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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
04 2009                                 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                  703
                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

 Herstellererklärung
 SecCommerce SecVerificationServer® 4.9.80



 6        Algorithmen und zugehörige Parameter

 Das Produkt SecVerificationServer® 4.9.80 setzt den RSA Algorithmus mit der im Signaturzertifikat
 angegebenen Schlüssellänge von mindestens 1728 Bit ein.
 Die unterstützten RSA-Verfahren gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
 Bundesnetzagentur bis 31.12.2010 als sicher. 5


 Ferner unterstützt SecVerificationServer® 4.9.80 das EC-DSA-Verfahren basierend auf elliptischen Kurven
 mit einer Parameterlänge von 192 Bit.
 Das unterstützte EC-DSA-Verfahren gilt nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
 Bundesnetzagentur bis 31.12.2009 als sicher. 6


 Das Produkt SecVerificationServer® 4.9.80 unterstützt die Hash-Funktion SHA-256, SHA-384, SHA-512 und
 RIPEMD-160.
 Die unterstützten Hash-Funktionen gelten nach der Übersicht über geeignete Algorithmen der
 Bundesnetzagentur bei Anwendung für qualifizierte Zertifikate bis 31.12.2010 als sicher.7




 5 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
   zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
   geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376ff. vom 05. Februar 2008
 6 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
   zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
   geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376ff. vom 05. Februar 2008
 7 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, "Bekanntmachung
   zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über
   geeignete Algorithmen)", Bundesanzeiger Nr. 19, Seite 376ff. vom 05. Februar 2008

 Herstellererklärung SecVerificationServer® SecCommerce GmbH                                     Seite 14 von 16


Bonn, 4. März 2009
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                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

Herstellererklärung
SecCommerce SecVerificationServer® 4.9.80



7       Gültigkeitsdauer der Herstellererklärung

Diese Erklärung ist bis zum 31.12.2009 gültig. Der aktuelle Status der Herstellererklärung liegt immer bei der
Bundesnetzagentur vor.




Herstellererklärung SecVerificationServer® SecCommerce GmbH                                      Seite 15 von 16


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                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

 Herstellererklärung
 SecCommerce SecVerificationServer® 4.9.80



 8        Zusatzdokumentation

 Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und bei
 der zuständigen Behörde hinterlegt:
      �   „Aus der Herstellererklärung ausgegliederte Dokumentation als Anhang zur Herstellererklärung des
          Herstellers SecCommerce Informationssysteme GmbH, Obenhauptstraße 5, 22335 Hamburg, für
          sein Produkt SecVerificationServer® 4.9.80“:
          SecCommerce.SecVerificationServer_Anhang_4.9.80_04.04.2008 vom 06.01.2009, 20 Seiten
      �   „SecVerificationServer Handbuch“ des Herstellers SecCommerce Informationssysteme GmbH,
          Obenhauptstraße 5, 22335 Hamburg, für sein Produkt SecVerificationServer® 4.9.80“:
          SecVerificationServer_Handbuch.pdf, Version 1.5 vom 18.12.2008, 10 Seiten




 Ende der Herstellererklärung




 Herstellererklärung SecVerificationServer® SecCommerce GmbH                                      Seite 16 von 16


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                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

Mitteilung Nr. 173/2009


Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen nach
§ 17 Abs. 4 SigG, die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden,

hier: secrypt GmbH, digiSeal server 2, Version 2.1

Veröffentlichungshinweis

Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001
(BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179),
verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Her-
stellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Das Amtsblatt dient inso-
weit nur als Veröffentlichungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine materielle Prüfung der Her-
stellererklärungen noch eine Prüfung der in ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundesnetz-
agentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellererklärungen und für die Produkte sind allein die
Hersteller verantwortlich.

Hersteller:
secrypt GmbH
Bessemer Straße 82
12103 Berlin

Produkt:
digiSeal server 2, Version 2.1

Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung digiSeal server 2, Version 2.1, Stand: 30. Januar 2009

Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:
    1. Sicherheitstechnische Produktvorgaben / SP digiSeal server 2, Version 2.1 / D-SIGN server 2, Doku-
        mentenversion 1.2. Stand: 27.08.2008, 64 Seiten
    2. Prüfbericht digiSeal server 2, Version 2.1 / D-SIGN server 2, Dokumentenversion 1.1, Stand: 27.08.2008,
        20 Seiten
    3. Technische Dokumentation / Benutzeranleitung digiSeal server 2, Version 2.1, Dokumentenversion 1.7,
        Stand: 26.01.2009, 167 Seiten



Es folgt der Text der Herstellererklärung:




                                                                                                  Bonn, 4. März 2009
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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
04 2009                                        – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                     707
                                                  Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

                                                                                DokNr. DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4


                                      H ER STELLERERKLÄRUNG



                                                        Der Hersteller



       secrypt GmbH
       Bessemer Straße 82, 12103 Berlin




                                      erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG 1
                                            in Verbindung mit § 15 Abs. 5 SigV 2 ,
                                                      dass sein Produkt




                                               digiSeal server 2, Version 2.1


                                      Teil einer Signaturanwendungskomponente


                          den nachstehenden Anforderungen des SigG und der SigV entspricht.



                                  Diese Herstellererklärung hat die Dokumentennummer
                                              DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4
                                                  und enthält 21 Seiten.



       Berlin, den 30.01.2009



       gez. Matthias Schlede                                                   gez. Tatami Michalek
       Geschäftsführer                                                         Geschäftsführer




       1
           Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) vom 16. Mai 2001
           (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179)
       2
           Signaturverordnung 16. November 2001 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 18 des
           Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBI. I S. 2631)


       DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4.rtf                                                                     Seite 1 von 21


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708                                     – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,              04 2009
                                           Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

                                                                       DokNr. DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4


       Revisionshistorie

                    Dokument-
       Datum                                             Beschreibung                             Autor(en)
                     Version
      28.04.2008         1.0      Prüfung und Freigabe                                             PL, TM
      27.08.2008         1.1      Produktname angepasst                                              AH
      27.08.2008         1.1      Prüfung und Freigabe                                             PL, TM
      24.10.2008         1.2      Korrektur nach BNetzA Prüfbericht                                  AH
      01.12.2008         1.2      Prüfung und Freigabe                                             MS, TM
      22.01.2009         1.3      Korrektur nach BNetzA Prüfbericht                                AH, EE
      26.01.2009         1.3      Prüfung und Freigabe                                             MS, TM
      22.01.2009         1.4      Korrektur nach BNetzA Prüfbericht                                  AH
      26.01.2009         1.4      Prüfung und Freigabe                                             MS, TM




  DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4.rtf                                                                  Seite 2 von 21



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                                                Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

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       Beschreibung des Produktes:

           1.   Handelsbezeichnung des Produktes und Lieferumfang:


                Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2, Version 2.1 3

                Auslieferung:
                Als Produkt an Endanwender durch den Hersteller oder Vertriebspartner auf einer CD-ROM
                und per Download.

                Lieferumfang:

                Nr. Art                Name                                           Version       Lieferform

                1    Software          digiSeal server 2, Version 2.1                 2.1 (final)   CD-ROM

                2    Dokumentation     digiSeal server 2 Technische                   1.7           PDF-Datei
                                       Dokumentation / Benutzeranleitung


                Hersteller:
                secrypt GmbH
                Bessemer Straße 82, 12103 Berlin, Deutschland
                Handelsregisterauszug-Nr.: HRB 83479 B




       3
        Das Produkt „digiSeal server 2, Version 2.1“, wird im folgenden auch als digiSeal server oder
       digiSeal server 2 verkürzt bezeichnet.

       DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4.rtf                                                                     Seite 3 von 21



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                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

                                                                          DokNr. DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4


            Funktionsbeschreibung
            Das Produkt digiSeal server 2, Version 2.1 ist Teil einer Signaturanwendungskomponente
            (Software) gemäß § 2 Abs. 11 SigG.


      1.1   Überblick

            Die Softwarekomponente digiSeal server 2 dient zur automatisierten Verarbeitung von Daten
            in Prozessen rund um das Thema elektronische Signatur. (Massensignaturkomponente)
            Der digiSeal server 2 ist in dem Szenario der Massensignatur für das Signieren von
            gleichwertigen Dokumenten bestimmt, so dass die Signaturen nur für einen voreingestellten
            Zweck erfolgen müssen.


  1.1.1     Funktionsumfang

            �   Signieren (Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen),
            �   Zeitstempeln (Einbindung von qualifizierten Zeitstempeln) und
            �   Verifizieren (Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen).


  1.1.2     Prozessorientierte Arbeitsweise

            Die dem digiSeal server 2 übergebenen Daten werden durch dafür definierte Prozesse
            verarbeitet. Zur Definition solcher Prozesse sind im Wesentlichen die folgenden
            Prozesskonfigurationen zu tätigen:
            �   Festlegung der durchzuführenden Prozessschritte (Signieren, Zeitstempel, Verifizieren)
            �   Festlegung der Schnittstelle zur Übergabe der Daten (Dateischnittstelle und/oder API-
                Schnittstelle)
            Die zu signierenden bzw. die signierten Daten können mit den jeweilig zuständigen externen
            Programmen vor bzw. nach dem Signaturprozess eingesehen werden, da der
            digiSeal server 2 keinen Komponente in Form eines „secure viewer“ enthält.


  1.1.3     Schnittstellen

            Zur Übergabe der zu verarbeitenden Daten stellt der digiSeal server 2 die folgenden
            Schnittstellen zur Verfügung:
            �   Datei-Schnittstelle (asynchron, Übergabe der Daten über das Dateisystem)
            �   API-Schnittstelle (synchrone C-Schnittstelle)
            Für jeden Prozess des digiSeal server 2 wird konfiguriert über welche Schnittstelle(n) die
            Datenübergabe erfolgt.
            Die Datei-Schnittstelle definiert sich dabei durch ein prozessspezifisches Eingangs- und
            Ausgangsverzeichnis. Die Datei-Schnittstelle ist entsprechend durch technische bzw.
            organisatorische Maßnahmen vor unbefugten Zugriffen zu sichern.
            Die API-Schnittstelle stellt kein separates Produkt dar, sondern ist integraler Bestandteil des
            digiSeal server 2.
            Zur Nutzung der API-Schnittstelle muss sich der API-Rufer gegenüber dem digiSeal server 2
            authentifizieren. Dazu wird in den Prozesskonfigurationen die Menge der zulässigen
            Authentifizierungszertifikate hinterlegt. Ein API-Rufer wird nur nach erfolgreicher Anmeldung
            mit einem der Authentifizierungszertifikate zugelassen. Die Kommunikation zwischen der API
            und dem digiSeal server 2 ist durch SSL abgesichert. Dadurch ist die API-Schnittstelle gegen
            unbefugte Zugriffe und Angriffe abgesichert.



  DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4.rtf                                                                   Seite 4 von 21



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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
04 2009                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,                      711
                                                 Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

                                                                                DokNr. DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4


                Beide Schnittstellen dienen ausschließlich zur Datenübergabe und nicht zur Steuerung des
                digiSeal server 2 oder seiner Prozesse.


       1.1.4    Protokollierung

                Die Komponente digiSeal server 2 protokolliert für jede Prozessdurchführung den zugehörigen
                Prozessauftrag und das Prozessergebnis.


                Protokollierung des Prozessauftrages:
                �    Prozessauftrag
                �    Startzeitpunkt des Prozessauftrages
                �    Prozessdefinition
                �    Prozessname
                �    Jobzähler
                �    angesprochene Signatur- / Arbeitseinheit
                �    Schnittstelle und Quelle
                �    Eingangsdatei


                Protokollierung des Prozessergebnisses:
                �    Prozessergebnis
                �    Startzeitpunkt des Prozessergebnis
                �    Prozessdefinition
                �    Prozessname
                �    Jobzähler
                �    angesprochene Signatur- / Arbeitseinheit
                �    Schnittstelle und Quelle
                �    Eingangsdatei
                �    Hashwert
                �    Ausgangsdatei
                �    zweite Ausgangsdatei (optional)
                �    Anzahl der erfolgreich ausgeführten Aufträge
                �    Limitierung
                �    Endzeitpunkt
                �    Verifikationsergebnis
                �    Fehlertext
                �    Ergebnis




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Bonn, 4. März 2009
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
712                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,            04 2009
                                            Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –

                                                                          DokNr. DECLMAN-019-DSS2.1_v1.4


  1.1.5     Zugrundeliegende Kryptographiebibliothek

            Die Signaturanwendungskomponente            baut    auf    der    Open-Source-Funktionsbibliothek
            crypto++ 4 Version 5.2.1 auf.


  1.1.6     Integritätsprüfung

            Die Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 verfügt entsprechend § 15 Abs. 4
            SigV über Selbstprüfungsmechanismen zum Schutz vor der Manipulation der Software. Die
            Programmbestandteile des digiSeal server 2 sind signiert. Diese Signaturen werden bei jedem
            Programmstart durch die Komponente selbständig auf Integrität geprüft. Im Falle einer
            Manipulation wird dies dem Anwender eindeutig angezeigt und das Programm beendet.
            Die ausführbaren Programme und dynamisch geladenen Bibliotheken sind konform zum
            PKCS#7-Standard elektronisch signiert. Eine Prüfung der elektronischen Signaturen ist
            jederzeit mit einer ISIS-MTT-konformen Signaturprüfsoftware, die konform zum PKCS#7-
            Standard signierte Dateien verifizieren kann, möglich.


  1.1.7     Anwendungsbereich

            Als Anwendungsbereich ist die Nutzung in größeren Infrastrukturen, z.B. im
            privatwirtschaftlichen und behördlichen Umfeld, in einem geschützten Einsatzbereich
            anzusehen.


  1.1.8     Abgrenzung

            Weitere Funktionen der Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 sind nicht
            Gegenstand dieser Herstellererklärung.
            Anwendungen, die das Produkt digiSeal server 2 nutzen, sind nicht Gegenstand der
            Herstellererklärung.


      1.2   Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen

            Zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen von beliebigen elektronischen Daten
            verwendet der TOE (EVG) digiSeal server 2 eine sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
            gemäß § 2 Nr. 10 SigG.


  1.2.1     Unterstütze sichere Signaturerstellungseinheiten (SSEE)

            Die folgenden Signaturkarten (sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) gemäß § 2 Nr. 10
            SigG) werden unterstützt:
            �   Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (oder SLE66CX642P), Software
                CardOS V4.3B Re_Cert with Application for Digital Signature (Hersteller: Siemens AG,
                MED GS SEC), Registrierungsnummer: T-Systems.02182.TE.11.2006 vom 30.11.2006
                mit Nachtrag Nr. 1 vom 06.02.2007 und Nachtrag Nr. 2 vom 06.05.2008
            �   Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P, Betriebssystem CardOS V4.3B mit Applikation
                für digitale Signatur (Hersteller: Siemens AG, MED GS SEC), Registrierungsnummer: T-
                Systems.02122.TE.05.2005 vom 27.05.2005 mit Nachtrag 1 vom 06.05.2008
            �   STARCOS 3.0 with Electronic Signature Application V3.0 der Giesecke & Devrient GmbH
                Registrierungsnummer: TUVIT.93100.TE.09.2005 vom 16.09.2005 mit Nachtrag vom
                08.08.2006, Nachtrag vom 20.10.2006, Nachtrag 07.12.2006 und Nachtrag vom
                15.06.2007,

  4
       www.cryptopp.com

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