abl-08
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1460 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
I Beurteilung des Vorliegens von beträchtlicher Marktmacht auf den
Märkten für Bitstromzugang
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des TKG prüft die Bundesnetzagentur im Rahmen der Festle-
gung der nach § 10 für eine Regulierung nach Teil 2 des TKG in Betracht kommenden Märk-
te, ob auf dem untersuchten Markt wirksamer Wettbewerb besteht. Die Feststellung, dass
der Wettbewerb auf einem relevanten Markt wirksam ist, kommt nach den Leitlinien der
Kommission 171 der Feststellung gleich, dass es auf diesem Markt kein Unternehmen gibt,
das allein oder gemeinsam mit anderen eine beherrschende Stellung einnimmt. Umgekehrt
bedeutet das Fehlen von wirksamen Wettbewerb, dass es auf dem Markt Unternehmen gibt,
die einzeln oder gemeinsam mit anderen marktbeherrschend sind. Die beherrschende Stel-
lung gemäß Artikel 82 EG-Vertrag wird vom europäischen Gerichtshof wie folgt beschrieben:
dabei „verfügt ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht, wenn es entweder allein
oder gemeinsam mit anderen eine wirtschaftlich starke Stellung einnimmt, die es ihm gestat-
tet, sich in beträchtlichem Umfang unabhängig von Mitbewerbern, Kunden und letztlich
Verbrauchern zu verhalten“ 172 . Beträchtliche Marktmacht und marktbeherrschende Stellung
beschreiben den gleichen Tatbestand einer wettbewerblichen Dysfunktion. Im Folgenden
wird hierfür einheitlich der Begriff der beträchtlichen Marktmacht verwendet. Beträchtliche
Marktmacht liegt immer dann vor, wenn der Wettbewerb auf dem relevanten Markt als nicht
wirksam angesehen wird.
Die Artikel 14 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie umsetzende Formulierung des § 11 Absatz 1
Satz 3 des TKG entspricht demnach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Ge-
richtshofs zu Artikel 82 EG-Vertrag 173 . § 11 Abs. 1 S. 4 TKG bestimmt, dass die Bundes-
netzagentur bei ihrer Prüfung von beträchtlicher Marktmacht weitestgehend die von der
Kommission aufgestellten und in ihren Leitlinien in der jeweils geltenden Fassung festgehal-
tenen Kriterien berücksichtigt. 174 Die Feststellung der beträchtlichen Marktmacht erfolgt an-
hand einer Reihe von Kriterien, die für sich allein genommen nicht notwendigerweise ent-
scheidend sind, sondern aufgrund einer Gesamtbetrachtung zu bewerten sind 175 . Diese
Kriterien basieren auf marktstrukturellen und unternehmensstrukturellen Faktoren oder be-
ziehen sich auf den Bereich des Marktverhaltens. Die Würdigung inwiefern beträchtliche
Marktmacht vorliegt, beruht auf einer vorausschauenden Marktanalyse, die sich (soweit mög-
lich) auf die bestehenden Marktverhältnisse stützt.
Die nun folgende konkrete Analyse der unter Abschnitt G.1.6 abgegrenzten Bitstromzu-
gangsmärkte kann sich bei der Untersuchung der Kriterien zur Bestimmung der beträchtli-
chen Marktmacht nur zum Teil auf die bestehenden Marktverhältnisse in den Bitstromzu-
gangsmärkten beziehen, da diese Märkte im Zeitraum der Datenabfragen entweder im Be-
171 Siehe dazu Leitlinien _Rn. 112.
172 Rechtssache 27/76 United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207.
173 Siehe dazu Leitlinien Rn. 5, Rn 70.
174 Vgl. Leitlinien Rn 70f.
175 Vgl. Leitlinien RN 75 und 79.
Seite 138
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1461
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
zug auf flächendeckende Angebote erst im entstehen waren oder kaum tatsächlich realisier-
te Leistungen aufwiesen. Erst seit Juli bzw. August 2008 gibt es flächendeckende Bitstrom-
zugangsangebote auf Layer-3-Ebene (hier ex ante entgeltreguliert) und auf Layer-2-Ebene.
Um dennoch die zukünftige Wettbewerbssituation auf diesen Märkten abschätzen zu kön-
nen, werden die Wettbewerbsverhältnisse neben den aktuell bestimmbaren Absatz- und
Umsatzdaten der Bitstromzugangsangebote auch aufgrund von Marktpotenzialen, die aus
den eigenerzeugten Teilnehmeranschlussleitungen oder den Breitband-Anschlüssen (fak-
tisch vor allem vermarktete DSL-Anschlüsse) 176 der Bitstromzugangsanbieter abgeleitet
werden, sowie durch Rückgriff auf die Wettbewerbsverhältnisse korrespondierender End-
kundenmärkte vorausschauend bestimmt.
Im Folgenden wird nunmehr die konkrete Untersuchung der unter Abschnitt G. abgegrenzten
Märkte vorgenommen 177 Sofern sich auf den einzelnen Märkten Unterschiede ergeben,
werden diese innerhalb eines Unterpunktes angesprochen.
I.1 Marktanteile betreffend alle abgegrenzten Märkte
Auf den definierten Märkten sind eine Vielzahl von Unternehmen tätig, so dass kein fakti-
sches Monopol vorliegt. Ein wichtiges Kriterium der Marktbeherrschungsprüfung sind daher
die Marktanteile der auf dem vorliegend untersuchten Markt tätigen Unternehmen. 178
Wie auch die EU-Kommission betont, ist bei der Berechnung der Marktgröße und der Markt-
anteile sowohl der mengen- als auch der wertmäßig berechnete Umsatz eine nützliche In-
formation. Bei Massenprodukten sind Mengenangaben zu bevorzugen, bei differenzierten
Produkten sollte der wertmäßige Umatz und der damit verbundene Marktanteil herangezo-
gen werden, da er die relative Marktstellung und –macht der einzelnen Anbieter besser wi-
derspiegelt. 179
I.1.1 Korrespondierende Endkundenmärkte (Marktanteile)
Die Endkundenmärkte, für die Bitstromzugang mit zunehmender Bedeutung in der Zukunft
ein wichtiges Vorleistungsprodukt ist, sind wie in Abschnitt G.1.5.2 dargelegt, neben den
Dienstemärkten vor allem der Massenmarkt für Breitbandanschlüsse, der Markt für Premiu-
manschlüsse und der Markt 1, soweit er breitbandige Komplettanschlüsse umfasst
176 Zum Zeitpunkt der Marktuntersuchung haben die Vorleistungsanbieter noch keine reinen Glasfaseran-
schlüsse vermarktet.
177 Für eine Darlegung der dargestellten Kriterien zur Ermittlung beträchtlicher Marktmacht siehe Rn. 72 ff. der
Leitlinien.
178 Vgl. Leitlinien, Rn. 75.
179 Vgl. Leitlinien, Rn. 76.
Seite 139
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1462 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Die getroffenen Feststellungen zu der Marktmachtsituation auf den Breitbandanschlussmärk-
ten dienen allein der Bewertung der Situation auf den korrespondierenden Vorleistungsmärk-
ten, insbesondere dem Bitstromzugangsmarkt. Eine eigenständigen Definition und Analyse
der Breitband-Anschlussmärkte zur Bestimmung der Regulierungsbedürftigkeit der Endkun-
denmärkte ist hiermit nicht beabsichtigt.
Eine Betrachtung der Situation auf diesen Endkundenmärkten gibt aber wichtige Aufschlüsse
über die zu erwartende Wettbewerbssituation auf dem Vorleistungsmarkt. Ein Telekommuni-
kations-Unternehmen, das auf dem Endkundenmarkt über beträchtliche Marktmacht verfügt
und eine vertikal integrierte Unternehmensstruktur aufweist, hat also eine überlegene Verfü-
gungsmacht über Leistungen und Einrichtungen inne, die für die Erbringung von Leistungen
auf dem Endkundenmarkt, aber auch auf Vorleistungsmärkten erforderlich sind, und die den
Wettbewerbern jedenfalls nicht in gleicher Weise zur Verfügung stehen. Es besteht daher ein
enger Zusammenhang zwischen beträchtlicher Marktmacht auf dem Endkundenmarkt und
Marktmacht auf dem Vorleistungsmarkt. Aus diesem Grunde ist auch zu vermuten, dass ein
Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf dem Endkundenmarkt in der Lage und be-
strebt ist, auch auf einem erst entstehenden Vorleistungsmarkt, der mit diesem Endkunden-
markt in Zusammenhang steht, seine beträchtliche Marktmacht zu bestätigen.
Das Abstellen auf die Wettbewerbssituation der korrespondierenden Endkundenmärkte ent-
spricht sowohl der national als auch der europarechtlich gebotenen Vorgehensweise. Das
Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung 180 zu § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG a. F. für
eine vergleichbare Fallkonstellation ausgeführt, dass auf den Endkundenmarkt abzustellen
sei, da ein enger Zusammenhang zwischen einer Marktbeherrschung auf dem Endkunden-
markt und derjenigen auf dem Vorleistungsmarkt bestehe. Auch die Europäische Kommissi-
on vertritt diese Auffassung. Sie hat im Rahmen der Notifizierungen gemäß Art. 7 Abs. 3
Rahmenrichtlinie in ihren Kommentaren regelmäßig ausgeführt, dass bei einem nicht vor-
handenen Vorleistungsmarkt der relevante Markt auf der Basis des Endkundenmarktes zu
analysieren sei 181 .
I.1.1.1 Breitbandanschlussmärkte (Marktanteile)
Die folgende Betrachtung bezieht sich im Hinblick auf die Absätze vor allem auf die Endkun-
den-Anschlussmärkte, weil sie genau wie Bitstromzugang die Infrastrukturebene betreffen.
Dieses Vorgehen wird zusätzlich dadurch gerechtfertigt, dass Breitbandanschlüsse überwie-
gend mit Breitbanddiensten gebündelt sind und somit die Verteilung der Marktanteile auf den
Anschlussmärkten gleichzeitig auch ein Indiz für die Verteilung auf den Dienstemärkten ist.
Auf eine Betrachtung der über Umsatzerlöse zu ermittelnden Marktanteile wurde bei den
180 Vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 03.12.2003 (Resale-Entscheidung), BverwG 6 C 20.02,
S. 10 f..
181 Vgl. etwa Fälle HU/2004/0096 vom 1.10.2004; IE/2004/0121 vom 20.01.2005.
Seite 140
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1463
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Massenmarktanschlüssen verzichtet. Breitbandanschlüsse werden zu einem hohen Anteil
nur in einem Bündel mit Diensten zu Einheits-Preisen (Flatrates) vermarktet. Eine Trennung
der Umsatzerlöse nach Anschlüssen und Diensten ist seitens der Unternehmen kaum noch
zu leisten. Von daher enthalten die Umsatzerlöse auch jene der Dienste (insbesondere In-
ternetzugang, Voice over IP [VoIP], IP-TV). Im Bereich des Massenmarktes scheint eine ex-
akte Zuordnung der Umsätze, die hier neben Internetzugang weitere Dienste wie VoIP, Vi-
deo on Demand oder IP-TV umfassen können, offensichtlich problematisch. Diesen Schluss
legen die hohen Inkonsistenzen bei den Umsatzangaben und die Schwierigkeiten, überhaupt
anschlussbezogene Umsätze für die Produktbündel nennen zu können, nahe. Auch entspre-
chend den Leitlinien (s. Fußnote 116) erscheint es angemessen, die Marktanteilsbestim-
mung im Massenmarkt auf Absätze zu beschränken. Im Premiummarkt mit seinen kundenin-
dividuelleren Produkten wird bei der Marktanteilsbestimmung auch auf die Umsatzerlöse der
Produktbündel abgestimmt. Hier scheinen die Zuordnungsprobleme geringer, da ein Premi-
umanschluss in der Regel nur mit einem Dienst gebündelt ist (Internetzugang). Da es hier
nicht – wie bereits unter G.1.5.1 erläutert - um eine Bestimmung der Marktmacht auf den
Endkundenmärkten geht, sondern darum, aus den Wettbewerbsbedingungen auf diesem
Endkundenmarkt insgesamt Rückschlüsse auf die gegenwärtige und zukünftige Marktmacht-
verteilung auf den Bitstromzugangsmärkten ziehen zu können, erscheint dieses Vorgehen
angemessen und auch sinnvoll. Der erweiterte Umsatzbegriff gibt einen umfassenderen
Überblick über die Marktstellung der horizontal und vertikal integrierten Anbieter im Premi-
um-Breitbandbereich.
I.1.1.1.1 Massenmarkt für Breitbandanschlüsse (Marktanteile)
Im Rahmen der Datenerhebung zu dieser Marktuntersuchung wurden 61 Unternehmen iden-
tifiziert, die Erlöse auf diesem Markt erzielen. Sie dürften deutlich mehr als 95% 182 des
Marktvolumens abdecken. Diese Unternehmen sind in der nachfolgenden Übersicht zusam-
mengefasst.
Übersicht 1: Anbieter auf dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse (Stand 09/2009)
Accom GmbH & CO. KG (seit 01.04.2009, NetAachen GmbH, als Joint Venture mit Netco-
logne)
Arcor AG & Co.KG (seit dem 01.08.2009 Vodafone AG & Co. KG)
Bitel GmbH
bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH
BreisNet GmbH
BT Germany GmbH & Co.oHG
Callway GmbH
Communication Services Tele2 GmbH
182 Mit hoher Wahrscheinlichkeit erbringen die hier erfassten Unternehmen 99% der Leistung des Marktes.
Seite 141
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1464 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Datel Daten- und Telekommunikations GmbH
Deutsche Telekom AG
DNS:Net
Dokom Gesellschaft für Telekommunikations mbH
Easynet GmbH
Envia TEL GmbH
EWE TEL GmbH
freenet.de AG
Gelsen-Net GmbH
Global Village GmbH
GmündCOM GmbH
GöTEL GmbH
Hansenet Telekommunikations GmbH
HEAG Medianet GmbH
HeLiNet Telekommunikations GmbH & Co. KG
HLkomm Telekommunikations GmbH
htp – Hannover Telefon Partner GmbH
ith Kommunikationstechnik GmbH
Kabel Baden Württemberg GmbH&Co. KG
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
KielNet GmbH
K-Net GmbH
M-net Telekommunikations GmbH
Netcologne Gesellschaft für Telekommunikations mbH
Nethinks GmbH
ODR Technologie Services GmbH
Osnatel GmbH (seit 01.01.2009 EWE TEL)
OstTel Com
PrimaCom AG
Punkt.de GmbH
QSC AG
R-Kom GmbH & Co. KG
SDTelecom Telekommunikations GmbH
sdt-net AG
Soco Network Solution
Telefónica O2 Deutschland GmbH
Tele Columbus GmbH
TeleData Friedrichshafen GmbH
Telekommunikation Lindau GmbH
Teleos GmbH &. Co.KG
Teliko GmbH
Telta Citynetz Eberswalde GmbH
Titan Networks GmbH
TNG AG
Seite 142
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1465
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
TraveKom GmbH
United Internet AG
Unity Media GmbH
Verizon Deutschland GmbH
Versatel AG
VSE Net GmbH
Wilhelm.tel GmbH
wittenberg-net
WobCom GmbH
Tabelle 4 gibt einen Überblick über die Absatzmengen auf dem Massenmarkt für Breitband-
anschlüsse .
Seite 143
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1466 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Tabelle 4: Anschlussmengen/Marktanteil Massenmarkt für Breitbandanschlüsse
BuG:
Absatz auf dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse
Anschlüsse in Stück
2006 2007 1Q2008 2008+ 1H.2009+
Anschlüsse Wettbe-
werber TK-Festnetz ... ... ... ... ...
(inkl. Resale)
davon
DSL wettbewerbl.
ISP auf Basis DSL ... ... ... ... ...
Resale/Bitstrom DT
AG gebündelt
davon
Anschlüsse TV- ... ... ... ... ...
Kabelanbieter
Anschlüsse DT AG ... ... ... ... ...
abzgl. Komplettan- ...
... ... ... ...
schlüsse
Korrekturfaktor ca.
1% d. gesamten ... ... ... ... ...
Marktvolumens
Absätze gesamt inkl.
... ... ... ... ...
Korrekturfaktor
Marktanteil DT AG >45% >45% >45% >50%e >50%e
exkl. Komplettanschl.
Marktanteil DT AG
exkl. Komplett-
anschl. inkl. Resale/ >65% >65% >65% >60%e >60%e
Bitstrom DT AG ge-
bündelt
Anteil DT AG >45% >45% >45% >45%e >45%e
inkl. Komplettanschl
+)
Die Daten für 2008 und 1. Hj. 2009 wurden auf Basis der Angaben der 11 bedeutendsten Unternehmen des
Marktes, die im Rahmen der Nacherhebung befragt wurden und ca 94% des Absatzvolumens erwirtschaften,
auf 99% hochgerechnet und mit dem Korrekturfaktor auf 100% ergänzt.
++)
Hier werden nur gebündelte Resale und Bitstromzugangsanschlüsse betrachtet, da angenommen wird, dass
diese Vorleistungen in der entbündelten Variante als Basis für Komplettanschlüsse dienen, die nicht Teil des
Marktes sind.
*) Wert aus Jahresbericht 2008 übernommen bzw. für 1Q.2008 rückgerechnet.
Bis einschließlich 1Q. 2008 waren dies ausschließlich Angebote alternativer Anbieter.
**) Komplettanschlüsse ermittelt auf Basis der Angaben der 6 größen Anbieter des Massenmarktes + Angaben
der DT AG
Wie unter G.1.5.1.1.2 hinsichtlich der Abgrenzung der Naked DSL-Anschlüsse dargelegt,
sind Komplettanschlüsse (hierunter sind Naked-DSL-Anschlüsse, aber auch Glasfaseran-
schlüsse, zu verstehen, die einen Telefondienst umfassen und geeignet sind, den Schmal-
bandanschluss zu ersetzen) nicht als Teil der Breitbandanschlussmärkte, sondern als Teil
von Markt 1 zu verstehen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Periodenergebnisse wur-
den Absatz- und Umsatzdaten für diese Anschlüsse gesondert ausgewiesen und über alle
Seite 144
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1467
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Perioden aus dem Gesamtmarktergebnis herausgerechnet. Die Marktanteile wurden ebenso
errechnet. Da vor allem alternative Anbieter Komplettanschlüsse vermarktet haben 183 ,
schmälern diese Anschlüsse vor allem das Volumen der alternativen Anbieter auf diesem
Markt. Bei der Berechnung der Marktanteile der DT AG inkl. der Resaleanschlüsse wurde ab
Ende 2008 die Menge der diesem Unternehmen zuzurechnenden Resaleanschlüsse um die
Stand-alone -Anschlüsse, die als Basis der Komplettanschlüsse angesehen werden, gekürzt.
Aus redaktionellen Gründen wurden die Anteile der DT AG an Absätzen und Umsätzen aller
Breitbandanschlüsse, d.h. auch inklusive der Komplettanschlüsse dargelegt. Dies erlaubt
auch Rückschlüsse darauf, wie sich die Marktposition der DT AG im Breitbandbereich über-
haupt im Zeitablauf entwickelt hat.
Anders als in der Endkundenmarktabgrenzung der Festlegung des Marktes Nr. 12 (alt) sind
in diesem Endkundenmarkt außer den Breitbandanschlüssen auf Basis der TV-
Kabelanschlussinfrastruktur keine alternativen Anschlussinfrastrukturen mehr berücksichtigt.
Andererseits wurden aus den unter Abschnitt G.1.5.1.2.1 dargelegten Gründen hochwertige
ADSL-Anschlüsse nunmehr dem Massenmarkt zugerechnet. Da diese Anschlüsse bezogen
auf die Gesamtzahl dieses Marktes nur einen relativ geringen Anteil haben, hat dies hinsicht-
lich der zu betrachtenden Marktanteilsrelationen nur eine geringe Auswirkung auf diesen
Markt. Eine Vergleichbarkeit mit den Zeitreihen des etwas anders abgegrenzten Massen-
marktes der Festlegung des Marktes 12 (alt) ist deshalb weitgehend gegeben.
Auf dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse hat die DT AG gegenüber den Endkunden-
marktuntersuchungen der Festlegung des Marktes 12 (alt) deutlich an Marktanteilen einge-
büßt. Konnte sie Ende des Jahres 2004 trotz feststellbarer Wettbewerbsbelebung noch über
80% der vermarkteten Breitbandanschlüsse auf sich verbuchen, so hat sie insbesondere in
den Jahren 2005 und 2006 massiv an Marktanteilen verloren. Ende 2006 hatte sie noch ei-
nen Anteil von 46% bei den direkt vermarkteten Endkundenanschlüssen dieses Marktes in-
ne.
Es gibt zahlreiche Gründe, die zu den deutlichen Marktanteilsgewinnen der alternativen An-
bieter in den Jahren 2005 und 2006 beigetragen haben.
1. Seit Ende 2004 hat die DT AG ein Anschlussresaleprodukt angeboten. Bereits Ende
2006 konnten Carrier, aber auch ISP ohne Infrastruktur in Kombination mit einem Zufüh-
rungssresale auf dieser Basis über 3 Millionen DSL-Anschlüsse bereitstellen. Hierüber
wurden damals fast 40% der DSL-Anschlüsse der alternativen Anbieter bereitgestellt.
Diese Resaleprodukte, die einen raschen Marktzugang erlaubten, trugen zum einen mit
zu dem deutlichen Marktwachstum in dieser Zeit bei (das Marktvolumen wuchs von
2004 bis 2006 um 140%) und zum anderen konnten Anbieter bei der Endkundenpro-
duktvermarktung darüber deutlich an Marktanteilen gewinnen.
183 DT AG vermarktet dieses Produkt erst seit 2008 und dies bisher nur in sehr geringen Mengen BuG:
….
Seite 145
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1468 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
2. Gleichwohl blieb das TAL-Zugangs-basierte Geschäftsmodell auch nach der Einführung
eines Anschlussresaleprodukts das bedeutendste Geschäftsmodell der alternativen
DSL-Anschlussanbieter. Die alternativen Carrier mieteten zusätzlich jährlich durch-
schnittlich etwa 2 Millionen hochbitratige Teilnehmeranschlüsse an, um ihren Endkun-
den hierüber DSL-Anschlüsse anzubieten. Die wettbewerblichen Carrier investierten
auch umfassend in den Ausbau ihrer Zugangsnetze, um die Hauptverteiler der DT AG
erschließen zu können. Ende 2004 hatten infrastrukturbasierte alternative Anbieter etwa
2400 Hauptverteiler erschlossen, Ende 2006 waren es über 3000, Ende 2007 waren es
sogar über 3500 über die sie (alle zusammen) knapp 70% aller deutschen Haushalte er-
schließen konnten. Gleichzeitig begannen einige infrastrukturbasierte Carrier, insbeson-
dere QSC und Telefonica, später dann auch Arcor, auf Basis der angemieteten TAL in
Kombination mit eigenen Zugangsnetzen an ISP offensichtlich sehr preisgünstig Vorleis-
tungsprodukte (Bistromzugang bzw. Simple Resale [Anschlussresale in Kombination mit
Zuführungsresale]) anzubieten. Allerdings können und konnten diese alternativen Vor-
leistungsprodukte nicht flächendeckend angeboten werden, da kein alternativer Carrier
über ein bundesweites flächendeckendes Netz verfügt.
3. Diese Entwicklung insgesamt ermöglichte attraktive Preisangebote der alternativen An-
schlussanbieter (Preissenkungen, Bündelpreise und Flattarifierungen), gepaart mit stetig
wachsenden Anschlussbandbreiten.
4. Die TV-Kabelanschlussanbieter, die stark in den Ausbau der rückkanalfähigen TV-
Kabelnetze investierten, gewannen - noch von einem sehr niedrigen Niveau aus - zu-
nehmend an Marktanteilen. Ende 2006 deckten sie mehr als 3% des Marktes mit Breit-
bandanschlüssen und Diensten auf Basis der HFC-Infrastruktur ab.
Alle alternativen Anbieter zusammen konnten so 2005 und 2006 bis zu 89% des Neukun-
dengeschäfts realisieren.
Dieser oben beschriebene Trend kippte 2007. Ende des Jahres 2007 konnte die DT AG be-
reits wieder fast 49% des Neukundengeschäfts für sich verbuchen. Im ersten Halbjahr 2009
vereinigte sie etwa 53% des Neukundengeschäfts auf sich. Ein Drittel des Neukundenge-
schäfts gewannen vor allem die TV-Kabelanschlussanbieter mit ihren breitbandigen Zu-
gangsprodukten. Die alternativen DSL-Anschlussanbieter konnten ca. 14% der Neukunden
für sich gewinnen und haben damit Marktanteile verloren, z.T. mussten sie sogar absolut
Kundenrückgänge hinnehmen. Vor diesem Hintergrund konnte die DT AG ihren Marktanteil
bis zum ersten Quartal 2008 wieder auf 49%, im ersten Halbjahr 2009 sogar auf über 53%
ausbauen. Die TV-Kabelanbieter verdoppelten ihren Marktanteil bis zum 1. Quartal 2008 auf
fast 6% des Gesamtmarktes. In den folgenden fünf Quartalen bis zum Ende des 2. Halbjah-
Seite 146
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1469
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
res 2009 gewannen sie mehr als 3 Prozentpunkte an Marktanteil, der Mitte des Jahres 2009
bei 9,5% 184 lag.
Gründe für die Trendumkehr:
1. 2007 beginnt die DT AG mit preislich und qualitativ sehr attraktiven Angeboten auf die
starke Präsenz alternativer Anbieter zu reagieren. Gleichzeitig werden die Angebote der
TV-Kabelanbieter sowohl hinsichtlich der Preise, aber auch der Bandbreiten immer att-
raktiver. Bis Mitte 2009 haben sie ihren Marktanteil in dem hier abgegrenzten Markt vor
allem auf Kosten alternativer TK-Festnetzanbieter auf 9,5% beinahe verdreifacht. Es ist
bemerkenswert, dass die DT AG angesichts des starken Preis- und Qualitätswettbe-
werbs durch die TV-Kabelanbieter ihren Marktanteil halten und sogar noch leicht aus-
bauen kann. Indirekt kann die DT AG als Inhaberin des Anschlussnetzes und damit des
größten Kundenstammes von dieser Entwicklung sogar mit profitieren. Ihre Position bei
der DSL-Vermarktung wird dadurch gestärkt.
2. Gleichzeitig begann die DT AG, Breitbandkunden über längere Vertragslaufzeiten länger
an sich zu binden. Ihr bedeutendstes und erfolgreichstes Breitbandbündelprodukt, Call &
Surf, begann sie 2007 über Ein- oder Zwei-Jahresverträge zu vermarkten. Ansonsten
haben DSL-Anschlussbündel der DT AG eine Kündigungsfrist von 6 Tagen. BuG: Mitte
2007 waren ... der Breitbandkunden (etwa ... aller Schmalbandkunden) in Laufzeitver-
trägen gebunden.
Diese Entwicklung erschwerte alternativen Anbietern in der Folgezeit zunehmend den Aus-
bau ihres Kundenstamms, da der Markt seit 2007 deutlich langsamer wächst (2006 wuchs
die Zahl der vermarkteten Anschlüsse noch um beinahe 50%, 2007 waren es noch Zuwäch-
se von etwas mehr als 20%, Ende 2008 lag dieser Wert bei 7%). Von daher wird es immer
schwieriger, Markanteilsgewinne über Kundenzuwächse zu realisieren. Gleichzeitig ist alter-
nativen Anbietern durch die Vertragslaufzeitbindung die Möglichkeit erschwert, vorhandene
Breitbandanschlusskunden für einen Provider-Wechsel zu gewinnen. Es steht außerdem zu
vermuten, dass 2007/2008 die wechselaffinen Kunden ihre Provider-Entscheidungen weit-
gehend getroffen haben. Die weniger wechselfreudigen Kunden sind schwerer zu einem
Provider-Wechsel zu bewegen. Hinzukommt, dass viele Kunden über Serviceprobleme bei
alternativen Anbietern klagen, während die DT AG gleichzeitig Initiativen zur Verbesserung
ihres Kundenservice ergriffen hat. Inwiefern das im Jahr 2009 vermehrte Auslaufen von
Laufzeitverträgen wettbewerblichen Anbietern wieder mehr Spielräume eröffnet, bleibt abzu-
warten. Die Differenz von 5 Euro, mit der die Preise der DT AG die der Wettbewerber im
Schnitt überbieten, ist wahrscheinlich nicht hoch genug, um die Kunden zum einem Wechsel
184 Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass rein rechnerisch der Marktanteil der TV Kabelanschlüsse seit
2007 wegen des Ausschlusses der Komplettanschlüsse in diesem Markt höher ausfällt, als wenn man den
Marktanteil dieser Anschlüsse auf alle Breitbandanschlüsse (auch unter Einbeziehung der Komplettan-
schlüsse) bezieht, wie dies z.B. im Tätigkeitsbericht und Jahresbericht geschieht.
Seite 147
Bonn, 5. Mai 2010