abl-22

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 176
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4202                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,            22 2010
                                             Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




       Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0

                                                                                abgedeckt durch
       § 15 Abs. 2 SigV
                                                                               Sicherheitsfunktion
       2. bei der Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur        Signatur validieren
       a) die Korrektheit der Signatur zuverlässig geprüft und zutreffend     s. Kap. 3.3.4
       angezeigt wird und
       b) eindeutig erkennbar wird, ob die nachgeprüften qualifizierten       s. Kap. 3.3.4.2
       Zertifikate im jeweiligen Zertifikat-Verzeichnis zum angegebenen
       Zeitpunkt vorhanden und nicht gesperrt waren.


                                                                                abgedeckt durch
       § 15 Abs. 4 SigV
                                                                               Sicherheitsfunktion
       Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen                     Manipulationen des
       Komponenten nach den Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer            Produkts erkennbar
       erkennbar werden.                                                      machen
                                                                              s. Kap. 3.3.6




   Herstellererklärung.rtf                                                          Seite 21 von 29



                                                                                                      Bonn, 24. November 2010
166

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     4203
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                        Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0



          5         Maßnahmen in der Einsatzumgebung

          5.1       Einrichtung der IT-Komponenten

                    Das Produkt darf ausschließlich innerhalb der im Folgenden beschriebenen Einsatz-
                    umgebung eingesetzt werden. Die allgemeinen IT-Komponenten werden immer
                    vorausgesetzt, die weiteren IT-Komponenten sind abhängig vom verwendeten
                    Signaturverfahren erforderlich.

          5.1.1     Allgemeine IT-Komponenten

                    Die Einsatzumgebung muss den folgenden Anforderungen in jedem Einsatzszenario
                    genügen.

          5.1.1.1   Hardware

                    PROZESSOR

                    Intel Pentium 1 GHz oder gleichwertiger Prozessor

                    FREIER HAUPTSPEICHER

                    Minimum 256 MB, empfohlen 512 MB

                    FREIER FESTPLATTENSPEICHER

                    Sign Live! CC: ca. 60 MB, zusätzlich 60 MB zum Entpacken der Installationsdateien
                    JRE: ca. 65 MB, zusätzlich 65 MB zum Entpacken der Installationsdateien

                    MONITORAUFLÖSUNG

                    Minimum 800 x 600, empfohlen 1024 x 768

          5.1.1.2   Betriebssystem

                    Als Betriebssystem wird eines der folgenden jeweils in der 32bit Version vorausgesetzt:
                    -      Windows Vista
                    -      Windows XP Home
                    -      Windows XP Professional
                    -      Windows XP Tablet PC Edition
                    -      Windows 2003 Server

          5.1.1.3   Java Runtime Environment (JRE)

                    Die Anwendung benötigt eine JVM Version 1.5 Ein Java Runtime Environment (JRE) ist
                    ausreichend. Wir empfehlen, den Installationsassistenten mit integrierter JRE zu
                    verwenden und das integrierte JRE zu installieren.
                    Der Installation Verifier benötigt einen Browser mit integrierter JVM Version 1.5 oder 1.6.




                    Herstellererklärung.rtf                                                            Seite 22 von 29



Bonn, 24. November 2010
167

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4204                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                 22 2010
                                               Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                     Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0

       5.1.2     Weitere IT-Komponenten

                 Abhängig vom verwendeten Signaturverfahren sind die folgenden IT-Komponenten
                 erforderlich. Ausschließlich die genannten Signaturverfahren erlauben die Erstellung von
                 QES.

       5.1.2.1   IT-Komponenten für das Signaturverfahren signIT smartcard CC

                 Bei Verwendung des Signaturverfahrens signIT smartcard CC muss die Einsatzumgebung
                 zusätzlich folgenden Anforderungen genügen:
                 -      Verwendet werden muss eine Signaturkarte gemäß Tabelle 3 Zusätzliche Produkte –
                        Signaturkarten. Der Benutzer muss die Auflagen der zugehörigen
                        Sicherheitsbestätigung/Herstellererklärung berücksichtigen.
                 -      Verwendet werden muss ein Kartenleser gemäß Tabelle 4 Zusätzliche Produkte -
                        Kartenleser. Der Benutzer muss die Auflagen der zugehörigen Sicherheits-
                        bestätigung/Herstellererklärung berücksichtigen.
                 Die IT-Komponente für das Signaturverfahren signIT smartcard CC ist im Produkt
                 enthalten. Enthaltene Funktionen werden über Lizenzschlüssel freigeschaltet.

       5.1.2.2   IT-Komponenten für das Signaturverfahren signIT signtrust CC

                 Bei Verwendung des Signaturverfahrens signIT signtrust CC muss die Einsatzumgebung
                 keinen weiteren Anforderungen genügen, da die benötigte Komponente Client API durch
                 den Sign Live! CC Installationsassistenten mitinstalliert wird und der Benutzer dessen
                 Integrität durch den Sign Live! CC Installation Verifier überprüfen kann.
                 Die IT-Komponente für das Signaturverfahren signIT signtrust CC ist im Produkt enthalten.
                 Enthaltene Funktionen werden über Lizenzschlüssel freigeschaltet.
                 Für Installation und Betrieb des Signaturservers sind die Maßnahmen in der Einsatzumge-
                 bung gemäß Sicherheitsbestätigung bzw. Herstellererklärung des Signaturservers zu
                 beachten.

       5.2       Anbindung an ein Netzwerk

                 Es wird vorausgesetzt, dass der Signaturrechner hinreichend gegen Bedrohungen durch
                 Zugriff über das Internet und Intranet abgeschottet ist.
                 Das Produkt darf nur in Verbindung mit einer Firewall an ein Netzwerk angeschlossen
                 werden, so dass Angriffe aus dem Intra- oder Internet erkannt und verhindert werden kön-
                 nen.
                 Das Produkt darf nur in Verbindung mit einem Virenscanner an ein Netzwerk angeschlos-
                 sen werden, so dass auf dem Signaturrechner installierte, bösartige Programme erkannt
                 werden können.

       5.3       Auslieferung und Installation

       5.3.1     Installationsassistenten

                 AUSLIEFERUNG

                 Die Installationsassistenten werden auf der intarsys Homepage zum Download angeboten
                 und per CD vom Hersteller selbst oder einem seiner Vertriebspartner ausgeliefert.
                 Die Installationsassistenten installieren alle für den Betrieb des Produktes notwendigen
                 Dateien. Lediglich der Installationsassistent Sign Live! CC ohne JRE beinhaltet keine JRE.
                 In diesem Fall muss der Benutzer selbst für die korrekte Installation der JRE sorgen.




                 Herstellererklärung.rtf                                                            Seite 23 von 29



                                                                                                             Bonn, 24. November 2010
168

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2010                                          – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     4205
                                                    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                    Herstellererklärung                           Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0

                    Das installierte Produkt umfasst die Administrator- und Benutzeranleitung in Form einer
                    Online-Dokumentation.
                    Ein Teil der in den Installationsassistenten enthaltenen Dateien wird zum besseren Zugriff
                    für den Benutzer zusätzlich losgelöst auf CD oder im Web angeboten. Dazu gehören:
                          -   readme (de/en)
                          -   releasenotes (en)
                          -   limitations (en)
                          -   EULA (de/en)

                    INSTALLATION

                    Der Benutzer installiert das Produkt gemäß dem in der mitgelieferten readme Datei
                    beschriebenen Verfahren. Es wird vorausgesetzt, dass der Benutzer entsprechende
                    Voraussetzungen zur Bedienung eines Rechners besitzt.
                    Zusätzlich sind die im Kapitel 5.4 genannten Auflagen zu berücksichtigen.

                    SICHERHEIT DER AUSLIEFERUNG

                    Die Installationsassistenten sind mit dem intarsys Code Signing Zertifikat (s. Kapitel 2.1)
                    signiert. Die Signatur ist mit Betriebssystemmitteln prüfbar.
                    Alle installierten Produktbestandteile sind mit dem intarsys Code Signing Zertifikat (s.
                    Kapitel 2.1) signiert. Die zugehörigen Hashwerte sind über einen hierarchisch
                    konstruierten Hashwert prüfbar. Dieser ist mit Hilfe der Installationsprüfroutine prüfbar.

                    ÜBERPRÜFUNG DER INTEGRITÄT DER INSTALLATIONSASSISTENTEN

                    Der Benutzer ist angehalten, die Integrität des zu verwendenden Installationsassistenten
                    vor Installation zu prüfen. Die readme Datei des Produktes beschreibt das Vorgehen
                    detailliert.

                    ÜBERPRÜFUNG DER INTEGRITÄT DES INSTALLIERTEN PRODUKTES

                    Der Benutzer ist angehalten, die Integrität der Installation mit Hilfe der Installationsprüf-
                    routine nach Installation, nach Nachinstallation und zusätzlich in regelmäßigen Abständen
                    zu prüfen. Die Online-Dokumentation des Produktes beschreibt das Vorgehen detailliert.

          5.3.2     Auslieferung und Installation im Wartungsfall

                    Im Wartungsfall erhält der Benutzer vom Hersteller eine ZIP-Datei oder einen Installations-
                    assistenten. Entweder kopiert er selbst oder der Installationsassistent die auszutauschen-
                    den Dateien in die bestehende Installation. Nach abgeschlossenem Update soll der Be-
                    nutzer in jedem Fall die Integrität der Installation prüfen wie unter Kapitel 5.3.1 beschrie-
                    ben.
                    Bei einem solchen Update verliert diese Herstellererklärung ihre Gültigkeit. Sie wird ersetzt
                    durch eine neue Herstellererklärung bzw. ergänzt durch einen Nachtrag.

          5.4       Auflagen für den Betrieb des Produktes

                    Das Produkt ist in einem geschützten Einsatzbereich 10 einzusetzen.


                    10
                       Definition gemäß dem von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Dokument „Ein-
                    heitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten“
                    Version 1.4 vom 19.07.2005.




                    Herstellererklärung.rtf                                                              Seite 24 von 29



Bonn, 24. November 2010
169

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4206                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                 22 2010
                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




               Herstellererklärung                        Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0

               Während des Betriebs sind die folgenden Auflagen für den sachgemäßen Einsatz zu
               beachten. Die allgemeinen Auflagen sind immer zu berücksichtigen, die weiteren nur bei
               Verwendung des entsprechenden Signaturverfahrens. Es muss eines der genannten
               Signaturverfahren eingesetzt werden. Andere mit dem Produkt verfügbare Signatur-
               verfahren sind für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen nicht geeignet.

       5.4.1   Allgemeine Auflagen

               Die folgenden Auflagen sind immer zu berücksichtigen:

               ZUGANGSKONTROLLE

               Der Benutzer hat die vollständige Kontrolle über die im Rechner befindlichen Speicher-
               medien.
               Es ist nicht möglich, über existierende Netzwerkverbindungen auf das Sign Live! CC -
               Installationsverzeichnis 11 , -Konfigurationsverzeichnis 12 oder Arbeitsverzeichnisse 13 der
               Anwendung zuzugreifen.
               Falls Sie ein Signaturverfahren ohne Benutzeroberfläche einsetzen, müssen Sie zusätzlich
               ausreichende Vorkehrungen treffen, die Arbeitsverzeichnisse der Anwendung gegen nicht
               autorisierte Manipulation zu schützen. Nur so sind Sie sicher, dass die zu signierenden
               Dateien zwischen kontrollierter Bereitstellung und Start des Signaturprozesses nicht
               unbemerkt manipuliert werden können.

               PERSONAL

               Benutzer und Administratoren der Anwendung müssen vertrauenswürdig sein. Sie kennen
               den Inhalt der zum Produkt gehörigen mit dem Produkt ausgelieferten Online-
               Dokumentation und berücksichtigen insbesondere die darin gegebenen
               Sicherheitshinweise. Andere Personen haben keinen Zugriff auf das System.

               ALGORITHMEN

               Benutzer und Administratoren der Anwendung sind angewiesen, mit Hilfe der
               Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur regelmäßig zu prüfen, ob die verwendeten
               Algorithmen noch sicher sind. Ist dies nicht der Fall, soll der entsprechende Algorithmus
               nicht mehr verwendet werden

               INTEGRITÄT DER INSTALLATION

               Der Benutzer ist angewiesen, die Integrität des installierten Produkts regelmäßig zu
               überprüfen (s. auch Kapitel 5.3.1 Überprüfung der Integrität des installierten Produktes).




               11
                  Das Installationsverzeichnis der Anwendung (<CABHOME>) ist das Verzeichnis, in das
               Sie Sign Live! CC installiert haben. Vorgabewert ist C:\Programme\SignLive CC <Version>.
               12
                 Das Konfigurationsverzeichnis der Anwendung (<CABCONFIG>) ist das Verzeichnis, in
               dem Sign Live! CC seine Konfigurationsdaten, Zertifikate und Sperrlisten ablegt.
               Vorgabewert ist
               C:\Dokumente und Einstellungen\<Benutzername>\.SignLiveCC_<Version>.
               13
                  Arbeitsverzeichnisse der Anwendung sind alle Verzeichnisse, in denen Dateien für
               Signatur- und Validierungsprozesse zur Verfügung gestellt und verarbeitet werden. In der
               Auslieferkonfiguration ist dies das Verzeichnis <CABHOME>\batch und alle zugehörigen
               Unterverzeichnisse.




               Herstellererklärung.rtf                                                           Seite 25 von 29



                                                                                                          Bonn, 24. November 2010
170

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2010                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     4207
                                                 Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                    Herstellererklärung                        Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0

                    SICHERHEIT DER KONFIGURATION

                    Das Produkt prüft selbständig seine Konfiguration und zeigt dem Benutzer in der
                    Statuszeile an, ob diese für einen sicheren Betrieb geeignet ist. Der Benutzer ist
                    angewiesen, das Ergebnis zu berücksichtigen und die Konfiguration entsprechend
                    anzupassen.
                    Durch die Gestaltung von readme Datei, Installationsassistent und Online-Dokumentation
                    wird der Anwender auf die Einhaltung der oben genannten Einsatzbedingungen
                    hingewiesen.

                    ERSTELLUNG EIGENER STAPELVERARBEITUNGSDEFINITIONEN

                    Die Installationsprüfroutine der Anwendung kann die vom Benutzer selbst erstellten
                    Stapelverarbeitungsdefinitionen nicht prüfen. Sobald der Benutzer solche verwendet, trägt
                    er selbst die Verantwortung für die korrekte Verwendung dieser und die Prüfung auf
                    Manipulationen.

                    VERWENDUNG API

                    Das API der Anwendung kann per Kommandozeile gestartet werden. Die korrekte
                    Erstellung der Aufrufe kann von der Anwendung nicht überwacht werden. Sobald der
                    Benutzer solche Aufrufe verwendet, trägt er selbst die Verantwortung für die korrekte
                    Erstellung dieser.

          5.4.2     Auflagen bei Verwendung des Signaturverfahrens signIT smartcard CC

                    Die folgenden Auflagen sind zu berücksichtigen, wenn das Signaturverfahren signIT
                    smartcard CC verwendet wird:

                    AUFLAGEN DER DRITTPRODUKTE

                    Die durch Kartenleser und Signaturkarte gegebenen Auflagen sind zu berücksichtigen.

                    UMGANG MIT DER SIGNATURKARTE

                    Die PIN für die Verwendung der Signaturkarte ist unbedingt vertraulich zu behandeln.

          5.4.3     Auflagen bei Verwendung des Signaturverfahrens signIT signtrust CC

                    Die folgenden Auflagen sind zu berücksichtigen, wenn das Signaturverfahren signIT
                    signtrust CC verwendet wird:

                    VERFÜGBARKEIT DES SIGNTRUST SIGNATUR-SERVERS 4.0

                    Stellen Sie sicher, dass der SIGNTRUST Signatur-Server 4.0 per Intra- oder Internet zur
                    Verfügung steht. Wenn Sie den Signatur-Server über den Signaturdienst SIGNTRUST
                    NET verwenden, nennt Ihnen die Deutsche Post Com GmbH die zu verwendenden
                    Zugangsdaten.

                    KONFIGURATION DES SIGNATUR-SERVERS

                    Stellen Sie sicher, dass der Signatur-Server entsprechend der für das Produkt geltenden
                    Vorgaben konfiguriert ist. Wenn Sie den Signatur-Server über den Signaturdienst
                    SIGNTRUST NET verwenden, ist die Deutsche Post Com GmbH dafür verantwortlich.

                    UMGANG MIT DEM ZUGANGSKENNWORT

                    Die Authentifizierungsdaten für die Anmeldung an der zentralen Server-Komponente sind
                    vertraulich zu behandeln.




                    Herstellererklärung.rtf                                                           Seite 26 von 29



Bonn, 24. November 2010
171

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4208                                    – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                 22 2010
                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




           Herstellererklärung                            Sign Live! CC 4.1.0           IS-SIGNLIVECC-4.1.0



       6   Algorithmen und zugehörige Parameter

           Das Produkt verwendet zum Erstellen und Prüfen qualifizierter Signaturen Hash- und
           Signatur-Algorithmen. Die folgenden Tabellen bezeichnen die verwendeten Algorithmen
           und geben an, bis wann diese Algorithmen laut Algorithmenkatalog der Bundesnetzagentur
           vom 06.01.2010 als sicher eingestuft werden.

                        Gültig bis                    Erzeugung QES              Prüfung QES
           abgelaufen                                                       SHA-1
           Ende 2010                           RIPEMD-160                        RIPEMD-160
           Ende 2015                           SHA-224                           SHA-224
                                                                                 SHA-1 14
                                                                                 RIPEMD-160 15
           Ende 2016                           SHA-256                           SHA-256
                                               SHA-384                           SHA-384
                                               SHA-512                           SHA-512
           Tabelle 6 Hash-Algorithmen und deren Eignung gemäß BNetzA

                        Gültig bis                    Erzeugung QES              Prüfung QES
           abgelaufen                                                 RSA n<1728 bit
                                                              DSA-Elliptische Kurven q<224 bit
           Ende 2015                           RSA n<1976 bit                    RSA n<1976 bit
                                               DSA-Elliptische Kurven            DSA-Elliptische Kurven
                                               q<250 bit                         q<250 bit
           Ende 2016                           RSA n<=1976 bit                   RSA n<=1976 bit
                                               DSA-Elliptische Kurven            DSA-Elliptische Kurven
                                               q≤250 bit                         q≤250 bit
           Tabelle 7 Signatur-Algorithmen und deren Eignung gemäß BNetzA

           RSA: Für die Gewährleistung eines langfristigen Sicherheitsniveaus wird grundsätzlich die
           Erhöhung auf 2048 Bit empfohlen.
           Der aktuell gültige Algorithmenkatalog sowie die jährlichen Aktualisierungen veröffentlicht
           die Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de .




           14
                gültig nur für die Prüfung qualifizierter Zertifikate
           15
                gültig nur für die Prüfung qualifizierter Zertifikate




           Herstellererklärung.rtf                                                              Seite 27 von 29



                                                                                                         Bonn, 24. November 2010
172

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     4209
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                        Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0



          7         Gültigkeit der Herstellererklärung

                    Diese Herstellererklärung ist gültig
                    -      bis zum Widerruf durch den Hersteller oder
                    -      bis zum Widerruf durch die nach § 3 SigG zuständigen Behörde
                    -      längstens bis zum 31.12.2016, weil zu diesem Termin alle von dem Produkt für die
                           Erstellung einer QES verwendeter Algorithmen für diesen Zweck nicht mehr geeignet
                           sind.
                    Die Online-Dokumentation weist den Benutzer darauf hin, den aktuellen Status der
                    Gültigkeit der Algorithmen mit Hilfe der Veröffentlichungen der zuständigen Behörde
                    (Bundesnetzagentur, Referat Qualifizierte Elektronische Signatur) zu prüfen und bei Ablauf
                    der Vertrauenswürdigkeit eines verwendeten Algorithmus diesen nicht mehr für qualifizierte
                    elektronische Signaturen einzusetzen.




                    Herstellererklärung.rtf                                                            Seite 28 von 29



Bonn, 24. November 2010
173

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4210                                 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                 22 2010
                                        Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




           Herstellererklärung                        Sign Live! CC 4.1.0            IS-SIGNLIVECC-4.1.0



       8   Zusatzdokumentation

           Folgende Bestandteile der Herstellererklärung sind aus dem Veröffentlichungstext ausge-
           gliedert und bei der zuständigen Behörde hinterlegt.
               1. Entwicklungsrichtlinien (Process Guide Version 1.3, 52 Seiten, 11.10.2007)
               2. Testbeschreibung (Testing Guide Version 1.4, 48 Seiten, 29.08.2008)
               3. Testfall Definitionen zu der erklärten Version
                  insgesamt 4 Testfall Definitionen für
                  Sign Live! CC Windows XP Professional (1)
                  Sign Live! CC Windows Vista (1)
                  Sign Live! CC Windows 2003 Server
                  - jeweils für die Client Betriebssysteme Windows Vista (1), Windows XP
                  Professional(1)
               4. Testergebnisse zu der erklärten Version
                  jeweils eine Testergebnistabelle je Testfall Definition
                  Erstellung: Mai 2009
           Das Benutzer- und Administratorhandbuch wird als Online Dokumentation mit dem Produkt
           ausgeliefert.
           Die in Kapitel 2.3 aufgeführten Drittprodukte sind Gegenstand der Testspezifikationen und
           während des Produkttests erfolgreich getestet worden.
           Das zu meldende Produkt Sign Live! CC 4.1.0 ist nicht sicherheitsbestätigt, basiert jedoch
           auf dem nach den Common Criteria zertifizierten und vom Bundesamt für Sicherheit in der
           Informationstechnik sicherheitsbestätigten Produkt Sign Live! CC 3.2.3. Der Hersteller
           bestätigt, dass das zu meldende Produkt unter Einhaltung der gleichen Entwicklungsricht-
           linien produziert wird, wie das sicherheitsbestätigte Produkt. Die berücksichtigten
           Entwicklungsrichtlinien sind als Zusatzdokumentation eingereicht.




           Ende der Herstellererklärung




           Herstellererklärung.rtf                                                           Seite 29 von 29



                                                                                                      Bonn, 24. November 2010
174


                                            
                                                
                                                175
                                            
                                        

Zur nächsten Seite