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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                          Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                        Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlagenverzeichnis




                              Verzeichnis der Anlagen

       Anlagen zum Vertrag über den Zugang am MFG/KVz der Deutschen Telekom

       Anlage 1      Leistungsbeschreibung, Bestellung und Bereitstellung
       Anlage 2      Entstörung
       Anlage 3      Preise
       Anlage 4      Ansprechpartner
       Anlage 5      Vordrucke




                                                                                                           -1-

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      Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
        Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




                       Anlage 1

  Leistungsbeschreibung, Bestellung
         und Bereitstellung




                                                                                  -1-

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                                Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                                   Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




       1       Physische Kollokation
       Die Deutsche Telekom erbringt für HanseNet im Rahmen der physischen Kollokation für
       den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz folgende Leistungen:


       1.1     Kollokationsraum

       1.1.1 Die Deutsche Telekom ermöglicht HanseNet den Einbau und Betrieb aktiver
             Systemtechnik im MFG und gewährt HanseNet den dazu erforderlichen Raum im
             MFG. Soweit erforderlich, muss die Deutsche Telekom zur Gewährung der
             Kollokation insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
                    Nicht benötigte Geräte, insbesondere unbeschaltete Endverschlüsse (EVS) am
                     KVz, sind zu entfernen.
                    Geräte sind platzsparend anzuordnen.
                    DSLAM, die mehr als 10 SU Platz in einem Überbau-MFG benötigen, sind
                     durch platzsparendere DSLAM - soweit vorhanden - zu ersetzen.
                    Die SOL-Struktur zu mitversorgten KVz ist aufzulösen.
                    Das Netzteil ist auszutauschen oder die Kapazität zu erhöhen.
                    Eine aktive Abwärmetechnik ist einzubauen bzw. vorhandene Abwärmetechnik
                     ist zu erweitern.
                    Das Schließsystem ist auszuwechseln.

       1.1.2 Die Deutsche Telekom stellt HanseNet Platz für
                    DSLAM, pro DSLAM maximal 6 SU, bei einer maximalen Leistungsaufnahme
                     von 250 W,
                    EVS, jeweils in 100er-Blöcken,
                    eine Glasfaserspleißbox und
                    im Nebensteller-MFG ein Netzteil, maximal 7 SU,
             zur Verfügung. Die Größenangaben schließen eine SU ein, die über dem Gerät zur
             Lüftung freibleibt.
       1.1.3 Die EVS und Glasfaserspleißbox werden in den Fernmeldebuchten oder am KVz-
             Gestell montiert.
       1.1.4 Die Deutsche Telekom gewährt HanseNet die Mitnutzung von Querkabeln, d.h. der
             Kabel, die von den KVz zum MFG verlaufen (z. B. i. R. d. SOL-Konzeptes).
       1.1.5 Der benötigte Platz für Elemente innerhalb des ETSI-Gestells wird in System Units
             (SU) gemessen, wobei eine SU die Höhe von 25 mm einnimmt.
             Ein Sicht- und Zugriffsschutz innerhalb der MFG zur Trennung der technischen
             Elemente der Vertragspartner, z. B. durch abschließbare Klappen, erfolgt nicht.


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                         Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




        Die Kollokation darf nur zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz
        genutzt werden.



  1.2    Stromversorgung


  Deutsche Telekom stellt HanseNet im Überbau-MFG eine 48 V DC (Gleichstrom)
  Stromversorgung und zusätzlich die Mitnutzung der 230 V AC (Servicesteckdose) zur
  Verfügung.
  Deutsche Telekom stellt HanseNet im Nebensteller-MFG eine 230 V AC (Wechselstrom)
  zur Verfügung (einschließlich Sicherungsabgang), damit HanseNet eine eigene 48 V DC
  Stromversorgung realisieren kann.



  1.3    Systemkühlung

  Die Deutsche Telekom gewährt HanseNet die Mitnutzung vorhandener Systemkühlung des
  MFG.



  1.4    Schließsystem

  Deutsche Telekom gewährt HanseNet einen unabhängigen Zutritt, und zwar rund um die
  Uhr an 365 Tagen im Jahr durch Mitnutzung vorhandener Schließanlage. Die
  Schließanlage wird ausgetauscht oder erweitert, falls die derzeitige Anlage technisch
  keinen unabhängigen Zutritt gestattet.


  1.5    Alarmsysteme

  Deutsche Telekom gewährt HanseNet die Mitnutzung des Alarmsystems des MFG, die
  HanseNet erhält über eine Online-Schnittstelle die Möglichkeit der Alarmabfrage.


  2      Virtuelle Kollokation


  2.1    Leistungsumfang

  Ist die Kollokation im Überbau- oder Nebensteller-MFG nicht möglich, wird die
  Kollokation in einem zusätzlichen MFG (virtuelle Kollokation) angeboten. Für die


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       Bestellung, Bereitstellung und Nutzung der virtuellen Kollokation gelten die Regelungen
       zum Nebensteller-MFG.


       2.2     Einholung der Zustimmung des Wegebaulastträgers

       Soweit die Deutsche Telekom zur Gewährung der virtuellen Kollokation ein zusätzliches
       MFG errichten muss, gibt sie im alternativen Angebot nach Ziffer 3.2.4 einen vorläufigen
       MFG-Standort und Bereitstellungstermin an. Nach der Bestellbestätigung der HanseNet
       holt Deutsche Telekom die Zustimmung des Wegebaulastträgers zum Aufbau des MFG für
       die virtuelle Kollokation ein. Die Bereitstellungsfrist ist während des
       Genehmigungsverfahrens gehemmt.

       Das MFG für die virtuelle Kollokation ist so nah wie möglich, jedoch maximal 30 m
       entfernt vom vorhandenen MFG, aufzubauen. Die Außenmaße sind (BxHxT)
       1000x1600x500 mm.

       Sobald die Zustimmungserteilung des Wegebaulastträgers vorliegt, wird die Deutsche
       Telekom den Standort der virtuellen Kollokation und den verbindlichen
       Bereitstellungstermin mitteilen. Sollte die Zustimmung zur Errichtung des KUNDE-MFG
       vom Wegebaulastträger nicht erteilt oder mit Nebenbestimmungen versehen werden, wird
       die Deutsche Telekom KUNDE hierüber unverzüglich informieren und die HanseNet zur
       Durchführung der zulässigen Rechtsschutzverfahren gegen diese Entscheidung
       bevollmächtigen. Die Kosten des Rechtsschutzverfahrens trägt die HanseNet. Die Tätigkeit
       der Deutschen Telekom ist in diesem Fall beendet, lebt aber bei Erfolg der HanseNet
       wieder auf.


       2.3     Kabeleinführung und Kabelführung

       Deutsche Telekom stellt zwischen dem MFG zur virtuellen Kollokation und dem
       vorhanden MFG zwei Leerrohre mit je 100 mm Durchmesser bereit und installiert
       zwischen den MFG ein Querkabel mit 200 Doppeladern. Das Querkabel wird für alle
       Kollokanten am MFG für die virtuelle Kollokation genutzt. Wenn sich abzeichnet, dass
       eine Erhöhung der Kapazität des Querkabels erforderlich ist, verlegt die Deutsche Telekom
       rechtzeitig ein zusätzliches Querkabel.

       Die Deutsche Telekom wird die Anbindung des MFG für die virtuelle Kollokation an das
       vorhandene MFG zusätzlich mit Glasfaserkabeln herstellen, soweit HanseNet Leistungen
       aus dem Vertrag zur Überlassung von unbeschalteten Glasfasern in Anspruch nimmt. Die
       Deutsche Telekom wird in diesem Fall ihr Glasfaserkabel in eines der vorhandenen
       Leerrohre einziehen. Das Glasfaserkabel wird durch die Deutsche Telekom beigestellt und
       montiert. Der Abschluss des Glasfaserkabels erfolgt in beiden MFG auf Gf-EVS der
       Deutschen Telekom.




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  3      Bestellprozess

  HanseNet kann die Kollokation für einen DSLAM pro MFG bestellen. Soweit auf der
  Kollokation nur noch fünf weitere Kunden angeschaltet werden können, kann sie jeweils
  die Erweiterung der Kollokation für einen weiteren DSLAM bestellen.
  HanseNet bestellt in der Regel alle gewünschten Kollokationen in einem Anschlussbereich
  eines Hauptverteilers gemeinsam an einem Werktag. Am gleichen Tag wird sie die
  Bestellung gewünschter Kabelkanalkapazitäten abgeben. Wird die Kollokation an allen
  MFG eines Anschlussbereiches eines Hauptverteilers bestellt, erfolgt an diesem Tag keine
  weitere Bestellung in dieser Stadt.



  3.1    Bestellung

  Die Bestellung von HanseNet umfasst in der Regel folgende Angaben:
            o   HanseNet-Referenz (maximal 20-stellig)
            o   Telefon-/E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei HanseNet
            o   Datum
            o   Standort des KVz (ONKz, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr. und
                ggf. Beschreibung)
            o   gewünschte Anzahl Endverschlüsse
            o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
            o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
            o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                SU für die Luftzirkulation)
            o   Abwärme des Netzteils
            o   Spleißbox
            o   Hinweis auf eine Bestellung von Kabelkanalkapazität mit HanseNet-
                Referenz
            o   Gewünschter Bereitstellungstermin, maximal sechs Monate im Voraus

  HanseNet verwendet das elektronische Bestellformular gemäß Anlage 5 und übermittelt
  dieses per E-Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Adresse.


  3.2    Bestellbestätigung

  Die Deutsche Telekom verwendet für die Bestellbestätigung, die Ablehnung und das
  Alternativangebot das elektronische Bestellformular gemäß Anlage 5 und übermittelt
  dieses per E-Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Adresse.




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                                  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




       3.2.1 Sollte die Bestellung von HanseNet unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die
             Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von
             fünf Werktagen, mit Hinweis auf den Fehler ablehnen.

               Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

                     o Telefon-Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                       Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o Datum
                     o Gründe der Ablehnung.


       3.2.2   Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
               der angegebenen Bestellung zum Zugang zur Kabelkanalanlage. Soweit eine
               Bereitstellung beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt
               sie den Termin unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag
               über die Kollokation zustande.
               Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

                     o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                         Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o   Anzahl Endverschlüsse
                     o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
                     o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
                     o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                         SU für die Luftzirkulation)
                     o   Abwärme des Netzteils
                     o   Spleißbox
                     o   Verbindlicher Bereitstellungstermin
                     o   Ort der Übergabe

       3.2.3 Ist eine Kollokation inklusive einer virtuellen Kollokation nicht möglich, lehnt
             Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich unter Angabe der Gründe ab.
             Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

                     o Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                       Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o Datum



                                                                                                                -6-

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                          Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




             o Gründe der Ablehnung.

  3.2.4 Ist eine Kollokation möglich, aber nicht im gewünschten Umfang, zum
        gewünschten Termin oder nicht mit dem bestellten Zugang zu Kabelkanalanlagen,
        lehnt Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich ab und unterbreitet HanseNet
        ein alternatives Angebot. Dieses enthält ggfs. das Angebot einer virtuelle
        Kollokation oder die Vermietung zweier unbeschalteter Glasfasern.
        Das alternative Angebot umfasst in der Regel folgende Angaben:

             o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
             o   Anzahl Endverschlüsse
             o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
             o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
             o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                 SU für die Luftzirkulation)
             o   Abwärme des Netzteils
             o   Spleißbox
             o   Bereitstellungstermin

  3.2.5   HanseNet kann das Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
          Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

             o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
             o   Anzahl Endverschlüsse
             o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
             o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
             o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                 SU für die Luftzirkulation)
             o   Abwärme des Netzteils
             o   Spleißbox
             o   Verbindlicher Bereitstellungstermin

          Wenn HanseNet das Angebot nicht annehmen will, kann HanseNet HanseNet
          innerhalb von zehn Werktagen nach dem Angebot ihre Bestellung ändern. Die
          geänderte Bestellung umfasst in der Regel folgende Angaben:




                                                                                                        -7-

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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4       2010                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         583
                               Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                                  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




                     oAuftragsnummer Deutsche Telekom
                     oTelefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     oHanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     oStandort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                      Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                  o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
                  o Anzahl Endverschlüsse
                  o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
                  o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
                  o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                      SU für die Luftzirkulation)
                  o Abwärme des Netzteils
                  o Spleißbox
                  o Gewünschter Bereitstellungstermin
               Die geänderte Bestellung wird unter der gleichen Bestellnummer fortgeführt,
               ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen.

       3.2.6   HanseNet kann eine Bestellung bis zur Bereitstellung stornieren, in diesem Fall
               fällt das in der zweiten Teilentscheidung festgelegte Stornierungsentgelt an.
               Die Stornierung umfasst in der Regel folgende Angaben:

                     o Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr
                     o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                       Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o Datum


       4       Bereitstellung

       Die Deutsche Telekom stellt die Kollokation im MFG so zur Verfügung, dass HanseNet
       ihre Systemtechnik installieren und betreiben kann. Die Bereitstellung erfolgt durch
       Übergabe des erforderlichen Schlüssels, der Zugangskarte und des Zugangscodes für den
       Zugang und das Alarmsystem im MFG an HanseNet sowie des Bereitstellungsformulars
       gemäß Anlage 5. Das Bereitstellungsformular enthält wenigstens folgende Angaben:

                     o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                         Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
                     o   Festlegung des Raums für die EVS
                     o   Festlegung des Raums für die Spleißbox
                     o   Festlegung der SU für den DSLAM


                                                                                                                -8-

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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
584                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4      2010
                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                          Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




             o Festlegung der SU für die Stromversorgung
             o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme
             o Gemessener Dämpfungswert für die gemäß Deutsche Telekom Vorgaben
               notwendigen DBPO Konfiguration des DSLAM

  Ort der Übergabe ist eine Niederlassung der Deutschen Telekom.

  Bei Mängeln kann HanseNet die Abnahme verweigern. Diese Mängel sind innerhalb einer
  gemeinsam vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachzubessern.
  Weist die Kollokation (insbesondere Schließsystem, Stromversorgung oder
  Abwärmetechnik) einen Mangel auf oder der überlassene Raum ist ganz oder teilweise
  belegt, so schafft die Deutsche Telekom auf Mangelanzeige der HanseNet unverzüglich
  Abhilfe.

  Die betriebsbereite Bereitstellung der Kollokation erfolgt innerhalb von sechs Monaten
  nach der Bestellung.


  5      Nachweisverfahren

  Wenn die Deutsche Telekom die Bestellung einer Kollokation ablehnt, weil die
  Bereitstellung nicht möglich ist, oder sie die Kollokation gemäß Ziffer 7.4 des Hauptteils
  kündigt, so kann die HanseNet das Nachweisverfahren einleiten. Dies erfolgt in einer E-
  Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Stelle, in der HanseNet die Auftragsnummer der
  Deutschen Telekom angibt.

  Stufe 1: Deutsche Telekom wird innerhalb von zwanzig Werktagen die Tatsachen darlegen
  und dokumentieren, die eine Kollokation vereiteln oder eine Kündigung begründen. In der
  Dokumentation wird so weit erheblich die Nutzung des Raumes im MFG, die Nutzung des
  Netzteils sowie die Begrenzung des Raumklimas dargelegt. Weiter hat sie darzulegen,
  warum die Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.1 nicht möglich sind.

  Stufe 2: Für den Fall, dass Deutsche Telekom Kollokation im MFG (teilweise) weiterhin
  ablehnt und HanseNet in der Stufe 1 nicht erfolgreich war, hat HanseNet die Möglichkeit,
  innerhalb von zehn Werktagen die Bundesnetzagentur darüber zu informieren und sie zu
  bitten, ggf. durch Vor-Ort Ermittlung zu entscheiden, ob die geltend gemachten Gründe
  tatsächlich vorliegen. Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die geltend gemachten
  Gründe nicht vorliegen, fordert sie die Deutsche Telekom auf, die Bestellung innerhalb
  von zwanzig Werktagen entsprechend Ziffer 2 zu bestätigen, bzw. hebt sie die Kündigung
  auf.

  Das Nachweisverfahren hemmt weder die Bereitstellungs- noch die Kündigungsfrist.




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