abl-03
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 519
Anlage 3 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag zur Überlassung von unbeschalteten Glasfasern zwischen HVt und MFG – Anlage 4
Anlage 4
Vordrucke
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Bonn, 10. Februar 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
520 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Anlage 3 zum Beschluss BK3d-09/071 vom 25.01.2010
Vertrag zur Überlassung von unbeschalteten Glasfasern zwischen HVt und MFG – Anlage 4
Deutsche Telekom stellt bis zum 01.04.2010 in ihrem Extranet die erforderlichen
Formulare gemäß Anlage 1 ein.
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 521
Mitteilung Nr. 77/2010
TKG § 35 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmi-
gung der Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen, Automatisches Überlaufrouting, Manuelles Ausfall-
routing
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbah-
nen hat mit Beschluss vom 28.01.2010 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
1. Ab dem 01.02.2010 werden die folgenden Entgelte genehmigt:
Für die Varianten des ICAs:
„Customer Sited“
ICAs „Customer Sited mit Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited mit Doppelabstützung“,
ICAs „Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s“,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung “,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung “,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung “,
ICAs „Physical Co-location“,
ICAs “Physical Co-location mit Doppelabstützung”
1.1 Konfigurationsmaßnahmen:
1.1.1 Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung und der Erweiterung der Zusammen-
schaltung um neue oder weitere EZB,
je Bestellung:
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung: 209,51 €
(Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter 1.1.1 mit Ausnahme der Position „Einrichtung
der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen und 1.2 mit Ausnahme
der Position 1.2.2 „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)
je betroffener VE:
Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl: 44,17 €
bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl für die be 49,54 €
troffenen EZB:
VNB Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort], Telekom-B.2 [Fern], Telekom-B.2 [Ort]
und –B.2 [Fern]
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522 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl für die betroffenen 45,11 €
EZB:
VNB Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort], Telekom-B.2 [Fern], Telekom-B.2 [Ort]
und –B.2 [Fern]
Einrichtung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage nur für Tele- 17,33 €
kom-B.2 [Fern]
Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste im IN (z.B. 18,45 €
Telekom-O.5, etc.)
Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zusam 22,94 €
menschaltungsdiensten im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, etc.)
Einrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusam 25,39 €
menschaltungsdienste im Basisnetz (z.B. ICP-B.32)
Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbe- 43,38 €
treibern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten
je betroffenem zentralem Netzknoten:
Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS-CCNR für Telekom-B.1, 168,53 €
Telekom-B.2 und ICP-B.1
je Bestandsrufnummer / je Bestellung:
Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste
zur Auswahl nach den Ursprüngen
- internationale Telefonnetze (z.B. ICP-O6-I, etc.), je Bestandsrufnummer 0,51 €
- nationale Mobilfunknetze (z.B. ICP-Z.13, etc.), je Bestandsrufnummer
0,51 €
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel im Telefonnetz der
T-Com und von ÖTel in anderen Festnetzen (z.B. Telekom-O.5, etc.), je Be-
standsrufnummer 0,51 €
zuzüglich
Bearbeitungspauschale (IN) für zentrale Auftragsabwicklung und Fak 62,37 €
turierung, je Bestellung
1.1.2 für Folgemaßnahmen im Telefonnetz der Deutschen Telekom:
Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB,
je Bestellung:
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung: 310,93 €
(Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter 1.1.2 mit Ausnahme der Position „Änderung
der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter 1.2 mit Ausnah-
me der Position 1.2.2. „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)
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je betroffener VE:
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl durch Än- 46,79 €
derung der EZB:
VNB Kennzahl nur für Telekom-B.2 [Ort], [Fern], [Ort] und [Fern]
Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage 17,33 €
nur für Telekom-B.2 [Fern]
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl durch Än- 45,69 €
derung der EZB
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste 21,06 €
im IN (z.B. Telekom-O.5, etc.)
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zu- 23,14 €
sammenschaltungsdiensten im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, etc.)
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zu- 23,42 €
sammenschaltungsdienste im Basisnetz (z.B. ICP-B.32)
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobil- 29,53 €
funk) Netzbetreibern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten
je Bestandsrufnummer / je Bestellung:
Einrichtung/Änderung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste
zur Auswahl nach den Ursprüngen
- internationale Telefonnetze (z.B. ICP-O6-I, etc.), je Bestandsrufnummer 0,50 €
- nationale Mobilfunknetze (z.B. ICP-Z.13, etc.), je Bestandsrufnummer
0,50 €
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel im Telefonnetz der
T-Com und von ÖTel in anderen Festnetzen (z.B. Telekom-O.5, etc.), je Be-
standsrufnummer 0,50 €
Aufhebung der IN Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste, je Be- 0,50 €
standsrufnummer
zuzüglich
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je
Bestellung
62,37 €
für Änderung der IN-Leitweglenkung und
für Aufhebung der IN-Leitweglenkung
je betroffenem zentralem Netzknoten:
Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für CCBS-CCNR für Tele- 161,39 €
kom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1
je Netzübergang:
Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungsdienste bzw. 25,26 €
von Dienstekennzahlen am Netzübergang
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je ICAs:
Änderung der Bündelaufteilung 69,93 €
Änderung der Zeichengabekanäle 17,70 €
1.2 Automatisches Überlaufrouting:
1.2.1 Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlaufroutings
je betroffener VE:
von LEZB in zugehörigen SEZB 33,19 €
von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 33,91 €
von SEZB in zugehörigen GEZB 34,64 €
von GEZB in anderen GEZB 34,48 €
1.2.2 Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings
je betroffener VE:
von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 85,90 €
von SEZB in zugehörigen GEZB 85,90 €
von GEZB in anderen GEZB 68,77 €
1.2.3 Überlaufkapazitäten
jährlich, je 64 kbit/s
von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 73,21 €
von SEZB in zugehörigen GEZB 73,21 €
von GEZB in anderen GEZB 89,11 €
1.3 Manuelles Ausfallrouting
je betroffener VE
Einrichtung 66,39 €
Aufhebung 54,26 €
Aktivierung 103,45 €
Deaktivierung 79,37 €
2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.01.2012.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- BK3c-09-087 -
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3 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 525
Mitteilung Nr. 78/2010 desnetzagentur eine genaue Einschätzung ermöglicht wird, wie
und in welchem Umfang der Dienst die unter 5.1 aufgelisteten Kri-
Ausschreibung der 116 006-Nummern für einen Beratungs- terien erfüllt.
dienst für Opfer von Verbrechen
Dem Antrag sind neben dem Namen und der Anschrift (Straße, Ort)
des Antragstellers gegebenenfalls weitere Nachweise über die
1. Harmonisierte Dienste von sozialem Wert Identität und über die Beteiligungsverhältnisse des Antragstellers
(Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister u.ä.) beizufü-
In der Verfügung 53/2007 und der Mitteilung 618/2007, veröffent- gen. Antragsteller, die im Ausland ansässig sind, müssen stets
licht im Amtsblatt Nr. 17 vom 29.08.2007, hat die Bundesnetzagen- auch eine Anschrift (Straße, Ort) im Inland angeben (Benennung
tur Regelungen zu harmonisierten Diensten von sozialem Wert eines Empfangsbevollmächtigten).
(HDSW) veröffentlicht.
Anträge sind zu senden an die
Ein HDSW ist ein Dienst, der einer gemeinsamen Beschreibung auf
der Ebene der Europäischen Union entspricht, der jederzeit bun- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
desweit telefonisch vorwahlfrei erreichbar ist und für dessen Inan- und Eisenbahnen
spruchnahme der Anrufende kein Entgelt zu entrichten hat (d.h. die Nummernverwaltung
Kosten des Gesprächs trägt der Angerufene; die an der Verbindung Postfach 8001
beteiligten Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, Anrufe zu einer 55003 Mainz
116er Nummer auf eigene Kosten zu übertragen). Bei der Anwahl
aus dem Ausland ist die Erhebung eines Entgelts zulässig. Der bzw.
Dienst nützt potenziell Besuchern aus anderen Ländern und es
besteht für ihn ein konkreter sozialer Bedarf. Der Dienst trägt insbe- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
sondere zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Bürger oder und Eisenbahnen
bestimmter Bevölkerungsgruppen bei oder hilft Bürgern, die sich in Nummernverwaltung
Schwierigkeiten befinden (vgl. Artikel 2 i.V.m. Erwägungsgrund (1) Canisiusstraße 21
bis (3) der Entscheidung der EU-Kommission vom 15. Februar 55122 Mainz.
2007).
Bei persönlicher Abgabe eines Antrags wird von der Bundesnetz-
Für HDSW werden folgende Nummernbereiche bereitgestellt: agentur das Eingangsdatum an Arbeitstagen von montags bis don-
nerstags von 7.30 Uhr bis 16.15 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis
a) Teilnehmerrufnummern im Nummernraum für die öffent 15.00 Uhr mit einem Eingangsstempel bestätigt.
liche Telekommunikation
b) Nationale Rufnummern im Nummernraum für die öffent
liche Telekommunikation 5. Bearbeitung der Anträge
c) Kurzwahlnummern in Mobilfunknetzen. Bei der Entscheidung über die Zuteilung werden alle Anträge be-
rücksichtigt, die fristgerecht (also bis zum 14.04.2010) bei der Bun-
desnetzagentur eingegangen sind. Maßgeblich für die Einhaltung
2. Bereitstellung der 116 006-Nummern der Antragsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig
vorliegt (Eingangsstempel der Bundesnetzagentur). In den Haus-
Die EU-Kommission hat als HSDW einen Beratungsdienst für Op- briefkasten der Bundesnetzagentur eingeworfene Anträge gelten
fer von Verbrechen definiert und diesem Dienst die Nummer als am nächsten Arbeitstag eingegangen. Alle fristgerecht einge-
116 006 zugeordnet. gangenen Anträge gelten als zeitgleich eingegangen.
Über diesen Dienst erhalten Opfer von Verbrechen emotionale Jede Antragsbearbeitung ist gebührenpflichtig.
Unterstützung, sie werden über ihre Rechte und den Rechtsweg
informiert sowie an einschlägige Organisationen weiterverwiesen. Im Rahmen der Zuteilungsentscheidung wird der Antragsteller aus-
Insbesondere erhalten sie Angaben gewählt, dessen Antrag den dauerhaften ordnungsgemäßen Be-
trieb des HDSW am besten erwarten lässt. Soweit mehrere Anträge
a) z ur nächsten Polizeidienststelle und Informationen zu den Straf- als gleichwertig eingestuft werden, entscheidet das Los. Wird kein
verfolgungsverfahren sowie Antrag als ausreichend für eine Zuteilung bewertet, gibt die Bun-
desnetzagentur dies in einer Amtsblattmitteilung bekannt. In die-
b) zu Fragen des Schadenersatzes und der Versicherung. sem Fall führt die Bundesnetzagentur ein erneutes Ausschrei-
Er bietet auch Unterstützung bei der Suche nach anderen Hilfe- bungsverfahren durch, sobald dies von einem Interessenten
quellen, die für Opfer von Verbrechen relevant sind. erbeten wird.
Falls der Dienst nicht ständig erreichbar ist (alle Tage rund um die
Uhr, landesweit), muss der Diensteanbieter dafür sorgen, dass An- 5.1 Auswahlkriterien
gaben über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich sind und
dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst nicht erreichbar ist, den Eingehende Bewerbungen werden anhand verschiedener Kriterien
Anrufern die nächsten Sprechzeiten angesagt werden. beurteilt werden, wobei die Kriterien unterschiedlich gewichtet wer-
den. Der Katalog umfasst insbesondere folgende Aspekte:
3. Ausschreibung der 116 006-Nummern
Bis zum 14.04.2010 kann bei der Bundesnetzagentur die Zuteilung
der 116 006-Nummern für einen Beratungsdienst für Opfer von Ver-
brechen beantragt werden. Antragsberechtigt ist, wer die Einrich-
tung der 116 006-Nummern bei einem Netzbetreiber beauftragen
und den in der Entscheidung der EU-Kommission bestimmten
Dienst, für den diese Nummer reserviert ist, betreiben will.
4. Antragstellung
Mit der Antragstellung ist ein umfassendes Realisierungskonzept
vorzulegen. Das Konzept muss so detailliert sein, dass der Bun-
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526 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2010
5.1.1 KO-Kriterien • bundesweite Erreichbarkeit
Die mit „ja“ und „nein“ zu bewertenden KO-Kriterien müssen in je- • entgeltfreie Erreichbarkeit im Inland
dem Fall erfüllt sein. Sofern mindestens eines der KO-Kriterien
nicht erfüllt ist, scheidet dieser Antrag für eine Zuteilung aus. • Sonstige Aspekte der Realisierung
• Formale Aspekte • Beschränkung auf den Betrieb als Bereitschafts-
dienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen
• Fristgerechter Eingang des Antrags Situationen
• Antrag ist vollständig • Ausschluss erwerbswirtschaftlicher Zwecke
• Technische Aspekte der Realisierung:
• jederzeitige Erreichbarkeit; andernfalls Nachweis, 5.1.2 Ausprägungs-Kriterien
dass der Diensteanbieter dafür sorgt, dass Angaben
über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich Die Rangfolge der nach Auswertung der KO-Kriterien verbleibenden
sind und dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst Anträge richtet sich nach der für die Ausprägungs-Kriterien erzielten
nicht erreichbar ist, den Anrufern die nächsten Punktzahl. Jede der drei Bewertungskategorien enthält hierfür wei-
Sprechzeiten angesagt werden tere Kriterien, für die jeweils Punktbewertungen zwischen 0 und 6
vorgesehen sind:
0 • Das Kriterium wird nicht erfüllt.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist nicht geeignet.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist nicht beschrieben.
1 • Das Kriterium wird nur ungenügend erfüllt.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist nur unzureichend geeignet.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist nur unzureichend beschrieben, es bestehen sehr erhebliche
Unklarheiten oder Zweifel.
2 • Das Kriterium wird nicht in ausreichendem Maße erfüllt.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist nur eingeschränkt geeignet.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist nur eingeschränkt beschrieben, es bestehen erhebliche Unklar-
heiten oder Zweifel.
3 • Das Kriterium wird in ausreichendem Maße erfüllt.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist weitestgehend geeignet.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist beschrieben, es bestehen aber gewisse Unklarheiten oder Zwei-
fel.
4 • Das Kriterium wird in zufrieden stellendem Maße erfüllt.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist geeignet.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist nachvollziehbar beschrieben.
5 • Das Kriterium wird umfassend erfüllt.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist gut geeignet.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist relativ detailliert und gut nachvollziehbar beschrieben.
6 • Das Kriterium wird in jeder Hinsicht optimal erfüllt.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist optimal geeignet.
• Das Verfahren, mit dem das Ziel erreicht wird, ist detailliert und in jeder Beziehung nachvollziehbar beschrieben.
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Die Gewichtung der einzelnen Punkte für das Gesamtergebnis ergibt sich aus dem Bewertungsschema. Sofern die Punktzahl bei einem
oder mehreren dieser Kriterien unter der im Bewertungsschema angegebenen Mindestpunktzahl liegt, führt dies zum Ausschluss des An-
trags.
A) Ausgestaltung des Dienstes
Kriterium Mögliche Punkte Gewichtung
Max. Punktzahl /
Mindestpunktzahl
Qualität des Dienstes 6/3 20 %
Erreichbarkeit aus dem Ausland 6/0 5%
Erreichbarkeit über Fax 6/0 5%
Erreichbarkeit über weitere Kommunikationskanäle (z.B. SMS, 6/0 5%
MMS)
Erbringung des Dienstes in weiteren Sprachen außer Deutsch 6/2 5%
Summe 40 %
B) Wirtschaftliche Aspekte
Kriterium Mögliche Punkte Gewichtung
Max. Punktzahl /
Mindestpunktzahl
Sicherstellung der Finanzierung der Einrichtung des Dienstes 6/3 15 %
Sicherstellung der Finanzierung des laufenden Betriebs 6/3 15 %
Sicherstellung der Finanzierung des Bewerbung des Dienstes 6/3 5%
Summe 35 %
C) Sonstige Aspekte
Kriterium Mögliche Punkte Gewichtung
Max. Punktzahl /
Mindestpunktzahl
Einigung mit in-/ausländischen Netzbetreibern 6/3 10 %
Gewährleistung der diskriminierungsfreien Beteiligung aller inter- 6/3 5%
essierten Anbieter entsprechender Dienste
Bereitschaft zur Kooperation mit Organisationen, die bereits ent- 6/3 5%
sprechende Dienste anbieten
Bewerbung des Dienstes 6/3 5%
Summe 25 %
Gesamtsumme 100 %
6. Zuteilungsgebühr
Gemäß Verfügung 53/2007, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 17 vom 29.08.2007, werden die Teilnehmerrufnummer 116 006, die Nationale
Rufnummer (0)116 006 und die Kurzwahlnummer 116 006 zugeteilt. Für die Zuteilung der Nummern wird eine Gebühr von Euro 5200,00
erhoben.
117-1 3827-7
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Mitteilung Nr. 79/2010 des Antragstellers gegebenenfalls weitere Nachweise über die
Identität und über die Beteiligungsverhältnisse des Antragstellers
Ausschreibung der 116 117-Nummern für einen Bereitschafts- (Auszug aus dem Handelsregister, Vereinsregister u.ä.) beizufü-
dienst für ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situatio- gen. Antragsteller, die im Ausland ansässig sind, müssen stets
nen auch eine Anschrift (Straße, Ort) im Inland angeben (Benennung
eines Empfangsbevollmächtigten).
1. Harmonisierte Dienste von sozialem Wert Anträge sind zu senden an die
In der Verfügung 53/2007 und der Mitteilung 618/2007, veröffent- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
licht im Amtsblatt Nr. 17 vom 29.08.2007, hat die Bundesnetzagen- und Eisenbahnen
tur Regelungen zu harmonisierten Diensten von sozialem Wert Nummernverwaltung
(HDSW) veröffentlicht. Postfach 8001
55003 Mainz
Ein HDSW ist ein Dienst, der einer gemeinsamen Beschreibung auf
der Ebene der Europäischen Union entspricht, der jederzeit bun- bzw.
desweit telefonisch vorwahlfrei erreichbar ist und für dessen Inan-
spruchnahme der Anrufende kein Entgelt zu entrichten hat (d.h. die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
Kosten des Gesprächs trägt der Angerufene; die an der Verbindung und Eisenbahnen
beteiligten Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, Anrufe zu einer Nummernverwaltung
116er Nummer auf eigene Kosten zu übertragen). Bei der Anwahl Canisiusstraße 21
aus dem Ausland ist die Erhebung eines Entgelts zulässig. Der 55122 Mainz.
Dienst nützt potenziell Besuchern aus anderen Ländern und es
besteht für ihn ein konkreter sozialer Bedarf. Der Dienst trägt insbe- Bei persönlicher Abgabe eines Antrags wird von der Bundesnetz-
sondere zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Bürger oder agentur das Eingangsdatum an Arbeitstagen von montags bis don-
bestimmter Bevölkerungsgruppen bei oder hilft Bürgern, die sich in nerstags von 7.30 Uhr bis 16.15 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis
Schwierigkeiten befinden (vgl. Artikel 2 i.V.m. Erwägungsgrund (1) 15.00 Uhr mit einem Eingangsstempel bestätigt.
bis (3) der Entscheidung der EU-Kommission vom 15. Februar
2007).
Für HDSW werden folgende Nummernbereiche bereitgestellt: 5. Bearbeitung der Anträge
a) Teilnehmerrufnummern im Nummernraum für die öffent Bei der Entscheidung über die Zuteilung werden alle Anträge be-
liche Telekommunikation rücksichtigt, die fristgerecht (also bis zum 14.04.2010) bei der Bun-
desnetzagentur eingegangen sind. Maßgeblich für die Einhaltung
b) Nationale Rufnummern im Nummernraum für die öffent der Antragsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig
liche Telekommunikation vorliegt (Eingangsstempel der Bundesnetzagentur). In den Haus-
c) Kurzwahlnummern in Mobilfunknetzen. briefkasten der Bundesnetzagentur eingeworfene Anträge gelten
als am nächsten Arbeitstag eingegangen. Alle fristgerecht einge-
gangenen Anträge gelten als zeitgleich eingegangen.
2. Bereitstellung der 116 117-Nummern Jede Antragsbearbeitung ist gebührenpflichtig.
Die EU-Kommission hat als HSDW einen Bereitschaftsdienst für Im Rahmen der Zuteilungsentscheidung wird der Antragsteller aus-
ärztliche Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen definiert und gewählt, dessen Antrag den dauerhaften ordnungsgemäßen Be-
diesem Dienst die Nummer 116 117 zugeordnet. trieb des HDSW am besten erwarten lässt. Soweit mehrere Anträge
als gleichwertig eingestuft werden, entscheidet das Los. Wird kein
Dieser Dienst leitet Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedroh- Antrag als ausreichend für eine Zuteilung bewertet, gibt die Bun-
lichen Fällen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, desnetzagentur dies in einer Amtsblattmitteilung bekannt. In die-
am Wochenende und an Feiertagen, zu dem entsprechenden me- sem Fall führt die Bundesnetzagentur ein erneutes Ausschrei-
dizinischen Dienst weiter. Er verbindet den Anrufer mit dem ausge- bungsverfahren durch, sobald dies von einem Interessenten
bildeten und unterstützten Personal der Anrufzentrale bzw. direkt erbeten wird.
mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt.
Falls der Dienst nicht ständig erreichbar ist (alle Tage rund um die
Uhr, landesweit), muss der Diensteanbieter dafür sorgen, dass An- 5.1 Auswahlkriterien
gaben über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich sind und
dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst nicht erreichbar ist, den Eingehende Bewerbungen werden anhand verschiedener Kriterien
Anrufern die nächsten Sprechzeiten angesagt werden. beurteilt werden, wobei die Kriterien unterschiedlich gewichtet wer-
den. Der Katalog umfasst insbesondere folgende Aspekte:
5.1.1 KO-Kriterien
3. Ausschreibung der 116 117-Nummern
Die mit „ja“ und „nein“ zu bewertenden KO-Kriterien müssen in je-
Bis zum 14.04.2010 kann bei der Bundesnetzagentur die Zuteilung dem Fall erfüllt sein. Sofern mindestens eines der KO-Kriterien
der 116 117-Nummern für einen Bereitschaftsdienst für ärztliche nicht erfüllt ist, scheidet dieser Antrag für eine Zuteilung aus.
Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen beantragt werden. An-
tragsberechtigt ist, wer die Einrichtung der 116 117-Nummern bei • Formale Aspekte
einem Netzbetreiber beauftragen und den in der Entscheidung der • Fristgerechter Eingang des Antrags
EU-Kommission bestimmten Dienst, für den diese Nummer reser-
viert ist, betreiben will. • Antrag ist vollständig
• Technische Aspekte der Realisierung:
4. Antragstellung • jederzeitige Erreichbarkeit; andernfalls Nachweis,
dass der Diensteanbieter dafür sorgt, dass Angaben
Mit der Antragstellung ist ein umfassendes Realisierungskonzept über die Sprechzeiten leicht öffentlich zugänglich
vorzulegen. Das Konzept muss so detailliert sein, dass der Bun- sind und dass zu den Zeiten, zu denen der Dienst
desnetzagentur eine genaue Einschätzung ermöglicht wird, wie nicht erreichbar ist, den Anrufern die nächsten
und in welchem Umfang der Dienst die unter 5.1 aufgelisteten Kri- Sprechzeiten angesagt werden
terien erfüllt.
• bundesweite Erreichbarkeit
Dem Antrag sind neben dem Namen und der Anschrift (Straße, Ort)
Bonn, 10. Februar 2010