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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4       2010                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         581
                               Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                                  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




       3.2.1 Sollte die Bestellung von HanseNet unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die
             Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von
             fünf Werktagen, mit Hinweis auf den Fehler ablehnen.

               Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

                     o Telefon-Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                       Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o Datum
                     o Gründe der Ablehnung.


       3.2.2   Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
               der angegebenen Bestellung zum Zugang zur Kabelkanalanlage. Soweit eine
               Bereitstellung beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt
               sie den Termin unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag
               über die Kollokation zustande.
               Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

                     o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                         Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o   Anzahl Endverschlüsse
                     o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
                     o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
                     o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                         SU für die Luftzirkulation)
                     o   Abwärme des Netzteils
                     o   Spleißbox
                     o   Verbindlicher Bereitstellungstermin
                     o   Ort der Übergabe

       3.2.3 Ist eine Kollokation inklusive einer virtuellen Kollokation nicht möglich, lehnt
             Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich unter Angabe der Gründe ab.
             Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

                     o Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                       Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o Datum



                                                                                                                -6-

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                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
582                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4      2010
                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                          Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




             o Gründe der Ablehnung.

  3.2.4 Ist eine Kollokation möglich, aber nicht im gewünschten Umfang, zum
        gewünschten Termin oder nicht mit dem bestellten Zugang zu Kabelkanalanlagen,
        lehnt Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich ab und unterbreitet HanseNet
        ein alternatives Angebot. Dieses enthält ggfs. das Angebot einer virtuelle
        Kollokation oder die Vermietung zweier unbeschalteter Glasfasern.
        Das alternative Angebot umfasst in der Regel folgende Angaben:

             o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
             o   Anzahl Endverschlüsse
             o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
             o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
             o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                 SU für die Luftzirkulation)
             o   Abwärme des Netzteils
             o   Spleißbox
             o   Bereitstellungstermin

  3.2.5   HanseNet kann das Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
          Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

             o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
             o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
             o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
             o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
             o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
             o   Anzahl Endverschlüsse
             o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
             o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
             o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                 SU für die Luftzirkulation)
             o   Abwärme des Netzteils
             o   Spleißbox
             o   Verbindlicher Bereitstellungstermin

          Wenn HanseNet das Angebot nicht annehmen will, kann HanseNet HanseNet
          innerhalb von zehn Werktagen nach dem Angebot ihre Bestellung ändern. Die
          geänderte Bestellung umfasst in der Regel folgende Angaben:




                                                                                                        -7-

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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                               Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                                  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




                     oAuftragsnummer Deutsche Telekom
                     oTelefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     oHanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     oStandort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                      Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                  o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
                  o Anzahl Endverschlüsse
                  o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
                  o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
                  o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                      SU für die Luftzirkulation)
                  o Abwärme des Netzteils
                  o Spleißbox
                  o Gewünschter Bereitstellungstermin
               Die geänderte Bestellung wird unter der gleichen Bestellnummer fortgeführt,
               ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen.

       3.2.6   HanseNet kann eine Bestellung bis zur Bereitstellung stornieren, in diesem Fall
               fällt das in der zweiten Teilentscheidung festgelegte Stornierungsentgelt an.
               Die Stornierung umfasst in der Regel folgende Angaben:

                     o Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr
                     o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                       Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o Datum


       4       Bereitstellung

       Die Deutsche Telekom stellt die Kollokation im MFG so zur Verfügung, dass HanseNet
       ihre Systemtechnik installieren und betreiben kann. Die Bereitstellung erfolgt durch
       Übergabe des erforderlichen Schlüssels, der Zugangskarte und des Zugangscodes für den
       Zugang und das Alarmsystem im MFG an HanseNet sowie des Bereitstellungsformulars
       gemäß Anlage 5. Das Bereitstellungsformular enthält wenigstens folgende Angaben:

                     o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
                     o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
                     o   HanseNet-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
                     o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                         Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
                     o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
                     o   Festlegung des Raums für die EVS
                     o   Festlegung des Raums für die Spleißbox
                     o   Festlegung der SU für den DSLAM


                                                                                                                -8-

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                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                          Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




             o Festlegung der SU für die Stromversorgung
             o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme
             o Gemessener Dämpfungswert für die gemäß Deutsche Telekom Vorgaben
               notwendigen DBPO Konfiguration des DSLAM

  Ort der Übergabe ist eine Niederlassung der Deutschen Telekom.

  Bei Mängeln kann HanseNet die Abnahme verweigern. Diese Mängel sind innerhalb einer
  gemeinsam vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, nachzubessern.
  Weist die Kollokation (insbesondere Schließsystem, Stromversorgung oder
  Abwärmetechnik) einen Mangel auf oder der überlassene Raum ist ganz oder teilweise
  belegt, so schafft die Deutsche Telekom auf Mangelanzeige der HanseNet unverzüglich
  Abhilfe.

  Die betriebsbereite Bereitstellung der Kollokation erfolgt innerhalb von sechs Monaten
  nach der Bestellung.


  5      Nachweisverfahren

  Wenn die Deutsche Telekom die Bestellung einer Kollokation ablehnt, weil die
  Bereitstellung nicht möglich ist, oder sie die Kollokation gemäß Ziffer 7.4 des Hauptteils
  kündigt, so kann die HanseNet das Nachweisverfahren einleiten. Dies erfolgt in einer E-
  Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Stelle, in der HanseNet die Auftragsnummer der
  Deutschen Telekom angibt.

  Stufe 1: Deutsche Telekom wird innerhalb von zwanzig Werktagen die Tatsachen darlegen
  und dokumentieren, die eine Kollokation vereiteln oder eine Kündigung begründen. In der
  Dokumentation wird so weit erheblich die Nutzung des Raumes im MFG, die Nutzung des
  Netzteils sowie die Begrenzung des Raumklimas dargelegt. Weiter hat sie darzulegen,
  warum die Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.1 nicht möglich sind.

  Stufe 2: Für den Fall, dass Deutsche Telekom Kollokation im MFG (teilweise) weiterhin
  ablehnt und HanseNet in der Stufe 1 nicht erfolgreich war, hat HanseNet die Möglichkeit,
  innerhalb von zehn Werktagen die Bundesnetzagentur darüber zu informieren und sie zu
  bitten, ggf. durch Vor-Ort Ermittlung zu entscheiden, ob die geltend gemachten Gründe
  tatsächlich vorliegen. Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die geltend gemachten
  Gründe nicht vorliegen, fordert sie die Deutsche Telekom auf, die Bestellung innerhalb
  von zwanzig Werktagen entsprechend Ziffer 2 zu bestätigen, bzw. hebt sie die Kündigung
  auf.

  Das Nachweisverfahren hemmt weder die Bereitstellungs- noch die Kündigungsfrist.




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                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




       6       Informationen

       Deutsche Telekom stellt in ihrem Extranet eine KVz-Liste im MS-Excel-Format ein, die
       folgende Informationen enthält:

           KVz-Standorte
           Ortsnetzkennzahl
           HVt-Anschlussbereich
           KVz-Nr.
           Standort des KVz,
       und ob der KVz
              an ein Verzweigerkabel angeschlossen ist,
              im Nahbereich eines HVt liegt,
              er durch einen anderen KVz mitversorgt wird,
              welcher KVz ihn mitversorgt,
              an ihm ein VDSL- oder ADSL-DSLAM aufgebaut ist,
              Querkabel zu andern KVz geschaltet sind,
              die geschätzte maximale Haupt- und Querkabeldämpfung,
              die geschätzte minimale Haupt- und Querkabeldämpfung sowie
              die geschätzte durchschnittliche Verzweigerkabeldämpfung KVz-APL

       Die Liste ist zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres zu aktualisieren.

       Auf Anforderung übersendet die Deutsche Telekom ab dem 01.04.2010 HanseNet jeweils
       für sämtliche ausgebaute VDSL-Städte eine Liste im MS-Exel-Format, die die Zuordnung
       der Endkundenadressen (PLZ, Ort, Straße und Hausnummer) zu den versorgenden MFG
       enthält

       HanseNet erhält die Angaben über KVz-Einzugsbereiche über einen informationstechnischen
       Zugang (Voranfrage Online) unter https://ecass.telekom.de. HanseNet darf pro Nacht 100
       Anfragen stellen. In der Nacht vom 15. auf den 16. eines Monats sowie zum
       Monatswechsel dürfen aus diesem Vertrag keine Anfragen gestellt werden. Die
       Beantwortung erfolgt durch die Deutsche Telekom in der Regel am nächsten Werktag.


       7       Verfall

       Das Recht der HanseNet, in einem MFG Systemtechnik installieren und betreiben zu
       dürfen, verfällt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bereitstellung des MFG
       den Betrieb von Systemtechnik aufgenommen hat.




                                                                                                              - 10 -

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  Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
      Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




                     Anlage 2

                   Entstörung




                                                                                -1-

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                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                                   Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                                       Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




                                                        Inhaltsverzeichnis


       1       Entstörungsfrist ....................................................................................................... 3
       2       Störungsmeldung ..................................................................................................... 3
       3       Entstörungsmeldung................................................................................................ 3
       4       Geplante Änderungen oder Abschaltungen .......................................................... 4




                                                                                                                                  -2-

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                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
                           Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




  Die Deutsche Telekom behebt Störungen der auf Grund dieses Vertrages bereitgestellten
  und überlassenen Leistungen, die in ihrer Verantwortung liegen, unverzüglich im Rahmen
  der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Eingang der
  Störungsmeldung durch KUNDE bzw. bei Alarmierung durch das Alarmsystem des MFG.


  1.     Entstörungsfrist

  Störungen der 230 V-Stromversorgung oder des 48 V-Netzteils, des Klimas oder der
  Lüftung sowie des Schließsystems werden rund um die Uhr in einer Frist von sechs
  Stunden Zeiten behoben. Störungen der Kabel oder Leitungen werden innerhalb von 24
  Stunde ab Störmeldung entstört.


  2.     Störungsmeldung

  Die Störungsmeldung durch HanseNet muss folgende Angaben enthalten:

  -    Empfänger der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom (Stelle, Telefon-Nr., E-
       Mail Adresse),
  -    HanseNet-spezifische Angaben (Name, PLZ, Ort, Ansprechpartner/-stelle, Telefon-
       Nr., E-Mail Adresse, Kunden-Nr.),
  -    Vertrags-Nr.,
  -    Störungs-Nr. bei HanseNet,
  -    Ansprechpartner für die Störung bei HanseNet (Stelle, Ansprechpartner, Telefon-Nr.,
       E-Mail Adresse),
  -    ONKZ und Anschlussbereiche des KVz-Verbindungskabels,
  -    KVz-Nr.,
  -    Störungsbeschreibung,
  -    Datum und Unterschrift.

  Vor einer Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom hat HanseNet seinen Zuständig-
  keitsbereich überprüft und dort keine Störung festgestellt.


  3.     Entstörungsmeldung

  Die Deutsche Telekom teilt dem zuständigen Ansprechpartner von HanseNet die erfolg-
  reiche Beseitigung der Störung per Telefax unter Angabe der unten genannten Angaben
  mit.

  Die Entstörungsmeldung durch die Deutsche Telekom muss folgende Angaben enthalten:

  -    HanseNet,



                                                                                                         -3-

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                               Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




       -    Vertrags-Nr.,
       -    Störungs-Nr. bei HanseNet,
       -    Telefon-Nr. und E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei der Deutschen Telekom,
       -    Störungs-Nr. bei der Deutschen Telekom,
       -    Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom,
       -    Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung,
       -    ggf. zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten Störungsmeldung),
       -    Datum und Unterschrift.


       4.      Geplante Änderungen oder Abschaltungen

       Die Deutsche Telekom darf in ihrem Netz erforderliche Änderungen oder Abschaltungen
       vornehmen, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der HanseNet führen.
       Deutsche Telekom stellt sicher, dass die Beeinträchtigung auf das notwendige Minimum
       beschränkt bleibt. Deutsche Telekom kündigt die Maßnahme zwei Wochen im Voraus
       schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Unterbrechungsdauer an.




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  Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/075 vom 08.02.2010
      Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 3




                     Anlage 3

                       Preise




       Gemäß Ziffer 2 Hauptteil freibleibend.




                                                                                -1-

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