abl-12
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2206 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 12 2010
Öffentliche Fassung
Aus Sicht der Deutschen Telekom ist daher aus der Beschreibung der Verfahren nicht
einsichtig, warum diese für den Markt 4 „relevant“ sein können. Selbst BEREC als
europäische Körperschaft, in der die nationalen Regulierungsbehörden einbezogen sind,
kann keine Relevanz bzw. Machbarkeit von GPON-Entbündelung für die unmittelbare
Zukunft erkennen. Die denkbaren Entbündelungsvarianten „Concentration Point Unbundling“
und WDM für PON-Architekturen werden von BEREC als unwirtschaftlich bzw. technisch
noch nicht ausgereift betrachtet. TDM ist ebenfalls noch nicht massenmarktfähig für
Teilnehmeranschlüsse erprobt. Zumindest heute kann – vergleichbar zu der Entscheidung
der spanischen Regulierungsbehörde – ein Einbezug in den Markt TAL nicht erfolgen.
b) Zur Nachfrage nach Wholesale-Angeboten Dritter
Die Deutsche Telekom bleibt auf dem von ihr bereits beschrittenen Weg, soweit wie möglich
Vorleistungen für Glasfaseranschlüsse (FTTH/FTTB) bei alternativen Anbietern einzukaufen,
die über eigene Glasfaser-Infrastruktur verfügen. Ein eigener Ausbau parallel zu diesen
Infrastrukturen ist nicht vorgesehen.
c) Zur Planung der Wholesale-Angebote Deutsche Telekom für FTTH
Zeitgleich mit dem Vermarktungsstart eines FTTH-basierten Endkundenangebotes ist der
Vermarktungsstart eines entsprechenden Vorleistungsangebotes vorgesehen. Das Angebot
wird auf Basis eines Bitstromzugangs diskriminierungsfrei erfolgen. Die Deutsche Telekom
geht davon aus und fordert ein, dass alternative Investoren ebenfalls freiwillige Vorleistungen
am Markt anbieten und alle Anbieter im Markt, die Wholesale nachfragen, Zugang zu diesen
Vorleistungen bekommen, unabhängig von der Form der Unternehmensorganisation oder
Marktmacht. Ein symmetrischer Zugang zu allen FTTH-Netzen in allen Märkten ist aus Sicht
der Deutschen Telekom die einzige Möglichkeit, wirtschaftlich sinnvoll zum Nutzen der
Endkunden das größtmögliche Potenzial für FTTH-Endkundenangebote zu entfalten und so
den Zielen der Bundesregierung für den Breitbandausbau Deutschlands nahe zu kommen.
d) FTTH stellt allenfalls einen eigenen Markt dar
Unterstellt man den Einbezug von FTTH als relevante Größe in dem hier untersuchten Markt
4, so ist, wie oben dargelegt eine Abgrenzung eines gemeinsamen Marktes mit den
bisherigen Zugangsvarianten der TAL zu bezweifeln. Zum einen sieht die Deutsche Telekom
die Möglichkeiten, die Bandbreiten von bis zu 1 GBit/s produktseitig bieten als so
außergewöhnlich an, dass zumindest die Austauschbarkeit der Endkundenprodukte erst
dann beurteilt werden kann, wenn diese sich tatsächlich in signifikanter Größenordnung im
Markt befinden. Alles andere ist aus heutiger Sicht Spekulation.
Allerdings deutet sich schon heute an, dass sich mit Anschlussbandbreiten bis zu 1 GBit/s
ein völlig anderes Wettbewerbsumfeld entwickeln wird. Schließlich erreichen die TV-
Breitbandkabelnetzbetreiber, die als Teil des „klassischen“ Breitbandkabelmarktes gesehen
werden, derzeit maximal gut ein Viertel dieser Bandbreiten. Es ist davon auszugehen, dass
Bandbreiten für FTTH, die dem 30fachen der von ADSL2+ erreichten Bandbreiten
entsprechen, einen eigenen mit deutlich anderen Produkten agierenden Markt entwickeln
werden.
Darüber hinaus lässt sich auch heute schon sagen, dass die Wettbewerbsbedingungen für
FTTH und die für den „klassischen“ Breitbandmarkt heterogen sind.
Schließlich handelt es sich um eine Anschlussinfrastruktur, deren Ausbau sich gerade erst
im Aufbau befindet. Entsprechend sind Stand heute alle Anbieter von Glasfaseranschlüssen
(FTTH) zunächst „Newcomer“ auf diesem Markt. Einen etablierten Betreiber im Sinne eines
„Incumbent“ gibt es hier aufgrund fehlender Infrastruktur nicht. Die von einem Unternehmen
in der ersten Konsultation vertretene Meinung, dass es ein Unterschied sei, wenn das im
Markt 4 als marktbeherrschend klassifizierte Unternehmen einen Ausbau an Infrastruktur
plane oder Unternehmen, die dort nicht als marktbeherrschend eingestuft sind, ist
abzulehnen. Schließlich wird die Deutsche Telekom wie jedes andere Unternehmen
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Bonn, 30. Juni 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
12 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2207
Öffentliche Fassung
Glasfaseranschlüsse für Privatkunden völlig neu aufbauen, Leerrohre im
Verzweigerkabelnetz ebenso neu verlegen müssen wie Glasfaser-Inhouseverkabelung.
Es existiert für den Ausbau von Glasfaseranschlüssen daher keine Marktmacht, die auf
einen FTTH-Vorleistungsmarkt übertragen werden kann. Die Infrastruktur wird von allen
tätigen Unternehmen völlig neu errichtet
Im Gegensatz zur Deutschen Telekom wären dann aber eine Reihe von anderen
Unternehmen ebenfalls zu betrachten, die ihre Marktmacht auf einen Markt für
Glasfaseranschlussleitungen übertragen. Insofern wäre die Analyse der BNetzA
unvollständig. Es existieren Unternehmen, die einen Ausbau von FTTH-Infrastrukturen
planen, welche zwar nicht auf den Märkten der EU-Märkteempfehlung als
marktbeherrschend gelten, wohl aber bspw. im Energiesektor. Schließlich erwägen auch
Stadtwerke oder andere Energieversorgungsunternehmen den Ausbau von
Glasfaseranschlussinfrastrukturen. Ob hier Marktmacht aus dem Energie- in den
Telekommunikationssektor übertragen wird, bedarf einer genauen Untersuchung der
branchenübergreifend tätigen BNetzA. Schließlich ist der Empfehlungsumfang des Marktes 4
zunächst ein reiner Infrastrukturmarkt, in dem auch Energieversorger, Wasserwerke,
Verkehrsunternehmen u.ä. tätig sein können, die über eine Netzinfrastruktur mit
Kabelleitungen und Kabelkanalanlagen verfügen.
[..]
Dies dürfte sich auch bei den wenigen aufbauenden alternativen Teilnehmernetzbetreibern
beobachten lassen.
Die Marktbedingungen im Infrastrukturbereich sind damit völlig andere als für Angebote auf
Basis des „klassischen“ Kupferkabelnetzes. Betrachtet man die Gesamtheit der Anschlüsse
für die mittlere Zukunft, so ist festzustellen, dass für eine Komplettversorgung aller FTTH-
fähigen Endkunden eben nicht nur ein Anbieter über den überwiegenden Teil der Anschlüsse
verfügt, sondern der Markt sich auf eine Reihe von unterschiedlichen Anbietern verteilen
wird. Auch der Vorleistungsbezug von Glasfaseranschlüssen, wird sich daher stets auf
mehrere Anbieter stützen müssen. Auch insofern ist nicht nachvollziehbar, weshalb allein die
Deutsche Telekom als marktbeherrschend einzustufen sein soll.
Unterstellt man den Einbezug von FTTH als relevante Größe in dem hier untersuchten Markt
TAL, so sind die Wettbewerbsbedingungen für FTTH sind zu denen für den „klassischen“
TAL-Markt heterogen.
[..]
ist eine bundesweite Abgrenzung dieses eigenen Marktes für Glasfaseranschlussleitungen
nicht denkbar. Dies unterscheidet die Wettbewerbsbedingungen für FTTH-Infrastruktur klar
von denen der kupferbasierten Netze
[..]
Die Ausbaugebiete für Glasfaseranschlüsse aber werden keinen zusammenhängenden
Raum darstellen, sondern sich als voneinander entfernte Regionen entwickeln.
Außerdem wird es keinen Anbieter geben, der in allen Regionen präsent ist. Vielmehr
werden in den einzelnen Regionen jeweils andere Anbieter von Glasfaseranschlüssen auf
Endkundenebene tätig sein. Auf Wholesale-Ebene gibt es für Glasfaseranschlüsse einen
entscheidenden Unterschied zur Kupferinfrastruktur: Während bei Kupferinfrastruktur
bundesweit Endkundendiensteanbieter zu einem überwiegenden Teil auf die TAL-
Infrastruktur der Deutschen Telekom zurückgreifen, werden die Eigentumsverhältnisse bei
Glasfaseranschlüssen regional sehr unterschiedlich sein. In jeder Region des
Glasfaserausbaus wird es einen oder mehrere Eigentümer von Glasfaseranschlüssen
geben.
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Bonn, 30. Juni 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2208 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 12 2010
Öffentliche Fassung
Fazit
Aus Sicht der Deutschen Telekom ist der Einbezug von FTTH in den hier untersuchten Markt
4 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
[..]
Deren Ausbau hat die BNetzA als so unwesentlich klassifiziert, dass er auch im vorliegenden
Entwurf alleine für sich genommen keinen Einbezug rechtfertigen würde4.
[..]
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie sich die Nachfrage nach FTTH-Anschlüssen
entwickelt. Die Deutsche Telekom wird nur maximal bis zu 10 % der Festnetzhaushalte mit
FTTH ausbauen, wenn sich eine entsprechende Nachfrage einstellt.
[..]
Die BNetzA kann ohne weiteres innerhalb des Marktanalysezyklus eine solche Überprüfung
vornehmen und entsprechende Änderungen der Marktuntersuchung vornehmen. Dies sieht
das TKG im Hinblick auf signifikante Marktentwicklungen ausdrücklich vor.
Selbst wenn man eine Relevanz aus heutiger Sicht unterstellen würde, so ist FTTH
zumindest im Vorleistungsbereich vor allem aufgrund der Streuung der vorhandenen
Anschlüsse über mehrere Anbieter und den damit einhergehenden heterogenen
Wettbewerbsbedingungen zwischen dem „klassischen“ Zugangsmarkt für die
Teilnehmeranschlussleitung und dem für glasfaserbasierte FTTH-Anschlüsse als eigener
Markt zu klassifizieren. Die Abgrenzung im Endkundenbereich als eigener Markt ist ebenfalls
naheliegend und bedarf näherer Untersuchung, sobald signifikante Endkundenangebote im
Markt vorhanden sind.
Aus diesen heterogenen Wettbewerbsverhältnissen zwischen Glasfaser- und
kupferbasierten Anschlüssen ist zumindest ein eigener Markt für FTTH abzugrenzen. Es
bedarf einer näheren Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse innerhalb dieser Regionen,
ob nicht auch eine Regionalisierung des Marktes für glasfaserbasierte Anschlussleitungen
zwingend erforderlich ist.
4
S. 46 des Entwurfs: „Dies ist bisher von der Bundesnetzagentur wegen der sehr geringen Verbreitung von
FTTHInfrastrukturen für Massenmarktanwendungen verneint worden. Die alternativen Teilnehmernetzbetreiber investieren
derzeit vorwiegend in FTTB bzw. haben entsprechende Vorhaben angekündigt. Massenmarkttaugliche FTTH-TALs gibt es
derzeit nur lokal sehr eng begrenzt und auch dort eher punktuell, z.B. in [B.u.G.], in [B.u.G.] oder in [B.u.G.].“
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Bonn, 30. Juni 2010
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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12 2010 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2209
Bonn, 30. Juni 2010
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2210 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 12 2010
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2212 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 12 2010
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