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2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
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Tabelle 11: Gesamtumsätze und Cash-Flow der größten Unternehmen und ihrer Konzer-
ne auf den Breitbandmärkten
BuG:
Umsät- Unternehmen In Deutschland Konzern
ze
2006 2007 1Q/08 2008 1.Hj09 2006 2007 1Q/08 2008 1.Hj 09
Endkun
DT AG
Gesamt ... ... ... ... ... 61.347 62.516 14.978 61.700 32.140
Cash ... ... ... 14.222 16.981 3.768 17.600 7.800
Arcor/Vodafone
Gesamt ... ... ... ... ... 36.667 41.829 n.v. 48.359 n.v.
Cash ... ... ... ... ... 12.177 12.349 n.v. 14.399 n.v.
Colt Telecom GmbH/ Colt Telecom Corp.ltd
Gesamt ... ... ... 1.801 1679,6 ... 1,675 n.v.
Cash ... ... ... 19,1 37,3 ... 45,7 n.v.
Freenet AG
Gesamt ... ... ... ... ... 2.055 1.863 n.v. ... ...
Cash ... ... ... ... ... 144 285 n.v. ... ...
Hansenet/ Telecom Italia
Gesamt ... ... ... ... ... 31.880 31.770 n.v. 30.158 13.953
Cash ... ... ... ... ... 9.194 8.771 n.v. 8.405 2.170
QSC AG
Gesam- 263 335 97 413 211
Cash 11 56 49 60 38
Telefónica O2 Deutschland GmbH/ Telefónica Group
Gesam- ... ... ... ... ... 52.901 56.441 n.v. 57946 n.v.
Cash ... ... ... ... ... 15.414 15.551 n.v. 16.366 n.v.
1& 1 Internet AG/ United Internet AG
Gesamt ... ... ... ... ... 1.019 1.279 ... ... ...
Cash ... ... ... ... ... 170 210 ... 210 126
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Tabelle 11 zeigt, dass die DT AG in Deutschland im Vergleich zu allen großen Wettbewer-
bern auf dem deutschen Markt mit Abstand die höchsten Gesamtumsätze erzielt. Ein Ver-
gleich der Umsätze der jeweiligen Konzerne verdeutlicht allerdings, dass hier die Umsatzvo-
lumina stärker angenähert sind, wenngleich der Konzern DT AG auch hier die höchsten Um-
sätze erzielt. Beim Cash-Flow gibt es zwei weitere Konzerne, die operativen Cash Flow in
ähnlicher Größenordnung erwirtschaften konnten.
Insgesamt ist die Finanzkraft der DT AG als bedeutend anzusehen, aber es gibt mindestens
zwei weitere ähnlich finanzstarke Wettbewerber (Telefónica O2/Vodafone).
Bei hohen Marktanteilsabständen, wie sie zumindest auf den Endkundenmärkten zwischen
DT AG und alternativen Anbietern erkennbar sind, müssen die Wettbewerber der DT AG
jedoch über eine überragende Finanzkraft verfügen, um überhaupt die vorhandenen Markt-
anteilsabstände aufzuholen. Hinzu kommt, dass die Wettbewerber zunächst einmal umfang-
reiche Investitionen tätigen müssen, um auf dem vorliegenden Markt tätig zu werden oder
auch nur eigene Breitbandnetze aufzubauen.
Allerdings ist zu beachten, dass im Rahmen der derzeitigen Netzmigrationen in Richtung
Next Generation Networks viele Netzbetreiber -auch die DT AG - Netzinvestitionen vorneh-
men.
Ergebnis
Ob dieses Kriterium für beträchtliche Marktmacht der DT AG spricht oder eher neutral zu
werten ist, kann dahingestellt bleiben, wenn im Ergebnis auch ohne Berücksichtigung dieses
Kriteriums eine beträchtliche Marktmacht zu bejahen wäre.
I.3 Marktzutrittsschranken und Expansionshemmnisse; Kontrolle über nicht
leicht zu duplizierende Infrastruktur
Die Feststellung der beträchtlichen Marktmacht hängt auch davon ab, wie leicht der Markt-
zugang ist. Als Marktzutrittsschranken können auf den hier zu betrachtenden Vorleistungs-
märkten aber auch auf den korrespondierenden Endkundenanschlussmärkten vor allem
strukturelle Barrieren auftreten. Strukturbedingte Zugangshindernisse ergeben sich aus der
unterschiedlichen Kosten- oder Nachfragesituation, die zu Ungleichgewichten zwischen
etablierten Betreibern und Einsteigern führen, wodurch der Marktzugang für neu in den Markt
eintretende Anbieter behindert oder verhindert wird 197 .
Insbesondere die Kontrolle über eine nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur ist als ein für
das Vorliegen einer Marktbeherrschung sprechender Faktor anzusehen 198 . Es handelt sich
197 So Erwägungsgrund 11 zur Märkte-Empfehlung.
198 Vgl. Leitlinien, Rn. 78.
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hierbei um eine im Bereich der Netzwirtschaft besonders häufig anzutreffende Marktzutritts-
schranke. Der Ausbau einer eigenen Infrastruktur bedeutet nämlich die Notwendigkeit um-
fangreicher Investitionen durch die Wettbewerber, die sich für diese unter anderem wegen
der regelmäßig geringeren Auslastung sowie der wettbewerbstheoretisch zu beachtenden
versunkenen Kosten des etablierten Betreibers häufig nicht rentieren, obwohl sie darauf an-
gewiesen sind. Daher gilt insbesondere der Anschluss des Kunden an das Telekommunika-
tionsnetz des Anbieters als Bottleneck, im Sinne einer wesentlichen Einrichtung, die unbe-
dingt erforderlich ist, um einen Kunden zu erreichen.
Eine weitere Marktzutrittsschranke auf Vorleistungsmärkten besteht in den Vertriebskosten
und den Kosten für die Erschließung von Vorleistungskunden, während sie auf den Endkun-
denmärkten in den Kosten zu sehen sind, die neu in den Markt eintretenden Unternehmen
für Werbung und Marketingmaßnahmen entstehen.
In Bezug auf die Bitstromzugangsmärkte, aber auch für korrespondierenden Endkunden-
märkte gibt es keine rechtlichen Marktzutrittsschranken. Beträchtliche und anhaltende struk-
turelle Marktzutrittsschranken könnten dadurch gegeben sein, dass der Wettbewerb sowohl
auf der Vorleistungs- als auch auf der Endkundenebene nur mit einer eigenen Infrastruktur
oder einem Zugang zur Infrastruktur eines Wettbewerbers möglich ist.
I.3.1 Korrespondierende Endkundenmärkte (Marktzutrittsschranken)
Im Folgenden wird untersucht, inwiefern für beide Breitbandanschlussmärkte Marktzugangs-
beschränkungen erkennbar sind.
I.3.1.1 Massenmarkt für Breitbandanschlüsse (Marktzutrittsschranken)
Nur die DT AG verfügt derzeit über die notwendige bundesweite, flächendeckende eigene
Infrastruktur, um den Endkunden annähernd flächendeckend Breitbandanschlussprodukte
bereitstellen zu können. Andere Anbieter mit eigener Infrastruktur sind in keinem Fall flä-
chendeckend, sondern zumeist nur regional tätig. Des Weiteren ist dabei zu berücksichtigen,
dass die eigene Infrastruktur im Bereich der TK-Festnetzinfrastruktur nur in wenigen Fällen
auch die Teilnehmeranschlussleitung umfasst 199 , die ansonsten regelmäßig von der DT AG
gemietet wird.
Auf der Basis alternativer Technologien gibt es ebenfalls keine Anbieter, die über eine flä-
chendeckende Infrastruktur verfügen. Auch breitbandige Kabelnetze, die grundsätzlich die
meisten potenziellen Kunden erreichen, sind bei weitem nicht flächendeckend ausgebaut
und werden auch bei vorausschauender Betrachtung keine Flächendeckung erreichen. (Vgl.
199 Die Zahl der von Wettbewerbern selbst verlegten Teilnehmeranschlussleitungen liegt unter 1 %.
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unter Abschnitt I.1.1.1.1 die vorgenommene wettbewerbliche Bewertung der TV-Kabelan-
schlüsse.)
Die Wettbewerber müssten also unabhängig von der genutzten Technologie umfangreiche
Investitionen zum Aus- oder Aufbau einer Infrastruktur tätigen, die ein bundesweites, flä-
chendeckendes Angebot von Breitbandanschlussprodukten ermöglichen würde. Insbesonde-
re müssten die Wettbewerber dafür flächendeckend Telekommunikationsnetze ausbauen.
Nur wenige Unternehmen – sowohl bereits auf dem Markt tätige wie auch neu eintretende -
sind in der Lage, solche Investitionen überhaupt vornehmen zu können.
Die DT AG kontrolliert somit derzeit als einziger Anbieter eine nicht leicht zu duplizierende
Infrastruktur.
Allerdings spricht die relativ große Zahl der Anbieter dafür, dass ein Marktzutritt vergleichs-
weise einfach möglich sein könnte. Für eine Bewertung ist indes eine differenzierte Betrach-
tung dieser Anbieter erforderlich. Einerseits ist eine Vielzahl von Anbietern nur regional tätig,
so dass es nur wenige Anbieter gibt, die mit dem etablierten Betreiber bundesweit im Wett-
bewerb stehen. Darüber hinaus ist es erforderlich, zu betrachten, wie Wettbewerber der DT
AG ihre Breitbandanschlussprodukte technisch realisieren. Von den hier betrachteten 61
Anbietern des Massenmarktes (vgl. Übersicht 1 im Abschnitt I.1.1.1.1) realisieren
fünf ihre Produkte überwiegend auf der Basis eigener TK-Festnetzinfrastruktur bzw. HFC-
Infrastruktur, alle überregional, nur einer bundesweit und flächendeckend,
23 ihre Produkte überwiegend auf der Basis der entbündelten Teilnehmeranschlusslei-
tung, davon zwei bundesweit jedoch nicht flächendeckend,
neun ihre Produkte überwiegend auf der Basis von Resale DSL, dies vielfach bundesweit,
vier ihre Produkte überwiegend auf der Basis von Bitstromzugang, in der Regel bundes-
weit.
45 Anbieter sind nur regional tätig, 16 Anbieter bieten ihre Produkte überregional an, sieben
Anbieter sind bundesweit tätig, davon jedoch nur einer flächendeckend.
Dies zeigt, dass ausschließlich infrastrukturbasierte Anbieter, also Anbieter, die Anschlüsse
auf der Basis eigener Infrastruktur bzw. der gemieteten Teilnehmeranschlussleitung realisie-
ren, tendenziell regional, allenfalls überregional auftreten, während die bundesweit agieren-
den Anbieter entweder ein reines Resale basiertes Geschäftsmodell haben oder aber ihre
TAL-basierte Infrastruktur über den Zukauf von Resaleanschlüssen bzw. von Breitbandan-
schlüssen auf Basis von Bitstromzugang ergänzen. Auch dies belegt, dass es sich um eine
nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur handelt, da es wegen der hohen Skalenerträge in
den Anschluss- und Zugangsnetzen offensichtlich nur regional begrenzt wirtschaftlich ist, in
eine eigene Infrastruktur zu investieren bzw. auf Basis der Anmietung der Teilnehmeran-
schlussleitung Infrastruktur auszubauen..
Die Anbieterstruktur zeigt aber auch, dass der Markteintritt über das TK-Festnetz letztlich
durch die Vorleistungsproduktgestaltung der DT AG geprägt wird und eine Abhängigkeit der
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Wettbewerber vom Zugang zur Infrastruktur der DT AG besteht. Dies beweist insbesondere
die Einführung des Resaleprodukts im Jahr 2004. Es ermöglichte Unternehmen auch ohne
eigene Infrastruktur den Markteintritt. Die Nachhaltigkeit des dadurch entstehenden Wettbe-
werbs hängt jedoch in hohem Maße von der Produktgestaltung durch die DT AG ab, wie die
Einführung des Resaleprodukts NetRental und dessen Untersagung durch die Bundesnetz-
agentur beweist 200 .
NetRental war ein von der DT AG in der 2. Jahreshälfte 2005 eingeführtes Resaleprodukt,
das insbesondere durch eine große Mengenrabattierung auffiel. Die Bundesnetzagentur hat
festgestellt, dass es sich um eine missbräuchliche Tarifgestaltung handelt, da die Mengen-
rabatte nur größeren Nachfragern zugute kommen. Sie hat den Tarif daher mit Beschluss
vom 22.05.2006 untersagt.
Die Entscheidung verdeutlicht, wie abhängig Reseller von der Produktgestaltung der DT AG
sind. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, allein durch die Ausgestaltung seiner Vorleis-
tungen massiv in die wettbewerblichen Entwicklungen des Marktes einzugreifen. Die damali-
ge Untersagung des Tarifes durch die Bundesnetzagentur zeigt, dass die wettbewerblichen
Strukturen auf dem Markt noch nicht ausgeprägt genug waren, um missbräuchlichem Verhal-
ten des größten Anbieters entgegenzuwirken. Darüber hinaus zeigt dies, dass aus damals
stark sinkenden Marktanteilen der DT AG nicht automatisch auf das Vorliegen wirksamen
Wettbewerbs geschlossen werden kann. Es bestätigt auch die unter Abschnitt I.1.1.1.1 ge-
troffene Entscheidung, im Rahmen einer wertenden Gesamtschau, die zur Frage der be-
trächtlichen Marktmacht vorzunehmen ist, nicht nur die reinen Marktanteile zu berücksichti-
gen, sondern auch die unter Berücksichtigung von Resale und Bitstromzugang erzielten Ab-
sätze und Umsätze mit einzubeziehen. Wie bereits erwähnt, käme die DT AG unter Einbe-
ziehung der Reseller und der Bitstromzugangsangebote auf Marktanteile von über 60 %.
Wie in Tabelle 4 ersichtlich, ist die Nachfrage nach Resaleanschlüssen der DT AG für die
Erzeugung von DSL-Anschlüssen und/oder von Anschluss und Diensten durch alternative
Anbieter absolut rückläufig. Dies ist zum einen dadurch zu erklären, dass aufgrund des rela-
tiv niedrigen Endkundenmarktpreisniveaus Resale basierte Angebote weniger wettbewerbs-
fähig wurden. Die Einführung des regulierten Bitstromzugangsproduktes bot DSL-Anschluss-
anbietern mit eigenem Backbone eine stärker Infrastruktur-basierte Alternative zu Resale,
was möglicherweise auch zur geringeren Nachfrage bei Resaleanschlüssen geführt hat.
Die mit wachsender Tendenz bedeutendste Vorleistung, die von Wettbewerbern für die Rea-
lisierung eigener DSL-Anschlussprodukte genutzt wird, ist der entbündelte Zugang zum Teil-
nehmeranschluss. Der monatliche Überlassungspreis für die Variante Kupferdoppelader
Zweidraht mit hochbitratiger Nutzung, die das Angebot von DSL-Anschlussprodukten ermög-
licht, wurde zum 01.04.2009 leicht auf 10,20 € abgesenkt. Mitte 2009 basierten etwa
200 Vgl. im einzelnen BK 3-06/003: Nachträgliche Regulierung von Entgelten gemäß § 38 TKG betreffend
die Entgelte für die Leistung DSL NetRental, v. 22.05.2006.
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8,23 Mio. von Wettbewerbern realisierte DSL-Anschlüsse auf dem entbündelten Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung. Dies entspricht 77 % aller von Wettbewerbern bereitgestellten
DSL-Anschlüsse. Wobei 22% dieser TAL-Zugangs-basierten DSL-Anschlüsse von alternati-
ven Vorleistungsanbietern genutzt werden, um darüber ihrerseits Internet Service Providern
Resaleprodukte bzw. Bitstromzugangsprodukte bereitzustellen. Auch dies verdeutlicht die
Abhängigkeit des Marktes von regulierten Vorleistungsprodukten. Allerdings zeigen die bei
diesem Vorleistungsprodukt deutlich abflachenden Nachfragezuwächse, dass das Wettbe-
werbsumfeld für diese Anbieter deutlich härter geworden ist. Wahrscheinlich sind Carrier
auch an die Grenzen einer wirtschaftlichen Erschließung der HVt in der Fläche gekommen.
Während 2007 noch 16% HVt neu erschlossen wurden, halbierte sich diese Zahl 2008. Im 1.
Halbjahr 2009 wuchs die Zahl der neu erschlossenen HVt nur noch um gut 1%.
Seit Mitte 2008 können DSL-Anschlussanbieter auf ein entgeltreguliertes Bitstromzugangs-
produkt zurückgreifen, das zunächst anders als bei den bis dahin erhältlichen Resalevarian-
ten ähnlich wie bei der Anmietung der TAL den Vorleistungsnachfragern die Möglichkeit bot,
ihren Endkunden ADSL-Anschlüsse unabhängig vom Schmalbandanschluss der DT AG
bzw. SDSL-Anschlüsse anbieten zu können. (IP-Bitstromzugang Stand alone) Über diese
Vorleistung bieten DSL-Anschlussanbieter BuG: ... an.
Mittlerweile hat die DT AG diese Angebote um weitere freiwillige Angebote ergänzt. Sie bie-
tet ein Bitstromzugangsprodukt an, dass auch den Backbonetransport umfasst (WIA GATE)
und ein sogenanntes Simple Resale Produkt (WIA Resale), das zusätzlich den Verkehr bis
zur Diensteplattform führt, d.h. bei Internetzugangsleistungen den Transport ins WWW um-
fasst inkl. der Erzeugung der Internetkonnektivität. Diese sind sowohl im Hinblick auf das
regulierte Bitstromzugangsprodukt als auch im Hinblick auf die Angebote alternativer Vorleis-
tungsanbieter preislich sehr attraktive Angebote, die Geschäftsmodelle aller alternativen An-
bieter tangieren und insbesondere auch Einfluss auf die Vorleistungsangebote haben, wie
unter Abschnitt I.3.2.2 zu diskutieren sein wird. Seit Juli 2009 gibt es ein freiwilliges Angebot
von VDSL-Bitstromzugang. Bis September 2009 BuG: ... .
Weitere strukturelle Marktzutrittsschranken können durch Wechselkosten, die Reputation
des etablierten Betreibers und Vorteile aus horizontaler Integration entstehen.
Beim Wechsel des Anschlusses wird in der Regel eine Wechselgebühr vom Teilnehmer er-
hoben. Muss der Endkunde diese selbst zahlen, kann ihn dies von einem Wechsel abhalten.
Dies gilt um so mehr, je weniger Vorteile der Endkunde durch einen Wechsel erwartet. Über-
nimmt der Wettbewerber die Wechselkosten des Neukunden, so kommen auf ihn zusätzliche
Akquisitionskosten zu. Einem alternativen Anbieter entstehen zusätzlich noch Wechselkos-
ten, wenn er seine Endkunden von einem Vorleistungsmodell auf ein anderes migriert (z.B.
von einem Resaleanschluss auf einen TAL-basierten DSL-Anschluss).
Die DT AG hat als etablierter Betreiber eine gute Reputation in Bezug auf die Zuverlässig-
keit. Es ist insbesondere davon auszugehen, dass die Kunden dem etablierten Betreiber
aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit eher zutrauen, Breitbandanschlüsse zuver-
lässig bereitzustellen, als einem neuen oder neu in den Telekommunikationsmarkt eintreten-
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den Unternehmen. Darüber hinaus ergeben sich auf Seiten der DT AG Größen- und Ver-
bundvorteile durch den großen Kundenstamm und das hochentwickelte Vertriebs- und Ver-
kaufsnetz (vgl. hierzu im Einzelnen Abschnitt I.7.1).
Der wichtigste Vorteil aus horizontaler Integration ist die Möglichkeit, ein breites Produktsor-
timent anzubieten. So ist die DT AG insbesondere in der Lage, Produktbündelungen bzw. –
kombinationen anzubieten. Entsprechend kann sie DSL-Anschlussprodukte gleichzeitig mit
einem Analog- oder ISDN-Telefonanschluss vermarkten, sie kann über Breitbandanschlüsse
(DSL-Anschlüsse oder reine Glasfaseranschlüsse) diverse gebündelte Breitbanddienste be-
reitstellen oder aber sie kann auch relativ umfassend IPTV-Dienste anbieten. Alternative An-
bieter können solche umfassenden Produktangebote nur zum Teil realisieren, oder aber
müssen sich Alternativen bedienen, die von Endkunden schlechter angenommen werden
(reine VoIP-Anschlüsse oder Video on Demand anstelle von IPTV). Ein Unternehmen kann
aber nur dann dem Kunden alle Leistungen aus einer Hand anbieten, wenn es in hohem
Maße horizontal integriert ist. Das etablierte Unternehmen verfügt traditionell über eine sol-
che horizontale Integration. Dies ist für neu in den Markt eintretende Unternehmen nur mit
großen Investitionen und erhöhtem Risiko möglich.
Es bestehen somit strukturelle Marktzutrittsschranken, insbesondere in Form der Abhängig-
keit der Wettbewerber vom Zugang zur Infrastruktur der DT AG, aber auch durch Wechsel-
kosten, die Reputation des etablierten Betreibers und durch Vorteile aus horizontaler Integra-
tion. Mit der Abhängigkeit der Wettbewerber von entsprechenden Vorleistungsprodukten der
DT AG hängt die Feststellung zusammen, dass die wettbewerblichen Strukturen auf diesem
Markt in hohem Maße regulierungsbedingt sind.
I.3.1.2 Markt für Premiumanschlüsse (Marktzutrittsschranken)
Von den hier betrachteten 50 Anbietern realisieren
fünf ihre Produkte überwiegend auf der Basis eigener Infrastruktur, davon vier bundes-
weit, jedoch nicht flächendeckend; zwei außerdem nur sehr punktuell,
32 ihre Produkte, davon zwei bundesweit jedoch nicht flächendeckend, auf der Basis der
entbündelten Teilnehmeranschlussleitung,
acht ihre Produkte zumTeil auch auf der Basis von Bitstromzugang.
36 Anbieter sind nur regional tätig, neun Anbieter bieten überregional an, fünf Anbieter sind
bundesweit, jedoch nicht flächendeckend tätig.
Anders als im Massenmarkt ist das Resale-basierte und das Bitstromzugangs basierte Ge-
schäftsmodell hier geringer zu finden, dafür ist in diesem Markt, in dem häufig auftragsbezo-
gen hochwertige Anschlussangebote bereitgestellt werden, die Anzahl von infrastrukturba-
sierten Anbietern höher. Entsprechend spielt hier das TAL-basierte Angebot eine größere
Rolle. Dies hängt vor allem mit der Beschaffenheit der angebotenen Produkte zusammen.
Die hohen, häufig garantierten Qualitäten stellen gewisse Anforderungen an die zugrunde
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liegende Technik, die bevorzugt auf der Basis eigener Infrastruktur bzw. der entbündelten
Teilnehmeranschlussleitung bereitgestellt wird. Keine Unterschiede gibt es hingegen bezüg-
lich der Regionalisierung der Anbieter. Dies ist hier im Gegenteil sogar noch ausgeprägter,
da es bis Mitte 2008 in diesem Markt nur Bitstromzugangs- und Resaleangebote alternativer
Vorleistungsanbieter gab. Da diese alternativen Vorleistungsanbieter jedoch nicht über flä-
chendeckende Netz-Infrastrukturen verfügen, können über deren Vorleistungen nur ein deut-
lich geringerer Anteil der Endkunden erreicht werden als mit den Vorleistungsprodukten der
DT AG. Der Aufbau überregionaler eigener Infrastruktur ist in diesem Markt mit sehr kleinen
Absatzvolumen viel schwieriger als im Massenmarkt. Aufgrund des sehr kleinen Kundenpo-
tenzials können die für die weitere Flächenerschließung nötigen Größenvorteile nur sehr
langsam aufgebaut werden.
Seit Sommer 2008 bietet DT AG über Bitstromzugang und Resale auch Vorleistungen für
symmetrische Anschlüsse an, die geringere eigene Infrastruktur der Vorleistungsnachfrager
erfordern.
Ohne geeignete Bitstromzugangs- und Resale-Produkte bestehen somit auch hier strukturel-
le Marktzutrittsschranken in Form der Abhängigkeit der Wettbewerber vom Zugang zur Infra-
struktur und der Vorleistungsproduktgestaltung der DT AG. Sie sind jedoch nicht so ausge-
prägt wie auf dem Massenmarkt, was insbesondere auf das Vorhandensein alternativer Vor-
leistungsanbieter zurückzuführen ist.
Auch auf diesem Teilmarkt bestehen die bereits im Zusammenhang mit dem Massenmarkt
angesprochenen weiteren strukturellen Marktzutrittsschranken der Wechselkosten, der Re-
putation des etablierten Betreibers und der Vorteile aus horizontaler Integration. Bezüglich
der Wechselkosten und der Reputation des etablierten Betreibers kann vollständig auf die
dortigen Aussagen verwiesen werden (vgl. hierzu AbschnittI.3.1.1).
Im Hinblick auf Vorteile aus horizontaler Integration ist die Möglichkeit, ein breites Produkt-
sortiment anzubieten, auch hier gegeben. So ist die DT AG in besonderem Maße in der La-
ge, Produktbündelungen bzw. –kombinationen anzubieten, wenngleich die Bündelungen in
diesem Marktsegment eher auf die Bedürfnisse von z.T. großen gewerblichen Endnutzern
zugeschnitten sind. Das etablierte Unternehmen verfügt jedoch traditionell über eine solche
horizontale Integration, die auch den Bedarf von Großkunden abdeckt (T-Systems). Sich
eine vergleichbare Ausgangslage zu verschaffen, wäre für neu in den Markt eintretende Un-
ternehmen nur mit großen Investitionen und erhöhtem Risiko möglich.
I.3.1.3 Zwischenergebnis Endkundenmärkte (Marktzutrittsschranken)
Somit lässt sich feststellen, dass die hier betrachteten korrespondierenden Endkundenmärk-
te durch hohe Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind, die für das Vorliegen von be-
trächtlicher Marktmacht bei der DT AG sprechen. Dies insbesondere aufgrund
- der Kontrolle der DT AG über eine nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur,
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- der Abhängigkeit der Wettbewerber vom Zugang zur Infrastruktur der DT AG,
- der Abhängigkeit der Wettbewerber von geeigneten Angeboten der DT AG an Vor-
leistungsprodukten,
- der für den Kunden anfallenden Wechselkosten,
- der Reputation der DT AG als etabliertem Betreiber und deren Vorteile aus horizonta-
ler Integration.
Die DT AG ist der Auffassung, dass die Marktzutrittschranken auf den korrespondierenden
Endkundenmärkten durch das regulierte Vorleistungsprodukt „Zugang zur Teilnehmeran-
schlussleitung“ und aufgrund der Existenz dreier alternativer Vorleistungsanbieter im Bereich
der Bitstromzugangsmärkte so niedrig seien, dass sie keine Marktmacht ihres Unternehmens
begründen könnten. Die Bundesnetzagentur hat oben ausführlich begründet, weshalb sie für
alternative Anbieter Marktzutrittschranken auf den Breitbandanschlussmärkten sieht, die für
die Marktmacht der DT AG sprechen. Die DT AG übersieht, dass der diskriminierungsfreie
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nur bei bestimmten günstigen Skalenerträgen die
Erschließung der Anschlussinfrastruktur der DT AG erlaubt. Da die alternativen Bitstromzu-
gangsanbieter ausnahmslos auf dieser Infrastruktur aufsetzen, unterliegen sie ebenfalls die-
ser Restriktion. Dies ist einer der Gründe weshalb die DT AG noch immer über sehr hohe
Marktanteile verfügt (z.B. hat sie auf dem Breitbandanschlussmarkt ohne Berücksichtigung
von Bitstromzugang und Resale einen Marktanteil von über 60%, auf dem Markt 1 Ende
2008 wahrscheinlich immer noch über 70%). Für FTTC und FTTB/H-PON (TDM) Infrastruk-
turen gilt der Marktzutrittsschranken senkende Effekt des Zugangs zur TAL am HVt ohnehin
nicht, weil die Entbündelung bei diesen Infrastrukturen erst viel näher am Endkunden mög-
lich ist. Der Vorleistungsnachfrager muss seine Infrastruktur erheblich weiter zum Endkun-
den ausbauen. Diese weiter gestiegenen Skaleneffekte gewinnen bei dem Ausbau dieser
Infrastrukturen eine noch größere Bedeutung.
Darüber hinaus merkt die DT AG an, dass Wechselkosten nicht als spezielle Marktzutritts-
schranke der Wettbewerber anzusehen seien, da auch bei ihr Wechselkosten anfielen, wenn
sie Kunden von Wettbewerbern abwerbe. Dem ist zuzustimmen. Bei alternativen DSL-
Anschlussanbietern, die ausnahmslos auf Vorleistungsprodukten der DT AG basieren, ent-
stehen aber zusätzliche Expansionshemmnisse dadurch, dass bei ihnen zusätzlich Wech-
selkosten entstehen, wenn sie von einem Vorleistungsprodukt auf das andere wechseln wol-
len, um z.B. eine höhere Wertschöpfungsstufe zu erreichen. Eine Situation, die für die DT
AG, die vollständig auf eigener Infrastruktur agiert, nie entsteht.
Insgesamt ist deshalb für die Laufzeit dieser Marktanalyse davon auszugehen, dass die hier
erkannten Marktzutrittsschranken ohne geeignete Regulierung von neu in den Markt eintre-
tenden Unternehmen nicht zu überwinden sind. Dies gilt für die bottleneck-Eigenschaft der
Anschlussinfrastruktur, die die alternativen Anbieter im TK-Sektor ohne geeignete Vorleis-
tungsprodukte nicht überwinden können. Es gilt in gleicher Weise im Hinblick auf den Mas-
senmarkt für die alternative Infrastrukturplattform, die TV-Kabelinfrastruktur. Solchen Infra-
strukturinhabern gelingt es ebenfalls nicht, ein flächendeckendes alternatives Angebot zu er-
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richten. Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Zugang zur entbündelten Teil-
nehmeranschlussleitung von den meisten Breitbandanschlussanbietern nur für ein regiona-
les Angebot genutzt werden kann, (wenige können auf dieser Basis ein überregionales An-
schlussnetz erzeugen) wird ein Bitstromzugangsprodukt für ein flächendeckendes Angebot
an Breitbandanschlüssen in beiden Märkten auch in der Zukunft ein wichtige Bedeutung ha-
ben.
I.3.2 Bitstromzugangsmärkte (Marktzutrittsschranken)
Bevor auf die Marktzutrittsschranken der beiden Vorleistungsmärkte im einzelnen eingegan-
gen wird, ist einleitend für beide Märkte auf Folgendes hinzuweisen:
Auf den Bitstromzugangsmärkten ist erst mit dem durch Regulierung bedingten Markteintritt
der DT AG ein flächendeckendes Angebot dieser Vorleistung gegeben. Seit der letzten
Marktanalyse vom Januar 2006 sind zwar drei bundesweit tätige Anbieter auf Basis der An-
mietung der Teilnehmeranschlussleitung in den Markt eingetreten, die ihre Produkte aller-
dings nicht flächendeckend anbieten können. Ein Anbieter bietet derzeit nur sehr geringe
Mengen auf den Bitstromzugangmärkten, dafür aber größere auf dem nachgelagerten Resa-
lemarkt an. Doch allen Anbietern fehlt auch zukunftsgerichtet die Aussicht, auf diesen Märk-
ten flächendeckend tätig zu werden. Kein Unternehmen hat über 10 Jahre nach der Markt-
öffnung auch nur annähernd flächendeckend Hauptverteiler erschlossen. Seit 2008 gleich-
zeitig mit der deutlichen Verlangsamung der Marktanteilsgewinne alternativer TK-Fest-
netzanbieter hat sich auch der weitere Ausbau von Hauptverteilern verlangsamt. Im 1. Halb-
jahr 2009 wuchs die Zahl der neu erschlossenen HVt nur noch um gut 1%. Aufgrund dieses
Trends wird der Zuwachs im Folgejahr auf deutlich unter 1% sinken 201 . Dies wird auch damit
begründet sein, dass die hochagglomerierten Bereiche, die günstige Skalenverträge ver-
sprechen, weitgehend erschlossen sind. Die weitere Flächenerschließung wird mit ungünsti-
geren Kosten-Nutzenverhältnissen verbunden sein. Gerade in jenen Regionen, in denen
aufgrund von Skalennachteilen eine Erschließung von HVt wirtschaftlich schlechter darstell-
bar ist, kommt dem Bitstromzugang eine besonders hohe Bedeutung als Vorleistungsprodukt
zu.
So erklärt es sich auch, dass diese Anbieter komplementär zu ihrem eigenen TAL-basierten
Geschäftsmodell auch Bitstromzugang nachfragen, um darüber sowohl Endkunden- als auch
Vorleistungsprodukte bereitzustellen. Außerdem erschwert sich alternativen Anbietern der
Marktzutritt dadurch, dass die DT AG auf dem Endkundenmarkt nach wie vor – dies sogar
mit leicht zunehmender Tendenz - über einen hohen eigenen Kundenstamm verfügt und
Kontrolle über eine nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur sowohl im Teilnehmeran-
201 Aufgrund der im Rahmen der Entgeltregulierung Bitstromzugang im Juli 2009 vorgenommenen Datenabfra-
ge wurde im Rahmen einer Trendberechnung bis Ende 2010 eine zusätzliche Erschließung von HVt von
0,45% errechnet. Die Hälfte der Unternehmen, die zu der Frage des weiteren HVt-Ausbaus Angaben ge-
macht haben, haben sogar eine weitere Erschließung verneint.
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Bonn, 5. Mai 2010