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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
04 2009                                 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                  667
                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

  Herstellererklärung
  SecCommerce SecPKIServer® / SecMailServer® 4.9.80



  6       Algorithmen und zugehörige Parameter

  Das Produkt SecPKIServer® / SecMailServer® 4.9.80 setzt den RSA Algorithmus mit der im
  Signaturzertifikat angegebenen Schlüssellänge von mindestens 1728 Bit ein.
  Die unterstützten RSA-Verfahren gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
  Bundesnetzagentur bis 31.12.2010 als sicher. 5


  Ferner unterstützt SecPKIServer® / SecMailServer® 4.9.80 das EC-DSA-Verfahren basierend auf
  elliptischen Kurven mit einer Parameterlänge von 192 Bit.
  Das unterstützte EC-DSA-Verfahren gilt nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
  Bundesnetzagentur bis 31.12.2009 als sicher. 6


  Das Produkt SecPKIServer® / SecMailServer® 4.9.80 unterstützt die Hash-Funktion SHA-256, SHA-384,
  SHA-512 und RIPEMD-160.
  Die unterstützten Hash-Funktionen gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
  Bundesnetzagentur bei Anwendung für qualifizierte Zertifikate bis 31.12.2010 als sicher.7




  5 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
    zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
    geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376ff. vom 05. Februar 2008
  6 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
    zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
    geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376ff. vom 05. Februar 2008
  7 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
    zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
    geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376ff. vom 05. Februar 2008

  Herstellererklärung SecPKIServer®          SecCommerce GmbH                                    Seite 19 von 21


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                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

Herstellererklärung
SecCommerce SecPKIServer® / SecMailServer® 4.9.80



7       Gültigkeitsdauer der Herstellererklärung

Diese Erklärung ist bis zum 31.12.2009 gültig. Der aktuelle Status der Herstellererklärung liegt immer bei der
Bundesnetzagentur vor.




Herstellererklärung SecPKIServer®           SecCommerce GmbH                                     Seite 20 von 21


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 Herstellererklärung
 SecCommerce SecPKIServer® / SecMailServer® 4.9.80



 8        Zusatzdokumentation

 Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und bei
 der zuständigen Behörde hinterlegt:
      �   „Aus der Herstellererklärung ausgegliederte Dokumentation als Anhang zur Herstellererklärung des
          Herstellers SecCommerce Informationssysteme GmbH, Obenhauptstraße 5, 22335 Hamburg, für
          sein Produkt SecPKIServer® / SecMailServer® 4.9.80“:
          SecCommerce.SecPKIServer_Anhang_4.9.80_04.04.2008 vom 30.10.2008, 30 Seiten
      �   „SecPKI Anwenderhandbuch für Konfiguration und Administration“ des Herstellers SecCommerce
          Informationssysteme GmbH, Obenhauptstraße 5, 22335 Hamburg, für sein Produkt SecPKIServer® /
          SecMailServer® 4.9.80“:
          SecPKI_Handbuch.pdf, Version 3.67 vom 29.10.2008, 158 Seiten




 Ende der Herstellererklärung




 Herstellererklärung SecPKIServer®           SecCommerce GmbH                                     Seite 21 von 21


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Mitteilung Nr. 171/2009


Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen nach
§ 17 Abs. 4 SigG, die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden,

hier: SecCommerce Informationssysteme GmbH, SecSignerServer 4.9.80

Veröffentlichungshinweis

Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001
(BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179),
verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Her-
stellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Das Amtsblatt dient inso-
weit nur als Veröffentlichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine materielle Prüfung der Her-
stellererklärungen noch eine Prüfung der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundesnetz-
agentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellererklärungen und für die Produkte sind allein die
Hersteller verantwortlich.

Hersteller:
SecCommerce Informationssysteme GmbH
Obenhauptstraße 5
22335 Hamburg

Produkt:
SecSignerServer 4.9.80

Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung SecSignerServer 4.9.80, Stand: 06. Januar 2009

Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:
    1. SecCommerce.SecSignerServer_Anhang_4.9.80_04.04.2008 vom 06.01.2009, 25 Seiten
    2. SecSignerServer_Anwenderhandbuch.pdf, Version 1.19 vom 12.12.2008, 20 Seiten



Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                  Bonn, 4. März 2009
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                                                  Herstellererklärung



                                                      Der Hersteller


                                      SecCommerce Informationssysteme GmbH
                                              Obenhauptstraße 5
                                                22335 Hamburg

                                                                                          1
                                    erklärt hiermit gemäß §17 Abs. 4 Satz 2 SigG
                                         in Verbindung mit §15 Abs. 5 SigV 2 ,
                                                    dass sein Produkt


                                               SecSignerServer® 4.9.80

                                                             als
                                        Teil-Signaturanwendungskomponente


                     die Anforderungen des Signaturgesetzes1 bzw. der Signaturverordnung2 erfüllt.




                                               Hamburg, den 06.01.2009



                                      ___________________________________
                                            gez. André Damm-Goossens,
                                                  Geschäftsführer
                                      SecCommerce Informationssysteme GmbH




                             Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer
                      SecCommerce.SecSignerServer_4.9.80_04.04.2008 besteht aus 18 Seiten.




 1      Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) in der
 Fassung vom 16. Mai 2001 (BGBl 1 S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar
 2007(BGBl 1 S. 179)
 2      Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung - SigV) in der Fassung vom 16.
 November 2001 ( BGBl. 1 S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 18 des Gesetzes vom 23.
 November 2007 (BGBl. 1 S. 2631)


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                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

Herstellererklärung
SecCommerce SecSignerServer® 4.9.80



1       Handelsbezeichnung

Die Handelsbezeichnung lautet:                 SecSignerServer® 4.9.80
Auslieferung:                                  Zip-Datei mit qualifizierter Signatur
                                               (vgl. Abschnitte 4.1, 5.3).
Hersteller:                                    SecCommerce Informationssysteme GmbH
                                               Obenhauptstr. 5
                                               22335 Hamburg
Handelsregister:                               HRB 69920
                                               Amtsgericht Hamburg




Herstellererklärung SecSignerServer®         SecCommerce GmbH                                     Seite 2 von 18


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                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

 Herstellererklärung
 SecCommerce SecSignerServer® 4.9.80



 2        Lieferumfang

 Lieferumfang: SecSignerServer® 4.9.80 ist eine Software und besteht aus einer bereitgestellten Java-
 Anwendung sowie dazugehörigen Konfigurationsdateien. Anwendung und Konfigurationsdateien werden als
 Zip-Datei mit qualifizierte Signatur ausgeliefert. Nicht zum Lieferumfang gehören weitere Produkte, die zur
 Nutzung der Software und zur Erzeugung von Signaturen notwendig sind, wie z.B. Chipkartenleser und
 Signaturkarte (sichere Signaturerstellungseinheit).
 Nachfolgend ist der Lieferumfang, einschließlich der Versionsinformationen, aufgezählt:

  Produktbestandteil        Bezeichnung                                                 Version   Übergabeform

  Software                  Zip-Datei 'SecSignerServer.zip'                             4.9.80    Download

  Qualifizierte Signatur    Signaturdatei 'SecSignerServer.zip.pkcs7'                             Download

 Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformationen


 Auslieferung:
 Als Produkt an Endanwender durch den Hersteller oder ausgewählte Dienstanbeiter per Download als Zip-
 Datei. Zur Prüfung der Authentizität der Zip-Datei kann eine qualifizierte Signatur abgerufen werden, die mit
 einer geeigneten Signaturanwendungskomponente geprüft werden kann (z.B, mit der Online-Version der
 Software SecSigner®).
 Die Zip-Datei enthält die folgenden Dateien/Verzeichnisse mit sicherheitsrelevante Funktionen:
     � SecSignerServer/SecSignerApiRes.jar
     � SecSignerServer/SecSignerServer.jar
 Andere Dateien im Zip (Dokumentation, Aufrufbeispiele, Start-Scripte) enthalten keine sicherheitsrelevante
 Funktionen und sind nicht Teil der Anwendung SecSignerServer® 4.9.80.




 Herstellererklärung SecSignerServer®        SecCommerce GmbH                                        Seite 3 von 18


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                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

Herstellererklärung
SecCommerce SecSignerServer® 4.9.80


Das Produkt SecSignerServer® 4.9.80 nutzt die folgenden nach SigG bestätigten Produkte, die von Dritten
hergestellt werden und nicht Bestandteil dieser Erklärung sind (z.B. Kartenleser oder sichere
Signaturerstellungseinheiten):


Produktklasse      Bezeichnung                                                   Registriernummer der
                                                                                 Bestätigung
SSEE               Telesec Signaturkarte PKS-Card, E4KeyCard,                    TUVIT.09339.TE.12.2000
                   E4NetKeyCard, Version 3.0
SSEE               DATEV Signaturkarte e:secure-Card Version 1.0,                TUVIT.09341.TE.03.2001
                   1.10, 1.20
SSEE               Signaturerstellungseinheit "Chipkarte mit Prozessor           T-Systems.02182.TE.11.2006
                   SLE66CX322P oder SLE66CX642P, Software
                   CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital
                   Signature"
SSEE               ZKA-Signaturkarte, Version 5.11                               TUVIT.93138.TE.11.2006
SSEE               ZKA-Signaturkarte, Version 5.11M                              TUVIT.93148.TU.06.2007
SSEE               STARCOS 3.0 with Electronic Signature Application             TUVIT.93100.TE.09.2005
                   V3.0 (Signtrust Card 3.0, Signtrust MCard 3.0,
                   Signtrust MCard 100 3.0)
SSEE               Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P,                          T-Systems.02122.TE.05.2005
                   Betriebssystem CardOS V4.3B mit Applikation für
                   digitale Signatur (TC QSign)

Tabelle 2: Zusätzliche Produkte (SSEE)



Produktklasse     Bezeichnung                                                    Registriernummer der
                                                                                 Bestätigung

Kartenleser       cyberJack e-com, Version 2.0                                   TUVIT.09363.TE.06.2002

Kartenleser       cyberJack e-com, Version 3.0                                   TUVIT.93155.TE.09.2008

Kartenleser       KOBIL Chipkartenterminals KAAN Professional und                TUVIT.09331.TE.03.2002
                  B1 Professional HW-Version KCT100, FW-Version
                  2.08 GK 1.04

Kartenleser       Omnikey: CardMan Trust CM3621 / CM3821,                        BSI.02057.TE.12.2005
                  Firmware-Version 6.00

Tabelle 3: Zusätzliche Produkte (Kartenleser)




Herstellererklärung SecSignerServer®        SecCommerce GmbH                                      Seite 4 von 18


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 Herstellererklärung
 SecCommerce SecSignerServer® 4.9.80



 3        Funktionsbeschreibung

 Die Software SecSignerServer® 4.9.80 ist Teil einer Signaturanwendungskomponente für die Erzeugung
 qualifizierter elektronischer Signaturen und erfüllt die im Signaturgesetz (SigG) und der Signaturverordnung
 (SigV) definierten Anforderungen an eine Signaturanwendungskomponente, die im Abschnitt 4.1 spezifiziert
 sind. SecSignerServer® 4.9.80 erfüllt die vorgeschriebene Sicherheitsstufe, die das SigG für
 Signaturanwendungskomponenten für qualifizierte elektronische Signaturen vorsieht. Im folgenden ist daher
 mit „Zertifikat“ immer ein „qualifiziertes Zertifikat“ und mit „Signatur“ immer eine „qualifizierte Signatur“ im
 Sinne des SigG zu verstehen.
 Mit dem SecSignerServer® 4.9.80 können in Verbindung mit geeigneten Chipkartenlesern und sicheren
 Signaturerstellungseinheiten (Signaturkarten) qualifizierte Signaturen serverseitig im
 Massensignaturverfahren erzeugt werden. Dem SecSignerServer® 4.9.80 werden stapelweise zu
 signierende Daten über das Dateisystem übergeben. SecSignerServer® 4.9.80 erzeugt einen Hashwert zu
 jedem Datensatz, führt diesen der sicheren Signaturerstellungseinheit zur Signatur zu und erzeugt aus der
 erhaltenen Signatur ein Signaturdatenobjekt, das in das Dateisystem zurückgeschrieben wird.
 Bei der serverseitigen Signaturerzeugung muss durch die Einsatzumgebung sichergestellt werden, dass
 gleichwertige Dokumente zur Signaturerzeugung übergeben werden. Durch die Nutzung von Attribut-
 zertifikaten oder Attributen im Hauptzertifikat ist der Signaturzweck eindeutig zu bezeichnen. Die Freigabe
 der PIN am Kartenleser wird durch die Konfiguration des SecSignerServer® 4.9.80 auf einen festen Zeitraum
 oder auf einer feste Signaturzahl beschränkt. Die Voreinstellung für die Freischaltung ist die Freigabe für
 24h. Vor der Eingabe der PIN am Kartenleser muss der Signaturkarteninhaber die im Display des
 Kartenlesers angezeigte Freigabe bestätigen. Nach der Freigabe wird ein auf dem Display des Kartenlesers
 das Anstoßen der Massensignatur als Warnhinweis angezeigt. Dieser Hinweis muss am Kartenleser
 bestätigt werden, ehe Signaturen erzeugt werden können. Die Erzeugung einer Signatur wird jeweils am
 Kartenleser angezeigt. Erzeugte Signaturen werden vor der Rückgabe geprüft.
 Die vorgesehene Einsatzumgebung ist durch einen Server mit Standard-Betriebssystem und Standard-
 Hardware gekennzeichnet, der in einem „geschützten Einsatzbereich“ gemäß Definition der Bundes-
 netzagentur (vgl. Abschnitt 5) eingesetzt wird.
 Der Ablauf der Prozesse im SecSignerServer® 4.9.80 kann nicht von außen beeinflusst werden.
 SecSignerServer® 4.9.80 gibt die Kontrolle erst nach erfolgreichem Abschluss der entsprechenden Operation
 (Erzeugen einer Signatur mithilfe einer Signaturkomponente) an das externe Anwendungsprogramm zurück,
 ansonsten erfolgt eine Fehlermeldung.
 Durch dieses Konzept wird erreicht, dass die Sicherheitsfunktionalität des SecSignerServer® 4.9.80
 grundsätzlich nicht von außen beeinflusst werden kann.
 SecSignerServer® 4.9.80 stellt im Einzelnen die folgenden signaturgesetzlich relevanten Funktionen zur
 Verfügung:
      �   Die Berechnung von Hashwerten nach den Standards SHA-256, SHA-384, SHA-512 und RipeMD-
          160.
      �   Die Zuführung der zu signierenden Daten an eine sichere Signaturerstellungs-einheit.
      �   Die Erzeugung von Signaturdatenobjekten nach dem Standard PKCS#7 SignedData.
      �   Die Unterstützung der sicheren PIN-Eingabe durch Verwendung eines geeigneten Kartenlesers
          durch den Benutzer.
      �   Die Visualisierung der Tatsache der Erzeugung einer elektronischen Signatur vor der Durchführung
          des Signiervorgangs an der sicheren Anzeige des Kartenlesers.
      �   Die Verifikation der Authentizität signierter Daten durch eine mathematische Prüfung der
          Zertifikatskette beginnend vom Signaturzertifikat bis zu einem vertrauenswürdigen Wurzelzertifikat
          und
      �   eine Prüfung, ob das Signaturzertifikat aktuell gesperrt ist mithilfe einer Online-Abfrage beim
          herausgebenden Trustcenter.
      �   Die Verifikation qualifizierter Signaturzertifikate.


 Herstellererklärung SecSignerServer®         SecCommerce GmbH                                     Seite 5 von 18


Bonn, 4. März 2009
71

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
676                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,        04 2009
                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

Herstellererklärung
SecCommerce SecSignerServer® 4.9.80


SecSignerServer® 4.9.80 erfüllt die Anforderungen nach §17 (2) Signaturgesetz und §15 (2,4,5)
Signaturverordnung. Die Darstellung der zu signierenden Daten ist wird dabei abweichend über einen
externen Secure Viewer realisiert. Details zur Erfüllung der Anforderung sind in 4.1 beschrieben.
SecSignerServer® 4.9.80 ermöglicht das gleichzeitige Handling von einem oder mehreren Kartenlesern und
Signaturkarten (Array).
PIN-Eingabe: Durch die Nutzung bestätigter Chipkartenleser mit sicherer PIN-Eingabe am Lesegerät wird
sichergestellt, dass kein automatisierter Prozess stattfindet, der nach Eingabe der PIN diese für das System
vorhält, zum Signieren automatisch abruft und an die SSEE sendet.
Zertifikatsauswertung: Bei der Zertifikatsauswertung erzeugt SecSignerServer® 4.9.80 eine Zertifikatkette
vom Unterzeichner- bis zum Wurzelzertifikat entsprechend RFC 3280 und prüft die Zertifikatkette nach dem
Kettenmodell.


3.1       Beschreibung der externen Schnittstellen

Als externe Schnittstellen des SecSignerServer® 4.9.80 steht das Dateisystem zur Verfügung. Über diese
Schnittstelle können alle Funktionen der Signaturanwendungskomponente genutzt werden. Die Schnittstelle
kapselt sämtliche sicherheitsspezifischen Funktionen gegenüber der aufrufenden Anwendung. Die
Schnittstelle wird deshalb konzeptionell als „Container“ bezeichnet, da sie gegenüber der Anwendung den
Signierprozess selbständig verwaltet. Der Ablauf des Signierprozesses kann von der aufrufenden
Anwendung nicht beeinflusst werden; erst nach vollständigem Durchlaufen des Signierprozesses erhält die
aufrufende Anwendung das Ergebnis zurück.
Externe Schnittstellen
Die Interaktionskomponente stellt als externe Schnittstellen folgende Funktionalität zur Verfügung:
      �   Signierprozess mit Zertifikatprüfung: Dokument beliebigen Typs, OCSP-Schnittstelle (Die zu
          verwendende URL wird jeweils dem Signaturzertifikat entnommen.)
Die Ergebniswerte werden über analog zur Übergabe (Dateisystem) an die aufrufende Anwendung
zurückgeliefert.
Die Übergabe-Schnittstelle ist im Einzelnen wie folgt abgesichert:
    � Dateisystem: Die Zugriffsrechte für die Übervergabe-Verzeichnis sind so zu setzen, dass nur der
       signaturdatenerzeugende Prozess (z.B. eBilling-System) und SecSignerServer® 4.9.80 darauf
       zugreifen können. Signaturen werden dabei von SecSignerServer® 4.9.80 ins Dateisystem
       geschrieben.


3.2       Typische Anwendungsszenarien
SecSignerServer® 4.9.80 wird typischerweise in folgenden Anwendungsszenarien eingesetzt:
Serverseitige Signaturerzeugung: Signatur von Ausgangsrechnungen gem. §14 UStG, Signatur von
Druckdatenströmen.




Herstellererklärung SecSignerServer®         SecCommerce GmbH                                     Seite 6 von 18


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