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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4258                                  – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          23 2011


Mitteilungen

Sonstiges

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 986/2011                                               A         Telekommunikation

Öffentliche Anhörung zum Entwurf des Vorhabenplans der                Aus der Vielzahl der im Jahr 2012 anstehenden Tätigkeiten im Be-
Bundesnetzagentur für das Jahr 2012
                                                                      reich der Telekommunikation sind die nachfolgenden Tätigkeiten
                                                                      hervorzuheben.
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 122 Abs. 2 des
Telekommunikationsgesetzes wird hiermit die Anhörung zum Ent-
wurf des Vorhabenplans der Bundesnetzagentur für das Jahr 2012             1.   Förderung des Breitbandausbaus
eröffnet.

                                                                      Infrastrukturatlas
Den interessierten Kreisen wird hiermit Gelegenheit zur Stellung-
nahme zum anliegenden Entwurf zu den von der Bundesnetzagen-
tur identifizierten grundsätzlichen rechtlichen und ökonomischen      Der bisher auf freiwilliger Basis bei der Bundesnetzagentur geführ-
Fragestellungen gegeben. Kommentare können bis zum 4. Januar          te bundesweite Infrastrukturatlas zur Förderung der Mitnutzung vor-
2012 abgegeben werden.                                                handener Infrastrukturen im Rahmen des Breitbandausbaus wird
                                                                      durch die TKG-Novelle auf eine gesetzliche Basis überführt. Die
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahmen möglichst elektronisch an die    Bundesnetzagentur erhält dank des geplanten § 77a Abs. 3 TKG
Emailadresse                                                          die Möglichkeit, Infrastrukturinhaber zur Datenlieferung für den In-
                                                                      frastrukturatlas zu verpflichten. Durch eine konsequente Umset-
praesidiumsbuero@bnetza.de                                            zung der gesetzlichen Möglichkeiten in Abstimmung mit den Betei-
                                                                      ligten wird der Infrastrukturatlas sowohl in quantitativer Hinsicht als
oder postalisch an                                                    auch qualitativ auf eine breitere Datenbasis gestellt werden.

Bundesnetzagentur                                                     Die Attraktivität des Infrastrukturatlas wird ferner durch die Einrich-
Präsidiumsbüro                                                        tung eines Internet-Zugangs zu dem Infrastrukturatlas für die aus-
Postfach 8001                                                         kunftsberechtigten Gebietskörperschaften und Unternehmen ge-
53105 Bonn.                                                           steigert werden. Die Bundesnetzagentur wird damit weiterhin durch
                                                                      die entschlossene Umsetzung der gesetzlichen Grundlage und
Der endgültige Vorhabenplan wird nach Auswertung der eingegan-        Fortentwicklung des bundesweiten Infrastrukturatlas einen wichti-
genen Kommentare und Beratung durch den Beirat bei der Bun-           gen Beitrag zur Realisierung der Ziele der Breitbandstrategie der
desnetzagentur festgelegt und mit dem Jahresbericht 2011 veröf-       Bundesregierung leisten.
fentlicht.
                                                                      Fortsetzung der Arbeit des NGA-Forums
Der Entwurf mit dem Stand 7.12.2011 hat folgenden Wortlaut:
                                                                      Im Februar 2009 hat die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie
Die Bundesnetzagentur ist nach § 122 Abs. 2 des Telekommunika-        veröffentlicht, um den Breitbandausbau massiv voranzutreiben. Die
tionsgesetzes (TKG) verpflichtet, in den Jahresbericht einen Vorha-   Unterstützung dieser Strategie bildeten den Schwerpunkt der Arbeit
benplan aufzunehmen, in dem die im laufenden Jahr von der Bun-        im NGA-Forum, eines im Mai 2010 bei der Bundesnetzagentur ge-
desnetzagentur im Telekommunikationssektor zu begutachtenden          gründeten Beratungsgremiums zur Förderung des Dialogs zwi-
grundsätzlichen rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen          schen der Bundesnetzagentur, den Netzbetreibern, Herstellern,
enthalten sind. Über diese Verpflichtung hinaus berichtet die Bun-    Ländern und Kommunen zum Thema NGA Roll-out.
desnetzagentur über alle wesentlichen Vorhaben aus sämtlichen
Tätigkeitsfeldern, in denen im Jahre 2012 Fragen von grundsätzli-     Der Ausbau von hochleistungsfähigen Anschlussnetzen kann in an-
cher Bedeutung zu erwarten sind.                                      gemessener Zeit realisiert werden. Mit einem Mix an Strategien
                                                                      und Technologien (VDSL, FTTB, FTTC, TV-Kabel und drahtlose
                                                                      Technologien) ist dieses Ziel im Wettbewerb zu erreichen. Interope-
                                                                      rabilität stellt dabei ein zentrales Element für den Erfolg des Aus-
                                                                      baus der zukünftigen Breitband-Infrastruktur dar. Mit der Verab-
                                                                      schiedung zweier Dokumente wurde im NGA-Forum ein entschei-
                                                                      dender Durchbruch für Planungssicherheit und zusätzliche Investi-
                                                                      tionen erreicht.

                                                                      Vor diesem Hintergrund erachtet das NGA-Forum auch eine Fort-
                                                                      setzung seiner Arbeit für sinnvoll, insbesondere auch um die effizi-
                                                                      ente Tätigkeit der Arbeitsgruppe Interoperabilität fortzusetzen und



                                                                                                                  Bonn, 7. Dezember 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2011                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                4259


zu begleiten. Dabei geht es auch um ein Monitoring, ob und inwie-      skonzept dargelegt werden. Die Ergebnisse dieser Studie sollen
weit die vom NGA-Forum entwickelte Konzeption in die Praxis Ein-       voraussichtlich Mitte 2012 vorliegen. Sie bilden dabei die Grundla-
gang findet. Als Themen für die Arbeitsgruppe Interoperabilität wur-   ge für die Entscheidung der Bundesnetzagentur, ob und ggf. wel-
den u.a. folgende Punkte identifiziert:                                che weiteren Maßnahmen notwendig sind, um einen diskriminie-
                                                                       rungsfreien Zugang zu Inhalten abzusichern und ungerechtfertigte
     •    Spezifikation eines Layer 0 Vorleistungsproduktes            Behinderungen und Verlangsamung des Datenverkehrs in den Net-
                                                                       zen im Sinne von Art. 22 Abs. 3 Zugangsrichtlinie zu verhindern.
     •    Spezifikation eines L2 Geschäftskundenproduktes
                                                                       Darüber hinaus muss auch geklärt werden, wie bestimmte Maß-
     •    Überprüfung der Umsetzung einer BSA Konzeption für
                                                                       nahmen des Traffic Managements im Kontext der Netzneutralität zu
          Kabelnetze
                                                                       beurteilen sind. Es ist zu fragen, wann das Traffic Management
     •    Fertigstellung der Diagnoseschnittstelle                     dazu dient, den Netzbetrieb und die Integrität des Datenverkehrs
                                                                       zu gewährleisten und unter welche Bedingungen das Traffic Ma-
     •    L2 Mustervereinbarungen anhand mehrerer Technologie-         nagement nicht mehr als diskriminierungsfrei einzustufen wäre und
          beispiele                                                    ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegen könnte. Zur Beant-
                                                                       wortung dieser Fragen muss sich die Bundesnetzagentur auch ein
Darüber hinaus will sich das NGA-Forum vorbehalten, je nach ak-        besseres Verständnis und begriffliche Klarheit darüber verschaffen,
tueller Sachlage, auch andere Themen aufzugreifen (etwa das The-       was Netzneutralität ausmacht bzw. was als Verletzung von Netz-
ma Inhouse-Verkabelung nach Inkrafttreten des TKG, um eine zü-         neutralität anzusehen ist.
gige Realisierung in der Praxis positiv zu begleiten).

Förderungen des Breitbandausbaus über Beihilfen                             3.   Marktregulierung

Die Bundesnetzagentur wird sich im kommenden Jahr verstärkt mit        Grundsatzfragen der Entgeltregulierung
Fördermaßnahmen für Breitbanderschließungen durch die öffentli-
che Hand befassen, insbesondere mit dem Verhältnis von Vorabre-
                                                                       Die Bundesnetzagentur wird das analytische Kostenmodell für ein
gulierung und Förderbedarf sowie der Ausgestaltung eines offenen,
                                                                       Mobilfunknetz weiterentwickeln. Bereits im Jahr 2011 ist das vom
effektiven und entbündelten Zugangs zu subventionierten Netzen.
                                                                       Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikations-
Die im Jahr 2011 bei der Europäischen Kommission notifizierte
                                                                       dienste (WIK) erstellte Referenzdokument veröffentlicht und kom-
Bundesrahmenregelung Leerrohre sieht hier u.a. verschiedene
                                                                       mentiert worden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden aus-
Prüfungsrechte der Bundesnetzagentur im Hinblick auf Aspekte der
                                                                       gewertet und ggf. zu einem überarbeiteten Referenzdokument füh-
Zugangs- und Entgeltregulierung vor. Ungeachtet der potentiell
                                                                       ren. Im Jahr 2012 soll das Bearbeitungstool erstellt und getestet
wohlfahrtssteigernden Wirkung von Beihilfeprogrammen ist zu be-
                                                                       werden, so dass es in den anstehenden Entgeltregulierungsverfah-
achten, dass Fehlinvestitionen vermieden werden, Fördermaßnah-
                                                                       ren für Mobilfunkterminierungsleistungen angewendet werden
men keine wettbewerbsverzerrende Wirkung entfalten, geförderte
                                                                       kann. Letzteres gilt auch für das Breitband-Kostenmodell.
Netze wettbewerbsoffen und zukunftssicher sind und dass staatli-
che Förderung nicht zu einem Abwandern privater Investoren führt.
                                                                       Marktdefinitions- und -analyseverfahren

     2.   Netzneutralität                                              Im Hinblick auf den Markt Verbindungsaufbau im öffentlichen Tele-
                                                                       fonnetz an festen Standorten und Anrufzustellung in einzelnen öf-
Die Diskussion um die Netzneutralität wird seit geraumer Zeit so-      fentlichen Telefonnetzen an festen Standorten (Markt Nr. 2 und
wohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene intensiv        Nr. 3 der Märkteempfehlung 2007) wurde im Jahr 2010 ein Aus-
geführt. In der Praxis gibt es bislang jedoch in den meisten EU-       kunftsersuchen durchgeführt. Für 2012 ist die Veröffentlichung ei-
Ländern bislang nur relativ wenige Fälle von (möglichen) Verletzun-    nes Konsultationsentwurfes, die Herstellung des Einvernehmens
gen der Netzneutralität, die – soweit erkennbar – ohne formelle        mit dem BKartA sowie die Notifizierung an die Kommission und die
Entscheidungen gelöst wurden, wie zum Beispiel im Falle der Bloc-      europäischen Mitgliedstaaten vorgesehen. Danach erfolgt die end-
kierung von VoIP in Mobilfunknetzen.                                   gültige Festlegung des Marktes durch die Präsidentenkammer, so
                                                                       dass das gesamte Überprüfungsverfahren im Jahr 2012 abge-
Der TKG-Gesetzentwurf hält ein Instrumentarium bereit, um evtl.        schlossen sein wird.
auftretenden Problemen zu begegnen. So sind im TKG-E erweiter-
te Transparenzverpflichtungen vorgesehen. Bundesnetzagentur            In dem Bereich des Marktes Zugang von Privat- und Geschäftskun-
wird zudem ermächtigt, in einer technischen Richtlinie Einzelheiten    den zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1
über Mindestanforderungen an die Dienstequalität festzulegen, um       der Märkteempfehlung 2007) ist nach umfangreichen Ermittlungen
eine ungerechtfertigte Verschlechterung von Diensten und eine un-      im Jahr 2011 das Herstellen und Veröffentlichen eines Konsultati-
gerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenver-           onsentwurfs für das Jahr 2012 vorgesehen. Danach erfolgt die Her-
kehrs in den Netzen zu verhindern.                                     stellung des Einvernehmens mit dem BKartA, die endgültige Notifi-
                                                                       zierung an die Kommission und die europäischen Mitgliedstaaten
In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur für 2012              sowie die Festlegung des Marktes durch die Präsidentenkammer,
eine Studie zur Erfassung der Qualität von Breitbandzugangsdien-       so dass hier ebenfalls das gesamte Überprüfungsverfahren im Jahr
sten vergeben. Ziel dieser Studie ist es, durch die Entwicklung und    2012 abgeschlossen sein wird.
Anwendung eines Messkonzeptes repräsentative Aussagen zum
Status quo der angebotenen und der tatsächlich realisierten            Ferner ist im Jahr 2012 beabsichtigt, für den Vorleistungsmarkt für
Dienstequalität zu erhalten. Auch sollen mit Hilfe der Studie Aussa-   den (physischen) Zugang zu Netzinfrastrukturen (einschließlich des
gen über Interdependenzen zwischen Bündeldiensten und „netz-           gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs) an festen
neutralitätsrelevanter“ Internetnutzung möglich werden. Schließlich    Standorten sowie den sog. Bitstrommarkt (Märkte Nr. 4 und 5 der
sollen die Bedingungen für ein von Endkunden nutzbares Mes-            Märkteempfehlung 2007) die Ermittlungen einzuleiten.




Bonn, 7. Dezember 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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Im Übrigen ermächtigt der Gesetzgeber nach dem neuen TKG              Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen verstärkt verfolgt
(§ 15 a Absatz 1, Absatz 3) die Bundesnetzagentur zum Erlass von      werden. Hintergrund ist die gesetzgeberische Klarstellung im novel-
Verwaltungsvorschriften für das Marktdefinitions- und Marktanaly-     lierten Telekommunikationsgesetz, wonach bei einem Werbeanruf
severfahren. Demnach kann die Bundesnetzagentur zur Verfolgung        ausschließlich eine dem Anrufer zugeteilte Rufnummer angezeigt
einheitlicher Regulierungskonzepte im Sinne von § 2 Absatz 3          werden darf.
Nummer 1 TKG in Verwaltungsvorschriften ihre grundsätzlichen
Herangehensweisen und Methoden für die Marktdefinition und die        Da es sich ferner abzeichnet, dass die Bundesnetzagentur weiter-
Marktanalyse für einen bestimmten, mehrere Marktregulierungs­         hin mit Verbraucherbeschwer­den zu fehlerhaften Preisangaben,
zyklen umfassenden Zeitraum beschreiben. Ebenso wie die Markt-        Preisansagen und Preisanzeigen konfrontiert wird, wird ein weiterer
definition und Marktanalyse werden die Verwaltungsvorschriften        Schwerpunkt auf der Bekämpfung derartiger Verstöße liegen. Hier-
national konsultiert und auf europäischer Ebene konsolidiert. Nach    bei wird das Augenmerk insbesondere auf der im novellierten TKG
Inkrafttreten der TKG-Novellierung wird über den Erlass derartiger    eingeführten kostenlosen Preisansage für sprachgestützte Betrei-
Verwaltungsvorschriften im Einzelfall zu entscheiden sein.            berauswahl (Call by Call) liegen.

Regulierungsverfahren    der     Telekommunikations-Vorleistungs­     Umsetzung der Regelungen zum Anbieterwechsel
märkte
                                                                      Der zu erwartende neue Rechtsrahmen setzt sich zum Ziel, einen
Aus der Vielzahl der im Jahr 2012 anstehenden Entscheidungen          reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten. Hierzu gehört ne-
sind folgende grundsätzliche Fragestellungen hinsichtlich der Re-     ben einer schnellen Abwicklung auch die Vermeidung von Versor-
gulierung der Telekommunikations-Vorleistungs-märkte hervorzuhe-
                                                                      gungsunterbrechungen. Die Bundesnetzagentur wird den Umset-
ben:
                                                                      zungsprozess, den die betroffenen Telekommunikationsanbieter zu
     •    Regulierungsverfügung Mobilfunk-Terminierung                vollziehen haben, intensiv begleiten, um eine zeitnahe Sicherstel-
                                                                      lung der neuen Endkundenansprüche sicherzustellen.
     •    Regulierungsverfügung Festnetz-Terminierung
                                                                      Transparenz im Endkundenmarkt
     •    Regulierungsverfügung Festnetz-Zusammenschaltung

     •    Standardangebot Teilnehmeranschlussleitung (TAL)            Ein lebhafter Wettbewerb zwischen den einzelnen Angeboten der
                                                                      Telekommunikationsanbieter setzt im Endkundenbereich die ent-
     •    Entgeltregulierung   Multifunktionsgehäuse   /   Kabelka-   sprechende Transparenz voraus. Hierzu gehört neben der Ver-
          nalanlagen                                                  ständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit der Preis- und Tarifstruktur
                                                                      auch die Sicherheit, das vertraglich vereinbarte Produkt später zu
     •    Entgeltregulierung Element Based Charges (Intercon-         erhalten. Insbesondere im Bereich der Internetanschlüsse wird das
          nection)                                                    Verhältnis der vertraglich vereinbarten Datenrate und der später
                                                                      nach entsprechender Schaltung tatsächlich realisierten Datenrate
     •    Entgeltregulierung Mobilfunk-Terminierung
                                                                      im Fokus der Arbeit der Bundesnetzagentur stehen.
     •    Entgeltregulierung TAL-Bereitstellung
                                                                      Erweiterung der TK-Schlichtung


    4.   Verbraucherschutz                                            Die Schlichtung hat sich im Telekommunikationsbereich als flexib-
                                                                      les Konfliktlösungsinstrument bewährt. Einhergehend mit der Er-
                                                                      weiterung des Anwendungsbereiches, der sich aus der TKG-Novel-
Rufnummernmissbrauch und Bekämpfung unerlaubter Telefonwer-
                                                                      le ergibt, werden auch die „Bedingungen und die Ausführung“ von
bung
                                                                      Verträgen bezüglich der verbraucherschützenden Regelungen des
                                                                      Telekommunikationsgesetzes für Schlichtungsverfahren relevant.
Die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und die Bekämpfung            Dieses ist auch im Einklang mit den aktuellen Marktentwicklungen,
unerlaubter Telefonwerbung werden auch im Jahre 2012 zwei vor-        da zwischen Endkunden und TK-Anbietern vermehrt Fragestellun-
dringliche Aufgaben darstellen. Dabei wird im Bereich Rufnum-         gen auftreten, die eben diesen Bereich betreffen.
mernmissbrauch die Überwachung der Einhaltung der im Jahr
2012 voraussichtlich in Kraft tretenden Regelungen zu Warteschlei-
                                                                      Ausschreibung des Vermittlungsdienstes        für   gehörlose   und
fen im Vordergrund stehen.
                                                                      hörgeschädigte Menschen

Da die geplanten Regelungen im novellierten Telekommunikations-
                                                                      Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur
gesetz (TKG) sehr umfangreich und komplex sind, wird mit ent-
                                                                      und dem derzeitigen Leistungserbringer des Vermittlungsdienstes
sprechenden Verständnis- und Auslegungsfragen seitens der
                                                                      für gehörlose und hörgeschädigte Menschen, der Tess GmbH, ist
Marktteilnehmer, Verbände und Verbraucher gerechnet. Ebenso ist
                                                                      bis 31.12.2012 befristet. Dann läuft auch die derzeit geltende Fest-
ein hohes Beschwerdeaufkommen zu erwarten. Die Bundesnetz­
                                                                      legung zum Umfang und Versorgungsgrad (Vfg. der BNetzA
agentur wird daher von Beginn an die Einhaltung der Übergangs-
                                                                      29/2010) aus.
vorschriften zu Warteschleifen überprüfen und im Rahmen der Er-
messensausübung entsprechende Maßnahmen ergreifen.
                                                                      Es erfolgt in 2012 die Überprüfung und Neufestlegung des aktuel-
                                                                      len Bedarfs der Gehörlosen und anschließend die Ausschreibung
Unternehmen, die gegen das lange bestehende Ver­bot unerlaubter
                                                                      des Vermittlungsdienstes für 2013/2014. Es soll ein neuer Leis­
Telefonwerbung verstoßen, werden im Rahmen von Bußgeldver-
                                                                      tungserbringer mit der Bereitstellung des Dienstes ab dem
fahren angehalten, sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen
                                                                      1.01.2013 beauftragt werden. Mit dem Unternehmen, das den Zu-
zu halten. Die Ermittlungsarbeit wird sich dabei zunehmend auf die
                                                                      schlag erhalten hat, wird ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag
Auftragsverhältnisse der werbenden Unternehmen und der ausfüh-
                                                                      geschlossen werden. Aufgrund des sich in den letzten Monaten
renden Call-Centern konzentrieren. Außerdem wird das Verbot der
                                                                      abzeichnenden Interesses inländischer und ausländischer Firmen



                                                                                                                Bonn, 7. Dezember 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2011                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                4261


an diesem Ausschreibungsverfahren, wird mit mehreren Bewerbern         gen sind die Maßnahmen für weitere Verfahrensschritte zu treffen.
gerechnet.                                                             Für den Fall der Frequenzknappheit wird im Vorfeld der Entschei-
                                                                       dungen ein Antrags- und ein Versteigerungsverfahren vorbereitet.
                                                                       Für letzteres ist zu untersuchen, welches Auktionsdesign geeignet
                                                                       erscheint, wie die regulatorischen Entscheidungen in den Auktions-
                                                                       regeln abgebildet werden können und welche Maßnahmen in Be-
     5. Frequenzverwaltung                                             zug auf die Versteigerungssoftware zu ergreifen sind.

Aktualisierung des Frequenznutzungsplans                               Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzu-
                                                                       gänge in den Bereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und
Mit der Aktualisierung von Teilplänen des Frequenznutzungsplans,       3,5 GHz
u. a. mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung, sollen u. a. die
Anpassung an EU-Vorgaben, die Umsetzung von CEPT/ECC-Ent-              Auf Zuteilungsebene sind die bestehenden Frequenznutzungsrech-
scheidungen und die wegen dringendem nationalen Planungsbe-            te insbesondere bei 900 MHz derzeit auf den GSM-Standard be-
darfs erforderlichen Änderungen durchgeführt werden.                   schränkt. Zur Verwirklichung der Regulierungsziele gemäß § 2 Abs.
                                                                       2 TKG wird die Bundesnetzagentur diese Beschränkung auf Antrag
Im Nachgang der im Jahre 2012 zu erwartenden TKG Novelle wird          der Frequenzzuteilungsinhaber und nach Maßgabe der Richtlinie
bzgl. des Frequenznutzungsplanes das Aufstellungsverfahren unter       des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Beibehaltung des Transparenzprinzips und der Beteiligung der in-       Richtlinie 87/372/EWG aufheben, so dass die Netzbetreiber unter
teressierten Kreise neu zu ordnen sein. Wesentliches Element wird      Sicherstellung einer störungsfreien Frequenznutzung die Frequen-
auch eine Stärkung der bereits zentralen Rolle des Planes für die      zen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt technologieneutral nutzen
Frequenznutzungen in Deutschland sein.                                 können.

Konzept im Rahmen der Laufzeitverlängerung der Bündelfunkzutei-        Umsetzung der „neuen“ Koordinierungsphilosophie im Rundfunk
lungen
                                                                       Bei der Implementierung der Digitalen Dividende im Frequenzbe-
Die meisten der Bündelfunkzuteilungen sind bis zum 31.12.2015          reich 790 – 862 MHz ergibt sich u. a. die Aufgabe, den gleichbe-
befristet. Auf die Möglichkeit der Nutzung über diesen Zeitpunkt       rechtigten Zugriff auf das Frequenzspektrum unter Beachtung der
hinaus wurde bereits durch eine Amtsblattmitteilung im Juli 2011       neuen Nahtstelle zwischen Rundfunk und der schrittweisen Einfüh-
hingewiesen. Im Rahmen der Entscheidung über die Verlängerung          rung von mobilen Diensten (LTE) weiterhin sicherzustellen.
der eingeräumten Nutzungsrechte sind vor dem Hintergrund der
technologischen Weiterentwicklung und der bereits vergangenen          Ein besonderes Augenmerk bei der Grenzkoordinierung liegt dabei
Laufzeit einerseits und der Nachfrage nach Bündelfunkfrequenzen        auf den unterschiedlichen jeweiligen Bedarfsprofilen von Nachbar-
andererseits die Anforderungen an einen Antrag auf Laufzeitverlän-     staaten. Während bspw. in Frankreich für insgesamt 13 DVB-T-
gerung zu konkretisieren und die Art der vorzulegenden Nachweise       Netzwerke geplant wird, sehen aktuelle Planungen in Deutschland
festzulegen. Die Verlängerungsanträge sind dann auszuwerten und        7 DVB-T-Netzwerke vor. Ziel der Auslandskoordinierung bzw. die-
zu bescheiden.                                                         ser „neuen“ Koordinierungsphilosophie ist daher, trotz der vorherr-
                                                                       schenden Unterschiedlichkeiten in der Bedarfsstruktur ein ausge-
Nationale Umsetzung       der   Koordinierungsvereinbarungen     im    wogenes Verhältnis der Spektrumsressource gegenüber den Nach-
Bereich 410-430 MHz                                                    barstaaten sicherzustellen.


Die Koordinierungsvereinbarungen mit den Anrainerstaaten beru-
hen in den meisten Fällen noch unter der Zugrundelegung der
analogen 12,5 kHz Technik. Vor dem Hintergrund der Einführung
                                                                            6.   Technische Regulierung
der digitalen Bündelfunktechnologie TETRA, die auf einem Kanal-
raster von 25 kHz beruht, ist es notwendig, die Koordinierungsver-
einbarungen unter Berücksichtigung der bestandsgeschützten Zu-         Technische Funkverträglichkeitsuntersuchungen
teilungen anzupassen. In Folge sind die multilateralen Vereinbarun-
gen national umzusetzen. Vorrangig wird 2012 die Westgrenze            Vor der Einführung neuer Funkanwendungen werden in internatio-
vollständig zu koordinieren und umzusetzen sein.                       nalen Gremien der CEPT und der ITU-R unter Beteiligung der be-
                                                                       troffenen Interessengruppen Funkverträglichkeitsstudien durchge-
Künftige Nutzung der 900 MHz- und 1800 MHz-Frequenzen für den          führt. Für 2012 sind nachfolgend einige ausgewählte Vorhaben
drahtlosen Netzzugang                                                  aufgelistet:


Als erste Stufe hatte die Bundesnetzagentur im Jahre 2011 mit der           •    Studien zur Nutzung von UMTS bzw. LTE in Flugzeugen
                                                                                 bei gleichzeitigem Schutz aller terrestrischen Mobilfunk-
Eröffnung des Bedarfsermittlungsverfahrens Maßnahmen für ein
                                                                                 netze
Verfahren ergriffen, um den betroffenen Unternehmen rechtzeitig
vor dem Ablauf der GSM-Frequenznutzungsrechte am 31. Dezem-                 •    Verträglichkeitsstudien zur Erschließung eines erweiter-
ber 2016 Klarheit über die weitere Nutzung der 900 MHz- und 1800                 ten Spektrums für die Nutzung durch drahtlose Mikrofo-
MHz-Frequenzen ab 2017 zu verschaffen. Die Bundesnetzagentur                     ne
strebt im Interesse der Mobilfunknetzbetreiber an, dieses Verfahren
im Jahr 2013 abzuschließen und die neuen Frequenznutzungs-                  •    Erhöhung der Spektrumseffizienz für Richtfunksysteme
rechte zu erteilen. Die Bundesnetzagentur wird zunächst den Be-                  durch asymmetrische Datenübertragung
darf an Frequenzspektrum in den beiden Frequenzbändern ermit-
                                                                            •    Verträglichkeitsstudien für Funkanwendungen der Indus-
teln und darauf beruhend prognostizieren, ob und in welchem Um-
                                                                                 trie (Automatisierungsprozesse) und medizinische An-
fang die Frequenzen knapp sind. Auf diesen Tatsachenfeststellun-



Bonn, 7. Dezember 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4262                                  – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         23 2011


          wendungen in oder benachbart zu ISM-Bändern (2,4            Marktüberwachung
          GHz, 5,8 GHz)
                                                                      Im Rahmen der Marktüberwachung überprüft die Bundesnetzagen-
     •    Untersuchung der Sharingbedingungen von sogenann-
                                                                      tur die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2004/108/EG
          ten Short Range Devices (SRDs) (z.B. für Smart-Mete-
          ring/Smart-Grid) in den Bändern 863-870 MHz bzw. 870-       über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
          876/915-921 MHz mit andern SRDs im gleichen Band            (EMV-RL) und der Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Te-
          und der Verträglichkeit mit LTE und GSM-R in den be-        lekommunitaktionsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerken-
          nachbarten bzw. gleichen Bändern                            nung ihrer Konformität (R&TTE-RL) und verhindert bzw. beschränkt
                                                                      das Inverkehrbringen nichtkonformer Produkte zum Schutz der Ver-
     •    Untersuchung der Sharingbedingungen für unterschiedli-      braucher und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Hier
          che SRD-Anwendungen bei 169MHz, 17 GHz, 60 GHz,             sind neben den regulären Prüfungen insbesondere die folgenden
          77 GHz und 122 GHz                                          Aktivitäten geplant:
     •    Fortführung der Studien zur funkverträglichen Nutzung
          der „White Spaces“ im TV-Band 470-790 MHz durch an-              •    Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit mit den Zollbehör-
          dere Funkanwendungen                                                  den. Im Fokus steht dabei, bereits die Einfuhr von nicht-
                                                                                konformen Produkten aus Drittländern zu verhindern
     •    Technische Studien zur Internet-Datenübertragung zwi-                 (inkl. der Angebote in elektronischen Medien, wie z.B.
          schen Flugzeugen und Bodenstationen in Europa in aus-                 Internetauktionsplattformen, Online-Shops etc.).
          gesuchten Frequenzbereichen
                                                                           •    Aktive Begleitung des Implementierungsprozesses des
     •    Modifizierung der Block Edge Mask für das Band 3400-                  neben dem bereits bestehenden RAPEX-System (Rapid
          3800 MHz für zukünftige Mobilfunksysteme mit hohen                    Exchange of Information Systemallgemeines Informati-
          Datenraten                                                            onssystem) von der Kommission zur Verfügung gestell-
                                                                                ten weiteren Informationssystems für die europäischen
     •    Vom Ergebnis der im Januar/Februar 2012 stattfinden-                  Marktüberwachungsbehörden.
          den ITU Weltfunkkonferenz abhängige Funkverträglich-
          keitsstudien; ein mögliches Thema könnte z.B. die welt-          •    Durchführung einer gemeinsamen, bilateralen Markt-
          weite Harmonisierung der Spektren für breitbandige Mo-                überwachungskampagne mit der Marktüberwachungsbe-
          bilfunkdienste sein.                                                  hörde aus den Niederlanden.

                                                                           •    Angleichung der Arbeits- und Bewertungsmethoden der
                                                                                nationalen Marktüberwachungsbehörden. Als ein we-
                                                                                sentliches Element hierfür soll ein einheitliches elektroni-
Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung                        sches Hilfsmittels zur Durchführung einer Risikobewer-
                                                                                tung für Produkte, die unter die R&TTE-RL fallen, entwi-
Aufgrund der hohen Anzahl gefundener Leckstellen in den vergan-                 ckelt werden.
genen zwei Jahren werden auch 2012 die messtechnischen Unter-
suchungen zur Beseitigung der unzulässigen Störabstrahlung aus        Technische Richtlinie für den Notruf
Kabelnetzen entsprechend den §§ 3 und 5 SchuTSEV fortgesetzt.
Diese Maßnahmen beziehen sich vor allem auf den Schutz des            Mit der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) wur-
Instrumentenfluglandesystems (ILS), der Flugfunk- und Flugnaviga-     den die technischen Einzelheiten für die Notruflenkung auf der Ba-
tionsanwendungen sowie der Funkanwendungen von Behörden               sis von Verwaltungsgrenzen festgelegt. Für die Umstellung von der
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).                     bisherigen, Ortsnetz-basierten Notruflenkung auf das neue Verfah-
                                                                      ren müssen die verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaf-
Normung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit            fen werden. Die entsprechenden Datenbanken der Bundesnetz­
                                                                      agentur sind so zu strukturieren, dass eine IT-gestützte Vorgehens-
                                                                      weise bei der Verwaltung der Notrufursprungsbereiche auf der Ba-
Die Bundesnetzagentur wird die bei CENELEC und im internationa-
len Spezialkomitee für Funkstörungen IEC/CISPR begonnenen             sis der über 12.000 Gemeindegebiete in Deutschland möglich ist.
­Arbeiten zur Erhöhung der Störfestigkeit von Ton- und Fernseh-
 rundfunkempfängern und Komponenten von Breitband-Kabelfern-          Die Novellierungen des TKG sowie der Verordnung für Notrufver-
 sehnetzen und zur Bereitstellung ergänzter EMV-Produktnormen         bindungen (NotrufV) erfordern eine Anpassung der TR Notruf. Ins-
 weiter begleiten.                                                    besondere müssen die Kriterien für die Genauigkeit und die Zuver-
                                                                      lässigkeit von Standortdaten, die zusammen mit dem Notruf über-
Zudem gilt es, die im Rahmen der geplanten Normungsaktivitäten
                                                                      mittelt werden müssen, in Abstimmung mit den zuständigen Lan-
der Internationalen Elektrotechnischen Kommission IEC und des
CISPR für Smart Grid und Smart Metering die vorhandenen EMV-          desbehörden und der Telekommunikationsindustrie erarbeitet und
Normen mit Anforderungen im Frequenzbereich von 2 kHz bis             in der neuen Ausgabe der TR Notruf festgelegt werden.
150 kHz zu ergänzen. Auf IEC-Ebene ist besonders wichtig, dass
die notwendigen Normungsarbeiten sorgfältig zwischen den für die      Auf europäischer Ebene müssen die Standards erarbeitet werden,
Störfestigkeit und für die Störaussendung zuständigen Gremien ab-     welche die Ermittlung und Übermittlung von Standortdaten auch bei
gestimmt und koordiniert werden, um die notwendigen Aufwendun-        Telefondiensten mit nomadischer Nutzung sicherstellen. Dies ist
gen für die Marktbeteiligten zu minimieren.
                                                                      eine schwierige Aufgabe, weil die existierenden internationalen
Die Bundesnetzagentur wird sich in den einschlägigen internationa-    Standards in diesem Bereich, insbesondere bei IETF, nicht mit den
len Arbeitsgruppen für eine Aufnahme der Rundfunkempfänger-           gesetzlichen Forderungen bezüglich des Datenschutzes in
Anschlusskabel unter die Regelungen der EMV-RL einsetzen. Nur         Deutschland im Einklang sind.
mit hinreichend geschirmten Anschlusskabeln sind bei Gleichfre-
quenznutzung im Kabel und im Funk gegenseitige Störungen zu           Technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen
vermeiden; z. B. können sonst nicht gewollte Aussendungen aus
Kabelfernsehnetzen Sicherheitsfunkdienste stören, oder der LTE-
Mobilfunk und die DAB Plus-Sender die Übertragung von Rund-           Mit ihren Aufgaben bei der technischen Umsetzung von Überwa-
funkprogrammen oder Internetdaten in Kabelfernsehnetzen.              chungsmaßnahmen leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen



                                                                                                                 Bonn, 7. Dezember 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2011                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                  4263


Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Insbeson-      den und um Stellungnahme ersucht. In 2012 wird das Gremium
dere ist die nach § 110 Abs. 3 TKG zu erarbeitende Technische          nicht nur weiter seine internen Regelungen zu Ablauf und Organi-
Richtlinie (TR TKÜV) eine wesentliche Grundlage für die Gestal-        sation dieses komplexen und zeitlich äußerst engen Verfahrens
tung der Überwachungstechnik durch die beteiligten Telekommuni-        erarbeiten, sondern dieser neuen Rolle auch in der Praxis gerecht
kationsunternehmen, Hersteller und Sicherheitsbehörden. Die            werden müssen. Hier wird sich die BNetzA in den Ad-hoc-Experten-
Richtlinie muss bei Bedarf an neue Telekommunikationstechnologi-       gruppen mit der Expertise ihrer Fachleute aktiv einbringen und an
en angepasst werden.                                                   der Erstellung der GEREK-Stellungnahmen mitarbeiten.

Am 1. April 2011 ist das „neue“ Post- und Telekommunikationssi-        Die Bundesnetzagentur wird auch aktiv die Diskussion und die ge-
cherstellungsgesetz (PTSG) vom 24. März 2011 in Kraft getreten.        planten GEREK Aktivitäten zu den geplanten Empfehlungen der
Das alte PTSG vom 14. September 1994 und die auf seiner Basis          Europäischen Kommission zu „Kostenrechnungsmethoden“ sowie
erlassenen Rechtsverordnungen sind gleichzeitig außer Kraft ge-        „Nichtdiskriminierung“ einbringen. Die EU-Kommission hatte am
treten. Die Bundesnetzagentur hat bereits mit 23.500 Schreiben an      03. Oktober 2011 zwei öffentliche Konsultationen über den Zugang
die Telekommunikationsbevorrechtigten, Telekommunikationsunter-        alternativer Betreiber zu Telefonnetzen und Breitbandnetzen eta-
nehmen und Behörden über die neuen Bestimmungen und die                blierter Betreiber eingeleitet. Gegenstand der ersten Konsultation
Übergangsvorschriften informiert. Außerdem hat sie diese Informa-      ist der diskriminierungsfreie Zugang alternativer Betreiber zu Infra-
tionen auf ihren Internetseiten bekannt gemacht. Im Mobilfunk sol-     struktur und Diensten marktbeherrschender Telekommunikations-
len künftig auch Verbindungen für die Inanspruchnahme von Da-          betreiber. Die zweite Konsultation betrifft vor dem Hintergrund des
tenübermittlungsdiensten und Internetzugangsdiensten für Tele-         z.Z. stattfindenden Ausbaus von Anschlussnetzen der nächsten
kommunikationsbevorrechtigte vorrangig hergestellt werden kön-         Generation die Kostenrechnungsmethoden, nach denen die natio-
nen. Dazu hat die Bundesnetzagentur gemäß § 6 PTSG die Erar-           nalen Regulierungsbehörden die von den Betreibern für diesen Zu-
beitung von technischen Festlegungen und zeitlichen Vorgaben für       gang auf Vorleistungsebene zu zahlenden Entgelte kalkulieren. Auf
die Umsetzung eingeleitet und beabsichtigt diese, nach Einbezie-       der Grundlage der Konsultationsergebnisse plant die EU-Kommis-
hung der Verbände, im Jahr 2012 zu veröffentlichen.                    sion zu Beginn 2012 Empfehlungen zu beiden Themen vorzulegen,
                                                                       zu denen die Kommission GEREK um Stellungnahme ersuchen
Im Zeitraum 2010/2011 wurde die TR TKÜV in den Versionen 6.1           wird. Die Bundesnetzagentur wird sich aktiv an der Erarbeitung
und 6.2 fortgeschrieben. Nachdem die Version 6.1 der TR TKÜV,          dieser Stellungnahmen beteiligen.
mit Erweiterungen zur sogenannten 4. Generation des Mobilfunks
(Long Term Evolution, LTE) bereits Ende des Jahres 2011 veröf-         Ebenfalls für 2012 zu erwarten sind die Vorarbeiten der Europä-
fentlicht wurde, ist innerhalb des ersten Halbjahres 2012 mit dem      ischen Kommission zur Überprüfung und Bewertung des 2010 ein-
Inkrafttreten der Version 6.2 zu rechnen. Die Version 6.2 bezieht      gereichten GEREK. Auf der Grundlage von Artikel 23 der VO
sich auf die in der Ausgabe 6.0 der TR TKÜV erstmals festgelegten      1211/2009 veröffentlicht die Kommission innerhalb von drei Jahren
Schnittstelle zum Auskunftsersuchen von Verkehrsdaten auf der          nach Tätigkeitsaufnahme von GEREK einen Bewertungsbericht
Basis einer ETSI-Spezifikation und berücksichtigt Erfahrungen der      über die durch die Tätigkeiten gesammelten Erfahrungen. Der Be-
daran teilnehmenden Unternehmen und berechtigten Stellen sowie         wertungsbericht umfasst die von dem GEREK und dem Büro erziel-
den Herstellern der Schnittstelle.                                     ten Ergebnisse und ihre jeweiligen Arbeitsmethoden im Hinblick auf
                                                                       ihre jeweiligen Ziele, Aufträge und Aufgaben, die der Verordnung
                                                                       und in ihren jährlichen Arbeitsprogrammen festgelegt sind. In dem
                                                                       Bewertungsbericht werden die Standpunkte der beteiligten Kreise
                                                                       auf gemeinschaftlicher und auf nationaler Ebene berücksichtigt,
     7.   Internationale Aufgaben                                      und er wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
                                                                       Dieser Bericht wird in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK er-
GEREK                                                                  arbeitet werden. Auch hier wird die Bundesnetzagentur ihren Sach-
                                                                       verstand, insbesondere die bisher gesammelten Erfahrungen ein-
                                                                       bringen, um aktiv und gestaltend an der Überprüfung mitzuwirken.
Die Bundesnetzagentur wird sich auch in 2012 aktiv in die Vielfälti-
gen Beratungen des Gremiums der europäischen Regulierungs-
stellen für elektronische Kommunikation (GEREK) einbringen. Das        Twinning-Projekt
Gremium wird auch auf der Basis des im Dezember 2011 verab-
schiedeten Arbeitsprogramms auf die drei Themen Verbesserung           Das 2011 begonnene Twinning-Projekt mit dem israelischen Kom-
der Harmonisierung, neue regulatorische Herausforderungen und          munikationsministerium wird 2012 zum Abschluss gebracht. Dabei
Umsetzung der überarbeiteten EU-Rechtsrahmens fokussieren. Als         unterstützt die Bundesnetzagentur zusammen mit den Partnern
Schwerpunktthemen für 2012 sind hier insbesondere die Erarbei-         (der italienischen Regulierungsbehörde AGCOM und der spani-
tung von Stellungnahmen in den sog. Art.7/7a-Verfahren, Next Ge-       schen Regulierungsbehörde CMT) das israelische Ministerium bei
neration Networks Access, Netzneutralität sowie die Reform der         der Schaffung von regulatorischen Rahmenbedingungen für eine
Roaming-Verordnung zu nennen. Zudem sind die geplanten Stel-           effiziente Vorleistungsregulierung. Ziel ist es, in den einzelnen Mo-
lungnahmen von GEREK zu den anstehenden Empfehlungen der               dulen Berichte und Handlungsempfehlungen zu entwerfen, mit de-
Kommission zur Harmonisierung der Kostenrechnungsmethoden              nen der Wettbewerb gefördert und die Interessen der Endkunden
zur Festlegung der Entgelte von zentralen Zugansprodukten (wie         berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck arbeiten Kollegen der
z.B. dem Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlussleitung und        Bundesnetzagentur vor Ort als Kurzzeitexperten mit den anderen
Bitstromzugang) und zur Nichtdiskriminierung zu nennen.                Partnern zusammen.

Ende 2011 hat die EU-Kommission erstmals seit Ablauf der Umset-        Eastern Partnership Regulators Group
zungsfrist des neuen EU-Rechtsrahmens im Bereich Telekommuni-
kation wegen ernsthafter Zweifel an der EU-Rechtskonformität Ver-      Ferner wird die Bundesnetzagentur zusammen mit anderen EU-
fahren gegen eine geplante nationale Regulierungsmaßnahme              Regulierungsbehörden im Rahmen der Europäischen Nachbar-
eingeleitet. Aufgrund der neuen Bestimmungen zu den sog.               schaftspolitik den Aufbau einer Eastern Partnership Regulators
Artikel7/7a –Verfahren wird GEREK in dieses Verfahren eingebun-



Bonn, 7. Dezember 2011
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Group (EAP-Regulators Group) für den Bereich Telekommunikation         Die Bundesnetzagentur stellt hier erhebliche Personalkapazitäten
unterstützen, in der die Nicht-EU-Staaten Osteuropas sowie die         bereit, so z.B. durch die Wahrnehmung des Vizevorsitzes der euro-
Länder des südlichen Kaukasus vertreten sind. Diese Gruppe soll        päischen Vorbereitungsgruppe, die Vorsitze zweier mehrere The-
ähnlich der Kooperation der Mittelmeerregulierer EMERG im Tele-        men umfassenden Projektgruppen, der Leitung der nationalen Ar-
kommunikationsbereich aufgebaut werden (Euro-Mediterranean             beitskreise sowie der europäischen Sprecherrollen für diverse Ta-
network of Regulators), die sich bereits seit einigen Jahren bewährt   gesordnungspunkte der Weltfunkkonferenz.
hat. Dabei sollen auch hier, aufbauend auf den Erfahrungen der
europäischen Regulierungsbehörden, Fachkenntnisse ausge-               Die gemeinsamen europäischen Vorschläge, die die CEPT basie-
tauscht und Handungsempfehlungen abgegeben werden, um eine             rend auf internationalen Studien im Rahmen der ITU und eigener
Annäherung an den europäischen Rechtsrahmen sowie eine nach-           Studien innerhalb der CEPT ausgearbeitet hat, sind nun auf der
haltige und effiziente Telekommunikationsregulierung in den betref-    4-wöchigen Weltfunkkonferenz 2012 zu vertreten und zu einem
fenden Ländern zu erzielen.                                            erfolgreichen Abschluss zu bringen.

World Conference on International Telecommunications (WCIT)            Nach der Weltfunkkonferenz werden die Ergebnisse in den Gremi-
2012                                                                   en der CEPT und auch national im Rahmen der Frequenzbereichs-
                                                                       zuweisung und -nutzung umzusetzen sein. Unmittelbar nach Ab-
Im Dezember 2012 wird eine internationale Konferenz der ITU            schluss der Weltfunkkonferenz 2012 beginnt die neue Studienperi-
(WCIT 2012) stattfinden, die sich mit der Überarbeitung der Voll-      ode für die Vorbereitung der Weltfunkkonferenz 2015, deren vorläu-
zugsordnung für internationale Fernmeldedienste (International         fige Tagesordnung dann bereits vorliegt.
Telecommunications Regulations, abgekürzt ITR) beschäftigen
wird. Die Bundesnetzagentur beteiligt sich in Abstimmung mit dem       Auch für die Vorbereitung der Weltfunkkonferenz 2015 wird die
BMWi an der zur Vorbereitung der konferenz eingerichteten ITU          Bundesnetzagentur sich durch die Wahrnehmung des Vizevorsit-
Arbeitsgruppe und wird auch an der WCIT aktiv teilnehmen. Wich-        zes der europäischen Vorbereitungsgruppe und den Vorsitz einer
tigstes Ziel dieser Mitarbeit ist es sicherzustellen, dass geänderte   mehrere Themen umfassenden Projektgruppe engagieren. Der
ITR oder ein neues Regelwerk nicht dem europäischen Rechtsrah-         Vorsitz einer zweiten solchen Projektgruppe wird angestrebt.
men für TK Dienste entgegenstehen und nicht die wettbewerbsori-
entierte Entwicklung der TK-Märkte einschränken.                       Ebenfalls ca. alle vier Jahre tagt die Funkversammlung der ITU, die
                                                                       neben den organisatorischen und Verfahrensfragen des Funksek-
Vorbereitung und Einbringen von deutschen Interessen auf der           tors der ITU eine Vielzahl von Empfehlungen zu den unterschied-
Weltstandardisierungskonferenz (WTSA) der Internationalen Fern-        lichsten Funkdiensten und –anwendungen verabschieden wird. Von
meldunion (ITU-T) und der WCIT                                         besonderer Bedeutung sind hier europäische Initiativen zu kogniti-
                                                                       ven Funksystemen und drahtlosen Produktionsmitteln, die im Rah-
Die Bundesnetzagentur wird die im Verantwortungsbereich des            men der ITU einer erhöhten Aufmerksamkeit zugeführt werden sol-
BMWi stehende nationale Vorbereitung und Abstimmung der deut-          len.
schen Delegation für die im Spätherbst 2012 stattfindende Welt-
standardisierungskonferenz (WTSA) der Internationalen Fernmeld-        Wichtige Themen der ECC für 2012
union aktiv unterstützen. Dieses zweithöchste Gremium in Bezug
auf den Standardisierungsbereich (ITU-T) ist unter anderem für die
                                                                       Der Ausschuss für Elektronische Kommunikation (ECC) der Euro-
Strukturierung der Studienkommissionen (Arbeitsgruppen), für die
                                                                       päischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommuni-
Zuordnung der Arbeitsgebiete sowie für (formale) Arbeitsabläufe
                                                                       kation, dessen Vorsitz die Bundesnetzagentur inne hat, wird im
innerhalb der ITU-T und den Beziehungen zu anderen Organisatio-
                                                                       Hinblick auf Funk- und Frequenzfragen innerhalb Europas folgende
nen zuständig. Besonderes Augenmerk soll bei der Konferenz auf
                                                                       Schwerpunktthemen behandeln:
eine Verschlankung der Struktur der Studienkommissionen und da-
mit auf eine Verbesserung der Effizienz sowie der Transparenz der
Verfahrensregeln der ITU-T gelegt werden.                                   •    Reorganisation des L-Bandes (1452 – 1492 MHz),

                                                                            •    Frequenzen für breitbandige Anwendungen für Behörden
Durchführung der Weltfunkkonferenz und der Funkversammlung                       und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
2012 (WRC-12 und RA-12)
                                                                            •    Harmonisierung der Frequenzen für drahtlose Produkti-
Die Weltfunkkonferenz 2012 wird wegweisende Entscheidungen zu                    onsmittel,
einer Vielzahl von Einzelthemen und betroffenen Funkanwendun-
                                                                            •    Optimierung der technischen Regulierungsparameter im
gen treffen. Damit werden zukunftsorientierte Nutzungsmöglichkei-                Frequenzbereich 3,4 – 3,8 GHz,
ten für innovative Dienste geschaffen, so z.B. für die unbemannte
Luftfahrt.                                                                  •    Optimierung der ungepaarten Mobilfunkbänder bei 2
                                                                                 GHz.
Zur Wahrung der nationalen Interessen hinsichtlich der verschiede-
nen Funkdienste bringt die Bundesnetzagentur die deutschen Posi-       Im Rahmen der EU-Frequenzentscheidung (2002/676EG) spielt
tionen in die umfangreichen internationalen Studien im Rahmen der      das ECC eine bedeutende Rolle bei der Erarbeitung von Harmoni-
ITU und der CEPT ein. Die international eingebrachten und vertre-      sierungsentscheidungen im Funkfrequenzausschuss der EU, in
tenen Positionen werden dabei durch einen intensiven nationalen        dem die Bundesnetzagentur ebenfalls vertreten ist. Im Jahr 2012
Vorbereitungsprozess gestützt, der den interessierten Kreisen of-      werden u.a. Entscheidungen zu innovativen Mobilfunkanwendun-
fensteht und damit als Basis ein breiter Konsens der deutschen         gen an Bord von Flugzeugen sowie Aktualisierungen der Entschei-
Positionen garantiert wird. Neben der CEPT und der ITU hat die         dung zu Kleinleistungsfunkanlagen erwartet. Der Funkfrequenzaus-
Bundesnetzagentur auch an der Stellungnahme der „Radio Spec-           schuss wird ebenfalls eine wesentliche Rolle bei der Implementie-
trum Policy Group“ zur Weltfunkkonferenz intensiv mitgearbeitet.       rung des ersten mehrjährigen frequenzpolitischen Programms
                                                                       (RSPP) der EU spielen, dessen Veröffentlichung für Anfang 2012
                                                                       erwartet wird.



                                                                                                                 Bonn, 7. Dezember 2011
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                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2011                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –               4265


Aktivitäten der „Radio Spectrum Policy Group“ (RSPG)                        8.   Standardisierungaktivitäten bei ITU, 3GPP, ETSI CEN
                                                                                 und CENELEC
Die Bundesnetzagentur wird auch 2012 an den Sitzungen der
RSPG teilnehmen und aktiv die zu erarbeitenden Stellungnahmen          „Internet der Dinge“ (ITU-T, EU-KOM)
mitgestalten. Die RSPG berät die EU-Kommission aus politischer
Sicht zu aktuellen Frequenzthemen und die RSPG-Stellungnahmen          Die Bundesnetzagentur begleitet die Entwicklungen und Standardi-
sollen bei den EU-Aktivitäten weitestgehend berücksichtigt werden.     sierung im Bereich „Internet der Dinge“ vorrangig durch Teilnahme
Neben diversen sektoralen Einzelthemen wird auch in der RSPG           an der von der EU-Kommission zu diesem Thema eingerichteten
die Begleitung des RSPP unter Berücksichtigung nationaler Struk-       Expertengruppe sowie entsprechenden technischen Gruppen, wie
turen und Ressourcen eine wesentliche Rolle spielen.                   z.B. Studienkommissionen, innerhalb der Internationalen Fernmel-
                                                                       deunion (ITU-T) oder in den technischen Komitees des europä-
Überprüfung der Erfüllung der Versorgungsverpflichtung bei 800         ischen Institutes für Standardisierung in der Telekommunikation
MHz im Rahmen des Breitbandausbaus im ländlichen Raum                  (ETSI). Neben diversen „traditionellen“ technischen Aspekten im
                                                                       Bereich der Standardisierung sind ebenso zentrale Fragestellungen
Die Zuteilungsinhaber der versteigerten 800 MHz-Frequenzen ha-         im Bereich „Governance“ zu bewältigen. Mit einer weiteren und ggf.
ben eine stufenweise Aus- und Aufbauverpflichtung. Die Bundes-         zukünftig intensivierten Begleitung durch die Bundesnetzagentur
länder hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breit-      kann eine entsprechende nationale Einflussnahme gewährleistet
bandtechnologien un- bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden         bleiben.
benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstu-
fen unterteilt wurden. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequen-      Interoperabilität im Bereich Rundfunkübertragung
zen müssen zunächst mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der
benannten Städte und Gemeinden in einer vorangegangenen Prio-          Standards und Spezifikationen für digitale Fernsehempfangsgeräte
ritätsstufe versorgen. Erst danach können sie mit dem Ausbau in        sollen die Nutzung geschützter Rundfunk- und breitbandiger Multi-
der darauf folgenden Stufe beginnen. 2011 konnte bereits in sechs      mediadienste unterschiedlicher Anbieter im Sinne des Verbrau-
von den 13 Bundesländern die Erfüllung der Versorgungsverpflich-       chers gewährleisten und so den Wettbewerb fördern. Die Verwen-
tung in den von den Ländern benannten un- oder unterversorgten         dung unterschiedlicher Zugangsberechtigungs- und digitaler Rech-
Städten und Gemeinden in allen Prioritätsstufen festgestellt und       temanagementsysteme (CA/DRM-Systeme) sowie anbieterbezoge-
damit eine freizügige Nutzung der Frequenzen in diesen Bundes-         ner Middleware müssen unterstützt werden.
ländern zugelassen werden. Da der Breitbandausbau weiter zügig
voran schreitet, wird in 2012 die Fortentwicklung der Breitbandver-    Die im „Aktionsbündnis verbraucherfreundliche Endgeräte für hori-
sorgung in der Bundesrepublik aufmerksam zu beobachten sein            zontale Märkte – Austauschbare CA/DRM-Systeme“ unter Modera-
und die Erfüllung bzw. der Stand der Versorgungsverpflichtung in       tion der Bundesnetzagentur an diesem Ziel arbeitenden hochrangi-
den anderen sieben Bundesländern überprüft werden.                     gen Vertreter aller unmittelbar Marktbeteiligten haben die kommer-
                                                                       ziellen, technischen und aus Verbrauchersicht unabdingbaren An-
Deutsche Koordinierungsinitiative WEDDIP / NEDDIF                      forderungen für ladbare CA/DRM-Systeme beschrieben und bei
                                                                       ETSI eingebracht. Die daraus resultierenden und zum Teil schon
Um einen möglichst effizienten und reibungslosen Übergang im           erarbeiteten Vorschläge für eine technische Spezifikation für die
Rahmen der Umsetzung der Digitalen Dividende zu gestalten, wur-        Standardisierung und die Gestaltung einer Trusted Third Party zur
den von der deutschen Verwaltung folgende multilaterale Koordi-        Gewährleistung der Sicherheitsaspekte sollen jetzt im europä-
nierungsgruppen initiiert:                                             ischen Rahmen in die Standardisierung eingebracht werden. Im
                                                                       internationalen Standardisierungsumfeld bei der ITU-T sind die
     •    WEDDIP (Western European Digital Dividend Implemen-          Rahmenbedingungen auch für die weltweite Verwendung dieses
          tation Platform) – Belgien, Frankreich, Irland, Luxem-       künftigen Standards zu schaffen.
          burg, Schweiz, Holland, Vereinigtes Königreich und
          Deutschland sowie                                            Der die Bundesnetzagentur beratende Ausschuss für Technische
                                                                       Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) beschäftigt sich in-
     •    NEDDIF (North-Eastern Digital Dividend Implementation
          Forum) – Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Un-    zwischen mit Fragen der Middleware. Für interoperable digitale
          garn, Slowakei, Tschechische Republik und Deutschland;       Fernsehempfangsgeräte ist dann auch in diesem Bereich ein ge-
          neu hinzugetreten sind Russland, Weißrussland und die        eignetes Austauschverfahren zu entwickeln und zu standardisie-
          Ukraine.                                                     ren.

     •    Zentrale Punkte dieser multilateralen Gremien betreffen      Standardisierung von LTE Advanced im Rahmen von 3GPP
          übergeordnete Fragestellungen bei der Implementierung
          mobiler Dienste oberhalb 790 MHz:
                                                                       Bei 3GPP wurden die Arbeiten zum Release 10 von LTE-Advanced
     •    Frequenzverlagerung von Rundfunknutzungen unterhalb          weitgehend abgeschlossen und bereits Arbeiten zum Release 11
          790 MHz bei Beachtung des equitable access-Gedan-            begonnen. Zu den wesentlichen Leistungsmerkmalen beider Re-
          kens                                                         leases zählen Trägerzusammenfassung (Carrier Aggregation) so-
                                                                       wie Multistandard-Basisstationen. Beide Features stellen neue An-
     •    „Unterbringung“ der „neuen“ Koordinierungsphilosophie        forderungen an die Koexistenzbedingungen mit benachbarten
          (s. unter 1.)
                                                                       Funkdiensten. Damit kann eine Überarbeitung der bestehenden re-
     •    Erarbeitung von Lösungsstrategien im Zusammenhang            gulatorischen Rahmenbedingungen einhergehen. Die Weiterent-
          mit sogen. anderen primären Diensten, welche ansons-         wicklung der technischen Spezifikationen und Geräte wird die Ar-
          ten einen restriktiven Einfluss auf die Implementierung      beiten in 3GPP bis Ende 2012 weitgehend bestimmen. Für die
          der Digitalen Dividende im Bereich 790 – 862 MHz ha-         Bundesnetzagentur ist es in dieser Phase besonders wichtig, auf
          ben könnten. Der letztere Aspekt betrifft vornehmlich den    die Berücksichtigung der Regulierungsziele in der Standardisierung
          NEDDIF-Teilnehmerkreis einschließlich Russlands.             hinzuwirken. Weiterhin spielen die Themenfelder „Global Circulati-



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on“ von „IMT-Advanced Mobilstationen“ und von „Femto-Zellen“ in       onsarchitektur, die Interoperabilität und die Sicherheit der vorgese-
den nächsten Jahren eine große Rolle.                                 henen Applikationen zu harmonisieren. Weitere Standards werden
                                                                      durch CEN und CEN/CENELEC ergänzt. Dieses Paket aus Stan-
Standardisierung von Machine-to-Machine (M2M) Kommunikation           dards und Spezifikationen soll für das erste Release der ITS Kom-
                                                                      munikation noch 2012 verabschiedet werden. Die Bundesnetz­
                                                                      agentur unterstützt insbesondere die Entwicklung der digitalen Luft-
Die Standardisierung im Bereich Machine-to-Machine (M2M) hat im
                                                                      schnittstelle durch ihren Vorsitz in der ETSI ITS WG 4.
ETSI-Komitee M2M im Jahr 2011 durch das Mandat der EU-Kom-
mission M/441 (Smart Metering) Fahrt aufgenommen. Die weitere
Arbeit wird durch die Erarbeitung einer gemeinsamen Architektur
und von Protokollen im Zusammenwirken mit bereits vorhandenen
Funkschnittstellen, wie GSM/UMTS/LTE, DECT, WLAN, Bluetooth           B         Qualifizierte elektronische Signatur
etc. geprägt. Es wird darauf zu achten sein, dass diese Funktech-
niken in den zuständigen Gremien um M2M-Komponenten erwei-            Die Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur nimmt
tert werden. Ziel ist die umfassende Standardisierung zur Vernet-     aufgrund der bestehenden (z.B. Abfallnachweisverfahren, elektroni-
zung und Verwaltung von Anwendungen der Bereiche „Industrie-          sches Gerichts- und Verwaltungspostfach, elektronisches Grund-
maschinen“, „Smart Metering“, „eHealth“, „Connected Consumer“,        buch) und zukünftig umzusetzenden Anwendungen (z.B. elektroni-
„Home Control“, „Security“ und „Automotive / Intelligent Transport    sches Personenstandsregister) immer mehr zu.
Systems“.
                                                                      Während die aufgezählten Beispiele meist nur für einen bestimm-
eCall und Harmonised eCall European Pilot (HeERO)                     ten Personen- bzw. Berufskreis von Bedeutung sind, wird eines der
                                                                      Großprojekte des Bundes, der am 01. November 2010 eingeführte
Im Jahr 2015 wird der europaweite Notruf aus Kraftfahrzeugen ver-     elektronische Personalausweis, auch Anwendungsmöglichkeiten
bindlich in Europa eingeführt. Die unter Mitwirkung der Bundesnetz­   für den Bürger eröffnen. Im Jahr 2012 soll der Personalausweisin-
agentur entwickelten Standards werden nun im Pilotprojet HeERO        haber nun auch die Signaturfunktion des Personalausweises nut-
implementiert und getestet und ggf. ermittelte Unstimmigkeiten in     zen können, um qualifizierte elektronische Signaturen zu erstellen.
die Standardisierungsgremien zur Korrektur rückgekoppelt.             Hierdurch werden aber auch die bereits schon jetzt vielfach nach-
                                                                      gefragten Beratungsleistungen der Bundesnetzagentur zu deren
Konzepte zur flexiblen Frequenznutzung – Software Defined Radio       Anwendung und Umsetzung z.B. in Geschäftsprozessen seitens
(SDR) und Cognitive Radio (CR)                                        der Unternehmen und der Bürger weiter ansteigen.


Innerhalb von ETSI wird seit Anfang 2011 konkret an der Standar-      Die Bundesnetzagentur wird auch im Rahmen des weiteren Verfah-
disierung für SDR/CR gearbeitet. Die Bundesnetzagentur hat damit      rens der vom BMWi initiierten Novellierung des Signaturgesetzes
begonnen, zusammen mit Industriepartnern technische Konzepte          und der Signaturverordnung tätig sein. Die Novellierung befindet
für eine flexiblere Spektrumsnutzung im Rahmen von EU-For-            sich in der zweiten Ressortabstimmung und wird im Jahr 2012 wei-
schungsprojekten (Faramir, OneFit und Quasar) zu entwickeln und       ter vorangetrieben.
die relevanten Forschungsergebnisse in die Standardisierung ein-
zubringen. Die Bundesnetzagentur wird sich in den EU-Gremien für      Auch auf europäischer Ebene wächst die Bedeutung der rechtsver-
ein formales Standardisierungsmandat einsetzen, um die Bereit-        bindlichen elektronischen Signatur. Ein Beispiel ist die von der EU-
stellung von harmonisierte Standards für SDR/CR zur Anwendung         Kommission mit Nachdruck betriebene Überarbeitung der Signatur-
unter der R&TTE-RL zu fördern.                                        richtlinie 1999/93/EG. Bereits im März 2012 soll ein erster Entwurf
                                                                      zur Kommentierung durch die Mitgliedsstaaten vorliegen. Wie be-
Broadband Direct Air to Ground (BDA2G)                                reits im Vorfeld geschehen wird sich die Bundesnetzagentur auch
                                                                      hier aktiv beteiligen und beratend bzw. kommentierend mitwirken.
Die Nachfrage nach einem überall verfügbaren Internetzugang
nimmt stetig zu. Dies schließt nunmehr auch den Breitbandzugang       Des Weiteren werden auch bestehende europäische Vorhaben
an Bord von Flugzeugen ein, der dann sowohl durch Passagiere          weiter vorangetrieben. Die im Rahmen der europäischen Dienstleis­
(z.B. E-Mail, Internet, Infotainment, Sprachkommunikation), als       tungsrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
auch durch die Fluglinien und/oder Flugzeughersteller zur Prozess­    Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember
optimierung genutzt werden kann. Existierende satellitenbasierte      2006, Richtlinie 2006/123/EG) und der EU-Kommissionsentschei-
Lösungen haben bisher nicht die gewünschte Akzeptanz erzielt. In      dung 2009/767/EG verbindlich zu erstellenden und zu führenden
der europäischen Standardisierung wurde damit begonnen, ent-          vertrauenswürdigen Listen der von den Mitgliedstaaten beaufsich-
sprechende alternative, breitbandige Funklösungen, mittels denen      tigten bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter werden
ein Zugang über direkte Verbindungen zwischen Bodenstationen          fortlaufend gepflegt, auf gegenseitige Prüfbarkeit kontrolliert und
und Flugzeugen hergestellt werden sollen, zu untersuchen. Für die     weiter verbessert. Für die Bundesrepublik Deutschland erstellt die
Bundesnetzagentur ist es besonders wichtig, auf die Berücksichti-     Bundesnetzagentur diese Liste, pflegt und überarbeitet sie. Die
gung der Regulierungsziele (wie bspw. die Sicherstellung der Funk-    Bundesnetzagentur arbeitet auch an der Fortentwicklung der tech-
verträglichkeit mit anderen Funkdiensten sowohl am Boden, als         nischen Anforderungen dieser Liste in den jeweiligen EU-Gremien
auch in der Luft) in der Standardisierung der Anwendung hinzuwir-     mit.
ken.
                                                                      Daneben schreiten die europäischen Standardisierungen im Be-
Verkehrstelematik                                                     reich der qualifizierten elektronischen Signatur weiter fort. In die-
                                                                      sem Rahmen engagiert sich die Bundesnetzagentur auch zukünftig
                                                                      in nationalen, europäischen und internationalen Gremien. Im Mittel-
Die Standardisierung für Intelligente Transportsystem (ITS) wird
                                                                      punkt stehen hierbei die Mitarbeit bei FESA (Forum of European
durch das Mandat M/453 der Europäischen Kommission stark vor-
                                                                      Supervisory Authorities for Electronic Signatures), wo seit April
angetrieben. Bis Mitte 2012 sind allein durch ETSI etwa 65 Stan-
                                                                      2010 im Vorstand mitgearbeitet wird, sowie die Mitarbeit bei ETSI /
dards und Spezifikationen zu verabschieden, um die Kommunikati-



                                                                                                                 Bonn, 7. Dezember 2011
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                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
23 2011                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 4267


ESI (European Telecommunications Standards Institute / Electronic           3.   Regulatorische Behandlung von Bündelprodukten
Signatures and Infrastructures).
                                                                       Die Aktualität des Themas „Bündelprodukte“ ist nach wie vor gege-
Auch im Jahr 2012 werden Beratungsleistungen für den Aufbau            ben, weshalb die Bundesnetzagentur die Entwicklung von Grund-
von Signaturinfrastrukturen nach deutschem Vorbild für ausländi-       sätzen zur Überprüfung von Bündelprodukten und vertraglichen
sche Regierungen erbracht, insbesondere für EU-Aufnahmekandi-          Sondermodellen weiterhin für notwendig hält. Denn die DP AG of-
daten sowie außereuropäische Staaten, die eine verstärkte Koope-       feriert aufgrund sich verstärkenden Wettbewerbsdrucks solche An-
ration mit der EU anstreben.                                           gebote zunehmend am Markt. Die Bundesnetzagentur schlägt da-
                                                                       her vor, dieses Thema erneut in den Vorhabenplan aufzunehmen.

                                                                       Mit Blick auf postalische Dienstleistungen ist ein zunehmender
C         Post                                                         Trend zu Produkt- und Preisdifferenzierung zu verzeichnen. Im Zu-
                                                                       sammenhang mit integrierten logistischen Dienstleistungen werden
                                                                       verstärkt Bündelprodukte vermarktet. Hierbei werden von der
Aus den im Jahr 2012 anstehenden Tätigkeiten im Bereich der
                                                                       DP AG Brief- und Paketbeförderungsleistungen mit kundenindividu-
Postregulierung sind die nachfolgenden Tätigkeiten hervorzuhe-
                                                                       ellen Systemlösungen (Poststelle usw.) angeboten, welche sich
ben.
                                                                       auch auf vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen erstrecken.
                                                                       Zu beobachten ist bei der DP AG außerdem eine Tendenz zur kun-
     1.   Vorteile von Kooperationen im Postmarkt und Mög-             denindividuellen und regionalisierten Tarifierung. Daher bedarf es
          lichkeiten ihrer Förderung                                   einer weiteren Konkretisierung der im § 20 PostG verankerten Prü-
                                                                       fungsmaßstäbe.
In letzter Zeit haben sich am Markt für Briefdienstleistungen ver-
schiedene Unternehmen zu „Verbundkooperationen“ zusammenge-            Dies gilt umso mehr, als Hybridprodukte ebenfalls Bündelprodukte
schlossen, d.h. es werden nahezu flächendeckende Zustellnetze          durch die erforderliche Einbeziehung postvorbereitender Dienstleis­
gebildet, indem sich die Unternehmen gegenseitig die Möglichkeit       tungen (Druck, Kuvertierung, Frankierung) darstellen. Deshalb ist
einräumen, eingelieferte Sendungen durch Partnerunternehmen in         insbesondere die Entwicklung des E-Postbriefs der DP AG beob-
deren Zustellgebieten zustellen zu lassen.                             achten. Neben den postvorbereitenden Dienstleistungen wird hier
                                                                       zusätzlich mit dem Onlinezugang gebündelt. Im kommenden Jahr
                                                                       wird voraussichtlich das „Konkurrenzprodukt De-Mail“ an den Markt
Die Bundesnetzagentur begrüßt die Aktivitäten dieser Postdienst­
                                                                       gehen, das Unternehmen TNT Post Holding Deutschland GmbH
leister, da sie in einem stagnierenden Markt ein wichtiges Element
                                                                       bietet zudem seit November 2010 ein eigenes Hybridprodukt „print
zur Wettbewerbbelebung sind.
                                                                       my post“ an. Auch andere Postdienstleister haben solche Hybrid-
                                                                       postprodukte in ihrem Portfolio; es wird daher interessant sein, die
Im Jahr 2012 möchte die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen          Marktentwicklung für diese Dienstleistungen zu beobachten.
für die Bildung von Verbundkooperationen und Möglichkeiten ihrer
Förderung deshalb näher untersuchen.

Zunächst sollen die beiden derzeitig am Markt befindlichen Modelle
                                                                       D         Energie
dargestellt und ihre Charakteristika herausgearbeitet werden. Im
nächsten Schritt werden die jeweiligen Erfolgs- und Risikofaktoren
analysiert und gegenübergestellt. Daran schließt sich die Ermittlung   Aus der Vielzahl der im Jahr 2012 anstehenden Tätigkeiten im Be-
der für die Wettbewerbsentwicklung bedeutsamen Faktoren und            reich Energie sind die nachfolgenden Tätigkeiten hervorzuheben.
ihre Bewertung an. Hieran anknüpfend könnten Möglichkeiten und
Bedingungen zur Förderung der Verbundkooperationen durch die
                                                                            1.   Netzentwicklungsplan Elektrizität
Bundesnetzagentur abgeleitet werden. Abschließend soll eine Ab-
schätzung des Entwicklungspotenzials und der Erfolgsaussichten
von Verbundkooperationen für den Briefmarkt erfolgen.                  Im Jahr 2012 werden die Übertragungsnetzbetreiber der Bundes-
                                                                       netzagentur erstmalig den Entwurf eines 10-Jahresnetzentwick-
                                                                       lungsplans vorlegen. Im Rahmen der Erstellung des Netzentwick-
                                                                       lungsplanes ist eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vorgese-
                                                                       hen. Auf Grundlage eines durch die Bundesnetzagentur konsultier-
     2.   Benchmarking des Stands des Wettbewerbs auf den              ten und genehmigten Szenariorahmens, in dem Annahmen über
          Postmärkten anderer EU-Mitgliedstaaten                       die wesentlichen zukünftigen energiewirtschaftlichen Entwicklungs-
                                                                       linien getroffen werden, werden die Übertragungsnetzbetreiber den
                                                                       zukünftigen Transportbedarf ermitteln.
Die Bundesnetzagentur wird im kommenden Jahr einen Bench-
mark zum Stand des Wettbewerbs auf den Postmärkten anderer
EU-Mitgliedstaaten durchführen, um einen Überblick über aktuelle       Das Resultat wird ein Netzentwicklungsplan sein, der alle Maßnah-
Entwicklungen in anderen Ländern nach der vollständigen Marktöff-      men zur Optimierung, Ausbau und Verstärkung des Netzes enthält,
nung in einer Reihe anderer Mitgliedstaaten zum 1. Januar 2011 zu      die in den nächsten zehn Jahren für einen zuverlässigen und siche-
bekommen. Dies dient u.a. der Einschätzung der Wettbewerbs-            ren Netzbetrieb notwendig sind.
möglichkeiten deutscher Postdienstleister auf anderen Postmärkten
der Gemeinschaft. Es erlaubt auch eine Einordnung des Stands           Die Bundesnetzagentur wird diesen Prozess mit gutachterlicher
des Wettbewerbs in Deutschland im Vergleich zu den Märkten der         Unterstützung begleiten und den Entwurf des Netzentwicklungs-
anderen Mitgliedstaaten sowie seiner Entwicklungschancen im            plans nach Übergabe der Übertragungsnetzbetreiber prüfen und
Rahmen der Binnenmarktentwicklung.                                     mit einer breiten Öffentlichkeit konsultieren. Auf dieser Grundlage
                                                                       wird die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan der Bun-
                                                                       desregierung als Entwurf eines Bundesbedarfsplanes übermitteln.



Bonn, 7. Dezember 2011
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