abl-07
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1278 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 7 2010
4. Weitervermittlung Ausland, 11890, 11880, 11877
4.1 Weitervermittlung ins Festnetz
USA*, Alaska, Australien, Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakische
Republik, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische
Republik, Ungarn, Vatikan, Liechtenstein, Monaco je 0,49579 0,59
angefangener Minute
4.2 Weitervermittlung ins Mobilnetz
USA*, Alaska, Australien, Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakische
Republik, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische
Republik, Ungarn, Vatikan, Liechtenstein, Monaco je 0,49579 0,59
angefangener Minute
* USA nur Festland mit Hawaii
II. Die folgenden Preise gelten bei Verbindungen aus den deutschen Mobilfunknetzen und dem Festnetz
der Deutschen Telekom AG bei einer Auskunftsabfrage per SMS innerhalb Deutschland für das Inland
Leistung Preis
ohne USt. mit USt.
EUR EUR
1. SMS-Auskunft Inland
1.1 Auskunftspreis je SMS-Anfrage 1,25210 1,49
III. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen und den Festnetzen alternativer Anbieter sind bei den
jeweiligen Anbietern zu erfahren.
Bonn, 21. April 2010
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1279
Mitteilung Nr. 238/2010
Preisliste
Auskunftsdienst.
1 Preise mit Umsatzsteuer
Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf zehntel Cent aufgerundete Beträge.
Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden von der Telekom
Deutschland GmbH (im Folgenden Telekom genannt) für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des
Umsatzsteuerbetrages.
Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer
Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit USt entsprechend angepasst.
2 Standardleistung der Telekom
Preis Artikel-/
Nr. Leistung ohne USt mit USt Leistungs-
EUR EUR Nr.
Erteilung von telefonischen Auskünften, je angefangene Minute Verbindungszeit
1 bei der Inlandsauskunft in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter den 1)
Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37 ............................................................................ 1,6722 1,990
2 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64 ........................................................ 1,1680 1,390 23129
3 bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34 .................................................... 1,6722 1,990 23123
3 Zusätzliche Leistungen der Telekom
Preis Artikel-/
Nr. Leistung ohne USt mit USt Leistungs-
EUR EUR Nr.
1 Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und
1 18 37) zu dem gewünschten Anschluss
1.1 zu Ortsnetzrufnummern2) in Deutschland und zu nationalen Teilnehmerrufnummern
mit der Zugangskennzahl 0 32
1.1.1 Grundpreis für die weitergeleitete Verbindung ..................................................................... 0,4201 0,500 23119
1.1.2 zusätzlich, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung ................................. 0,0420 0,050 23120
1.2 in deutsche Mobilfunknetze, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung . 0,4201 0,500 23121
1.3 zu Diensten mit den Zugangskennzahlen 0 18 01, 0 18 02, 0 18 03, 0 18 04 und 3)
0 18 05, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung ..................................... 0,4201 0,500
1.4 zu Persönlichen Rufnummern mit der Zugangskennzahl 07 00, je angefangene
Minute der weitergeleiteten Verbindung ................................................................................. 0,4201 0,500 23131
1.5 zu Diensten mit der Zugangskennzahl 08 00 ......................................................................... unentgeltlich
1)
Inlandsauskunft in deutscher Sprache unter der Rufnummer 1 18 33: Artikel-/Leistungs-Nr. 23116
Inlandsauskunft in türkischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 36: Artikel-/Leistungs-Nr. 23117
Inlandsauskunft in englischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 37: Artikel-/Leistungs-Nr. 23118
2)
Keine Ortsnetzrufnummern sind gemäß den derzeit gültigen Regelungen der Bundesnetzagentur zur „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für
Ortsnetzrufnummern“ die Rufnummern, die unter den Vorwahlen 00, 01, 0 31, 0 32, 05 00, 05 01, 06 01, 07 00, 07 01, 08 00, 08 01 und 09 00 bis 09 05 erreicht
werden.
3)
Artikel-/Leistungs-Nrn. 23133, 23134, 23135, 23136 und 23137
Telekom, Stand: 01.05.2010 1
Bonn, 21. April 2010
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1280 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 7 2010
Preisliste, Auskunftsdienst.
Preis Artikel-/
Nr. Leistung ohne USt mit USt Leistungs-
EUR EUR Nr.
2 Weitervermittlung durch die Auslandsauskunft (Rufnummer 1 18 34) zu dem
gewünschten Anschluss, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung ..... 0,4201 0,500 23124
3 Weitervermittlung zu Serviceangeboten .............................................................................. Es gilt der Preis des
Auskunftsdienstes, von dem
weitervermittelt wurde,
gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste.
4 Weitervermittlung zu anderen Auskunftsdiensten der Telekom .................................... Es gilt der Preis des
Auskunftsdienstes, zu dem
weitervermittelt wird,
gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste.
Telekom, Stand: 01.05.2010 2
Bonn, 21. April 2010
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7 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1281
Mitteilung Nr. 239/2010
Die im Amtsblatt 03/2010 unter Mitteilung 83 veröffentlichte Preisliste für das Produkt Arcor-Call by Call ändert
sich zum 21.04.2010 wie folgt:
Vodafone D2 GmbH: Preisliste für das Produkt Arcor-Call by Call
Bei den Nebenzeitpreisen handelt es sich um Maximalpreise, tagesaktuelle Preise finden Sie auf
unserer Webpage unter der Rubrik Inland.
Werktags Wochenende
Hauptzeit Nebenzeit Freizeit* Nebenzeit*
Mo.-Fr. Mo.-Fr. Mo.-Fr. Sa.-So. Sa.-So. Sa.-So.
07-19 Uhr 19-21 Uhr 21-07 Uhr 07 - 19 Uhr 19-21 Uhr 21-07 Uhr
Cent/Takt zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl. zzgl. inkl.
MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt. MwSt MwSt. MwSt
. .
Taktung Ort 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60
Inland Ort 8,39 9,99 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50
Taktung 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60 60/60
Inland Fern 8,39 9,99 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50 1,26 1,50
Mobilfunk
Vodafone 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99
T-Mobile 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99
O2 Germany 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99
E-Plus 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99 25,20 29,99
Ausland** Mo. - So. 0-24 Uhr
Cent /Minute Cent/Minute
zzgl. MwSt. inkl. MwSt.
Topländer*** 0,83 0,99
International 1*** 16,80 19,99
International 2*** 50,41 59,99
International 3*** 84,03 99,99
* Gilt auch an bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen
** Für Gespäche in ausländische Mobilfunknetze sowie zu ausländischen Premiumdiensten erhöht sich
der jeweils angegebene Minutenpreis um 25 Cent [inkl. MwSt.]
*** Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite www.01070.com
Alle Preise in Cent je Takt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise, die Nettopreise werden unter
Abzug der Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind kaufmännisch gerundet.
Verbindungen zu Sonderrufnummern werden gemäß der Preisliste Vodafone-Sonderrufnummern
abgerechnet. Gespräche von Anschlüssen, die Vodafone als Teilnehmernetzbetreiber zur Verfügung stellt
oder für die Vodafone dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist, werden nicht nach dieser
Preisliste abgerechnet.
Preisliste Arcor-Call by Call Stand April 2010 Seite 1 von 5
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1282 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 7 2010
B. Grundsätze der Tarifierung
Grundlage der Tarifierung ist die Entfernung, die zwischen geographischen Messpunkten einzelner
Ortsnetze liegt. Ein Ortsnetz ist der geographische Bereich des Telefonnetzes, in dem
Telefonverbindungen ohne Wahl einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ausnahme:
Ludwigshafen am Rhein und Mannheim bilden zwei getrennte Ortsnetzbereiche). Der Netzknoten eines
Ortsnetzes wiederum bildet dessen geographischen Messpunkt. Befinden sich in einem Ortsnetz
mehrere Netzknoten, legt Arcor den geographischen Messpunkt mit zentraler Lage innerhalb des
Ortsnetzes als relevanten Messpunkt fest. Die geographischen Messpunkte werden auf Anfrage
mitgeteilt. Im Falle der Aufhebung oder Standortveränderung eines maßgebenden Netzknotens bleibt
der festgelegte Messpunkt unverändert weiter bestehen. Befinden sich Ortsnetze auf Inseln der Nord-
und Ostsee, werden ihnen geographische Messpunkte anderer Ortsnetze auf dem Festland zugeordnet.
Arcor wendet für die Berechnung der Tarifentfernungen und deren Rundung ein einheitliches Verfahren
an.
C. Entfernungszonen
Inland
Ort Zur Entfernungszone Ort gehören Ortsnetze, in denen Telefonverbindungen ohne
Wahl einer Ortsnetzkennzahl hergestellt werden können (Ursprungsortsnetz).
Verbindungen mit den Auskunftsrufnummern 118 XZ bzw. 118X YZ sind keine
Ortsgespräch-Verbindungen, sondern Verbindungen zu Sonderrufnummern.
Fern Die Entfernungszone „Fern“ umfasst alle Ortsnetze außerhalb der
Entfernungszone Ort.
Ausland
Topländer Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
www.01070.com
International 1 Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
www.01070.com
International 2 Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
www.01070.com
International 3 Die jeweiligen Länder finden Sie unter der Rubrik Ausland auf der Webseite
www.01070.com
D. Arcor-Call by Call Preisliste Sonderrufnummern (gültig ab 01.08.2009)
Die folgenden Gesprächspreise gelten in Verbindung mit der Preisliste Arcor-Call by Call. Der Preis wird je
Verbindung zu den nachfolgenden Sonderrufnummern nach den Parametern Verbindungsdauer,
Zielrufnummer, Zeitzone und ggfs. Verbindungspreis berechnet. Die Verbindungsdauer wird in Takte
umgerechnet. Angefangene Takte zählen jeweils als ein Takt. Bei den in der Liste aufgeführten Diensten
erfolgt die Leistungserbringung und Abrechnung durch Vodafone bei Arcor-Call by Call.
Preis je Takt Taktung
Dienst Gasse Zeit zzgl. End- Sek. Mindest Takt
MwSt preis in je -anzahl beginnt
Cent Takt Takte1 nach
[Sek] 2
Nationale Teilnehmer 032 3,78 4,5 60
3
Innovative Dienste 01212 10,34 12,31
(web.de)
Preisliste Arcor-Call by Call Stand April 2010 Seite 2 von 5
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7 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1283
Cityruf 01640-01649, Mo-Fr 9-18 5,29 6,29 20
Uhr
01682-01691 übrige Zeit4 5,29 6,29 30
Cityruf Auftragsdienst 016951, 5,29 6,29 5
016952
Dolphin Telecom 01672 31,73 37,76 60
Scall 01680 26,46 31,493
01681 Mo-Fr 9-18 63,51 75,583
Uhr
übrige Zeit4 42,34 50,393
01696 42,34 50,393
Scall Operator 01699 105,86 125,973
Skyper 01692, 01693 42,34 50,393
Skyper Operator 016953 105,86 125,973
Inmarsat-BGAN Voice 008-7077 5,00 5,95 1
Inmarsat-BGAN ISDN 008-7078 10,00 11,90 1
Inmarsat-B-HSD 008-7039, 12,66 15,06 1
-7139, -7239,
-7339, -7439
Inmarsat-A 008-711, -718, 7,16 8,52 1
-721, -728, -
731, -738, -
741, -748
Inmarsat-Aero 008-715, -725, 7,34 8,73 1
-735, -745
Inmarsat-B 008-7030-038; 5,0 5,95 1
-7130-138,
-7230-238,
-7330-338,
-7430-438
Inmarsat-M 008-706, -716, 5,3 6,31 1
-726, -736, -
746
Inmarsat-Phone / 008-7076, 4,16 4,95 1
Inmarsat-Mini-M -7176, -7276,
-7376, -7476
Ellipso Sat 008812, 13 5,29 6,29 0,506
Iridium 008816 5,29 6,29 0,509
Globalstar 008818, 19 5,29 6,29 0,938
Thuraya 0088216 5,29 6,29 0,8
6
Arcor-Auskunft 11870 11870 0,35 0,42 1
Preisliste Arcor-Call by Call Stand April 2010 Seite 3 von 5
Bonn, 21. April 2010
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1284 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 7 2010
Arcor-Auskunft 118886 11888 0,35 0,42 1
Freenet Cityline 11819, 11829
Auskunft
Ventelo Auskunft 11822, 11823
DB Dialog Auskunft 11861
IN-telegence Auskunft 11825, 11862
YAOS Auskunft 11813, 11855
Mr. Net 11816, 11879 Der Preis wird vom
dtms Auskunft 11814, 11820, Diensteanbieter festgelegt
11821, 11832,
11835, 11838,
11839, 11840,
11841, 11852,
11853, 11854,
11859, 11866,
11868, 11899
DTAG Auskunft 11864
11899 Auskunft Service 11899
GmbH
Barmer Ersatzkasse 0185 00
Carrier-Ansage Fern 031-0 Kostenlos
Carrier-Ansage Ort 031-1 Kostenlos
Alle Preise in Cent je Takt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Bruttopreise in Cent, die entsprechenden
Nettopreise werden unter Abzug der Mehrwertsteuer daraus abgeleitet und sind kaufmännisch gerundet.
1
Die angegebene Anzahl an Takten wird mit dem jeweils gültigen Preis je Gespräch unabhängig von der
Gesprächsdauer in Rechnung gestellt.
2
Die in der Spalte „Sek. je Takt“ angegebene, reguläre Taktung setzt erst nach der Anzahl von Sekunden
ein, die in der Spalte „Takt beginnt nach Sek.“ hinterlegt ist.
3
Der angegebene Preis entspricht dem Endpreis inkl. MwSt. für ein Gespräch, unabhängig von der Dauer
des Gesprächs.
4
Gilt auch an bundeseinheitlich gesetzlichen Feiertagen.
6
Zusätzlich wird pro Gespräch ein Verbindungspreis von 68,32 Cent zzgl. MwSt. bzw. 81,30 Cent inkl.
MwSt. berechnet.
8
Zusätzlich wird pro Gespräch ein Verbindungspreis von 21,55 Cent zzgl. MwSt. bzw. 25,65 Cent inkl.
MwSt. berechnet.
9
Zusätzlich wird pro Gespräch ein Verbindungspreis von 22,41 Cent zzgl. MwSt. bzw. 26,67 Cent inkl.
MwSt. berechnet.
E. Weitere Preise
Mahngebühr (je durch Vodafone versandter Mahnung) 2,50 Euro ohne Mwst.1
1
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass Vodafone durch die Mahnung kein oder ein wesentlich
geringerer Aufwand entstanden ist.
Preisliste Arcor-Call by Call Stand April 2010 Seite 4 von 5
Bonn, 21. April 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1285
F. Verbindungen zur Rufnummer 0181070010
Cent/Min.
Endpreis inkl. Mwst.
Verbindung aus dem deutschen Festnetz 14 *
Verbindung aus dem Mobilfunknetz gemäß Preisliste des jeweiligen
Mobilfunknetzbetreibers
* Die Berechnung des genannten Entgelts beginnt mit der Verbindung mit einem Kundenbetreuer.
G. Allgemeine Geschäftsbedingungen Leistungsbeschreibungen und Preislisten Vodafone D2 GmbH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten für das Produkt Arcor-Call
by Call sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.01070.com hinterlegt.
Preisliste Arcor-Call by Call Stand April 2010 Seite 5 von 5
Bonn, 21. April 2010
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1286 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 7 2010
Energie und Herstellungskosten in Höhe von _____ Euro für das
Projekt „Netzerweiterung in der Region Münsterland-
Westfalen“ genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung
der Kapitalkosten ist die Summe der aktivierten Anlagen
Teil A im Bau bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten An-
schaffungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch
Mitteilungen der Bundesnetzagentur die Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle-
Mitteilung Nr. 240/2010 ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli-
ARegV § 23 Abs.1; che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.
hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf- Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
grund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
nach § 23 Abs. 1 ARegV Bestimmungen.
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 grenze werden für Kapitalkosten von Anlagengütern, die
Abs. 1 ARegV E.ON Netz GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 bis einschließlich ____ in Betrieb genommen werden, bis
Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für _____ befristet. Für Kapitalkosten von Anlagegütern, die
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul- bis zum Jahr ____ in Betrieb genommen werden, wer-
penfeld 4, 53113 Bonn, am 03.02.2010 beschlossen: den die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka- grenze bis zum _____ befristet.
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge- 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
und Herstellungskosten ________________________ 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapital- Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
kosten ist die Summe der aktivierten Anlagen im Bau men.
bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch die 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und rufs.
Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle- BK4-08-256
ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli-
che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen. Mitteilung Nr. 242/2010
Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden ARegV § 23 Abs. 1;
Bestimmungen.
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober- aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
grenze sind befristet bis ____________ gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139
Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom- Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für
men. Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-
penfeld 4, 53113 Bonn, am 09.03.2010 beschlossen:
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs. 1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
BK4-08-312 und Herstellungskosten in Höhe von _____ Euro für das
Projekt „Netzerweiterung in der Region Pfalz“ genehmigt.
Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapitalkosten ist
die Summe der aktivierten Anlagen im Bau bzw. die
Summe der tatsächlich aktivierten Anschaffungs- und
Herstellungskosten, höchstens jedoch die Summe der
Mitteilung Nr. 241/2010 anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten. Sowohl die tatsächlichen als auch die anerken-
ARegV § 23 Abs. 1;
nungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten
hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf- sind um die Abzugspositionen in angefallener Höhe zu
grund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen Beträge aus
nach § 23 Abs. 1 ARegV der Auflösung von Rückstellungen, öffentliche Förderun-
gen, sonstige kostenmindernde Erlöse und der Betrag
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund zur Vermeidung von Doppelanerkennungen. Die Berech-
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 nung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1 erfolgt ge-
Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 mäß den sich aus den Gründen ergebenden Bestimmun-
Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für gen.
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-
penfeld 4, 53113 Bonn, am 19.02.2010 beschlossen: 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
grenze sind befristet bis _____.
1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge- 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
Bonn, 21. April 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
7 2010 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1287
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Mitteilung Nr. 244/2010
Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
men. ARegV § 23 Abs. 1;
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider- Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund
rufs. des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach
§ 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
BK4-08-252 des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der 50Hertz
Transmission GmbH, Eichenstraße 3A, 12435 Berlin,
hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
Mitteilung Nr. 243/2010 53113 Bonn, am 09.03.2010 beschlossen:
ARegV § 23 Abs. 1; 1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud- und Herstellungskosten in Höhe von ______________für
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV das Projekt „Betriebsmittelanpassung Raum Hamburg“
genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapital-
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund kosten ist die Summe der aktivierten Anlagen im Bau
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten Anschaf-
Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 fungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch die
Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul- Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
penfeld 4, 53113 Bonn, am 09.03.2010 beschlossen: die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka- lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle-
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge- ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs- Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli-
und Herstellungskosten in Höhe von _____ Euro für das che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
Projekt „Netzerweiterung in der Region „Westliches der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.
Rheinland““ genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
der Kapitalkosten ist die Summe der aktivierten Anlagen erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
im Bau bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten An- Bestimmungen.
schaffungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
die Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und grenze sind befristet bis ___________.
Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel- 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefalle-
ner Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffentli- Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
che Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und men.
der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen. 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1 rufs.
erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
Bestimmungen.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober- BK4-08-233
grenze sind für die im Zeitraum ____ in Betrieb genom-
menen Anlagegüter auf den Zeitraum bis zum ____ be-
fristet und für den Zeitraum ____ in Betrieb genomme-
nen Anlagegüter auf den Zeitraum bis zum ____ befris-
tet. Mitteilung Nr. 245/2010
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den ARegV § 23 Abs. 1;
Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund
men.
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider- § 23 Abs. 1 ARegV
rufs.
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 6 i.V.m. Abs. 1 ARegV
aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets
der DREWAG NETZ GmbH, Rosenstraße 32, 01067 Dresden, hat
BK4-08-263 die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4,
53113 Bonn, am 03.03.2010 beschlossen:
1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
und Herstellungskosten in Höhe von ___________ für
das Projekt „Netzausbau Dresdner Nordraum“ geneh-
migt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der Kapitalkosten
ist die Summe der aktivierten Anlagen im Bau bzw. die
Summe der tatsächlich aktivierten Anschaffungs- und
Herstellungskosten, höchstens jedoch die Summe der
anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten. Sowohl die tatsächlichen als auch die anerken-
Bonn, 21. April 2010