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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
01 2009                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,              439
                                               Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

            Herstellererklärung                       Sign Live! CC 4.0.1             IS-SIGNLIVECC-4.0.1


                                                                                         abgedeckt durch
            § 15 Abs. 2 SigV
                                                                                        Sicherheitsfunktion
            2. bei der Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur           Signatur validieren
            a) die Korrektheit der Signatur zuverlässig geprüft und zutreffend        s. Kap. 3.3.4
            angezeigt wird und
            b) eindeutig erkennbar wird, ob die nachgeprüften qualifizierten          s. Kap. 3.3.4
            Zertifikate im jeweiligen Zertifikat-Verzeichnis zum angegebenen
            Zeitpunkt vorhanden und nicht gesperrt waren.


                                                                                         abgedeckt durch
            § 15 Abs. 4 SigV
                                                                                        Sicherheitsfunktion
            Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen                        Manipulationen des
            Komponenten nach den Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer               Produkts erkennbar
            erkennbar werden.                                                         machen
                                                                                      s. Kap. 3.3.5




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          IS-SIGNLIVECC-4.0.1.2008.12.04.rtf                                                 Seite 17 von 25


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                                                Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –


               Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.0.1              IS-SIGNLIVECC-4.0.1



5          Maßnahmen in der Einsatzumgebung

5.1        Einrichtung der IT-Komponenten

           Das Produkt darf ausschließlich innerhalb der im Folgenden beschriebenen
           Einsatzumgebung eingesetzt werden. Die allgemeinen IT-Komponenten werden immer
           vorausgesetzt, die weiteren IT-Komponenten sind abhängig vom verwendeten
           Signaturverfahren erforderlich.

5.1.1      Allgemeine IT-Komponenten

           Die Einsatzumgebung muss den folgenden Anforderungen in jedem Einsatzszenario
           genügen.

5.1.1.1    Hardware

           PROZESSOR

           Intel Pentium 1 GHz oder gleichwertiger Prozessor

           FREIER HAUPTSPEICHER

           Minimum 256 MB, empfohlen 512 MB

           FREIER FESTPLATTENSPEICHER

           Sign Live! CC: ca. 60 MB, zusätzlich 60 MB zum Entpacken der Installationsdateien
           JRE: ca. 65 MB, zusätzlich 65 MB zum Entpacken der Installationsdateien

           MONITORAUFLÖSUNG

           Minimum 800 x 600, empfohlen 1024 x 768

5.1.1.2    Betriebssystem

           Als Betriebssystem wird eines der folgenden vorausgesetzt:
           -      Windows Vista
           -      Windows XP Home
           -      Windows XP Professional
           -      Windows XP Tablet PC Edition

5.1.1.3    Java Runtime Environment (JRE)

           Die Anwendung benötigt eine JVM Version 1.5 Ein Java Runtime Environment (JRE) ist
           ausreichend. Wir empfehlen, den Installationsassistenten mit integrierter JRE zu
           verwenden und das integrierte JRE zu installieren.
           Der Installation Verifier benötigt einen Browser mit integrierter JVM Version 1.5 oder 1.6.

5.1.2      IT-Komponenten für das Signaturverfahren signIT smartcard CC

           Zur Erstellung von QES ist das Signaturverfahren signIT smartcard CC anzuwenden. Bei
           dessen Benutzung muss die Einsatzumgebung zusätzlich folgenden Anforderungen
           genügen:




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            Anlage_06_06.rtf                                                                   Seite 18 von 25

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            -      Verwendet werden muss eine Signaturkarte gemäß Tabelle 2 Zusätzliche Produkte –
                   Signaturkarten. Der Benutzer muss die Auflagen der zugehörigen
                   Sicherheitsbestätigung/Herstellererklärung berücksichtigen.
            -      Verwendet werden muss ein Kartenleser gemäß Tabelle 3 Zusätzliche Produkte -
                   Kartenleser. Der Benutzer muss die Auflagen der zugehörigen Sicherheits-
                   bestätigung/Herstellererklärung berücksichtigen.
            Die IT-Komponente für das Signaturverfahren signIT smartcard CC ist im Produkt
            enthalten. Enthaltene Funktionen werden über Lizenzschlüssel freigeschaltet.

 5.2        Anbindung an ein Netzwerk

            Es wird vorausgesetzt, dass der Signaturrechner hinreichend gegen Bedrohungen durch
            Zugriff über das Internet und Intranet abgeschottet ist.
            Das Produkt darf nur in Verbindung mit einer Firewall an ein Netzwerk angeschlossen
            werden, so dass Angriffe aus dem Intra- oder Internet erkannt und verhindert werden
            können.
            Das Produkt darf nur in Verbindung mit einem Virenscanner an ein Netzwerk
            angeschlossen werden, so dass auf dem Signaturrechner installierte, bösartige
            Programme erkannt werden können.

 5.3        Auslieferung und Installation

 5.3.1      Installationsassistenten

            AUSLIEFERUNG

            Die Installationsassistenten werden per CD ausgeliefert und auf der intarsys Homepage
            zum Download angeboten.
            Die Installationsassistenten installieren alle für den Betrieb des Produktes notwendigen
            Dateien. Lediglich der Installationsassistent Sign Live! CC ohne JRE beinhaltet keine JRE.
            In diesem Fall muss der Benutzer selbst für die korrekte Installation der JRE sorgen.
            Das installierte Produkt umfasst die Administrator- und Benutzeranleitung in Form einer
            Online-Dokumentation.
            Ein Teil der in den Installationsassistenten enthaltenen Dateien wird zum besseren Zugriff
            für den Benutzer zusätzlich losgelöst auf CD oder im Web angeboten. Dazu gehören:
                   -   readme (de/en)
                   -   releasenotes (en)
                   -   limitations (en)
                   -   EULA (de/en)

            INSTALLATION

            Der Benutzer installiert das Produkt gemäß dem in der mitgelieferten readme Datei
            beschriebenen Verfahren. Es wird vorausgesetzt, dass der Benutzer entsprechende
            Voraussetzungen zur Bedienung eines Rechners besitzt.
            Zusätzlich sind die im Kapitel 5.3.2 genannten Auflagen zu berücksichtigen.

            SICHERHEIT DER AUSLIEFERUNG

            Die Installationsassistenten sind mit dem intarsys Code Signing Zertifikat (s. Kapitel 2.1)
            signiert. Die Signatur ist mit Betriebssystemmitteln prüfbar.




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         Alle installierten Produktbestandteile sind mit dem intarsys Code Signing Zertifikat (s.
         Kapitel 2.1) signiert. Die zugehörigen Hashwerte sind über einen hierarchisch
         konstruierten Hashwert prüfbar. Dieser ist mit Hilfe der Installationsprüfroutine prüfbar.

         ÜBERPRÜFUNG DER INTEGRITÄT DER INSTALLATIONSASSISTENTEN

         Der Benutzer ist angehalten, die Integrität des zu verwendenden Installationsassistenten
         vor Installation zu prüfen. Die readme Datei des Produktes beschreibt das Vorgehen
         detailliert.

         ÜBERPRÜFUNG DER INTEGRITÄT DES INSTALLIERTEN PRODUKTES

         Der Benutzer ist angehalten, die Integrität der Installation mit Hilfe der Installationsprüf-
         routine nach Installation, nach Nachinstallation und zusätzlich in regelmäßigen Abständen
         zu prüfen. Die Online-Dokumentation des Produktes beschreibt das Vorgehen detailliert.

5.3.2    Auslieferung und Installation im Wartungsfall

         Im Wartungsfall erhält der Benutzer vom Hersteller ein ZIP Datei oder einen Installations-
         assistenten. Entweder kopiert er selbst oder der Installationsassistent die auszutausch-
         enden Dateien in die bestehende Installation. Nach abgeschlossenem Update soll der
         Benutzer in jedem Fall die Integrität der Installation prüfen wie unter Kapitel 5.3.1
         beschrieben.
         Bei einem solchen Update verliert diese Herstellererklärung ihre Gültigkeit.

5.4      Auflagen für den Betrieb des Produktes

         Das Produkt ist in einem geschützten Einsatzbereich 6 einzusetzen.
         Während des Betriebs sind die folgenden Auflagen für den sachgemäßen Einsatz zu
         beachten. Die allgemeinen Auflagen sind immer zu berücksichtigen, die weiteren nur bei
         Verwendung des entsprechenden Signaturverfahrens.

5.4.1    Allgemeine Auflagen

         Die folgenden Auflagen sind immer zu berücksichtigen:

         ZUGANGSKONTROLLE

         Der Benutzer hat die vollständige Kontrolle über die im Rechner befindlichen Speicher-
         medien.
         Es ist nicht möglich, über existierende Netzwerkverbindungen auf das Sign Live! CC -
         Installationsverzeichnis 7 , -Konfigurationsverzeichnis 8 oder Arbeitsverzeichnisse 9 der
         Anwendung zuzugreifen.




         6
          Definition gemäß dem von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Dokument „Ein-
         heitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten“
         7
           Das Installationsverzeichnis der Anwendung (<CABHOME>) ist das Verzeichnis, in das
         Sie Sign Live! CC installiert haben. Vorgabewert ist C:\Programme\SignLive CC <Version>.

         8 Das Konfigurationsverzeichnis der Anwendung (<CABCONFIG>) ist das Verzeichnis, in
         dem Sign Live! CC seine Konfigurationsdaten, Zertifikate und Sperrlisten ablegt.
         Vorgabewert ist
         C:\Dokumente und Einstellungen\<Benutzername>\.SignLiveCC_<Version>.




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            Falls Sie ein Signaturverfahren ohne Benutzeroberfläche einsetzen, müssen Sie zusätzlich
            ausreichende Vorkehrungen treffen, die Arbeitsverzeichnisse der Anwendung gegen nicht
            autorisierte Manipulation zu schützen. Nur so sind Sie sicher, dass die zu signierenden
            Dateien zwischen kontrollierter Bereitstellung und Start des Signaturprozesses nicht
            unbemerkt manipuliert werden können.

            PERSONAL

            Benutzer und Administratoren der Anwendung müssen vertrauenswürdig sein. Sie kennen
            den Inhalt der zum Produkt gehörigen mit dem Produkt ausgelieferten Online-
            Dokumentation und berücksichtigen insbesondere die darin gegebenen
            Sicherheitshinweise. Andere Personen haben keinen Zugriff auf das System.

            ALGORITHMEN

            Benutzer und Administratoren der Anwendung sind angewiesen, mit Hilfe der
            Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur regelmäßig zu prüfen, ob die verwendeten
            Algorithmen noch sicher sind. Ist dies nicht der Fall, soll der entsprechende Algorithmus
            nicht mehr verwendet werden

            INTEGRITÄT DER INSTALLATION

            Der Benutzer ist angewiesen, die Integrität des installierten Produkts regelmäßig zu
            überprüfen (s. auch Kapitel 5.3.1 Überprüfung der Integrität des installierten Produktes).

            SICHERHEIT DER KONFIGURATION

            Das Produkt prüft selbständig seine Konfiguration und zeigt dem Benutzer in der
            Statuszeile an, ob diese für einen sicheren Betrieb geeignet ist. Der Benutzer ist
            angewiesen, das Ergebnis zu berücksichtigen und die Konfiguration entsprechend
            anzupassen.
            Durch die Gestaltung von readme Datei, Installationsassistent und Online-Dokumentation
            wird der Anwender auf die Einhaltung der oben genannten Einsatzbedingungen
            hingewiesen.

 5.4.2      IT-Komponenten für das Signaturverfahren signIT smartcard CC

            Die folgenden Auflagen sind zu berücksichtigen, wenn das Signaturverfahren signIT
            smartcard CC verwendet wird. Andere in dem Produkt enthaltene Verfahren erstellen keine
            qualifizierte elektronische Signatur.

            AUFLAGEN DER DRITTPRODUKTE

            Die durch Kartenleser und Signaturkarte gegebenen Auflagen sind zu berücksichtigen.

            UMGANG MIT DER SIGNATURKARTE

            Die PIN für die Verwendung der Signaturkarte ist unbedingt vertraulich zu behandeln.

            ERSTELLUNG EIGENER STAPELVERARBEITUNGSDEFINITIONEN




            9
              Arbeitsverzeichnisse der Anwendung sind alle Verzeichnisse, in denen Dateien für
            Signatur- und Validierungsprozesse zur Verfügung gestellt und verarbeitet werden. In der
            Auslieferkonfiguration ist dies das Verzeichnis <CABHOME>\batch und alle zugehörigen
            Unterverzeichnisse.




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        Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.0.1              IS-SIGNLIVECC-4.0.1

       Die Installationsprüfroutine der Anwendung kann die vom Benutzer selbst erstellten
       Stapelverarbeitungsdefinitionen nicht prüfen. Sobald der Benutzer solche verwendet, trägt
       er selbst die Verantwortung für die korrekte Verwendung dieser und die Prüfung auf
       Manipulationen.

       VERWENDUNG API

       Das API der Anwendung kann per Kommandozeile gestartet werden. Die korrekte
       Erstellung der Aufrufe kann von der Anwendung nicht überwacht werden. Sobald der
       Benutzer solche Aufrufe verwendet, trägt er selbst die Verantwortung für die korrekte
       Erstellung dieser.




        Anlage_06_06.rtf
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 6          Algorithmen und zugehörige Parameter

            Das Produkt verwendet zur Erstellung und Prüfung qualifizierter Signaturen Hash- und
            Signatur-Algorithmen. Die folgenden Tabellen bezeichnen die verwendeten Algorithmen
            und geben an, bis wann diese Algorithmen laut Algorithmenkatalog der Bundesnetzagentur
            als sicher eingestuft werden.

                               Hash-Algorithmus                                        Eignung bis
             SHA-1                                                         nicht mehr geeignet
             SHA-256                                                       Ende 2015
             SHA-384                                                       Ende 2015
             SHA-512                                                       Ende 2015
             RIPEMD-160                                                    Ende 2010
            Tabelle 4 Hash-Algorithmen und deren Eignung gemäß BNetzA

                             Signatur-Algorithmus                                      Eignung bis
             RSA 1280 bit                                                  Ende 2008
             RSA 1536 bit                                                  Ende 2009
             RSA 1728 bit                                                  Ende 2010
             RSA 1976 bit                                                  Ende 2015
             RSA 2048 bit                                                  langfristig sicher
            Tabelle 5 Signatur-Algorithmen und deren Eignung gemäß BNetzA

            Der aktuell gültige Algorithmenkatalog sowie die jährlichen Aktualisierungen veröffentlicht
            die Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de .




            Anlage_06_06.rtf
          IS-SIGNLIVECC-4.0.1.2008.12.04.rtf                                                  Seite 23 von 25


Bonn, 07. Januar 2009
445

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
446                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                 01 2009
                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

           Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.0.1              IS-SIGNLIVECC-4.0.1



7      Gültigkeit der Herstellererklärung

       Diese Herstellererklärung ist gültig
       -      bis zum Widerruf durch den Hersteller oder
       -      bis zum Widerruf durch die nach §3 SigG zuständigen Behörde
       Außerdem ist die Gültigkeit abhängig von der Gültigkeit der verwendeten Algorithmen. Bei
       Erstellung dieser Herstellererklärung ist z. B. bei Verwendung des SHA-512 Algorithmus in
       Verbindung mit RSA 2048 Bit die maximale Gültigkeit der 31.12.2014. Nach Ablauf der
       Gültigkeit eines Algorithmus ist dieser nicht mehr zur Erstellung von qualifizierten
       elektronische Signaturen einzusetzen.
       Die Online-Dokumentation weist den Benutzer darauf hin, den aktuellen Status der
       Gültigkeit der Algorithmen mit Hilfe der Veröffentlichungen der zuständigen Behörde
       (Bundesnetzagentur, Referat Qualifizierte Elektronische Signatur) zu prüfen und bei Ablauf
       der Vertrauenswürdigkeit eines verwendeten Algorithmus diesen nicht mehr für qualifizierte
       elektronische Signaturen einzusetzen.




        Anlage_06_06.rtf
      IS-SIGNLIVECC-4.0.1.2008.12.04.rtf                                                   Seite 24 von 25


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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
01 2009                                    – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,               447
                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

             Herstellererklärung                     Sign Live! CC 4.0.1              IS-SIGNLIVECC-4.0.1



 8          Zusatzdokumentation

            Folgende Bestandteile der Herstellererklärung sind aus dem Veröffentlichungstext ausge-
            gliedert und bei der zuständigen Behörde hinterlegt.
                1. Testbeschreibung (48 Seiten)
                2. Testspezifikationen (Vista, XP Home, XP Professional, Tablet PC Edition)
                3. Testergebnisse (Vista, XP Home, XP Professional, Tablet PC Edition)
                4. Entwicklungsrichtlinien (Process Guide Version 1.3, 52 Seiten)
            Das Benutzer- und Administratorhandbuch wird als Online Dokumentation mit dem Produkt
            ausgeliefert.
            Die in Kapitel 2.3 aufgeführten Signaturkarten und Kartenleser sind Gegenstand der
            Testspezifikationen und während des Produkttests erfolgreich getestet worden.
            Das zu meldende Produkt Sign Live! CC 4.0.1 ist nicht sicherheitsbestätigt basiert jedoch
            auf dem nach den Common Criteria zertifizierten und vom Bundesamt für Sicherheit in der
            Informationstechnik sicherheitsbestätigten Produkt Sign Live! CC 3.2.3. Der Hersteller
            bestätigt, dass das zu meldende Produkt unter Einhaltung der gleichen Entwicklungsricht-
            linien produziert wird, wie das sicherheitsbestätigte Produkt. Die berücksichtigten
            Entwicklungsrichtlinien sind als Zusatzdokumentation (4) eingereicht.




            Ende der Herstellererklärung




            Anlage_06_06.rtf
          IS-SIGNLIVECC-4.0.1.2008.12.04.rtf                                                 Seite 25 von 25


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                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
448                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,      01 2009
                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

Mitteilung Nr. 92/2009

Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen nach
§ 17 Abs. 4 SigG, die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden,
hier: bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG,
Govello, Version 3.0

Veröffentlichungshinweis

Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001
(BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179),
verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
(Herstellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Das Amtsblatt dient
insoweit nur als Veröffentlichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine materielle Prüfung der
Herstellererklärungen noch eine Prüfung der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundes-
netzagentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellererklärungen und für die Produkte sind allein
die Hersteller verantwortlich.

Hersteller:
bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Am Fallturm 9
28359 Bremen

Produkt:
Govello, Version 3.0

Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung Govello, Version 3.0, Stand: 20. November 2008

Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:

     1. Sicherheitstechnische Produktbeschreibung und Spezifikation, Stand: 31.10.2008,
        74 Seiten
     2. Testdokumentation, Stand: 31.10.2008, 14 Seiten
     3. Benutzerhandbuch „Govello“, Version 3.0.0.0, Stand: 2008, 84 Seiten
     4. Testkonzept „Govello Deutsche Version Release 3.0.0.0“ Stand: 10.10.2008, 128 Seiten


Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                  Bonn, 07. Januar 2009
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