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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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8,23 Mio. von Wettbewerbern realisierte DSL-Anschlüsse auf dem entbündelten Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung. Dies entspricht 77 % aller von Wettbewerbern bereitgestellten
DSL-Anschlüsse. Wobei 22% dieser TAL-Zugangs-basierten DSL-Anschlüsse von alternati-
ven Vorleistungsanbietern genutzt werden, um darüber ihrerseits Internet Service Providern
Resaleprodukte bzw. Bitstromzugangsprodukte bereitzustellen. Auch dies verdeutlicht die
Abhängigkeit des Marktes von regulierten Vorleistungsprodukten. Allerdings zeigen die bei
diesem Vorleistungsprodukt deutlich abflachenden Nachfragezuwächse, dass das Wettbe-
werbsumfeld für diese Anbieter deutlich härter geworden ist. Wahrscheinlich sind Carrier
auch an die Grenzen einer wirtschaftlichen Erschließung der HVt in der Fläche gekommen.
Während 2007 noch 16% HVt neu erschlossen wurden, halbierte sich diese Zahl 2008. Im 1.
Halbjahr 2009 wuchs die Zahl der neu erschlossenen HVt nur noch um gut 1%.
Seit Mitte 2008 können DSL-Anschlussanbieter auf ein entgeltreguliertes Bitstromzugangs-
produkt zurückgreifen, das zunächst anders als bei den bis dahin erhältlichen Resalevarian-
ten ähnlich wie bei der Anmietung der TAL den Vorleistungsnachfragern die Möglichkeit bot,
ihren Endkunden ADSL-Anschlüsse unabhängig vom Schmalbandanschluss der DT AG
bzw. SDSL-Anschlüsse anbieten zu können. (IP-Bitstromzugang Stand alone) Über diese
Vorleistung bieten DSL-Anschlussanbieter BuG: ... an.
Mittlerweile hat die DT AG diese Angebote um weitere freiwillige Angebote ergänzt. Sie bie-
tet ein Bitstromzugangsprodukt an, dass auch den Backbonetransport umfasst (WIA GATE)
und ein sogenanntes Simple Resale Produkt (WIA Resale), das zusätzlich den Verkehr bis
zur Diensteplattform führt, d.h. bei Internetzugangsleistungen den Transport ins WWW um-
fasst inkl. der Erzeugung der Internetkonnektivität. Diese sind sowohl im Hinblick auf das
regulierte Bitstromzugangsprodukt als auch im Hinblick auf die Angebote alternativer Vorleis-
tungsanbieter preislich sehr attraktive Angebote, die Geschäftsmodelle aller alternativen An-
bieter tangieren und insbesondere auch Einfluss auf die Vorleistungsangebote haben, wie
unter Abschnitt I.3.2.2 zu diskutieren sein wird. Seit Juli 2009 gibt es ein freiwilliges Angebot
von VDSL-Bitstromzugang. Bis September 2009 BuG: ... .
Weitere strukturelle Marktzutrittsschranken können durch Wechselkosten, die Reputation
des etablierten Betreibers und Vorteile aus horizontaler Integration entstehen.
Beim Wechsel des Anschlusses wird in der Regel eine Wechselgebühr vom Teilnehmer er-
hoben. Muss der Endkunde diese selbst zahlen, kann ihn dies von einem Wechsel abhalten.
Dies gilt um so mehr, je weniger Vorteile der Endkunde durch einen Wechsel erwartet. Über-
nimmt der Wettbewerber die Wechselkosten des Neukunden, so kommen auf ihn zusätzliche
Akquisitionskosten zu. Einem alternativen Anbieter entstehen zusätzlich noch Wechselkos-
ten, wenn er seine Endkunden von einem Vorleistungsmodell auf ein anderes migriert (z.B.
von einem Resaleanschluss auf einen TAL-basierten DSL-Anschluss).
Die DT AG hat als etablierter Betreiber eine gute Reputation in Bezug auf die Zuverlässig-
keit. Es ist insbesondere davon auszugehen, dass die Kunden dem etablierten Betreiber
aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit eher zutrauen, Breitbandanschlüsse zuver-
lässig bereitzustellen, als einem neuen oder neu in den Telekommunikationsmarkt eintreten-
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den Unternehmen. Darüber hinaus ergeben sich auf Seiten der DT AG Größen- und Ver-
bundvorteile durch den großen Kundenstamm und das hochentwickelte Vertriebs- und Ver-
kaufsnetz (vgl. hierzu im Einzelnen Abschnitt I.7.1).
Der wichtigste Vorteil aus horizontaler Integration ist die Möglichkeit, ein breites Produktsor-
timent anzubieten. So ist die DT AG insbesondere in der Lage, Produktbündelungen bzw. –
kombinationen anzubieten. Entsprechend kann sie DSL-Anschlussprodukte gleichzeitig mit
einem Analog- oder ISDN-Telefonanschluss vermarkten, sie kann über Breitbandanschlüsse
(DSL-Anschlüsse oder reine Glasfaseranschlüsse) diverse gebündelte Breitbanddienste be-
reitstellen oder aber sie kann auch relativ umfassend IPTV-Dienste anbieten. Alternative An-
bieter können solche umfassenden Produktangebote nur zum Teil realisieren, oder aber
müssen sich Alternativen bedienen, die von Endkunden schlechter angenommen werden
(reine VoIP-Anschlüsse oder Video on Demand anstelle von IPTV). Ein Unternehmen kann
aber nur dann dem Kunden alle Leistungen aus einer Hand anbieten, wenn es in hohem
Maße horizontal integriert ist. Das etablierte Unternehmen verfügt traditionell über eine sol-
che horizontale Integration. Dies ist für neu in den Markt eintretende Unternehmen nur mit
großen Investitionen und erhöhtem Risiko möglich.
Es bestehen somit strukturelle Marktzutrittsschranken, insbesondere in Form der Abhängig-
keit der Wettbewerber vom Zugang zur Infrastruktur der DT AG, aber auch durch Wechsel-
kosten, die Reputation des etablierten Betreibers und durch Vorteile aus horizontaler Integra-
tion. Mit der Abhängigkeit der Wettbewerber von entsprechenden Vorleistungsprodukten der
DT AG hängt die Feststellung zusammen, dass die wettbewerblichen Strukturen auf diesem
Markt in hohem Maße regulierungsbedingt sind.
I.3.1.2 Markt für Premiumanschlüsse (Marktzutrittsschranken)
Von den hier betrachteten 50 Anbietern realisieren
fünf ihre Produkte überwiegend auf der Basis eigener Infrastruktur, davon vier bundes-
weit, jedoch nicht flächendeckend; zwei außerdem nur sehr punktuell,
32 ihre Produkte, davon zwei bundesweit jedoch nicht flächendeckend, auf der Basis der
entbündelten Teilnehmeranschlussleitung,
acht ihre Produkte zumTeil auch auf der Basis von Bitstromzugang.
36 Anbieter sind nur regional tätig, neun Anbieter bieten überregional an, fünf Anbieter sind
bundesweit, jedoch nicht flächendeckend tätig.
Anders als im Massenmarkt ist das Resale-basierte und das Bitstromzugangs basierte Ge-
schäftsmodell hier geringer zu finden, dafür ist in diesem Markt, in dem häufig auftragsbezo-
gen hochwertige Anschlussangebote bereitgestellt werden, die Anzahl von infrastrukturba-
sierten Anbietern höher. Entsprechend spielt hier das TAL-basierte Angebot eine größere
Rolle. Dies hängt vor allem mit der Beschaffenheit der angebotenen Produkte zusammen.
Die hohen, häufig garantierten Qualitäten stellen gewisse Anforderungen an die zugrunde
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liegende Technik, die bevorzugt auf der Basis eigener Infrastruktur bzw. der entbündelten
Teilnehmeranschlussleitung bereitgestellt wird. Keine Unterschiede gibt es hingegen bezüg-
lich der Regionalisierung der Anbieter. Dies ist hier im Gegenteil sogar noch ausgeprägter,
da es bis Mitte 2008 in diesem Markt nur Bitstromzugangs- und Resaleangebote alternativer
Vorleistungsanbieter gab. Da diese alternativen Vorleistungsanbieter jedoch nicht über flä-
chendeckende Netz-Infrastrukturen verfügen, können über deren Vorleistungen nur ein deut-
lich geringerer Anteil der Endkunden erreicht werden als mit den Vorleistungsprodukten der
DT AG. Der Aufbau überregionaler eigener Infrastruktur ist in diesem Markt mit sehr kleinen
Absatzvolumen viel schwieriger als im Massenmarkt. Aufgrund des sehr kleinen Kundenpo-
tenzials können die für die weitere Flächenerschließung nötigen Größenvorteile nur sehr
langsam aufgebaut werden.
Seit Sommer 2008 bietet DT AG über Bitstromzugang und Resale auch Vorleistungen für
symmetrische Anschlüsse an, die geringere eigene Infrastruktur der Vorleistungsnachfrager
erfordern.
Ohne geeignete Bitstromzugangs- und Resale-Produkte bestehen somit auch hier strukturel-
le Marktzutrittsschranken in Form der Abhängigkeit der Wettbewerber vom Zugang zur Infra-
struktur und der Vorleistungsproduktgestaltung der DT AG. Sie sind jedoch nicht so ausge-
prägt wie auf dem Massenmarkt, was insbesondere auf das Vorhandensein alternativer Vor-
leistungsanbieter zurückzuführen ist.
Auch auf diesem Teilmarkt bestehen die bereits im Zusammenhang mit dem Massenmarkt
angesprochenen weiteren strukturellen Marktzutrittsschranken der Wechselkosten, der Re-
putation des etablierten Betreibers und der Vorteile aus horizontaler Integration. Bezüglich
der Wechselkosten und der Reputation des etablierten Betreibers kann vollständig auf die
dortigen Aussagen verwiesen werden (vgl. hierzu AbschnittI.3.1.1).
Im Hinblick auf Vorteile aus horizontaler Integration ist die Möglichkeit, ein breites Produkt-
sortiment anzubieten, auch hier gegeben. So ist die DT AG in besonderem Maße in der La-
ge, Produktbündelungen bzw. –kombinationen anzubieten, wenngleich die Bündelungen in
diesem Marktsegment eher auf die Bedürfnisse von z.T. großen gewerblichen Endnutzern
zugeschnitten sind. Das etablierte Unternehmen verfügt jedoch traditionell über eine solche
horizontale Integration, die auch den Bedarf von Großkunden abdeckt (T-Systems). Sich
eine vergleichbare Ausgangslage zu verschaffen, wäre für neu in den Markt eintretende Un-
ternehmen nur mit großen Investitionen und erhöhtem Risiko möglich.
I.3.1.3 Zwischenergebnis Endkundenmärkte (Marktzutrittsschranken)
Somit lässt sich feststellen, dass die hier betrachteten korrespondierenden Endkundenmärk-
te durch hohe Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind, die für das Vorliegen von be-
trächtlicher Marktmacht bei der DT AG sprechen. Dies insbesondere aufgrund
- der Kontrolle der DT AG über eine nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur,
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- der Abhängigkeit der Wettbewerber vom Zugang zur Infrastruktur der DT AG,
- der Abhängigkeit der Wettbewerber von geeigneten Angeboten der DT AG an Vor-
leistungsprodukten,
- der für den Kunden anfallenden Wechselkosten,
- der Reputation der DT AG als etabliertem Betreiber und deren Vorteile aus horizonta-
ler Integration.
Die DT AG ist der Auffassung, dass die Marktzutrittschranken auf den korrespondierenden
Endkundenmärkten durch das regulierte Vorleistungsprodukt „Zugang zur Teilnehmeran-
schlussleitung“ und aufgrund der Existenz dreier alternativer Vorleistungsanbieter im Bereich
der Bitstromzugangsmärkte so niedrig seien, dass sie keine Marktmacht ihres Unternehmens
begründen könnten. Die Bundesnetzagentur hat oben ausführlich begründet, weshalb sie für
alternative Anbieter Marktzutrittschranken auf den Breitbandanschlussmärkten sieht, die für
die Marktmacht der DT AG sprechen. Die DT AG übersieht, dass der diskriminierungsfreie
Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung nur bei bestimmten günstigen Skalenerträgen die
Erschließung der Anschlussinfrastruktur der DT AG erlaubt. Da die alternativen Bitstromzu-
gangsanbieter ausnahmslos auf dieser Infrastruktur aufsetzen, unterliegen sie ebenfalls die-
ser Restriktion. Dies ist einer der Gründe weshalb die DT AG noch immer über sehr hohe
Marktanteile verfügt (z.B. hat sie auf dem Breitbandanschlussmarkt ohne Berücksichtigung
von Bitstromzugang und Resale einen Marktanteil von über 60%, auf dem Markt 1 Ende
2008 wahrscheinlich immer noch über 70%). Für FTTC und FTTB/H-PON (TDM) Infrastruk-
turen gilt der Marktzutrittsschranken senkende Effekt des Zugangs zur TAL am HVt ohnehin
nicht, weil die Entbündelung bei diesen Infrastrukturen erst viel näher am Endkunden mög-
lich ist. Der Vorleistungsnachfrager muss seine Infrastruktur erheblich weiter zum Endkun-
den ausbauen. Diese weiter gestiegenen Skaleneffekte gewinnen bei dem Ausbau dieser
Infrastrukturen eine noch größere Bedeutung.
Darüber hinaus merkt die DT AG an, dass Wechselkosten nicht als spezielle Marktzutritts-
schranke der Wettbewerber anzusehen seien, da auch bei ihr Wechselkosten anfielen, wenn
sie Kunden von Wettbewerbern abwerbe. Dem ist zuzustimmen. Bei alternativen DSL-
Anschlussanbietern, die ausnahmslos auf Vorleistungsprodukten der DT AG basieren, ent-
stehen aber zusätzliche Expansionshemmnisse dadurch, dass bei ihnen zusätzlich Wech-
selkosten entstehen, wenn sie von einem Vorleistungsprodukt auf das andere wechseln wol-
len, um z.B. eine höhere Wertschöpfungsstufe zu erreichen. Eine Situation, die für die DT
AG, die vollständig auf eigener Infrastruktur agiert, nie entsteht.
Insgesamt ist deshalb für die Laufzeit dieser Marktanalyse davon auszugehen, dass die hier
erkannten Marktzutrittsschranken ohne geeignete Regulierung von neu in den Markt eintre-
tenden Unternehmen nicht zu überwinden sind. Dies gilt für die bottleneck-Eigenschaft der
Anschlussinfrastruktur, die die alternativen Anbieter im TK-Sektor ohne geeignete Vorleis-
tungsprodukte nicht überwinden können. Es gilt in gleicher Weise im Hinblick auf den Mas-
senmarkt für die alternative Infrastrukturplattform, die TV-Kabelinfrastruktur. Solchen Infra-
strukturinhabern gelingt es ebenfalls nicht, ein flächendeckendes alternatives Angebot zu er-
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richten. Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Zugang zur entbündelten Teil-
nehmeranschlussleitung von den meisten Breitbandanschlussanbietern nur für ein regiona-
les Angebot genutzt werden kann, (wenige können auf dieser Basis ein überregionales An-
schlussnetz erzeugen) wird ein Bitstromzugangsprodukt für ein flächendeckendes Angebot
an Breitbandanschlüssen in beiden Märkten auch in der Zukunft ein wichtige Bedeutung ha-
ben.
I.3.2 Bitstromzugangsmärkte (Marktzutrittsschranken)
Bevor auf die Marktzutrittsschranken der beiden Vorleistungsmärkte im einzelnen eingegan-
gen wird, ist einleitend für beide Märkte auf Folgendes hinzuweisen:
Auf den Bitstromzugangsmärkten ist erst mit dem durch Regulierung bedingten Markteintritt
der DT AG ein flächendeckendes Angebot dieser Vorleistung gegeben. Seit der letzten
Marktanalyse vom Januar 2006 sind zwar drei bundesweit tätige Anbieter auf Basis der An-
mietung der Teilnehmeranschlussleitung in den Markt eingetreten, die ihre Produkte aller-
dings nicht flächendeckend anbieten können. Ein Anbieter bietet derzeit nur sehr geringe
Mengen auf den Bitstromzugangmärkten, dafür aber größere auf dem nachgelagerten Resa-
lemarkt an. Doch allen Anbietern fehlt auch zukunftsgerichtet die Aussicht, auf diesen Märk-
ten flächendeckend tätig zu werden. Kein Unternehmen hat über 10 Jahre nach der Markt-
öffnung auch nur annähernd flächendeckend Hauptverteiler erschlossen. Seit 2008 gleich-
zeitig mit der deutlichen Verlangsamung der Marktanteilsgewinne alternativer TK-Fest-
netzanbieter hat sich auch der weitere Ausbau von Hauptverteilern verlangsamt. Im 1. Halb-
jahr 2009 wuchs die Zahl der neu erschlossenen HVt nur noch um gut 1%. Aufgrund dieses
Trends wird der Zuwachs im Folgejahr auf deutlich unter 1% sinken 201 . Dies wird auch damit
begründet sein, dass die hochagglomerierten Bereiche, die günstige Skalenverträge ver-
sprechen, weitgehend erschlossen sind. Die weitere Flächenerschließung wird mit ungünsti-
geren Kosten-Nutzenverhältnissen verbunden sein. Gerade in jenen Regionen, in denen
aufgrund von Skalennachteilen eine Erschließung von HVt wirtschaftlich schlechter darstell-
bar ist, kommt dem Bitstromzugang eine besonders hohe Bedeutung als Vorleistungsprodukt
zu.
So erklärt es sich auch, dass diese Anbieter komplementär zu ihrem eigenen TAL-basierten
Geschäftsmodell auch Bitstromzugang nachfragen, um darüber sowohl Endkunden- als auch
Vorleistungsprodukte bereitzustellen. Außerdem erschwert sich alternativen Anbietern der
Marktzutritt dadurch, dass die DT AG auf dem Endkundenmarkt nach wie vor – dies sogar
mit leicht zunehmender Tendenz - über einen hohen eigenen Kundenstamm verfügt und
Kontrolle über eine nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur sowohl im Teilnehmeran-
201 Aufgrund der im Rahmen der Entgeltregulierung Bitstromzugang im Juli 2009 vorgenommenen Datenabfra-
ge wurde im Rahmen einer Trendberechnung bis Ende 2010 eine zusätzliche Erschließung von HVt von
0,45% errechnet. Die Hälfte der Unternehmen, die zu der Frage des weiteren HVt-Ausbaus Angaben ge-
macht haben, haben sogar eine weitere Erschließung verneint.
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schlussbereich als auch im Zuführungsbereich hat. Auch im Hinblick auf das relativ niedrige
Preisniveau auf den Endkundenmärkten ist mit dem Zutritt weiterer Bitstromzugangsanbieter
nicht zu rechnen. Außerdem gibt es keinen weiteren Anbieter, der über ein ähnlich weit aus-
gebautes Netz verfügt, wie die drei jetzt auf den Märkten aktiven alternativen Anbieter.
Für die FTTC-Infrastruktur, die die DT AG in über 50 Städten für ca. 10 Mio. Kunden errichtet
hat und über die VDSL-Anschlüsse ermöglicht werden, wird sich die Bottleneckeigenschaft
der Anschluss- und Zuführungsinfrastruktur noch deutlich verschärfen, wenn das klassische
Teilnehmeranschlussnetz (mit Kupfer-TAL bis zum HVt) nicht mehr existiert oder dem
Verbraucher hierüber keine wettbewerbsfähigen Angebote mehr gemacht werden können.
Durch die zu erwartende Migration des Netze in Richtung NGA und NGN ist in weiten Teilen
mit dem Abbau von HVt zu rechnen. Da der HVt der Zugangsknoten für das TAL-basierte
Geschäftmodell ist und alternative Anbieter genau in jenen Regionen TAL-Zugang nachfra-
gen, in denen der VDSL-Ausbau stattgefunden hat und in denen mit hoher Wahrscheinlich-
keit auch der FTTH-Ausbau der DT AG zukünftig zu erwarten sein wird, ist die Netzmigration
geeignet - wie unter Abschnitt G.2.2 dargelegt - das TAL-basierte Geschäftmodell und damit
auch das alternativer Vorleistungsangebote mittel- und langfristig zu gefährden.
Voraussetzung für das Angebot eines Bitstromzugangsprodukts ist der Zugang zu Endkun-
den, welche als Teilnehmer an das Teilnehmeranschlussnetz angeschlossen sind, und ein
flächendeckendes Zuführungsnetz. Die aus Anzahl und Nutzungsprofil der Endkunden resul-
tierende Menge des übertragenen Datenverkehrs (gemessen in Gigabyte) ist einerseits eine
maßgebliche Größe, die die Attraktivität des Anbieters für einen nachfragenden Bitstrominte-
ressenten bestimmt. Andererseits resultiert seine Attraktivität aus dem Umstand, dass dieser
Anbieter bundesweit über ein flächendeckendes Teilnehmernetz und Zuführungsnetz ver-
fügt, aufgrund dessen er dem Bitstromnachfrager Verkehr von beliebigen Endkunden mehr
oder weniger konzentriert zuführen kann. Ein Bitstromnachfrager möchte mit dem Erwerb
dieses Vorleistungsprodukts gerade die Nachteile seines regionalen oder seines netzstruktu-
rell begrenzten Netzes ausgleichen, weshalb er an einer möglichst flächendeckenden Er-
schließung von Endkunden über diese Vorleistung interessiert ist.
Wie oben dargelegt ist es nach wie vor keinem alternativen TK-Festnetz Anbieter gelungen,
flächendeckend eine zusätzliche eigene Anschlussinfrastruktur zu errichten. Alle alternativen
Bitstromzugangsangebote basieren auf der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung. Das
komplementäre Vorleistungsprodukt, Zugang zur TAL, hat sicher die Markteintrittshürden in
diesen Markt gesenkt, birgt aber hinsichtlich einer flächendeckenden Präsenz BUG: ... der-
zeit noch unüberwindbare Markteintrittshürden. Gerade für ein Bitstromzugangsprodukt, das
in besonderer Weise durch eine überregionale bis bundesweite Nachfrage geprägt wird, ist
ein möglichst flächendeckendes Angebot eines Anbieters von hoher Bedeutung, da dies den
Koordinationsaufwand der Nachfrager gering hält.
Zusätzlich muss in absehbarer Zukunft von einer starken Beeinträchtigung des TAL-
basierten Geschäftsmodells ausgegangen werden, da im Zuge des Netzumbaus in Richtung
Next Generation Networks in den nächsten 4-5 Jahren mit einem Abbau von HVt zu rechnen
ist. Im Zuge dessen werden in vielen Anschlussbereichen Teilnehmeranschlussleitungen am
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KVz oder einem anderen Verzweigerknoten, wie dem optischen Splitter, enden. Der Zugang
am HVt zu dieser Vorleistung wird nicht mehr möglich sein, nur wenige Carrier werden vor-
aussichtlich mit ihrer Konzentratornetzinfrastruktur den Schritt Richtung Verzweigerknoten
gehen können. Dieser Ausbau wird noch deutlich regionalisierter erfolgen als der HVt-
Ausbau. Von daher ist mittel- bis langfristig das TAL-basierte Geschäftsmodell, insbesondere
in den Ballungsräumen, gefährdet und damit kann auch langfristig nicht sicher von dem Fort-
bestand der alternativen Bitstromzugangsangebote ausgegangen werden.
Auch auf den Bitstromzugangmärkten entstehen weitere strukturelle Marktzutrittsschranken
durch Wechselkosten, die Reputation des etablierten Betreibers und Vorteile aus horizonta-
ler Integration. Hinsichtlich der Reputation und der Vorteile aus horizontaler Integration gel-
ten die gleichen Argumente wie sie auch für die Endkundenmärkte vorgetragen wurden.
Auch auf der Vorleistungsebene ist hier der etablierte Betreiber im Vorteil.
Der Wechsel von einer Vorleistung auf eine andere kann einen Vorleistungsnachfrager we-
gen hoher Wechselkosten von einem Wechsel abhalten. Der Bitstromzugangsanbieter kann
sie ihm ersetzen. Diese Strategie kann ein alternativer Bitstromzugangsanbieter mit viel grö-
ßeren Schwierigkeiten verfolgen als die DT AG. Da er sein Angebot selbst auf Vorleistungen
der DT AG aufsetzt, muss er seinerseits Einmalentgelte für die Vorleistungen zahlen. Diese
und entgangene Einmalentgelte seines Kunden verursachen Akquisitionskosten, die eine
besondere Markteintrittshürde darstellen können. Ein spezielles Wechselproblem alternativer
Bitstromzugangs-Anbieter liegt vor allem darin, dass sie auf die Miete der Teilnehmeran-
schlussleitung angewiesen sind. Hier haben sich in der Vergangenheit lange Bereitstellungs-
zeiten ergeben, auch kann ein Endkunde nicht nahtlos von einer Vorleistung auf eine andere
Vorleistungs-basierte Lösung geschaltet werden. Lange Wartezeiten oder gar der Abschal-
tung des Breitbandanschlusses des Endkunden bergen die Gefahr der Abwanderung von
Vorleistungs- und Endkunden. Auch diese komplizierten Bereitstellungsprozesse sind als
eine ernsthafte Markteintrittshürde zu verstehen.
I.3.2.1 Markt für Layer-2-Bitstromzugang (Marktzutrittsschranken)
Die oben geschilderten Marktzutrittshürden gelten für diesen Markt uneingeschränkt. In die-
sem Markt hat das Argument einer möglichst flächendeckenden Erschließung des Netze ein
noch höheres Gewicht, da viele Layer-2 Bitstromzugangsnachfrager vor allem Geschäfts-
kunden bedienen wollen, die kaum auf bestimmte Regionen zu beschränken sind. Aus die-
sem Grunde gibt es bisher auch nur ein sehr kleines Angebot alternativer Bitstromzugangs-
anbieter.
Im Hinblick auf die NGA-Migration werden zusätzlich etwa bei der Bereitstellung von VDSL-
Bitstromzugang in besonderer Weise die hohen Bottleneckeigenschaften eines FTTC-Netzes
und der daran sich anschließenden Anschlussinfrastruktur wirksam. Bisher ist kein alternati-
ver Anbieter in der Lage, überregional Zugang zu einer VDSL-Infrastruktur zu eröffnen. Dies
gilt in gleicher Weise auch für reine Glasfaseranschlussinfrastrukturen.
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DT AG sieht keine Marktzutrittsschranken auf diesem Markt, da aufgrund von TAL-Zugang
am HVt und am KVz, alle DSL-Infrastrukturen von alternativen Anbietern errichtet werden
könnten. Auf die Problematik und die Bedeutung einer möglichst flächendeckenden Er-
schließung der Anschlussinfrastrukturen für wettbewerbsfähige Bitstromzugangsangebote
wurde bereits mehrfach hingewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mögliche Skalen-
vorteile bei der Erschließung von KVz (oder anderen Verzweigerknoten wie z.B. für optische
Splitter) noch bedeutender wiegen, um auf dieser Basis als alternativer Anbieter VDSL- oder
FTTH-Bitstromzugang anbieten zu können.
Zwischenergebnis Marktzutrittsschranken auf den Layer-2-Bitstromzugangs-Märkten
Es bleibt festzuhalten, dass der Layer-2-Bitstromzugangsmarkt nicht zuletzt auch aufgrund
des anhaltend hohen Endkundenbestandes der DT AG, der nach wie vor schwer zu duplizie-
renden flächendeckenden Infrastruktur und sonstiger Zutrittshürden auch in der Zukunft von
hohen strukturellen Marktzutrittschranken geprägt sein wird. Auch dieses Kriterium spricht
damit für das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung.
I.3.2.2 Markt für Layer-3-Bitstromzugang (Marktzutrittsschranken)
Für den Layer-3-Bitstromzugangsmarkt gelten die oben beschriebenen Markteintrittshürden
ebenso, obgleich sie im Massenmarkt etwas niedriger einzuschätzen sind als in den Layer-2-
Bitstromzugangsmärkten, da im Bereich der Massenangebote Skalenerträge leichter zu er-
ringen sind. Auch ist hier die Frage zusätzlich zu bewerten, inwiefern die Berücksichtigung
der alternativen Anschlussplattform (HFC-Infrastruktur) Einfluss auf die Bewertung der
Markteintrittshürden haben kann.
Grundsätzlich können auch Breitbandanschlussanbieter auf Basis der HFC-Infrastruktur (TV-
Kabelinfrastruktur) Bitstromzugangsprodukte auf dem Layer-3-Markt anbieten. Hinsichtlich
der vorhandenen Infrastruktur, die gut die Hälfte der Haushalte erreicht, ist ein kurzfristiger
Markteintritt möglich. Für den flächendeckenden Roll out jedoch müsste ein TV-
Kabelanschlussanbieter noch höhere Markteintrittshürden überwinden als ein alternativer
Vorleistungsanbieter. Er kann nicht – zumindest teilweise - wie alternative TK-
Bitstromzugangsanbieter auf den Zugang zur TAL zurückgreifen, sondern er müsste in der
Lage sein, ein alternatives Anschlussnetz zu errichten, obwohl dessen Skalenerträge deut-
lich niedriger sein werden als die des etablierten Betreibers. Alle derzeit auf dem Markt täti-
gen TV-Kabelanschlussanbieter sind nur regionale Anbieter, die obendrein der speziellen
deutschen Situation der Trennung von Netzebene 3 und Netzebene 4 begegnen müssen.
Diese führt dazu, dass die Zahl der direkt erreichbaren Endkunden (Netzebene 4) deutlich
geringer ist, als jene der über die Transportnetze (Netzebene 3) erschlossenen Anschluss-
kunden (vgl. auch Ausführungen unter Abschnitt I.1.1.1.1). Außerdem ist auch auf regionaler
Ebene das Breitbandzugangs-Angebot eines TV-Kabelanschlussanbieters nicht in sich ge-
schlossen, weil Kabelnetze häufig eine Ansammlung von vielen unterschiedlich großen Netz-
inseln darstellen. Diese ungünstige Struktur der TV-Kabelnetze erschwert oftmals die Reali-
sierung geeigneter Größenvorteile, weshalb die Hürden für TV-Kabelanschlussanbieter, Bit-
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stromzugangskunden zu gewinnen, deutlich höher sind als die des etablierten Betreibers 202 .
Diese Schwierigkeiten begründen auch das mangelnde Interesse der derzeitigen Anbieter
von Breitbandanschlüssen, auf Basis von TV-Kabelinfrastruktur eigene Bitstromzugangsan-
gebote für den Markt bereitzustellen.
Im Rahmen der Marktdatenerhebung wurde von vielen alternativen Vorleistungsanbietern,
aber auch Nachfragern von Bitstromzugang auf die Bedeutung einer flächendeckenden Ver-
fügbarkeit eines Bitstromzugangsprodukts hingewiesen. Das flächendeckende TK-
Anschlussnetz der DT AG, das von keinem tatsächlichen oder potenziellem Anbieter des
Marktes flächendeckend dupliziert werden kann, versetzt diese in die Lage, unabhängig von
anderen Netzbetreibern zu agieren. Dies nicht zuletzt auch, weil Bitstromnachfrager in Regi-
onen, in denen Angebote alternativer Wholesale-Anbieter nicht erhältlich sind, in jedem Falle
auf des Angebot der DT AG angewiesen sind. Eine HVt-weise Analyse der von der DT AG
an ihre Vorleistungsnachfrager auf Basis Bitstromzugang verkauften DSL-Anschlüsse zeigt,
dass sie dieses Produkt stärker in Mittelzentren oder im ländlichen Raum verkauft hat. Be-
trachtet man die 70 größten Städte Deutschlands, mit denen man 34% der Teilnehmeran-
schlüsse erfasst, so zeigt sich, dass die DT AG BuG: ...
Die DT AG profitiert in besonderer Weise von den Vorteilen aus horizontaler Integration.
Aufgrund ihres flächendeckenden Anschluss- und Zuführungsnetzes ist sie hinsichtlich des
Angebotes eines möglichst breiten Produktsortiments allen tatsächlichen oder potenziellen
Anbietern von alternativen Bitstromzugangsangeboten überlegen. Als einzige kann sie über
die gesamte Vorleistungskette hinweg Zugangsprodukte anbieten. Auf Basis der Zugangsre-
gulierung bietet sie den TAL-Zugang und regionalen Bitstromzugang an, freiwillig stellt sie
ihren Mitwettbewerbern ein überregionales Bitstromzugangsangebot sowie Resaleprodukte
bereit. Einige Wettbewerber beklagen das Missbrauchspotential dieser freiwilligen Angebote,
die keiner Entgeltkontrolle unterliegen, und den Markterfolg eigener Vorleistungen (Bitstrom-
zugang oder Breitbandzuführung) gefährdeten 203 . BuG: ...
Zwischenergebnis Marktzutrittsschranken auf den Layer-3-Bitstromzugangs-Märkten
Auch dieses Beispiel zeigt genauso wie die vorangegangenen Darlegungen, dass die DT AG
aufgrund der Größe und Bedeutung ihres Netzes in der Lage ist, auf dem Layer-3-
Bitstromzugangmarkt unabhängig von ihren Wettbewerbern zu agieren. Sie besitzt ausrei-
chende Marktmacht, diese zu bedrängen und damit auch Expansionshemmnisse für alterna-
tive Anbieter aufzubauen. An dieser Einschätzung dürfte sich für die Laufzeit dieser Markt-
analyse nichts grundlegend ändern.
202 Vgl. Stellungnahme des Bundeskartellamtes zu Eckpunkt 7 v. 10.07.2009 zu dem Konsultationsentwurf
Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunik
ation/NGANextGenerationAccess/NextGenerationAccess_node.html.
203 BuG: ….
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Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1500 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Wie oben dargelegt, hat – anders als es die DT AG sieht – die TV-Kabelinfrastruktur keinen
Einfluss auf die Marktzutrittsschranken dieses Vorleistungsmarktes, weil aktuell und für die
Laufzeit dieser Marktanalyse keine Angebotsbereitschaft erkennbar ist. Der Einfluss der
Breitbandanschlüsse auf Basis der TV-Kabelinfrastruktur wird bei diesem Kriterium indirekt
über die Analyse der Endkundenmärkte gewürdigt.
I.3.2.3 Zwischenergebnis Vorleistungsmärkte (Marktzutrittsschranken)
Auf den hier untersuchten Bitstromzugangsmärkten ist festzustellen, dass sie nicht zuletzt
auch aufgrund des anhaltend hohen Endkundenbestandes der DT AG, der nach wie vor
schwer zu duplizierenden flächendeckenden Infrastruktur und sonstiger Zutrittshürden auch
in der Zukunft von hohen strukturellen Marktzutrittschranken geprägt sein werden. Kein al-
ternativer Vorleistungsanbieter ist in der Lage, selbst ein flächendeckendes Bitstromzu-
gangsprodukt anzubieten oder Verdrängungspraktiken in nicht regulierten Bereichen aktiv zu
begegnen. Auch dieses Kriterium spricht damit für das Vorliegen einer marktbeherrschenden
Stellung.
I.4 Vertikale Integration
Die DT AG ist im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen ein voll integriertes Un-
ternehmen. So hat sie als ehemals einziger Anbieter von Telekommunikationsdienstleistun-
gen in Deutschland das am weitesten ausgebaute Telekommunikationsnetz, das alle Netz-
ebenen umfasst, und verfügt daher selbst über eine sehr hohe Fähigkeit der Eigenrealisie-
rung von Telekommunikationsdienstleistungen. Sie bietet ein umfassendes Portfolio sowohl
auf der Endkunden- als auch auf der Vorleistungsebene an. Kein anderer Wettbewerber
weist eine derart hohe Integration von Telekommunikationswertschöpfungsstufen auf, wie
dieses Unternehmen.
Die Verhaltensspielräume eines Unternehmens können sich dadurch erweitern, dass es über
einen im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überlegenen Zugang zu seinen Absatz- und
Beschaffungsmärkten verfügt. Dies trifft auf die DT AG in jeder Weise zu.
Auf den breitbandigen Absatzmärkten sowohl auf der Vorleistungsebene als auch auf der
Endkundenebene verfügt sie im Vergleich zu den Wettbewerbern über eine überragende
Marktstellung. Als Nachfrager auf den Beschaffungsmärkten kann sie aufgrund ihrer Größe
und einzigartigen Stellung mit hoher Nachfragemacht auftreten, was sich in hohen Mengen-
rabatten niederschlagen kann.
Das Ausmaß der vertikalen Integration der DT AG spricht ebenfalls für das Vorliegen von
beträchtlicher Marktmacht auf beiden hier analysierten Bitstromzugangsmärkten.
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Bonn, 5. Mai 2010