abl-03
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 463
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
3.2.1 Sollte die Bestellung von Telefónica O2 unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die
Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von
fünf Werktagen, mit Hinweis auf den Fehler ablehnen.
Die Ablehnung enthält folgende Angaben:
o Telefon-Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Datum
o Gründe der Ablehnung.
3.2.2 Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
der angegebenen Bestellung zum Zugang zur Kabelkanalanlage. Soweit eine
Bereitstellung beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt
sie den Termin unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag
über die Kollokation zustande.
Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Verbindlicher Bereitstellungstermin
o Ort der Übergabe
3.2.3 Ist eine Kollokation inklusive einer virtuellen Kollokation nicht möglich, lehnt
Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich unter Angabe der Gründe ab.
Die Ablehnung enthält folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Datum
-6-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
464 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
o Gründe der Ablehnung.
3.2.4 Ist eine Kollokation möglich, aber nicht im gewünschten Umfang, zum
gewünschten Termin oder nicht mit dem bestellten Zugang zu Kabelkanalanlagen,
lehnt Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich ab und unterbreitet Telefónica
O2 ein alternatives Angebot. Dieses enthält ggfs. das Angebot einer virtuelle
Kollokation oder die Vermietung zweier unbeschalteter Glasfasern.
Das alternative Angebot umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Bereitstellungstermin
3.2.5 Telefónica O2 kann das Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Verbindlicher Bereitstellungstermin
Wenn Telefónica O2 das Angebot nicht annehmen will, kann Telefónica O2
Telefónica O2 innerhalb von zehn Werktagen nach dem Angebot ihre Bestellung
ändern. Die geänderte Bestellung umfasst in der Regel folgende Angaben:
-7-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 465
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Anzahl Endverschlüsse
o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
SU für die Luftzirkulation)
o Abwärme des Netzteils
o Spleißbox
o Gewünschter Bereitstellungstermin
Die geänderte Bestellung wird unter der gleichen Bestellnummer fortgeführt,
ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen.
3.2.6 Telefónica O2 kann eine Bestellung bis zur Bereitstellung stornieren, in diesem Fall
fällt das in der zweiten Teilentscheidung festgelegte Stornierungsentgelt an.
Die Stornierung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Datum
4 Bereitstellung
Die Deutsche Telekom stellt die Kollokation im MFG so zur Verfügung, dass Telefónica
O2 ihre Systemtechnik installieren und betreiben kann. Die Bereitstellung erfolgt durch
Übergabe des erforderlichen Schlüssels, der Zugangskarte und des Zugangscodes für den
Zugang und das Alarmsystem im MFG an Telefónica O2 sowie des
Bereitstellungsformulars gemäß Anlage 5. Das Bereitstellungsformular enthält wenigstens
folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
o Festlegung des Raums für die EVS
o Festlegung des Raums für die Spleißbox
-8-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
466 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
o Festlegung der SU für den DSLAM
o Festlegung der SU für die Stromversorgung
o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme
o Gemessener Dämpfungswert für die gemäß Deutsche Telekom Vorgaben
notwendigen DBPO Konfiguration des DSLAM
Ort der Übergabe ist eine Niederlassung der Deutschen Telekom.
Bei Mängeln kann Telefónica O2 die Abnahme verweigern. Diese Mängel sind innerhalb
einer gemeinsam vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen,
nachzubessern. Weist die Kollokation (insbesondere Schließsystem, Stromversorgung oder
Abwärmetechnik) einen Mangel auf oder der überlassene Raum ist ganz oder teilweise
belegt, so schafft die Deutsche Telekom auf Mangelanzeige der Telefónica O2
unverzüglich Abhilfe.
Die betriebsbereite Bereitstellung der Kollokation erfolgt innerhalb von sechs Monaten
nach der Bestellung.
5 Nachweisverfahren
Wenn die Deutsche Telekom die Bestellung einer Kollokation ablehnt, weil die
Bereitstellung nicht möglich ist, oder sie die Kollokation gemäß Ziffer 7.4 des Hauptteils
kündigt, so kann die Telefónica O2 das Nachweisverfahren einleiten. Dies erfolgt in einer
E-Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Stelle, in der Telefónica O2 die Auftragsnummer
der Deutschen Telekom angibt.
Stufe 1: Deutsche Telekom wird innerhalb von zwanzig Werktagen die Tatsachen darlegen
und dokumentieren, die eine Kollokation vereiteln oder eine Kündigung begründen. In der
Dokumentation wird so weit erheblich die Nutzung des Raumes im MFG, die Nutzung des
Netzteils sowie die Begrenzung des Raumklimas dargelegt. Weiter hat sie darzulegen,
warum die Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.1 nicht möglich sind.
Stufe 2: Für den Fall, dass Deutsche Telekom Kollokation im MFG (teilweise) weiterhin
ablehnt und Telefónica O2 in der Stufe 1 nicht erfolgreich war, hat Telefónica O2 die
Möglichkeit, innerhalb von zehn Werktagen die Bundesnetzagentur darüber zu informieren
und sie zu bitten, ggf. durch Vor-Ort Ermittlung zu entscheiden, ob die geltend gemachten
Gründe tatsächlich vorliegen. Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die geltend
gemachten Gründe nicht vorliegen, fordert sie die Deutsche Telekom auf, die Bestellung
innerhalb von zwanzig Werktagen entsprechend Ziffer 2 zu bestätigen, bzw. hebt sie die
Kündigung auf.
Das Nachweisverfahren hemmt weder die Bereitstellungs- noch die Kündigungsfrist.
-9-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 467
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1
6 Informationen
Deutsche Telekom stellt in ihrem Extranet eine KVz-Liste im MS-Excel-Format ein, die
folgende Informationen enthält:
KVz-Standorte
Ortsnetzkennzahl
HVt-Anschlussbereich
KVz-Nr.
Standort des KVz,
und ob der KVz
an ein Verzweigerkabel angeschlossen ist,
im Nahbereich eines HVt liegt,
er durch einen anderen KVz mitversorgt wird,
welcher KVz ihn mitversorgt,
an ihm ein VDSL- oder ADSL-DSLAM aufgebaut ist,
Querkabel zu andern KVz geschaltet sind,
die geschätzte maximale Haupt- und Querkabeldämpfung,
die geschätzte minimale Haupt- und Querkabeldämpfung sowie
die geschätzte durchschnittliche Verzweigerkabeldämpfung KVz-APL
Die Liste ist zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres zu aktualisieren.
Auf Anforderung übersendet die Deutsche Telekom ab dem 01.04.2010 Telefónica O2
jeweils für sämtliche ausgebaute VDSL-Städte eine Liste im MS-Exel-Format, die die
Zuordnung der Endkundenadressen (PLZ, Ort, Straße und Hausnummer) zu den
versorgenden MFG enthält
Telefónica O2 erhält die Angaben über KVz-Einzugsbereiche über einen
informationstechnischen Zugang (Voranfrage Online) unter https://ecass.telekom.de.
Telefónica O2 darf pro Nacht 100 Anfragen stellen. In der Nacht vom 15. auf den 16. eines
Monats sowie zum Monatswechsel dürfen aus diesem Vertrag keine Anfragen gestellt
werden. Die Beantwortung erfolgt durch die Deutsche Telekom in der Regel am nächsten
Werktag.
7 Verfall
Das Recht der Telefónica O2, in einem MFG Systemtechnik installieren und betreiben zu
dürfen, verfällt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bereitstellung des MFG
den Betrieb von Systemtechnik aufgenommen hat.
- 10 -
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
468 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2
Anlage 2
Entstörung
-1-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 469
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2
Inhaltsverzeichnis
1 Entstörungsfrist ....................................................................................................... 3
2 Störungsmeldung ..................................................................................................... 3
3 Entstörungsmeldung................................................................................................ 3
4 Geplante Änderungen oder Abschaltungen .......................................................... 4
-2-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
470 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2
Die Deutsche Telekom behebt Störungen der auf Grund dieses Vertrages bereitgestellten
und überlassenen Leistungen, die in ihrer Verantwortung liegen, unverzüglich im Rahmen
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Eingang der
Störungsmeldung durch KUNDE bzw. bei Alarmierung durch das Alarmsystem des MFG.
1. Entstörungsfrist
Störungen der 230 V-Stromversorgung oder des 48 V-Netzteils, des Klimas oder der
Lüftung sowie des Schließsystems werden rund um die Uhr in einer Frist von sechs
Stunden Zeiten behoben. Störungen der Kabel oder Leitungen werden innerhalb von 24
Stunde ab Störmeldung entstört.
2. Störungsmeldung
Die Störungsmeldung durch Telefónica O2 muss folgende Angaben enthalten:
- Empfänger der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom (Stelle, Telefon-Nr., E-
Mail Adresse),
- Telefónica O2-spezifische Angaben (Name, PLZ, Ort, Ansprechpartner/-stelle,
Telefon-Nr., E-Mail Adresse, Kunden-Nr.),
- Vertrags-Nr.,
- Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
- Ansprechpartner für die Störung bei Telefónica O2 (Stelle, Ansprechpartner, Telefon-
Nr., E-Mail Adresse),
- ONKZ und Anschlussbereiche des KVz-Verbindungskabels,
- KVz-Nr.,
- Störungsbeschreibung,
- Datum und Unterschrift.
Vor einer Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom hat Telefónica O2 seinen
Zuständigkeitsbereich überprüft und dort keine Störung festgestellt.
3. Entstörungsmeldung
Die Deutsche Telekom teilt dem zuständigen Ansprechpartner von Telefónica O2 die
erfolgreiche Beseitigung der Störung per Telefax unter Angabe der unten genannten
Angaben mit.
Die Entstörungsmeldung durch die Deutsche Telekom muss folgende Angaben enthalten:
- Telefónica O2,
-3-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 471
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2
- Vertrags-Nr.,
- Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
- Telefon-Nr. und E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei der Deutschen Telekom,
- Störungs-Nr. bei der Deutschen Telekom,
- Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom,
- Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung,
- ggf. zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten Störungsmeldung),
- Datum und Unterschrift.
4. Geplante Änderungen oder Abschaltungen
Die Deutsche Telekom darf in ihrem Netz erforderliche Änderungen oder Abschaltungen
vornehmen, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Telefónica O2 führen.
Deutsche Telekom stellt sicher, dass die Beeinträchtigung auf das notwendige Minimum
beschränkt bleibt. Deutsche Telekom kündigt die Maßnahme zwei Wochen im Voraus
schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Unterbrechungsdauer an.
-4-
Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
472 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 3
Anlage 3
Preise
Gemäß Ziffer 2 Hauptteil freibleibend.
-1-
Bonn, 10. Februar 2010