abl-03
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 469
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2
Inhaltsverzeichnis
1 Entstörungsfrist ....................................................................................................... 3
2 Störungsmeldung ..................................................................................................... 3
3 Entstörungsmeldung................................................................................................ 3
4 Geplante Änderungen oder Abschaltungen .......................................................... 4
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Bonn, 10. Februar 2010
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470 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2
Die Deutsche Telekom behebt Störungen der auf Grund dieses Vertrages bereitgestellten
und überlassenen Leistungen, die in ihrer Verantwortung liegen, unverzüglich im Rahmen
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach Eingang der
Störungsmeldung durch KUNDE bzw. bei Alarmierung durch das Alarmsystem des MFG.
1. Entstörungsfrist
Störungen der 230 V-Stromversorgung oder des 48 V-Netzteils, des Klimas oder der
Lüftung sowie des Schließsystems werden rund um die Uhr in einer Frist von sechs
Stunden Zeiten behoben. Störungen der Kabel oder Leitungen werden innerhalb von 24
Stunde ab Störmeldung entstört.
2. Störungsmeldung
Die Störungsmeldung durch Telefónica O2 muss folgende Angaben enthalten:
- Empfänger der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom (Stelle, Telefon-Nr., E-
Mail Adresse),
- Telefónica O2-spezifische Angaben (Name, PLZ, Ort, Ansprechpartner/-stelle,
Telefon-Nr., E-Mail Adresse, Kunden-Nr.),
- Vertrags-Nr.,
- Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
- Ansprechpartner für die Störung bei Telefónica O2 (Stelle, Ansprechpartner, Telefon-
Nr., E-Mail Adresse),
- ONKZ und Anschlussbereiche des KVz-Verbindungskabels,
- KVz-Nr.,
- Störungsbeschreibung,
- Datum und Unterschrift.
Vor einer Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom hat Telefónica O2 seinen
Zuständigkeitsbereich überprüft und dort keine Störung festgestellt.
3. Entstörungsmeldung
Die Deutsche Telekom teilt dem zuständigen Ansprechpartner von Telefónica O2 die
erfolgreiche Beseitigung der Störung per Telefax unter Angabe der unten genannten
Angaben mit.
Die Entstörungsmeldung durch die Deutsche Telekom muss folgende Angaben enthalten:
- Telefónica O2,
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Bonn, 10. Februar 2010
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 471
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 2
- Vertrags-Nr.,
- Störungs-Nr. bei Telefónica O2,
- Telefon-Nr. und E-Mail Adresse des Ansprechpartners bei der Deutschen Telekom,
- Störungs-Nr. bei der Deutschen Telekom,
- Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei der Deutschen Telekom,
- Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung,
- ggf. zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten Störungsmeldung),
- Datum und Unterschrift.
4. Geplante Änderungen oder Abschaltungen
Die Deutsche Telekom darf in ihrem Netz erforderliche Änderungen oder Abschaltungen
vornehmen, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Telefónica O2 führen.
Deutsche Telekom stellt sicher, dass die Beeinträchtigung auf das notwendige Minimum
beschränkt bleibt. Deutsche Telekom kündigt die Maßnahme zwei Wochen im Voraus
schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Unterbrechungsdauer an.
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Bonn, 10. Februar 2010
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472 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 3
Anlage 3
Preise
Gemäß Ziffer 2 Hauptteil freibleibend.
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 473
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4
Anlage 4
Ansprechpartner
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474 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4
Inhaltsverzeichnis
1 Ansprechpartner ........................................................................................................ 3
2 Bestellung des Zugangs am MFG der Deutschen Telekom.................................... 3
3 Abrechnung ................................................................................................................ 3
4 Entstörung .................................................................................................................. 4
5 Rechnungsanschrift von Telefónica O2 ................................................................... 4
6 Ansprechpartner von Telefónica O2 für Auskunftserteilung und Störungs-
meldungen................................................................................................................... 4
7 Änderungen bezüglich der Ansprechpartner.......................................................... 4
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Bonn, 10. Februar 2010
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 475
Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4
1 Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für Fragen, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben,
steht das zentrale Auftragsmanagement des Zentrums Wholesale, Business Deutschland
zur Verfügung. Anfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr,
Freitag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
entgegengenommen.
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
2 Bestellung des Zugangs am MFG der Deutschen Telekom
Bestellungen sind schriftlich per E-Mail an die o.g. Adresse zu richten.
Planungsangaben Kollokation werden von dem Vertrieb, Region xy des Zentrums Whole-
sale, Business Deutschland entgegengenommen:
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
3 Abrechnung
Die Abrechnung des Zugangs am MFG der Deutschen Telekom erfolgt bei der
ActiveBilling GmbH & Co. KG. Das Buchungskonto wird Telefónica O2 vom zuständigen
Auftragsmanagement mitgeteilt.
4 Entstörung
Die Meldung einer Störung eines KVz-Verbindungskabels bzw. eines ggf. vorhandenen
Gf-Verbindungskabels durch Telefónica O2 an die Deutsche Telekom erfolgt an die für
das jeweilige Ortsnetz zuständige Stelle der Deutschen Telekom.
Diese Informationen werden im Internet unter www.telekom.de/wholesale, "Extranet",
"Login", "Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung" und "Ansprechpartner" zur Verfügung
gestellt oder können beim zuständigen Carrier-Manager angefordert werden. Eventuelle
Änderungen erfolgen ebenfalls auf diesem Weg.
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 4
5 Rechnungsanschrift von Telefónica O2
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
6 Ansprechpartner von Telefónica O2 für Auskunftserteilung und Störungs-
meldungen (es ist ebenfalls eine Übergabe auf Datenträger möglich)
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
7 Änderungen bezüglich der Ansprechpartner
Die Vertragspartner können Ansprechpartner ändern. Ebenso können sich Anschriften
sowie Telefonnummern und E-Mail-Adressen ändern. Diese Änderungen sind
schnellstmöglich dem Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 5
Anlage 5
Vordrucke
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Anlage 1 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Kollokation im MFG – Anlage 5
Deutsche Telekom stellt bis zum 01.04.2010 in ihrem Extranet die erforderlichen
Formulare gemäß Anlage 1 und 2 ein.
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Bonn, 10. Februar 2010