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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3       2010                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   463
                         Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                            Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




    3.2.1 Sollte die Bestellung von Telefónica O2 unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die
          Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von
          fünf Werktagen, mit Hinweis auf den Fehler ablehnen.

           Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

               o Telefon-Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
               o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
               o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
               o Datum
               o Gründe der Ablehnung.


    3.2.2 Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
          der angegebenen Bestellung zum Zugang zur Kabelkanalanlage. Soweit eine
          Bereitstellung beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt
          sie den Termin unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag
          über die Kollokation zustande.
          Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

               o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
               o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
               o   Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
               o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                   Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
               o   Anzahl Endverschlüsse
               o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
               o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
               o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                   SU für die Luftzirkulation)
               o   Abwärme des Netzteils
               o   Spleißbox
               o   Verbindlicher Bereitstellungstermin
               o   Ort der Übergabe

    3.2.3 Ist eine Kollokation inklusive einer virtuellen Kollokation nicht möglich, lehnt
          Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich unter Angabe der Gründe ab.
          Die Ablehnung enthält folgende Angaben:

               o Auftragsnummer Deutsche Telekom
               o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
               o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
               o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
               o Datum



                                                                                                      -6-




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                     Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                        Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




           o Gründe der Ablehnung.

 3.2.4 Ist eine Kollokation möglich, aber nicht im gewünschten Umfang, zum
       gewünschten Termin oder nicht mit dem bestellten Zugang zu Kabelkanalanlagen,
       lehnt Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich ab und unterbreitet Telefónica
       O2 ein alternatives Angebot. Dieses enthält ggfs. das Angebot einer virtuelle
       Kollokation oder die Vermietung zweier unbeschalteter Glasfasern.
       Das alternative Angebot umfasst in der Regel folgende Angaben:

           o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
           o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
           o   Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
           o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
               Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
           o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
           o   Anzahl Endverschlüsse
           o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
           o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
           o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
               SU für die Luftzirkulation)
           o   Abwärme des Netzteils
           o   Spleißbox
           o   Bereitstellungstermin

 3.2.5 Telefónica O2 kann das Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
       Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:

           o   Auftragsnummer Deutsche Telekom
           o   Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
           o   Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
           o   Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
               Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
           o   Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
           o   Anzahl Endverschlüsse
           o   SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
           o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
           o   SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
               SU für die Luftzirkulation)
           o   Abwärme des Netzteils
           o   Spleißbox
           o   Verbindlicher Bereitstellungstermin

        Wenn Telefónica O2 das Angebot nicht annehmen will, kann Telefónica O2
        Telefónica O2 innerhalb von zehn Werktagen nach dem Angebot ihre Bestellung
        ändern. Die geänderte Bestellung umfasst in der Regel folgende Angaben:




                                                                                                  -7-




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                            Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




               o  Auftragsnummer Deutsche Telekom
               o  Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
               o  Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
               o  Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                  Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
              o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
              o Anzahl Endverschlüsse
              o SU für den DSLAM (inklusive einer freien SU für die Luftzirkulation)
              o Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme des DSLAM
              o SU für die Stromversorgung beim Nebensteller-MFG (inklusive einer freien
                  SU für die Luftzirkulation)
              o Abwärme des Netzteils
              o Spleißbox
              o Gewünschter Bereitstellungstermin
           Die geänderte Bestellung wird unter der gleichen Bestellnummer fortgeführt,
           ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen.

    3.2.6 Telefónica O2 kann eine Bestellung bis zur Bereitstellung stornieren, in diesem Fall
          fällt das in der zweiten Teilentscheidung festgelegte Stornierungsentgelt an.
          Die Stornierung umfasst in der Regel folgende Angaben:

               o Auftragsnummer Deutsche Telekom
               o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
               o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr
               o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
               o Datum


    4      Bereitstellung

    Die Deutsche Telekom stellt die Kollokation im MFG so zur Verfügung, dass Telefónica
    O2 ihre Systemtechnik installieren und betreiben kann. Die Bereitstellung erfolgt durch
    Übergabe des erforderlichen Schlüssels, der Zugangskarte und des Zugangscodes für den
    Zugang und das Alarmsystem im MFG an Telefónica O2 sowie des
    Bereitstellungsformulars gemäß Anlage 5. Das Bereitstellungsformular enthält wenigstens
    folgende Angaben:

               o Auftragsnummer Deutsche Telekom
               o Telefon- Nr./ E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
               o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
               o Standort des MFG der Deutschen Telekom (ONKZ, AsB-Kennzahl, KVz-
                 Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.),
               o Ggfs. Standort der virtuellen Kollokation
               o Festlegung des Raums für die EVS
               o Festlegung des Raums für die Spleißbox


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                         Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 1




            o   Festlegung der SU für den DSLAM
            o   Festlegung der SU für die Stromversorgung
            o   Maximale Leistungsaufnahme sowie maximale Abwärme
            o   Gemessener Dämpfungswert für die gemäß Deutsche Telekom Vorgaben
                notwendigen DBPO Konfiguration des DSLAM

 Ort der Übergabe ist eine Niederlassung der Deutschen Telekom.

 Bei Mängeln kann Telefónica O2 die Abnahme verweigern. Diese Mängel sind innerhalb
 einer gemeinsam vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von sieben Werktagen,
 nachzubessern. Weist die Kollokation (insbesondere Schließsystem, Stromversorgung oder
 Abwärmetechnik) einen Mangel auf oder der überlassene Raum ist ganz oder teilweise
 belegt, so schafft die Deutsche Telekom auf Mangelanzeige der Telefónica O2
 unverzüglich Abhilfe.

 Die betriebsbereite Bereitstellung der Kollokation erfolgt innerhalb von sechs Monaten
 nach der Bestellung.


 5      Nachweisverfahren

 Wenn die Deutsche Telekom die Bestellung einer Kollokation ablehnt, weil die
 Bereitstellung nicht möglich ist, oder sie die Kollokation gemäß Ziffer 7.4 des Hauptteils
 kündigt, so kann die Telefónica O2 das Nachweisverfahren einleiten. Dies erfolgt in einer
 E-Mail an die gemäß Anlage 4 bestimmte Stelle, in der Telefónica O2 die Auftragsnummer
 der Deutschen Telekom angibt.

 Stufe 1: Deutsche Telekom wird innerhalb von zwanzig Werktagen die Tatsachen darlegen
 und dokumentieren, die eine Kollokation vereiteln oder eine Kündigung begründen. In der
 Dokumentation wird so weit erheblich die Nutzung des Raumes im MFG, die Nutzung des
 Netzteils sowie die Begrenzung des Raumklimas dargelegt. Weiter hat sie darzulegen,
 warum die Maßnahmen gemäß Ziffer 1.1.1 nicht möglich sind.

 Stufe 2: Für den Fall, dass Deutsche Telekom Kollokation im MFG (teilweise) weiterhin
 ablehnt und Telefónica O2 in der Stufe 1 nicht erfolgreich war, hat Telefónica O2 die
 Möglichkeit, innerhalb von zehn Werktagen die Bundesnetzagentur darüber zu informieren
 und sie zu bitten, ggf. durch Vor-Ort Ermittlung zu entscheiden, ob die geltend gemachten
 Gründe tatsächlich vorliegen. Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die geltend
 gemachten Gründe nicht vorliegen, fordert sie die Deutsche Telekom auf, die Bestellung
 innerhalb von zwanzig Werktagen entsprechend Ziffer 2 zu bestätigen, bzw. hebt sie die
 Kündigung auf.

 Das Nachweisverfahren hemmt weder die Bereitstellungs- noch die Kündigungsfrist.




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    6       Informationen

    Deutsche Telekom stellt in ihrem Extranet eine KVz-Liste im MS-Excel-Format ein, die
    folgende Informationen enthält:

        KVz-Standorte
        Ortsnetzkennzahl
        HVt-Anschlussbereich
        KVz-Nr.
        Standort des KVz,
    und ob der KVz
           an ein Verzweigerkabel angeschlossen ist,
           im Nahbereich eines HVt liegt,
           er durch einen anderen KVz mitversorgt wird,
           welcher KVz ihn mitversorgt,
           an ihm ein VDSL- oder ADSL-DSLAM aufgebaut ist,
           Querkabel zu andern KVz geschaltet sind,
           die geschätzte maximale Haupt- und Querkabeldämpfung,
           die geschätzte minimale Haupt- und Querkabeldämpfung sowie
           die geschätzte durchschnittliche Verzweigerkabeldämpfung KVz-APL

    Die Liste ist zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres zu aktualisieren.

    Auf Anforderung übersendet die Deutsche Telekom ab dem 01.04.2010 Telefónica O2
    jeweils für sämtliche ausgebaute VDSL-Städte eine Liste im MS-Exel-Format, die die
    Zuordnung der Endkundenadressen (PLZ, Ort, Straße und Hausnummer) zu den
    versorgenden MFG enthält

    Telefónica O2 erhält die Angaben über KVz-Einzugsbereiche über einen
    informationstechnischen Zugang (Voranfrage Online) unter https://ecass.telekom.de.
    Telefónica O2 darf pro Nacht 100 Anfragen stellen. In der Nacht vom 15. auf den 16. eines
    Monats sowie zum Monatswechsel dürfen aus diesem Vertrag keine Anfragen gestellt
    werden. Die Beantwortung erfolgt durch die Deutsche Telekom in der Regel am nächsten
    Werktag.


    7       Verfall

    Das Recht der Telefónica O2, in einem MFG Systemtechnik installieren und betreiben zu
    dürfen, verfällt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bereitstellung des MFG
    den Betrieb von Systemtechnik aufgenommen hat.




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  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




                 Anlage 2

               Entstörung




                                                                         -1-




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                                  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




                                                   Inhaltsverzeichnis


    1     Entstörungsfrist ....................................................................................................... 3
    2     Störungsmeldung ..................................................................................................... 3
    3     Entstörungsmeldung................................................................................................ 3
    4     Geplante Änderungen oder Abschaltungen .......................................................... 4




                                                                                                                             -2-




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                         Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




 Die Deutsche Telekom behebt Störungen der auf Grund dieses Vertrages bereitgestellten
 und überlassenen Leistungen, die in ihrer Verantwortung liegen, unverzüglich im Rahmen
 der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Eingang der
 Störungsmeldung durch KUNDE bzw. bei Alarmierung durch das Alarmsystem des MFG.


 1.     Entstörungsfrist

 Störungen der 230 V-Stromversorgung oder des 48 V-Netzteils, des Klimas oder der
 Lüftung sowie des Schließsystems werden rund um die Uhr in einer Frist von sechs
 Stunden Zeiten behoben. Störungen der Kabel oder Leitungen werden innerhalb von 24
 Stunde ab Störmeldung entstört.


 2.     Störungsmeldung

 Die Störungsmeldung durch Telefónica O2 muss folgende Angaben enthalten:

 -    Empfänger der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom (Stelle, Telefon-Nr., E-
      Mail Adresse),
 -    Telefónica O2-spezifische Angaben (Name, PLZ, Ort, Ansprechpartner/-stelle,
      Telefon-Nr., E-Mail Adresse, Kunden-Nr.),
 -    Vertrags-Nr.,
 -    Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
 -    Ansprechpartner für die Störung bei Telefónica O2 (Stelle, Ansprechpartner, Telefon-
      Nr., E-Mail Adresse),
 -    ONKZ und Anschlussbereiche des KVz-Verbindungskabels,
 -    KVz-Nr.,
 -    Störungsbeschreibung,
 -    Datum und Unterschrift.

 Vor einer Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom hat Telefónica O2 seinen
 Zuständigkeitsbereich überprüft und dort keine Störung festgestellt.


 3.     Entstörungsmeldung

 Die Deutsche Telekom teilt dem zuständigen Ansprechpartner von Telefónica O2 die
 erfolgreiche Beseitigung der Störung per Telefax unter Angabe der unten genannten
 Angaben mit.

 Die Entstörungsmeldung durch die Deutsche Telekom muss folgende Angaben enthalten:

 -    Telefónica O2,



                                                                                                    -3-




                                                                                                             Bonn, 10. Februar 2010
194

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3        2010                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   471
                         Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                           Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




    -    Vertrags-Nr.,
    -    Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
    -    Telefon-Nr. und E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei der Deutschen Telekom,
    -    Störungs-Nr. bei der Deutschen Telekom,
    -    Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom,
    -    Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung,
    -    ggf. zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten Störungsmeldung),
    -    Datum und Unterschrift.


    4.     Geplante Änderungen oder Abschaltungen

    Die Deutsche Telekom darf in ihrem Netz erforderliche Änderungen oder Abschaltungen
    vornehmen, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Telefónica O2 führen.
    Deutsche Telekom stellt sicher, dass die Beeinträchtigung auf das notwendige Minimum
    beschränkt bleibt. Deutsche Telekom kündigt die Maßnahme zwei Wochen im Voraus
    schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Unterbrechungsdauer an.




                                                                                                      -4-




Bonn, 10. Februar 2010
195

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
472                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      3       2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 3




                  Anlage 3

                    Preise




      Gemäß Ziffer 2 Hauptteil freibleibend.




                                                                          -1-




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