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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                              2603
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                                Herstellererklärung   13




    5    Maßnahmen an die Einsatzumgebung

    5.1 Einrichtung der IT-Komponenten
    Um mit Hilfe des EVG qualifizierte elektronische Signaturen durchführen zu können, muss dieser an einem
    Hostsystem betrieben werden, auf welchem eine Signaturanwendungskomponente in Form eines
    Anwenderprogrammes installiert ist. Das Hostsystem muss zudem die standardisierte CT-API / MKT-
    Schnittstelle unterstützen. Des Weiteren muss eine Signaturerstellungseinheit in Form einer Signaturkarte im
    Format ID-000 in einer der beiden Chipkartenkontaktiereinheiten gesteckt sein (siehe auch Abschnitt 2).

    Das Chipkartenterminal GT900 BCS darf ausschließlich innerhalb der in Abschnitt 2 beschriebenen Hard- und
    Softwareausstattung zum Einsatz kommen.

    5.2 Anbindung an ein Netzwerk
    Ein direkter Anschluss des EVG an ein Netzwerk ist nicht vorgesehen. Dennoch können Anforderungen an
    die Netzwerkumgebung aus Anforderungen des Pimärsystems, der Signaturanwendungskomponente
    (Anwendersoftware) oder der Signaturerstellungseinheit resultieren. Diese sind dann umzusetzen.

    5.3 Auslieferung und Installation
    Die Auslieferung erfolgt durch „Versand“ oder „Download“. Bei der Auslieferungsart „Versand“ ist die
    Treibersoftware auf dem Hostsystem zu installieren. Im Auslieferungsweg „Download“ ist die
    heruntergeladene Firmware in den EVG einzuspielen.

    Die Auslieferung des eHealth GT900 Chipkartenterminals geschieht auf zwei Wegen: durch die
    Auslieferungsart „Versand“ mit einer darin enthaltenen Firmware, die bei der Produktion eingebracht wird,
    und der Möglichkeit zum Update der Firmware durch ein gesichertes Software-Update, um für zukünftige
    Anforderungen vorbereitet zu sein. Das Softwareupdate kann auch durch die Auslieferungsart „Download“
    bezogen werden.

    Zum Lieferumfang des Produktes eHealth GT900 Chipkartenterminal gehören im Auslieferungsweg
    „Versand“ neben dem Chipkartenterminal mit vorinstallierter Firmware noch eine gedruckte
    Benutzeranleitung sowie eine Treiber-CD und Anschlusszubehör. In dem Auslieferungsweg „Download“
    besteht der Lieferumfang aus der Firmware und einer Ergänzung zur Benutzerdokumentation mit Hinweisen
    für die korrekte Installation einer aktualisierten Firmware..

    Durch die Verifikation der Signatur der Firmware wird die Integrität und Authentizität der Firmware beim
    Laden der Firmware in den Chipkartenleser garantiert. Die Signatur der neu zu installierenden Firmware ist
    mit dem asymmetrischen RSA-Kryptosystem, verschlüsselt und kann mit Hilfe eines im EVG abgelegten
    PublicKey decodiert werden. Nach einer erfolgreichen Signatur-Überprüfung der neuen Firmware kann diese
    installiert werden. Die Signatur-Prüfung wird dabei innerhalb des EVG von dessen aktueller Firmware
    durchgeführt. Nur nach erfolgreicher Signatur-Prüfung wird die neue Firmware aktiviert, andernfalls wird sie
    abgewiesen. Bei einer fehlerhaften oder nicht authentischen Übertragung der Firmware wird der
                                                                                                                      Kapitel: Maßnahmen an die Einsatzumgebung




    Updatevorgang abgewiesen und keinerlei Veränderungen an der zertifizierten Softwareversion
    vorgenommen. Der Hersteller GT german telematics GmbH stellt eine Anleitung bereit, welche die
    Übertragung einer neuen Firmware an den EVG beschreibt, so dass er von Administratoren selbstständig
    vorgenommen werden kann.

    Ausführliche Informationen zur Installation sowie zum Einspielen einer neuen Firmware in das Gerät finden
    sich im Benutzerhandbuch des eHealth GT900 Chipkartenterminals. Zusätzlich werden auf der Homepage
    des Herstellers unter www.germantelematics.de/ehealth-gt900 ausführliche Informationen sowie eine




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2604                                                                                 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,            14 2010
                                                                                        Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                             14    Herstellererklärung



                                                  Erweiterung zum Benutzerhandbuch zur Verfügung gestellt, in welcher die Durchführung von qualifizierten
                                                  elektronischen Signaturen mit dem Chipkartenterminal eHealth GT900 BCS beschrieben wird.
 Kapitel: Maßnahmen an die Einsatzumgebung




                                                                                                                                                       Bonn, 28. Juli 2010
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14 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                                  2605
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                                Herstellererklärung   15




    5.4    Auflagen für den Betrieb des Produktes

    5.4.1 OE.USER.RESP1:
    Die Regeln zur sicheren Handhabung und Nichtweitergabe der PIN müssen dem Benutzer vom Herausgeber
    der Signaturchipkarte (Signaturerstellungseinheit) mitgeteilt werden, insbesondere die unbeobachtete
    Eingabe der PIN.

    5.4.2 OE.USER.RESP2:
    Während der PIN-Eingabe über die Tastatur des Chipkartenlesegerätes muss der Benutzer die Anzeige im
    LC-Display dahingehend überprüfen, dass der Modus der sicheren PIN-Eingabe aktiv ist (Schlosssymbol im
    Display).

    5.4.3 OE.USER.RESP3:
    Zertifizierte bzw. bestätigte Firmware, die von der german telematics GmbH zum Download angeboten wird,
    muss durch Angabe der Zertifizierungs- bzw. Bestätigungs-IDs gekennzeichnet sein. Der Administrator muss
    sich vor der Installation einer neuen Firmware davon überzeugen, dass diese nach SigG/SigV bestätigt und
    nach Common Criteria zertifiziert ist.

    5.4.4 OE.USER.RESP4:
    Der Benutzer muss die Geräteversiegelung vor jeder PIN-Eingabe auf Unversehrtheit hin überprüfen.

    5.4.5 OE.USER.RESP5:
    Der EVG darf ausschließlich in einem geschütztem Einsatzbereich, wie zum Beispiel einer Arztpraxis oder
    vergleichbaren Räumlichkeiten betrieben werden, in welchen er einer ständigen Aufsicht unterliegt, d.h. das
    Terminal nie länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt ist (d.h. sich nie länger als 30 Minuten . in einem
    ungeschützten Einsatzbereich befindet). Die Definition der hier benannten Einsatzbereiche findet sich in [16].
    Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu dem Chipkartenterminal und daran
    angeschlossenen Systemeinheiten haben. Insbesondere bedeutet dies, dass sich das Gerät bei längerer
    Abwesenheit (auch nachts) in einem geschützten Bereich befindet, in welchem das Terminal durch seine
    Umgebung geschützt wird.

    5.4.6 OE.USER.RESP6:
    Für die qualifizierte Signatur ist der EVG nur in Verbindung mit Signatur-Chipkarten (Sichere Signatur-
    Erstellungseinheit, SSEE) zu verwenden, die den Anforderungen des SigG/SigV entsprechen.

    5.4.7 OE.USER.RESP7:
    Für die qualifizierte Signatur ist der EVG nur in Verbindung mit Signatur-Anwendungskomponenten zu
    verwenden, die den Anforderungen des SigG/SigV entsprechen.

    Das Produkt eHealth GT900 BCS darf erst dann verwendet werden, wenn die soeben aufgeführten Auflagen
    für den Betrieb des Produktes umgesetzt wurden.
                                                                                                                      Kapitel: Algorithmen und zugehörige Parameter




    6   Algorithmen und zugehörige Parameter
    Der EVG selbst erstellt oder verarbeitet keine Signaturen im Sinne des SigG/SigV, dies geschieht nur in
    Verbindung mit einer SSEE (Signaturkarte). Der EVG unterstützt alle Signaturkarten und
    Anwenderprogramme (Signaturanwendungskomponenten) welche Algorithmen gemäß [17] verwenden.




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2606                                                                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,               14 2010
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                                               16       Herstellererklärung




                                                    7   Gültigkeit der Herstellererklärung
                                                    Diese Herstellererklärung ist befristet. Sie wird ersetzt durch die Bestätigungsurkunde des BSI. Die
                                                    Herstellererklärung verliert ihre Gültigkeit wenn:

                                                             die Firmwareversion oder die Hardwareversion des Produktes geändert werden oder
                                                             die Herstellererklärung durch die zuständige Behörde (BNetzA) oder den Hersteller selbst wiederrufen
                                                              wird.


                                                    8      Zusatzdokumentation

                                                     Name                                                      Version     Datum            Seitenzahl

                                                     Sicherheitskonzept                                        1.4         26.05.2009       28 mit Anhang
                                                     Endbericht zu den eHealth BCS
                                                                                                               1.1         27.05.2009       16
                                                     Zulassungsprüfungen
                                                     Bescheinigung für die Phase 1 der Evaluierung (BSI)       -           29.05.2009       2
                                                     Bescheinigung über die Komponentenzulassung
                                                                                                               -           29.05.2009       2
                                                     ZLS_BCS_gtG_000102 (gematik)
                                                     Security Target                                           1.4         19.02.2009       59
                                                     Benutzerhandbuch                                          1.6         14.07.2009       32
                                                     Erweiterung zum Benutzerhandbuch v.1.6                    1.0         30.06.2010       10
                                                     Dokumentation des Produktlebenszyklus                     1.6         21.10.2009       135 mit Anhang
                                                     Dokumentation der Entwicklung –
                                                                                                               1.6         28.05.2009       35
                                                     Teilaspekt ADV_FSP.4
                                                     Dokumentation der Entwicklung –
                                                                                                               1.7         29.05.2009       57
                                                     Teilaspekt ADV_TDS.3
                                                     Dokumentation der Entwicklung –
                                                                                                               1.3         23.03.2010       101
                                                     Teilaspekt ADV_IMP.1
                                                     Dokumentation der Entwicklung –
                                                                                                               1.2         26.05.2009       21
                                                     Teilaspekt ADV_ARC.1
                                                     Test-Dokumentation                                        1.3         14.04.2010       52 mit Anhang
                                                     Produktionstest GT900
                                                                                                               1.1         25.08.2009       10
                                                     Teil 1: Hauptplatine
                                                     Produktionstest GT900
                                                                                                               1.0         25.08.2009       9
                                                     Teil 2: Selbsttest
                                                     Produktionstest GT900
                                                                                                               1.0         25.08.2009       10
                                                     Teil 3: Endtest
                                                     Testprotokolle                                            1.0         06.08.2009       36
                                                     Impact Analysis Report                                    1.1         06.04.2010       27
 Kapitel: Gültigkeit der Herstellererklärung




                                                                                                                                                             Bonn, 28. Juli 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                    – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                   2607
                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                            Herstellererklärung   17




    9    Abkürzungsverzeichnis
        Abkürzung                                      Erklärung

        AES                 Advanced Encryption Standard
        BNetzA              Bundesnetzagentur
        BSI                 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
        CA                  Certification Authority
        eHC                 Electronic Health Card
        EVG                 Evaluationsgegenstand (siehe auch TOE)
        HBA                 Heilberufsausweis
        HPC                 Health Professional Card
        LAN                 Local Area Network
        PP                  Protection Profile
        QES                 qualifizierte elektronische Signatur
        SFP                 Security Function Policy
        SFR                 Security Functional Requirement
        ST                  Security Target
        SMC                 Security Module Card
        SM-KT               Sicherheits Modul Karten Terminal
        TOE                 Target of Evaluation
        TSF                 TOE Security Function
        TSP-K               Trust-Service Provider that issues connector certificates
        VAM                 Value-added module
        PDF                 Portable Document Format




                                                                                                                  Kapitel: Abkürzungsverzeichnis




Bonn, 28. Juli 2010
75

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2608                                                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,            14 2010
                                                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                 18    Herstellererklärung




                                      10    Literaturverzeichnis
                                           Ref.Kurzzeichen           Referenz          Beschreibung

                                                                                       gematik GmbH
                                                                                       Einführung der Gesundheitskarte –
                                                 [1]               [gemSpec_KT]        Spezifikation eHealth-Kartenterminal,
                                                                                       Stand: 15.09.2009
                                                                                       Version: 2.8.0, www.gematik.de
                                                                                       Spitzenverbände der Krankenkasse; Kassenärtztliche
                                                                                       Bundesvereinigung; Kassenzahnärtztliche
                                                                                       Bundesvereinigung
                                                 [2]
                                                                                       Technische Spezifikation der Versichertenkarte,
                                                                                       Stand: 30.10.2006, gültig ab: 30.10.2006
                                                                                       Version: 2.07
                                                                                       gematik GmbH
                                                                                       Einführung der Gesundheitskarte –
                                                                                       Spezifikation elektronische Gesundheitskarte;
                                                 [3]         [gemSpec_eGK_P1]
                                                                                       Teil 1 – Spezifikation der elektrischen Schnittstelle,
                                                                                       Stand: 20.03.2008
                                                                                       Version: 2.2.0, www.gematik.de
                                                                                       gematik GmbH
                                                                                       Einführung der Gesundheitskarte –
                                                                                       Spezifikation elektronische Gesundheitskarte;
                                                 [4]         [gemSpec_eGK_P2]
                                                                                       Teil 2 - Grundlegende Applikationen,
                                                                                       Stand: 25.03.2008
                                                                                       Version: 2.2.0, www.gematik.de
                                                                                       gematik GmbH
                                                                                       Einführung der Gesundheitskarte –
                                                                                       Spezifikation elektronische Gesundheitskarte;
                                                 [5]         [gemSpec_eGK_P3]
                                                                                       Teil 3 – Äußere Gestaltung,
                                                                                       Stand: 20.12.2007
                                                                                       Version: 2.1.0, www.gematik.de
                                                                                       TeleTrusT
                                                                                       SICCT Secure Interoperable ChipCard Terminal,
                                                 [6]                 [SICCT]
                                                                                       Stand: 19.11.2007
                                                                                       Version 1.20
                                                                                       PZ Telesec der Deutschen Telekom AG, Netphen
                                                                                       HTSI Programmierhandbuch, Programmierhandbuch
                                                 [7]                  B0/B1
                                                                                       zum Host Transport Service Interface
                                                                                       Version: 1.0
                                                                                       USB Implementors Forum, Inc.; Device Working Group
                                                                                       (DWG).
                                                                                       Universal Serial Bus Device Class Specification for
                                                 [8]                  [CCID]
                                                                                       USB Chip/Smart Card Interface Devices,
                                                                                       Stand: 20.03.2001
                                                                                       Version: 1.0, http://www.usb.org
                                                                                       Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
                                                                                       Technische Richtlinie BSI TR-03120,
                                                                                       Sichere Kartenterminalidentität (Betriebskonzept),
                                                 [9]               BSI-TR-03120
                                                                                       eHealth Kartenterminals,
                                                                                       Stand: 25.10.2007
                                                                                       Version: 1.0, www.bsi.de
 Kapitel: Literaturverzeichnis




                                                                                                                                                Bonn, 28. Juli 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                                                  2609
                                                Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                                                              Herstellererklärung   19




        Ref.Kurzzeichen       Referenz           Beschreibung

                                                 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
                                                 Anhang zur Technischen Richtlinie BSI TR-03120,
                            BSI-TR-03120         Kartenterminalversiegelung,
              [10]
                              Appendix           eHealth Kartenterminals,
                                                 Stand: 04.04.2008
                                                 Version: 1.0.2, www.bsi.de
                                                 gematik GmbH
                                                 Einführung der Gesundheitskarte –
                                                 Prüfvorgaben/Anforderungen eHealth-BCS-
              [11]          [gemAnf_BCS]
                                                 Kartenterminal,
                                                 Stand: 29.02.2008
                                                 Version: 0.9.0, www.gematik.de
                                                 Deutsche Telekom AG (PZ Telesec), GMD Darmstadt, TÜV
                                                 Informationstechnik GmbH, TeleTrusT Deutschland e.V.
                                                 Anwendungsunabhängiges CardTerminal Application
              [13]             [CT-API]          Programming Interface (CT-API) für
                                                 Chipkartenanwendungen,
                                                 Stand: 14.10.1998
                                                 Version 1.1, Publiziert in MKT Spezifikation [2, Teil 3].
                                                 Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische
                                                 Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften
              [14]          Signaturgesetz       (Signaturgesetz – SigG) vom 16. 05. 2001
                                                 BGBl. I, S. 876ff, 21. 05. 2001. zuletzt geändert durch Art. 4
                                                 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091).
                                                 Verordnung zur elektronischen Signatur
                                                 (Signaturverordnung – SigV) vom 16. 11. 2001
              [15]        Signaturverordnung
                                                 BGBl. I, S. 3074ff, 21. 11. 2001. zuletzt geändert durch
                                                 Art. 1 ÄndVO vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3932).
                                                 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
                                                 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                 Einheitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen
                                                 für Signaturanwendungskomponenten –
              [16]
                                                 Arbeitsgrundlage für Entwickler/Hersteller und Prüf-
                                                 /Bestätigungsstellen,
                                                 Stand: 19.07.2005
                                                 Version 1.4
                                                 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
                                                 Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                                 Bekanntmachung zur elektronischen Signatur
                                                 nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung
              [17]
                                                 (Übersicht über geeignete Algorithmen)
                                                 Stand: 06.01.2010
                                                 Veröffentlicht am 04. Februar 2010 im Bundesanzeiger Nr.
                                                 19, Seite 426


    Ende der Herstellererklärung
                                                                                                                    Kapitel: Literaturverzeichnis




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77

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2610                                             – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,    14 2010
                                                    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




Mitteilung Nr. 450/2010
Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG,
die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden,
hier: Authentidate Deutschland GmbH, Signature Check Ser-
vice, Version 2.2


Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Sig-
naturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl.
I S. 2091), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von
­Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Herstel-
 lererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröf-
 fentlichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröf­fent-
 l­ichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine
 materielle Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prü-
 fung der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bun-
 desnetzagentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Hersteller-
 erklärungen und für die Produkte sind allein die Hersteller
 verantwortlich.


Hersteller:
Authentidate Deutschland GmbH
Rethelstraße 47
40237 Düsseldorf


Produkt:
Signature Check Service, Version 2.2

Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung Signature Check Service, Version 2.2, Stand:
14. Juli 2010

Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:

     1.   Testbericht, Version 1.3, Stand: 16.12.2009, 18 Seiten
     2.   Testdokumentation, Version 1.3, Stand: 16.12.2009, 17
          Seiten
     3.   TSF-Darstellungen, Version 1.4, Stand: 01.06.2010, 6
          Seiten
     4.   Beschreibung des AuthentiDate API, Version 3.0, 256
          Seiten
     5.   Entwicklungs- und Freigabeverfahren,       Version    1.0,
          Stand: 02.06.2008, 10 Seiten
     6.   Übersicht genutzter Bibliotheken, Stand: 21.12.2009, 1
          Seite


Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                          Bonn, 28. Juli 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
14 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                        2611
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                                                     Herstellererklärung

                                                                Die

                                             Authentidate Deutschland GmbH

                                                        Rethelstraße 47

                                                       40237 Düsseldorf


  erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Satz 1 SigV, dass das
  Produkt

                                         Signature Check Service, Version 2.2
                                                                   1                                                            2
  die nachstehend genannten Anforderungen Signaturgesetzes              bzw. der Signaturverordnung
  als Teil-Signaturanwendungskomponente für die Verifikation von qualifizierten elektronischen Signaturen
  erfüllt.



                                                Düsseldorf, den 14.07.2010



                                    ________________________________________
                                               gez. Jan Wendenburg
                                                  Geschäftsführer




  Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer MDADDSCSvc2.0.147-1 besteht aus 8 Seiten.




  1
    Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S.
  2091)
  2
    Signaturverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Dezember 2009
  (BGBl. I S. 3932).


Bonn, 28. Juli 2010
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2612                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,              14 2010
                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




 1. Handelsbezeichnung
 Die Handelsbezeichnung lautet: Signature Check Service
 Versionsbezeichnung: 2.2
 Auslieferung: erfolgt auf einer CD per Post oder durch Vor-Ort-Übergabe oder alternativ elektronisch,
 bspw. per Download-Link
 Hersteller: AuthentiDate Deutschland GmbH
 Handelsregisterauszug: HR B 41892

 2. Lieferumfang und Versionsinformationen
 Nachfolgend ist der Lieferumfang, einschließlich der Versionsinformationen, aufgezählt:

 Produktbestandteile       Bezeichnung                                         Version      Übergabeform
 Software                  Signature Check Service                             2.2          Installationsfiles auf CD
                                                                                            oder elektronisch, bspw.
                                                                                            per Download-Link
                                                                                            übermittelt.
 Hashwert                  Hash.txt                                            2.2          Textdatei mit SHA-256-
                                                                                            Hash, separat über-
                                                                                            mittelt, z.B. per E-Mail.


 3. Funktionsbeschreibung

 Das Produkt ist eine Teil-Signaturanwendungskomponente entsprechend § 2 Nr. 11 Signaturgesetz, die
 qualifizierte elektronische Signaturen und qualifizierte Zertifikate prüft, und erfüllt die Anforderungen nach
 §17 Abs. 2 Satz 2 und 3 Signaturgesetz und §15 Abs. 2 Nr 2 a und b sowie Abs. 4 Signaturverordnung.

 Bei dem Produkt handelt es sich um eine Serverkomponente, die über eine mitgelieferte
 Funktionsbibliothek angesprochen werden kann. Mit Hilfe der Funktionsbibliothek können Daten entweder
 in Form eines Dokumentes und einer zugehörigen Signaturdateien oder als einzelnes Dokument, in das
 eine Signatur integriert wurde, übergeben werden. Das Produkt prüft darauf hin die übergebene Signatur
 und gibt an die aufrufende Applikation das Ergebnis in Form eines Verifikationsergebnisses zurück.

 Die Übergabe der genannten Dateien an das Produkt und vom Produkt zurück an die aufrufende
 Anwendung erfolgt in Form einer Datei-Schnittstelle. Diese ist über den Standard SSL abgesichert.
 Darüber hinaus kommuniziert das Produkt nach außen über eine Internet-Schnittstelle mit den OCSP-
 Servern der Trust Center, die das zu prüfende Zertifkat bzw. die der Signatur zugrundeliegenden sichere
 Signaturerstellungseinheit (SSEE) ausgegeben haben. Auch diese Kommunikation erfolgt entsprechend
 dem OCSP-Standard verschlüsselt.

 Die Funktionsbibliothek kann entweder aus einer anderen Software-Anwendung angesprochen werden
 oder über ein Web-Formular, das die entsprechenden Funktionsbibliotheksaufrufe kapselt.

 Das Produkt ist für den Einsatz in einer geschützten Einsatzumgebung entsprechend den Vorgaben der
                     3
 Bundesnetzagentur bestimmt. Die zu prüfenden Daten werden vor der Signaturprüfung und der
 optionalen Darstellung der Prüfungsergebnisse vor unbefugter Manipulation geschützt.

 Signaturen werden konform zur Common PKI-Spezifikation verifiziert. Bei der Verifikation von Signaturen
 und Zertifikaten wird das Kettenmodell angewendet. Hierbei ermöglicht das Produkt festzustellen,




 3
   Vgl. dazu „Einheitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten“ Version 1.4, Stand:
 19.07.2005 der Bundesnetzagentur.

                                                             2




                                                                                                               Bonn, 28. Juli 2010
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