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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1278                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –   7       2010




  4.    Weitervermittlung Ausland, 11890, 11880, 11877

  4.1   Weitervermittlung ins Festnetz
        USA*, Alaska, Australien, Belgien, Dänemark, Finnland,
        Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg,
        Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakische
        Republik, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische
        Republik, Ungarn, Vatikan, Liechtenstein, Monaco je 0,49579                        0,59
        angefangener Minute

  4.2   Weitervermittlung ins Mobilnetz
        USA*, Alaska, Australien, Belgien, Dänemark, Finnland,
        Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg,
        Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakische
        Republik, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische
        Republik, Ungarn, Vatikan, Liechtenstein, Monaco je 0,49579                        0,59
        angefangener Minute


  * USA nur Festland mit Hawaii

 II. Die folgenden Preise gelten bei Verbindungen aus den deutschen Mobilfunknetzen und dem Festnetz
 der Deutschen Telekom AG bei einer Auskunftsabfrage per SMS innerhalb Deutschland für das Inland



        Leistung                                                              Preis
                                                                              ohne USt. mit USt.
                                                                              EUR       EUR


  1.    SMS-Auskunft Inland

  1.1   Auskunftspreis je SMS-Anfrage                                         1,25210      1,49



  III. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen und den Festnetzen alternativer Anbieter sind bei den
  jeweiligen Anbietern zu erfahren.




                                                                                                           Bonn, 21. April 2010
154

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7         2010                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                                                        1279
Mitteilung Nr. 238/2010




     Preisliste
     Auskunftsdienst.
     1               Preise mit Umsatzsteuer

     Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf zehntel Cent aufgerundete Beträge.

     Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden von der Telekom
     Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt) für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des
     Umsatzsteuerbetrages.

     Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer
     Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst.


     2               Standardleistung der Telekom

                                                                                                                                                             Preis               Artikel-/
            Nr.                                                             Leistung                                                             ohne USt            mit USt    Leistungs-
                                                                                                                                                   EUR                EUR           Nr.

                      Erteilung von telefonischen Auskünften, je angefangene Minute Verbindungszeit
      1               bei der Inlandsauskunft in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter den                                                                             1)
                      Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37 ............................................................................         1,6722               1,990

      2               bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64 ........................................................                 1,1680               1,390    23129
      3               bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34 ....................................................                    1,6722               1,990    23123



     3               Zusätzliche Leistungen der Telekom

                                                                                                                                                             Preis               Artikel-/
            Nr.                                                             Leistung                                                             ohne USt            mit USt    Leistungs-
                                                                                                                                                   EUR                EUR           Nr.

      1               Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und
                      1 18 37) zu dem gewünschten Anschluss
      1.1             zu Ortsnetzrufnummern2) in Deutschland und zu nationalen Teilnehmerrufnummern
                      mit der Zugangskennzahl 0 32
      1.1.1           Grundpreis für die weitergeleitete Verbindung .....................................................................           0,4201              0,500    23119
      1.1.2           zusätzlich, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .................................                           0,0420              0,050    23120
      1.2             in deutsche Mobilfunknetze, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .                                           0,4201              0,500    23121
      1.3             zu Diensten mit den Zugangskennzahlen 0 18 01, 0 18 02, 0 18 03, 0 18 04 und                                                                                  3)
                      0 18 05, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .....................................                          0,4201              0,500
      1.4             zu Persönlichen Rufnummern mit der Zugangskennzahl 07 00, je angefangene
                      Minute der weitergeleiteten Verbindung .................................................................................      0,4201           0,500       23131
      1.5             zu Diensten mit der Zugangskennzahl 08 00 .........................................................................              unentgeltlich




     1)
              Inlandsauskunft in deutscher Sprache unter der Rufnummer 1 18 33: Artikel-/Leistungs-Nr. 23116
              Inlandsauskunft in türkischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 36: Artikel-/Leistungs-Nr. 23117
              Inlandsauskunft in englischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 37: Artikel-/Leistungs-Nr. 23118
     2)
              Keine Ortsnetzrufnummern sind gemäß den derzeit gültigen Regelungen der Bundesnetzagentur zur „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für
              Ortsnetzrufnummern“ die Rufnummern, die unter den Vorwahlen 00, 01, 0 31, 0 32, 05 00, 05 01, 06 01, 07 00, 07 01, 08 00, 08 01 und 09 00 bis 09 05 erreicht
              werden.
     3)
              Artikel-/Leistungs-Nrn. 23133, 23134, 23135, 23136 und 23137

     Telekom, Stand: 01.05.2010                                                                                                                                                              1



Bonn, 21. April 2010
155

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1280                                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                                           7               2010
Preisliste, Auskunftsdienst.



                                                                                                                                                     Preis                 Artikel-/
     Nr.                                                          Leistung                                                               ohne USt            mit USt      Leistungs-
                                                                                                                                           EUR                EUR             Nr.

 2            Weitervermittlung durch die Auslandsauskunft (Rufnummer 1 18 34) zu dem
              gewünschten Anschluss, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .....                                            0,4201              0,500      23124

 3            Weitervermittlung zu Serviceangeboten ..............................................................................       Es gilt der Preis des
                                                                                                                                      Auskunftsdienstes, von dem
                                                                                                                                        weitervermittelt wurde,
                                                                                                                                     gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste.

 4            Weitervermittlung zu anderen Auskunftsdiensten der Telekom ....................................                              Es gilt der Preis des
                                                                                                                                        Auskunftsdienstes, zu dem
                                                                                                                                          weitervermittelt wird,
                                                                                                                                      gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste.




Telekom, Stand: 01.05.2010                                                                                                                                                             2



                                                                                                                                                                           Bonn, 21. April 2010
156

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7         2010                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   1281
Mitteilung Nr. 239/2010




    Die im Amtsblatt 03/2010 unter Mitteilung 83 veröffentlichte Preisliste für das Produkt Arcor-Call by Call ändert
    sich zum 21.04.2010 wie folgt:

    Vodafone D2 GmbH: Preisliste für das Produkt Arcor-Call by Call
    Bei den Nebenzeitpreisen handelt es sich um Maximalpreise, tagesaktuelle Preise finden Sie auf
    unserer Webpage unter der Rubrik Inland.



                                                Werktags                                            Wochenende
                          Hauptzeit                   Nebenzeit                      Freizeit*            Nebenzeit*
                            Mo.-Fr.        Mo.-Fr.        Mo.-Fr.       Sa.-So.        Sa.-So.       Sa.-So.
                          07-19 Uhr      19-21 Uhr      21-07 Uhr     07 - 19 Uhr     19-21 Uhr    21-07 Uhr
    Cent/Takt           zzgl.    inkl. zzgl.    inkl. zzgl.    inkl. zzgl.    inkl. zzgl.   inkl. zzgl. inkl.
                        MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt MwSt. MwSt
                                                                                              .             .
    Taktung Ort             60/60          60/60          60/60          60/60          60/60         60/60
    Inland Ort           8,39    9,99   1,26    1,50   1,26    1,50   1,26    1,50   1,26   1,50  1,26    1,50
    Taktung             60/60          60/60          60/60          60/60          60/60         60/60
    Inland Fern          8,39    9,99   1,26    1,50   1,26    1,50   1,26    1,50   1,26   1,50  1,26    1,50
    Mobilfunk
    Vodafone            25,20       29,99     25,20    29,99    25,20     29,99    25,20    29,99    25,20    29,99    25,20       29,99
    T-Mobile            25,20       29,99     25,20    29,99    25,20     29,99    25,20    29,99    25,20    29,99    25,20       29,99
    O2 Germany          25,20       29,99     25,20    29,99    25,20     29,99    25,20    29,99    25,20    29,99    25,20       29,99
    E-Plus              25,20       29,99     25,20    29,99    25,20     29,99    25,20    29,99    25,20    29,99    25,20       29,99



    Ausland**                Mo. - So. 0-24 Uhr
                             Cent /Minute Cent/Minute
                             zzgl. MwSt. inkl. MwSt.
    Topländer***                      0,83        0,99
    International 1***              16,80        19,99
    International 2***              50,41        59,99
    International 3***              84,03        99,99

    * Gilt auch an bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen
    ** Für Gespäche in ausländische Mobilfunknetze sowie zu ausländischen Premiumdiensten erhöht sich
        der jeweils angegebene Minutenpreis um 25 Cent [inkl. MwSt.]
    *** Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite www.01070.com


    Alle Preise in Cent je Takt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise, die Nettopreise werden unter
    Abzug der Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind kaufmännisch gerundet.
    Verbindungen zu Sonderrufnummern werden gemäß der Preisliste Vodafone-Sonderrufnummern
    abgerechnet. Gespräche von Anschlüssen, die Vodafone als Teilnehmernetzbetreiber zur Verfügung stellt
    oder für die Vodafone dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist, werden nicht nach dieser
    Preisliste abgerechnet.




    Preisliste Arcor-Call by Call                            Stand April 2010                                               Seite 1 von 5




Bonn, 21. April 2010
157

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1282                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –        7          2010




 B. Grundsätze der Tarifierung
 Grundlage der Tarifierung ist die Entfernung, die zwischen geographischen Messpunkten einzelner
 Ortsnetze liegt. Ein Ortsnetz ist der geographische Bereich des Telefonnetzes, in dem
 Telefonverbindungen ohne Wahl einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ausnahme:
 Ludwigshafen am Rhein und Mannheim bilden zwei getrennte Ortsnetzbereiche). Der Netzknoten eines
 Ortsnetzes wiederum bildet dessen geographischen Messpunkt. Befinden sich in einem Ortsnetz
 mehrere Netzknoten, legt Arcor den geographischen Messpunkt mit zentraler Lage innerhalb des
 Ortsnetzes als relevanten Messpunkt fest. Die geographischen Messpunkte werden auf Anfrage
 mitgeteilt. Im Falle der Aufhebung oder Standortveränderung eines maßgebenden Netzknotens bleibt
 der festgelegte Messpunkt unverändert weiter bestehen. Befinden sich Ortsnetze auf Inseln der Nord-
 und Ostsee, werden ihnen geographische Messpunkte anderer Ortsnetze auf dem Festland zugeordnet.
 Arcor wendet für die Berechnung der Tarifentfernungen und deren Rundung ein einheitliches Verfahren
 an.
 C. Entfernungszonen
 Inland

 Ort                            Zur Entfernungszone Ort gehören Ortsnetze, in denen Telefonverbindungen ohne
                                Wahl einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ursprungsortsnetz).

                                Verbindungen mit den Auskunftsrufnummern 118 XZ bzw. 118X YZ sind keine
                                Ortsgespräch-Verbindungen, sondern Verbindungen zu Sonderrufnummern.

 Fern                           Die Entfernungszone „Fern“ umfasst alle Ortsnetze außerhalb der
                                Entfernungszone Ort.
 Ausland
 Topländer                      Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
                                www.01070.com
 International 1                Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
                                www.01070.com
 International 2                Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
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 International 3                Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
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D. Arcor-Call by Call Preisliste Sonderrufnummern (gültig ab 01.08.2009)
Die folgenden Gesprächspreise gelten in Verbindung mit der Preisliste Arcor-Call by Call. Der Preis wird je
Verbindung zu den nachfolgenden Sonderrufnummern nach den Parametern Verbindungsdauer,
Zielrufnummer, Zeitzone und ggfs. Verbindungspreis berechnet. Die Verbindungsdauer wird in Takte
umgerechnet. Angefangene Takte zählen jeweils als ein Takt. Bei den in der Liste aufgeführten Diensten
erfolgt die Leistungserbringung und Abrechnung durch Vodafone bei Arcor-Call by Call.




                                                                            Preis je Takt                  Taktung
Dienst                                   Gasse             Zeit           zzgl.      End-        Sek.     Mindest           Takt
                                                                          MwSt      preis in      je      -anzahl         beginnt
                                                                                     Cent        Takt      Takte1           nach
                                                                                                                           [Sek] 2
Nationale Teilnehmer               032                                    3,78         4,5        60
                                                                                             3
Innovative Dienste                 01212                                  10,34      12,31
(web.de)




Preisliste Arcor-Call by Call                         Stand April 2010                                                Seite 2 von 5



                                                                                                                           Bonn, 21. April 2010
158

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7         2010                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   1283




  Cityruf                             01640-01649,        Mo-Fr 9-18         5,29        6,29        20
                                                             Uhr
                                      01682-01691         übrige Zeit4       5,29        6,29        30
  Cityruf Auftragsdienst              016951,                                5,29        6,29         5
                                      016952
  Dolphin Telecom                     01672                                  31,73       37,76       60
  Scall                               01680                                  26,46      31,493
                                      01681               Mo-Fr 9-18         63,51      75,583
                                                             Uhr
                                                          übrige Zeit4       42,34      50,393
                                      01696                                  42,34      50,393
  Scall Operator                      01699                                 105,86     125,973
  Skyper                              01692, 01693                           42,34      50,393
  Skyper Operator                     016953                                105,86     125,973
  Inmarsat-BGAN Voice                 008-7077                               5,00        5,95         1
  Inmarsat-BGAN ISDN                  008-7078                               10,00       11,90        1
  Inmarsat-B-HSD                      008-7039,                              12,66       15,06        1
                                      -7139, -7239,
                                      -7339, -7439
  Inmarsat-A                          008-711, -718,                         7,16        8,52         1
                                      -721, -728, -
                                      731, -738, -
                                      741, -748


  Inmarsat-Aero                       008-715, -725,                         7,34        8,73         1
                                      -735, -745

  Inmarsat-B                          008-7030-038;                           5,0        5,95         1
                                      -7130-138,
                                      -7230-238,
                                      -7330-338,
                                      -7430-438
  Inmarsat-M                          008-706, -716,                          5,3        6,31         1
                                      -726, -736, -
                                      746
  Inmarsat-Phone /                    008-7076,                              4,16        4,95         1
  Inmarsat-Mini-M                     -7176, -7276,
                                      -7376, -7476
  Ellipso Sat                         008812, 13                             5,29        6,29       0,506
  Iridium                             008816                                 5,29        6,29       0,509
  Globalstar                          008818, 19                             5,29        6,29       0,938
  Thuraya                             0088216                                5,29        6,29        0,8
                                  6
  Arcor-Auskunft 11870                11870                                  0,35        0,42         1



  Preisliste Arcor-Call by Call                          Stand April 2010                                                Seite 3 von 5



Bonn, 21. April 2010
159

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1284                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –        7          2010




Arcor-Auskunft 118886           11888                                  0,35       0,42         1
Freenet Cityline                11819, 11829
Auskunft
Ventelo Auskunft                11822, 11823
DB Dialog Auskunft              11861
IN-telegence Auskunft           11825, 11862
YAOS Auskunft                   11813, 11855
Mr. Net                         11816, 11879                             Der Preis wird vom
dtms Auskunft                   11814, 11820,                         Diensteanbieter festgelegt
                                11821, 11832,
                                11835, 11838,
                                11839, 11840,
                                11841, 11852,
                                11853, 11854,
                                11859, 11866,
                                11868, 11899
DTAG Auskunft                   11864
11899 Auskunft Service          11899
GmbH
Barmer Ersatzkasse              0185 00
Carrier-Ansage Fern             031-0                                                      Kostenlos
Carrier-Ansage Ort              031-1                                                      Kostenlos

Alle Preise in Cent je Takt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise in Cent, die entsprechenden
Nettopreise werden unter Abzug der Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind kaufmännisch gerundet.



1
    Die angegebene Anzahl an Takten wird mit dem jeweils gültigen Preis je Gespräch unabhängig von der
    Gesprächsdauer in Rechnung gestellt.
2
    Die in der Spalte „Sek. je Takt“ angegebene, reguläre Taktung setzt erst nach der Anzahl von Sekunden
    ein, die in der Spalte „Takt beginnt nach Sek.“ hinterlegt ist.
3
    Der angegebene Preis entspricht dem Endpreis inkl. MwSt. für ein Gespräch, unabhängig von der Dauer
    des Gesprächs.
4
    Gilt auch an bundeseinheitlich gesetzlichen Feiertagen.
6
    Zusätzlich wird pro Gespräch ein Verbindungspreis von 68,32 Cent zzgl. MwSt. bzw. 81,30 Cent inkl.
    MwSt. berechnet.
8
    Zusätzlich wird pro Gespräch ein Verbindungspreis von 21,55 Cent zzgl. MwSt. bzw. 25,65 Cent inkl.
    MwSt. berechnet.
9
    Zusätzlich wird pro Gespräch ein Verbindungspreis von 22,41 Cent zzgl. MwSt. bzw. 26,67 Cent inkl.
    MwSt. berechnet.


E. Weitere Preise

Mahngebühr (je durch Vodafone versandter Mahnung)                                2,50 Euro ohne Mwst.1
1
 Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Vodafone durch die Mahnung kein oder ein wesentlich
geringerer Aufwand entstanden ist.




Preisliste Arcor-Call by Call                      Stand April 2010                                               Seite 4 von 5



                                                                                                                       Bonn, 21. April 2010
160

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7        2010                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   1285




  F. Verbindungen zur Rufnummer 0181070010

                                                                                 Cent/Min.
                                                                                 Endpreis inkl. Mwst.

  Verbindung aus dem deutschen Festnetz                                          14 *

  Verbindung aus dem Mobilfunknetz                                               gemäß Preisliste des jeweiligen
                                                                                 Mobilfunknetzbetreibers

  * Die Berechnung des genannten Entgelts beginnt mit der Verbindung mit einem Kundenbetreuer.

  G. Allgemeine Geschäftsbedingungen Leistungsbeschreibungen und Preislisten Vodafone D2 GmbH

  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten für das Produkt Arcor-Call
  by Call sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.01070.com hinterlegt.




  Preisliste Arcor-Call by Call                   Stand April 2010                                                Seite 5 von 5



Bonn, 21. April 2010
161

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1286                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        7        2010
Energie                                                                         und Herstellungskosten in Höhe von _____ Euro für das
                                                                                Projekt „Netzerweiterung in der Region Münsterland-
                                                                                Westfalen“ genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung
                                                                                der Kapitalkosten ist die Summe der aktivierten Anlagen
Teil A                                                                          im Bau bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten An-
                                                                                schaffungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch
Mitteilungen der Bundesnetzagentur                                              die Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und
                                                                                Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
                                                                                die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
                                                                                lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle-
Mitteilung Nr. 240/2010                                                         ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
                                                                                Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli-
ARegV § 23 Abs.1;                                                               che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
                                                                                der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.
hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf-                    Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
grund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets                       erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
nach § 23 Abs. 1 ARegV                                                          Bestimmungen.
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund                2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23                   grenze werden für Kapitalkosten von Anlagengütern, die
Abs. 1 ARegV E.ON Netz GmbH, Bernecker Straße 70, 95448                         bis einschließlich ____ in Betrieb genommen werden, bis
Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für                   _____ befristet. Für Kapitalkosten von Anlagegütern, die
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-                bis zum Jahr ____ in Betrieb genommen werden, wer-
penfeld 4, 53113 Bonn, am 03.02.2010 beschlossen:                               den die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
     1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-             grenze bis zum _____ befristet.
          pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-            3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
          samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
          und Herstellungskosten ________________________                  4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
          genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapital-              Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
          kosten ist die Summe der aktivierten Anlagen im Bau                   men.
          bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten Anschaf-
          fungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch die              5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
          Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und                       rufs.
          Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
          die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
          lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle-      BK4-08-256
          ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
          Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli-
          che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
          der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.          Mitteilung Nr. 242/2010
          Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
          erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden           ARegV § 23 Abs. 1;
          Bestimmungen.
                                                                      Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
     2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-            aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
          grenze sind befristet bis ____________                      gets nach § 23 Abs. 1 ARegV

     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.                       In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
                                                                      des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23
     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den        Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139
          Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-          Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für
          men.                                                        Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-
                                                                      penfeld 4, 53113 Bonn, am 09.03.2010 beschlossen:
     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
          rufs.                                                            1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
                                                                                pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
                                                                                samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
BK4-08-312                                                                      und Herstellungskosten in Höhe von _____ Euro für das
                                                                                Projekt „Netzerweiterung in der Region Pfalz“ genehmigt.
                                                                                Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapitalkosten ist
                                                                                die Summe der aktivierten Anlagen im Bau bzw. die
                                                                                Summe der tatsächlich aktivierten Anschaffungs- und
                                                                                Herstellungskosten, höchstens jedoch die Summe der
Mitteilung Nr. 241/2010                                                         anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungs-
                                                                                kosten. Sowohl die tatsächlichen als auch die anerken-
ARegV § 23 Abs. 1;
                                                                                nungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten
hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf-                    sind um die Abzugspositionen in angefallener Höhe zu
grund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets                       kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen Beträge aus
nach § 23 Abs. 1 ARegV                                                          der Auflösung von Rückstellungen, öffentliche Förderun-
                                                                                gen, sonstige kostenmindernde Erlöse und der Betrag
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund                     zur Vermeidung von Doppelanerkennungen. Die Berech-
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23                   nung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1 erfolgt ge-
Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139                          mäß den sich aus den Gründen ergebenden Bestimmun-
Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für                   gen.
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-
penfeld 4, 53113 Bonn, am 19.02.2010 beschlossen:                          2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
                                                                                grenze sind befristet bis _____.
     1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
          pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-            3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
          samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-



                                                                                                                    Bonn, 21. April 2010
162

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7         2010                         – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 1287
     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den        Mitteilung Nr. 244/2010
          Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
          men.                                                        ARegV § 23 Abs. 1;

     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-        Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund
          rufs.                                                       des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach
                                                                      § 23 Abs. 1 ARegV
                                                                      In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
BK4-08-252                                                            des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der 50Hertz
                                                                      Transmission GmbH, Eichenstraße 3A, 12435 Berlin,
                                                                      hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
                                                                      Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
Mitteilung Nr. 243/2010                                               53113 Bonn, am 09.03.2010 beschlossen:

ARegV § 23 Abs. 1;                                                         1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
                                                                                pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren                         samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-                       und Herstellungskosten in Höhe von ______________für
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV                                                     das Projekt „Betriebsmittelanpassung Raum Hamburg“
                                                                                genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapital-
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund                     kosten ist die Summe der aktivierten Anlagen im Bau
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23                   bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten Anschaf-
Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139                          fungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch die
Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für                   Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-                Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
penfeld 4, 53113 Bonn, am 09.03.2010 beschlossen:                               die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
     1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-             lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle-
          pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-                 ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
          samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-                      Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli-
          und Herstellungskosten in Höhe von _____ Euro für das                 che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
          Projekt „Netzerweiterung in der Region „Westliches                    der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.
          Rheinland““ genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung               Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
          der Kapitalkosten ist die Summe der aktivierten Anlagen               erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
          im Bau bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten An-                 Bestimmungen.
          schaffungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch             2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
          die Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und                   grenze sind befristet bis ___________.
          Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
          die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-               3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
          lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle-
          ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen               4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
          Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli-               Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
          che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und                  men.
          der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.               5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
          Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1                  rufs.
          erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
          Bestimmungen.
     2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-            BK4-08-233
          grenze sind für die im Zeitraum ____ in Betrieb genom-
          menen Anlagegüter auf den Zeitraum bis zum ____ be-
          fristet und für den Zeitraum ____ in Betrieb genomme-
          nen Anlagegüter auf den Zeitraum bis zum ____ befris-
          tet.                                                        Mitteilung Nr. 245/2010

     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den        ARegV § 23 Abs. 1;
          Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
                                                                      Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund
          men.
                                                                      des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach
     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-        § 23 Abs. 1 ARegV
          rufs.
                                                                      In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 ARegV
                                                                      aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets
                                                                      der DREWAG NETZ GmbH, Rosenstraße 32, 01067 Dresden, hat
BK4-08-263                                                            die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
                                                                      Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
                                                                      53113 Bonn, am 03.03.2010 beschlossen:
                                                                           1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
                                                                                pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
                                                                                samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
                                                                                und Herstellungskosten in Höhe von ___________ für
                                                                                das Projekt „Netzausbau Dresdner Nordraum“ geneh-
                                                                                migt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapitalkosten
                                                                                ist die Summe der aktivierten Anlagen im Bau bzw. die
                                                                                Summe der tatsächlich aktivierten Anschaffungs- und
                                                                                Herstellungskosten, höchstens jedoch die Summe der
                                                                                anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungs-
                                                                                kosten. Sowohl die tatsächlichen als auch die anerken-



Bonn, 21. April 2010
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