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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 575
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlagenverzeichnis
Verzeichnis der Anlagen
Anlagen zum Vertrag über den Zugang am MFG/KVz der Deutschen Telekom
Anlage 1 Leistungsbeschreibung, Bestellung und Bereitstellung
Anlage 2 Entstörung
Anlage 3 Preise
Anlage 4 Ansprechpartner
Anlage 5 Vordrucke
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Bonn, 3. März 2010
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576 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
Anlage 1
Leistungsbeschreibung, Bestellung
und Bereitstellung
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Bonn, 3. März 2010
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4 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 577
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
1 Physische Kollokation
Die Deutsche Telekom erbringt für HanseNet im Rahmen der physischen Kollokation für
den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz folgende Leistungen:
1.1 Kollokationsraum
1.1.1 Die Deutsche Telekom ermöglicht HanseNet den Einbau und Betrieb aktiver
Systemtechnik im MFG und gewährt HanseNet den dazu erforderlichen Raum im
MFG. Soweit erforderlich, muss die Deutsche Telekom zur Gewährung der
Kollokation insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:
Nicht benötigte Geräte, insbesondere unbeschaltete Endverschlüsse (EVS) am
KVz, sind zu entfernen.
Geräte sind platzsparend anzuordnen.
DSLAM, die mehr als 10 SU Platz in einem Überbau-MFG benötigen, sind
durch platzsparendere DSLAM - soweit vorhanden - zu ersetzen.
Die SOL-Struktur zu mitversorgten KVz ist aufzulösen.
Das Netzteil ist auszutauschen oder die Kapazität zu erhöhen.
Eine aktive Abwärmetechnik ist einzubauen bzw. vorhandene Abwärmetechnik
ist zu erweitern.
Das Schließsystem ist auszuwechseln.
1.1.2 Die Deutsche Telekom stellt HanseNet Platz für
DSLAM, pro DSLAM maximal 6 SU, bei einer maximalen Leistungsaufnahme
von 250 W,
EVS, jeweils in 100er-Blöcken,
eine Glasfaserspleißbox und
im Nebensteller-MFG ein Netzteil, maximal 7 SU,
zur Verfügung. Die Größenangaben schließen eine SU ein, die über dem Gerät zur
Lüftung freibleibt.
1.1.3 Die EVS und Glasfaserspleißbox werden in den Fernmeldebuchten oder am KVz-
Gestell montiert.
1.1.4 Die Deutsche Telekom gewährt HanseNet die Mitnutzung von Querkabeln, d.h. der
Kabel, die von den KVz zum MFG verlaufen (z. B. i. R. d. SOL-Konzeptes).
1.1.5 Der benötigte Platz für Elemente innerhalb des ETSI-Gestells wird in System Units
(SU) gemessen, wobei eine SU die Höhe von 25 mm einnimmt.
Ein Sicht- und Zugriffsschutz innerhalb der MFG zur Trennung der technischen
Elemente der Vertragspartner, z. B. durch abschließbare Klappen, erfolgt nicht.
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578 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
Die Kollokation darf nur zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung am KVz
genutzt werden.
1.2 Stromversorgung
Deutsche Telekom stellt HanseNet im Überbau-MFG eine 48 V DC (Gleichstrom)
Stromversorgung und zusätzlich die Mitnutzung der 230 V AC (Servicesteckdose) zur
Verfügung.
Deutsche Telekom stellt HanseNet im Nebensteller-MFG eine 230 V AC (Wechselstrom)
zur Verfügung (einschließlich Sicherungsabgang), damit HanseNet eine eigene 48 V DC
Stromversorgung realisieren kann.
1.3 Systemkühlung
Die Deutsche Telekom gewährt HanseNet die Mitnutzung vorhandener Systemkühlung des
MFG.
1.4 Schließsystem
Deutsche Telekom gewährt HanseNet einen unabhängigen Zutritt, und zwar rund um die
Uhr an 365 Tagen im Jahr durch Mitnutzung vorhandener Schließanlage. Die
Schließanlage wird ausgetauscht oder erweitert, falls die derzeitige Anlage technisch
keinen unabhängigen Zutritt gestattet.
1.5 Alarmsysteme
Deutsche Telekom gewährt HanseNet die Mitnutzung des Alarmsystems des MFG, die
HanseNet erhält über eine Online-Schnittstelle die Möglichkeit der Alarmabfrage.
2 Virtuelle Kollokation
2.1 Leistungsumfang
Ist die Kollokation im Überbau- oder Nebensteller-MFG nicht möglich, wird die
Kollokation in einem zusätzlichen MFG (virtuelle Kollokation) angeboten. Für die
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
Bestellung, Bereitstellung und Nutzung der virtuellen Kollokation gelten die Regelungen
zum Nebensteller-MFG.
2.2 Einholung der Zustimmung des Wegebaulastträgers
Soweit die Deutsche Telekom zur Gewährung der virtuellen Kollokation ein zusätzliches
MFG errichten muss, gibt sie im alternativen Angebot nach Ziffer 3.2.4 einen vorläufigen
MFG-Standort und Bereitstellungstermin an. Nach der Bestellbestätigung der HanseNet
holt Deutsche Telekom die Zustimmung des Wegebaulastträgers zum Aufbau des MFG für
die virtuelle Kollokation ein. Die Bereitstellungsfrist ist während des
Genehmigungsverfahrens gehemmt.
Das MFG für die virtuelle Kollokation ist so nah wie möglich, jedoch maximal 30 m
entfernt vom vorhandenen MFG, aufzubauen. Die Außenmaße sind (BxHxT)
1000x1600x500 mm.
Sobald die Zustimmungserteilung des Wegebaulastträgers vorliegt, wird die Deutsche
Telekom den Standort der virtuellen Kollokation und den verbindlichen
Bereitstellungstermin mitteilen. Sollte die Zustimmung zur Errichtung des KUNDE-MFG
vom Wegebaulastträger nicht erteilt oder mit Nebenbestimmungen versehen werden, wird
die Deutsche Telekom KUNDE hierüber unverzüglich informieren und die HanseNet zur
Durchführung der zulässigen Rechtsschutzverfahren gegen diese Entscheidung
bevollmächtigen. Die Kosten des Rechtsschutzverfahrens trägt die HanseNet. Die Tätigkeit
der Deutschen Telekom ist in diesem Fall beendet, lebt aber bei Erfolg der HanseNet
wieder auf.
2.3 Kabeleinführung und Kabelführung
Deutsche Telekom stellt zwischen dem MFG zur virtuellen Kollokation und dem
vorhanden MFG zwei Leerrohre mit je 100 mm Durchmesser bereit und installiert
zwischen den MFG ein Querkabel mit 200 Doppeladern. Das Querkabel wird für alle
Kollokanten am MFG für die virtuelle Kollokation genutzt. Wenn sich abzeichnet, dass
eine Erhöhung der Kapazität des Querkabels erforderlich ist, verlegt die Deutsche Telekom
rechtzeitig ein zusätzliches Querkabel.
Die Deutsche Telekom wird die Anbindung des MFG für die virtuelle Kollokation an das
vorhandene MFG zusätzlich mit Glasfaserkabeln herstellen, soweit HanseNet Leistungen
aus dem Vertrag zur Überlassung von unbeschalteten Glasfasern in Anspruch nimmt. Die
Deutsche Telekom wird in diesem Fall ihr Glasfaserkabel in eines der vorhandenen
Leerrohre einziehen. Das Glasfaserkabel wird durch die Deutsche Telekom beigestellt und
montiert. Der Abschluss des Glasfaserkabels erfolgt in beiden MFG auf Gf-EVS der
Deutschen Telekom.
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Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
3 Bestellprozess
HanseNet kann die Kollokation für einen DSLAM pro MFG bestellen. Soweit auf der
Kollokation nur noch fünf weitere Kunden angeschaltet werden können, kann sie jeweils
die Erweiterung der Kollokation für einen weiteren DSLAM bestellen.
HanseNet bestellt in der Regel alle gewünschten Kollokationen in einem Anschlussbereich
eines Hauptverteilers gemeinsam an einem Werktag. Am gleichen Tag wird sie die
Bestellung gewünschter Kabelkanalkapazitäten abgeben. Wird die Kollokation an allen
MFG eines Anschlussbereiches eines Hauptverteilers bestellt, erfolgt an diesem Tag keine
weitere Bestellung in dieser Stadt.
3.1 Bestellung
Die Bestellung von HanseNet umfasst in der Regel folgende Angaben:
o HanseNet-Referenz (maximal 20-stellig)
o Telefon-/E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei HanseNet
o Datum
o Standort des KVz (ONKz, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr. und
ggf. Beschreibung)
o gewünschte Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Hinweis auf eine Bestellung von Kabelkanalkapazität mit HanseNet-
Referenz
o Gewünschter Bereitstellungstermin, maximal sechs Monate im Voraus
HanseNet verwendet das elektronische Bestellformular gemäß Anlage 5 und übermittelt
dieses per E-Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Adresse.
3.2 Bestellbestätigung
Die Deutsche Telekom verwendet für die Bestellbestätigung, die Ablehnung und das
Alternativangebot das elektronische Bestellformular gemäß Anlage 5 und übermittelt
dieses per E-Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Adresse.
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
3.2.1 Sollte die Bestellung von HanseNet unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die
Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von
fünf Werktagen, mit Hinweis auf den Fehler ablehnen.
Die Ablehnung enthält folgende Angaben:
o Telefon-Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Datum
o Gründe der Ablehnung.
3.2.2 Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
der angegebenen Bestellung zum Zugang zur Kabelkanalanlage. Soweit eine
Bereitstellung beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt
sie den Termin unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag
über die Kollokation zustande.
Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Verbindlicher Bereitstellungstermin
o Ort der Übergabe
3.2.3 Ist eine Kollokation inklusive einer virtuellen Kollokation nicht möglich, lehnt
Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich unter Angabe der Gründe ab.
Die Ablehnung enthält folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Datum
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
o Gründe der Ablehnung.
3.2.4 Ist eine Kollokation möglich, aber nicht im gewünschten Umfang, zum
gewünschten Termin oder nicht mit dem bestellten Zugang zu Kabelkanalanlagen,
lehnt Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich ab und unterbreitet HanseNet
ein alternatives Angebot. Dieses enthält ggfs. das Angebot einer virtuelle
Kollokation oder die Vermietung zweier unbeschalteter Glasfasern.
Das alternative Angebot umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Bereitstellungstermin
3.2.5 HanseNet kann das Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Verbindlicher Bereitstellungstermin
Wenn HanseNet das Angebot nicht annehmen will, kann HanseNet HanseNet
innerhalb von zehn Werktagen nach dem Angebot ihre Bestellung ändern. Die
geänderte Bestellung umfasst in der Regel folgende Angaben:
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
oAuftragsnummer Deutsche Telekom
oTelefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
oHanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
oStandort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Gewünschter Bereitstellungstermin
Die geänderte Bestellung wird unter der gleichen Bestellnummer fortgeführt,
ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen.
3.2.6 HanseNet kann eine Bestellung bis zur Bereitstellung stornieren, in diesem Fall
fällt das in der zweiten Teilentscheidung festgelegte Stornierungsentgelt an.
Die Stornierung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Datum
4 Bereitstellung
Die Deutsche Telekom stellt die Kollokation im MFG so zur Verfügung, dass HanseNet
ihre Systemtechnik installieren und betreiben kann. Die Bereitstellung erfolgt durch
Übergabe des erforderlichen Schlüssels, der Zugangskarte und des Zugangscodes für den
Zugang und das Alarmsystem im MFG an HanseNet sowie des Bereitstellungsformulars
gemäß Anlage 5. Das Bereitstellungsformular enthält wenigstens folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Festlegung des Raums für die EVS
o Festlegung des Raums für die Spleißbox
o Festlegung der SU für den DSLAM
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
o Festlegung der SU für die Stromversorgung
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme
o Gemessener Dämpfungswert für die gemäß Deutsche Telekom Vorgaben
notwendigen DBPO Konfiguration des DSLAM
Ort der Übergabe ist eine Niederlassung der Deutschen Telekom.
Bei Mängeln kann HanseNet die Abnahme verweigern. Diese Mängel sind innerhalb einer
gemeinsam vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachzubessern.
Weist die Kollokation (insbesondere Schließsystem, Stromversorgung oder
Abwärmetechnik) einen Mangel auf oder der überlassene Raum ist ganz oder teilweise
belegt, so schafft die Deutsche Telekom auf Mangelanzeige der HanseNet unverzüglich
Abhilfe.
Die betriebsbereite Bereitstellung der Kollokation erfolgt innerhalb von sechs Monaten
nach der Bestellung.
5 Nachweisverfahren
Wenn die Deutsche Telekom die Bestellung einer Kollokation ablehnt, weil die
Bereitstellung nicht möglich ist, oder sie die Kollokation gemäß Ziffer 7.4 des Hauptteils
kündigt, so kann die HanseNet das Nachweisverfahren einleiten. Dies erfolgt in einer E-
Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Stelle, in der HanseNet die Auftragsnummer der
Deutschen Telekom angibt.
Stufe 1: Deutsche Telekom wird innerhalb von zwanzig Werktagen die Tatsachen darlegen
und dokumentieren, die eine Kollokation vereiteln oder eine Kündigung begründen. In der
Dokumentation wird so weit erheblich die Nutzung des Raumes im MFG, die Nutzung des
Netzteils sowie die Begrenzung des Raumklimas dargelegt. Weiter hat sie darzulegen,
warum die Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.1 nicht möglich sind.
Stufe 2: Für den Fall, dass Deutsche Telekom Kollokation im MFG (teilweise) weiterhin
ablehnt und HanseNet in der Stufe 1 nicht erfolgreich war, hat HanseNet die Möglichkeit,
innerhalb von zehn Werktagen die Bundesnetzagentur darüber zu informieren und sie zu
bitten, ggf. durch Vor-Ort Ermittlung zu entscheiden, ob die geltend gemachten Gründe
tatsächlich vorliegen. Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die geltend gemachten
Gründe nicht vorliegen, fordert sie die Deutsche Telekom auf, die Bestellung innerhalb
von zwanzig Werktagen entsprechend Ziffer 2 zu bestätigen, bzw. hebt sie die Kündigung
auf.
Das Nachweisverfahren hemmt weder die Bereitstellungs- noch die Kündigungsfrist.
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