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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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3. Fazit
Vor diesem Hintergrund wird der Eckpunkt wie folgt formuliert:
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kostenänderungen im Rahmen der Einfüh-
rung von NGNs und unterschiedlicher Ausbauszenarien kann die Bundesnetzagentur
auf Basis der bislang bekannten Fakten nicht beurteilen, ob ein reziprokes Terminie-
rungsentgelt oder Terminierungsentgelte, die die jeweils effiziente FTTx-Variante be-
rücksichtigen, angemessen sind. In jedem Fall muss das Terminierungsentgelt den
Maßstäben des TKG genügen und geeignete Anreize für effiziente Investitionen und
Wettbewerb setzen. Darüber hinaus müssten der zu erwartende Nutzen einer solchen
Regelung und der damit verbundene Aufwand seitens der Unternehmen und der Be-
hörde in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
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Eckpunkt 13
Der weitere Ausbau innovativer, hochleistungsfähiger Breitbandnetze hat erste Priori-
tät. Ob eine regionalisierte Regulierung unter diesem Aspekt vorteilhaft oder nachtei-
lig ist, wird im Rahmen der jeweiligen Marktanalyse sorgfältig erwogen und entschie-
den werden.
1. Zusammenfassung der Stellungnahmen
Von den 23 Kommentatoren, die Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf des Eckpunkte-
papiers abgegeben haben, haben 15 den Eckpunkt 13 kommentiert. Dabei zeigte sich, dass
sich ähnlich wie schon bei der Anhörung zur regionalisierten Regulierung lediglich ein Bei-
trag, der der DT AG, uneingeschränkt für die Regionalisierung – insbesondere des Bitstrom-
zugangsmarktes – aussprach.
a) Grundsatzentscheidung über Regionalisierung oder Einzelfallentscheidung im
Rahmen von Marktanalysen
Die DT AG fordert überdies, die Zulässigkeit einer (regional) differenzierten Betrachtungs-
weise in den Eckpunkten in Form einer Verwaltungsvorschrift festzulegen. Ein weiterer
Kommentator (BUGLAS) fordert, dass die Entscheidung über eine Regionalisierung von
Märkten nicht im Rahmen von Marktanalysen getroffen werden können, sondern in einem
grundsätzlichen Ansatz übergreifend betrachtet werden müsse.
Andere Kommentatoren (ECTA, IEN, QSC, Telefónica, Versatel) sprechen sich dafür aus,
über die Regionalisierung von Märkten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung im Rahmen
eines Markdefinitions-und Marktanalyseverfahrens zu befinden. Im Rahmen der Marktunter-
suchung sei auch die Auswirkung auf andere Märkte zu würdigen. Dies auch deshalb, weil
manche Märkte für eine regionalisierte Betrachtung geeigneter seien als andere. Eine Ein-
schätzung, die im Übrigen auch die DT AG teilt, die insbesondere den Markt Nr. 4 nicht für
eine Regionalisierung geeignet hält.
b) Förderung der Flächendeckung und NGA-Ausbau
Nach Auffassung der DT AG erlaube die Regionalisierung detailliertere und wettbewerbskon-
formere Festlegungen und erleichtere so die zielgerichtete Regulierung. Der Netzausbau
werde von ökonomischen, technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen bestimmt.
Insbesondere der NGA-Ausbau erfordere in sachlicher und geografischer Hinsicht eine diffe-
renziertere Betrachtungsweise. Das Unternehmen schlägt hinsichtlich zukünftiger NGA-
Netze die Einführung eines Drei-Regionen-Modells vor, mit der Bildung dreier Märkte, die
sich durch unterschiedliche Wettbewerbsintensitäten unterscheiden sollen. Auf diese Art und
Weise werde die Bildung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen für den Ausbau hoch-
leistungsfähiger Breitbandnetze geschaffen. Auch der WAR glaubt, dass mit der Einführung
von NGA die Wettbewerbsbedingungen auseinanderdriften werden.
Viele Kommentatoren erwarten im günstigsten Falle eine neutrale Wirkung (ANGA, BREKO)
regionalisierter Regulierung auf den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze. Vielfach
(BREKO, Versatel, Vodafone, WAR) befürchten sie eher eine Behinderung dieser Investiti-
onsaktivitäten, da die Regionalisierung und die damit verbundene regionale Freistellung von
Regulierung in erster Linie der DT AG strategische Spielräume eröffne. Diese könne sie nut-
zen, um mit strategischen Preisfestsetzungen entweder mehr dienstbasierte Anbieter oder
eher infrastrukturbasierte Anbieter zu bedrängen. NGA-Ausbauinvestitionen würden jedoch
auch von alternativen Anbietern vorgenommen. Insbesondere Versatel befürchtet schwer-
wiegende Konsequenzen für den Wettbewerb, wenn vor allem in den Städten Regulierung
zurückgenommen würde. Dies obwohl mit dem NGA-Ausbau, der vor allem in Ballungszent-
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ren stattfinde, ein HVt-Abbau einhergehe. Die hierdurch zu erwartende Gefährdung des TAL-
basierten Zugangs mache angemessene Alternativangebote erforderlich. Dies sei in erster
Linie ein reguliertes Bitstromzugangsprodukt. Auch sei davon auszugehen (ECTA), dass die
Skaleneffekte in NGA eher höher seien als in herkömmlichen Anschlussnetzen, so dass hier
eine regionale Segmentierung eher weniger zu rechtfertigen sei. Bei der Regulierung müsse
die Entwicklung des Wettbewerbs erste Priorität haben. Nur dadurch würde ein effizienter
Ausbau hochleistungsfähiger Netze erreicht (QSC). Das Bundeskartellamt bezweifelt, ob
durch Regionalisierung der Bitstromzugangsmärkte effiziente Investitionen gefördert werden
könnten.
c) Sicherung konsistenter Regulierung
Viele der Kommentatoren (BREKO, BUGLAS, Versatel, Vodafone) erwarten, dass durch die
Regionalisierung einzelner Märkte die Konsistenzproblematik verschärft werde. Auch fürch-
ten sie (1&1, BREKO, BUGLAS), dass durch Regionalisierung zusätzliche Entscheidungsun-
sicherheit entstehe, da hierdurch die Komplexität der Regulierungsverfahren erhöht würde,
was sich auch in einer höheren Anzahl von Verwaltungsgerichtsverfahren manifestiere.
d) Nationale Abgrenzung von Geschäftskundenmärkten
Insbesondere die Anbieter von Diensten für Geschäftkunden (ECTA, IEN) weisen darauf hin,
dass Geschäftskundenmärkte wegen der extensiven Netzabdeckung der Geschäftkunden-
anbieter und der nationalen Nachfrage ihrer Kunden nationale Märkte seien. Regionale An-
gebote erschwerten national einheitliche Produkte.
e) Berücksichtigung der Entwicklung im Ausland
Einige Kommentatoren (BUGLAS, DT AG) raten vor einer (übereilten) Entscheidung hinsicht-
lich der Regionalisierung der Regulierung die Entwicklung im Ausland zu beobachten bzw.
verweisen auf die dortigen Erfahrungen mit der Abgrenzung subnationaler Märkte.
2. Bewertung
a) Grundsatzentscheidung über Regionalisierung oder Einzelfallentscheidung im
Rahmen von Marktanalysen
Den meisten Kommentaren ist zu entnehmen, dass die Frage der Regionalisierung als eine
Einzelfallentscheidung im Rahmen von Marktanalyseverfahren geklärt werden müsse. Die
Bundesnetzagentur teilt diese Einschätzung. Die Entscheidung, ob ein Markt national oder
subnational abgegrenzt werden muss, kann nur im Rahmen eines speziellen Marktdefiniti-
ons- und Marktanalyseverfahrens geklärt werden. Grundlage für die Definition von Märkten
sind Substitutionsprüfungen und die Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen als klassi-
sche Methoden der Marktdefinition und -analyse. Dies muss für jeden Markt einzeln unter-
sucht werden; selbst die DT AG erkennt an, dass von Markt zu Markt unterschiedlich zu be-
werten ist. Eine Grundsatzentscheidung kann hier nicht weiterhelfen und ist vor dem beste-
henden Rechtrahmen auch nicht erforderlich, da er beide Möglichkeiten vorsieht.
In diesem Zusammenhang hat die ERG im September 2008 eine Common Position 17 erar-
beitet, die die verschiedenen Möglichkeiten nationaler und regionalisierter Regulierung be-
leuchtet. Auch hier wird davon ausgegangen, dass die Frage, ob Märkte national oder regio-
nal zu definieren sind, als Einzelfallentscheidung im Rahmen eines Marktanalyseverfahrens
zu klären ist.
Insofern kann dem Vorschlag der DT AG nicht gefolgt werden, die auf der Grundlage ihres
„Drei-Regionen-Modells“ bezüglich NGA-Netzen auf Basis verschiedener Infrastrukturen
grundsätzlich drei Märkte abgegrenzt sehen möchte, um hier unterschiedliche Regulierungs-
17
ERG Common Position on Geographic Aspects of Market Analysis (definition and remedies), ERG
(08) 20; http://www.erg.eu.int/doc/publications/erg_08_20_final_cp_geog_aspects_081016.pdf.
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intensitäten anzuwenden. Dieser Vorschlag übersieht, dass nur Märkte und nicht Infrastruk-
turen reguliert werden. Die Märkte werden über Substitutionsprüfungen bestimmt. Dies kann
zum einen dazu führen, dass Produkte einer Infrastruktur in einem Markt zusammengefasst
werden. Zum anderen – dies ist der häufigere Fall – können Produkte verschiedener Infra-
strukturen einen Markt bilden, deren Verwendungszwecke so ähnlich sind, dass sie aus-
tauschbar sind und oder die Wettbewerbsbedingungen sich nicht unterscheiden. Dies muss
auch im Hinblick auf die NGA-Migration für jeden einzelnen Markt geprüft werden.
b) Förderung der Flächendeckung und NGA-Ausbau
Die Bundesnetzagentur sieht sich durch die meisten Kommentare in ihrer Einschätzung bes-
tätigt, dass ein direkter Einfluss auf die Erschließung bisher nicht DSL-versorgter Gebiete
durch regional differenzierte Regulierung schwer herzuleiten ist.
Die Entscheidung über die Bildung subnationaler Märkte bzw. die Anordnung geografisch
differenzierter Verpflichtungen beruht auf der Einschätzung historischer und zukünftiger
Wettbewerbsbedingungen. Entscheidungen über regionale Differenzierung der Regulierung
können möglicherweise weitere Spielräume für preisliche Differenzierung eröffnen. Ob und in
welchem Umfang hierdurch Anreize für weiteren Infrastrukturausbau in Regionen mit Grö-
ßennachteilen entstehen, ist schwer prognostizierbar. Wettbewerb kann indirekt die Flä-
chenexploration – sofern sie wirtschaftlich tragfähig ist – fördern. Dies sieht man auch an den
immer wieder auftretenden Fällen, bei denen zunächst kein DSL-Ausbau wirtschaftlich dar-
stellbar schien, bis bei konkreten Explorationsplänen, z. B. eines Anbieters mit Funkinfra-
struktur, ein „Überdenken“ der Ausbauentscheidungen der DT AG in dieser Region einsetzte.
Da Regulierung Wettbewerb fördert, fördert sie indirekt auch den Flächenausbau, unabhän-
gig davon, ob die Regulierung auf einen nationalen oder subnationalen Markt zielt.
Die zu erwartende Migration der Zugangsnetze zu einer NGA-Infrastruktur wird Auswirkun-
gen auf die Wettbewerbsbedingungen auch im Bitstromzugangsmarkt haben, vor allem,
wenn dies von einem HVt-Abbau begleitet werden wird. Ausmaß und Umfang dieser Ent-
wicklung sind derzeit noch schwer abzuschätzen. In jedem Falle ist bei einer zukunftsgerich-
teten Analyse und Bestimmung der Regulierungsbedürftigkeit der Bitstromzugangsmärkte
auf diese Entwicklung einzugehen. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte die Entscheidung für eine
Regionalisierung des Bitstromzugangsmarktes zu einer Deregulierung insbesondere in den
Ballungsräumen führen
Dort ist der NGA-Ausbau aber schon weit fortgeschritten. Der weitere NGA-Ausbau muss
zukünftig in Gebieten mit deutlich geringerer Zahl erreichbarer Kunden erfolgen. Dort ist die
Anzahl wettbewerblicher Anbieter erheblich niedriger als in Ballungszentren. Es ist zu vermu-
ten, dass bei einer regionalisierten Betrachtung von Märkten hier eine Fortführung der Regu-
lierung zu erwarten ist 18 . Die (vermeintlichen) Anreize von Regulierungsfreiheit kommen da-
her hier ohnehin nicht zum Tragen. Regionalisierte Regulierung ist insofern nicht zielgerich-
teter als Regulierung nationaler Märkte und kann in keiner Weise dem weiteren Ausbau von
NGA förderlich sein.
Die Bundesnetzagentur nimmt den Einwand eines Kommentators auf, dass der Eckpunkt 13
missverständlich formuliert sein könnte, wenn es dort heißt: „Der weitere Ausbau innovativer,
hochleistungsfähiger Breitbandnetze hat erste Priorität.“ Auch nach ihrem Verständnis ist es
unbestritten, dass ein wesentliches Ziel der Regulierung die Sicherstellung von chancenglei-
chem Wettbewerb und dieser wiederum langfristig der beste Garant für effiziente Investitio-
nen ist.
18
Die Bundesnetzagentur hat am 23.10.2009 den Konsultationsentwurf der Marktanalyse zu Markt 5
veröffentlicht und behandelt darin ausführlich die Frage einer möglichen regionalisierten Betrachtung.
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c) Sicherung konsistenter Regulierung bei regionalisierter Regulierung
Die Bundesnetzagentur sieht auch die Gefahr, dass regionalisierte Regulierung, wenn sie zu
einem Nebeneinander von regulierten und deregulierten Regionen führt, die Chance auf die
Bereitstellung möglichst konsistent bepreister Vorleistungsprodukte verringert. Schon heute
gibt es Klagen, dass regulierte und nicht-regulierte Vorleistungsprodukte, die verschiedene
Wertschöpfungsebenen bedienen, Konsistenzprobleme erzeugen. Ein missbräuchliches
Ausnutzen strategischer Freiräume durch eine regional differenzierte Rückführung von Re-
gulierung kann nur verhindert werden, wenn in diesen Regionen nachhaltiger Wettbewerb
existiert und alternative Anbieter genügend Ausweichmöglichkeiten anbieten, so dass wett-
bewerbsbeschränkende Verhaltensspielräume nicht ausgenutzt werden können.
d) Nationale Abgrenzung von Geschäftskundenmärkten
Die Bundesnetzagentur hat bisher keine spezifischen Geschäftskundenmärkte abgegrenzt.
Dies erfolgte jeweils auf der Basis einer sorgfältigen Marktanalyse. Gleichwohl kann es nach
Substitutionsprüfungen Märkte geben, die vor allem hochwertige, auf Geschäftskunden ab-
zielende Produkte umfassen. Die räumliche Abgrenzung der Märkte wird, wie oben be-
schrieben, von den Substitutionsprüfungen und der Prüfung der Wettbewerbsbedingungen
des jeweils zu untersuchenden, sachlich abgegrenzten Marktes abhängen. Die Bundesnetz-
agentur sieht auch, dass Zugangsprodukte, die vor allem für gewerbliche Endkunden mit
hohen Qualitätsanforderungen eingesetzt werden, eher auf nationale Leistungsbeziehungen
abzielen.
e) Berücksichtigung der Entwicklung im Ausland
Die Bundesnetzagentur verfolgt im Detail die Entscheidungen der europäischen Regulie-
rungsbehörden hinsichtlich der Untersuchungen der Märkte der Empfehlung. Dabei hat sie
zur Kenntnis genommen, dass die Mehrheit der europäischen Regulierungsbehörden bisher
nationale Märkte – insbesondere beim TAL-Zugang und Bitstromzugang – definiert hat.
Gleichwohl wird die Entscheidung der Bundesnetzagentur hinsichtlich möglicher regionali-
sierter Regulierung allein von den Bedingungen und Prüfergebnissen des jeweiligen deut-
schen Marktes abhängen.
3. Fazit
Unter Würdigung und Bewertung der vorgetragenen Kommentare zu diesem Eckpunkt er-
gänzt die Bundesnetzagentur den Eckpunkt 13, um eindeutig darzulegen, dass innovativer
Netzausbau selbstverständlich mit den in § 2 TKG festgelegten Zielen der Sicherstellung
eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter
Märkte in Einklang sein muss:
Der weitere Ausbau innovativer, hochleistungsfähiger Breitbandnetze hat unter Be-
rücksichtigung der Regulierungsziele der Sicherstellung eines chancengleichen Wett-
bewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte erste Priorität.
Ob eine regionalisierte Regulierung unter diesem Aspekt vorteilhaft oder nachteilig ist,
wird im Rahmen der jeweiligen Marktanalyse sorgfältig erwogen und entschieden
werden.
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Eckpunkt 14
Transparenz ist ein wesentlicher Baustein für einen erfolgreichen Ausbau der Breit-
bandnetze. Sie muss zuerst von den Unternehmen selbst hergestellt werden. Die
Bundesnetzagentur beabsichtigt, ein hochrangig besetztes NGA-Forum zu gründen,
mit dem der Dialog zwischen Regulierer, Netzbetreibern, Herstellern, Ländern und
Kommunen gefördert wird.
Die Bundesnetzagentur arbeitet darüber hinaus mit Hochdruck an dem in der Breit-
bandstrategie der Bundesregierung angekündigten Infrastrukturatlas. Die Bundes-
netzagentur fordert die Unternehmen auf, sich an diesen Vorhaben aktiv zu beteili-
gen.
1. Zusammenfassung der Stellungnahmen
Der Eckpunkt wurde in 16 von 23 Stellungnahmen kommentiert. Im Mittelpunkt stand dabei
die angekündigte Gründung eines NGA-Forums. Die Kommentatoren haben sich hierzu fast
ausschließlich positiv geäußert. Die Themen Transparenz und Infrastrukturatlas wurden nur
am Rande erörtert.
In einigen Stellungnahmen wurde ausdrücklich die Mitarbeit im NGA-Forum angeboten
(ANGA, DLT, E-Plus, VATM, ver.di).
Die einzigen kritischen Töne zum NGA-Forum weisen darauf hin, dass das Gremium nicht
„hinter verschlossenen Türen“ mit wenigen ausgewählten Teilnehmern arbeiten (Appenzel-
ler; ähnlich Ifkom), bzw. grundsätzlich für alle Marktteilnehmer geöffnet sein sollte (BREKO,
Versatel, noch weitgehender IEN „Teilnahmemöglichkeit für alle interessierten Parteien“);
Themen und Ergebnisse sollten öffentlich kommuniziert werden.
Ferner wird von QSC darauf hingewiesen, dass das Gremium die Aufgaben der Bundes-
netzagentur nicht substituiere. Die konkrete Arbeit der Bundesnetzagentur könne nicht durch
ein Gremium ersetzt werden.
Das Thema Transparenz wurde vom BUGLAS mit einem Hinweis auf die Informationspolitik
der DT AG beim Thema HVt-Abbau erörtert. Die DT AG verweigere sich Transparenz deut-
lich mehr als die Wettbewerber (ähnlich IEN).
Hierzu argumentiert die DT AG, dass es nicht sein könne, dass Transparenz nur von ihr ge-
fordert werde. Vielmehr habe sich diese Forderung in der Migrationsphase eines gesamten
Marktes auf alle Marktteilnehmer zu beziehen.
Der Aufbau des Infrastrukturatlasses durch die Bundesnetzagentur wird begrüßt (Appenzel-
ler, BREKO, DIHK). Einige Kommentare verweisen auf ihre Stellungnahme im Rahmen der
Konsultation des Entwurfs der Rahmenbedingungen für den Infrastrukturatlas.
2. Bewertung:
Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Breitbandausbaus und der breiten Zustim-
mung für das vorgeschlagene NGA-Forum hat die Bundesnetzagentur die Absicht, kurzfristig
ein solches NGA-Forum zu initiieren.
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In dem Forum sollen unter der Leitung der Bundesnetzagentur hochrangige Vertreter der
Telekommunikationsbranche, der Energieversorger sowie der kommunalen Spitzenverbände
gemeinsam weitere Schritte entwickeln, um den in der Breitbandstrategie der Bundesregie-
rung aufgezeichneten Plan des flächendeckenden Ausbaus der Bundesrepublik Deutschland
mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen umzusetzen und zentrale Probleme der prakti-
schen Umsetzung zu lösen.
Das NGA-Forum hat einen beratenden Auftrag und soll den konsensualen Prozess in der
Branche mit Entscheidungen und Beschlüssen vorantreiben. Es kann allerdings keine recht-
lich verbindlichen Entscheidungen treffen; diese bleiben den formalen Verfahren des TKG
vorbehalten. Im Interesse der Handlungsfähigkeit ist eine Auswahl und Beschränkung der
Teilnehmer erforderlich. Die Bundesnetzagentur behält sich vor, im Rahmen der Arbeit des
Forums ergänzend Experten zu bestimmten Themen hinzuzuziehen.
Das NGA-Forum wird transparent arbeiten und alle Ergebnisse und Präsentationen – soweit
möglich – auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlichen.
a) Auftrag des NGA-Forums
Der Ausbau der Breitbandnetze in Deutschland wird zu einer weitgehenden Umgestaltung
der heutigen Telekommunikationsnetze und der Marktstrukturen führen und insbesondere
während des Migrationszeitraums eine Fülle von praktischen Fragen in unterschiedlichen
Themenkomplexen aufwerfen. Damit diese Fragen die Umsetzung der Ziele der Breitband-
strategie nicht verzögern, ist es von entscheidender Bedeutung, sie in einem Gremium zu
konzentrieren. Das NGA-Forum soll diese Themen frühzeitig aufgreifen, um den Breitband-
ausbau in Deutschland, der gewaltige Investitionen erfordert, voranzutreiben und Probleme
der praktischen Umsetzung zu lösen.
Dazu gehört auch, dass in der öffentlichen Diskussion seit der Veröffentlichung der Breit-
bandstrategie zwischen dem Ziel der erstmaligen Versorgung sog. weißer Flecken mit leis-
tungsfähigen Breitbandanschlüssen und dem Ziel der Versorgung bereits erschlossener Ge-
biete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen nicht immer ausreichend differenziert
wird. Aus diesem Grund soll das NGA-Forum möglichst rasch untersuchen, inwieweit sich
aus diesen beiden Zielsetzungen gemeinsame und unterschiedliche Fragestellungen für die
weitere Entwicklung der Breitbandversorgung ergeben und welche dies im Einzelnen sind.
Darauf aufbauend soll das NGA-Forum klären, welche Lösungsansätze jeweils für die Ver-
besserung der Breitbandversorgung gesehen werden und Priorisierungen der identifizierten
Fragen entwickeln.
Die Konsultation der Eckpunkte hat gezeigt, dass einige konkrete Themen für den Aufbau
von NGA-Netzen eine besondere Rolle spielen und daher auf jeden Fall im Rahmen des
NGA-Forums behandelt werden sollten:
So ist der Begriff Open Access von zentraler Bedeutung beim Aufbau von NGA-Netzen;
gleichzeitig sind hierzu noch viele Fragen offen. Zahlreiche Kommentatoren haben ange-
merkt, dass in einem ersten Schritt zunächst ein gemeinsames Verständnis des Begriffs
Open Access erarbeitet werden müsse. Darauf aufbauend müsse geprüft werden, unter wel-
chen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen Open Access den Breitbandausbau
positiv stimulieren kann.
In diesem Zusammenhang sollen auch technische und operationale Aspekte des Zugangs
zu Glasfasernetzen und anderen NGA-Netzen behandelt werden. Hier hat die Konsultation
der Eckpunkte gezeigt, dass der Markt eine frühzeitige Festlegung von Standards als Vor-
aussetzung für einen flächendeckenden NGA-Ausbau sieht. Dabei verfolgt das NGA-Forum
einen technologieneutralen Ansatz und betrachtet im Sinne der Anlage 1 zur Breitbandstra-
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tegie verschiedene Techniken als grundsätzlich geeignet, einen Beitrag zum flächendecken-
den Breitbandausbau zu leisten.
Dabei könnten auch Versorger eingebunden werden, um deren Rolle beim Ausbau zu erör-
tern. Die Bundesnetzagentur kann hier eine Vermittlerfunktion übernehmen mit dem Ziel,
tragfähige Kompromisse zu finden. Darüber hinaus können im Rahmen des NGA-Forums
erste Erfahrungen aus der Anfangsphase des Infrastrukturatlasses reflektiert werden, der
Ende 2009 in Betrieb genommen wurde und an dem sich ebenfalls zahlreiche Energiever-
sorger beteiligen.
Grundsätzlich ist das Thema NGA-Ausbau eng verknüpft mit Fragestellungen rund um die
Gewährung staatlicher Fördermittel für den Breitbandausbau besonders in ländlichen Gebie-
ten. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte dieser Themenkomplex jedoch außerhalb des
NGA-Forums behandelt werden, weil die Bundesnetzagentur über keine diesbezüglichen
Zuständigkeiten verfügt. Hier dürfte es zielführend sein, diese Fragen unmittelbar durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu klären. Um den unmittelbaren
Transfer von fördermittelspezifischen Fragen aus dem NGA-Forum in das BMWi zu gewähr-
leisten, ist es zweckmäßig, dass das BMWi auch unmittelbar am NGA-Forum teilnimmt.
Die Bundesnetzagentur wird als Grundlage der Arbeit des NGA-Forums einen Fragenkatalog
entwickeln.
Das NGA-Forum wird regelmäßig über seine Arbeit berichten.
b) Infrastrukturatlas
Am 08.12.2009 hat die Startphase des Infrastrukturatlas begonnen. Seither erhalten Abfra-
ge- und Nutzungsberechtigte auf Antrag von der Bundesnetzagentur Auskunft über die in
ihrer Region vorhandene Infrastruktur, die gegebenenfalls zur Mitnutzung geeignet sein
könnte. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass ein großer Bedarf an der Nutzung des Infra-
strukturatlas besteht. Insofern gilt es, den Atlas weiterzuentwickeln und diesem Bedürfnis
unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Beteiligten weiterzuentwickeln.
Die Bundesnetzagentur wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich möglichst viele Infra-
strukturinhaber am Infrastrukturatlas beteiligen und Daten über ihre Infrastruktur zur Verfü-
gung stellen. Dies ist die Voraussetzung, dass sich der Infrastrukturatlas langfristig als Hilfs-
mittel bei der Erschließung weißer Flecken und dem Ausbau mit Breitbandnetzen etablieren
kann.
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3. Fazit
Der Eckpunkt wird wie folgt angepasst:
Transparenz ist ein wesentlicher Baustein für einen erfolgreichen Ausbau der Breit-
bandnetze. Um dies zu unterstützen, hat die Bundesnetzagentur die Absicht, ein
hochrangig besetztes NGA-Forum zu initiieren, mit dem der Dialog zwischen Regulie-
rer, Netzbetreibern, Herstellern, Ländern und Kommunen gefördert wird.
Die Bundesnetzagentur wird den Infrastrukturatlas gemeinsam mit dem Bundesmi-
nisterium für Wirtschaft und Technologie, Industrievertretern, Ländern sowie den
Kommunalen Spitzenverbänden zügig weiterentwickeln. Die ersten Erfahrungen zei-
gen, dass ein großer Bedarf an der Nutzung des Infrastrukturatlas besteht. Die Bun-
desnetzagentur wird sich dabei weiterhin dafür einsetzen, dass sich möglichst viele
Infrastrukturinhaber am Infrastrukturatlas beteiligen und Daten über ihre Infrastruk-
tur zur Verfügung stellen. Dies ist die Voraussetzung, dass sich der Infrastrukturatlas
langfristig als Hilfsmittel bei der Erschließung weißer Flecken und dem Ausbau mit
Breitbandnetzen etablieren kann.
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Eckpunkt 15
Um der Bedeutung des Breitbandausbaus gerecht zu werden, regt die Bundesnetz-
agentur an, bei der Deutschen Telekom einen Konzernbeauftragten für alle Fragen
rund um den Breitbandausbau zu benennen, der direkt an den Konzernvorstand be-
richtet und insbesondere als Ansprechpartner für Kommunen und Wettbewerber zu
Fragen des Breitbandausbaus dienen könnte.
1. Zusammenfassung der Stellungnahmen
Der Eckpunkt wurde in elf von 23 Stellungnahmen kommentiert und überwiegend abgelehnt.
Hauptkritikpunkt ist das falsche Signal, dass von diesem Eckpunkt ausgehe, weil der Ein-
druck entstehen könnte, die DT AG sei das einzig wichtige Unternehmen für den Breitband-
ausbau (ANGA, DIHK, E-Plus, VATM).
QSC sieht in dem Vorschlag die Gefahr eines kritisch zu sehenden Informationsflusses zwi-
schen Wholesale- und Retail-Bereich bei der DT AG.
Allenfalls bezogen auf die Bereitstellung von Vorleistungen, also ohne die Kompetenzen hin-
sichtlich des Themas Breitbandausbau können sich Kommentatoren mit dem Vorschlag an-
freunden (BREKO, QSC).
Positiv äußert sich der DLT, weil dies den Kommunikationsprozess vereinfache. Die IEN be-
grüßt den Vorschlag ebenfalls, wünscht sich jedoch die Überprüfung der Arbeit des Kon-
zernbeauftragten durch die Bundesnetzagentur. Positiv, jedoch ohne Begründung äußert
sich Appenzeller.
2. Bewertung und Fazit
Angesichts der geringen Resonanz wird der Eckpunkt gestrichen. Er war nur als Anregung
gedacht und sollte keinen verbindlichen Charakter haben. Allerdings stellt die Bundesnetz-
agentur der DT AG anheim, durch geeignete organisatorische Maßnahmen bei der Bereit-
stellung von Vorleistungsprodukten und den hierfür notwendigen Prozessabläufen die Be-
deutung des flächendeckenden Breitbandausbau noch stärker zu berücksichtigen.
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