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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1274                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     07 2009
lange der Versorgungsbedarf erfüllt werden kann und die effiziente                      cenfragen beim Aufbau und Betrieb seines
und störungsfreie Nutzung (§ 52 Abs. 1 TKG) sichergestellt ist.                         Funknetzes (insbesondere Standorte, Technik, Per-
                                                                                        sonal, Kapital) zu lösen. Hier hat der Antragsteller
                                                                                        insbesondere die geplanten Investitionen des
II. Versorgungsbedarfe                                                                  Funknetzes darzulegen und nachzuweisen, dass
                                                                                        ihm die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zur
Im Nachfolgenden werden die Versorgungsbedarfe und die für                              Verfügung stehen und wie die Finanzierung erfolgen
deren Umsetzung voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fre-                            soll.
quenznutzungsmöglichkeiten veröffentlicht:
                                                                                   –    Es ist nachzuweisen, dass die bei dem Aufbau und
                                                                                        Betrieb des Sendernetzes tätigen Personen über
 Referenz Nr.:            003-2009                                                      die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fer-
                                                                                        tigkeiten verfügen werden. Der Antragsteller hat die
 Rundfunkdienst:          Terrestrischer analoger Hörfunk                               Fachkunde in schlüssiger und nachvollziehbarer
                                                                                        Weise darzulegen. Im Rahmen dessen können
 Versorgungsgebiet:       Landkreis Ebersberg                                           Zeugnisse und Abschlusszertifikate oder Nachweise
                                                                                        über bisherige Tätigkeiten (Referenzen) im Bereich
 Versorgungsgrad          Innerhalb des Gebiets des Landkreises
                                                                                        der Telekommunikation (Errichtung und Betrieb ähn-
                          Ebersberg sollen mindestens 25% der
                                                                                        licher Anlagen, z. B. Betrieb von Netzen auf der
                          Bevölkerung und mindestens 45% der
                                                                                        Grundlage angemieteter Übertragungswege oder
                          Fläche versorgt werden.
                                                                                        Betrieb firmeneigener Telekommunikationsnetze)
                          Mindestens sind die Besiedlungsflächen                        beigebracht werden.
                          der Gemeinden Ebersberg, Steinhöring,
                                                                                        Beantragt ein Konsortium, sind entsprechende An-
                          Grafing b. München, Bruck, Moosach
                                                                                        gaben zu den die jeweilige Fachkunde einbrin-
                          und Kirchseeon zu versorgen.
                                                                                        genden Konsortialpartner zu machen. Darüber hi-
 Beginn:                  sofort                                                        naus ist darzulegen, wie die Fachkunde der Konsor-
                                                                                        tialpartner auf den Betreiber übertragen wird.
 Befristung:              31.12.2015                                          3.   Benennung des in Abschnitt II. aufgeführten Versor-
                                                                                   gungsbedarfs, zu dessen Realisierung die ebenfalls in
 Sendername:              Ebersberg
                                                                                   Abschnitt II. aufgeführte(n) Frequenzen(en) beantragt
                                                                                   werden.
 Frequenz(en):            voraussichtlich 93,00 MHz
                                                                              4.   Frequenznutzungskonzept, insbesondere ist anzugeben
 Leistung:                voraussichtlich 100 W
                                                                                   –    die geplanten Senderstandorte,
                                                                                   –    deren zeitliche und tatsächliche Realisierung,
III. Inhalt der Anträge
                                                                                   –    die technischen Parameter des Sendernetzes.
Für jeden der o. a. Versorgungsbedarfe ist jeweils ein eigenständi-
ger Frequenzzuteilungsantrag zu stellen.                                      5.   Darlegung, mit welcher Systemvariante die geforderte
                                                                                   Übertragungskapazität bereitgestellt werden soll. Dabei
Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten:                                        sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
     1.    Angaben zum Antragsteller                                                    - Modulationsart
           –   Name, Adresse, Rechtsform, Sitz des Unterneh-                            - Anzahl der Träger
               mens
                                                                                        - Schutzintervall
           –   Angabe eines vertretungsberechtigten Ansprech-
               partners                                                       6.   Kartendarstellung des beabsichtigten räumlichen Versor-
                                                                                   gungsgebietes.
           –   Angabe eines Zustellbevollmächtigten
                                                                         Nähere Informationen zu den koordinierten Senderdaten, sowie
     2.    Nachweis der subjektiven Voraussetzungen des Antrag-          zum terrestrischen Rundfunkdienst finden Sie auf der Internetseite
           stellers für eine Frequenzzuteilung (Zuverlässigkeit, Lei-    der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de, „Sachgebi-
           stungsfähigkeit und Fachkunde):                               ete“, „Telekommunikation“, „Regulierung Telekommunikation“, „Fre-
                                                                         quenzordnung“, „Rundfunk“).
           –   Der Antragsteller hat darzulegen, ob ihm in der Ver-
               gangenheit eine Lizenz oder eine Frequenzzuteilung
               entzogen wurde, Auflagen wegen der Nichterfüllung
               von Verpflichtungen aus einer Lizenz oder Fre-            IV. Begründung für die Pflichtangaben der Anträge
               quenzzuteilung gemacht wurden, ob er wegen eines          Die Pflicht zur Darstellung des Frequenznutzungskonzeptes, die
               Verstoßes gegen Telekommunikations- oder Daten-           Kartendarstellung sowie die Angaben zur geplanten Systemvari-
               schutzrecht belangt wurde oder gegen ihn derzeit          ante ergibt sich insbesondere aus dem Regulierungsziel der Sich-
               ein Verfahren in vorgenannten Fällen anhängig ist.        erstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Fre-
           –   Es ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller die für       quenzen nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 TKG sowie aus § 55 Abs. 9 i. V. m.
               den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der           § 61 TKG. Der mit diesen Angaben verfolgte Zweck besteht darin,
               Frequenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur       die beabsichtigte Frequenznutzung und den Netzausbau plausibel
               Verfügung stehen. Die Sicherstellung der Finanzie-        zu machen, damit von Seiten der Bundesnetzagentur nachvollzo-
               rung ist durch Belege, z. B. schriftliche Finanzie-       gen werden kann, dass es dem Antragsteller nicht lediglich darum
               rungserklärungen der Muttergesellschaft, von ande-        geht, die Frequenzen zu horten bzw. in einer nicht effizienten Weise
               ren verbundenen Unternehmen oder von Kreditinsti-         zu nutzen.
               tuten nachzuweisen. Bloße Absichtserklärungen
               oder Bemühenszusagen werden nicht als Nachweis
               der Sicherstellung anerkannt.
               Der Antragsteller hat darzulegen, wie er die Pla-
               nungs- und Projektmanagementfragen beim Aufbau
               des Funknetzes zu bewältigen gedenkt. Er hat fer-
               ner darzulegen, wie er beabsichtigt, die Ressour-



                                                                                                                         Bonn, 22. April 2009
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
07 2009                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –            1275
V. Antragsfrist und Adresse                                          Mitteilung Nr. 249/2009
Anträge auf Frequenzzuteilung können bis zum 03.06.2009 unter        Infrastrukturatlas
Angabe der jeweiligen Referenznummer bei der
                                                                     Am 18.02.2009 wurde die Breitbandstrategie der Bundesregierung
             Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,                veröffentlicht. Deren Ziele sind kurzfristig eine flächendeckende
                                                                     Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und langfri-
           Telekommunikation, Post und Eisenbahnen                   stig der flächendeckende Aufbau von Hochleistungsnetzen. Die flä-
                           Referat 222                               chendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen
                                                                     Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Netzen der nächsten
                       Canisiusstraße 21                             Generation sind wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches
                                                                     Wachstum und steigenden Wohlstand in der Bundesrepublik
                          55122 Mainz                                Deutschland.
eingereicht werden.                                                  Ein wesentlicher Bestandteil der Breitbandstrategie ist die Unter-
222                                                                  stützung der Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau, weil
                                                                     der Aufbau von Hochleistungsnetzen und die Anbindung abgele-
                                                                     gener Gegenden an das Breitbandinternet umso schneller und ko-
                                                                     sten-günstiger erfolgen kann, je effizienter bestehende Infrastruk-
                                                                     turen mitgenutzt werden.
                                                                     Zu diesem Zweck sieht die Breitbandstrategie vor, dass die Bundes-
                                                                     netzagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
                                                                     Wirtschaft und Technologie kurzfristig mit dem Aufbau eines Infra-
                                                                     strukturatlasses beginnt. Eine erste Version soll bereits im Herbst
                                                                     dieses Jahres vorliegen.
                                                                     Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur eine abteilungsüber-
                                                                     greifende Projektgruppe eingerichtet, die sich ausschließlich mit
                                                                     diesem Thema befasst.
                                                                     In den Infrastrukturatlas sollen alle Infrastrukturen aufgenommen
                                                                     werden, die beim Aufbau von Breitbandnetzen mitgenutzt werden
                                                                     können, wie z. B. Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme und
                                                                     Masten sowie Funkstationen. Solche Infrastrukturen sind allerdings
                                                                     nicht nur im Besitz von Telekommunikationsunternehmen, sondern
                                                                     auch in den Bereichen der Energie- und Wasserwirtschaft sowie
                                                                     der Eisenbahnen, aber auch auf kommunaler Ebene und im Be-
                                                                     reich der sonstigen öffentlichen Verwaltung zu finden.
                                                                     Die Bundesnetzagentur hat daher in einem ersten Schritt über
                                                                     4.000 Unternehmen und deren Verbände angeschrieben und sie
                                                                     gebeten, die Behörde bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Mit dem
                                                                     nachfolgend abgedruckten Fragebogen werden die Unternehmen
                                                                     gebeten, der Bundesnetzagentur mitzuteilen, über welche Infra-
                                                                     strukturen sie verfügen und ob sie grundsätzlich damit einverstan-
                                                                     den sind, dass diese in den Infrastrukturatlas mit aufgenommen
                                                                     werden.
                                                                     Die Beteiligung am Infrastrukturatlas ist freiwillig, so dass die
                                                                     Bundesnetzagentur auf die Mitwirkung möglichst vieler Unterneh-
                                                                     men angewiesen ist. Um dies zu fördern, soll der Aufwand für die
                                                                     beteiligten Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird.
                                                                     Durch eine aktive Mitarbeit kann jeder Inhaber von geeigneter In-
                                                                     frastruktur zum Gelingen des Projektes Infrastrukturatlas beitragen
                                                                     und damit den angestrebten flächendeckenden Breitbandausbau in
                                                                     Deutschland vorantreiben.
                                                                     213b




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                          Fragebogen zur Erstellung eines Infrastrukturatlasses


Am 18.02.2009 hat die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie beschlossen, mit der durch die Nutzung von
Synergien beim Infrastrukturaufbau eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen
Breitbandanschlüssen und der flächendeckende Aufbau von Hochleistungsnetzen erreicht werden soll.

Zu diesem Zweck hat die Bundesnetzagentur eine abteilungsübergreifende Projektgruppe „Infrastrukturatlas“
eingerichtet. Hiermit werden einerseits alle internen Kräfte gebündelt und andererseits ein zentraler
Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen geschaffen. Die Projektgruppe wird geleitet von

Herrn Klaus-Udo Marwinski
Referat 213,
Tel.: 0228/14-1248
Fax: 0228/14-6124

Die zentrale E-Mail-Adresse des Projektes lautet:

                                           Infrastrukturatlas@bnetza.de.


In einem ersten Schritt werden nun alle Unternehmen, die als Infrastrukturbetreiber in Betracht kommen
angeschrieben, um einen Überblick darüber zu gewinnen, welche Arten von Infrastrukturen vorhanden sind
und wie die Bereitschaft ist, diese Informationen auch für einen Infrastrukturatlas zur Verfügung zu stellen. In
Betracht kommen hierfür beispielsweise Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme und Masten sowie
Funkstationen.

Darüber hinaus verfügt die Bundesnetzagentur über zahlreiche Daten über Infrastrukturen, die ihr aus
anderen Gründen übermittelt worden sind (bspw. Koordinierung von Funkstellen oder die EMF-Datenbank).
Für eine Überführung dieser Daten in den Infrastrukturatlas ist eine Zustimmung der betroffenen Untenehmen
erforderlich.

Hinsichtlich aller Informationen versichert die Bundesnetzagentur, dass die Wahrung von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen jederzeit gewährleistet wird. Die Frage des Zugriffs auf den zu
erstellenden Infrastrukturatlas wird im weiteren Verlauf der Arbeiten in enger Abstimmung mit den
teilnehmenden Unternehmen geklärt werden. Bis zu einer Entscheidung hierüber stehen sämtliche
Daten ausschließlich der Bundesnetzagentur sowie gegebenenfalls dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie zur Verfügung.

Bitte übersenden Sie den umseitigen Fragebogen

                                       bis spätestens zum 08. Mai 2009

ausgefüllt an die folgende Adresse zurück:

         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
         Projektgruppe Infrastrukturatlas
         Postfach 80 01
         53105 Bonn



Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Klaus-Udo Marwinski




                                                                                                             Bonn, 22. April 2009
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  1.      Name und Anschrift des Unternehmens

          _______________________________________________
          _______________________________________________
          _______________________________________________



  2.      Ansprechpartner im Unternehmen

          Name                      ________________________________
          Telefonnummer             ________________________________
          E-Mail-Adresse            ________________________________

  3.      Verfügt Ihr Unternehmen über Infrastruktur, die grundsätzlich                                            □      □
          dazu geeignet ist, im Rahmen einer Mitnutzung zum Aufbau                                            ja        nein
          breitbandiger Telekommunikationsnetze verwendet zu werden?

  4.      Wenn ja, um welche Infrastrukturen handelt es sich?

          _______________________________________________
          _______________________________________________

  5.      Sind Sie grundsätzlich bereit, der Bundesnetzagentur Geodaten                                            □     □
          dieser Infrastrukturen zur Erstellung eines Infrastrukturatlasses                                        ja    nein
          zur Verfügung zu stellen?

  6.      Falls nicht, nennen Sie bitte die Gründe.
          _______________________________________________
          _______________________________________________

  7.      In welchem Datenformat könnten Sie die Daten zur Verfügung stellen?
          _______________________________________________
          _______________________________________________

  8.      Sofern der Bundesnetzagentur bereits aus anderen Gründen geeignete                                       □     □
          Daten Ihres Unternehmens vorliegen, stimmen Sie einer Verwendung                                         ja    nein
          dieser Daten im Rahmen des Infrastrukturatlasses zu?

  9.      Falls ja: um welche Daten handelt es sich?
          (Aktenzeichen der Bundesnetzagentur)
          _______________________________________________
          _______________________________________________


          Datum                 Unterschrift_________________________________




Bonn, 22. April 2009
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1278                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   07 2009
Mitteilung Nr. 250/2009
Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öf-
fentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öf-
fentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2
und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deut-
sche Telekom AG.
Hier: Zukünftig regulierte Leistungen
Mit der in diesem Amtsblatt veröffentlichten, an die Deutsche Tele-
kom AG gerichteten Regulierungsverfügung im Bereich „Verbin-
dungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in
einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte
Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG), Az. BK3d-08-023,
werden teilweise Verbindungsleistungen der Deutschen Telekom
AG ganz oder hinsichtlich einzelner Tarifzonen aus der Regulierung
entlassen, teilweise werden Verbindungsleistungen neu erfasst. Die
nachfolgende Aufstellung soll den Marktteilnehmern eine Übersicht
über die zukünftig geltende Reichweite der Genehmigungspflicht
für die Entgelte der Deutschen Telekom AG geben.



                 Leistung                             Regulierte Leistungen               Nicht mehr regulierte Leistungen

 Telekom - B.1                               Tarifzone I                              Tarifzonen II und III
 (Verbindungen in das Telefonnetz
 national der Telekom aus dem
 Telefonnetz von ICP)

 Telekom - B.2                               Tarifzonen I bis III
 (Verbindungen mit Ursprung im
 nationalen Telefonnetz der Telekom zu
 ICP als Verbindungsnetzbetreiber für
 Ortsverbindungen und für Fern-,
 Auslands- und Mobilfunkverbindungen)

 Telekom B.32                                Insgesamt reguliert ohne Differenzie-
                                             rung nach Tarifzonen
 (Verbindungen zum Dienst 032 über
 das Telefonnetz der Deutschen               Einheitstarif
 Telekom)

 Telekom - O.2                               wird nicht mehr reguliert                wird nicht mehr reguliert
 (Verbindungen über das Telefonnetz
 national der Telekom zu anderen
 nationalen Festnetzen)

 Telekom - O.3                               wird nicht mehr reguliert                wird nicht mehr reguliert
 (Verbindungen über das Telefonnetz
 national der Telekom in die nationalen
 Mobilfunknetze)

 Telekom - O.5                               Tarifzonen I und II                      Tarifzone III
 (Verbindungen über das Telefonnetz
 national der Telekom zum Freephone-
 Service von ICP unter der Dienste-          auch Zuführung von Nationalen
 kennzahl 0800)                              Teilnehmerruf-nummern (Gasse 0(32)
                                             (NTR)

 Telekom - O.12 (Verbindungen mit            Tarifzone I                              Tarifzone II und III
 Ursprung im Telefonnetz national der
 Telekom zum Online-Dienst am
 Telefonnetz von ICP)

 Telekom - O.14 (Verbindungen über           wird nicht mehr reguliert                wird nicht mehr reguliert
 das Telefonnetz national der Telekom
 zum Online-Dienst am Telefonnetz von
 ICP)

 Telekom - O.32 (Verbindungen über           wird nicht mehr reguliert                wird nicht mehr reguliert
 das Telefonnetz national der Telekom
 zum Dienst 032 anderer Netzbetreiber)




                                                                                                                    Bonn, 22. April 2009
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07 2009                          – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –            1279
 Telekom - Z.1                             Tarifzone I und II                        Tarifzone III
 (Verbindungen zu den (zwischen ICP
 und den Notrufträgern vereinbarten)
 Notrufabfragestellen)

 Telekom- - Z.7 (Verbindungen zum          Tarifzone I                               Tarifzone II und III
 Auskunftsdienst von ICP unter der
 Dienstekennzahl 118xy - im Offline-
 Billing-Verfahren)                        auch Zuführung von NTR

 Telekom - Z.10 (Verbindungen zum          Tarifzonen I und II                       Tarifzone III
 VPN-Service von ICP unter der
 Dienstekennzahl 0181-0189 - im
 Offline-Billing-Verfahren)                auch Zuführung von NTR

 Telekom-Z.12                              Tarifzonen I und II                       Tarifzone III
 Verbindungen zu einem innovativen
 Dienst von ICP unter der Dienstekenn-
 zahl 012 - im Offline-Billing-Verfahren
                                           auch Zuführung von NTR

 Telekom - Z.16 (Verbindungen zum          Tarifzonen I und II                       Tarifzone III
 Service 0900 von ICP - im
 Offline-Billing-Verfahren)
                                           auch Zuführung von NTR

 Leistung ICP - O.6 (Verbindungen          Tarifzonen I und II                       Tarifzone III
 zum Shared Cost Service 0180 von
 ICP - im Online-Billing-Verfahren-)
                                           auch Zuführung von NTR

 Leistung ICP - O.7 (Verbindungen          Tarifzonen I und II                       Tarifzone III
 zum Vote-Call von ICP unter den
 Zugangs-kennzahlen 0137 1-9 - im
 Online-Billing-Verfahren -)               auch Zuführung von NTR

 Leistung ICP - O.11 (Verbindungen         Tarifzonen I und II                       Tarifzone III
 zum Service 0700 von ICP - im
 Online-Billing-Verfahren)
                                           auch Zuführung von NTR

 Leistung ICP - Z.11 (Verbindungen mit     wird nicht mehr reguliert                 wird nicht mehr reguliert
 Ursprung in nationalen Mobilfunknet-
 zen zum Auskunftsdienst von ICP unter
 der Dienstekennzahl 118xy - im
 Online-Billing-Verfahren)

 Leistung ICP – Z.13 (Verbindungen         Genehmigt ist ein Einheitstarif über      Genehmigt ist ein Einheitstarif über
 mit Ursprung in nationalen Mobil-         alle Tarifzonen                           alle Tarifzonen
 funknetzen zum VPN-Service von ICP
 unter der Dienstekennzahl 0181-0189
 - im Online-Billing-Verfahren)



 Leistung ICP - Z.17 (Verbindungen         Genehmigt ist ein Einheitstarif über      Genehmigt ist ein Einheitstarif über
 aus nationalen Mobilfunknetzen zum        alle Tarifzonen                           alle Tarifzonen
 Service 0900 von ICP über die
 Mobilfunk-Service-Vorwahl (MSV) - im
 Online-Billing-Verfahren -)




Erfasst sind die oben aufgeführten Verbindungsleistungen auch
dann, wenn sie von oder zu Breitbandanschlüssen erbracht und
über PSTN übergeben werden.


BK 3d-08-023




Bonn, 22. April 2009
263

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                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1280                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   07 2009
Mitteilung Nr. 251/2009                                              (EIRP) im Radar S-Band (um 3 GHz) von -82 dBm/MHz auf -70
                                                                     dBm/MHz angehoben und so Konsistenz mit Entscheidung ECC/
Veröffentlichungen des Ausschusses für elektronische Kom-            DEC/(06)04 vom Juli 2007 hergestellt. Außerdem wurde die obere
munikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Verwal-              Bandgrenze zur Nutzung mit -50 dBm/MHz von 8 GHz auf 8,5 GHz
tungen für Post und Telekommunikation                                angehoben, so dass diese für BMA und Objekterkennung und -Zu-
Folgende Entwürfe von vorläufigen ECC - Entscheidungen, -Be-         ordnung (ODC) identisch ist. Die geänderte Spektrumsmaske ist in
richte und CEPT – Berichte sind derzeit Gegenstand der öffent-       Annex 2 der geänderten Entscheidung ECC/DEC/(07)01 zu fin-
lichen Kommentierung:                                                den.

ECC/DEC/(09)BB                                                       Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
The harmonisation of the bands 1610-1626.5 MHz and 2483.5-           06. Mai 2009		
2500 MHz for use by systems in the Mobile-Satellite Service          Kommentare an : Herrn Fatih Yurdal yurdal@ero.dk
Dieser vorläufige Entwurf einer ECC – Entscheidung beinhaltet die    Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
allgemeinen Bedingungen für die Frequenzzuweisungen beim mo-
bilen Satellitenfunk (MSS) und harmonisiert die Frequenzbänder       Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
1610 – 1626,5 MHz und 2483,5 – 2500 MHz für die Nutzung durch
mobile Erdstationen (MES´s).                                         ECC Report 132
                                                                     Light Licensing, Licence-Exempt and Commons
Aufgrund der weit reichenden Veränderungen seit der Einführung
von S-PCS Systemen gegen Ende der 90-er Jahre und der Annah-         Dieser vorläufige Entwurf eines ECC – Berichts erklärt die ver-
me der neuen ECC Entscheidung (06)09 zum MSS im Frequenz-            schiedenen Terminologien welche gewöhnlich benutzt werden, um
bereich um 2 GHz, wurde eine grundlegende Neuauflage der bis-        die Nutzung von Funkanwendungen zu regulieren und zu lizenzie-
herigen ERC Entscheidung (97)03 notwendig. Der nun vorliegende       ren.
Entscheidungsentwurf trägt den aktuellen Gegebenheiten in den        Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
Frequenzbereichen 1,6 / 2,4 GHz Rechnung und ist gegenüber der       23. April 2009		
bisherigen ERC Entscheidung technikneutral und ohne jedwede
Bandsegmentierung abgefasst.                                         Kommentare an : Herrn Fatih Gulyaev gulyaev@ero.dk
Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):                Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
17. Mai 2009		
                                                                     Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
Kommentare an : Herrn Fatih Yurdal yurdal@ero.dk
                                                                     ECC Report 113 revised
Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:                           The compatibility studies around 63 GHz between Intelligent
                                                                     Transport Systems (ITS) and other systems + Excel Calculati-
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de                      on
ECC/DEC/(02)05 amended                                               Dieser ECC – Bericht wurde überarbeitet, um hauptsächlich den
The designation and availability of frequency bands for railway      Inhalt der ITU-R F.699 Empfehlung in den Hauptteil des Berichts
purposes in the 876-880 MHz and 921-925 MHz bands                    einfließen zu lassen.
Mit diesem vorläufigen Entwurf einer geänderten ECC – Entschei-      ECC Report 114 revised
dung wird die zusätzliche Nutzung der Frequenzbereiche 873 –         The compatibility studies between multiple GIGABIT wireless
876 MHz und 918 – 921 MHz für Bahnzwecke ermöglicht.                 systems in frequency range 57-66 GHz and other services and
ECC/DEC/(04)06 amended                                               systems (except its in 63-64 GHz) + Excel calculation
The availability of frequency bands for the introduction of          Bei der Überarbeitung dieses ECC – Berichts wurde neben ande-
Wide Band Digital Mobile PMR/PAMR in the 400 MHz and                 ren Korrekturen unter anderem noch eine Untersuchung bezüglich
800/900 MHz bands                                                    der gegenseitigen Beeinflussung von Radaren und MGWS(WLAN/
Mit diesem vorläufigen Entwurf einer geänderten ECC wird nun         WPAN) aufgenommen.
neben anderen Weitbandanwendungen die Nutzung von GSM-R in           Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
den Frequenzbereichen 873 – 876 MHz und 918 – 921 MHz er-            13. April 2009			
möglicht.
                                                                     Kommentare an : Herrn Fatih Kermoal kermoal@ero.dk
Mit den Überarbeitungen der ECC – Entscheidungen (02)05 und
(04)06 soll ein SRDoc von ETSI umgesetzt werden, welches zu-         Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
sätzlichen Frequenzbedarf für die Bahnen fordert.
                                                                     Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
ECC/DEC/(04)09 amended
The designation of the bands 1518-1525 MHz and 1670-1675             CEPT Report 28
MHz for systems in the Mobile-Satellite Service                      Report from CEPT to EC in response to the Mandate on „Mobi-
                                                                     le Communication Services on Vessels (MCV)“
Die ECC Entscheidung (04)09 in ihrer überarbeiteten Form berück-
sichtigt die Ergebnisse der WRC-07 sowie die letzten Änderungen      Dieser vorläufige Entwurf eine CEPT – Berichts enthält die Zusam-
in den Verfahrenbestimmungen des ECC. Die durchgeführten Än-         menfassung der Studien im ECC – Bericht 122 (the compatilibility
derungen selbst werden als nicht substantiell eingestuft, so dass    between GSM use on vessels and land-based networks) gemäß
eine Zurückziehung bzw. eine Neuauflage der ECC Entscheidung         dem Mandat der Kommission zum mobilen Kommunikationsservice
nicht in Erwägung zu ziehen ist.                                     auf Schiffen.

ECC/DEC/(07)01 amended                                               Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
Specific license-exempt Material Sensing devices using Ultra-        17. Mai 2009		
Wideband (UWB) technology                                            Kommentare an : Herrn Fatih Kermoal kermoal@ero.dk
Der vorläufige Entwurf   dieser geänderten ECC – Entscheidung        Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
bezieht sich nun auf Materialerkennungsgeräte (Material Sensing
Devices) und nicht mehr auf Baumaterialanalyse (Building Material    Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
Analysis, BMA), wobei BMA nun zu einer Untergruppe dieser An-
wendung gehört.                                                      CEPT Report 29
                                                                     Report from CEPT to EC in response to the Mandate on „Gui-
Bezüglich der BMA Geräte wurde durch zwei Änderungen eine            deline on cross border coordination issues between mobile
bessere Übereinstimmung mit den allgemeinen Vorschriften für         services in one country and broadcasting services in another
UWB erreicht. So wurde die maximale spektrale Leistungsdichte        country“



                                                                                                                   Bonn, 22. April 2009
264

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
07 2009                           – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1281
Dieser vorläufige Entwurf eine CEPT – Berichts wurde gemäß dem         Teil B
zweiten Mandat der Kommission zur digitalen Dividende erstellt. Er
soll Administrationen die Koordinierung des Frequenzbereichs 790
– 862 MHz in dem Fall erleichtern, wenn ein Land diesen Fre-           Veröffentlichungshinweis
quenzbereich dem Mobilfunk widmet und ein anderes Land den
Bereich für den Rundfunk beibehält.
                                                                       Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a
Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):                  BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet, Dienstean-
10. Mai 2009		
                                                                       bietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Ge-
Kommentare an : Herrn Fatih Ledevendec ledevendec@ero.dk               schäftsbedingungen und anderen allgemeinen
Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:                             Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu er-
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
                                                                       möglichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als
                                                                       Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der
Der Inhalt dieser Entwürfe steht in englischer Sprache zur allgemei-
nen Einsichtnahme beim Europäischen Funkbüro (ERO) in Kopen-
                                                                       Diensteanbieter unterliegen weder der Kontrolle
hagen unter der Internetadresse www.ero.dk/consultation zur Ver-       noch der Genehmigung der Bundesnetzagentur.
fügung. Die Kontaktadresse lautet:                                     Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die
         European Radiocommunications Office (ERO)                     Diensteanbieter verantwortlich.
                        Peblingehus
                      Nansensgade 19
                   DK 1366 Copenhagen
                             Danmark
                                                                       Mitteilungen
             Tel. +45 33896300     Fax +45 33896330
                    E-Mail: pedersen@ero.dk                            Telekommunikation
Kommentare sind gemäß den oben genannten Kommentierungs-
fristen und E-Mailadressen an das ERO zu senden.
Beim ERO eingegangene Kommentare werden in den zuständigen
                                                                       Teil B
ECC-Arbeitsgruppen, Projektgruppen bzw. der ECC-Vollversamm-           Mitteilungen der Diensteanbieter
lung behandelt.




Bonn, 22. April 2009
265

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
      1282                                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                07 2009
      Mitteilung Nr. 252/2009

fon4U Telecom GmbH - Neue Kasseler Str. 62F - 35039 Marburg

Preisliste für Gespräche im Call-by-Call ohne vorherige Anmeldung bzw. Registrierung (Einwahl über Netzkennziffer 01053)
Alle Preise in EURO pro Minute inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Stand: April 2009
Ein Dienst der net mobile AG - Düsseldorf

Destination                                           Preis/Min.         Abrechnungstakt (1. Takt /
                                                     inkl. MwSt.          Folgetakt) in Sekunden
Deutschland (täglich 0-13 Uhr; 14-24 Uhr)                  0,0490                  300 / 300                            Abrechnungstakt bei Internationalen Destinationen:
Deutschland (täglich 13-14 Uhr)                            0,0090                   60 / 300                            60 / 60 (in Sekunden: 1. Takt / Folgetakt).
Deutschland Mobil (täglich 0-13 Uhr; 14-24 Uhr)            0,2500                  300 / 300
Deutschland Mobil (täglich 13-14 Uhr)                      0,0880                   60 / 60



Destination                                           Preis/Min.     Destination                          Preis/Min.    Destination                            Preis/Min.
                                                     inkl. MwSt.                                         inkl. MwSt.                                          inkl. MwSt.
Afghanistan                                                 0,7500   Burkina Faso                              0,9900   Guatemala                                    0,4990
Afghanistan (Mobilfunk)                                     0,9900   Burundi                                   0,1790   Guatemala (Mobilfunk)                        0,4990
Ägypten                                                     0,7500   Burundi (Mobilfunk)                       0,2490   Guinea (Festnetz u. Mobilfunk)               0,4990
Ägypten (Mobilfunk)                                         0,7500   Chatham Inseln                            0,4990   Guinea-Bissau                                0,4990
Albanien                                                    0,2490   Chile                                     0,4990   Guinea-Bissau (Mobilfunk)                    0,4990
Albanien (Mobilfunk)                                        0,2490   Chile (Mobilfunk)                         0,7500   Guyana (Festnetz u. Mobilfunk)               0,9900
Algerien                                                    0,4990   China                                     0,2990   Haiti                                        0,2990
Algerien (Mobilfunk)                                        0,4990   China (Mobilfunk)                         0,7500   Haiti (Mobilfunk)                            0,7500
Amerik. Jungferninseln (Festnetz u. Mobilfunk)              0,2490   Cook Inseln                               0,5900   Honduras                                     0,7500
Amerik Samoa (Festnetz u. Mobilfunk)                        0,2490   Cook Inseln (Mobilfunk)                   0,5900   Honduras (Mobilfunk)                         0,7500
Andorra                                                     0,1990   Costa Rica                                0,4990   Hongkong                                     0,4990
Andorra (Mobilfunk)                                         0,3990   Costa Rica (Mobilfunk)                    0,4990   Hongkong (Mobilfunk)                         0,4990
Angola                                                      0,9900   Dänemark                                  0,1990   Indien                                       0,4990
Angola (Mobilfunk)                                          0,9900   Dänemark (Mobilfunk)                      0,4990   Indien (Mobilfunk)                           0,7500
Anguilla (Festnetz u. Mobilfunk)                            0,9900   Diego Garcia                              0,7390   Indonesien                                   0,4990
Antigua und Barbuda                                         0,9900   Dominica (Festnetz u. Mobilfunk)          0,9900   Indonesien (Mobilfunk)                       0,9900
Antigua und Barbuda (Mobilfunk)                             0,2490   Dominikanische Republik                   0,9900   Irak                                         0,4990
Äquatorial-Guinea (Festnetz u. Mobilfunk)                   0,9900   Dom. Republik (Mobilfunk)                 0,9900   Irak (Mobilfunk)                             0,4990
Argentinien                                                 0,4990   Dschibuti (Festnetz u. Mobilfunk)         0,4990   Iran                                         0,4990
Argentinien (Mobilfunk)                                     0,4990   Ecuador                                   0,4990   Iran (Mobilfunk)                             0,7500
Armenien                                                    0,4990   Ecuador (Mobilfunk)                       0,7500   Irland                                       0,1990
Armenien (Mobilfunk)                                        0,4990   El Salvador                               0,7500   Irland (Mobilfunk)                           0,4990
Aruba                                                       0,9900   El Salvador (Mobilfunk)                   0,4990   Island                                       0,2490
Aruba (Mobilfunk)                                           0,2990   Elfenbeinküste                            0,4990   Island (Mobilfunk)                           0,4990
Ascension (Festnetz u. Mobilfunk)                           0,4990   Elfenbeinküste (Mobilfunk)                0,7500   Israel                                       0,4990
Aserbaidschan                                               0,4990   Eritrea (Festnetz u. Mobilfunk)           0,9900   Israel (Mobilfunk)                           0,7500
Aserbaidschan (Mobilfunk)                                   0,9900   Estland                                   0,4990   Italien                                      0,1990
Äthiopien (Festnetz u. Mobilfunk)                           0,4990   Estland (Mobilfunk)                       0,2990   Italien (Mobilfunk)                          0,2990
Australien                                                  0,4990   Falkland Inseln                           0,2990   Jamaica                                      0,9900
Australien - Cokos Inseln                                   0,2990   Färöer Inseln                             0,2990   Jamaica (Mobilfunk)                          0,9900
Australien - Norfolk Inseln                                 0,2990   Fidschi                                   0,3990   Japan                                        0,7500
Australien - Weihnachtsinseln                               0,5900   Fidschi (Mobilfunk)                       0,3990   Japan (Mobilfunk)                            0,4990
Australien (Mobilfunk)                                      0,7500   Finnland                                  0,1990   Jemen (Festnetz u. Mobilfunk)                0,4990
Bahamas (Festnetz u. Mobilfunk)                             0,9900   Finnland (Mobilfunk)                      0,4990   Jordanien                                    0,4990
Bahrain                                                     0,9900   Frankreich                                0,1990   Jordanien (Mobilfunk)                        0,2990
Bahrain (Mobilfunk)                                         0,9900   Frankreich (Mobilfunk)                    0,4990   Kaiman Inseln                                0,9900
Bangladesch                                                 0,4990   Französisch Guayana                       0,4990   Kambodscha                                   0,1990
Bangladesch (Mobilfunk)                                     0,4990   Franz. Guayana (Mobilfunk)                0,4990   Kambodscha (Mobilfunk)                       0,3990
Barbados                                                    0,4990   Franz. Polynesien                         0,3990   Kamerun                                      0,9900
Barbados (Mobilfunk)                                        0,7500   Gabun                                     0,1990   Kamerun (Mobilfunk)                          0,9900
Belgien                                                     0,1990   Gabun (Mobilfunk)                         0,9900   Kanada                                       0,1990
Belgien (Mobilfunk)                                         0,4990   Gambia                                    0,4490   Kap Verde                                    0,4090
Belize (Festnetz u. Mobilfunk)                              0,4990   Gambia (Mobilfunk)                        0,9900   Kap Verde (Mobilfunk)                        0,9900
Benin (Festnetz u. Mobilfunk)                               0,9900   Georgien                                  0,4990   Kasachstan                                   0,4990
Bermuda (Festnetz u. Mobilfunk)                             0,4990   Georgien (Mobilfunk)                      0,7500   Kasachstan (Mobilfunk)                       0,7500
Bhutan (Festnetz u. Mobilfunk)                              0,2990   Ghana                                     0,4990   Katar                                        0,2990
Bolivia - La Paz                                            0,4990   Ghana (Mobilfunk)                         0,9900   Katar (Mobilfunk)                            0,7500
Bolivien                                                    0,4990   Gibraltar                                 0,1990   Kenia                                        0,9900
Bolivien (Mobilfunk)                                        0,7500   Gibraltar (Mobilfunk)                     0,3990   Kenia (Mobilfunk)                            0,7500
Bosnien-Herzegowina                                         0,4990   Grenada (Festnetz u. Mobilfunk)           0,9900   Kirgisien                                    0,4990
Bosnien-Herzegowina (Mobilfunk)                             0,4990   Griechenland                              0,2490   Kirgisien (Mobilfunk)                        0,4990
Botswana                                                    0,9900   Griechenland (Mobilfunk)                  0,4990   Kiribati                                     0,6900
Botswana (Mobilfunk)                                        0,2990   Grönland                                  0,5900   Kiribati (Mobilfunk)                         0,6900
Brasilien                                                   0,7500   Großbritannien                            0,1990   Kolumbien                                    0,7500
Brasilien (Mobilfunk)                                       0,2990   Großbritannien (Mobilfunk)                0,4990   Kolumbien (Mobilfunk)                        0,7500
Brit. Jungferninseln (Festnetz u. Mobilfunk)                0,4990   Guadeloupe                                0,4990   Komoren                                      0,4990
Brunei (Festnetz u. Mobilfunk)                              0,1990   Guadeloupe (Mobilfunk)                    0,7500   Komoren (Mobilfunk)                          0,9900
Bulgarien                                                   0,1990   Guam (Festnetz u. Mobilfunk)              0,4990   Kongo, Dem. Rep. (Mobilfunk)                 0,9900
Bulgarien (Mobilfunk)                                       0,4990   Guantanamo Bay                            0,9990   Kongo, Demokr. Republik                      0,3990



                                                                                                                                               Bonn, 22. April 2009
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
      07 2009                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                           1283
Destination                                   Preis/Min.     Destination                           Preis/Min.    Destination                        Preis/Min.
                                             inkl. MwSt.                                          inkl. MwSt.                                      inkl. MwSt.
Kongo, Republik (Festnetz u. Mobilfunk)             0,9900   Oman (Festnetz u. Mobilfunk)               0,4990   Südafrika                                0,7500
Korea, Nord (Festnetz u. Mobilfunk)                 0,5900   Österreich                                 0,1990   Südafrika (Mobilfunk)                    0,9900
Korea, Süd                                          0,3590   Österreich (Mobilfunk)                     0,4990   Sudan (Festnetz u. Mobilfunk)            0,9900
Korea, Süd (Mobilfunk)                              0,4990   Osttimor (Festnetz u. Mobilfunk)           0,4990   Surinam                                  0,3990
Kroatien                                            0,2490   Pakistan                                   0,2490   Surinam (Mobilfunk)                      0,3990
Kroatien (Mobilfunk)                                0,4990   Pakistan (Mobilfunk)                       0,4990   Swasiland                                0,4990
Kuba (Festnetz u. Mobilfunk)                        0,9900   Palästina                                  0,9900   Swasiland (Mobilfunk)                    0,2990
Kuwait                                              0,4990   Palästina (Mobilfunk)                      0,9900   Syrien                                   0,4990
Kuwait (Mobilfunk)                                  0,4990   Palau (Festnetz u. Mobilfunk)              0,9900   Syrien (Mobilfunk)                       0,7500
Laos (Festnetz u. Mobilfunk)                        0,4990   Panama                                     0,1990   Tadschikistan                            0,4990
Lesotho (Festnetz u. Mobilfunk)                     0,3990   Panama (Mobilfunk)                         0,7500   Tadschikistan (Mobilfunk)                0,4990
Lettland                                            0,4990   Papua-Neuguinea                            0,9900   Taiwan                                   0,2490
Lettland (Mobilfunk)                                0,4990   Paraguay                                   0,4990   Taiwan (Mobilfunk)                       0,4990
Libanon                                             0,7500   Paraguay (Mobilfunk)                       0,4990   Tansania                                 0,9900
Libanon (Mobilfunk)                                 0,7500   Peru                                       0,4990   Tansania (Mobilfunk)                     0,7500
Liberia (Festnetz u. Mobilfunk)                     0,3990   Peru (Mobilfunk)                           0,7500   Thailand                                 0,4990
Libyen (Festnetz u. Mobilfunk)                      0,7500   Peru Lima                                  0,4990   Thailand (Mobilfunk)                     0,9900
Liechtenstein                                       0,2990   Philippinen                                0,7500   Togo                                     0,9900
Liechtenstein (Mobilfunk)                           0,2990   Philippinen (Mobilfunk)                    0,7500   Tokelau                                  0,7390
Litauen                                             0,4990   Polen                                      0,2990   Tonga                                    0,9900
Litauen (Mobilfunk)                                 0,7500   Polen (Mobilfunk)                          0,5900   Tonga (Mobilfunk)                        0,7390
Luxemburg                                           0,1990   Portugal                                   0,1990   Trinidad und Tobago                      0,4990
Luxemburg (Mobilfunk)                               0,2990   Portugal (Mobilfunk)                       0,4990   Trinidad & Tobago (Mobilfunk)            0,4990
Macao (Festnetz u. Mobilfunk)                       0,9900   Portugal Azoren                            0,1990   Tschad (Festnetz u. Mobilfunk)           0,9900
Madagaskar (Festnetz u. Mobilfunk)                  0,9900   Portugal Madeira                           0,1990   Tschechische Republik                    0,2990
Malawi (Festnetz u. Mobilfunk)                      0,4990   Puerto Rico                                0,4990   Tschech. Republik (Mobilfunk)            0,2990
Malaysia                                            0,4990   Réunion                                    0,9900   Tunesien                                 0,7500
Malaysia (Mobilfunk)                                0,4990   Réunion (Mobilfunk)                        0,9900   Tunesien (Mobilfunk)                     0,7500
Malediven (Festnetz u. Mobilfunk)                   0,2990   Ruanda                                     0,9900   Türkei                                   0,2990
Mali (Festnetz u. Mobilfunk)                        0,7500   Ruanda (Mobilfunk)                         0,9900   Türkei (Mobilfunk)                       0,7500
Malta                                               0,2490   Rumänien                                   0,7500   Turkmenistan                             0,4990
Malta (Mobilfunk)                                   0,4990   Rumänien (Mobilfunk)                       0,7500   Turkmenistan (Mobilfunk)                 0,1990
Marokko                                             0,4990   Russland                                   0,4990   Turks u. Caicos Inseln                   0,3990
Marokko (Mobilfunk)                                 0,7500   Russland - Moskau                          0,2490   Turks u.Caicos Inseln (Mobil.)           0,3990
Marshall Inseln (Festnetz u. Mobilfunk)             0,7500   Russland - St. Petersburg                  0,2990   Tuvalu                                   0,5900
Martinique                                          0,2490   Russland (Mobilfunk)                       0,5900   Tuvalu (Mobilfunk)                       0,6900
Martinique (Mobilfunk)                              0,3990   Salomonen                                  0,7390   Uganda                                   0,4990
Mauretanien (Festnetz u. Mobilfunk)                 0,4990   Sambia (Festnetz u. Mobilfunk)             0,3990   Uganda (Mobilfunk)                       0,4990
Mauritius (Festnetz u. Mobilfunk)                   0,9900   San Marino                                 0,1790   Ukraine                                  0,4990
Mayotte                                             0,2490   Sansibar                                   0,2990   Ukraine (Mobilfunk)                      0,7500
Mayotte (Mobilfunk)                                 0,2490   Sao Tomé und Principe                      0,9900   Ungarn                                   0,2490
Mazedonien                                          0,4990   Saudi Arabien                              0,2990   Ungarn (Mobilfunk)                       0,4990
Mazedonien (Mobilfunk)                              0,5900   Saudi Arabien (Mobilfunk)                  0,1990   Uruguay                                  0,2990
Mexico (Festnetz u. Mobilfunk)                      0,4990   Schweden                                   0,1990   Uruguay (Mobilfunk)                      0,4990
Midway Inseln                                       0,4990   Schweden (Mobilfunk)                       0,4990   USA                                      0,1990
Mikronesien (Festnetz u. Mobilfunk)                 0,3990   Schweiz                                    0,1990   USA (Alaska)                             0,1990
Moldavien                                           0,7500   Schweiz (Mobilfunk)                        0,4990   USA (Hawaii)                             0,1990
Moldavien (Mobilfunk)                               0,7500   Senegal (Festnetz u. Mobilfunk)            0,7500   Usbekistan                               0,4990
Monaco                                              0,2990   Serbien und Montenegro                     0,4990   Usbekistan (Mobilfunk)                   0,4990
Monaco (Mobilfunk)                                  0,1990   Serbien und Montenegro (Mobilfunk)         0,7500   Vanuatu                                  0,6900
Monaco (Mobilfunk) KFOR                             0,4990   Seychellen                                 0,4990   Vatikanstadt                             0,1190
Mongolei (Festnetz u. Mobilfunk)                    0,9900   Sierra Leone                               0,9900   Venezuela                                0,9900
Montserrat (Festnetz u. Mobilfunk)                  0,2990   Sierra Leone (Mobilfunk)                   0,9900   Venezuela (Mobilfunk)                    0,9900
Mosambik (Festnetz u. Mobilfunk)                    0,9900   Simbabwe                                   0,9900   Ver. Arabische Emirate                   0,4990
Myanmar (Burma)                                     0,9900   Simbabwe (Mobilfunk)                       0,9900   Ver.Arab.Emirate (Mobilfunk)             0,9900
Namibia                                             0,9900   Singapur                                   0,4990   Vietnam                                  0,4990
Namibia (Mobilfunk)                                 0,9900   Singapur (Mobilfunk)                       0,4990   Vietnam (Mobilfunk)                      0,4990
Nauru (Festnetz u. Mobilfunk)                       0,7390   Slowakei                                   0,1990   Wallis und Futuna                        0,7390
Nepal (Festnetz u. Mobilfunk)                       0,2990   Slowakei (Mobilfunk)                       0,4990   Weißrussland                             0,7500
Neukaledonien                                       0,4990   Slowenien                                  0,1990   Weißrussland (Mobilfunk)                 0,7500
Neuseeland                                          0,4990   Slowenien (Mobilfunk)                      0,4990   West Samoa                               0,4990
Neuseeland (Mobilfunk)                              0,4990   Somalia (Festnetz u. Mobilfunk)            0,5900   Zentralafrikanische Rep.                 0,9900
Nicaragua                                           0,4990   Spanien                                    0,1990   Zypern, griechisch                       0,4990
Nicaragua (Mobilfunk)                               0,7500   Spanien (Mobilfunk)                        0,4990   Zypern, griechisch (Mobilfunk)           0,4990
Niederländ. Ant. (Mobilfunk)                        0,9900   Spanien Balearen                           0,1990   Zypern, türkisch                         0,2490
Niederlande                                         0,1990   Spanien Kanarische Inseln                  0,1990   Zypern, türkisch (Mobilfunk)             0,2490
Niederlande (Mobilfunk)                             0,4990   Sri Lanka                                  0,4990
Niederländische Antillen                            0,2990   Sri Lanka (Mobilfunk)                      0,4490
Niger (Festnetz u. Mobilfunk)                       0,1990   St. Helena                                 0,7390
Nigeria                                             0,2990   St. Kitts und Nevis                        0,3990
Nigeria (Mobilfunk)                                 0,9900   St. Lucia                                  0,9900
Niue (Festnetz u. Mobilfunk)                        0,6900   St. Lucia (Mobilfunk)                      0,9900
Nördliche Marianen                                  0,1990   St. Pierre und Miquelon                    0,9900
Norwegen                                            0,1990   St. Vincent und Grenadin                   0,9900
Norwegen (Mobilfunk)                                0,2990   St. Vincent und Grenadin (Mobil.)          0,3990


      Bonn, 22. April 2009
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