Referenz     Gesetzestext                     Beschreibung

                                                  Die Anforderungen werden von den Sicherheitsfunktionen
                 Signaturanwendungskomp
                                                  SF.PIN_USER, SF.INFO_DISPLAY und
    §15 Abs.     onenten nach § 17 Abs. 2
                                                  SF.Terminal_Management folgendermaßen erfüllt:
    2 Nr. 1a     des       Signaturgesetzes
    SigV         müssen       gewährleisten,      SF.PIN_USER : Diese Funktion ermöglicht die Benutzer-PIN-
                 dass                             Erfassung und die Übertragung der PIN an die Karte in einem
                 1. bei der Erzeugung einer       dedizierten Einzugsschlitz über eine serielle oder USB-


   Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D           DPC120090 Version F         Seite 5 von 11



                                                                                                        Bonn, 3. August 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
15 2011                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     2877
                                                Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                       qualifizierten elektronischen   Verbindung (unter Verwendung des USB-Slave-
                       Signatur                        Anschlusses), wie vom Host-PC erfordert.
                       a) die Identifikationsdaten     Gemäß dem vom Host-PC empfangenen Befehl wird das
                       nicht preisgegeben und          Terminal in den Modus zur sicheren PIN-Eingabe
                       diese nur auf der jeweiligen    umgeschaltet.
                       sicheren                        Das Terminal unterstützt nur die folgenden Befehle:
                       Signaturerstellungseinheit          - VERIFY (ISO/IEC 7816-4): INS=0x20
                       gespeichert werden.                 - CHANGE REFERENCE DATA (ISO/IEC 7816-4):
                                                               INS=0x24
                                                           - ENABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC
                                                               7816-4): INS=0x28
                                                           - DISABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC
                                                               7816-4): INS=0x26
                                                           - RESET RETRY COUNTER (ISO/IEC 7816-4):
                                                               INS=0x2C
                                                           - Das Terminal erzeugt eine Fehlermeldung für nicht
                                                               unterstützte Befehle.
                                                       Das Terminal warnt den Benutzer, indem es ein
                                                       entsprechendes Symbol und den zu verwendenden
                                                       Karteneinzugsschlitz anzeigt (siehe SF.INFO_DISPLAY).

                                                       Der Benutzer gibt die PIN-Daten über das Tastaturfeld ein.
                                                       Die über die numerischen Tasten vorgenommenen Eingaben
                                                       werden nicht angezeigt und auch nicht an den Host gesendet.
                                                       Das Terminal zeigt den Fortschritt der PIN-Eingabe durch
                                                       Sternchen (*) an.
                                                       Sobald der Benutzer die Eingabe bestätigt, werden die PIN-
                                                       Daten in den Befehl eingefügt und an die Smartcard (sichere
                                                       Signaturerstellungseinheit – SSEE) gesendet. Das Ergebnis
                                                       wird zurück an den Host gesendet und angezeigt.

                                                       Der Speicherbereich der PIN-Daten wird nach der
                                                       Übertragung auf die Smartcard oder unter bestimmten
                                                       Bedingungen (Abbruch durch den Benutzer oder durch den
                                                       Host, Zeitüberschreitung während der PIN-Eingabe,
                                                       Entnahme der Karte) sicher gelöscht.

                                                       SF.INFO_DISPLAY : Die Sicherheitsfunktion zeigt auf dem
                                                       Bildschirm der Terminals Sicherheitsinformationen an. Hierzu
                                                       werden zwei Mechanismen verwendet:
                                                           - Anzeige einer Meldung in einem dedizierten Bereich
                                                                des LCD-Bildschirms.
                                                           - Anzeige dedizierter Symbole entsprechend der
                                                                folgenden Tabelle 2.
                                                       Dem Benutzer werden der aktuelle Modus und mögliche
                                                       Aktionen angezeigt:
                                                            Wird eine Karte in den oberen (bzw. rechten)
                                                                Karteneinzugsschlitz eingesetzt, zeigt der LCD-
                                                                Bildschirm Symbol ID 1 (bzw. 3) an,
                                                            Wenn der Host-PC einen Befehl sendet, von dem
                                                                eine PIN für die Karte angefordert wird, die in den
                                                                oberen (bzw. rechten) Karteneinzugsschlitz
                                                                eingesteckt wurde, wird Symbol ID 2 (bzw. 4)
                                                                angezeigt. Ein Schlüsselsymbol (ID 5) blinkt während
                                                                des gesamten Vorgangs der PIN-Eingabe,
                                                                Wenn der Benutzer als Administrator authentifiziert
                                                                ist, wird ein Schraubenschlüssel-Symbol (ID 6)
                                                                angezeigt,
                                                                Wenn ein USB-Stift in einen der beiden USB-Master-
                                                                Anschlüsse eingesetzt wird, wird das USB-Symbol


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                                          Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                           (ID 7) angezeigt,
                                                          Wenn das Terminal startet, wird das Symbol ID 8
                                                           angezeigt,

                                                 Die oben genannten Sicherungsfunktionen können nicht
                                                 umgangen werden. Die Verarbeitung der PIN kann weder
                                                 unterbrochen, noch von einem Angreifer beeinflusst werden.
                                                 Dies stellt sicher, dass PIN-Daten nicht preis gegeben oder
                                                 außerhalb der SSEE gespeichert werden.


                                                 Die Anforderungen werden von der Sicherheitsfunktion
                                                 SF.START_UP und der passiven Sicherheitsfunktion
                                                 SF.Tamper_Protection folgendermaßen erfüllt:

                                                 SF.START_UP : Diese Sicherheitsfunktion führt
                                                 Sicherheitsvorgänge während des TOE-Starts aus.
                                                 Sie prüft die Integrität der im Produkt integrierten Firmware.
                                                 Wenn die Integrität gegeben ist, startet SF.START_UP die
                                                 unterschiedlichen Aufgaben, die für den Terminalbetrieb
                                                 notwendig sind, und initialisiert Terminalsicherheitsattribute.
                                                 Wenn die Integrität der Firmware während des Startvorgangs
                                                 als fehlerhaft erkannt wird, wird das Produkt blockiert und
                                                 kann nicht verwendet werden.


                                                 SF.Terminal_Management : Diese Sicherheitsfunktion
                                                 steuert die Befehlsausführung des Terminals im Menümodus.
                                                     - Sie behält die Adminstrator- und Benutzerrollen bei.
                                                     - Sie prüft die Zugriffsbedingungen für die eingehenden
                                                         Befehle, die vom Administrator/Benutzer über die
                                                         Tastatur eingegeben wurden.
                Sicherheitstechnische                - Sie stellt sicher, dass der Benutzer sich erfolgreich
                Veränderungen an den                     authentifiziert hat, bevor sie Aktionen entsprechend
   §15 Abs.     Produkten für qualifizierte              den Zugriffssteuerungsregeln autorisiert.
   4 SigV       elektronische Signaturen
                nach den Absätzen 1 bis 3
                müssen für den Nutzer            SF.Tamper_Protection : Diese Sicherheitsmaßnahme
                erkennbar werden.                ermöglicht es dem Benutzer, zu erkennen, ob das Produkt
                                                 geöffnet wurde oder ob ein Angreifer versucht hat, auf die
                                                 internen Produktfunktionen zuzugreifen.

                                                 Im Folgenden die passiven Sicherheitsfunktionen:
                                                     - Vorhandensein von Sicherheitssiegeln an
                                                        Karteneinzugsschlitzen und an den Seiten des
                                                        Gehäuses.
                                                        Das Vorhandensein und die Integrität der drei Siegel
                                                        müssen vom Benutzer kontrolliert werden:
                                                            o Siegel 1: am oberen und unteren
                                                                 Gehäuserand
                                                            o Siegel 2: am oberen und unteren
                                                                 Gehäuserand
                                                            o Siegel 3: am oberen Gehäuserand, am
                                                                 Display und auf der Tastatur
                                                        Jeder Versuch, ein Sicherheitssiegel zu entfernen,
                                                        führt zu einer unumkehrbaren physikalischen
                                                        Modifizierung, durch die jede erneute Verwendung
                                                        unmöglich wird.
                                                     - Vorhandensein des Gehäuses, um einen direkten
                                                        Zugriff auf interne Terminalfunktionen zu verhindern.


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15 2011                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     2879
                                               Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                Anhand einer visuellen Überprüfung des Produkts
                                                                kann der Benutzer feststellen, ob ein Angriff
                                                                stattgefunden hat
                                                                (die visuelle Überprüfung wird in den
                                                                Benutzerhandbüchern beschrieben).

                                                      Die PIN-Daten werden zwischen dem Produkt und der
                                                      Smartcard des Benutzers ausgetauscht. Dieser Austausch
                                                      findet im Innern des Produkts statt.
                                                      Die oben beschriebenen Sicherheitsfunktionen
                                                      SF.START_UP, SF.Terminal_Management und
                                                      SF.Tamper_Protection stellen sicher, dass
                                                      sicherheitstechnische Veränderungen am Produkt erkannt
                                                      werden können.

                                         Tabelle 2: Erfüllung der Anforderungen




               ID.           Symbol                                           Bedeutung


                                                Eine Smartcard wird in den Patienteneinzugsschlitz
                1                               eingesteckt.


                                                Der über die Tastatur eingegebene PIN-Wert wird zum
                2
                                                oberen Karteneinzugsschlitz (Patientenkartenschlitz)
                                                gesendet.

                3                               Eine Smartcard wird in den Arzteinzugsschlitz eingesteckt.



                4                               Der über die Tastatur eingegebene PIN-Wert wird zum
                                                rechten Kartenschlitz (Arztkartenschlitz) gesendet.

                                                Blinkendes Schlüsselsymbol. Wenn dieses Symbol
                5                               angezeigt wird, befindet sich das Terminal im Modus zur
                                                sicheren PIN-Eingabe.

                                                Das Terminal befindet sich im Administratormodus (zur
                6
                                                Verwaltung der Terminalkonfiguration)
                                                Ein USB-Stift (Massenspeichermedien) wird in einem der
                7                               USB-Master-Steckplätze erkannt (z. B. Firmware-
                                                Aktualisierung)

                8                               Blinkendes Aktivitätssymbol. Wird im Rahmen einiger
                                                Aktivitätsphasen verwendet (z. B. bei der Startsequenz).
                                     Tabelle 3: Bedeutung der angezeigten Symbole


       Anforderungen an das Produkt bzgl. schwach werdender Algorithmen und qualifizierter
       Zeitstempel




       Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D          DPC120090 Version F          Seite 8 von 11



Bonn, 3. August 2011
195

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   Diese Anforderungen sind für das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health
   BCS v1.14 nicht relevant, da das Produkt die Überprüfung qualifizierter elektronische Signaturen und die
   Generierung qualifizierter Zeitstempel nicht unterstützt.



   5.      Maßnahmen in der Einsatzumgebung

   5.1     Einrichtung der IT-Komponenten

   Um sicherzustellen, dass das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS
   v1.14 zur PIN-Erfassung und Weiterleitung der PIN an die SSEE verwendet wird, sind die folgenden
   zugeordneten Komponenten erforderlich:
       - Eine sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) in Form einer Smartcard.
       - Ein mit dem Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 über
           eine serielle oder USB-Verbindung (unter Verwendung des Slave-Anschlusses) verbundener
           Host-PC.
       - Eine dedizierte Anwendungssoftware, die auf dem Host-PC ausgeführt wird.

   Die folgenden Sicherheitsmaßnahmen müssen bei der Einrichtung von IT-Komponenten strikt eingehalten
   werden:
       - Der Benutzer muss die Integrität der seriellen oder USB-Verbindung überprüfen.
       - Auf dem Host-PC muss eine aktuelle Virenscannersoftware installiert sein.
       - Der Benutzer muss die Konfigurationsschnittstelle des Produkts e-Health Card Terminal
           GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 durch Einrichten eines Administratorkennworts
           schützen.


   5.2     Anbindung an ein Netzwerk

   Dieses Kapitel entfällt, da in dem Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health
   BCS v1.14 kein direkter Anschluss an ein Netzwerk vorgesehen ist.


   5.3     Auslieferung und Installation

   Die beschriebenen Vorgänge zur Auslieferung und Installation müssen befolgt werden:
       - Das Produkt -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 wird vom
          Hersteller gemeinsam mit einer CD-ROM und einer Kurzinstallationsanleitung in einer Verpackung
          geliefert. Software, Anleitungen und Handbücher können auch aus dem Internet heruntergeladen
          werden (Integrität und Authentizität der Firmware-Aktualisierungen werden von einer RSA2048-
          Signatur garantiert). Diese Herstellererklärung für die Firmware e-Health BCS v1.14 verliert die
          Gültigkeit, sobald eine andere Firmwareversion geladen wird.
       - Das Terminal muss von autorisierten und geschulten Personen installiert und konfiguriert werden.
       - Das Terminal darf nur in einer sicheren und zugelassenen Umgebung von identifizierten und
          autorisierten Personen verwendet werden (unbeaufsichtigter Zugriff nicht autorisierter Personen
          auf das Terminal ist untersagt).
       - Der Administrator muss die Firmware- und Terminalversionen durch Ausführen des Befehls
          “Version” vom Konfigurationsmenü aus und durch Prüfung des Etiketts an der Rückseite des
          Terminals überprüfen. 
          .
       - Der Administrator muss die standardmäßige Administrator-PIN durch eine neue, individuelle PIN
          ersetzen.


   5.4     Auflagen für den Betrieb des Produkts

   Die folgenden Anforderungen müssen erfüllt sein, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen:




   Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D          DPC120090 Version F         Seite 9 von 11



                                                                                                       Bonn, 3. August 2011
196

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             -   Das Terminal darf nur in einer sicheren und zugelassenen Umgebung von identifizierten und
                 autorisierten Personen verwendet werden (unbeaufsichtigter Zugriff nicht autorisierter Personen
                 auf das Terminal ist untersagt).
             -   Die Benutzer des Produkts -Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14
                 müssen geschult sein und die im Benutzer- und Administratorhandbuch beschriebenen
                 Sicherheitsempfehlungen befolgen.
             -   Die Benutzer müssen das Produkt-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS
                 v1.14 visuell prüfen, um mögliche Änderungen durch einen Angreifer zu erkennen. Die Benutzer
                 müssen insbesondere die Integrität und visuelle Konformität der drei Siegel prüfen (Siegel 1: am
                 oberen und unteren Gehäuserand, Siegel 2: am oberen und unteren Gehäuserand, Siegel 3: am
                 oberen Gehäuserand, am Display und auf der Tastatur). Jeder Versuch, ein Sicherheitssiegel zu
                 entfernen, führt zu einer unumkehrbaren physikalischen Modifizierung, durch die jede erneute
                 Verwendung unmöglich wird.
             -    Vor jeder Verwendung müssen die Benutzer sich vom Vorhandensein und von der Integrität der
                 drei Siegel überzeugen sowie davon, dass keine sicherheitstechnischen Veränderungen am
                 Kartenterminal vorgenommen worden sind.
             -   Während der sicheren PIN-Eingabe müssen die Benutzer sicherstellen, dass ein blinkendes
                 Schlüsselsymbol auf dem Bildschirm angezeigt wird und dass ein Pfeil anzeigt, wo die Karte
                 eingesteckt wurde.
             -   Auf dem mit dem Produkt e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14
                 verbundenen Hostcomputer muss eine dedizierte Software installiert sein, die sicherstellt, dass
                 keine Viren oder Trojaner vorhanden sind.

       Mit Auslieferung des Produkts e-Health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-Health BCS v1.14 ist
       der Benutzer auf die Einhaltung der oben genannten Anforderungen hinzuweisen.


        6.       Algorithmen und zugehörige Parameter

        Dieser Abschnitt entfällt, da der Terminal selbst keine Signaturen im Sinne des SigG / SigV erstellt oder
        verarbeitet, sondern nur in Verbindung mit einer SSEE (Signaturkarte).

        Das Produkt Health Card Terminal GCR5500-D verwendet für den Firmware-
        Aktualisierungsmechanismus SHA-256-Hash-Funktions- und RSA2048-Signaturprüfalgorithmen. Die
        Qualifikation gemäß Anhang 1, Abs. I, Nr. 2 der Verordnung zur elektronischen Signatur für diese
        angewendeten kryptografischen Algorithmen wird entsprechend den von der Bundesaufsichtsbehörde
                                        *
        erhaltenen Informationen (siehe ) wie folgt klassifiziert:

                                  Algorithmus            Prüflänge                   Gültig bis:
                                  SHA-256                256 Bits                    31.12.2017
                                  RSA2048                2048 Bits                   31.12.2017
        *
         Algorithmenreferenzliste: Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem
        Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete Algorithmen),
        20.05.2011, veröffentlicht am 07. Juni 2011 im Bundesanzeiger Nr.85, Seite 2034.



        7.       Gültigkeit der Herstellererklärung

        Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf, längstens jedoch bis zum 31.12.2017 gültig (aufgrund der
        Gültigkeit der verwendeten Algorithmen).
        Die Gültigkeit der Erklärung wird darüber hinaus von der Gültigkeit der Algorithmen eingeschränkt, wie in
        Kapitel 6 festgelegt. Der Zeitraum der Gültigkeit kann verkürzt werden, wenn beispielsweise neue
        relevante Verordnungen zur Sicherheit des Produkts oder zur Eignung der Algorithmen von der
        Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
        Der aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur,
        Referat Qualifizierte Elektronische Signatur – Technischer Betrieb) zu erfragen.




        Herstellererklärung zu e-Health Card Terminal GCR5500-D          DPC120090 Version F         Seite 10 von 11



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