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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
490 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 1
diesen Muffenplatz die in Ziffer 1.5 genannten Leerrohre bzw. Viertelrohre nicht wird
nutzen können.
Hinsichtlich des Zutritts gilt die Regelung in Ziffer 2.
4 Bestellprozess
Telefónica O2 kann Kabelkanalkapazität zwischen KVz bzw. MFG und HVt bestellen.
Telefónica O2 bestellt in der Regel alle gewünschten Kapazitäten in einem
Anschlussbereich eines Hauptverteilers gemeinsam an einem Werktag. Am gleichen Tag
wird sie die Bestellung gewünschter Kollokation im MFG abgeben. Wird Kapazität für die
Anbindung aller MFG bzw. KVz eines Anschlussbereiches eines Hauptverteilers bestellt,
erfolgt an diesem Tag keine weitere Bestellung in dieser Stadt.
4.1 Bestellung
Die Bestellung von Telefónica O2 umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Telefónica O2-Referenz (maximal 20-stellig)
o Telefon-Nr./ E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Telefónica O2
o Datum
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Hinweis auf eine Bestellung von Kollokation mit Telefónica O2-Referenz
o Gewünschter Bereitstellungstermin
Telefónica O2 verwendet das elektronische Bestellformular gemäß Anlage 4 und
übermittelt dieses per E-Mail an die gemäß Anlage 3 bestimmte Adresse. Der
gewünschte Bereitstellungstermin liegt längstens sechs Monate in der Zukunft.
4.2 Bestellbestätigung
Die Deutsche Telekom verwendet für die Bestellbestätigung, die Ablehnung und das
Alternativangebot das elektronische Bestellformular gemäß Anlage 4 und
übermittelt dieses per E-Mail an die gemäß Anlage 3 bestimmte Adresse.
4.2.1 Sollte die Bestellung von Telefónica O2 unvollständig oder fehlerhaft sein, wird die
Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von fünf
Werktagen, mit Hinweis auf den Fehler ablehnen.
Die Ablehnung enthält folgende Angaben:
o Telefon- Nr./E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
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Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 491
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 1
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Datum
o Gründe der Ablehnung.
4.2.2 Vollständige Bestellungen prüft die Deutsche Telekom umgehend gemeinsam mit
der angegebenen Bestellung zur Kollokation im MFG. Soweit eine Bereitstellung
beider Produkte zum gewünschten Termin erfolgen kann, bestätigt sie den Termin
unverzüglich. Mit der Bestätigung kommt ein Bereitstellungsvertrag über die
Kollokation zustande.
Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Verbindlicher Bereitstellungstermin
o Optimierter Netzplan, aus dem sich die Streckenverläufe ergeben
4.2.3 Ist die Überlassung der Kapazität nicht nicht möglich, lehnt Deutsche Telekom die
Bestellung unverzüglich unter Angabe der Gründe ab.
Die Ablehnung enthält folgende Angaben:
o Telefon- Nr./ E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Datum
o Gründe der Ablehnung.
4.2.4 Ist die Überlassung der Kapazität möglich, aber nicht zu allen KVz bzw. MFG,
lehnt Deutsche Telekom die Bestellung unverzüglich ab und unterbreitet Telefónica
O2 ein alternatives Angebot, dass alle möglichen Verbindungen enthält. Das
alternative Angebot umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Verbindlicher Bereitstellungstermin
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Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
492 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 1
o Optimierter Netzplan, aus dem sich die Streckenverläufe ergeben
Telefónica O2 kann das Angebot innerhalb von zehn Werktagen annehmen.
Die Bestätigung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Verbindlicher Bereitstellungstermin
Wenn Telefónica O2 das Angebot nicht annehmen will, kann Telefónica O2
innerhalb von zehn Werktagen nach dem Angebot ihre Bestellung ändern. Die
geänderte Bestellung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr.
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Gewünschter Bereitstellungstermin
Die geänderte Bestellung wird unter der gleichen Bestellnummer fortgeführt,
ansonsten gelten die vorstehenden Regelungen.
4.2.5 Telefónica O2 kann eine Bestellung jederzeit stornieren, in diesem Fall fällt das in
der zweiten Teilentscheidung festgelegte Stornierungsentgelt an.
Die Stornierung umfasst in der Regel folgende Angaben:
o Auftragsnummer Deutsche Telekom
o Telefon- Nr./ E_Mail-Adresse des Ansprechpartners bei Deutsche Telekom
o Telefónica O2-interne max. 20-stellige Referenz-Nr
o Standort des HVt (ONKZ, AsB, IMDAS-Nr., PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)
o Standorte der KVz bzw. MFG (ONKZ, AsB, KVz-Nr., PLZ, Ort, Straße,
Haus-Nr. und ggf. Beschreibung), die angebunden werden sollen
o Datum
5 Bereitstellung
Die Kabelkanalkapazität gilt ab dem verbindlichen Bereitstellungstermin als bereitgestellt.
Soweit zeitgleich gemäß Ziffer 4 die Kollokation im MFG bestellt wurde, gilt die
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Bonn, 10. Februar 2010
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 493
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 1
Bereitstellung der Kollokation auch als Bereitstellung der Kabelkanalkapazität. Mit der
Bereitstellung hat die Telefónica O2 das Zutrittsrecht nach Ziffer 2.
Weist die Kabelkanalkapazität einen Mangel auf (keine Durchgängigkeit) oder ist die
Kapazität ganz oder teilweise belegt, so schafft die Deutsche Telekom auf Mangelanzeige
der Telefónica O2 unverzüglich Abhilfe.
Die Bereitstellung der Kabelkanalkapazität erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach der
Bestellung.
6 Geplante Wartungsarbeiten
Die Deutsche Telekom zeigt geplante Wartungen, die eine Leistungsbeeinträchtigung für
die Telefónica O2 darstellen, Telefónica O2 mit ausreichender Vorlaufzeit, mindestens
jedoch zwei Wochen vorher, schriftlich an.
7 Nachweisverfahren
Wenn die Deutsche Telekom die Bestellung einer Kabelkanalkapazität ablehnt, weil die
Bereitstellung nicht möglich ist, oder wenn sie die Kapazität gemäß Ziffer 7.4 des
Hauptteils kündigt, so kann die Telefónica O2 das Nachweisverfahren einleiten. Dies
erfolgt in einer E-Mail an die gemäß Anlage 3 bestimmte Stelle, in der Telefónica O2 die
Auftragsnummer der Deutschen Telekom angibt.
Stufe 1: Deutsche Telekom wird innerhalb von zwanzig Werktagen die Tatsachen darlegen
und dokumentieren, die eine Bereitstellung vereiteln oder eine Kündigung begründen.
Stufe 2: Für den Fall, dass Deutsche Telekom Kapazität weiterhin ablehnt und Telefónica
O2 in der Stufe 1 nicht erfolgreich war, hat Telefónica O2 die Möglichkeit, innerhalb von
zehn Werktagen die Bundesnetzagentur darüber zu informieren und sie zu bitten, ggf. durch
Vor-Ort Ermittlung zu entscheiden, ob die geltend gemachten Gründe tatsächlich vorliegen.
Stellt die Bundesnetzagentur fest, dass die geltend gemachten Gründe nicht vorliegen,
fordert sie die Deutsche Telekom auf, die Bestellung innerhalb von zwanzig Werktagen
entsprechend Ziffer 2 zu bestätigen, bzw. hebt sie die Kündigung auf.
Das Nachweisverfahren hemmt weder die Bereitstellungs- noch die Kündigungsfrist.
8 Verfall
Das Recht zur Nutzung eines Viertelrohres oder sonstiger überlassener
Kabelkanalkapazitäten verfällt, sofern Telefónica O2 nicht innerhalb von sechs Monaten
nach Bereitstellung von diesem Recht durch Einziehen von Glasfaser Gebrauch gemacht
hat.
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Bonn, 10. Februar 2010
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494 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 2
Anlage 2
Preise
Gemäß Ziffer 2 Hauptteil freibleibend.
Bonn, 10. Februar 2010
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 495
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 3
Anlage 3
Ansprechpartner
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496 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 3
Inhaltsverzeichnis
1 Ansprechpartner.........................................................................................................3
2 Bestellung des Zugangs am MFG der Deutschen Telekom ....................................3
3 Abrechnung .................................................................................................................3
4 Rechnungsanschrift von Telefónica O2 ....................................................................3
5 Ansprechpartner von Telefónica O2 für Auskunftserteilung.................................3
6 Änderungen bezüglich der Ansprechpartner...........................................................3
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Bonn, 10. Februar 2010
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 497
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
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1 Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für Fragen, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, steht
das zentrale Auftragsmanagement des Zentrums Wholesale, Business Deutschland zur
Verfügung. Anfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr,
Freitag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
entgegengenommen.
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
2 Bestellung des Zugangs der Deutschen Telekom
Bestellungen sind schriftlich per E-Mail an die o.g. Adresse zu richten.
Planungsangaben Kollokation werden von dem Vertrieb, Region xy des Zentrums Wholesale,
Business Deutschland entgegengenommen:
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
3 Abrechnung
Die Abrechnung des Zugangs erfolgt bei der ActiveBilling GmbH & Co. KG. Das
Buchungskonto wird Telefónica O2 vom zuständigen Auftragsmanagement mitgeteilt.
4 Rechnungsanschrift von Telefónica O2
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
5 Ansprechpartner von Telefónica O2 für Auskunftserteilung und Störungs-
meldungen
Die Kontaktdaten werden bis zum 01.04.2010 mitgeteilt.
6 Änderungen bezüglich der Ansprechpartner
Die Vertragspartner können Ansprechpartner ändern. Ebenso können sich Anschriften sowie
Telefonnummern und E-Mail-Adressen ändern. Diese Änderungen sind schnellstmöglich dem
Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.
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Bonn, 10. Februar 2010
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498 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 4
Anlage 4
Vordrucke
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 499
Anlage 2 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag über die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten für Glasfaserkabel – Anlage 4
Deutsche Telekom stellt bis zum 01.04.2010 in ihrem Extranet die erforderlichen Formulare
gemäß Anlage 1 und 2 ein.
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Bonn, 10. Februar 2010