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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   3.4.4 Unterstützte Signaturformate
   Geprüft werden können qualifiziert signierte Dateien folgender Formate:
      PKCS#7:
       "signedData" gemäß RFC 2630,
       "signedData" mit "multipart-signed"-Content gemäß RFC 2633
      PDF-embedded Signatur:
       PKCS#7-konforme Signatur entsprechend Adobe-Reference 1.6
      XML-Signatur:
       XML-DSIG gemäß W3C Recommendation vom 12.02.2002 – RFC 3275,
       XAdES gemäß W3C Note vom 20.02.2003
      EDI / AUTACK-Signatur
       Signatur entsprechend ISO 9735-5 bzw. ISO 9735-6
      EDI / Ideal Message Schweiz


   3.5 Einbindung von qualifizierten Zeitstempeln
   Zur Erzeugung von qualifizierten Zeitstempeln unterstützt digiSeal office pro 250 die Ansprache der
   Zeitstempelserver von Zertifizierungsdiensteanbietern.
      Zeitstempelunterstützung gemäß IETF RFC 3161 Time-Stamp Protocol (TSP)
      Unterstützung von Zeitstempeln mit SSL-Authetifikation (z.B.: D-TRUST Zeitstempel)
      Unterstützung von Zeitstempeln mit HTTP-Authentifikation (z.B.: T-TeleSec-Zeitstempel)
   Die Erzeugung von qualifizierten Zeitstempeln findet nicht durch digiSeal office pro 250 direkt statt.
   Diese führt lediglich vorbereitende und abschließende Maßnahmen zur Erstellung eines qualifizierten
   Zeitstempel durch einen Zeitstempelserver eines Zertifizierungsdiensteanbieters durch.
   Hierfür werden durch digiSeal office pro 250 die folgenden Hashfunktionen unterstützt:
      SHA-224
      SHA-256
      SHA-384
      SHA-512


   3.6 Aufbau der Teil-Signaturanwendungskomponente digiSeal office pro 250
   Die Teil-Signaturanwendungskomponente digiSeal office pro 250 ist modular aufgebaut und besteht
   aus den folgenden Komponenten:
      digiSeal.exe
      digiSeal smart service.exe
      digiSeal smart service configurator.exe
      secryptCardManager.exe
      secryptCardManager.dll
      dsShellExt.dll
      dsAddIn.dll
      dsComPipe.exe
      dsppnt.dll
      uninstall digiSeal.exe


       Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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            digiSealAPI.dll


         Diese Komponenten sind ausführbare Programme (executables) bzw. dynamisch geladene
         Bibliotheken (dynamic link libraries).


         3.6.1 Funktion der Komponente digiSeal.exe
         Die Komponente digiSeal.exe ist das Kernstück des Produktes digiSeal office pro 250 und stellt die
         folgenden Funktionalitäten zur Verfügung:
            Integritätsprüfung des Produktes beim Programmstart
            Sichere Anzeige der zu signierenden oder signierten Daten
            Hashwert-Berechnung nach den Algorithmen SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA-384, SHA-512
             und RIPEMD-160
            Erzeugung elektronischer Signaturen auf Basis von SSEE unter Verwendung eines
             Kartenlesegerätes
            Verifikation einer elektronischen Signatur, inklusive Prüfung der Zertifikatskette (u.a. Verwendung
             der Onlineprüfung via OCSP)
            Verwaltung von dynamischen Bibliotheken
            Kommunikation mit dem secryptCardManager.exe
            Bereitstellung eines Interfaces zu den Komponenten digiSealAPI.dll und dsAddIn.dll


         3.6.2 Funktion der Komponente digiSeal smart service.exe
         Die Komponente digiSeal smart service.exe verfügt über eine Benutzeroberfläche und stellt die
         folgenden Funktionalitäten zur Verfügung:
            Anzeigen von auf der SSEE gespeicherten Zertifikaten
            Initialisierung und Änderung der PIN sowie Entsperren der PIN durch PUK-Nachweis
            Konfiguration von Kartenlesegeräten
            Kommunikation zur Ansprache der SSEE und der Kartenlesegeräte über die
             secryptCardManager.exe (Dienst) bzw. die secryptCardManager.dll.


         3.6.3 Funktion der Komponente digiSeal smart service configurator.exe
         Die Komponente digiSeal smart service configurator.exe stellt die folgende Funktionalität zur
         Verfügung:
            Ansprache von Funktionen der digiSeal smart service.exe
            Überwachung und Visualisierung der Aktivitäten des Kartendienstes secryptCardManager.exe


         3.6.4 Funktion der Komponente secryptCardManager.exe
         Die Komponente secryptCardManager.exe stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
            digiSeal-Dienst für die Kartenlesegeräte- und SSEE-Ansprache.




             Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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   3.6.5 Funktion der Komponente secryptCardManager.dll
   Die Komponente secryptCardManager.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
      Ansprache von Kartenlesegeräten und SSEE.


   3.6.6 Funktion der Komponente dsShellExt.dll
   Die Komponente dsShellExt.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
      Ansprache von bestimmten digiSeal office pro 250-Funktionalitäten über das Kontextmenü


   3.6.7 Funktion der Komponente dsAddIn.dll
   Die Komponente dsAddIn.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
      Schaltfläche in den Produkten MS Word 97, 2000, 2002, 2003 und 2007


   3.6.8 Funktion der Komponente dsComPipe.exe
   Die Komponente dsComPipe.exe stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
      Umsetzung des virtuellen Druckers digiSeal


   3.6.9 Funktion der Komponente dsppnt.dll
   Die Komponente dsppnt.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
      Bereitstellung des virtuellen Druckerports für den virtuellen Drucker digiSeal für Windows NT4.0,
       Windows 2000, Windows XP und nachfolgende Windows Betriebssysteme


   3.6.10 Funktion der Komponente uninstall digiSeal.exe
   Die Komponente uninstall digiSeal.exe stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
      Deinstallation der Software digiSeal office pro 250


   3.6.11 Funktion der Komponente digiSealAPI.dll
   Die Komponente digiSealAPI.dll stellt die folgende Funktionalität zur Verfügung:
      API zur Ansprache der digiSeal office-Funktionalitäten über eine DLL mit C-Schnittstelle




       Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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         3.7 Abgrenzung
         Die folgenden Merkmale kann das Produkt digiSeal office pro 250 nicht leisten:
            Schutz des privaten Schlüssels
             Diese Funktion gewährleistet ausschließlich die sichere Signaturerstellungseinheit.
            Schutz der Signaturzertifikate auf der Signaturkarte
             Diese Funktion obliegt ausschließlich der sicheren Signaturerstellungseinheit.
            Sicherung der Integrität des CTAPI-Treibers
             digiSeal office pro 250 enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des CTAPI-Treibers
             des Kartenlesegeräteherstellers.
            Sicherung der Integrität des Betriebssystems (Systemumgebung)
             digiSeal office pro 250 enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des Betriebssystems
             (Systemumgebung). Die Sicherung der Integrität des Betriebssystems obliegt dem Anwender bzw.
             dem Systemadministrator. Sie müssen geeignete Maßnahmen treffen, um eine Bewahrung des
             Betriebssystems vor Beeinträchtigungen und Manipulationen sicherzustellen.
            Vertrauenswürdigkeit der die digiSeal office pro 250-API nutzenden Applikationen
             digiSeal office enthält keine Funktionen zur Prüfung und Sicherung der Vertrauenswürdigkeit von
             Applikationen, welche die API aufrufen.
            Sicherheit der kryptographischen Funktionen
             Das Produkt digiSeal office pro 250 benutzt Bibliotheken zur Erzeugung und Verifikation
             elektronischer Signaturen über das RSA Public Key Verfahren und unter Verwendung der Hash-
             Verfahren
             SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA-384, SHA-512 und RIPEMD-160. Der TOE (EVG) kann die
             Stärke der kryptografischen Mechanismen nicht garantieren und keine Aussagen über die Stärke
             der kryptografischen Funktionen postulieren.


         digiSeal office pro 250 dient zur Erstellung und Verifikation von elektronischen Signaturen. Dazu
         übernimmt digiSeal office pro 250 bei der Erstellung von elektronischen Signaturen folgende
         Teilaufgaben: Hashwertbildung, Kommunikation mit der SSEE zur Signierung eines Hashwertes
         (Bildung einer elektronischen Signatur), Verifikation des signierten Hashwertes (Signatur) und
         Speicherung der signierten Datei im gewünschten Signaturaustauschformat.
         Bei der Verifikation elektronischer Signaturen übernimmt digiSeal office pro 250 die folgenden
         Teilaufgaben: Prüfung der Dateisignatur, lokale Zertifikatsprüfung, Onlinezertifikatsprüfung unter
         Nutzung des OCSP-Protokolls und Erzeugung eines Prüfprotokolls.
         digiSeal office pro 250 kann die Protokollierung elektronischer Signaturvorgänge auf dem Rechner
         des Benutzers nicht verhindern.




             Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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   4. Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung
   4.1 Erfüllte Anforderungen
   Das Produkt digiSeal office pro 250 erfüllt die nachfolgend aufgeführten Anforderungen des SigG:



       Referenz                       Gesetzestext                             Bemerkungen

       § 17 Abs. 2 Satz 1 SigG        Für die Darstellung zu                   Wird durch digiSeal office pro
                                      signierender Daten sind                  250 erfüllt.
                                      Signaturanwendungs-
                                                                               Siehe hierzu auch Kapitel "3.3 -
                                      komponenten erforderlich, die die
                                                                               Erzeugung qualifizierter
                                      Erzeugung einer qualifizierten
                                                                               elektronischer Signaturen" ff.
                                      elektronischen Signatur vorher
                                      eindeutig anzeigen und feststellen       Vor dem Nachweis der PIN
                                      lassen, auf welche Daten sich die        gegenüber der SSEE erfolgt die
                                      Signatur bezieht.                        Anzeige eines
                                                                               zusammenfassenden
                                                                               Signaturauftrages, in welchem
                                                                               dem Signaturschlüsselinhaber
                                                                               eindeutig angezeigt wird, mit
                                                                               welchem Zertifikat er für welche
                                                                               Dateien die SSEE aktiviert. Nach
                                                                               Bestätigung des
                                                                               Signaturauftrages erfolgt der
                                                                               Nachweis der PIN über ein
                                                                               Kartenlesegerät mit sicherer PIN-
                                                                               Eingabemöglichkeit gegenüber
                                                                               der SSEE.

       § 17 Abs. 2 Satz 2 SigG,       Für die Überprüfung signierter           Wird durch digiSeal office pro
                                      Daten sind Signaturanwendungs-           250 erfüllt.
                                      komponenten erforderlich, die
                                                                               Siehe hierzu auch Kapitel "3.4 -
                                      feststellen lassen,
                                                                               Prüfung qualifizierter
                                      1. auf welche Daten sich die             elektronischer Signaturen" ff.
                                      Signatur bezieht,
                                                                               Das Prüfergebnis wird dem
                                      2. ob die signierten Daten               Anwender eindeutig angezeigt.
                                      unverändert sind,                        Weiterhin wird zu jeder geprüften
                                                                               Datei von digiSeal office pro 250
                                      3. welchem Signaturschlüssel-
                                                                               eine Prüfdokumentation erstellt,
                                      Inhaber die Signatur zuzuordnen
                                                                               aus der alle geforderten Daten
                                      ist,
                                                                               ersichtlich sind.
                                      4. welche Inhalte das qualifizierte      Weitergehende Informationen zur
                                      Zertifikat, auf dem die Signatur         Prüfdokumentation sind im
                                      beruht, und zugehörige                   Kapitel "3.4.3 -
                                      qualifizierte Attribut-Zertifikate       Prüfdokumentation" ausführlich
                                      aufweisen und                            dargestellt.
                                      5. zu welchem Ergebnis die
                                      Nachprüfung von Zertifikaten nach
                                      § 5 Abs. 1 Satz 3 geführt hat.




          Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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                                     für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2010                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                   4139
                                                Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




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          Referenz                       Gesetzestext                             Bemerkungen

          § 17 Abs. 2 Satz 3 SigG,       Signaturanwendungskomponenten            Wird durch digiSeal office pro
                                         müssen nach Bedarf auch den              250 für Dateien im TIFF-
                                         Inhalt der zu signierenden oder          Dateiformat (schwarz-weiß,
                                         signierten Daten hinreichend             Graustufen) vollständig
                                         erkennen lassen.                         gewährleistest.
                                                                                  Für alle anderen Dateiformate
                                                                                  wird dies durch die
                                                                                  Einsatzumgebung des Nutzers
                                                                                  erfüllt.
                                                                                  Siehe hierzu auch Kapitel "3.3 -
                                                                                  Erzeugung qualifizierter
                                                                                  elektronischer Signaturen" ff.
                                                                                  Für Dateien im TIFF-Dateiformat
                                                                                  (schwarz-weiß, Graustufen)
                                                                                  erfolgt die Anzeige im Secure
                                                                                  Viewer. Für alle anderen
                                                                                  Dateiformate muss der Nutzer
                                                                                  durch technische und
                                                                                  organisatorische Maßnahmen
                                                                                  sicherstellen, dass Inhalte bei
                                                                                  Bedarf mit externen Programmen
                                                                                  angezeigt werden können.

          § 15 Abs. 2 Nr. 1 SigV,        Signaturanwendungskomponenten Wird durch digiSeal office pro
                                         nach § 17 Abs. 2 des              250 erfüllt.
                                         Signaturgesetzes müssen
                                                                           Siehe hierzu auch Kapitel "3.3.3 -
                                         gewährleisten, dass
                                                                           Absicherung des
                                         1. bei der Erzeugung einer        Signaturprozesses"
                                         qualifizierten elektronischen
                                                                           zu a) Die Identifikationsdaten
                                         Signatur
                                                                           (PIN) werden nur auf der SSEE
                                         a) die Identifikationsdaten nicht verwendet. Die Übergabe der
                                         preisgegeben und diese nur auf    PIN gegenüber der SSEE erfolgt
                                         der jeweiligen sicheren           mittels Kartenlesegerät mit
                                         Signaturerstellungseinheit        sicherer PIN-Eingabemöglichkeit.
                                         gespeichert werden,
                                                                           zu b) Die Aktivierung der SSEE
                                         b) eine Signatur nur durch die    kann nur durch den
                                         berechtigt signierende Person     Signaturschlüsselinhaber
                                         erfolgt,                          erfolgen, da nur dieser im Besitz
                                                                           der PIN ist.
                                         c) die Erzeugung einer Signatur
                                         vorher eindeutig angezeigt wird   zu c) Die Erzeugung einer
                                         und (...)                         Signatur wird vor dem
                                                                           eigentlichen Signaturprozess
                                                                           dem Signaturschlüsselinhaber
                                                                           laufend angezeigt.




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4140                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                 22 2010
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       Referenz                      Gesetzestext                             Bemerkungen

       § 15 Abs. 2 Nr. 2 SigV und    (...) 2. bei der Prüfung einer           Wird durch digiSeal office pro
                                     qualifizierten elektronischen            250 erfüllt.
                                     Signatur
                                                                              Der Prüfprozess erfolgt wie in
                                     a) die Korrektheit der Signatur          Kapitel "3.4 - Prüfung
                                     zuverlässig geprüft und zutreffend       qualifizierter elektronischer
                                     angezeigt wird und                       Signaturen" ff. dokumentiert.
                                     b) eindeutig erkennbar wird, ob die
                                     nachgeprüften qualifizierten
                                     Zertifikate im jeweiligen Zertifikat-
                                     Verzeichnis zum angegebenen
                                     Zeitpunkt vorhanden und nicht
                                     gesperrt waren.

       § 15 Abs. 4 SigV.             Signaturanwendungskomponenten Wird durch digiSeal office pro
                                     nach § 17 Abs. 2 des          250 erfüllt.
                                     Signaturgesetzes müssen
                                                                   Die Sicherung der
                                     gewährleisten, dass (...)
                                                                   Signaturanwendungskomponente
                                     3. Sicherheitstechnische      erfolgt wie im Kapitel "3.2.4 -
                                     Veränderungen an technischen  Integritätsprüfung" beschrieben.
                                     Komponenten nach den Absätzen
                                     1 bis 3 müssen für den Nutzer
                                     erkennbar werden.
   Tabelle 6: Erfüllte gesetzliche Anforderungen




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         4.2 Anforderungen an das Produkt bzgl. schwach werdender Algorithmen und qualifizierter
             Zeitstempel 6
         Signaturanwendungskomponenten i. S. v. § 2 Nr. 11 b SigG müssen auch dann eine zuverlässige
         Prüfung und zutreffende Anzeige des Ergebnisses gem. § 15 Abs. 2 Nr. 2a SigV gewährleisten, wenn
         die geprüfte Signatur auf einem Algorithmus oder Parameter beruht, der als nicht mehr geeignet und
         damit als nicht mehr hinreichend zuverlässig eingestuft ist, oder wenn ein qualifizierter Zeitstempel
         vorliegt.
         Das Produkt digiSeal office pro 250 erfüllt die Anforderungen an schwach werdende Algorithmen und
         qualifizierte Zeitstempel wie folgt:

             Anforderung                                          Erfüllung durch digiSeal office pro 250

             a) Abgelaufene Algorithmen:                          Die Anforderung wird durch digiSeal office pro
                                                                  250 vollständig erfüllt.
             Die Prüfung einer Signatur durch eine
             Signaturanwendungskomponente (SAK) für               digiSeal office pro 250 prüft die Gültigkeit der
             qualifizierte elektronische Signaturen i.S.v. § 2    Signatur zum Signaturzeitpunkt und zeigt dieses
             Nr. 11b SigG muss bei abgelaufenen                   Prüfergebnis dem Nutzer eindeutig an. Darüber
             Algorithmen für den Nutzer deutlich anzeigen,        hinaus trifft digiSeal office pro 250 Aussagen zur
             dass die geprüfte Signatur mit einem                 Gültigkeit der verwendeten kryptographischen
             Algorithmus erzeugt wurde, der nicht mehr dem        Algorithmen zum Signaturzeitpunkt und zum
             Stand der Wissenschaft und Technik entspricht,       Prüfzeitpunkt.
             und sie somit einen verminderten Beweiswert
                                                                  Eine Zusammenfassung des Prüfprozesses
             hinsichtlich der Authentizität und Integrität des
                                                                  einschließlich der verwendeten
             verbundenen Dokuments gegenüber dem
                                                                  kryptographischen Algorithmen und deren
             Signaturzeitpunkt besitzt. Weiter sollte der
                                                                  Gültigkeitsdauer erhält der Anwender der Teil-
             Zeitpunkt, zu dem der Algorithmus seine
                                                                  SAK in der Prüfdokumentation.
             Eignung verloren hat, zutreffend angezeigt
             werden.                                              Es erfolgen keine unspezifischen Aussagen zu
                                                                  abgelaufenen Algorithmen.
             Unspezifische Aussagen zu abgelaufene
             Algorithmen sind nicht zulässig.

             b) Nicht implementierte Algorithmen:                 Die Anforderung wird durch digiSeal office pro
                                                                  250 vollständig erfüllt.
             Ist bei der Prüfung einer Signatur ein
             Algorithmus zu verwenden, der in der                 Der Anwender der Teil-SAK erhält bei nicht
             Verifikationskomponente der SAK nicht                unterstützten kryptographischen Funktionen
             implementiert ist, so muss dies dem Nutzer           eine eindeutige Auskunft, weshalb keine
             zutreffend angezeigt werden.                         vollständige Signaturprüfung durchgeführt
                                                                  werden konnte.
             Unspezifische Aussagen zu nicht
             implementierten Algorithmen sind nicht zulässig      Es erfolgen keine unspezifischen Aussagen zu
                                                                  nicht implementierten Algorithmen.




         6
             (vgl. FAQ 28 unter: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/SharedDocs/FAQs/DE/BNetzA/QES/
             28PruefungESignaturen.html?nn=75924)


                Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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Bonn, 24. November 2010
105

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4142                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,              22 2010
                                             Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




   DECLMAN-026-DSOP250-3.3_v1.1



       Anforderung                                           Erfüllung durch digiSeal office pro 250

       c) Qualifizierte Zeitstempel:                         Die Anforderung wird durch digiSeal office pro
                                                             250 vollständig erfüllt.
       Tragen Daten eine qualifizierte Signatur, bei
       deren Verifikation zu erkennen ist, dass der          Von digiSeal office pro 250 erzeugte qualifizierte
       Signaturprüfschlüssel zu einem Zeitstempel-           Zeitstempel werden vollständig geprüft und das
       Zertifikat gehört, so ist dies dem Nutzer             Prüfergebnis einschließlich Zeitstempelzeitpunkt
       zutreffend anzuzeigen. Der Zeitpunkt, der im          korrekt dem Anwender angezeigt. Das
       qualifizierten Zeitstempel enthalten ist, ist dem     Prüfergebnis wird auch im Prüfprotokoll
       Nutzer ebenfalls darzulegen.                          dokumentiert. Es kann nicht garantiert werden,
                                                             dass qualifizierte Zeitstempel, die mit Teil-SAKs
       Solange kein standardisiertes Verfahren für die
                                                             von Marktbegleitern erzeugt wurden, erkannt
       Einbindung von qualifizierten Zeitstempeln
                                                             und vollumfänglich geprüft werden.
       existiert, ist es ausreichend, wenn das Produkt
       seine selbst integrierten qualifizierten              Es erfolgen keine unspezifischen Aussagen im
       Zeitstempel auswerten kann. Qualifizierte             Rahmen des Prüfprozesses von digiSeal office
       Zeitstempel, die aus Fremdprodukten und damit         pro 250 erzeugter qualifizierter Zeitstempel.
       in einer ev. proprietären Datenstruktur vorliegen,
       müssen nicht zwingend durch das Produkt
       ausgewertet werden.
       Unspezifische Aussagen zu qualifizierten
       Zeitstempeln sind nicht zulässig.
   Tabelle 7: Anforderungen bei schwach werdenden Algorithmen


   Bei der Signaturverifikation werden Signatur- und Hashalgorithmus auf Ihre Eignung hin überprüft.
   Sollte ein Algorithmus verwendet worden sein, dessen Eignung bei Signaturerzeugung bereits
   abgelaufen war, so wird dem Benutzer angezeigt, dass die verwendeten Algorithmen zum
   Signaturzeitpunkt ungeeignet waren. Sollte ein Algorithmus nach der Signaturerzeugung abgelaufen
   sein, so wird dem Benutzer angezeigt, dass die verwendeten Algorithmen zum Verifikationszeitpunkt
   ungeeignet waren. Die gleiche Eignungsprüfung erfolgt analog mit Zeitstempelsignaturen. Ferner
   erhält der Benutzer in der Prüfdokumentation jeder Signatur eine klare Übersicht der verwendeten
   kryptographischen Algorithmen sowie deren Eignung bzw. Gültigkeitsdauer (sowohl bei noch
   geeigneten sowie bei bereits abgelaufenen Algorithmen).


   Die Sicherheit einer qualifizierten elektronischen Signatur hängt primär von der Stärke der zugrunde
   liegenden Algorithmen und zugehörigen Parameter, die zur Erzeugung von Signaturschlüsseln, zum
   Hashen zu signierender Daten oder zur Erzeugung und Prüfung qualifizierter elektronischer
   Signaturen ab. Daher wird die Eignung dieser Algorithmen regelmäßig nach dem jeweils aktuellen
   Stand der Wissenschaft und Technik neu bestimmt. Hieraus folgt, dass derzeit gültige Algorithmen in
   Zukunft als nicht mehr hinreichend sicher betrachtet werden können und daher nicht mehr zur
   Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen verwendet werden dürfen (vgl. SHA-1). Somit ist es
   notwendig, Updates bzgl. der Gültigkeit von Signatur- und Hashalgorithmen der
   Signaturanwendungskomponente bekannt zu machen. Infolgedessen wird der jeweils aktuelle
   Algorithmenkatalog (siehe Kapitel "6 - Algorithmen und zugehörige Parameter") über das Software-
   Update verteilt.




          Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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106

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2010                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,              4143
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




         DECLMAN-026-DSOP250-3.3_v1.1


         5. Maßnahmen in der Einsatzumgebung
         5.1 Einrichtung der IT-Komponenten
         Vorgesehen ist für den Einsatz von digiSeal office pro 250 ein Personalcomputer mit folgenden
         Minimalanforderungen:
              Personalcomputer:
               IBM-kompatibel ab Pentium 4 / 2 GHz
              Arbeitsspeicher:
               mindestens 2 GB RAM
              Festplattenspeicher:
               ausreichend freier Festplattenspeicher (mindestens 250 MB - abhängig vom Speicherort der zu
               signierenden und signierten Daten)
              CD-ROM-Laufwerk für die Installation
              Betriebssystem:
               Windows NT SP 6a
               Windows 2000 SP4,
               Windows XP Home Edition SP3
               Windows XP Professional Edition SP3,
               Windows Vista SP2 und
               Windows 7
              Kartenlesegerät:
               Zur Gewährleistung der sicheren PIN-Eingabe wird der Einsatz eines der in Kapitel 3.3.1
               beschriebenen Lesegerätes empfohlen.
              Signaturkarte / Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE):
               Eine von einem ZDA ausgegebene SSEE (siehe Kapitel 3.3.1) ist zu verwenden.
              Netzverbindung:
               Notwendig für den Zugriff auf die OCSP- bzw. LDAP-Verzeichnisdienste des Trustcenter.


         Das Produkt digiSeal office pro 250 darf ausschließlich innerhalb der oben beschriebenen Hard- und
         Softwareausstattung und Konfiguration eingesetzt werden.


         5.1.1 Art des Einsatzbereiches
         Grundlage dieser Herstellererklärung ist der Einsatz von digiSeal office pro 250 in einem geschützten
         Einsatzbereich 7 : Für einen sicheren Betrieb ist es erforderlich, dass die Empfehlungen des
         Benutzerhandbuches eingehalten und die Anforderungen an die Einsatzumgebung beachtet werden.
         Dies setzt u.a. voraus, dass während des Betriebes von digiSeal office pro 250 keine unberechtigten
         Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Art und Weise der Signaturprozesse haben. Prinzipiell gilt,
         dass der Benutzer die Korrektheit sowie die Vertrauenswürdigkeit aller Komponenten des
         Betriebssystems und der sonstig installierten Softwareprodukte sicherstellt.
         Für den sicheren Einsatz von digiSeal office pro 250 und zur Verhinderung von erfolgreichen Angriffen
         mit den Zielen, dass
              digiSeal office pro 250 manipuliert wird,
              Daten signiert werden, die nicht signiert werden sollen,
              das Prüfergebnis der Signatur- bzw. Zertifikatsprüfung falsch angezeigt wird und


         7
             gemäß geschütztem Einsatzbereich (Regelfall/Standardlösung) der „Einheitlichen Spezifizierung der
             Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten“ der Bundesnetzagentur, Version 1.4,
             Stand 19.07.2005


               Herstellererklärung zu digiSeal office pro 250, Version 3.3, Version der Herstellererklärung 1.1
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