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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3       2010                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                    469
                              Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                                  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




                                                   Inhaltsverzeichnis


    1     Entstörungsfrist ....................................................................................................... 3
    2     Störungsmeldung ..................................................................................................... 3
    3     Entstörungsmeldung................................................................................................ 3
    4     Geplante Änderungen oder Abschaltungen .......................................................... 4




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Bonn, 10. Februar 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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                       Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                         Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




 Die Deutsche Telekom behebt Störungen der auf Grund dieses Vertrages bereitgestellten
 und überlassenen Leistungen, die in ihrer Verantwortung liegen, unverzüglich im Rahmen
 der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Eingang der
 Störungsmeldung durch KUNDE bzw. bei Alarmierung durch das Alarmsystem des MFG.


 1.     Entstörungsfrist

 Störungen der 230 V-Stromversorgung oder des 48 V-Netzteils, des Klimas oder der
 Lüftung sowie des Schließsystems werden rund um die Uhr in einer Frist von sechs
 Stunden Zeiten behoben. Störungen der Kabel oder Leitungen werden innerhalb von 24
 Stunde ab Störmeldung entstört.


 2.     Störungsmeldung

 Die Störungsmeldung durch Telefónica O2 muss folgende Angaben enthalten:

 -    Empfänger der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom (Stelle, Telefon-Nr., E-
      Mail Adresse),
 -    Telefónica O2-spezifische Angaben (Name, PLZ, Ort, Ansprechpartner/-stelle,
      Telefon-Nr., E-Mail Adresse, Kunden-Nr.),
 -    Vertrags-Nr.,
 -    Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
 -    Ansprechpartner für die Störung bei Telefónica O2 (Stelle, Ansprechpartner, Telefon-
      Nr., E-Mail Adresse),
 -    ONKZ und Anschlussbereiche des KVz-Verbindungskabels,
 -    KVz-Nr.,
 -    Störungsbeschreibung,
 -    Datum und Unterschrift.

 Vor einer Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom hat Telefónica O2 seinen
 Zuständigkeitsbereich überprüft und dort keine Störung festgestellt.


 3.     Entstörungsmeldung

 Die Deutsche Telekom teilt dem zuständigen Ansprechpartner von Telefónica O2 die
 erfolgreiche Beseitigung der Störung per Telefax unter Angabe der unten genannten
 Angaben mit.

 Die Entstörungsmeldung durch die Deutsche Telekom muss folgende Angaben enthalten:

 -    Telefónica O2,



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                         Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                           Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2




    -    Vertrags-Nr.,
    -    Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
    -    Telefon-Nr. und E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei der Deutschen Telekom,
    -    Störungs-Nr. bei der Deutschen Telekom,
    -    Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom,
    -    Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung,
    -    ggf. zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten Störungsmeldung),
    -    Datum und Unterschrift.


    4.     Geplante Änderungen oder Abschaltungen

    Die Deutsche Telekom darf in ihrem Netz erforderliche Änderungen oder Abschaltungen
    vornehmen, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Telefónica O2 führen.
    Deutsche Telekom stellt sicher, dass die Beeinträchtigung auf das notwendige Minimum
    beschränkt bleibt. Deutsche Telekom kündigt die Maßnahme zwei Wochen im Voraus
    schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Unterbrechungsdauer an.




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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
  Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 3




                  Anlage 3

                    Preise




      Gemäß Ziffer 2 Hauptteil freibleibend.




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  Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
     Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4




                         Anlage 4

                Ansprechpartner




                                                                              -1-




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                         Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                              Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4




                                                  Inhaltsverzeichnis


 1    Ansprechpartner ........................................................................................................ 3
 2    Bestellung des Zugangs am MFG der Deutschen Telekom.................................... 3
 3    Abrechnung ................................................................................................................ 3
 4    Entstörung .................................................................................................................. 4
 5    Rechnungsanschrift von Telefónica O2 ................................................................... 4
 6    Ansprechpartner von Telefónica O2 für Auskunftserteilung und Störungs-
      meldungen................................................................................................................... 4
 7    Änderungen bezüglich der Ansprechpartner.......................................................... 4




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                         Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
                           Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4




    1      Ansprechpartner

    Als Ansprechpartner für Fragen, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben,
    steht das zentrale Auftragsmanagement des Zentrums Wholesale, Business Deutschland
    zur Verfügung. Anfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten

    Montag – Donnerstag            08:00 Uhr - 18:00 Uhr,
    Freitag                        08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    entgegengenommen.

    Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.


    2      Bestellung des Zugangs am MFG der Deutschen Telekom

    Bestellungen sind schriftlich per E-Mail an die o.g. Adresse zu richten.

    Planungsangaben Kollokation werden von dem Vertrieb, Region xy des Zentrums Whole-
    sale, Business Deutschland entgegengenommen:

    Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.


    3      Abrechnung

    Die Abrechnung des Zugangs am MFG der Deutschen Telekom erfolgt bei der
    ActiveBilling GmbH & Co. KG. Das Buchungskonto wird Telefónica O2 vom zuständigen
    Auftragsmanagement mitgeteilt.


    4      Entstörung

    Die Meldung einer Störung eines KVz-Verbindungskabels bzw. eines ggf. vorhandenen
    Gf-Verbindungskabels durch Telefónica O2 an die Deutsche Telekom erfolgt an die für
    das jeweilige Ortsnetz zuständige Stelle der Deutschen Telekom.

    Diese Informationen werden im Internet unter www.telekom.de/wholesale, "Extranet",
    "Login", "Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" und "Ansprechpartner" zur Verfügung
    gestellt oder können beim zuständigen Carrier-Manager angefordert werden. Eventuelle
    Änderungen erfolgen ebenfalls auf diesem Weg.




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                      Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4




 5      Rechnungsanschrift von Telefónica O2

 Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.


 6      Ansprechpartner von Telefónica O2 für Auskunftserteilung und Störungs-
        meldungen (es ist ebenfalls eine Übergabe auf Datenträger möglich)

 Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.


 7      Änderungen bezüglich der Ansprechpartner

 Die Vertragspartner können Ansprechpartner ändern. Ebenso können sich Anschriften
 sowie Telefonnummern und E-Mail-Adressen ändern. Diese Änderungen sind
 schnellstmöglich dem Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.




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     Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 5




                         Anlage 5

                         Vordrucke




                                                                               -1-




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                    Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 5




 Deutsche Telekom stellt bis zum 01.04.2010 in ihrem Extranet die erforderlichen
 Formulare gemäß Anlage 1 und 2 ein.




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