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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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2592                                                                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                 14 2010
                                                                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                   2    Herstellererklärung




                                                       Zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen werden zusätzlich zu dem in Tabelle 1 genannten
                                                       Lieferumfang die im Folgenden näher bezeichneten sicheren Signaturerstellungseinheiten,
                                                       Signaturanwendungskomponenten und Hauptkomponenten benötigt:

                                                              eine durch die Bundesnetzagentur sicherheitsbestätigte Signaturkarte/Signaturerstellungseinheit
                                                               (bspw.: Signaturerstellungseinheit STARCOS 3.4 Health QES C1 / Registrierungsnummer:
                                                               BSI.02120.TE.05.2009)
                                                              eine durch die Bundesnetzagentur sicherheitsbestätigte Signaturanwendungskomponente in Form
                                                               eines sogenannten Anwenderprogrammes (bspw.: Signaturanwenderkomponente SecSigner®
                                                               Version 2.0.0 / Registrierungsnummer: BSI.02024.TE.03.2002)
                                                              eine sogenannte Hauptkomponente im Folgenden auch als Primärsystem oder Hostsystem
                                                               bezeichnet, auf welchem die sicherheitsbestätigte Signaturanwendungskomponente als
                                                               Anwenderprogramm läuft, und an welches das Chipkartenterminal eHealth GT900 BCS physikalisch
                                                               (z.B. über USB-Kabel) angeschlossen ist (bspw.: Personal Computer mit Betriebssystem Windows
                                                               XP SP 3). Die Hauptkomponente muss die standardisierte CT-API / MKT Schnittstelle unterstützen.

                                                       Eine Auflistung von sicherheitsbestätigten Signaturkarten findet sich auf der Internetpräsenz der
                                                       Bundesnetzagentur unter:

                                                       http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/QES/Produkte/Bestaetigungen/SicherSignaturEr
                                                       stellEinheit_Basepage.html

                                                       Eine Auflistung von sicherheitsbestätigten Signaturanwendungskomponenten (Anwenderprogramme) findet
                                                       sich auf der Internetpräsenz der Bundesnetzagentur unter:

                                                       http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/QES/Produkte/Bestaetigungen/Signaturanwendu
                                                       ngskomponente_Basepage.html
 Kapitel: Lieferumfang und Versionsinformationen




                                                                                                                                                                 Bonn, 28. Juli 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                                 2593
                                                                Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                                                        Herstellererklärung       3




    3    Funktionsbeschreibung
    Der Chipkartenleser eHealth GT900 BCS ist ein Chipkartenlesegerät mit einer updatefähigen Firmware,
    welches Prozessorchipkarten nach ISO/IEC 7816 über eine Applikationsschnittstelle (CT-API) verarbeiten
    kann. Es ist konform zu den von der gematik GmbH herausgegebenen Richtlinien zum Aufbau einer
    Telematik -Infrastruktur für das Gesundheitswesen und unterliegt den darin beschriebenen Spezifikationen für
    eHealth-Kartenterminals [1] als dezentrale Komponente. Der EVG ist jedoch aufgrund der
    Applikationsschnittstelle und des unterstützten BCS-Kommando-Sets in vielen Marktsegmenten einsetzbar. In
    diesem Zusammenhang ist das Gerät technisch derart ausgelegt, dass ein angeschlossenes Primärsystem
    mittels einer im Chipkartenterminal gesteckten Signaturkarte (bspw. einem HBA) und einer auf dem
    Primärsystem installierten Signaturanwendungskomponente eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugen
    kann.

    Im Einsatzbereich des eHealth-Kartenterminals im Rahmen der Telematik-Infrastruktur des Deutschen
    Gesundheitswesens verfügt das Gerät über USB-Schnittstellen vom Typ A und Typ B, über eine RS232/V.24-
    Schnittstelle, eine Ethernet-LAN-Schnittstelle, zwei SIM-Slots für die SMC-B 4 und die SM-KT (ID-001) sowie
    über einen Kartensteckplatz für die Patientenkarte (KVK und eGK) und einen Kartensteckplatz für den
    Heilberufsausweis (HBA / ID000). Es werden alle gängigen Krankenversichertenkarten nach den technischen
    Spezifikationen [2] sowie alle elektronischen Gesundheitskarten (eGK) nach den Spezifikationen [3], [4], [5]
    unterstützt. Zudem unterstützt das Gerät an den zur Verfügung gestellten Schnittstellen den in [6] (Abschnitt
    5.5.6) definierten Basis Command Set (BCS) für die geplante Einführung der eGK.

    Das migrationsfähige Chipkartenterminal unterstützt gängige Betriebssysteme welche die standardisierte CT-
    API / MKT Schnittstelle unterstützen (z.B. Microsoft Windows ab Win98). Das Chipkartenterminal kann mit
    allen Host-Systemen betrieben werden, welche eine serielle RS232/V.24 und/oder eine USB-Schnittstelle zur
    Verfügung stellen. Die RS232/V.24-Schnittstelle ist steckerkompatibel zum B1 Standard [7] der Deutschen
    Telekom AG.

    Das zu evaluierende Chipkartenterminal GT900 ist konform zu der vom Bundesministerium für Sicherheit
    und Informationstechnik (BSI) herausgegebenen Technischen Richtlinie [9] sowie dem zugehörigen Anhang
    [10].

    Das zu evaluierende Chipkartenterminal bietet zusammenfassend folgende Hauptfunktionen:

               Zugang zu einem Chipkartenslot jeweils für den HBA und die eGK (ID-000),
               zwei SIM-Slots für die SMC-B und die SM-KT (ID-001),
               sichere PIN-Eingabe,
               Benutzerauthentifizierung und
               die Durchführung eines Fimwareupdates.
               Erstellen qualifizierter elektronischer Signaturen



    3.1 EVG-Beschreibung
    Das migrationsfähige Kartenlesegerät eHealth GT900 BCS mit RS232/V.24- sowie USB-Schnittstelle (im
    folgenden EVG genannt) stellt ein Kartenlesegerät dar, welches Patientenkarten (KVK/eGK) und
    Heilberufsausweise (HBA) nach den Spezifikationen [2], [3], [4] und [5] in zwei dafür vorgesehenen
                                                                                                                                                  Kapitel: Funktionsbeschreibung




    4
        Die Institutionsidentität ist eine durch eine SMC-B repräsentierte Identität der Institution des Leistungserbringers
        bzw. einer Organisationseinheit in einer solchen Institution. Beispiele für solche Organisationseinheiten sind einzelne
        Arztpraxen innerhalb einer Praxisgemeinschaft. Die Institutionskarte entspricht technisch weitgehend der Health Professional Card
        (HBA), ist jedoch institutionsbezogen und wird lediglich bei Systemstart mit einer PIN freigeschaltet. In diesem Fall wird sie auch als
        Security Module Card (SMC) bezeichnet. Die Institutionskarte funktioniert nur in Verbindung mit einem HBA.




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                                                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2594                                                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                14 2010
                                                                             Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                  4    Herstellererklärung



                                      Chipkartenslots verarbeiten kann. Das Gerät arbeitet mit allen in diesen Spezifikationen geforderten
                                      Datenübertragungsprotokollen. Das Chipkartenlesegerät unterstützt die anwendungsbezogene
                                      Interoperabilität, die durch die Spezifikation [11] definiert wurde.

                                      Eine durch einen Benutzer eingegebene PIN verlässt den Chipkartenleser nie in Richtung Host. Der EVG
                                      kann an allen Hostsystemen (Hosts) verwendet werden, die eine serielle RS232/V.24- bzw. eine USB-
                                      Schnittstelle besitzen. Als Hostsysteme werden auch solche Systeme angesehen, die nach [1] und [11] als
                                      Primärsysteme bezeichnet werden. Das Chipkartenterminal wird im Release 0 als Zubehör im PC-Umfeld
                                      eingesetzt. Auf der Hostseite werden vom Kartenlesegerät die Applikationsschnittstellen CT-API [12] zur
                                      Verfügung gestellt, die für alle o.g. Chipkartenarten genutzt werden können. Alle Funktionalitäten an den
                                      Schnittstellen werden für CT-API gemäß [12] abgebildet. Der EVG besitzt keine Funktionalität - außer der
                                      Updatefunktion im Administrator-Modus, die ohne Anschluss an einen Host arbeitet. Er muss generell an
                                      einem Host betrieben werden. Der EVG endet an der seriellen RS232/V.24- bzw. USB-Schnittstelle zum Host-
                                      Rechner. Der EVG ist in dieser Release-Phase für einen Einsatz im deutschen Gesundheitswesen konzipiert
                                      und dabei bereits insbesondere für einen Einsatz als eHealth Terminal nach [1]. Der Funktionsumfang für die
                                      Release-Phase 0 wird durch die Spezifikation [11] gegeben und erfüllt. Um den Betrieb des EVG zu
                                      unterstützen, werden in Release-Phase 0 folgende Hard- bzw. Software benötigt.
                                           Netzteil (5V       1300mA) – im Lieferumfang enthalten
                                           Treiber zur Installation auf dem Hostsystem – im Lieferumfang enthalten
                                           Software auf dem Hostsystem zur spezifikationsgemäßen Kommunikation mit dem Chipkartenterminal
                                           Anschlusskabel zum Anschluss des Chipkartenterminals an das Hostsystem (USB oder RS232) – im
                                              Lieferumfang enthalten

                                      Das Gerät verfügt über eine sichtgeschützte Folientastatur. Diese besitzt die numerischen Tasten „0“ bis „9“
                                      sowie die Tasten „Korrektur“ (gelb), „Info“ (blau), „Bestätigung“ (grün) und „Abbruch“ (rot), eine Stern-Taste
                                      („*“), eine Raute-Taste („#“) und vier Funktionstasten („F1“ bis „F4“). Desweiteren verfügt das Gerät über ein
                                      graphisches LC-Display. Die Stromversorgung erfolgt über einen separaten Anschluss auf der Rückseite des
                                      Gerätes.
                                      Der Chipkartenleser wird durch Standardtreiber diverser Betriebssysteme (z.B. Microsoft Windows ab Win98)
                                      unterstützt, insofern diese die standardisierte CT-API / MKT Schnittstelle unterstützen. Die Treiber sind jedoch
                                      nicht Bestandteil des EVG. Da der Chipkartenleser als Teil der geplanten Telematik-Infrastruktur im
                                      deutschen Gesundheitswesen auch in der Lage ist, Identifikationsdaten (PIN) zu erfassen und an sichere
                                      Signaturerstellungseinheiten (Signatur-Chipkarten) nach §2 Nummer 10 SigG auf sicherem Weg zu
                                      übermitteln, kann er auch für Applikationen gemäß Signaturgesetz und Signaturverordnung eingesetzt
                                      werden. Das Chipkartenterminal ermöglicht außerdem die Übertragung des Hash - Wertes einer
                                      Signaturanwendung über den Chipkartenleser zur Signaturkarte und die Übertragung der Signatur von der
                                      Karte über den Chipkartenleser zurück zur Signaturanwendung auf den Host. Er stellt somit eine
                                      Teilkomponente für Signaturanwendungskomponenten dar, die eine Sicherheitsbestätigung benötigen, um für
                                      qualifizierte elektronische Signaturen nach §2 Nummer 3 SigG eingesetzt werden zu können. Zur
                                      Verwendung des EVG gemäß SigG/SigV sind sowohl Applikationen (Signaturanwendungen) als auch
                                      Chipkarten, die im SigG-Kontext evaluiert und bestätigt wurden, einzusetzen. Der EVG ist dabei nur in der
                                      Lage, Einzelsignaturen zu erzeugen.
                                      Der EVG erfüllt die speziellen Anforderungen nach §15 Absatz 2 Nr.1a (keine Preisgabe oder Speicherung
                                      der Identifikationsdaten außerhalb der sicheren Signatur-Erstellungseinheit) und Absatz 4 (Erkennbarkeit
                                      sicherheitstechnischer Veränderungen) SigV. Nachfolgende Liste der zur sicheren PIN-Eingabe unterstützten
                                      Instruction-Bytes ist von den Applikationen zu verwenden und von den Chipkarten spezifikationsgemäß zu
                                      unterstützen bzw. bei Nicht-Unterstützung mit einer geeigneten Fehlermeldung abzulehnen:
 Kapitel: Funktionsbeschreibung




                                      VERIFY (ISO/IEC 7816-4): INS=0x20
                                      CHANGE REFERENCE DATA (ISO/IEC 7816-8): INS=0x24
                                      ENABLE VERIFICATION REQUIR EMENT (ISO/IEC 7816-8): INS=0x28
                                      DISABLE VERIFICATION REQUIREMENT (ISO/IEC 7816-8): INS=0x26
                                      RESET RETRY COUNTER (ISO/IEC 7816-8): INS=0x2C




                                                                                                                                                Bonn, 28. Juli 2010
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    Die sichere Generierung und Verwaltung des für die Erzeugung eines verschlüsselten HASH-Wertes
    notwendigen Schlüssels zum Schutz eines Firmwareupdates werden durch den Hersteller GT German
    Telematics GmbH gewährleistet. Wird eine neue, unbestätigte Firmware in den EVG eingespielt, so verliert
    die Bestätigung nach Signaturgesetz und der Signaturverordnung ihre Gültigkeit. Eine möglicherweise
    eingereichte Herstellererklärung verliert in diesem Fall auch Ihre Gültigkeit. Eine neue Firmware muss einem
    neuen Bestätigungs- und Zertifizierungsverfahren unterzogen werden.

    Die aktuell bestätigten und zertifizierten Versionen der Firmware und der Hardware des EVG sind auf den
    Webseiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter http://www.bundesnetzagentur.de sowie auf den
    Webseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter http://www.bsi.bund.de
    sowie bei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) unter
    http://www.gematik.de abrufbar. Es obliegt der Verantwortung des Benutzers, sich hier vor der Installation
    einer neuen Firmware davon zu überzeugen, ob eine neu zu installierende Firmware Version nach [1], [11]
    bestätigt und gegebenenfalls nach Common Criteria zertifiziert ist. Die entsprechenden Downloads stellt der
    Hersteller GT German Telematics GmbH auf seinen Webseiten unter http://www.germantelematics.com
    bereit. Den Benutzern wird empfohlen, diese Webseiten regelmäßig zu besuchen, um sich über
    Aktualisierungen zu informieren.

    Über einen Administrator-Modus kann die aktuell im EVG befindliche Firmware-Version ausgelesen und wenn
    nötig, ein Update eingeleitet werden; die Hardware-Version ist auf dem Typenschild des EVG aufgebracht.

    Das Gehäuse ist mittels einer fälschungssicheren, durch das BSI zertifizierten Versiegelung verschlossen.
    Die Versiegelung zerstört sich bei einer Entfernung und ist damit nur einmal verwendbar. Diese Versiegelung
    ist konform zu [9] und [10] und besitzt pro Siegel eine Mindestfläche von 10x20 mm. Zudem ist das Gerät
    durch technische Maßnahmen vor Angriffen geschützt, welche auf einen physikalischen Kontakt mit der
    Platine des EVG abzielen ohne die Versiegelung des EVG zu beschädigen.

    Das Chipkartenterminal unterscheidet verschiedene Benutzerrollen (siehe Abschnitt 3.4) und ist in der Lage
    insbesondere einen Administrator über eine PIN-basierte Abfrage zu identifizieren und zu authentifizieren.
    Der Kartenleser zeigt verschiedene Betriebsmodi für unterschiedliche Benutzerrollen mittels eines
    eingebauten Displays an. Diese sind:

    Normal-Modus
    In diesem Modus ist das Gerät als Chipkartenleser nach den Vorgaben der gematik GmbH [1] nutzbar.

    Administrator-Modus
    Dieser Betriebsmodus ist durch die Eingabe einer Administratoren-PIN vor unbefugter Benutzung geschützt.
    Diese PIN ist grundsätzlich geheim und nur dem autorisierten Benutzer – einem Administrator – bekannt. In
    diesem Modus kann von einem dazu berechtigten Administrator die aktuelle Firmware des EVG angezeigt
    und aktualisiert werden. Bei einer Aktualisierung der Firmware wird die neu einzuspielende Firmware durch
    das EVG einer Prüfung unterzogen. Eine Aktualisierung findet nur nach Verifikation der Signatur der neuen
    Firmware statt. In diesem Modus können zusätzlich alle notwendigen Netzwerkeinstellungen am
    Chipkartengerät vorgenommen und verändert werden. Über den Administratormodus werden des Weiteren
    alle relevanten Sicherheitsfunktionen des EVG verwaltet.
                                                                                                                      Kapitel: Funktionsbeschreibung




Bonn, 28. Juli 2010
63

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2596                                                                              – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                               14 2010
                                                                                     Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                  6       Herstellererklärung




                                      Tabelle 2 zeigt eine Auflistung aller durch das Chipkartenlesegerät zur Verfügung gestellten Schnittstellen.
                                      Das Chipkartenlesegerät befindet sich gemäß Abschnitt 5.4.5 in einem geschützten Einsatzbereich, folglich
                                      werden die in Tabelle 2 benannten Schnittstellen auch nur in diesem geschützten Einsatzbereich genutzt.

                                          Schnittstelle          Beschreibung                          Absicherung

                                                                 Zum Anschluss eines                       Funktionslos im Normal-Modus. Nur autorisierte
                                                                 Massenspeichergerätes,                     Benutzer (Administratoren) können die
                                          USB Typ A
                                                                 um ein Firmware-Update                     Schnittstelle verwenden um ausschließlich
                                                                 durchzuführen                              Firmware-Updates durchzuführen.
                                                                 Zum Anschluss des EVG                     Schnittstelle ist für den hier betrachteten EVG mit
                                          Ethernet LAN
                                                                 an ein Netzwerk                            der Firmwareversion 1.0.10 funktionslos 5 .
                                                                 Zum Einlegen von                          Schnittstelle ist für den hier betrachteten EVG mit
                                                                 sogenannten                                der Firmwareversion 1.0.10 funktionslos5.
                                          2 SIM Slots
                                                                 Sicherheitsmodulkarten
                                                                 (SMC)
                                          Kartensteckplatz       Kontaktiereinheit für eine                Kommandoüberprüfung sowie
                                          für eine               Chipkarte im Format                        spezifikationsgemäße Kommunikation
                                          Patientenkarte         ID-000
                                          Kartensteckplatz       Kontaktiereinheit für eine                Kommandoüberprüfung sowie
                                          für einen              Chipkarte im Format                        spezifikationsgemäße Kommunikation
                                          Heilberufsausweis      ID-000
                                          RS232                  Serielle Schnittstelle zum                Es werden ausschließlich BCS-Kommandos
                                          Schnittstelle          Host                                       verarbeitet
                                                                 USB Schnittstelle zum Host                Es werden ausschließlich BCS-Kommandos
                                          USB Typ B
                                                                                                            verarbeitet
                                                                 Monochromes                               Keine Bidirektionale Kommunikation mit dem
                                                                 Grafikdisplay                              Benutzer des EVG möglich
                                          LC-Display
                                                                                                           Art der Implementierung und Steuerung von
                                                                                                            angezeigten Informationen
                                          Applikations-                                                    spezifikationsgemäße Kommunikation
                                          schnittstelle
                                          (CT-API)
                                      Tabelle 2: Schnittstellen des EVG
 Kapitel: Funktionsbeschreibung




                                      5
                                        Die Bezeichnung „funktionslos“ bezieht sich hier auf die Tatsache, dass die Schnittstelle physikalisch vorhanden, durch die Firmware
                                      des EVG jedoch nicht genutzt wird. Funktionslose Schnittstellen sichern die Migrationsfähigkeit des Chipkartenlesegerätes GT900 BCS
                                      zu einem vollwertigen eHealth-Terminal, so wie es durch die gematik GmbH spezifiziert wurde. Demnach werden diese Schnittstellen
                                      durch ein zukünftiges Firmwareupdate freigeschaltet und dann auch durch die neu eingespielte Firmware genutzt.




                                                                                                                                                                       Bonn, 28. Juli 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                   2597
                                                 Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                               Herstellererklärung   7




    Der Chipkartenleser demonstriert verschiedene Betriebszustände mittels seines Displays wie folgt:

      EVG befindet sich in einem
      abgesicherten Betriebszustand
      und ermöglicht somit:

      Die Sichere Eingabe der PIN




      EVG befindet sich in einem
      nicht abgesicherten
      Betriebszustand




    Durch die Anzeige des geschlossenen Schlosssymbols im Display des EVG ist dem Anwender bewusst,
    dass sich der EVG nun in einem abgesicherten Betriebszustand befindet und somit eine sichere Eingabe
    einer PIN als Bestandteil der Durchführung einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich ist.

    3.2 Physikalischer Umfang des EVG
    Der EVG ist ein freistehendes Kartenterminal und besteht aus:
         der Hardware und dem versiegeltem Gehäuse des Chipkartenterminals
           eHealth GT900 BCS hergestellt von der GT German Telematics GmbH,
         den bereitgestellten Schnittstellen eGK, HBA, SMC-B, SM-KT (ID-000), USB, RS232, Display,
           Folientastatur,
         der Firmware des Chipkartenterminals in der Version 1.0.10
        sowie den Benutzerdokumentationen des Gerätes.

    3.3 Logischer Umfang des EVG
    Der logische Umfang des EVG wird durch seine Sicherheitsfunktionen repräsentiert:
         Zugang zu mehreren Chipkartenslots für Smart Cards,
         sichere PIN-Eingabefunktionalität,
         Benutzeridentifikation und -authentifizierung,
         Durchführung einer sicheren Firmware-Aktualisierung,
         Passiver physikalischer Schutz.
                                                                                                                     Kapitel: Funktionsbeschreibung




Bonn, 28. Juli 2010
65

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2598                                                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,              14 2010
                                                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                  8    Herstellererklärung




                                      3.4 Rollentrennung
                                      Der EVG unterscheidet folgende Rollen (Endanwender):

                                      Benutzer:

                                      Für einen normalen Benutzer des EVG wird keine gesonderte Identifikation oder Autorisierung vorgenommen.
                                      Nach dem Einschalten steht der EVG daher im Normal-Modus für jeden Benutzer zur Verfügung. In diesem
                                      Modus ist das Gerät als Chipkartenleser nutzbar. Benutzer können beispielsweise medizinisches Personal
                                      oder Patienten im Rahmen der Nutzung des Gerätes innerhalb der Telematikinfrastruktur im deutschen
                                      Gesundheitswesen sein.

                                      Administrator:

                                      Ein Benutzer kann sich durch das Drücken der F1-Taste im Normal-Modus als Administrator identifizieren,
                                      indem er aufgefordert wird eine Admin-PIN in das Gerät einzugeben (Autorisierung) und daraufhin in den
                                      Administrator-Modus verzweigt wird. Bei Administratoren handelt es sich um geschultes IT-Personal, das
                                      berechtigt ist Änderungen an den Einstellungen des Chipkartenterminals vorzunehmen.

                                      Alle von diesen Rollen abweichenden Nutzer werden im Folgenden auch als nicht autorisierte Personen
                                      bezeichnet. Nicht autorisierte Personen besitzen ein Angriffspotential gegenüber dem Chipkartenlesegerät.
 Kapitel: Funktionsbeschreibung




                                                                                                                                             Bonn, 28. Juli 2010
66

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                                                                         2599
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                                Herstellererklärung   9




    4    Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung
    Das Chipkartenterminal GT 900 BCS stellt einen Teil der Signatur-Anwendungs-Komponente gemäß §2 SigG
    [14] dar:

           „Im Sinne dieses Gesetzes sind [...] 11. ‚Signaturanwendungskomponenten’ Software- und
            Hardwareprodukte, die dazu bestimmt sind, a) Daten dem Prozess der Erzeugung oder Prüfung
            qualifizierter elektronischer Signaturen zuzuführen oder b) [...]“

    und entspricht den Anforderungen des §15 SigV [15]:

           Abs. 2: „Signaturanwendungskomponenten nach § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen
            gewährleisten, dass 1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur a) die
            Identifikationsdaten nicht preisgegeben und diese nur auf der jeweiligen sicheren
            Signaturerstellungseinheit gespeichert werden [...]“ Diese Anforderung wird durch folgende
            Sicherheitsfunktionen abgedeckt:
            SF.CLRMEM
            SF.PINCMD

           Abs. 2: „Signaturanwendungskomponenten nach § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen
            gewährleisten, dass 1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur b) eine
            Signatur nur durch die berechtigt signierende Person erfolgt [...]“ Diese Anforderung wird durch
            folgende Sicherheitsmaßnahmen abgedeckt:
            Die Authentifizierung gegenüber der sicheren Signaturerstellungseinheit kann nur durch die
            PIN(Identifikationsdaten)-Eingabe des Signaturschlüsselinhabers direkt über die Tastatur des
            Kartenlesegerätes erfolgen. Eine Eingabe der PIN über bspw. die Computertastatur des Hostsystems
            ist nicht möglich.
            Eine Weitergabe des PIN an andere Personen als an den Signaturschlüsselinhaber ist nicht zulässig.


                                                                                                                      Kapitel: Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung
            Durch die im Folgenden definierten Einsatzbedingungen/ -umgebung haben nur berechtigte
            Personen Zugang zu der Teilsignaturanwendungskomponente. Aufgrund dessen können auch nur
            berechtigte Personen die Erzeugung von Signaturen veranlassen.

           Abs. 2: „Signaturanwendungskomponenten nach § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen
            gewährleisten, dass 1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur c) die
            Erzeugung einer Signatur vorher eindeutig angezeigt wird [...]“ Diese Anforderung wird durch
            folgende Sicherheitsfunktionen abgedeckt:
            SF.PINCMD (durch Steuerung der Anzeige des abgesicherten Betriebszustandes)

           Abs. 4: „Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen Komponenten nach den Absätzen 1
            bis 3 müssen für den Nutzer erkennbar werden.“ Diese Anforderung wird durch folgende
            Sicherheitsfunktionen abgedeckt:
            SF.SEAL
            SF.DRILLSEC
            SF.SECDOWN

    Das Chipkartenterminal GT 900 BCS erfüllt des Weiteren die Anforderungen des Signaturgesetzes nach § 17
    Abs. 2 Satz 1:

           „Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich, die
            die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher eindeutig anzeigen […]“




Bonn, 28. Juli 2010
67

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                                                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2600                                                                                                                           – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,             14 2010
                                                                                                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                        10    Herstellererklärung



                                                                                             durch die Tatsache, dass dem Benutzer vor der Eingabe seiner PIN zum Durchführen einer qualifizierten
                                                                                             elektronischen Signatur ein sicherer Betriebszustand des EVG durch ein Schlosssymbol im Display des
                                                                                             Chipkartenlesers angezeigt wird.
 Kapitel: Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung




                                                                                                                                                                                                     Bonn, 28. Juli 2010
68

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                                                                         2601
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                                Herstellererklärung   11




    4.1    Erläuterung der Sicherheitsfunktionen

    4.1.1 SF.PINCMD
    Die Firmware im Lesegerät prüft die Kommandos an den Chipkartenleser anhand ihrer
    Kommandostruktur gemäß CT-BCS [12]. Das Einschalten des sicheren PIN-Eingabemodus wird durch ein
    explizites CT-Kommando nach [12] durchgeführt. Dieses CT-Kommando enthält die PIN-Handling-
    Vereinbarungen und das Chipkartenkommando, in welches die PIN an die spezifizierte Stelle integriert wird.
    Anhand des Instruction-Bytes des Chipkartenkommandos wird überprüft, ob es sich um ein PIN-Kommando
    handelt (siehe Tabelle), welches explizit eine PIN-Eingabe erwartet. Im PIN-Eingabemodus wird die Eingabe
    der persönlichen Identifikationsdaten im RAM zwischengespeichert, um sie nach erfolgreicher Beendigung
    der Eingabe direkt mit dem PIN-Kommando zur Chipkarte zu senden. Die RS232/V.24-, die USB- und die
    LAN-Schnittstellenanbindung des EVG unterscheiden sich lediglich im Protokoll-Anbindungs-Modul an den
    Host, so dass bei allendrei Host-Interface-Varianten ein identischer Datenstrom durch die Sicherheitsfunktion
    bearbeitet wird, wodurch nur zugelassene Kommandos an die Chipkarte weitergeleitet werden. Das LC-
    Display des Chipkartenterminals zeigt den Modus der „Sicheren PIN-Eingabe“ durch ein Schlosssymbol an,
    indem sichergestellt ist, dass die PIN den EVG nicht verlässt. Ein offenes Schlosssymbol bedeutet „keine
    sichere PIN-Eingabe“, ein geschlossenes Schlosssymbol bedeutet „sichere PIN-Eingabe“. Die PIN selbst wird
    am Display nicht angezeigt Die PIN wird vom Benutzer über die Tastatur eingegeben und an die Chipkarte
    exportiert. Dem Benutzer wird dabei im LC-Display angezeigt, an welche Chipkarte die PIN exportiert wird.

               INS- Byte:    Bezeichnung:                Bedeutung:                   Norm:
               20h           VERIFY                      PIN-Eingabe                  ISO/IEC 7816-4
               24h           CHANGE REFERENCE            PIN ändern                   ISO/IEC 7816-8
                             DATA
               26h           DISABLE                     PIN aktivieren               ISO/IEC 7816-8
                             VERIFICATION
                             REQUIREMENT
               28h           ENABLE                      PIN deaktivieren             ISO/IEC 7816-8

                                                                                                                      Kapitel: Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung
                             VERIFICATION
                             REQUIREMENT
               2A            PERFORM SECURITY                                         ISO/IEC 7816-8
                             OPERATION
               2Ch           RESET RETRY                 PIN entsperren               ISO/IEC 7816-8
                             COUNTER

    Das Vorhandensein einer Chipkarte im Slot 1 oder im Slot 2 des EVG wird dem Benutzer eindeutig im
    Display angezeigt. Der Zugriff auf eine Chipkarte im Slot 1 oder im Slot 2 des EVG wird dem Benutzer
    eindeutig im Display angezeigt.

    4.1.2 SF.CLRMEM
    Speicherbereiche, die zur PIN-Speicherung verwendet wurden, werden durch Überschreiben mit 0x0000
    wiederaufbereitet, sobald die PIN nicht mehr benötigt wird. Dies sind insbesondere:
         Einschalten,
         Weiterleiten eines PIN-Kommandos,
         Ziehen der Chipkarte und
         Abbruch der PIN Eingabe

    4.1.3 SF.SECDOWN
    Eine neue Firmware kann von einem dazu berechtigten Administrator im Administrator-Modus in den EVG
    eingespielt werden. Die zu einem neuen Firmwarestand gehörenden Dateien umfassen:
         Firmwaredatei




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