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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2188                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        11 2010


Mitteilung Nr. 361/2010                                               Mitteilung Nr. 362/2010
ARegV § 23 Abs. 1;                                                    ARegV § 23 Abs. 1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund            Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach              des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach
§ 23 Abs. 1 ARegV                                                     § 23 Abs. 1 ARegV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund           In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der transpo-      des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der transpo-
wer stromübertragungs gmbh, Bernecker Straße 70, 95448 Bay-           wer stromübertragungs gmbh, Bernecker Straße 70, 95448 Bay-
reuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elek-      reuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elek-
trizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld    trizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld
4, 53113 Bonn, am 18.11.2009 beschlossen:                             4, 53113 Bonn, am 18.11.2009 beschlossen:
     1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-        1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
          pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-                 pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
          samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-                      samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-
          und Herstellungskosten in Höhe von nnnnnnnnn für                      und Herstellungskosten in Höhe von nnnnnnnnn für
          das Projekt nnnnnnnnnnnnnnnnnngenehmigt. Aus-                         das Projekt nnnnnnnnnnnnnnnnnngenehmigt. Aus-
          gangsbasis für die Ermittlung der Kapitalkosten ist die               gangsbasis für die Ermittlung der Kapitalkosten ist die
          Summe der aktivierten Anlagen im Bau bzw. die Summe                   Summe der aktivierten Anlagen im Bau bzw. die Summe
          der tatsächlich aktivierten Anschaffungs- und Herstel-                der tatsächlich aktivierten Anschaffungs- und Herstel-
          lungskosten, höchstens jedoch die Summe der anerken-                  lungskosten, höchstens jedoch die Summe der anerken-
          nungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten.                    nungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
          Sowohl die tatsächlichen als auch die anerkennungsfähi-               Sowohl die tatsächlichen als auch die anerkennungsfähi-
          gen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind um die                  gen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind um die
          Abzugspositionen in angefallener Höhe zu kürzen. Zu                   Abzugspositionen in angefallener Höhe zu kürzen. Zu
          den Abzugspositionen zählen Beträge aus der Auflösung                 den Abzugspositionen zählen Beträge aus der Auflösung
          von Rückstellungen, öffentliche Förderungen und sonsti-               von Rückstellungen, öffentliche Förderungen und sonsti-
          ge kostenmindernde Erlöse. Die Berechnung der Kapital-                ge kostenmindernde Erlöse. Die Berechnung der Kapital-
          kosten im Sinne von Satz 1 erfolgt gemäß den sich aus                 kosten im Sinne von Satz 1 erfolgt gemäß den sich aus
          den Gründen ergebenden Bestimmungen.                                  den Gründen ergebenden Bestimmungen.
     2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-                 2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
          grenze sind befristet bis nnnnnnnnn.                                  grenze sind befristet bis nnnnnnnnn.
     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.                            3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den             4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
          Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-                    Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
          men.                                                                  men.
     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-             5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
          rufs.                                                                 rufs.


BK4-08-179                                                            BK4-08-180




                                                                                                                    Bonn, 16. Juni 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
11 2010                                – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 2189


Mitteilung Nr. 363/2010                                               Mitteilung Nr. 364/2010
ARegV § 23 Abs. 1;                                                    StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund            hier: Veröffentlichung der Genehmigung
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach
§ 23 Abs. 1 ARegV                                                     In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der transpow-
                                                                      er stromübertragungs GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bay-
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund           reuth, vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets der transpo-      Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts
wer stromübertragungs gmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bay-           nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und der E.ON Wasserkraft
reuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elek-      GmbH, Luitpoldstraße 27, 84034 Landshut, vertreten durch die
trizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld    Geschäfts-führung, Beteiligte, hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
4, 53113 Bonn, am 16.12.2009 beschlossen:                             desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-kommunikation, Post und
                                                                      Eisenbahnen am 19.05.2010 folgende Entscheidung getroffen:
     1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
          pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-       Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 25.02.2009
          samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs-            getroffene Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt für die
          und Herstellungskosten in Höhe von nnnnnnnnn für            Pumpstromentnahme des Pumpspeicherwerks Waldeck II (Anlage
          das Projekt nnnnnnnnnnnnnnnnnngenehmigt. Aus-               5 zum Netznutzungsvertrag vom 07.07./08.08.2008) wird für den
          gangsbasis für die Ermittlung der Kapitalkosten ist die     Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 genehmigt.
          Summe der aktivierten Anlagen im Bau bzw. die Summe
          der tatsächlich aktivierten Anschaffungs- und Herstel-
          lungskosten, höchstens jedoch die Summe der anerken-        BK4-09-028
          nungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten.
          Sowohl die tatsächlichen als auch die anerkennungsfähi-
          gen Anschaffungs- und Herstellungskosten sind um die
          Abzugspositionen in angefallener Höhe zu kürzen. Zu
          den Abzugspositionen zählen Beträge aus der Auflösung
          von Rückstellungen, öffentliche Förderungen, sonstige
          kostenmindernde Erlöse und der Betrag zur Vermeidung        Mitteilung Nr. 365/2010
          von Doppelanerkennungen. Die Berechnung der Kapital-        StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
          kosten im Sinne von Satz 1 erfolgt gemäß den sich aus
          den Gründen ergebenden Bestimmungen.                        hier: Veröffentlichung eines Antrags
     2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-            Die Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH, Bramfelder
          grenze sind befristet bis nnnnnnnnn.                        Chaussee 130, 22177 Hamburg, hat mit Schreiben vom 25.03.2010,
                                                                      eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 30.03.2010, einen An-
     3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.                       trag auf Genehmigung einer mit der EnergieNord GmbH & Co. KG,
     4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den        Nymphenburger Straße 20b, 80335 München, geschlossenen Ver-
          Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-          einbarung eines individuellen Netzentgelts bezüglich der Abnahme-
          men.                                                        stelle, Nehlstraße 12, 20457 Hamburg, gemäß § 19 Absatz 2 Satz
                                                                      1 StromNEV für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
     5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-        gestellt.
          rufs.
                                                                      Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen BK4-10-037 bearbeitet.


BK4-08-313
                                                                      BK4-10-037




                                                                      Mitteilung Nr. 366/2010
                                                                      StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
                                                                      hier: Veröffentlichung eines Antrags
                                                                      Die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Reeser Landstr. 41, 46483
                                                                      Wesel, hat mit Schreiben vom 14.05.2010, eingegangen bei der
                                                                      Bundesnetzagentur am 25.05.2010, einen Antrag auf Genehmi-
                                                                      gung einer mit der Smurfit Kappa Zülpich Papier GmbH, Besseni-
                                                                      cher Weg, 53909 Zülpich, geschlossenen Vereinbarung eines indi-
                                                                      viduellen Netzentgelts bezüglich der Abnahmestelle, Smurfit Kappa
                                                                      Zülpich Papier GmbH, Bessenicher Weg, 53909 Zülpich, gemäß
                                                                      § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum vom 01.01.2010
                                                                      bis zum 31.12.2010 gestellt.
                                                                      Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen BK4-10-038 bearbeitet.


                                                                      BK4-10-038




Bonn, 16. Juni 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2190                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –       11 2010


Mitteilung Nr. 367/2010                                               Mitteilung Nr. 368/2010
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;                                        StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
hier: Veröffentlichung eines Antrags                                  hier: Veröffentlichung eines Antrags
Die Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH, Bramfelder           Die transpower stromübertzragungs gmbh, Bernecker Straße 70,
Chaussee 130, 22177 Hamburg, hat mit Schreiben vom 25.05.2010,        95448 Bayreuth, hat mit Schreiben vom 26.05.2010, eingegangen
eingegangen bei der Bundesnetzagentur am 28.05.2010, einen An-        bei der Bundesnetzagentur am 28.05.2010, einen Antrag auf Ge-
trag auf Genehmigung einer mit der Vattenfall Europe Generation       nehmigung einer mit der E.ON Kraftwerke GmbH, Tresckowstraße
AG, Vom-Stein-Str. 39, 03050 Cottbus, geschlossenen Vereinba-         5, 30457 Hannover, geschlossenen Vereinbarung eines individuel-
rung eines individuellen Netzentgelts bezüglich der Abnahmestelle,    len Netzentgelts bezüglich der Abnahmestelle, Luftspeichergastur-
Elbuferstraße 49, 21502 Geesthacht, gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1        binenkraftwerk Huntorf, 26931 Huntorf, gemäß § 19 Absatz 2 Satz
StromNEV für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010           1 StromNEV für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
gestellt.                                                             gestellt.
Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen BK4-10-039 bearbeitet.         Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen BK4-10-040 bearbeitet.


BK4-10-039                                                            BK4-10-040




                                                                                                                   Bonn, 16. Juni 2010
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media production bonn gmbh
Baunscheidtstr. 19
53113 Bonn

9390

Herausgeber                Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion                  Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                           Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn; Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
                           Telefon: (02 28) 14 53 18
                           Telefax: (02 28) 14 65 33
                           E-Mail: amtsblatt@bnetza.de
Erscheinungsweise          Das Amtsblatt der BNetzA erscheint nach Bedarf, in der Regel 14täglich
Bezugspreis                (einschließlich Versandkosten)

                            Bezug                                        Versandform und Bezugspreis
                                                                  nur Papier          nur            Papier und
                                                                   Version       elektronische      elektronische
                                                                                    Version            Version

                            Halbjahresabonnement Inland              26 €             26 €              47 €
                            Jahresabonnement Inland                  48 €             48 €              86 €
                            Halbjahresabonnement Ausland             52 €             52 €              94 €
                            Jahresabonnement Ausland                 96 €             96 €             173 €
                            Einzelexemplar                          6,50 €           6,50 €             12 €
                           Im Bezugspreis ist keine Umsatzsteuer im Sinne des § 14 UStG enthalten
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                           Halbjahresabonnements können jeweils zum 30.6. oder 31.12., Jahresabonnements zum 31.12. eines
                           Jahres mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
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für Elektrizität, Gas,                                                               nur Papier           nur         Papier und
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                                             Anzahl der Exemplare________ Nummer bei Einzelexemplaren ______________
                                             _________________________
                                             Name/Firma _______________________________________________________
                                             Anschrift   _________________________________________________________
                                                         _________________________________________________________
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media production bonn gmbh                   Mit der Weiterleitung einer neuen Anschrift durch die media production bonn gmbh
z. Hd. Frau Mathieu                          an den Verleger bin ich einverstanden
Baunscheidtstr. 19
53113 Bonn                                   Datum/Unterschrift __________________________________________________
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