abl-08
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1539
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
zumindest auch das TAL-Zugangsentgelt regional zu differenzieren. Arcor fordert eine gene-
relle Absenkung des überhöhten TAL-Entgelts, insbesondere ein niedrigeres Entgelt für den
KVz-TAL-Zugang, um Investitionsanreize für den weiteren NGA-Ausbau zu schaffen.
Frage 7: Für die Abgrenzung subnationaler Märkte können Kriterien wie etwa politi-
sche Gemeindegrenzen, die Netzstruktur des Incumbents (Ortsnetz, Haupt-
verteiler) oder aber das Vorhandensein weiterer Netzinfrastrukturen in Frage
kommen. Wie bewerten Sie diese unter dem Gesichtspunkt der Operationali-
sierbarkeit?
Alle Kommentatoren sind sich einig, bei Bitstromzugang als Abgrenzungskriterium die Netz-
topologie der DT AG zu verwenden. Insbesondere Hauptverteiler (HVt) und ihre Bezirke (An-
schlussbereiche) bzw. Kabelverzweiger (KVz) und das von ihnen abgedeckte Gebiet seien
nach der Meinung der Mehrheit hier geeignete Kriterien. Dabei sei aber auch die Frage der
Handhabbarkeit zu prüfen. Gegebenenfalls biete sich eine Clusterung der einzelnen kleintei-
ligen HVt-Bereiche/KVZ-Bereiche an. Einige der Kommentatoren (ECTA, IEN) weisen dar-
aufhin, dass diese Grenzen vor dem Hintergrund des drohenden HVt-Abbaus rasch überholt
seien. Für QSC sei das ausschlaggebende Kriterium für die Bestimmung subnationaler
Marktgrenzen das Vorhandensein alternativer Infrastrukturen zur Nutzung der KVz-TAL. Nur
mit diesen alternativen Infrastrukturen ließen sich wettbewerbsschädliche Duopolszenarien
vermeiden, wie sie derzeit in den USA zu finden seien.
Frage 8: Welche Auswirkungen hat Regionalisierung nach Ihrer Meinung auf die
Transaktionskosten (z.B. erhöhter Beschaffungsaufwand für ein nationales
Angebot) beim Bezug von Vorleistungsprodukten wie etwa Bitstromzugang?
DT AG sieht allenfalls geringe Auswirkungen der Regionalisierung auf die Transaktionskos-
ten. Bitstromnachfrager müssten zukünftig statt einem zwei oder drei Verträge abschließen.
Bei TAL-Kollokation und Carrier-Festverbindungen gäbe es schon immer regional unter-
schiedliche Angebote. Es sei auch nicht unwahrscheinlich, dass es trotz Regionalisierung
der Märkte bei der bundesweiten einheitlichen Angebotspraxis bundesweiter Anbieter bleibe.
Zwei Kommentatoren sehen ebenfalls keine bedeutsamen Auswirkungen auf die Transakti-
onskosten. Solange es eine bundeseinheitliche Verfügbarkeit von einem Anbieter gäbe, hiel-
ten sich die Kosten für die kalkulatorische Bewältigung regional differenzierter Preise in
Grenzen. Bei Regionalisierung würde allerdings die Vorhersage von Markt- und Preisent-
wicklungen deutlich schwieriger und aufwändiger.
Die übrigen Kommentatoren erwarten durch Regionalisierung erhöhten Aufwand. Dies ma-
che den Einkauf von Vorleistungen ineffizienter. Es müssten Verträge mit mehreren Anbie-
tern geschlossen werden, was zusätzliche Schnittstellen erforderlich mache. Die Wahr-
scheinlichkeit steige, dass sich die Produkte hinsichtlich Tarifen, QoS Verfügbarkeit, Liefer-
terminen und der Zahlungsbedingungen unterschieden. Die Prozessschritte würden komple-
xer und zeitaufwändiger. Dies binde Ressourcen, ohne dass auf anderer Seite Kostenein-
sparungen realisiert werden könnten, es sei denn, Regionalisierung wäre mit einer gleichzei-
tigen systemkonformen Absenkung des TAL-Zugangsentgeltes verbunden. Auch hier wird
Seite 217
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1540 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
gesehen, dass die Marktbeobachtung durch regional differenzierte Vorleistungsprodukte
komplizierter und teurer werde.
Frage 9: Wie schätzen Sie die praktikable Umsetzung regional differenzierter Vorleis-
tungsprodukte im Verwaltungsverfahren und -vollzug ein?
Sehen Sie etwa Probleme bei der Erfassung von Kosten auf regionaler Ebe-
ne?
Die praktikable Umsetzung regional differenzierter Vorleistungen hänge nach Meinung der
DT AG von Art der Regulierung (z.B. Art der Marktclusterung) und von den erforderlichen
Kostennachweisen ab.
Die alternativen Anbieter und ihre Verbände hegen Zweifel an der praktikablen Umsetzung
regional differenzierter Vorleistungsregulierung. Die Zahl der Markanalysen werde erheblich
steigen. Diese seien auch wegen der Prüfung der Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte
Märkte mit höherem Aufwand verbunden. Entlastungen durch Deregulierung gäbe es nicht,
da auch deregulierte Märkte weiter beobachtet werden müssten. Außerdem lasse die stei-
gende Komplexität der Verwaltungsverfahren auch einen Anstieg der Anzahl der Gerichts-
verfahren befürchten. Damit steige die Anzahl offener Entgeltüberprüfungsverfahren noch
weiter, was der Rechtssicherheit noch zusätzlich abträglich sei.
DT AG hält die regional differenzierte Erfassung von Kosten grundsätzlich für machbar.
Andere Kommentatoren fürchten die höhere Komplexität regionaler Kostenerhebungen, die
auch die Gefahr der Unschärfen bergen würden (z.B. bei der Gemeinkostenzuordnung).
Hierdurch würden möglicherweise Spielräume in der Kostenkalkulation für Angebote in
„wettbewerblicheren Märkten“ eröffnet. Zusätzlich erschwert würde eine solche Differenzie-
rung durch die noch nicht absehbaren Implikationen der NGN Migration.
Frage 10: Mittlerweile haben Sie möglicherweise erste Erfahrungen mit der Erhebung
regionalisierter Daten. Wie schätzen Sie den administrativen Aufwand für
Datenerhebung und Analyse ein?
DT AG erwartet, dass der administrative Aufwand für einen Teilnehmernetzbetreiber, der
seine Anschlussinfrastruktur kenne und selbst betreibe, beherrschbar bleibe. Auch Reseller-
Daten könnten so abgebildet werden.
Alternative Anbieter befürchten einen sehr hohen administrativen Aufwand der Datenerhe-
bung, dies habe sich bei der aktuellen Datenabfrage zu Markt Nr. 5 bereits bestätigt. Die
Unternehmensdatenbanken verfügten mit Ausnahme der TAL-Zuordnung zu Anschlussbe-
reichen über keine geeigneten Zuordnungsfaktoren. Befürchtet wird auch, dass durch sich
ständig ändernde Bezugsgrößen der Aufwand zusätzlich steige. Eine geografische Segmen-
tierung würde zwangsläufig die Komplexität zukünftiger Marktanalysen wesentlich erhöhen,
obwohl eigentlich damit eine Rückführung der Regulierung des TK-Sektors beabsichtigt sei.
Seite 218
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1541
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Frage 11: Sehen Sie weitere hier noch nicht angesprochene Probleme bei der Regio-
nalisierung von Bitstromzugangsmärkten?
DT AG sieht darüber hinaus keine weiteren Probleme bei Regionalisierung von Bitstromzu-
gangsmärkten.
Einige Kommentatoren raten dringend zu hinterfragen, ob es angemessen sei, Bitstrom so
kurz nach seiner Einführung zu segmentieren. Es sei schwierig, die Wettbewerblichkeit eines
Marktes zu bestimmen, der sich gerade erst etabliere. Der prognostischen Entwicklung
komme hier eine viel höhere Bedeutung als in anderen Ländern zu. Die Prognose sei aber
wegen der Unmöglichkeit, Trends aus der Vergangenheit fortzuschreiben mit hoher Unsi-
cherheit belastet. Dies gelte schon, wenn der Wettbewerb auf der vorgelagerten Wertschöp-
fungsebene (TAL-Zugang) unverändert fortbestehe. Wenn man Bitstromzugang auf der Ba-
sis des heutigen TAL-Wettbewerbs regional dereguliere, blende man den durch HVt-
Rückbau zu erwartenden Niedergang des TAL-basierten Geschäftsmodells aus. Mit der Fol-
ge, dass dann in den Ballungsräumen TAL-Zugang als Vorleistungsprodukt „tot“ und Bit-
stromzugang dereguliert sei. Die Annahme, DT AG werde bestimmte Dinge nicht tun oder
könne ohne weiteres in die Regulierung zurückgeführt werden, sei keine Basis für eine sol-
che weitreichende Entscheidung. (Breko)
Zwei Kommentatoren weisen daraufhin, dass sich die Situation in Deutschland deutlich von
der in jenen Ländern unterscheide, die bereits regionalisiert haben. In Deutschland dominie-
re der TAL-Zugang als Vorleistungsprodukt, Bitstrom sei noch nicht etabliert und der NGA-
Umbau viel weiter fortgeschritten als in diesen Ländern, die auch völlig andere Marktstruktu-
ren als Deutschland hätten.
Fastweb ist der Auffassung, dass nichthomogene Wettbewerbsbedingungen in TK-Märkten
eher ein Zeichen eines unreifen Marktes sei. Sie rührten vor allem daher, dass es alternati-
ven Anbietern nur zum Teil gelungen sei, den Markt infrastrukturell zu erschließen. Deshalb
spiegele Inhomogenität eher ein kurzfristiges Bild eines unreifen Marktes wider, als dass sie
ein stabiles Merkmal eines reifen wettbewerblichen Marktes sei.
Andere Kommentatoren weisen auf die Komplexität des Themas hin, dessen Auswirkungen
mangels Erfahrungen noch niemand abschätzen könne. Bei einer Regionalisierung verlöre
die Bundesnetzagentur Zugriffsmöglichkeiten und dem Bundeskartellamt fehlten die Res-
sourcen, um bei missbräuchlichem Verhalten der DT AG sofort tätig werden zu können. Die
Rückführung eines deregulierten Marktes in die sektorspezifische Regulierung sei außerdem
in der Praxis kaum durchzuführen.
1&1 befürchtet durch Regionalisierung eine starke Verunsicherung des Marktes, weil die
regional unterschiedliche Verfügbarkeit und Bepreisung von Vorleistungsprodukten die Märk-
te unübersichtlich machten. Das Unternehmen fragt sich auch, ob die Vorteile der Regulie-
rung die Nachteile der zunehmenden Komplexität bei Märkten und Regulierungshandeln
aufwögen. Es sei ratsamer die Regionalisierung mit der anstehenden NGN-Migration zu ver-
binden.
Seite 219
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1542 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
QSC weist daraufhin, dass das Investitionsverhalten im Hinblick auf NGA aber auch auf den
weiteren Ausbau nicht DSL-versorgter Gebiete in sehr starkem Maße von den Auswirkungen
der aktuellen Finanzkrise auf die Realwirtschaft und dem Kreditvergabeverhalten der Banken
abhängen werde.
Seite 220
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1543
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Anhang 3: Stellungnahmen interessierter Parteien zum Konsultationsentwurf
Unternehmen / Verbände
1. 1 & 1 Internet AG
2. ANGA – Verband deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.
3. Appenzeller, Christian
4. BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
5. BT
6. BUGLAS – Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.
7. Deutsche Telekom AG
8. IEN - Initiative Europäischer Netzbetreiber
9. Kabel Baden-Württemberg GmbH (über SBR Juconomy Consulting AG)
10. QSC AG
11. Telefónica O2 GmbH & Co. OHG
12. VATM – Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.
13. Versatel AG
14. Vodafone AG & Co. KG
Die Stellungnahmen sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter folgender Adresse
veröffentlicht:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/1
BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK1/2009/2009_001bis100/BK1-09-007/Ergebnisse_
Anhoerungsverfahren_BK1-09-007_BKV.html?nn=76940
Seite 221
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1544 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Anhang 4: Schreiben der Europäischen Kommission
- noch offen -
Seite 222
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1545
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Anhang 5: Begriffserläuterungen
ADSL Asymmetric Digital Subscriber Line (Asymmetric DSL). Variante
der DSL-Technologie zur Realisierung breitbandiger digitaler
Anschlüsse über das herkömmliche Kupferkabel-Anschlussnetz,
die gleichzeitig sowohl die bidirektionale Übertragung von Daten
mit beiden Verkehrsrichtungen (Downstream und Upstream) als
auch die Übertragung von Sprache im schmalbandigen Bereich
ermöglicht. Downstream und Upstream sind durch unterschiedli-
che Bandbreiten gekennzeichnet. ADSL kann dabei eine
Downstream Geschwindigkeit von bis zu 8 Mbit/s, ADSL2 von
bis zu 12 Mbit/s erreichen. Beide ermöglichen einen Upstream
von bis zu 640 kbit/s.
ADSL wurde durch die ITU-T in G.992.1 standardisiert.
ADSL 2+ ADSL2+ stellt eine Weiterentwicklung des ADSL2 Standards
dar. ADSL2+ nutzt jedoch die doppelte Frequenzbandbreite
(2,2MHz) und erreicht somit Bandbreiten von bis zu 25 Mbit/s im
Downstream und 2 Mbit/s im Upstream.
ADSL2+ wurde durch die ITU-T in G.992.5 standardisiert.
ATM Asynchronous Transfer Mode. International standardisierte Ü-
bertragungs- und Vermittlungstechnologie. Sie basiert auf der
speichervermittelten, verbindungsorientierten Übertragung der
Nutzdaten in Form adressierter asynchroner Zellen mit einer
festen Länge. Im ATM existieren standardisierte Quality of Servi-
ce- Klassen.
ATM-Backbone Er ist der zellenvermittelnde Teil eines Verbindungsnetzes, das
als Netz höherer Netzebene nachgeordnete lokale und regionale
Netze miteinander verbindet und welches Reservierungen von
Kapazitäten mit festen Zuordnungen ermöglicht und die Einhal-
tung bestimmter Quality of Service Parameter garantieren kann.
BB-RAR Broadband Remote Access Router. Der BB-RAR bildet den
Netzübergang von einem Konzentratornetz zum IP-Backbone. Er
übernimmt u.a., im Sinne einer Gateway-Funktionalität, die „De-
kodierung“ der über das Konzentratornetz zugeführten Verkehre
und deren Weiterleitung auf Basis des IP-Protokolls in das IP-
Backbone.
Best Effort Kategorie für Übertragungsqualitäten, bei der Parametern. wie
z.B. Paketlaufzeit, Paketverlustwahrscheinlichkeiten und Lauf-
zeitvariationen nicht garantiert werden. Daher ist das Best-Effort-
Prinzip für die Übertragung von zeitkritischen Daten wie für VoIP,
IP TV oder Videokonferenzen nicht geeignet.
BRAS Broadband Remote Access Server. Gleiche Funktionalität wie
BB-RAR.
Seite 223
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1546 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Breitband POP Broadband Point of Presence. Einwahlpunkt in breitbandige Net-
ze i.d.R. IP-Netze (wie beispielsweise das Internet). Am POP
findet die Verkehrsübergabe zwischen den jeweiligen Zugangs-
netzen und dem IP-Netz statt.
CMTS Cable Modem Termination System.
Das CMTS ist eine Komponente für die paketorientierte Kommu-
nikation in Breitband-Kabelnetzen. Es überführt den im HFC-
Netz erzeugten Datenverkehr aus einer Region in das IP-
Backbone-Netz.
dediziert Bezeichnet physisch oder durch Kanalbildung mittels übertra-
gungstechnischer Maßnahmen wie etwa Multiplexing nur einem
Teilnehmer fest zugeordnete Infrastruktur
DOCSIS Data over cable service interface specification ist ein Standard,
welcher die Übertragung von Datendiensten über eine rückka-
nalfähige Breitband-Kabel-Infrastruktur erlaubt.
Download Datentransfer vom Netz zum Kunden
Downstream Verkehrsrichtung bzw. Datenkanal vom Netz zum Kunden.
DSL Digital Subscriber Line. Auch mit xDSL bezeichnete technische
Konzepte für breitbandige digitale Datenübertragungen über das
herkömmliche Kupferkabel-Anschlussnetz.
DSLAM Digital Subscriber Line Access Multiplexer. Ist eine in der xDSL-
Technologie eingesetzte Netzkomponente zur Konzentration
mehrerer xDSL-Verbindungen (Konzentrator und Modem).
DWDM DWDM (Dense Wavelength Division Multiplexing) ist ein opti-
sches Wellenlängenmultiplex mit einer sehr hohen Leistungsfä-
higkeit von bis zu mehreren Terrabit/s (1Tbit/s = 1000 Gbit/s),
das durch die ITU in G.604.1 standardisiert ist.
Als Grundwellenlänge (1550 nm) werden bis zu 160 unterschied-
liche Wellenlängen symmetrisch aufmoduliert, die jeweils ein
Signal übertragen können. Diese werden dann über eine Glasfa-
ser übertragen und können empfangsseitig durch optische Split-
ter wieder voneinander getrennt werden.
EDGE Enhanced Data Service for GSM Evolution ist ein Mobilfunkstan-
dard, der auf der GSM Infrastruktur aufsetzt und in der Praxis
Datenraten von bis zu 210 Kbit/s bietet.
Entbündelte Leistung 1. aus technischer Sicht: Infrastukturleistung ohne Übertra-
gungs- technik, z. B. 1 Kupferdoppelader od. 1 Glasfaser
2. aus kommerzieller Sicht: Leistung ohne Koppelung mit wei-
teren Leistungen bzw. Produkten
Seite 224
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
8 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1547
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Ethernet Ethernet ist eine durch die IEEE (IEEE-802.3) standardisierte
kabelgebundene Übertragungstechnik, die auf Frames (Rah-
men) basiert. Dabei ist das Übertragungsmedium nicht festge-
legt. Dieses kann über Glasfaser wie auch über Kupferkabel
(twisted-pair) erfolgen. Am weitest verbreitete Medien sind dabei
herkömmliche Ethernet-Netzwerk-Kabel, sog. „LAN-Kabel.
Ethernet ist in verschiedenen Geschwindigkeitsklassen (10, 100
Mbit/s, 1 Gbit/s [GbE]oder 10Gbit/s) verfügbar.
Fastpath Fastpath ist eine Technik um Laufzeiten bei DSL Anschlüssen zu
verkürzen. Dies wird durch das Weglassen der Fehlerkorrektur
bei der Übertragung erreicht.
FTTB Fiber to the Building: Glasfaser basierte Zugangsnetzinfrastruk-
tur, bei der die Glasfaser von der Teilnehmervermittlungsstelle
bis direkt ins Haus reicht. Im Haus werden meist noch kupferba-
sierte Verteilsysteme (Kupferdoppelader mit VDSL oder Ether-
net-Technik) eingesetzt.
FTTC Fiber to the Cabinet (Kabelverzweiger):
Glasfaser basierte Zugangsnetzinfrastruktur, bei der die Glasfa-
ser im Kabelverzweiger endet. Die restliche Distanz zum End-
kunden wird mittels Kupferdoppelader über xDSL-Technik reali-
siert.
FTTEx Fiber to the Exchange (Hauptverteiler): Zugangsnetzinfrastruk-
tur, bei der die Glasfaser im HVt endet. Die restliche Distanz
zum Endkunden wird mittels Kupferdoppelader über xDSL-
Technik realisiert.
FTTH Fiber to the Home. Glasfaseranschlusstechnik, bei der die Glas-
faser von der Teilnehmervermittlungsstelle bis direkt in die Woh-
nung des Teilnehmers reicht.
GPON Gigabit Passive Optical Network: Ist eine Fttx Technik auf Basis
passiver optischer Netze (PON), welche sich durch Übertra-
gungsraten von bis zu 2,5 Gbit/s auszeichnet.
Header Der Header ist eine der Nutzinformation vorangestellte Trans-
portinformation, welche von der Netztechnik ausgewertet wird.
Anhand dieser Informationen kann in Netzwerken ein optimaler
Transport der Daten erfolgen.
HFC Hybrid Fiber Copper. Auch mit "Hybrid Fiber Coax (HFC)" be-
zeichnete Technologie breitbandiger Kommunikationsnetze die
Teilnehmeranschlüsse über Glasfaser- und Kupfer-
Koaxialsegmente realisiert.
HVt Hauptverteiler. Netzseitige Abschlusseinrichtung des Teilneh-
meranschlussnetzes.
Internet Bezeichnet die Gesamtheit aller zusammengeschalteten öffentli-
chen IP-Netze.
Seite 225
Bonn, 5. Mai 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1548 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 8 2010
2. Konsultationsentwurf vom 05.05.2010
- Geschwärzte Fassung -
Internetfestverbindung Eine Internetfestverbindung ist eine permanente digitale Daten-
verbindung, die von einem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt
wird. Im Gegensatz zur Mietleitung, bei der meist zwei Teilneh-
mer-Endpunkte (z.B. verschiedene Lokationen eines Unterneh-
mens) mit einer physischen oder virtuellen Leitung verschaltet
werden, verbindet eine Internetfestverbindung i.d.R. ein Netz-
werk einer Kundenkolokation mit einem Internetzugangspunkt.
Gegenüber einer Mietleitung ist eine Internetfestverbindung mit
einem Add on behaftet, d.h. sie beinhaltet zusätzliches Equip-
ment (z.B. Router) und die Herstellung der Internetkonnektivität.
IP Internet Protocol. Ein bedeutendes Protokoll der TCP/IP-
Protokollfamilie der Vermittlungsschicht (entsprechend Schicht 3
des OSI-Referenzmodells), das für die Datenübertragung im
Internet entwickelt wurde. Die Aufgabe des Internet-Protokolls
besteht darin, Datenpakete von einem Sender in einem Netz
bzw. über mehrere Netze hinweg zu einem Empfänger zu trans-
portieren. Die Übertragung ist paketorientiert, verbindungslos
und nicht garantiert.
IPTV IPTV ist als interaktiver Breitband-Multimediadienst definiert, der
u.a. Fernsehkanäle sowie Content-on-demand / Video-on-
demand, Texte, Grafiken und Daten über IP-basierte Netze rea-
lisiert, unter Berücksichtigung u.a. von QoS/QoE, Sicherheitsas-
pekten, Zugangsberechtigungen und Zuverlässigkeit. IPTV-
Kanäle können dabei im Multicastverfahren übertragen werden.
Zum Zwecke dieser Marktabfrage werden Content-on-demand
und Video-on-demand-Dienste auch unter den Begriff IPTV ein-
bezogen.
IP-Backbone Er ist der vermittelnde Teil eines Verbindungsnetzes, der als
Netz höherer Ebene nachgeordnete lokale und regionale Netze
miteinander verbindet und in dem die Signalübertragung auf Ba-
sis von Protokollen aus der Familie der Internet Protokolle er-
folgt.
IP-Telefonie Übermittlung (Transport) von Sprache, Fax und vergleichbarer
Dienste (Applikationen) die teilweise oder vollständig über pa-
ketvermittelnde Netze erfolgt und auf Internet Protokollen ba-
siert.
Jitter Mit Jitter bezeichnet man in der Datenübertragung die Phasen-
schwankungen und damit die zeitlichen Änderungen von Signal-
frequenzen (Varianzen der Paketlaufzeit).
Kernnetz = Backbone
Konzentratornetz Das Konzentratornetz fasst in Richtung Kernnetz den Verkehr
der Teilnehmer zusammen und teilt Verkehr in Richtung Teil-
nehmer auf. Es stellt das Bindeglied zwischen Teilnehmeran-
schlussnetz und Kernnetz dar.
Seite 226
Bonn, 5. Mai 2010