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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
                           Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




  3.2.1 Sollte die Bestellung von EWE TEL unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die
        Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von
        fünf Werktagen, mit Hinweis auf den Fehler ablehnen.

          Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

             o Telefon-Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
               Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o Datum
             o Gründe der Ablehnung.


  3.2.2   Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
          der angegebenen Bestellung zum Zugang zur Kabelkanalanlage. Soweit eine
          Bereitstellung beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt
          sie den Termin unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag
          über die Kollokation zustande.
          Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

             o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o   EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o   Anzahl Endverschlüsse
             o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
             o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
             o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                 SU für die Luftzirkulation)
             o   Abwärme des Netzteils
             o   Spleißbox
             o   Verbindlicher Bereitstellungstermin
             o   Ort der Übergabe

  3.2.3 Ist eine Kollokation inklusive einer virtuellen Kollokation nicht möglich, lehnt
        Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich unter Angabe der Gründe ab.
        Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

             o Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
               Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o Datum



                                                                                                         -6-

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                                Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
                                   Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




                      o Gründe der Ablehnung.

       3.2.4 Ist eine Kollokation möglich, aber nicht im gewünschten Umfang, zum
             gewünschten Termin oder nicht mit dem bestellten Zugang zu Kabelkanalanlagen,
             lehnt Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich ab und unterbreitet EWE TEL
             ein alternatives Angebot. Dieses enthält ggfs. das Angebot einer virtuelle
             Kollokation oder die Vermietung zweier unbeschalteter Glasfasern.
             Das alternative Angebot umfasst in der Regel folgende Angaben:

                      o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
                      o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                      o   EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                      o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                          Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                      o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
                      o   Anzahl Endverschlüsse
                      o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
                      o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
                      o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                          SU für die Luftzirkulation)
                      o   Abwärme des Netzteils
                      o   Spleißbox
                      o   Bereitstellungstermin

       3.2.5   EWE TEL kann das Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
               Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

                      o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
                      o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                      o   EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                      o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                          Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                      o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
                      o   Anzahl Endverschlüsse
                      o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
                      o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
                      o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                          SU für die Luftzirkulation)
                      o   Abwärme des Netzteils
                      o   Spleißbox
                      o   Verbindlicher Bereitstellungstermin

               Wenn EWE TEL das Angebot nicht annehmen will, kann EWE TEL EWE TEL
               innerhalb von zehn Werktagen nach dem Angebot ihre Bestellung ändern. Die
               geänderte Bestellung umfasst in der Regel folgende Angaben:




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                           Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




             o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o   EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
             o Anzahl Endverschlüsse
             o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
             o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
             o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                 SU für die Luftzirkulation)
             o Abwärme des Netzteils
             o Spleißbox
             o Gewünschter Bereitstellungstermin
          Die geänderte Bestellung wird unter der gleichen Bestellnummer fortgeführt,
          ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen.

  3.2.6   EWE TEL kann eine Bestellung bis zur Bereitstellung stornieren, in diesem Fall
          fällt das in der zweiten Teilentscheidung festgelegte Stornierungsentgelt an.
          Die Stornierung umfasst in der Regel folgende Angaben:

             o Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr
             o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
               Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o Datum


  4       Bereitstellung

  Die Deutsche Telekom stellt die Kollokation im MFG so zur Verfügung, dass EWE TEL
  ihre Systemtechnik installieren und betreiben kann. Die Bereitstellung erfolgt durch
  Übergabe des erforderlichen Schlüssels, der Zugangskarte und des Zugangscodes für den
  Zugang und das Alarmsystem im MFG an EWE TEL sowie des Bereitstellungsformulars
  gemäß Anlage 5. Das Bereitstellungsformular enthält wenigstens folgende Angaben:

             o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o   EWE TEL-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
             o   Festlegung des Raums für die EVS
             o   Festlegung des Raums für die Spleißbox
             o   Festlegung der SU für den DSLAM


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                              Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
                                  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




                      o Festlegung der SU für die Stromversorgung
                      o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme
                      o Gemessener Dämpfungswert für die gemäß Deutsche Telekom Vorgaben
                        notwendigen DBPO Konfiguration des DSLAM

       Ort der Übergabe ist eine Niederlassung der Deutschen Telekom.

       Bei Mängeln kann EWE TEL die Abnahme verweigern. Diese Mängel sind innerhalb einer
       gemeinsam vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachzubessern.
       Weist die Kollokation (insbesondere Schließsystem, Stromversorgung oder
       Abwärmetechnik) einen Mangel auf oder der überlassene Raum ist ganz oder teilweise
       belegt, so schafft die Deutsche Telekom auf Mangelanzeige der EWE TEL unverzüglich
       Abhilfe.

       Die betriebsbereite Bereitstellung der Kollokation erfolgt innerhalb von sechs Monaten
       nach der Bestellung.


       5       Nachweisverfahren

       Wenn die Deutsche Telekom die Bestellung einer Kollokation ablehnt, weil die
       Bereitstellung nicht möglich ist, oder sie die Kollokation gemäß Ziffer 7.4 des Hauptteils
       kündigt, so kann die EWE TEL das Nachweisverfahren einleiten. Dies erfolgt in einer E-
       Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Stelle, in der EWE TEL die Auftragsnummer der
       Deutschen Telekom angibt.

       Stufe 1: Deutsche Telekom wird innerhalb von zwanzig Werktagen die Tatsachen darlegen
       und dokumentieren, die eine Kollokation vereiteln oder eine Kündigung begründen. In der
       Dokumentation wird so weit erheblich die Nutzung des Raumes im MFG, die Nutzung des
       Netzteils sowie die Begrenzung des Raumklimas dargelegt. Weiter hat sie darzulegen,
       warum die Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.1 nicht möglich sind.

       Stufe 2: Für den Fall, dass Deutsche Telekom Kollokation im MFG (teilweise) weiterhin
       ablehnt und EWE TEL in der Stufe 1 nicht erfolgreich war, hat EWE TEL die Möglichkeit,
       innerhalb von zehn Werktagen die Bundesnetzagentur darüber zu informieren und sie zu
       bitten, ggf. durch Vor-Ort Ermittlung zu entscheiden, ob die geltend gemachten Gründe
       tatsächlich vorliegen. Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die geltend gemachten
       Gründe nicht vorliegen, fordert sie die Deutsche Telekom auf, die Bestellung innerhalb
       von zwanzig Werktagen entsprechend Ziffer 2 zu bestätigen, bzw. hebt sie die Kündigung
       auf.

       Das Nachweisverfahren hemmt weder die Bereitstellungs- noch die Kündigungsfrist.




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                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
                           Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




  6       Informationen

  Deutsche Telekom stellt in ihrem Extranet eine KVz-Liste im MS-Excel-Format ein, die
  folgende Informationen enthält:

      KVz-Standorte
      Ortsnetzkennzahl
      HVt-Anschlussbereich
      KVz-Nr.
      Standort des KVz,
  und ob der KVz
         an ein Verzweigerkabel angeschlossen ist,
         im Nahbereich eines HVt liegt,
         er durch einen anderen KVz mitversorgt wird,
         welcher KVz ihn mitversorgt,
         an ihm ein VDSL- oder ADSL-DSLAM aufgebaut ist,
         Querkabel zu andern KVz geschaltet sind,
         die geschätzte maximale Haupt- und Querkabeldämpfung,
         die geschätzte minimale Haupt- und Querkabeldämpfung sowie
         die geschätzte durchschnittliche Verzweigerkabeldämpfung KVz-APL

  Die Liste ist zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres zu aktualisieren.

  Auf Anforderung übersendet die Deutsche Telekom ab dem 01.04.2010 EWE TEL jeweils
  für sämtliche ausgebaute VDSL-Städte eine Liste im MS-Exel-Format, die die Zuordnung
  der Endkundenadressen (PLZ, Ort, Straße und Hausnummer) zu den versorgenden MFG
  enthält

  EWE TEL erhält die Angaben über KVz-Einzugsbereiche über einen informationstechnischen
  Zugang (Voranfrage Online) unter https://ecass.telekom.de. EWE TEL darf pro Nacht 100
  Anfragen stellen. In der Nacht vom 15. auf den 16. eines Monats sowie zum
  Monatswechsel dürfen aus diesem Vertrag keine Anfragen gestellt werden. Die
  Beantwortung erfolgt durch die Deutsche Telekom in der Regel am nächsten Werktag.


  7       Verfall

  Das Recht der EWE TEL, in einem MFG Systemtechnik installieren und betreiben zu
  dürfen, verfällt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bereitstellung des MFG
  den Betrieb von Systemtechnik aufgenommen hat.




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        Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




                       Anlage 2

                      Entstörung




                                                                                  -1-

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                          Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
                              Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




                                               Inhaltsverzeichnis


  1   Entstörungsfrist ....................................................................................................... 3
  2   Störungsmeldung ..................................................................................................... 3
  3   Entstörungsmeldung................................................................................................ 3
  4   Geplante Änderungen oder Abschaltungen .......................................................... 4




                                                                                                                         -2-

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5          2010            – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         785
                            Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
                               Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




       Die Deutsche Telekom behebt Störungen der auf Grund dieses Vertrages bereitgestellten
       und überlassenen Leistungen, die in ihrer Verantwortung liegen, unverzüglich im Rahmen
       der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Eingang der
       Störungsmeldung durch KUNDE bzw. bei Alarmierung durch das Alarmsystem des MFG.


       1.      Entstörungsfrist

       Störungen der 230 V-Stromversorgung oder des 48 V-Netzteils, des Klimas oder der
       Lüftung sowie des Schließsystems werden rund um die Uhr in einer Frist von sechs
       Stunden Zeiten behoben. Störungen der Kabel oder Leitungen werden innerhalb von 24
       Stunde ab Störmeldung entstört.


       2.      Störungsmeldung

       Die Störungsmeldung durch EWE TEL muss folgende Angaben enthalten:

       -    Empfänger der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom (Stelle, Telefon-Nr., E-
            Mail Adresse),
       -    EWE TEL-spezifische Angaben (Name, PLZ, Ort, Ansprechpartner/-stelle, Telefon-
            Nr., E-Mail Adresse, Kunden-Nr.),
       -    Vertrags-Nr.,
       -    Störungs-Nr. bei EWE TEL,
       -    Ansprechpartner für die Störung bei EWE TEL (Stelle, Ansprechpartner, Telefon-Nr.,
            E-Mail Adresse),
       -    ONKZ und Anschlussbereiche des KVz-Verbindungskabels,
       -    KVz-Nr.,
       -    Störungsbeschreibung,
       -    Datum und Unterschrift.

       Vor einer Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom hat EWE TEL seinen Zuständig-
       keitsbereich überprüft und dort keine Störung festgestellt.


       3.      Entstörungsmeldung

       Die Deutsche Telekom teilt dem zuständigen Ansprechpartner von EWE TEL die erfolg-
       reiche Beseitigung der Störung per Telefax unter Angabe der unten genannten Angaben
       mit.

       Die Entstörungsmeldung durch die Deutsche Telekom muss folgende Angaben enthalten:

       -    EWE TEL,



                                                                                                             -3-

Bonn, 17. März 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
786                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   5       2010
                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
                          Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




  -    Vertrags-Nr.,
  -    Störungs-Nr. bei EWE TEL,
  -    Telefon-Nr. und E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei der Deutschen Telekom,
  -    Störungs-Nr. bei der Deutschen Telekom,
  -    Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom,
  -    Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung,
  -    ggf. zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten Störungsmeldung),
  -    Datum und Unterschrift.


  4.     Geplante Änderungen oder Abschaltungen

  Die Deutsche Telekom darf in ihrem Netz erforderliche Änderungen oder Abschaltungen
  vornehmen, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der EWE TEL führen.
  Deutsche Telekom stellt sicher, dass die Beeinträchtigung auf das notwendige Minimum
  beschränkt bleibt. Deutsche Telekom kündigt die Maßnahme zwei Wochen im Voraus
  schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Unterbrechungsdauer an.




                                                                                                        -4-

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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
5      2010                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   787
     Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/077 vom 26.02.2010
        Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 3




                       Anlage 3

                         Preise




          Gemäß Ziffer 2 Hauptteil freibleibend.




                                                                                  -1-

Bonn, 17. März 2010
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