abl-22
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Anlage 1: Änderungen der Anlage zu dem Beschluss BK6-06-009 (GPKE) 15 3912
Szenario 2:
NB: Bestätigung Anmeldung L2 zum 15.09.2012 NB: Bestätigung Anmeldung L3 zum 03.08.2012
L1 02.05.2012 12.06.2012 L3 L2
14.05.2012 22.06.2012 03.08.2012 15.09.2012
Anmeldung L2 zum 15.09.2012 Anmeldung L3 zum 03.08.2012
Erläuterung:
Ursprünglich ist Lieferant L1 der Entnahmestelle zugeordnet. Am 02.05.2012 geht beim NB eine Anmeldung des L2 für den Lieferbeginntermin 15.09.2012 ein.
Der NB prüft, ob am 15.09.2012 noch eine aktive Zuordnung eines anderen Lieferanten vorliegt. Da dies vorliegend der Fall ist (hier wird unterstellt, dass L1
noch kein Lieferende gemeldet hat), übermittelt NB an L1 eine Abmeldungsanfrage, auf die L1 mit einer Abmeldung zum 14.09.2012 reagiert. Damit liegen die
Voraussetzungen zur Belieferung durch L2 zum 15.09.2012 vor.
Am 12.06.2012 geht beim NB die Anmeldung des L3 für den Lieferbeginntermin 03.08.2012 ein. Der NB prüft wiederum, ob nach aktueller Datenlage zu dem vom
L3 gewünschten Lieferbeginntermin ein anderer Lieferant zugeordnet ist. Dies ist (noch) L1. Der NB übermittelt an L1 daraufhin eine Abmeldungsanfrage. Hier
wird unterstellt, dass L1 auf die Anfrage nicht reagiert. Es erfolgt daher die Zwangsabmeldung des L1 zum 02.08.2012, L3 wird ab 03.08.2012 zur Belieferung
zugeordnet.
– Regulierung, Energie –
Die bereits zuvor gegenüber L2 bestätigte Anmeldung zum 15.09.2012 hat nach den Konfliktregeln für den Lieferbeginntermin 03.08.2012 des L3 keine Relevanz.
Allerdings wird der NB den L2 darüber informieren, dass nunmehr eine (überholende) Anmeldung des L3 zum 03.08.2012 positiv bestätigt worden ist und die
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Anmeldung des L2 damit gegenstandslos wird.
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2.5. Bildliche Darstellung des Prozesses „Lieferende“
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Altlieferant Netzbetreiber
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1. Lieferabmeldung
2. Prüfung
3a. Ablehnung
3b. Bestätigung
4. Beendigung Zuordnung
5. ggf. Zuordnung der Entnahmestelle zum
Ersatz-/ Grundversorger (Prozess „Beginn
der Ersatz-/Grundversorgung“, III.4.)
6. Übermittlung Bestandsliste
7. Ermittlung / Aufbereitung /
Übermittlung Messwerte
(gemäß Prozess „Zählerstand -
Zählwertübermittlung“, III.5.)
– Regulierung, Energie –
8. Endabrechnung Netzzugang
(gemäß Prozess „Netznutzungs-
abrechnung“, III.6.)
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Anlage 1: Änderungen der Anlage zu dem Beschluss BK6-06-009 (GPKE) 17 3914
2.6. Detaillierte Beschreibung
Nr. Sender Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen
fänger tentyp
1 LFA VNB Übermittlung Abmeldung Unverzüglich UTILMD Der Altlieferant meldet beim Netzbetreiber die Zuordnung
nach Vorlie- der Entnahmestelle zum Abmeldedatum ab.
gen des
Abmelde- Der Altlieferant teilt mit, ob die Abmeldung anlässlich
grundes. eines Lieferantenwechsels oder anlässlich einer sonsti-
gen Beendigung der Belieferung der Entnahmestelle
Im Fall des erfolgt.
Lieferanten-
wechsels
mindestens
7 WT vor
dem Abmel-
dedatum.
2 VNB Prüfung der Abmeldung Unverzüglich - Der Netzbetreiber prüft die eingegangene Abmeldung.
nach Ein-
gang der Im Fall des Lieferantenwechsels prüft er insbesondere
Abmeldung die Einhaltung der Vorlauffrist bis zum Abmeldedatum.
3a VNB LFA Ablehnung der Abmeldung Unverzüg- UTILMD Ablehnung der Abmeldung aufgrund der vorangegange-
lich, jedoch nen Prüfung.
spätestens
bis zum Der Grund der Ablehnung ist anzugeben.
Ablauf des
3. WT nach Als Grund bei Lieferantenwechselvorgängen kommt ins-
– Regulierung, Energie –
Eingang der besondere in Betracht: Weniger als 7 WT zwischen Ein-
Abmeldung gang der Abmeldung und Abmeldedatum.
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3b VNB LFA Bestätigung der Abmeldung Unverzüg- UTILMD Der Netzbetreiber bestätigt die Abmeldung zum Abmel-
lich, jedoch dedatum.
spätestens
bis zum
Ablauf des
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3. WT nach
Eingang der
Abmeldung
4 VNB Beendigung Zuordnung wie Prozess- - Der Netzbetreiber beendet die Zuordnung des Altlieferan-
schritt 3b ten zur Entnahmestelle zum Abmeldedatum.
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Nr. Sender Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen
fänger tentyp
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Ist eine Entnahmestelle infolge der Abmeldung künftig
weder dem Ersatz-/Grundversorger noch einem sonsti-
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gen Lieferanten zugeordnet, kann eine Unterbrechung
des Netzanschlusses nach Maßgabe der allgemeinen
Vorschriften in Betracht kommen.
5 ggf. Zuordnung zum Ersatz- / Grundversorger Unverzüglich Liegt beim Netzbetreiber keine Information über die Zu-
ordnung der Entnahmestelle zu einem Nachfolgelieferan-
ten für den Zeitraum nach dem Abmeldedatum vor, so
ordnet der Netzbetreiber die Entnahmestelle ab diesem
Zeitpunkt dem Ersatz-/Grundversorger zu. Dies gilt nicht,
soweit der Ersatzversorger selbst das Lieferende der
Ersatzversorgung gemeldet hat.
(siehe Prozess „Beginn der Ersatz-/Grundversorgung“,
III.4.)
6 VNB LFA Übermittlung der Bestandsliste durch Netz- Am 16. Werk- UTILMD
betreiber. tag des Mo-
nats
7 Ermittlung / Aufbereitung / Übermittlung der (siehe Prozess „Zählerstand- / Zählwertübermittlung“,
Messwerte oder anderer abrechnungs- oder III.5.)
bilanzierungsrelevanter Daten an Altlieferanten
8 Endabrechnung des Netzzugangs zu der betrof- (siehe Prozess „Netznutzungsabrechnung“, III.6.)
– Regulierung, Energie –
fenen Entnahmestelle zwischen Altlieferant und
Netzbetreiber.
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„
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10. Der Abschnitt „Lieferbeginn“ (III. 3.) wird vollständig wie folgt neu gefasst:
„3. Prozess „Lieferbeginn“
3.1. Kurzbeschreibung
Kurzbeschreibung Ein Lieferant meldet beim Netzbetreiber aufgrund eines mit dem Letztverbraucher zustande gekommenen Energieliefervertra-
„Lieferbeginn“ ges die Entnahmestelle des Letztverbrauchers zur Belieferung an. Typische Anlässe sind Lieferantenwechsel, Einzug, Inbe-
triebnahme einer neuen Entnahmestelle.
Lieferbeginn liegt auch vor, wenn der Letztverbraucher unmittelbar vor der Neubelieferung durch den Ersatzversorger versorgt
wurde. Zum Prozess Lieferbeginn gehört ferner auch die Wiederaufnahme der Belieferung an einer Entnahmestelle, bei der
zuvor der Netzbetreiber den Netzanschluss oder die Anschlussnutzung unterbrochen hatte.
– Regulierung, Energie –
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3.2. Bildliche Darstellung
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Neulieferant Netzbetreiber Altlieferant
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1. Lieferanmeldung
2. Prüfung
3a. Information existierende Zuordnung 3b. Abmeldungsanfrage
3c. Prüfung
3d. Beantwortung Abmeldungsanfrage
3e. Prüfung Antwort
3f. Beendigung Zuordnung
Altlieferant
3g. Mitteilung über Beendigung Zuordnung
– Regulierung, Energie –
4a. Ablehnung Anmeldung
4b. Bestätigung Anmeldung
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5. Zuordnung des
Neulieferanten
6. Übermittlung Bestandsliste
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7. Ermittlung / Aufbereitung /
Übermittlung Messwerte
(gemäß Prozess „Zählerstand- /
Zählwertübermittlung“, III.5.)
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3.3. Detaillierte Beschreibung
Nr. Sender Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen
fänger tentyp
1 LFN VNB Anmeldung Unverzüg- UTILMD Der Neulieferant meldet beim Netzbetreiber die Beliefe-
lich nach rung der Entnahmestelle zum Anmeldedatum an.
Vorliegen
des Anmel- Der Neulieferant teilt in der Anmeldung u.a. mit, ob der
degrundes, Letztverbraucher ein „Haushaltskunde“ ist.
bei Anmel- Der Neulieferant teilt des Weiteren mit, ob die Anmel-
dungen dung anlässlich eines Lieferantenwechsels oder anläss-
anlässlich lich einer sonstigen Aufnahme der Belieferung der Ent-
eines Liefe- nahmestelle erfolgt.
ranten-
wechsels Im Rahmen der Anmeldung ist die Zuordnung der Ent-
jedoch min- nahmestelle zu einem Bilanzkreis erforderlich.
destens 10
WT vor Möchte der Neulieferant für die turnusmäßige Ablesung
Aufnahme der Entnahmestelle einen Ableseturnus vorgeben, der
der Beliefe- von „jährlich“ abweicht, so teilt er diesen mit. Der Able-
rung seturnus gibt den Ablesezyklus (halbjährlich, vierteljähr-
lich, monatlich) vor, nicht aber den jeweiligen Ablese-
zeitpunkt.
2 VNB Prüfung der Anmeldung Unverzüg- - Der Netzbetreiber prüft die Anmeldung in drei Schritten:
lich, jedoch
– Regulierung, Energie –
spätestens 1. Prüfung, ob im Fall des Lieferantenwechsels die Vor-
bis zum lauffrist von 10 WT bis zum Anmeldedatum eingehalten
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Ablauf des ist.
4. WT nach
Eingang der 2. Prüfung aller sonstigen Voraussetzungen.
Anmeldung
Liegt eine der in den vorgenannten Schritten zu prüfen-
den Voraussetzungen nicht vor, so verfährt der Netz-
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betreiber unverzüglich weiter nach Prozessschritt 4a.
3. Prüfung auf Zwangsabmeldung.
• Ist die Entnahmestelle zum Anmeldedatum kei-
nem anderen Lieferanten zugeordnet oder liegt
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Nr. Sender Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen
fänger tentyp
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eine korrespondierende Abmeldung vor, so
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fährt der Netzbetreiber mit Prozessschritt 4b
fort.
• Ist die Entnahmestelle zum Anmeldedatum
noch einem anderen Lieferant (Altlieferant) zu-
geordnet und liegt keine korrespondierende
Abmeldung vor, so fährt der Netzbetreiber mit
Prozessschritt 3a fort.
3a VNB LFN Information über existierende Zuordnung Unverzüg- UTILMD Der Netzbetreiber informiert den Neulieferanten darüber,
lich, jedoch dass zum gewünschten Anmeldedatum noch ein ande-
spätestens rer Lieferant (Altlieferant) der Entnahmestelle zugeord-
bis zum net ist und deshalb eine Abmeldungsanfrage an den
Ablauf des Altlieferanten gestellt wird.
4. WT nach
Eingang der Hierbei teilt der Netzbetreiber dem Neulieferanten ins-
Anmeldung besondere die Identität des Altlieferanten mit.
3b VNB LFA Abmeldungsanfrage Unverzüg- UTILMD Der Netzbetreiber übersendet dem Altlieferanten eine
lich, jedoch Mitteilung über die vom Neulieferanten zum Anmeldeda-
spätestens tum angemeldete Belieferung, verbunden mit der Anfra-
bis zum ge, ob der Altlieferant die Belieferung abmeldet.
Ablauf des
4. WT nach
– Regulierung, Energie –
Eingang der
Anmeldung
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3c LFA Prüfung durch Altlieferant Unverzüg- - Der Altlieferant prüft die Vertragslage und entscheidet,
lich ob er seine noch bestehende Zuordnung dergestalt
abmeldet, dass der Neulieferant zum gewünschten An-
meldedatum die Belieferung der Entnahmestelle auf-
nehmen kann.
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3d LFA VNB Beantwortung der Abmeldungsanfrage Unverzüg- UTILMD Es sind folgende Situationen denkbar:
lich, jedoch
spätestens a) Der Altlieferant bestätigt wie gewünscht die Ab-
bis zum meldung zum Tag vor dem Anmeldetermin.
Ablauf des
3. WT nach b) Der Altlieferant bestätigt die Abmeldung zu einem
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Nr. Sender Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen
fänger tentyp
Eingang der Abmeldedatum, das mehr als einen Tag vor dem
Abmel- gewünschten Anmeldedatum liegt.
dungs-
anfrage des c) Der Altlieferant widerspricht der Abmeldung und
Netz- nennt keinen Abmeldetermin. Hierbei übermittelt
betreibers der Altlieferant eine Begründung für den Wider-
spruch.
3e VNB Prüfung der Antwort des Altlieferanten durch Unverzüg- - Es sind folgende Prüfungsergebnisse denkbar:
Netzbetreiber lich, jedoch
spätestens • Bestätigt der Altlieferant die Abmeldung zum Tag
bis zum vor dem Anmeldedatum (Fall a) oder zu einem noch
Ablauf des früheren Datum (Fall b), so wird die Zuordnung des
8. WT nach Altlieferanten zu dem von diesem bestätigten Ab-
Eingang der meldedatum beendet (Prozessschritt 3f).
Anmeldung Etwa entstehende Zuordnungslücken zwischen die-
sem Zuordnungsende und dem vom Neulieferanten
gewünschten Anmeldedatum werden vom Netz-
betreiber durch Zuordnung der Entnahmestelle zum
Ersatz- / Grundversorger in Anwendung des Pro-
zesses „Beginn der Ersatz-/ Grundversorgung“,
(III.4.) geschlossen.
– Regulierung, Energie –
• Widerspricht der Altlieferant und nennt kein Abmel-
dedatum, so bleibt die Entnahmestelle dem Altliefe-
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ranten zugeordnet. Anschließend weiter mit Pro-
zessschritt 4a.
• Beantwortet der Altlieferant die Abmeldungsanfrage
des Netzbetreibers nicht fristgerecht, so wird die
Zuordnung des Altlieferanten zum Tag vor dem
Anmeldedatum beendet (Prozessschritt 3f).
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3f VNB Beendigung Zuordnung Altlieferant Unverzüg- Der Netzbetreiber beendet die Zuordnung des Altliefe-
lich, jedoch ranten zur Entnahmestelle
spätestens • zu dem vom Altlieferanten in Prozessschritt 3d
bis zum bestätigten Abmeldedatum
Ablauf des bzw.
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8. WT nach • (im Fall der nicht fristgerechten Rückmeldung
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Eingang der des Altlieferanten) zu dem Tag vor dem Anmel-
Anmeldung dedatum des Neulieferanten.
3g VNB LFA Mitteilung über Beendigung der Zuordnung Unverzüg- UTILMD Der Netzbetreiber informiert den Altlieferanten darüber,
lich, jedoch dass dessen Zuordnung zur Entnahmestelle beendet
spätestens worden ist. Hierbei teilt er das Abmeldedatum sowie den
bis zum Grund der Abmeldung mit.
Ablauf des
8. WT nach Anschließend weiter mit Prozessschritt 4b.
Eingang der
Anmeldung
4a VNB LFN Ablehnung der Anmeldung Am selben UTILMD Der Netzbetreiber lehnt die Anmeldung des Neulieferan-
Tag wie ten ab. Hierbei übermittelt er eine Begründung für die
Prozess- Ablehnung. Resultiert die Ablehnung aus einem Wider-
schritt 2 spruch des Altlieferanten, so teilt der Netzbetreiber die
bzw. 3e vom Altlieferanten gegebene Begründung mit.
4b VNB LFN Bestätigung der Anmeldung Am selben UTILMD Bestätigung der Anmeldung durch Netzbetreiber ge-
Tag wie genüber Neulieferant zum Anmeldedatum. Die noch
Prozess- benötigten Stammdaten werden übermittelt.
schritt 2
bzw. 3g Im Fall einer positiven Anmeldebestätigung teilt der
Netzbetreiber dem Neulieferanten die Identitäten der
– Regulierung, Energie –
derzeitigen MSB und MDL mit.
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5 VNB Zuordnung des Neulieferanten wie Pro- - Der Netzbetreiber ordnet die Entnahmestelle dem Neu-
zessschritt lieferanten zum Anmeldedatum zu.
4b
6 VNB LFN Übermittlung der Bestandsliste durch Netz- Am 16. UTILMD
betreiber. Werktag
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
des Monats
7 VNB Ermittlung / Aufbereitung / Übermittlung der - (siehe Prozess „Zählerstand- / Zählwertübermittlung“,
Messwerte oder anderer abrechnungs- oder III.5.)
bilanzierungsrelevanter Daten an Neulieferan-
ten.
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