abl-24

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 60
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2010                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                              4321


neu geordnet. Die Marktüberwachung muss 2011 im Vorfeld der             Langfristige Weiterentwicklung von intelligenten technischen Kon-
nationalen gesetzlichen Umsetzung der Richtlinien, die Marktteil-       zepten zur flexiblen Frequenznutzung – Software Defined Radio
nehmer auf diese Neuerung vorbereiten. Da der Internethandel von        (SDR) und Cognitive Radio (CR)
elektrischen Geräten immer größeres Gewicht bekommt, muss ins-
besondere dieser Bereich besonders von der Marktüberwachung             Für die Weltfunkkonferenz 2012 ist auf Betreiben der Bundesnetz-
betrachtet werden.                                                      agentur in Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden der
                                                                        Thematik SDR und CR ein eigener Tagesordnungspunkt (AI 1.19)
                                                                        gewidmet. Die eigens dafür bei der Bundesnetzagentur eingerichte-
18. EMF-Monitoring der Bundesnetzagentur                               te nationale Vorbereitungsrunde kommt mit der Ausarbeitung der
                                                                        abgestimmten deutschen Haltung.
Die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur zur Information über
Schutzabstände von standortbescheinigungspflichtigen Funkanla-          Innerhalb von ETSI wird, nachdem in 2010 für SDR/CR relevante
gen und EMF- Messreihen ist funktional erweitert und noch bedie-        technische Konzepte und Anforderungen definiert worden sind, An-
nungsfreundlicher gestaltet worden.                                     fang 2011 mit der konkreten Standardisierungsarbeit begonnen.
                                                                        Die Bundesnetzagentur wird zusammen mit Industriepartnern tech-
In einem weiteren Schritt soll nun die EMF- Datenbank so ange-          nische Konzepte für eine flexible Spektrumsnutzung im Rahmen
passt werden, dass Messergebnisse über den gesamten Messbe-             von neu eingerichteten EU-Forschungsprojekten (Faramir3, OneFit4
reich von 9 KHz bis 3 GHz frequenzanteilig dargestellt werden           und Quasar5) entwickeln und die relevanten Forschungsergebnisse
können. Damit wird es zukünftig für den Bürger leichter möglich         in die Standardisierung (z. B. ETSI, ITU) einbringen.
sein, sich mit Hilfe der EMF- Datenbank einen Überblick über die
Zusammensetzung der örtlichen Immissionen von Funkanlagen zu            Interoperabilität im Bereich Rundfunkübertragung
verschaffen. In 2011 soll damit die EMF- Datenbank die Anforde-
rungen der INSPIRE Richtlinie (Infrastructure for Spatial Informati-    Interoperabilität der Rundfunkübertragung ist ein wichtiges Ziel der
on in Europe) vollständig erfüllen.                                     europäischen TK-Regulierung im Sinne des Verbrauchers. Stan-
                                                                        dards und Spezifikationen für digitale Fernsehempfangsgeräte sol-
                                                                        len auf der einen Seite einen Markt schaffen, der es dem Käufer
19. Standardisierungsaktivitäten      bei   ETSI,    3GPP,    CEN/     ermöglicht, Endgeräte zu erwerben, mit denen geschützte Rund-
     CENELEC, IEC, ISO und ITU                                          funk- und rundfunknahe Dienste unterschiedlicher Netzbetreiber
                                                                        und Diensteanbieter genutzt werden können. Auf der anderen Seite
Global Standard for International Mobile Telecommunications –           sollen solche Lösungen auch den Wettbewerb zwischen den übri-
IMT-Advanced                                                            gen Marktteilnehmern fördern. Eine Grundvoraussetzung für beides
                                                                        ist, dass unterschiedliche Zugangsberechtigungs- und Digitale
Im Rahmen des Evaluierungsprozesses der ITU für Standards der           Rechtemanagementsysteme (CA/DRM-Systeme) von diesen Gerä-
4. Mobilfunkgeneration wurden zwei technische Vorschläge für            ten unterstützt werden.
IMT-Advanced Ende 2010 angenommen. Das IMT Advanced Kon-
zept sieht Datenübertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100            Zusammen mit hochrangigen Vertretern aller unmittelbar Marktbe-
Mbit/s bei hoher und mittlerer Mobilität und bis zu 1 Gbit/s bei sta-   teiligten soll die Entwicklung geeigneter Standards für austausch-
tionärer Nutzung vor. Die paketorientierte Datenübertragung bietet      bare – insbesondere auch ladbare - CA/DRM-Systeme in den ein-
insbesondere für die Übertragung multimedialer Anwendungen ein          schlägigen Standardisierungsgremien forciert und in einem engen
Höchstmaß an Flexibilität. Inzwischen wird mit Hochdruck an der         zeitlichen Rahmen zum Erfolg geführt werden. Dies erfolgt im Rah-
Fertigstellung der technischen Spezifikationen bei 3GPP und IEEE        men des von der Bundesnetzagentur gegründeten „Aktionsbündnis
gearbeitet, die dann die Grundlage für die zu entwickelnden Geräte      verbraucherfreundliche Endgeräte für horizontale Märkte ‑ Aus-
bilden. Diese Arbeiten werden bis in das Jahr 2012 andauern.            tauschbare CA/DRM-Systeme“.

Zellularer öffentlichen Mobilfunk und Kurzstreckenfunk (SRD)            Intelligente Transportsysteme (ITS)

Für den Bereich des zellularen öffentlichen Mobilfunks setzt ETSI       Die Spezifikationen für Fahrzeug-zu-Fahrzeug- und Fahrzeug-zu-
die Standards der internationalen Standardisierungsorganisationen       Infrastrukturanwendungen bauen auf das European Profile Stan-
3GPP und IEEE in harmonisierte europäische Normen (ENs) um.             dard für ITS auf., Die Bundesnetzagentur unterstützt die internatio-
                                                                        nalen Standardisierungsaktivitäten für konkrete Applikationen auch
In technischer Hinsicht werden Weiterentwicklungen der Funk-            im Interesse der Deutschen Automobil- und Zulieferindustrie voran-
schnittstellen für UMTS sowie neue Funkschnittstellen für LTE           getrieben.
(Long Term Evolution) und mobile WiMAX in die ENs aufgenom-
men werden. Nach den aktuellen Planungen wird ETSI in 2011 für          Das im 5,9 GHz Bereich geplante System zeichnet sich dadurch
den zellularen öffentlichen Mobilfunk zwölf neue/aktualisierte Teile    aus, dass es nicht auf ein Netzwerk mit klassischen Basisstationen
für die fünfte Version der mehrteiligen EN 301 908 bereitstellen.       aufbaut, sondern durch lokale Stationen und mobile Einheiten, die
                                                                        sich unter anderem in den Fahrzeugen selbst befinden, intelligent
Auf Grund der rasant steigenden Anzahl von drahtlosen Kurzstre-         kommuniziert.
ckenanwendungen gibt es einen Mehrbedarf an entsprechendem
Spektrum. Hierbei müssen Techniken verwendet werden, die lang-          Durch das Mandat M/453 der Europäischen Kommission sind ge-
fristig eine störungsfreie Nutzung mit anderen Anwendungen in den       meinsame Aktivitäten zwischen CEN, CENELEC und ETSI bis
Frequenzbändern gewährleisten. Aufbauend auf entsprechende              2012 vorgegeben, um einen ganzen Satz an spezifischen Stan-
Versuchsmessungen im eigenen Messlabor Kolberg werden die Er-           dards zur Sicherstellung der Interoperabilität, zur Festlegung der
gebnisse in die Standardisierung bei ETSI für RFIDs und Kurzstre-       Kommunikationsarchitektur und zur Gewährleistung der Sicherheit
ckengeräte (SRDs) einfließen.                                           der Applikationen und Systeme zu erstellen. Dabei sind auch Ko-
                                                                        operationen mit amerikanischen und asiatischen Organisationen zu
In Verbindung mit dem EU-Standardisierungs­mandat M/441 zu
Smart Metering sind mehrere Standardisierungsaufgaben bei ETSI
für Kurzstrecken-Funkprotokolle,initiiert worden. Die Bundesnetz-       3   FARAMIR (Flexible and spectrum- Aware Radio Access through mea-
agentur unterstützt die Aktivitäten der deutschen SRD und Metering          surements and modelling in Cognitive Radio Systems) http://www.ict-fa-
Industrie mittels harmonisierter Normen einheitliche Protokolle und         ramir.eu/
Architekturen zu erreichen.
                                                                        4   OneFIT (Opportunistic networks and Cognitive Management Systems for
Die Bundesnetzagentur wird im jJahr 2011 wieder bei der Erstel-             Efficient Application Provision in the Future InterneT) http://83.212.238.249/
lung harmonisierter europäischer Normen durch ETSI mitwirken.
                                                                        5   Quasar (Quantitative Assessment of Secondary Spectrum Access) http://
                                                                            www.quasarspectrum.eu/



Bonn, 22. Dezember 2010
49

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4322                                    – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         24 2010


intensivieren. Die Federführung bei der Entwicklung und Standardi-       22. Technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen
sierung der ITS Infrastruktur liegt derzeit bei ETSI. Die Bundesnetz-
agentur hat in der für die digitale Luftschnittstelle zuständigen ETSI   Mit ihren Aufgaben bei der technischen Umsetzung von Überwa-
Arbeitsgruppe ITS WG 4 den Vorsitz übernommen.                           chungsmaßnahmen leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen
                                                                         Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Insbeson-
ITK-Gateway im Smart Meter                                               dere ist die nach § 110 Abs. 3 TKG zu erarbeitende Technische
                                                                         Richtlinie (TR TKÜV) eine wesentliche Grundlage für die Gestal-
Die Vielzahl vorhandener Standards und die divergierenden Inter-         tung der Überwachungstechnik durch die beteiligten Telekommuni-
essen der Energie- und der Telekommunikationsbranche haben               kationsunternehmen, Hersteller und Sicherheitsbehörden. Die
den breiten marktgetriebenen Einzug von Smart Metern beim End-           Richtlinie muss bei Bedarf an neue Telekommunikationstechnologi-
verbraucher bisher verhindert.                                           en angepasst werden.

Die Bundesnetzagentur unterstützt die nationalen und europäi-            Erkenntnisse aus einer durch die Bundesnetzagentur beauftragten
schen TK-Standardisierungsgremien bei der Erarbeitung bzw. Mo-           Studie zum VoIP-Marktsegment sowie der anschließenden Einbe-
difizierung von Normen und Regeln. Schwerpunkte aus ITK-Sicht            ziehung der mitwirkenden Unternehmen werden im Jahr 2011 bei
sind u. a.: Funktionalität und Modularität, offene Schnittstellen und    ETSI in die noch laufenden Standardisierungsmaßnahmen in die-
Standards, Interoperabitlität, Datensicherheit und –integrität, Netz-    sem Bereich einfließen.
integrität und und Verfügbarkeit.
                                                                         Die bereits in der aktuellen TR TKÜV 6.0 integrierten Bereiche des
Transparente Verfahren in Standardisierungsorganisationen                „Auskunftsersuchens über Verkehrsdaten“ und die „elektronische
                                                                         Übermittlung von Anordnungen zur Überwachung der Telekommu-
Im Mai 2010 legte die Kommission einen Entwurf der überarbeite-          nikation“ werden in einer im Jahr 2011 neu erscheinenden
ten „Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrags über      TR TKÜV 6.1 einer Optimierung unterzogen. Darüber hinaus wer-
die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über          den die bereits weitgehend in der Standardisierung getroffenen
horizontale Zusammenarbeit“ zur Kommentierung vor. Die Offenle-          Festlegungen für die neue Generation des Mobilfunks, Long Term
gung von Patenten vor Annahme eines Standards oder einer Spe-            Evolution (LTE), in die neue TR TKÜV 6.1 übernommen.
zifikation (sog. positive disclosure) sowie eine damit verbundene
Verpflichtungserklärung bezüglich nicht aufhebbarer FRAND (fair,
resonable & non-discriminatory) Lizenzbedingungen Marktakteuren          23. Außenstellenkonzept
und Standardisierungsorganisationen mehr Rechtssicherheit brin-
gen. Für die Mitarbeit der Bundesnetzagentur in Standardisierungs-       Der Bereich der Außenstellen der Bundesnetzagentur unterliegt
organisationen bedeutet das, aktiv darauf hinzuwirken, dass die          seit vielen Jahren einem stetigen Wandel. Durch die Übernahme
einschlägigen internen Regelwerke in den Organisationen den An-          zahlreicher, neuer gesetzlicher Aufgaben z.B. aus den Bereichen
forderungen der Leitlinien genügen.                                      Verfolgung von Rufnummernmissbrauch, Bekämpfung von Cold
                                                                         Calls und Registrierung von Photovoltaikanlagen war es immer
                                                                         wieder erforderlich, vorhandene Aufgaben zu verlagern und erfor-
20. TK-Standardisierung und Energieeffizienz                             derliche Personalkapazitäten möglichst an einem Standort für diese
                                                                         neuen Aufgaben bereitzustellen.
National, europäisch und international beschäftigen sich zahlreiche
Standardisierungsgremien mit dem Thema Energieeffizienz im TK-           Parallel hierzu wurde zur Abfederung der Personalabgänge im
Bereich. Die Bundesnetzagentur wird sich im Rahmen einer Studie          Prüf- und Meßdienst ein Konzept (PMD-Konzept) erarbeitet, um
an der Entwicklung eines Konzeptes zur Kategorisierung des TK-           den wachsenden technischen Anforderungen gerecht zu werden
Bereiches nach Energieeffizienzkriterien beteiligen, so dass ein         und mit Hilfe effizienterer Strukturen die vielfältigen, technischen
neutrales, modulares Bewertungsverfahren zur Erstellung einer            Aufgaben in der Fläche weiterhin bewältigen zu können.
Energiebilanz abgeleitet werden kann. Die Ergebnisse der Studie
sollen in Form eines Symposiums in der Bundesnetzagentur vorge-          Die Zielstruktur wurde in dem Außenstellenkonzept 2020 definiert
stellt werden.                                                           und das PMD-Komzept in dem Umsetzungskonzept zur Aufgaben-
                                                                         kritik für das Jahr 2015 übernommen. Ein wichtiger Bestandteil des
                                                                         PMD-Konzeptes ist die Konzentration der heutigen drei 24-Stunden
21. Technische Richtlinie für den Notruf                                 Meßstellen auf eine Meßstelle des Prüf- und Meßdienstes, das
                                                                         Dienstleistungszentrum 8 in Konstanz. Diese Konzentration soll
Die Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) vom März 2009           bereits im Jahr 2011 vollzogen werden.
konkretisiert die grundlegenden Anforderungen des § 108 TKG.
Damit wurde der Rahmen gegeben, um die technischen Einzelhei-            Für die anderen Maßnahmen der im Rahmen des Umsetzungskon-
ten in einer Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf)       zepts zur Aufgabenkritik festgelegten Ziele für 2015 muss Anfang
festzulegen. Der erste Entwurf der TR Notruf wurde im Oktober            2011 ein Terminplan erstellt und abgestimmt werden. Weitere
2010 zur Kommentierung durch die Telefondienstanbieter, Netzbe-          Strukturverbesserungen sind noch im Laufe des Jahres 2011 um-
treiber, Landesbehörden, Hersteller und Verbände veröffentlicht.         zusetzen.

Unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen soll die
erste Ausgabe der TR Notruf in Kraft gesetzt werden. Darin werden
u. a. die technischen Einzelheiten festgelegt zu den Notrufan-           B       Elektronische Signatur
schlüssen in ISDN-Technik (inklusive der Ersatzschaltung im Stö-
rungsfall), zu der Verkehrslenkung von Notrufen zu den zuständi-         Der am 01.November 2010 eingeführte neue Personalausweis
gen Leitstellen, sowie zu der Ermittlung und Übertragung der             (nPA) besitzt neben den Funktionen als Sichtausweis und Identifi-
Standortdaten insbesondere bei Notrufen aus dem Mobilfunknetz.           kationsdokument sowie einer auf einem Chip gespeicherten elek­
In einer dann folgenden Ausgabe der TR Notruf sollen erste Vorga-        tronische Authentisierungsfunktion (eID) zusätzlich eine technische
ben für Notrufanschlüsse in IP-Technologie gemacht werden und            Vorbereitung zur Nutzung für qualifizierte elektronische Signaturen.
- soweit erforderlich - technische Einzelheiten festgelegt werden zu     Die Einbindung in die Verfahren der deutschen Anbieter für qualifi-
dem Informationsaustausch zwischen Telefondienstanbietern und            zierte elektronische Signaturen und damit die zunehmende Verbrei-
Netzbetreibern für die Standortermittlung bei VoIP- basierten Notru-     tung in der Bevölkerung ist für das erste Quartal 2011 geplant.
fen. Außerdem ist die internationale Standardisierung in diesem          Mit der Realisierung dieses Großprojektes im Bereich qualifizierter
Bereich dahingehend zu beeinflussen, dass die rechtlichen Vorga-         elektronischer Signaturen werden nicht nur die Beratungsleistun-
ben sowie die Netzstrukturen in Deutschland angemessen berück-           gen der Bundesnetzagentur in Bezug auf Unternehmen und Bürger
sichtigt werden.                                                         im nächsten Jahr zunehmen, sondern es wird sich vielmehr auch



                                                                                                                  Bonn, 22. Dezember 2010
50

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2010                                 – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                   4323


die öffentliche Wahrnehmung der qualifizierten elektronischen Sig-       Bundesnetzagentur festzulegen, ob sämtliche Produkte in einem
natur grundsätzlich verändern.                                           Korb oder in mehreren Körben zusammenzufassen sind. Im Zu-
                                                                         sammenhang mit der Korbbildung ist festzulegen, ob und inwieweit
Im Bereich der rechtlichen Fortentwicklung der qualifizierten elekt-     hybride Briefprodukte in das Price-Cap-Verfahren einzubeziehen
ronischen Signatur wird es in 2011 durch das BMWi initiierte weit-       sind.
reichende Änderungen in SigG und SigV geben. An diesen Ände-
rungsvorhaben wirkt die Bundesnetzagentur beratend mit.                  Basierend auf den so festgelegten Körben soll im Rahmen der
                                                                         Maßgrößenbildung für jeden Korb neben der Preissteigerungsrate
Auf europäischer Ebene stellt sich weiterhin die Aufgabe, bei der        die erwartete Produktivitätsfortschrittsrate als wesentliche Determi-
technischen Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie         nante bestimmt werden. Diese kann entweder analytisch oder auf
(Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über               Grundlage einer Kostenmodellierung oder einer Vergleichsmarktbe-
Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006, Richtli-          trachtung hergeleitet werden. Da bei der Bestimmung der erwarte-
nie 2006/123/EG) mitzuwirken. Insbesondere relevant ist hierbei          ten Produktivitätsfortschrittsrate insbesondere auch auf das Ver-
die Umsetzung der EU-Kommissionsentscheidung 2009/767/EG,                hältnis des Ausgangsentgeltniveaus in dem für das Regime
welche die Erstellung, Führung und Veröffentlichung von vertrau-         maßgeblichen Basisjahr und den Kosten der effizienten Leistungs-
enswürdigen Listen der von den Mitgliedstaaten beaufsichtigten           bereitstellung abzustellen ist, müssen die korbbezogenen Kosten
bzw. akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter für alle Mitglied-    unter Effizienzgesichtpunkten ausgewertet und untersucht werden.
staaten verbindlich vorsieht. Für die Umsetzung zuständig ist die
Bundesnetzagentur, welche die entsprechenden Angaben der Ent-            Zu diesem Zweck müssen umfassende prozess- und produktbezo-
scheidung entsprechend in eine maschinen- und menschenlesbare            gene Kostenunterlagen und -auswertungen der Deutschen Post AG
Form einbindet und fortlaufend pflegt. Hierbei wird auch an der          (DP AG) gesichtet und bewertet werden. Dabei wird zu prüfen sein,
Fortentwicklung der technischen Anforderungen dieser Liste in den        ob zur Abschätzung von Rationalisierungspotentialen neben den
jeweiligen EU-Gremien mitgearbeitet. Auf europäischer Ebene ist          bereits durchgeführten Kostenbetrachtungen künftig auch internati-
außerdem seitens der EU-Kommission geplant, die europäische              onale Tarifvergleiche herangezogen werden können. Für diesen
Signaturrichtlinie 1999/93/EG zu überarbeiten. Hieran wird die Bun-      Fall sollen die erforderlichen Methoden und Kriterien für entspre-
desnetzagentur kommentierend mitwirken.                                  chende Price-Benchmarking-Betrachtungen erarbeitet werden.

Daneben müssen auch die europäischen Standardisierungen im               Durch die Vorgabe sachlich gerechtfertigter Produktivitätsfort-
Bereich der qualifizierten elektronischen Signatur fortgeführt und       schrittsraten (sog. X-Faktor) für die DP AG im Rahmen der Price-
begleitet werden. Um dies zu erreichen, engagiert sich die Bundes-       Cap-Regulierung wird insbesondere dem Effizienzgedanken Rech-
netzagentur in nationalen, europäischen und internationalen Gremi-       nung getragen. Dies hat zwar in den vergangenen Jahren zu einer
en. Schwerpunkt ist hierbei die Mitarbeit bei FESA (Forum of Euro-       stetigen Effizienzsteigerung des Unternehmens sowie zu stabilen
pean Supervisory Authorities for Electronic Signatures), wo seit         bzw. gesunkenen Preisniveau geführt, für Verbesserungen der
April 2010 im Vorstand mitgearbeitet wird, sowie bei ETSI / ESI          Service- und Versorgungsqualität war im Zuge von Rationalisie-
(European Telecommunications Standards Institute / Electronic Sig­       rungsmaßnahmen und Kosteneinsparungsprogrammen der DP AG
natures and Infrastructures).                                            hingegen eher wenig Raum.

Weiterhin werden Beratungsleistungen für den Aufbau von Signatu-         Vor diesem Hintergrund sollte das bisherige kostenbasierte Price-
rinfrastrukturen nach deutschem Vorbild für ausländische Regierun-       Cap-Regulierungs-Verfahren dahingehend erweitert und modifiziert
gen erbracht, insbesondere für EU-Aufnahmekandidaten sowie               werden, dass für das regulierte Unternehmen Anreize geschaffen
außereuropäische Staaten, die eine verstärkte Kooperation mit der        werden, seine Service- und Versorgungsqualität zu erhöhen. Im
EU anstreben.                                                            Rahmen eines kosten- und zugleich qualitätsbasierten Price-Cap-
                                                                         Verfahrens wäre die Entwicklung des regulierten Unternehmens
                                                                         unter Beachtung eines als wünschenswert anzusehenden Quali-
                                                                         tätsstandards abzuschätzen und als Zielgröße vorzugeben.
C       Post

Aus der Vielzahl der im Jahr 2011 anstehenden Tätigkeiten im Be-         2. Regulatorische Behandlung von Bündelprodukten, insbe-
reich der Postmarktregulierung sind die nachfolgenden Tätigkeiten            sondere Hybridpost
hervorzuheben.
                                                                         Die Bundesnetzagentur hält die Entwicklung von Grundsätzen zur
                                                                         Überprüfung von Bündelprodukten und vertraglichen Sondermodel-
1. Neues Price-Cap-Verfahren                                             len für notwendig, da die DP AG aufgrund sich verstärkenden Wett-
                                                                         bewerbsdrucks solche Angebote zunehmend am Markt offeriert.
Im Hinblick darauf, dass das bisherige Price-Cap-Regime zum
31.12.2011 ausläuft, stellt die Korb- und Maßgrößenbildung für die       Mit Blick auf postalische Dienstleistungen ist ein zunehmender
Entgeltgenehmigung auf der Grundlage des neuen Regimes einen             Trend zu Produkt- und Preisdifferenzierung zu verzeichnen. Im Zu-
wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit im Jahr 2011 dar.                 sammenhang mit integrierten logistischen Dienstleistungen werden
                                                                         verstärkt Bündelprodukte vermarktet. Hierbei werden von der
Das Price-Cap-Verfahren stellt ein effizientes Verfahren dar, um         DP AG Brief- und Paketbeförderungsleistungen mit kundenindividu-
einerseits eine unzulässige Quersubventionierung vom Monopol-            ellen Systemlösungen (Poststelle usw.) angeboten, welche sich
zum Wettbewerbsbereich zu verhindern. Es fördert damit einen             auch auf vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen erstrecken.
chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb. Zum anderen             Zu beobachten ist bei der DP AG außerdem eine Tendenz zur kun-
erhöht das Price-Cap-Verfahren die Preisflexibilität für das regulier-   denindividuellen und regionalisierten Tarifierung. Daher bedarf es
te Unternehmen und die Planungssicherheit für andere Marktteil-          einer weiteren Konkretisierung der im § 20 PostG verankerten Prü-
nehmer.                                                                  fungsmaßstäbe.

Im Rahmen dieses Verfahrens sollen zunächst die Price-Cap-Kör-           Dies gilt umso mehr, als Hybridprodukte ebenfalls Bündelprodukte
be definiert werden, auf deren Grundlage die Korbzuordnung und           durch die erforderliche Einbeziehung postvorbereitender Dienstleis-
-zusammensetzung erfolgt. Letzteres erfordert eine eingehende            tungen (Druck, Kuvertierung, Frankierung) darstellen. Die Be-
Untersuchung der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse auf den              schlusskammer wird deshalb insbesondere die Entwicklung des E-
Postdienstleistungsmärkten. Die Märkte sollen insbesondere unter         Postbriefs der DP AG beobachten. Neben den postvorbereitenden
dem Aspekt der Wettbewerbsintensität auf den relevanten Märkten          Dienstleistungen wird hier zusätzlich mit dem Onlinezugang gebün-
unter Berücksichtigung eines eventuell vorhandenen Substitutions-        delt. Im kommenden Jahr wird das „Konkurrenzprodukt De-Mail“ an
wettbewerbs untersucht werden. Ausgehend davon ist von der               den Markt gehen, das Unternehmen TNT Post Holding Deutsch-



Bonn, 22. Dezember 2010
51

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4324                                   – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         24 2010


land GmbH bietet zudem seit November 2010 ein eigenes Hybrid-                    zern, die offen und transparent im Einvernehmen mit der
produkt „print my post“ an. Auch andere Postdienstleister haben                  Kommission erfolgen sollten.
solche Hybridpostprodukte in ihrem Portfolio; es wird daher interes-
sant sein, die Marktentwicklung für diese Dienstleistungen zu beob-    Die Bundesnetzagentur wird aktiv in dieser Gruppe mitarbeiten und
achten.                                                                ihre gesamte Regulierungserfahrung einbringen, um zu der best-
                                                                       möglichen Erfüllung dieser Aufgaben beizutragen.

3. Postgeheimnis und Postdatenschutz bei hybriden Versand-            Die internationalen Aspekte der Arbeit der Bundesnetzagentur ge-
    formen                                                             winnen immer mehr an Bedeutung. Insbesondere auf europäischer
                                                                       Ebene führt die Gründung neuer Gremien in allen von der Bundes-
Der Postbereich erfährt aktuell einen grundlegenden strukturellen      netzagentur regulierten Sektoren zu einer verstärkten Zusammen-
Wandel und steht in Anbetracht einer zunehmenden elektronischen        arbeit der nationalen Regulierungsbehörden. Ein höheres Maß an
Substitution vor großen Herausforderungen. Die Postdienstleis-         Koordinierung der Regulierungstätigkeiten soll zur Verwirklichung
tungsunternehmen reagieren auf die damit verbundenen Heraus-           eines europäischen Binnenmarktes beitragen. Um Synergien so
forderungen mit der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistun-      gut wie möglich zu nutzen, müssen hierbei die einzelnen Regulie-
gen und bereiten zunehmend den Weg für den elektronischen              rungsbereiche übergreifend im Blick gehalten werden. Nur so kön-
Briefversand und für sog. Hybriddienstleistungen, d.h. eine Kombi-     nen Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede identifiziert und ein
nation aus elektronischem und physischem Versand.                      einheitliches Auftreten der BNetzA nach außen abgestimmt und
                                                                       nach innen koordiniert werden.
Diese Entwicklung entfaltet zunehmend auch Implikationen auf das
Postgeheimnis und den Postdatenschutz. Dabei wird die grund-
sätzliche Fragestellung aufgeworfen, welchem datenschutzrechtli-       D       Energie
chen Regelungsgehalt die sich am Markt entwickelten Produkte
und Dienstleistungen wie z.B. Hybrid- und Online-Brief unterfallen     Die Aufgaben der Bundesnetzagentur im Bereich der Energiemärk-
und welche datenschutzrechtlichen Vorgaben jeweils zu berück-          te werden sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Entgeltregulie-
sichtigen sind. In diesem Kontext ist beabsichtigt näher zu beleuch-   rung, Förderung eines notwendigen Netzausbaus, Verbesserung
ten, wie bei hybriden Versandformen das Briefgeheimnis und der         der Marktstrukturen zur Intensivierung des Wettbewerbs, Schaffung
Postdatenschutz sichergestellt werden können. Von besonderer           der Grundlagen für eine verstärkte europäische Integration der Net-
Relevanz wird hierbei die eingehende Untersuchung der so ge-           ze und der Energiehandelsmärkte sowie eine Verstärkung der Ein-
nannten Transformationsphase sein. Dabei handelt es sich um den        gliederung der erneuerbaren Energien in marktwirtschaftliche
Übergang zwischen elektronischem und physischem Medium im              Strukturen
Rahmen der angebotenen Dienstleistung („Medienbruch“).

In den Abstimmungsprozess unter Einbeziehung der entsprechen-          1. Entgeltregulierung
den Referate aus dem Bereich Post und dem Telekommunikations-
bereich sowie dem zuständigen Referat Z21 (Datenschutzbeauf-           Das Jahr 2011 wird in hohem Maße von Aufgaben der Entgeltregu-
tragter) und die rechtliche Analyse dieser Problematik sollen auch     lierung, insbesondere bei den Gasnetzen bestimmt werden. 2010
internationale Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen Ländern        war das Basisjahr für die zweite Regulierungsperiode der Gasnet-
wie z.B. Italien, Österreich oder der Schweiz mit einfließen, die      ze. Nach dem gedanklichen Konzept der Anreizregulierung durften
bereits über einen erheblichen Erfahrungsschatz bei der daten-         die Netzbetreiber alle Rationalisierungs- und Effizienzgewinne der
schutzrechtlichen Qualifikation der entsprechenden Dienstleistun-      ersten Regulierungsperiode behalten, damit ein starker Impuls für
gen und Produkte verfügen.                                             eine effizientere Bewirtschaftung der Netze gesetzt wird. Mit den
                                                                       Kosten des Basisjahres muss nun ermittelt werden, in welchem
                                                                       Umfang dieses Konzept aufgegangen ist. Die Kosten dieses Basis-
4. Mitwirkung in der neuen Gruppe europäischer Regulie-               jahres werden Basis der ab 2013 geltenden Erlösobergrenze sein
    rungsbehörden für Postdienste (ERG-P)                              und dann die Effizienzfortschritte der Netzbetreiber auch den Netz-
                                                                       nutzern zu Gute kommen lassen.
Diese Gruppe wurde mit Beschluss der Kommission vom 10. Au-
gust 20106 als Expertengruppe eingesetzt. Sie wird jedoch erst im      Kostenprüfung „Basisjahr“ im Gasbereich
Kalenderjahr 2011 operativ tätig werden, nachdem am 1. Dezem-
ber 2010 die Gründungsversammlung mit Verabschiedung der Ge-
                                                                       Die Bundesnetzagentur wird zu diesem Zwecke die Ermittlung der
schäftsordnung, Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter so-
                                                                       Ausgangsgrößen für die Festlegung der in der zweiten Regulie-
wie der Verabschiedung des ersten Arbeitsprogramms stattfindet.
                                                                       rungsperiode geltenden Erlösobergrenzen der Gas-Netzbetreiber
                                                                       im zweiten Halbjahr 2011 mittels einer umfassenden Kostenprüfung
Mitglieder der Gruppe sind die nationalen Regulierungsbehörden
                                                                       auf Grundlage der Daten des Basisjahres 2010 durchführen - es
im Bereich der Postdienste, also auch die Bundesnetzagentur.
                                                                       handelt sich dabei um die erste vollständige Kostenprüfung nach
                                                                       den Vorgaben der Gasnetzentgeltverordnung seit Beginn des An-
Die Gruppe hat folgende Aufgaben:
                                                                       reizregulierungsregimes. Die Prüfsystematik der Behörde wird sich
                                                                       gegenüber den letzten Kostenprüfungen nicht grundlegend ändern.
     •    Beratung und Unterstützung der Kommission bei der
                                                                       Allerdings sind in der Zwischenzeit erfolgte Änderungen des
          Konsolidierung des Binnenmarktes für Postdienste;
                                                                       Rechtsrahmens adäquat in die Prüfung zu überführen.
     •    Beratung und Unterstützung der Kommission bei allen
                                                                       Vorbereitungen Effizienzvergleiche
          Fragen im Zusammenhang mit den Postdiensten inner-
          halb ihrer Zuständigkeit;
                                                                       Mit den Daten für die Kostenprüfung sollen auch bereits die Struk-
                                                                       turdaten für den Effizienzvergleich per 30. Juni 2011 erhoben wer-
     •    Beratung und Unterstützung der Kommission in Bezug
                                                                       den. Eine Konsultation der zu erhebenden Daten und der entspre-
          auf die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste
                                                                       chenden Erhebungsbögen wurde für die Strukturdaten der
          und die konsequente Anwendung des Regelungsrah-
                                                                       Verteilernetzbetreiber bereits in 2010 durchgeführt. Hinsichtlich der
          mens für Postdienste in allen Mitgliedstaaten;
                                                                       Strukturdaten für Fernleitungsnetzbetreiber sowie auch der Kosten-
                                                                       daten für Verteiler- wie auch Fernleitungsnetzbetreiber wird eine
     •    Durchführung ausführlicher und frühzeitiger Konsultatio-
                                                                       Konsultation zu Inhalt und Umfang der Datenerhebung in 2011 er-
          nen mit Marktteilnehmern, Verbrauchern und Endnut-
                                                                       folgen. Die endgültig zu berücksichtigenden Kostenblöcke oder
                                                                       Aufwandsparameter sollten zum Ende des Jahres 2011 feststehen.
                                                                       In der Folge kann dann in 2012 der Effizienzvergleich durchgeführt
6    ABl C 217 vom 11.8.2010, S. 7.



                                                                                                                 Bonn, 22. Dezember 2010
52

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2010                                 – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                   4325


und im Weiteren die Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungs-        lanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der Netzgesellschaften.
periode für Gasnetzbetreiber beschieden werden.                          Während bei großen integrierten Unternehmen neben den Ab-
                                                                         schreibungen und Finanzierungskosten die Personalaufwendungen
Um im Jahr 2012 den Effizienzvergleich der Gasverteilernetzbetrei-       die größte Position darstellten, ist nun der sonstige betriebliche
ber durchführen und die individuellen Effizienzwerte ermitteln zu        Aufwand die größte Kostenposition, da sämtliche Verrechnungen
können, wird die Bundesnetzagentur im Jahr 2011 die gemäß §§             aus den Dienstleistungsverträgen im sonstigen betrieblichem Auf-
12 bis 14 ARegV benötigten Last-, Struktur- und Absatzdaten für          wand verbucht werden. Dies erfordert in Zukunft eine transparente-
das letzte im Jahr 2010 abgeschlossene Geschäftsjahr bei den             re, in welchen Aufgabenbereichen des Stromnetzbereiches auf-
Netzbetreibern erheben und auf Plausibilität überprüfen. Des Wei-        wandsgleiche Kosten – gegliedert nach den wesentlichen
teren werden bereits erste Vorarbeiten für die Strukturdatenerhe-        Geschäftsprozessen – im Geschäftsjahr anfallen. Die möglichen
bung bei den Verteilernetzbetreibern im Bereich Strom, welche im         Geschäftsprozesse sollen so beschrieben werden, dass sie eine
Jahr 2012 stattfinden soll, durchgeführt. Darüber hinaus wird die        Indikation der wesentlichen Kostentreiber geben.
Bundesnetzagentur im Jahr 2011 die erforderlichen Vorbereitungen
zur Durchführung der Effizienzvergleiche der Übertragungsnetzbe-
treiber und der Fernleitungsnetzbetreiber treffen.
                                                                         2. Netzausbau
Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen
                                                                         Der Ausbau der Netzinfrastruktur insbesondere im Strombereich
Zur Vorbereitung auf die im Jahr 2013 beginnende zweite Regulie-         und dort insbesondere im Bereich der Übertragungsnetze ist eine
rungsperiode im Gasbereich gehört auch die Festlegung einer an-          der herausragenden Aufgaben der kommenden Jahre. Davon zeu-
gemessenen Eigenkapitalverzinsung. Diese soll für Gasnetzbetrei-         gen nicht nur zahlreiche Studien und Konzepte wie die Dena-Netz-
ber noch im Jahr 2011 für die nächste Periode erfolgen. Aktuell gilt     studien, das Energiekonzept der Bundesregierung und die Mittei-
für Strom- und Gasnetzbetreiber ein Zinssatz von 9,29% für Neu-          lung der Kommission über ein integriertes europäisches Energienetz
anlagen. Da die erste Periode im Gasbereich lediglich vier Jahr          vom 17.11.2010. Dies spiegelt sich auch in der täglichen Arbeit der
dauert, muss die Festlegung für die zweite Regulierungsperiode im        Bundesnetzagentur als Vermittler und Informationsgeber bei Lei-
Gasbereich früher erfolgen als im Strombereich.“                         tungsbauvorhaben und bei der Genehmigung zahlreicher Investiti-
                                                                         onsbudgets. Besondere Schwerpunkte im Jahre 2011 werden in
Sonderentgelte zwecks Vermeidung von Direktleitungsbau                   diesem Zusammenhang folgende Aufgaben sein:

Im Kontext der Entgeltregulierung der Gasnetze wird sich die Bun-        Netzausbaupläne
desnetzagentur auch den Sonderentgelten widmen. § 20 Abs. 2
GasNEV sieht zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus (i. d. R.           Das in das EnWG umzusetzende Dritte Binnenmarktpaket sieht
Anschluss an das vorgelagerte Netz) die Möglichkeit der Gewäh-           vor, dass die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber ab dem
rung eines Sonderentgeltes seitens des betroffenen Netzbetreibers        Jahr 2012 jährlich einen sog. 10-Jahres-Netzentwicklungsplan vor-
vor. Diese Entgelte wurden in der Vergangenheit zunehmend ver-           legen, in dem diese ihre mittel- und langfristigen Investitionsvorha-
einbart, ohne dass hierfür eine weitgehend transparente, nachvoll-       ben aufnehmen müssen. Dazu muss der zukünftige Kapazitätsbe-
ziehbare und für alle Beteiligten vergleichbare Kalkulationsgrundla-     darf ermittelt und Szenarien hinsichtlich der Entwicklung des
ge besteht. Die Bundesnetzagentur plant die Erarbeitung eines            Angebots und der Nachfrage nach Strom und Gas entwickelt wer-
Leitfadens zur Bemessung dieser Sonderentgelte. Es wird ange-            den. Der Bundesnetzagentur wird die Aufgabe zukommen, diese
strebt, den Leitfaden in Abstimmung mit den Landesregulierungs-          Pläne zu überprüfen, ggf. Änderungen zu verlangen und ihre
behörden zu entwickeln, so dass er bundesweit als vereinheit­            Durchführung zu überwachen. Um unmittelbar nach Erlaß der ent-
lichende Grundlage für die Bildung dieser Sonderentgelte                 sprechenden Umsetzungsgesetze der EU-Richtlinien diese neue
herangezogen werden kann.                                                und komplexe Aufgabe angemessen bewältigen zu können, soll im
                                                                         kommenden Jahr ein Konzept für die Prüfung derartiger Pläne ent-
Qualitätsregulierung                                                     wickelt werden, in dem der Ablauf und die inhaltliche Anforderun-
                                                                         gen der behördlichen Prüfaufgabe näher konkretisiert werden. Ziel
Für die Verteilernetzbetreiber im Bereich Strom plant die Bundes-        ist es den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten in Grenzen
netzagentur den Start der Qualitätsregulierung hinsichtlich der          zu halten, gleichzeitig aber auch die hinreichende und rechtzeitige
Netzzuverlässigkeit zum 1. Januar 2012. Im Jahr 2011 werden da-          Beteiligung und Äußerungsmöglichkeit aller Interessenträger sicher
her die Qualitätselemente für alle Netzbetreiber, die nicht am ver-      zu stellen.
einfachten Verfahren teilnehmen, ermittelt und den Netzbetreibern
mitgeteilt.                                                              Zudem soll für den Gasfernleitungsbereich – voraussichtlich unter
                                                                         Zuhilfenahme gutachterlicher Unterstützung – ein näheres Ver-
Darüber hinaus soll untersucht werden, wie eine Qualitätsregulie-        ständnis der tatsächlichen Flussentwicklungen und Ausbauerfor-
rung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit ausgestaltet werden         dernisse in Deutschland und möglicher Angebots- und Nachfrage­
kann. Im Gegensatz zur Regulierung der Netzzuverlässigkeit, bei          szenarien hergestellt werden. Im Strombereich soll in einem ersten
der im internationalen Kontext bereits vielfältige Erfahrungen exis-     Schritt eine für den Netzausbau notwendige Regionalisierung des
tieren, handelt es sich bei der Netzleistungsfähigkeit um eine relativ   relevanten Szenariorahmens und in einem zweiten Schritt die Er-
neue Größe der Qualitätsregulierung, die es vor der Anwendung            stellung eines Netzausbaumodells erfolgen.
eingehend zu untersuchen gilt.
                                                                         Festlegung von Betriebskostenpauschalen im Rahmen des § 23
Die Implementierung der Qualitätsregulierung Gas soll gemäß § 19         Abs. 1 S. 3 ARegV
Abs. 2 ARegV erst zur oder im Laufe der zweiten Regulierungspe-
riode erfolgen, sofern hinreichend belastbare Datenreihen vorlie-        Im Zusammenhang mit der weiteren Förderung von Netzausbau-
gen. Da im Gasbereich im Gegensatz zum Strombereich keine                vorhaben ist auch eine für das Jahr 2011 beabsichtigte näher Aus-
etablierten Kennzahlen vorliegen, soll - aufbauend auf erste Er-         einandersetzung mit den Betriebskosten neuer Infrastrukturen zu
kenntnisse im Bereich der Netzzuverlässigkeit Gas, die aus zwei          sehen. Nach der Änderung der Anreizregulierungsverordnung vom
Projekten unter Beteiligung der Branche resultieren - zunächst ana-      Sommer 2010 werden nunmehr nicht nur Kapitalkosten, sondern
lysiert werden, mittels welcher Kennzahlen eine Regulierung der          auch Betriebkosten im Rahmen von Investitionsbudgets genehmigt.
Versorgungsqualität Gas sinnvoll vorgenommen werden kann.                Abweichend von der hierfür generell anzusetzenden Pauschale von
                                                                         0,8% kann die Bundesnetzagentur im Einzelfall abweichende Wer-
Analyse wesentlicher Geschäftsprozesse des Netzbetriebes                 te festlegen. Von dieser Festlegungskompetenz wird sie im Laufe
                                                                         des Jahres Gebrauch machen.
Insbesondere durch die Gründung „kleiner“ Netzgesellschaften er-
geben sich gravierende Veränderungen in der Darstellung der Bi-



Bonn, 22. Dezember 2010
53

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4326                                     – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          24 2010


3. Verbesserung der Marktstrukturen                                       Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, Auffälligkeiten im Prognose-
                                                                          verhalten der Bilanzkreise einer Untersuchung auf eventuell existie-
Entgeltregulierung und Netzausbau allein sind zwar notwendige             rende systematische Fehlanreize oder anderweitige Fehlent­
aber noch nicht hinreichende Bedingungen dafür, dass sich ein             wicklungen zu unterziehen. Darauf basierend beabsichtigt die
wirksamer und nachhaltiger Wettbewerb im Bereich der Energie-             Bundesnetzagentur, Lösungsansätze zu entwickeln, die stärkere
märkte entfaltet. Es gibt zahlreiche weitere Fragen, bei denen die        Anreize zu einer ausgeglichenen Bewirtschaftung der Bilanzkreise
Marktstrukturen verbessert werden können und müssen, um die               setzt. Es ist geplant, die relevanten Marktakteure mit in die Diskus-
Wettbewerbskräfte zum Tragen kommen zu lassen.                            sion einzubeziehen.

Smart Metering / Smart Grid / Smart Market                                Bericht zum Ausgleichs- und Regelenergiesystem

Zu diesen Bereichen gehört an prominenter Stelle die Anpassung            Eine der wesentlichen Verbesserungen der Marktstrukturen im
der Marktstrukturen an eine zunehmend volatilere Erzeugung von            Gasmarkt war die Festlegung des Grundmodells der Ausgleichs-
Strom. Diese Aufgabe geht weit über die Ertüchtigung der Netze            und Bilanzierungsregeln in den Gasnetzen (GABi Gas).
zum Umgang mit volatiler Einspeisung hinaus. Von vermutlich deut-         Die Bundesnetzagentur wird dabei nicht stehen bleiben, sondern
lich größerer Bedeutung ist, das eigene marktwirtschaftlichen Inter-      die wirtschaftlichen Wirkungen des Ausgleichs- und Regelenergie-
esse von Erzeugung und Verbrauch zu aktivieren, um eine deutli-           systems evaluieren und darüber gemäß § 30 der novellierten Gas-
che flexibleres Verhalten und eine Anpassung an ein schwankendes          NZV an das Bundesministerium für Wirtschaft berichten.
Energiedargebot und eine an Marktpreisen orientierte Nachfrage zu
erreichen.                                                                Der Bericht wird insbesondere unter Beteiligung der betroffenen
                                                                          Wirtschaftskreise erstellt (§ 30 S. 3 GasNZV) und voraussichtlich
Die Bundesnetzagentur wird daher die Diskussion zum intelligenten         folgenden Teilaspekte beleuchten: Auswirkungen der Einführung
Zähler um einen Beitrag zu einem intelligenten Martkkonzept erwei-        der Tagesbilanzierung, Ausgleichsenergieentgelte, die Sachgerech-
tern und hierzu ein Eckpunktepapier veröffentlichen. Dadurch soll         tigkeit unterschiedlicher Regelungen zu den Kundengruppen, die
eine Grundlage für die zukünftige Diskussion dieses sehr heteroge-        Situation am Regelenergiemarkt und die Netzkontostände nach der
nen Themas gelegt werden. Die Bundesnetzagentur wird eine be-             Mitteilung Nr. 4 zur GABi Gas. Flankiert wird diese Auswertung
griffliche Trennung des physischen intelligenten Netzes von einem         durch die Berücksichtung europäischer Bilanzierungssystem und
durch Vertragsbeziehungen und Marktrollen geprägten „Smart Mar-           wird in Handlungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Bilanzie-
ket“ vornehmen. Die Bundesnetzagentur ist bestrebt, Leitgedanken          rungssystem münden.
vorzustellen, wer in welcher Marktrolle über den Netzbetreiber hin-
aus steuernde Eingriffe beim Kunden vornehmen könnte, indem               Kapazitätsmanagement – national
Lasten zu- oder abgeschaltet werden oder ob der Kunde diese
Steuerung aufgrund von Anreizen (z.B. durch Preissignale infolge          Einen weiteren Themenkreis bildet die Verabschiedung bzw. Über-
variabler Tarifierung) primär eigenverantwortlich vornimmt und auf        wachung der Umsetzung der Festlegung zum Kapazitätsmanage-
welche Art und Weise dies zu organisieren wäre.                           ment im Gasbereich. Die Verfügbarkeit freier Kapazitäten ist für
                                                                          den Wettbewerb im Gassektor von entscheidender Bedeutung.
In diesem Kontext rückt auch das Thema Elektromobilität in den            Nach wie vor besteht vor allem an Grenzkopplungspunkten und bei
Fokus. Neben Fragen des diskriminierungsfreien Zugangs zu bspw.           marktgebietsüberschreitenden Transporten ein erheblicher Bedarf
Ladeinfrastrukturen sind unmittelbar Anknüpfungspunkte im Be-             der Netznutzer, der durch die zur Verfügung stehenden Kapazitäten
reich Smart Metering, Speicherkapazität der Batterie, ferngesteuer-       nicht gedeckt werden kann. Zugleich lässt die tatsächliche physi-
te und kostenoptimierte Ladeszenarien mittels variabler Tarife und        sche Auslastung jedenfalls einiger Netzkopplungspunkte vermuten,
Schaltoptionen sowie der Vermeidung eines ineffizienten Netzaus-          dass Kapazitäten effizienter genutzt werden können. Vor diesem
baus infolge von zuviel Gleichzeitigkeit zu sehen.                        Hintergrund hat die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2010 ein Fest-
                                                                          legungsverfahren zur Neugestaltung des Kapazitätsmanagements
Neugestaltung des Abrechnungssystems für Ausgleichsenergie                eingeleitet. Das Festlegungsverfahren hat in zweierlei Hinsicht Ver-
                                                                          änderungen gegenüber der Situation der Einleitungsverfügung er-
Zum Ausgleich der Abweichungen zwischen prognostiziertem und              fahren. Zum einen ist zwischenzeitlich die neue GasNZV in Kraft
tatsächlichem Stromverbrauch nehmen die für die Belieferung der           getreten, die verschiedene Vorgaben im Hinblick auf das Kapazi-
Stromverbraucher verantwortlichen Bilanzkreise so genannte Aus-           tätsmanagement gemacht hat. Zudem haben die Fernleitungsnetz-
gleichsenergie in Anspruch. Dazu werden zunächst überdeckte Bi-           betreiber ein Konzept zur Ausgestaltung einer Primärkapazitäts-
lanzkreise, bei denen der tatsächliche Verbrauch geringer als prog-       plattform sowie des Auktionsdesigns mit Stand 15.10.2010
nostiziert ist, mit unterspeisten Bilanzkreisen, bei denen der            vorgelegt. Der Gegenstand des Verfahrens wurde daher insbeson-
tatsächliche Verbrauch höher als prognostiziert ist, saldiert. Die ver-   dere um die Ausgestaltung der Primärkapazitätsplattform, auf der
bleibende Restabweichung – d. h. die Über- oder Unterspeisung             ab dem 01.08.2011 Kapazitäten in einem Auktionsverfahren zu ver-
der Gesamtheit aller Bilanzkreise – wird von den Übertragungs-            geben sind, erweitert. Es ist angedacht, hierzu ggf. ergänzende
netzbetreibern durch den Einsatz von Regelenergie ausgeglichen.           Festlegungen zu treffen. Im Jahr 2011 wird die Begleitung der Um-
                                                                          setzung des neugestalteten Kapazitätsmanagements einen we-
Die durch den Einsatz von Regelenergie entstehenden Kosten wer-           sentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Bundesnetzagentur bilden.
den den Bilanzkreisen für die In-Anspruchnahme von Ausgleichs-
energie über den sog. Ausgleichsenergiepreis in Rechnung gestellt.        Reduzierung der Zahl der Marktgebiete
Damit sollen die Bilanzkreisverantwortlichen zu einer möglichst
ausgeglichenen Bewirtschaftung ihre Bilanzkreise angehalten wer-          Die Reduzierung und Ausgestaltung der deutschen Gasmarktge-
den, so dass der prognostizierte dem tatsächlichen Verbrauch              biete wird im Jahr 2011 ein weiteres zentrales Arbeitsthema der
möglichst nahe kommt. Das derzeitige in der StromNZV festge-              Bundesnetzagentur darstellen. Die Fernleitungsnetzbetreiber sind
schriebene System zur Bestimmung der Ausgleichsenergiepreise              verpflichtet, die Zahl der Marktgebiete bis zum 01.04.2011 von
führt in bestimmten Situationen jedoch dazu, dass offenbar keine          sechs auf drei zu reduzieren. Die Bundesnetzagentur wird den Pro-
ausreichenden finanziellen Anreize zur sorgfältigen und ausgegli-         zess der Marktgebietskonsolidierung eng begleiten und darauf hin-
chenen Bilanzkreisbewirtschaftung mehr bestehen. Es liegen der            wirken, dass die betroffenen Netzbetreiber ihre Kooperationspflich-
Bundesnetzagentur darüber hinaus auch Anzeichen dafür vor, dass           ten wahrnehmen. Da von Seiten der Netzbetreiber erstmals der
Bilanzkreise systematisch über einen längeren Zeitraum hinweg             Ansatz verfolgt wird, H- und L-Gasmarktgebiete zu gemeinsamen
über- oder unterspeist werden und so Arbitrageerlöse erzielt wer-         Markträumen zusammenzulegen, wird besonderes Augenmerk zu-
den. Dies führt zu teilweise erheblicher Inanspruchnahme von Aus-         dem auf der Frage liegen, wie effiziente Rahmenbedingungen für
gleichsenergie und zu einem erhöhten Einsatz teurer Regelenergie.         qualitätsübergreifende Marktgebiete geschaffen werden können.




                                                                                                                    Bonn, 22. Dezember 2010
54

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2010                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                     4327


Zukünftige Funktion der Gasnetze und neue Marktstrukturen im           Sicht der Bundesnetzagentur sind ein konsistentes Regelungsge-
Gasbereich                                                             rüst für die Entflechtung der Transportnetzbetreiber Strom und Gas,
                                                                       Maßnahmen zur Koordination und Beschleunigung des notwendi-
Der Gasmarkt in Deutschland durchlebt eine Phase durchgreifen-         gen Energieleitungsbaus, Gewährleistung der Systemsicherheit
der Veränderungen, die teilweise durch die Regulierung ausgelöst       und Kostenkontrolle bei der Integration der erneuerbaren Energien
wurden (z.B. Wettbewerbsentwicklung, Zunahme neuer Anbieter)           sowie eine effektive Gestaltung des Energieverbraucherschutzes.
und teilweise auch auf sich international verändernde Marktstruktu-
ren zurückzuführen sind (z.B. Preisverfall Handelsmärkte, Druck        Mitwirkung in der neuen EU-Energieagentur ACER
auf Ölpreisbindung, Einfluss von LNG-Gas auf den europäischen
Markt, Einfluss von Shale Gas auf Europa). Veränderungen sind          Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Errichtung der Agentur für
ebenfalls erkennbar bei der Struktur der Bezugsverträge (z.B. grö-     die Zusammenarbeit der Energie-Regulierungsbehörden (ACER)
ßere Kurzfristigkeit, Preisbindung) und der Ausgestaltung der lang-    konstruktiv zu begleiten. Die Agentur wird ihre Arbeit am 3. März
fristigen Importverträge (Fristigkeit, Preisbindung). Diese Entwick-   2011 in Ljubljana offiziell aufnehmen, ihre volle Personalstärke je-
lungen werden sich in den kommenden Jahren vermutlich noch             doch erst im Laufe des Jahres erreichen. Neben der Mitwirkung im
verstärken: es kann zu einer Veränderung der Marktstrukturen in        Regulierungsrat, dem Entscheidungsgremium der Agentur, wird die
Bezug auf die handelnden Akteure kommen (Rolle der Importge-           Bundesnetzagentur auch an vorbereitenden Regulierer-Arbeits-
sellschaften, verstärkter Markteintritt der Produzenten, Selbstorga-   gruppen aktiv teilnehmen und ihren Sachverstand in die europäi-
nisation der Produzenten), der Marktanteile und der Verträge.          sche Diskussion einbringen, um die Position der BNetzA gemäß
                                                                       dem Gewicht des deutschen Energiemarktes adäquat zu vertreten.
Gleichzeitig verändert sich auch die Nachfrageseite ständig und
voraussichtlich tiefgreifend: Insbesondere vor dem Hintergrund der     Das Arbeitsprogramm der Agentur7 sieht für 2011 u.a. folgende
deutlichen Verbreiterung des Angebotes an Wärmequellen (Holz-          vorrangige Arbeitsschwerpunkte vor:
pelletheizungen, Wärmepumpen etc.) im Haushaltsbereich einer-
seits und zunehmenden Energieeffizienzmaßnahmen (Wärmedäm-                   •    Erarbeitung von Rahmen-Leitlinien und deren Übermitt-
mung, Passivhäuser) auf der anderen Seite ist die Nachfrage nach                  lung an die Kommission
Erdgas als Wärmeenergie bei Erstanschlüssen zurückgegangen
und auch eine Abnahme des Bedarfs im Bestand zu erwarten.                    •    Stellungnahmen zum Entwurf von Statuten und Ge-
Gleichzeitig wird nicht zuletzt von politischer Seite die Kraft-Wär-              schäftsordnung sowie der Mitgliederliste von ENTSO-E
me-Kopplung und der Ausbau der Nah- und Fernwärmeversorgung                       und ENTSOG;
gefördert. Dies führt zu einer Minderauslastung bestehender Gas-
verteilernetzen und damit tendenziell zu steigenden spezifischen             •    Stellungnahmen zu 10-Jahres-Netzentwicklungsplänen
Netzentgelten.                                                                    von ENTSO-E und ENTSOG;

Die hervorragend ausgebaute Erdgasinfrastruktur kann dazu die-               •    EU-weite Bewertung der für grenzüberschreitende
nen, SNG (Substitute Natural Gas = Biogas, Wasserstoff und Syn-                   Stromflüsse benötigten Übertragungsinfrastruktur nach
thesegas, welches mittels Wasserstoff und Kohlenstoffdioxyd her-                  den ITC-Leitlinien8;
gestellt wird), zu Wärmesenken und Stromverbrauchsschwerpunkten
zu transportieren und zu speichern oder einer Verwendung im Ver-             •    Vorbereitung auf die Übernahme von Monitoring-Aufga-
kehrs- oder Wärmesektor zuzuführen.                                               ben.

Deswegen ist es aus Regulierungssicht zentral, ein tieferes Ver-
ständnis der sich verändernden Marktstrukturen zu entwickeln, um       Des Weiteren wird die Bundesnetzagentur auch bei der zur Agentur
angemessene Regulierungsmaßnahmen treffen zu können. Bei-              komplementären Tätigkeit des Council of European Energy Regu-
spielweise regulatorische Rahmenbedingungen zu entwickeln mit-         lators (CEER) mitwirken. Der CEER wird sich u.a. mit den Themen-
tels derer SNG als Bindeglied zwischen dem Strom- und Gasnetz          bereichen Versorgungssicherheit und Infrastruktur, Verbraucher-
zu integrieren oder Zumutbarkeitskriterien zu entwickeln, ob und       schutz, Klimawandel und erneuerbare Energien, Energiehandel
wann von Netznutzern ein Rückbau nicht mehr ausgelasteter Ver-         und internationale Beziehungen befassen.
teilnetze hinzunehmen ist.
                                                                       Die internationalen Aspekte der Arbeit der Bundesnetzagentur ge-
                                                                       winnen immer mehr an Bedeutung. Insbesondere auf europäischer
4. Schaffung eines integrierten europäischen Energiemarktes            Ebene führt die Gründung neuer Gremien in allen von der Bundes-
                                                                       netzagentur regulierten Sektoren zu einer verstärkten Zusammen-
Die Schaffung eines integrierten europäischen Energiemarktes ge-       arbeit der nationalen Regulierungsbehörden. Ein höheres Maß an
hört nicht erst seit der Mitteilung der Kommission vom 17.11.2010      Koordinierung der Regulierungstätigkeiten soll zur Verwirklichung
zu den herausgehobenen Zielen der europäischen wie nachfolgend         eines europäischen Binnenmarktes beitragen. Um Synergien so
der nationalen Regulierung. Die Bundesnetzagentur ist seit ihrer       gut wie möglich zu nutzen, müssen hierbei die einzelnen Regulie-
Gründung in nahezu allen europäischen Gremien und Organisatio-         rungsbereiche übergreifend im Blick gehalten werden. Nur so kön-
nen aktiv, um die Grundlagen für einen grenzüberschreitenden           nen Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede identifiziert und ein
Energiehandel, die koordinierte Bewirtschaftung der Netze und          einheitliches Auftreten der BNetzA nach außen abgestimmt und
eine sinnvolle und nachhaltige Umsetzung der Richtlinienpakete zu      nach innen koordiniert werden.
gewährleisten.

Mitarbeit bei der Umsetzung des 3. Richtlinienpaketes

Nach Inkrafttreten des Dritten Energiebinnenmarktpakets der Euro-
päischen Union am 14. August 2009 müssen die Umsetzungsakte
für die Richtlinien 2009/72 und 2009/73 bis zum 3. März 2011 erfol-
gen. Angesichts zahlreicher neuer und veränderter Aufgaben für         7   Siehe „2011 Work Programme of the Agency for the Cooperation of Ener-
die nationalen Regulierungsbehörden wird die Bundesnetzagentur             gy Regulators“ vom 21.09.2010, www.energy-regulator.eu/portal/page/
sich in den zu erwartenden Diskussionsprozess auf nationaler und           portal/ACER_HOME/The_Agency/Work_programme/ACER%20Work
europäischer Ebene aktiv einbringen. Die Neuregelung fällt zusam-          %20Programme%202011.pdf
men mit der Überarbeitung des Erneuerbare Energien Gesetzes,           8   Siehe Konsultationsdokument „European Energy Regulators’ 2011 Work
das für die Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele von         Programme“ vom 08.09.2010, www.energy-regulators.eu/portal/page/por-
zentraler Bedeutung ist und dabei starke Rückwirkung auf die Net-          tal/EER_HOME/EER_CONSULT/CLOSED%20PUBLIC%20 CONSULTA-
ze auslöst. Zentrale Themen beider Gesetzgebungsverfahren aus              TIONS/CROSS_SECTORAL/WP%202011/CD/C10-WPDC-20-07_pu-
                                                                           blic%20WP2011-PC_08-Sep-2010.pdf



Bonn, 22. Dezember 2010
55

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4328                                   – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         24 2010


Zertifzierung der Transportnetzbetreiber Strom und Gas                 Seit Mitte 2010 unterstützt die Bundesnetzagentur die deutschen
                                                                       Steuerbehörden bei der Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug im
Im Rahmen des Dritten Energiebinnenmarktpaketes unterziehen            Energiehandel. In 2011 wird die Bundesnetzagentur diese Aktivitä-
sich alle Transportnetzbetreiber Strom und Gas künftig einer Zerti-    ten fortsetzen, um einen fairen Wettbewerb im Energiehandel si-
fizierung auf Einhaltung der Entflechtungsbestimmungen durch die       cherzustellen und den Staat vor Steuerbetrug zu schützen.
Bundesnetzagentur. Dieses Verfahren betrifft primär die gesell-
schaftsrechtlichen und -internen Verhältnisse eines Transportnetz-     Europäisches Ziel-Modell für die Gasmarktharmonisierung
betreibers zu seinen Eigentümern. Das komplexe Verfahren soll auf
Basis des neuen EnWG Rahmens in 2011 im engen Austausch mit            Im Rahmen der europäischen Regulierungsgremien wird in 2011 im
den Betroffenen vorbereitet werden, um eine zügige Abwicklung zu       Gasbereich ein Schwerpunktthema die Entwicklung eines europäi-
gewährleisten.                                                         schen Zielmodells für das europäische Gasmarktdesign sein. Das
                                                                       so genannte „Target Model“ soll Ziele z.B. zu Marktkopplung,
Engpassmanagementverfahren an den deutschen Grenzen (Strom)            Marktverbindung, Struktur Entry-Exit-Systeme entwickeln, übergrei-
                                                                       fende Harmonisierungsaspekte definieren (z.B. Harmonisierung
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Engpassmanagements           Gastag) und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Rechtsak-
spielt eine wichtige Rolle, um den Wettbewerb weiter zu stärken        ten verdeutlichen. Grundgedanke des Projektes, zu dem ERGEG
und den Elektrizitätsbinnenmarkt zu fördern. Die Bundesnetzagen-       von der Kommission in 2010 aufgefordert wurde, ist es, über einen
tur wird die verschiedenen Initiativen auf regionaler und europäi-     konzeptionellen Gesamtansatz ein kohärentes Set an so genann-
scher Ebene zur Verbesserung des Engpassmanagements weiter-            ten Framework Guidelines einschließlich zeitlicher Vorgaben zu
hin aktiv begleiten. In 2011 steht hier insbesondere die Festlegung    entwickeln.
europäischer Detailvorgaben im Rahmen der im dritten Richtlinien-
paket vorgesehenen Verfahren (Rahmenleitlinien und Netzkodizes)        Die Bundesnetzagentur wird an diesem Thema intensiv mitarbeiten
an. Nachdem in 2010 mit der Kopplung der Märkte von Nord- und          und ihre Erfahrungen aus der nationalen Regulierungstätigkeit ein-
Westeuropa ein wichtiger Schritt zur Herstellung des Binnenmark-       bringen. Sie wird sich an wissenschaftlichen Begleitstudien beteili-
tes mit Unterstützung der Bundesnetzagentur erreicht wurde, soll       gen und strebt bei dem Projekt Leitungsfunktionen an. Das Projekt
diese Marktkopplung jetzt sukzessive nach Ost- und Südeuropa           beinhaltet diverse Workshops und Konsultationen mit Experten und
ausgedehnt werden. In 2011/12 wird darüber hinaus die Einführung       Marktteilnehmern.
lastflussbasierter Allokationen in Zentralost- und -westeuropa an-
stehen. Ein Schwerpunkt der Harmonisierung liegt zudem auf der         Leitlinien Kapazitätsallokation, Engpassmanagement, Bilanzierung
Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden untertäglichen Kapa-       (Gas)
zitätsvergabe (Intraday). Bis 2012 sind hier Verbesserungen in der
kurzfristigen Vergabe dieser Kapazitäten insbesondere zwischen         Einen weiteren Schwerpunkt der europäischen Tätigkeit bildet die
Deutschland und den nord- und westeuropäischen Nachbarländern          Arbeit an Framework Guidelines, die auf verschiedenen Themen-
zu erwarten.                                                           gebieten Vorgaben für den europäischen Verband der Netzbetrei-
                                                                       ber (ENTSO-G) machen, nach denen die Netzbetreiber anschlie-
Versorgungssicherheit (Strom)                                          ßend die allgemeinen Netzzugangs-, Netzbewirtschaftungs- und
                                                                       Netznutzungsregeln (Network Codes) aufzustellen haben. Im Jahre
Die Bundesnetzagentur wird sich in 2011 weiter für die Verbesse-       2011 betrifft dies im Gasmarkt die Leitlinien zur Kapazitätsallokati-
rung der Versorgungssicherheit einsetzen. Hierzu wird die Bundes-      on, zum Engpassmanagement und zur Bilanzierung.
netzagentur die Entwicklung von europäischen Rahmenleitlinien
aktiv begleiten. Wichtig ist, die Möglichkeiten der marktneutralen     Ziel ist die Wettbewerbsförderung u.a. durch den Abbau von ver-
Einflussnahme der ÜNB auf die Kraftwerksfahrweise zur Beseiti-         traglichen Engpässen an zentralen Verbindungspunkten im europä-
gung kurzfristiger Netzrestriktionen (Redispatching, Countertrade)     ischen Gasnetzverbund. Im Bereich des Engpassmanagement wird
auszubauen. Zudem werden die Versorgungssicherheit und auch            ein Komitologieverfahren erwartet, dass ebenfalls durch ERGEG
der Wettbewerb durch den Ausbau der Möglichkeiten des grenz-           begleitet wird.
überschreitenden Regelenergieaustauschs verbessert.
                                                                       „Harmonized transmission tariffs“
Weitere Verbesserungen der Transparenz im Bereich der Funda-
mentaldaten (Strom und Gas)                                            Schließlich plant die Bundesnetzagentur, sich an der von der Euro-
                                                                       päischen Kommission angestrebten Harmonisierung der Regeln für
Zur Stärkung des Energiehandels und des Wettbewerbs ist die            Fernleitungsentgeltstrukturen auf europäischer Ebene intensiv zu
Verbesserung der Transparenz entscheidend. Daher wird sich die         beteiligen. Diesbezüglich ist die Agentur für die Zusammenarbeit
Bundesnetzagentur auch 2011 weiter dafür engagieren, die Trans-        der Energieregulierer (ACER, Agency for the Cooperation of Ener-
parenz im Bereich der Fundamentaldaten, insbesondere der Erzeu-        gy Regulators) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 verpflich-
gungsdaten im Strombereich und der Gasflussdaten im Gasbe-             tet, auf Antrag der Kommission innerhalb einer Frist von höchstens
reich, weiter zu verbessern, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen      sechs Monaten eine nichtbindende Rahmenleitlinie vorzulegen, die
für die Händler in ganz Europa zu erreichen. Hier wird sie die euro-   präzise und objektive Grundsätze für die Ausarbeitung von Netzko-
päischen Diskussionen zur Schaffung verbindlicher Transparenz-         dizes enthält. Der von ACER vorgelegte Arbeitsplan sieht die Er-
vorgaben über Komitologieleitlinien aktiv begleiten.                   stellung der Rahmenrichtlinie für das Jahr 2011 vor. Die Bundes-
                                                                       netzagentur hat sich bereits in 2010 an vorbereitenden
Stärkung der Marktintegrität auf den Energiehandelsplätzen (Strom      Überlegungen beteiligt und plant, den Diskussionsprozess auf eu-
und Gas)                                                               ropäischer sowie nationaler Ebene mit zu gestalten und die Ausar-
                                                                       beitung der Rahmenrichtlinie aktiv zu begleiten.
Die Bundesnetzagentur hält eine Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für den Energiehandel für unerlässlich. Die
Vorschläge der europäischen Energie-und Finanzmarktregulierer          5. Erneuerbare Energien
(ERGEG/CESR) zur Verbesserung der Transparenz und zur Be-
kämpfung von Marktmissbrauch aus 2008 wurden durch die Euro-           Die Bundesnetzagentur wird sich im Jahre 2011 wiederum intensiv
päische Kommission aufgegriffen. Die Bundesnetzagentur wird die        mit der Frage der markt- wie der Netzintegration erneuerbarer
Bundesregierung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben            Energien beschäftigen. Sie wird dazu zahlreichen Anschluss- und
beraten. Zudem wird sie – über ihre Mitarbeit im europäischen Re-      Netzsicherheitsfragen ebenso nachgehen, wie der richtigen Ermitt-
guliererverband – die Kommission bei der Detail-Ausgestaltung der      lung der EEG-Umlage und der korrekten und erweiterten Vermark-
Vorschläge beraten. Hierzu wird sie der Kommission in 2011 auch        tung der erneuerbaren Energien auf den verschiedenen Märkten.
Vorschläge für die Ausgestaltung einer europäischen Energiehan-        Zwei Projekte seien dabei explizit angesprochen:
delslizenz unterbreiten.



                                                                                                                 Bonn, 22. Dezember 2010
56

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2010                                – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 4329


Bericht zur Evaluierung des Ausgleichsmechanismus der Erneuer-          2. Entgeltregulierung
baren Energien und Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung
                                                                        Prüfungsschwerpunkte 2011 - Preishöhenmissbrauch und Entgelt-
Die Bundesnetzagentur wird dem Bundesministerium für Umwelt,            bildung im Trassenpreissystem der DB Netz AG
Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie spätestens bis zum 31.12.2011 einen          Die Bundesnetzagentur ist seit dem Jahr 2006 in der Prüfung der
Bericht mit einer Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausge-       Entgelte von EIU aktiv und hat in diesem Bereich bereits wichtige
staltung des Ausgleichsmechanismus der Erneuerbaren Energien            Erfolge erzielt. Die Prüfungen erstreckten sich dabei bislang im
vorlegen. Dabei wird insbesondere auf die Erfahrung bei der Ver-        Wesentlichen auf die Diskriminierungsfreiheit der Entgeltgestal-
marktung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ver-            tung. Es ist für alle Zugangsberechtigten, darunter auch viele New-
güteten Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber, auf die Er-         comer und private Konkurrenten der Deutschen Bahn AG, essenzi-
mittlung und Weitergabe der EEG-Umlage und die Auswirkung der           ell, in der Entgeltgestaltung der EIU gleiche Ausgangsbedingungen
Ausgleichsmechanismusverordnung auf den Strommarkt sowie die            vorzufinden. In den kommenden Jahren wird daher neben dem
Übertragung der Vermarktungsaufgabe von den Übertragungsnetz-           Prüfungsschwerpunkt der Diskriminierungsfreiheit die Prüfung hin-
betreibern auf unabhängige Dritte einzugehen sein.                      sichtlich eines allgemeinen Preishöhenmissbrauchs in den Vorder-
                                                                        grund rücken. Damit wird die Frage zu klären sein, ob EIU infolge
Biogas                                                                  eines insgesamt überhöhten Entgeltniveaus eine übermäßige Ren-
                                                                        dite erzielen.
Ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur stellt die Schaffung
größerer Rechtssicherheit im Bereich des Anschlusses von Biogas-             •    Prüfung eines möglichen Preishöhenmissbrauchs bei Ei-
anlagen an und des Zugang von Biogaseinspeisern zu Gasversor-                     senbahninfrastrukturunternehmen allgemein
gungsnetzen dar. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Beantwortung
von Auslegungsfragen zu den maßgebenden Vorschriften des Teils                    Nachdem im Jahr 2010 die Grundlage für diese Prüfung
6 der novellierten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), die sich                    weiter spezifiziert werden konnte, soll nunmehr mit wei-
durch grundlegende Änderungen im Bereich der Biogaseinspei-                       teren, konkreten Schritten begonnen werden. Als Aus-
sung ergeben haben sowie das Moderieren von informellen Ver-                      gangspunkt dient dabei vor allem das von Frontier Eco-
mittlungsgesprächen zwischen Anschlusspetenten und Netzbetrei-                    nomics Ltd. im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellte
bern.                                                                             und öffentlich konsultierte Kapitalkostengutachten sowie
                                                                                  Stellungnahmen dazu. Das Gutachten beinhaltet eine
Außerdem wird die BNetzA in 2011 der Bundesregierung erstmalig                    konkrete Einschätzung, welche Renditen unter den be-
einen Monitoringbericht über die Entwicklung der Biogaseinspei-                   sonderen Bedingungen des deutschen Eisenbahnsek-
sung in Deutschland vorlegen. Neben der Untersuchung des Gra-                     tors als angemessen bezeichnet werden können. Unter-
des der Erreichung der oben genannten Ziele wird dieser Bericht                   teilt nach Art der betriebenen Infrastruktur sowie unter-
insbesondere zu der Kostenstruktur für die Einspeisung von Biogas                 schieden in bundeseigene und nichtbundeseigene EIU,
und den erzielbaren Erlösen Stellung nehmen. Weiterhin ist zu un-                 gehen aus dem Gutachten Maßgaben für die zugrunde
tersuchen, wie sich die Kostenbelastung der Netze und Speicher                    zu legende Rendite hervor. Mit dieser Angabe wird künf-
durch die Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze entwickelt und                    tig ein Abgleich zwischen den gesetzlich vorgegebenen
es ist zu prüfen, ob Musterverträge für den Anschluss von Biogas-                 und den tatsächlich erreichten Renditen der EIU möglich
anlagen sowie für die Einspeisung und den Transport von Biogas                    sein. Einem Preishöhenmissbrauch kann somit wirksam
notwendig sind.                                                                   entgegengetreten werden.

                                                                                  Bei der Überprüfung werden zunächst die EIU des Bun-
                                                                                  des im Vordergrund stehen, denn DB Netz AG und die
E        Eisenbahnen                                                              DB Station&Service AG konnten in den vergangenen
                                                                                  Jahren ihre Unternehmensergebnisse erheblich steigern.
Aus der Vielzahl der im Jahr 2011 anstehenden Tätigkeiten im Be-                  Einer Intensivierung der Renditehöhenkontrolle wird da-
reich der Eisenbahnregulierung sind die nachfolgenden Tätigkeiten                 her allgemein vom Eisenbahnmarkt gefordert.
hervorzuheben.
                                                                             •    Überprüfung des Trassenpreissystems der DB Netz AG:

1. Ökonomische Grundsätze                                                         Im Jahr 2010 hat Bundesnetzagentur die Prüfung des
                                                                                  sogenannten Regionalfaktors im Trassenpreissystem der
Anreizregulierung                                                                 DB Netz AG mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die-
                                                                                  ser nicht die Anforderungen an diskriminierungsfreie Ent-
Nachdem die Bundesnetzagentur bereits 2008 einen Bericht zur                      gelte erfüllte. Im kommenden Jahr soll die Prüfung des
Einführung einer Anreizregulierung im Eisenbahnsektor präsentiert                 Trassenpreissystems der DB Netz AG intensiviert wer-
und die Bearbeitung methodischer Einzelfragen fortgesetzt hat,                    den. Hierzu soll neben der Einhaltung der Renditeober-
wird die weitere Ausgestaltung auch im Jahr 2011 Thema in der                     grenze (s. o.) die Kostenverteilung näher betrachtet wer-
Eisenbahnregulierung sein. Dies gilt ebenso auf europäischer Ebe-                 den. Hier wird geprüft, ob die gesetzlichen Maßgaben
ne, denn eine Anreizregulierung ist eine notwendige Ergänzung zu                  zur Preisbildung eingehalten werden, die eine marktübli-
Mehrjahresverträgen, um adäquate Entgelthöhen sicherstellen zu                    che Preisbildung garantieren.
können.

Bestimmung der Entgeltbildungskomponenten                               Leitfaden Entgelte

Zur Überprüfung der Entgeltbemessung für Schienenwege werden            Die Bundesnetzagentur plant für 2011 die Veröffentlichung eines
Verfahren entwickelt, die auf Basis differierender Markttragfähigkei-   Leitfadens Entgelte. Mit diesem Leitfaden soll den EIU eine Unter-
ten innerhalb des Eisenbahnsektors eine rechtskonforme Gestal-          lage zur Verfügung gestellt werden, aus denen Informationen über
tung von Trassenpreisen ermöglichen. Ein Konzept zur Bestim-            die gesetzlichen Vorgaben und die daraus resultierenden Anforde-
mung der notwendigen Kosten, die unmittelbar auf Grund des              rungen an Entgelthöhe und -struktur hervorgehen. Anliegen der
Zugbetriebes anfallen, wird gesondert erarbeitet.                       Bundesnetzagentur ist es, häufig auftretende Fehlerquellen zu be-
                                                                        zeichnen und somit unter den EIU ein verbessertes Verständnis für
                                                                        die Gesetzessystematik zu fördern. Das Auftreten von beanstan-
                                                                        denswürdigen Entgeltfestlegungen soll auf diese Weise verringert
                                                                        und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.



Bonn, 22. Dezember 2010
57

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4330                                   – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –        24 2010


Der Leitfaden wird zunächst für Betreiber der Schienenwege er-         3. Koordinierungsverfahren
scheinen. Für diese gelten besondere gesetzliche Anforderungen
an die Entgeltregelungen. Es ist geplant, den Leitfaden nachfol-       Bei der Erstellung des Netzfahrplans für 2011 wurden insgesamt
gend auch um Informationen zu erweitern, die für Betreiber von         knapp 56.000 Trassenanmeldungen abgegeben, von denen ca.
Serviceeinrichtungen relevant sind.                                    12.500 Trassenanmeldungen Nutzungskonflikte aufwiesen.

Konzept für ein lärmabhängiges Trassenpreissystem                      Die EIBV sieht in § 9 Abs. 3 für solche Konflikte ein Koordinations-
                                                                       verfahren vor. Nahezu alle Trassenkonflikte wurden in den letzten
Die gesetzlichen Regelungen des § 21 Abs. 2 Eisenbahninfrastruktur-    Jahren nach Aussagen der DB Netz AG in diesem Verfahren ge-
Benutzungsverord­nung (EIBV) erlauben bei den Infrastrukturnut-        klärt. Im Nachhinein gab es seitens der Zugangsberechtigten je-
zungsentgelten einen Entgeltbestandteil, der den Kosten umwelt-        doch in Bezug auf Ablauf, Kommunikation, Transparenz und Lö-
bezogener Auswirkungen des Zugbetriebs Rechnung trägt und              sungsmöglichkeiten im Koordinierungsverfahren häufig Kritik.
damit eine lärm- bzw. emissionsbezogene Differenzierung des
Trassenpreises ermöglicht. Die Bundesnetzagentur hat in der Ver-       Die Bundesnetzagentur erhielt u. a. Hinweise, dass den am Konflikt
gangenheit bereits Überlegungen zu lärmabhängigen Trassenpreis-        beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nur unzurei-
systemen in einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und           chende bzw. deutlich von der Trassenanmeldung abweichende
Stadtentwicklung (BMVBS) initiierten Arbeitskreis begleitet. Die       Trassen angeboten wurden. Der Koordinationsprozess verläuft im
konzeptionellen Arbeiten werden im Jahr 2011 fortgesetzt.              Allgemeinen intransparent. Zudem erhielt die Bundesnetzagentur
                                                                       bislang keine detaillierten Informationen, wie die Konflikte im Ein-
Aufgrund der bisher erworbenen Erkenntnisse, beispielsweise            zelnen konkret gelöst wurden. Eine detaillierte Beschreibung des
durch modellhafte Abbildungen möglicher Ausgestaltungsvarianten        Koordinierungsverfahrens ist bislang nicht vorhanden.
lärmabhängiger Trassenpreise, und der Ergebnisse zwischenzeit-
lich erstellter Gutachten wird eine abschließende Empfehlung an        Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur ein Grundsatz-
den politischen Entscheidungsträger erarbeitet werden. Darüber hi-     verfahren eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist die Erstellung einer
naus ist beabsichtigt, dass die Mitglieder des Arbeitskreises die      detaillierten Beschreibung des Koordinierungsverfahrens durch die
weiteren Entwicklungen der Einführung eines lärmabhängigen             DB Netz AG bis zum Frühjahr 2011. Hierdurch sollen künftig bei
Trassenpreissystems auch zukünftig beobachten werden.                  Trassenkonflikten durch einen einheitlichen und transparenten Pro-
                                                                       zessablauf Lösungen gefunden werden. Die Verfahrensbeschrei-
Begleitung des Stationspreissystems 2011                               bung soll die bisher in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen
                                                                       (SNB) enthaltenen Grundsätze des Koordinierungsverfahrens er-
Das im Markt vieldiskutierte neue Stationspreissystem (SPS 2011)       gänzen. Die Bundesnetzagentur strebt eine Anwendung dieses
für die Benutzung der rund 5400 Bahnhöfe und Haltepunkte der DB        Verfahrens durch die DB Netz AG bereits zur Konstruktionsphase
Station&Service AG ist seit 1. Januar 2011 gültig. Trotz des rechts-   des Netzfahrplans 2012 an. Dabei wird die Bundesnetzagentur die
wirksamen Inkrafttretens wird die Bundesnetzagentur auch in den        praxisgerechte Anwendung der neuen Regelungen beobachten
kommenden Jahren ausführliche Prüfungen des Stationspreissys-          und gegebenenfalls auf weitere Ergänzungen bzw. Verbesserun-
tems durchführen.                                                      gen derselbigen zum Koordinierungsverfahren hinwirken.

Im dritten Quartal 2010 hat die Bundesnetzagentur das neue Stati-
onspreissystem auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Eisen-       4. Betriebserschwernisse bei Baumaßnahmen
bahnrechts überprüft. Das neue Stationspreissystem erfüllt viele
Anforderungen des Marktes und der Bundesnetzagentur an Ent-            Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen entstehen für die Zu-
geltdifferenzierung und Entgelthöhe. Die vormals bestehenden Un-       gangsberechtigten regelmäßig höhere Kosten für die Durchführung
terschiede in den Kostendeckungsgraden in den einzelnen Bun-           ihrer Verkehre. So kommt es u. a. aufgrund von Umleitungen zu
desländern, die eine wesentliche Ursache für die Beanstandung          höheren Trassen-, Personal- und Energiekosten sowie zu Mehrkos-
der Bundesnetzagentur waren, werden beseitigt. Der Bezug auf die       ten für den Einsatz von zusätzlichen Wagen und Loks. Bei Ausfall
Aufgabenträgergebiete führt zusätzlich zu dem positiven Effekt,        von Zügen werden Kosten für den Schienenersatzverkehr verur-
dass Zuschüsse der Aufgabenträger oder eine Ausweitung der be-         sacht, sowie zusätzliche Lagerkosten bei den transportierenden
stellten Zugleistungen nur im jeweiligen Gebiet preiswirksam wer-      Unternehmen.
den können.
                                                                       Die Richtlinie „Fahren und Bauen“ ermöglicht es den Zugangsbe-
Die Entgeltkomponente „Zuglängenfaktor“, die im Wesentlichen die       rechtigten, ihre Betriebserschwerniskosten im Rahmen der Stel-
Verteilung der Kostenlasten zwischen Schienenpersonenfernver-          lungnahmen einzureichen, so dass sie in die Bewertung, wie die
kehr und Schienenpersonennahverkehr justiert, war zum Zeitpunkt        Baumaßnahmen durchzuführen sind, einfließen können. Wie diese
der Prüfung noch nicht hinreichend durch sachliche Kriterien be-       Stellungnahmen in der Praxis in die Baumaßnahmen der DB Netz
legt. Die Bundesnetzagentur hat die Regelungen daher nur unter         AG einbezogen und gewichtet werden, soll in einem bereits einge-
Vorbehalt akzeptiert. Die DB Station&Service AG muss im Verlauf        leiteten Grundsatzverfahren eruiert werden. Hierbei soll eine aktive
des Jahres 2011 hierzu eine eisenbahnrechtskonforme Preisbil-          Begleitung der Baumaßnahmenplanung in ihren unterschiedlichen
dungssystematik vorlegen und die hiermit verbundenen prognosti-        Entwicklungsstadien durch die Bundesnetzagentur stattfinden. Ziel
zierten Auswirkungen für die verschiedenen Gruppen von Marktteil-      ist es herauszufinden, ob eine ausreichende Berücksichtigung der
nehmern erläutern.                                                     Interessen der Zugangsberechtigten erfolgt.

Die Auswirkungen des SPS 2011 auf das Wettbewerbsgeschehen             Darüber hinaus soll überprüft werden, ob den Zugangsberechtigten
werden einen Schwerpunkt der bevorstehenden regulierungsbe-            ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt werden, um ihre
hördlichen Tätigkeit bilden. Geplant ist, die Kosten der DB            Kosten anhand der Angaben der DB Netz AG zu geplanten Bau-
Station&Service AG, auf deren Basis die Entgelte gebildet werden,      maßnahmen richtig einschätzen und qualifizierte Stellungnahmen
auf ihren Leistungsbezug hin genauer zu überprüfen. Schließlich        abgeben zu können.
dürfen die Entgelthöhen die zugrundeliegenden Kosten nicht in
­unangemessener Weise überschreiten. Daraus resultiert auch die
 Begrenzung der Rendite, die mit dem Betrieb der Personenbahn-         5. Schienenwegkapazität
 höfe erzielt wird, auf ein angemessenes Maß. Ziel ist es, die Vor-
 aussetzungen für eine kontinuierliche Verbesserung des Stations-      Drei Faktoren drohen in den kommenden Jahren zu Kapazitätseng-
 preissystems zu schaffen und dabei die Bedürfnisse der                pässen im deutschen Schienennetz zu führen: Die wirtschaftliche
 Marktteilnehmer – darunter auch mögliche „Newcomer“ im Schie-         Gesundung führt inzwischen zu wachsenden Güterverkehren, im
 nenpersonenfernverkehr – im Blick zu behalten.                        Schienenpersonenfernverkehr zeichnet sich zunehmende Konkur-
                                                                       renz ab, und innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre sind drei



                                                                                                                 Bonn, 22. Dezember 2010
58

Zur nächsten Seite