abl-07
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1274 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 07 2009
lange der Versorgungsbedarf erfüllt werden kann und die effiziente cenfragen beim Aufbau und Betrieb seines
und störungsfreie Nutzung (§ 52 Abs. 1 TKG) sichergestellt ist. Funknetzes (insbesondere Standorte, Technik, Per-
sonal, Kapital) zu lösen. Hier hat der Antragsteller
insbesondere die geplanten Investitionen des
II. Versorgungsbedarfe Funknetzes darzulegen und nachzuweisen, dass
ihm die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel zur
Im Nachfolgenden werden die Versorgungsbedarfe und die für Verfügung stehen und wie die Finanzierung erfolgen
deren Umsetzung voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fre- soll.
quenznutzungsmöglichkeiten veröffentlicht:
– Es ist nachzuweisen, dass die bei dem Aufbau und
Betrieb des Sendernetzes tätigen Personen über
Referenz Nr.: 003-2009 die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fer-
tigkeiten verfügen werden. Der Antragsteller hat die
Rundfunkdienst: Terrestrischer analoger Hörfunk Fachkunde in schlüssiger und nachvollziehbarer
Weise darzulegen. Im Rahmen dessen können
Versorgungsgebiet: Landkreis Ebersberg Zeugnisse und Abschlusszertifikate oder Nachweise
über bisherige Tätigkeiten (Referenzen) im Bereich
Versorgungsgrad Innerhalb des Gebiets des Landkreises
der Telekommunikation (Errichtung und Betrieb ähn-
Ebersberg sollen mindestens 25% der
licher Anlagen, z. B. Betrieb von Netzen auf der
Bevölkerung und mindestens 45% der
Grundlage angemieteter Übertragungswege oder
Fläche versorgt werden.
Betrieb firmeneigener Telekommunikationsnetze)
Mindestens sind die Besiedlungsflächen beigebracht werden.
der Gemeinden Ebersberg, Steinhöring,
Beantragt ein Konsortium, sind entsprechende An-
Grafing b. München, Bruck, Moosach
gaben zu den die jeweilige Fachkunde einbrin-
und Kirchseeon zu versorgen.
genden Konsortialpartner zu machen. Darüber hi-
Beginn: sofort naus ist darzulegen, wie die Fachkunde der Konsor-
tialpartner auf den Betreiber übertragen wird.
Befristung: 31.12.2015 3. Benennung des in Abschnitt II. aufgeführten Versor-
gungsbedarfs, zu dessen Realisierung die ebenfalls in
Sendername: Ebersberg
Abschnitt II. aufgeführte(n) Frequenzen(en) beantragt
werden.
Frequenz(en): voraussichtlich 93,00 MHz
4. Frequenznutzungskonzept, insbesondere ist anzugeben
Leistung: voraussichtlich 100 W
– die geplanten Senderstandorte,
– deren zeitliche und tatsächliche Realisierung,
III. Inhalt der Anträge
– die technischen Parameter des Sendernetzes.
Für jeden der o. a. Versorgungsbedarfe ist jeweils ein eigenständi-
ger Frequenzzuteilungsantrag zu stellen. 5. Darlegung, mit welcher Systemvariante die geforderte
Übertragungskapazität bereitgestellt werden soll. Dabei
Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten: sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
1. Angaben zum Antragsteller - Modulationsart
– Name, Adresse, Rechtsform, Sitz des Unterneh- - Anzahl der Träger
mens
- Schutzintervall
– Angabe eines vertretungsberechtigten Ansprech-
partners 6. Kartendarstellung des beabsichtigten räumlichen Versor-
gungsgebietes.
– Angabe eines Zustellbevollmächtigten
Nähere Informationen zu den koordinierten Senderdaten, sowie
2. Nachweis der subjektiven Voraussetzungen des Antrag- zum terrestrischen Rundfunkdienst finden Sie auf der Internetseite
stellers für eine Frequenzzuteilung (Zuverlässigkeit, Lei- der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de, „Sachgebi-
stungsfähigkeit und Fachkunde): ete“, „Telekommunikation“, „Regulierung Telekommunikation“, „Fre-
quenzordnung“, „Rundfunk“).
– Der Antragsteller hat darzulegen, ob ihm in der Ver-
gangenheit eine Lizenz oder eine Frequenzzuteilung
entzogen wurde, Auflagen wegen der Nichterfüllung
von Verpflichtungen aus einer Lizenz oder Fre- IV. Begründung für die Pflichtangaben der Anträge
quenzzuteilung gemacht wurden, ob er wegen eines Die Pflicht zur Darstellung des Frequenznutzungskonzeptes, die
Verstoßes gegen Telekommunikations- oder Daten- Kartendarstellung sowie die Angaben zur geplanten Systemvari-
schutzrecht belangt wurde oder gegen ihn derzeit ante ergibt sich insbesondere aus dem Regulierungsziel der Sich-
ein Verfahren in vorgenannten Fällen anhängig ist. erstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Fre-
– Es ist nachzuweisen, dass dem Antragsteller die für quenzen nach § 2 Abs. 2 Nr. 7 TKG sowie aus § 55 Abs. 9 i. V. m.
den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der § 61 TKG. Der mit diesen Angaben verfolgte Zweck besteht darin,
Frequenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur die beabsichtigte Frequenznutzung und den Netzausbau plausibel
Verfügung stehen. Die Sicherstellung der Finanzie- zu machen, damit von Seiten der Bundesnetzagentur nachvollzo-
rung ist durch Belege, z. B. schriftliche Finanzie- gen werden kann, dass es dem Antragsteller nicht lediglich darum
rungserklärungen der Muttergesellschaft, von ande- geht, die Frequenzen zu horten bzw. in einer nicht effizienten Weise
ren verbundenen Unternehmen oder von Kreditinsti- zu nutzen.
tuten nachzuweisen. Bloße Absichtserklärungen
oder Bemühenszusagen werden nicht als Nachweis
der Sicherstellung anerkannt.
Der Antragsteller hat darzulegen, wie er die Pla-
nungs- und Projektmanagementfragen beim Aufbau
des Funknetzes zu bewältigen gedenkt. Er hat fer-
ner darzulegen, wie er beabsichtigt, die Ressour-
Bonn, 22. April 2009
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07 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1275
V. Antragsfrist und Adresse Mitteilung Nr. 249/2009
Anträge auf Frequenzzuteilung können bis zum 03.06.2009 unter Infrastrukturatlas
Angabe der jeweiligen Referenznummer bei der
Am 18.02.2009 wurde die Breitbandstrategie der Bundesregierung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, veröffentlicht. Deren Ziele sind kurzfristig eine flächendeckende
Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und langfri-
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen stig der flächendeckende Aufbau von Hochleistungsnetzen. Die flä-
Referat 222 chendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen
Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Netzen der nächsten
Canisiusstraße 21 Generation sind wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliches
Wachstum und steigenden Wohlstand in der Bundesrepublik
55122 Mainz Deutschland.
eingereicht werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Breitbandstrategie ist die Unter-
222 stützung der Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau, weil
der Aufbau von Hochleistungsnetzen und die Anbindung abgele-
gener Gegenden an das Breitbandinternet umso schneller und ko-
sten-günstiger erfolgen kann, je effizienter bestehende Infrastruk-
turen mitgenutzt werden.
Zu diesem Zweck sieht die Breitbandstrategie vor, dass die Bundes-
netzagentur in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie kurzfristig mit dem Aufbau eines Infra-
strukturatlasses beginnt. Eine erste Version soll bereits im Herbst
dieses Jahres vorliegen.
Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur eine abteilungsüber-
greifende Projektgruppe eingerichtet, die sich ausschließlich mit
diesem Thema befasst.
In den Infrastrukturatlas sollen alle Infrastrukturen aufgenommen
werden, die beim Aufbau von Breitbandnetzen mitgenutzt werden
können, wie z. B. Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme und
Masten sowie Funkstationen. Solche Infrastrukturen sind allerdings
nicht nur im Besitz von Telekommunikationsunternehmen, sondern
auch in den Bereichen der Energie- und Wasserwirtschaft sowie
der Eisenbahnen, aber auch auf kommunaler Ebene und im Be-
reich der sonstigen öffentlichen Verwaltung zu finden.
Die Bundesnetzagentur hat daher in einem ersten Schritt über
4.000 Unternehmen und deren Verbände angeschrieben und sie
gebeten, die Behörde bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Mit dem
nachfolgend abgedruckten Fragebogen werden die Unternehmen
gebeten, der Bundesnetzagentur mitzuteilen, über welche Infra-
strukturen sie verfügen und ob sie grundsätzlich damit einverstan-
den sind, dass diese in den Infrastrukturatlas mit aufgenommen
werden.
Die Beteiligung am Infrastrukturatlas ist freiwillig, so dass die
Bundesnetzagentur auf die Mitwirkung möglichst vieler Unterneh-
men angewiesen ist. Um dies zu fördern, soll der Aufwand für die
beteiligten Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird.
Durch eine aktive Mitarbeit kann jeder Inhaber von geeigneter In-
frastruktur zum Gelingen des Projektes Infrastrukturatlas beitragen
und damit den angestrebten flächendeckenden Breitbandausbau in
Deutschland vorantreiben.
213b
Bonn, 22. April 2009
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1276 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 07 2009
Fragebogen zur Erstellung eines Infrastrukturatlasses
Am 18.02.2009 hat die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie beschlossen, mit der durch die Nutzung von
Synergien beim Infrastrukturaufbau eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen
Breitbandanschlüssen und der flächendeckende Aufbau von Hochleistungsnetzen erreicht werden soll.
Zu diesem Zweck hat die Bundesnetzagentur eine abteilungsübergreifende Projektgruppe „Infrastrukturatlas“
eingerichtet. Hiermit werden einerseits alle internen Kräfte gebündelt und andererseits ein zentraler
Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen geschaffen. Die Projektgruppe wird geleitet von
Herrn Klaus-Udo Marwinski
Referat 213,
Tel.: 0228/14-1248
Fax: 0228/14-6124
Die zentrale E-Mail-Adresse des Projektes lautet:
Infrastrukturatlas@bnetza.de.
In einem ersten Schritt werden nun alle Unternehmen, die als Infrastrukturbetreiber in Betracht kommen
angeschrieben, um einen Überblick darüber zu gewinnen, welche Arten von Infrastrukturen vorhanden sind
und wie die Bereitschaft ist, diese Informationen auch für einen Infrastrukturatlas zur Verfügung zu stellen. In
Betracht kommen hierfür beispielsweise Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme und Masten sowie
Funkstationen.
Darüber hinaus verfügt die Bundesnetzagentur über zahlreiche Daten über Infrastrukturen, die ihr aus
anderen Gründen übermittelt worden sind (bspw. Koordinierung von Funkstellen oder die EMF-Datenbank).
Für eine Überführung dieser Daten in den Infrastrukturatlas ist eine Zustimmung der betroffenen Untenehmen
erforderlich.
Hinsichtlich aller Informationen versichert die Bundesnetzagentur, dass die Wahrung von Betriebs-
und Geschäftsgeheimnissen jederzeit gewährleistet wird. Die Frage des Zugriffs auf den zu
erstellenden Infrastrukturatlas wird im weiteren Verlauf der Arbeiten in enger Abstimmung mit den
teilnehmenden Unternehmen geklärt werden. Bis zu einer Entscheidung hierüber stehen sämtliche
Daten ausschließlich der Bundesnetzagentur sowie gegebenenfalls dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie zur Verfügung.
Bitte übersenden Sie den umseitigen Fragebogen
bis spätestens zum 08. Mai 2009
ausgefüllt an die folgende Adresse zurück:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Projektgruppe Infrastrukturatlas
Postfach 80 01
53105 Bonn
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Klaus-Udo Marwinski
Bonn, 22. April 2009
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07 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1277
1. Name und Anschrift des Unternehmens
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_______________________________________________
_______________________________________________
2. Ansprechpartner im Unternehmen
Name ________________________________
Telefonnummer ________________________________
E-Mail-Adresse ________________________________
3. Verfügt Ihr Unternehmen über Infrastruktur, die grundsätzlich □ □
dazu geeignet ist, im Rahmen einer Mitnutzung zum Aufbau ja nein
breitbandiger Telekommunikationsnetze verwendet zu werden?
4. Wenn ja, um welche Infrastrukturen handelt es sich?
_______________________________________________
_______________________________________________
5. Sind Sie grundsätzlich bereit, der Bundesnetzagentur Geodaten □ □
dieser Infrastrukturen zur Erstellung eines Infrastrukturatlasses ja nein
zur Verfügung zu stellen?
6. Falls nicht, nennen Sie bitte die Gründe.
_______________________________________________
_______________________________________________
7. In welchem Datenformat könnten Sie die Daten zur Verfügung stellen?
_______________________________________________
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8. Sofern der Bundesnetzagentur bereits aus anderen Gründen geeignete □ □
Daten Ihres Unternehmens vorliegen, stimmen Sie einer Verwendung ja nein
dieser Daten im Rahmen des Infrastrukturatlasses zu?
9. Falls ja: um welche Daten handelt es sich?
(Aktenzeichen der Bundesnetzagentur)
_______________________________________________
_______________________________________________
Datum Unterschrift_________________________________
Bonn, 22. April 2009
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1278 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 07 2009
Mitteilung Nr. 250/2009
Regulierungsverfügung im Bereich „Verbindungsaufbau im öf-
fentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in einzelnen öf-
fentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte Nr. 2
und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Deut-
sche Telekom AG.
Hier: Zukünftig regulierte Leistungen
Mit der in diesem Amtsblatt veröffentlichten, an die Deutsche Tele-
kom AG gerichteten Regulierungsverfügung im Bereich „Verbin-
dungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz“ und „Anrufzustellung in
einzelnen öffentlichen Telefonnetzen an festen Standorten“ (Märkte
Nr. 2 und Nr. 3 der Empfehlung 2007/879/EG), Az. BK3d-08-023,
werden teilweise Verbindungsleistungen der Deutschen Telekom
AG ganz oder hinsichtlich einzelner Tarifzonen aus der Regulierung
entlassen, teilweise werden Verbindungsleistungen neu erfasst. Die
nachfolgende Aufstellung soll den Marktteilnehmern eine Übersicht
über die zukünftig geltende Reichweite der Genehmigungspflicht
für die Entgelte der Deutschen Telekom AG geben.
Leistung Regulierte Leistungen Nicht mehr regulierte Leistungen
Telekom - B.1 Tarifzone I Tarifzonen II und III
(Verbindungen in das Telefonnetz
national der Telekom aus dem
Telefonnetz von ICP)
Telekom - B.2 Tarifzonen I bis III
(Verbindungen mit Ursprung im
nationalen Telefonnetz der Telekom zu
ICP als Verbindungsnetzbetreiber für
Ortsverbindungen und für Fern-,
Auslands- und Mobilfunkverbindungen)
Telekom B.32 Insgesamt reguliert ohne Differenzie-
rung nach Tarifzonen
(Verbindungen zum Dienst 032 über
das Telefonnetz der Deutschen Einheitstarif
Telekom)
Telekom - O.2 wird nicht mehr reguliert wird nicht mehr reguliert
(Verbindungen über das Telefonnetz
national der Telekom zu anderen
nationalen Festnetzen)
Telekom - O.3 wird nicht mehr reguliert wird nicht mehr reguliert
(Verbindungen über das Telefonnetz
national der Telekom in die nationalen
Mobilfunknetze)
Telekom - O.5 Tarifzonen I und II Tarifzone III
(Verbindungen über das Telefonnetz
national der Telekom zum Freephone-
Service von ICP unter der Dienste- auch Zuführung von Nationalen
kennzahl 0800) Teilnehmerruf-nummern (Gasse 0(32)
(NTR)
Telekom - O.12 (Verbindungen mit Tarifzone I Tarifzone II und III
Ursprung im Telefonnetz national der
Telekom zum Online-Dienst am
Telefonnetz von ICP)
Telekom - O.14 (Verbindungen über wird nicht mehr reguliert wird nicht mehr reguliert
das Telefonnetz national der Telekom
zum Online-Dienst am Telefonnetz von
ICP)
Telekom - O.32 (Verbindungen über wird nicht mehr reguliert wird nicht mehr reguliert
das Telefonnetz national der Telekom
zum Dienst 032 anderer Netzbetreiber)
Bonn, 22. April 2009
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Telekom - Z.1 Tarifzone I und II Tarifzone III
(Verbindungen zu den (zwischen ICP
und den Notrufträgern vereinbarten)
Notrufabfragestellen)
Telekom- - Z.7 (Verbindungen zum Tarifzone I Tarifzone II und III
Auskunftsdienst von ICP unter der
Dienstekennzahl 118xy - im Offline-
Billing-Verfahren) auch Zuführung von NTR
Telekom - Z.10 (Verbindungen zum Tarifzonen I und II Tarifzone III
VPN-Service von ICP unter der
Dienstekennzahl 0181-0189 - im
Offline-Billing-Verfahren) auch Zuführung von NTR
Telekom-Z.12 Tarifzonen I und II Tarifzone III
Verbindungen zu einem innovativen
Dienst von ICP unter der Dienstekenn-
zahl 012 - im Offline-Billing-Verfahren
auch Zuführung von NTR
Telekom - Z.16 (Verbindungen zum Tarifzonen I und II Tarifzone III
Service 0900 von ICP - im
Offline-Billing-Verfahren)
auch Zuführung von NTR
Leistung ICP - O.6 (Verbindungen Tarifzonen I und II Tarifzone III
zum Shared Cost Service 0180 von
ICP - im Online-Billing-Verfahren-)
auch Zuführung von NTR
Leistung ICP - O.7 (Verbindungen Tarifzonen I und II Tarifzone III
zum Vote-Call von ICP unter den
Zugangs-kennzahlen 0137 1-9 - im
Online-Billing-Verfahren -) auch Zuführung von NTR
Leistung ICP - O.11 (Verbindungen Tarifzonen I und II Tarifzone III
zum Service 0700 von ICP - im
Online-Billing-Verfahren)
auch Zuführung von NTR
Leistung ICP - Z.11 (Verbindungen mit wird nicht mehr reguliert wird nicht mehr reguliert
Ursprung in nationalen Mobilfunknet-
zen zum Auskunftsdienst von ICP unter
der Dienstekennzahl 118xy - im
Online-Billing-Verfahren)
Leistung ICP – Z.13 (Verbindungen Genehmigt ist ein Einheitstarif über Genehmigt ist ein Einheitstarif über
mit Ursprung in nationalen Mobil- alle Tarifzonen alle Tarifzonen
funknetzen zum VPN-Service von ICP
unter der Dienstekennzahl 0181-0189
- im Online-Billing-Verfahren)
Leistung ICP - Z.17 (Verbindungen Genehmigt ist ein Einheitstarif über Genehmigt ist ein Einheitstarif über
aus nationalen Mobilfunknetzen zum alle Tarifzonen alle Tarifzonen
Service 0900 von ICP über die
Mobilfunk-Service-Vorwahl (MSV) - im
Online-Billing-Verfahren -)
Erfasst sind die oben aufgeführten Verbindungsleistungen auch
dann, wenn sie von oder zu Breitbandanschlüssen erbracht und
über PSTN übergeben werden.
BK 3d-08-023
Bonn, 22. April 2009
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1280 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 07 2009
Mitteilung Nr. 251/2009 (EIRP) im Radar S-Band (um 3 GHz) von -82 dBm/MHz auf -70
dBm/MHz angehoben und so Konsistenz mit Entscheidung ECC/
Veröffentlichungen des Ausschusses für elektronische Kom- DEC/(06)04 vom Juli 2007 hergestellt. Außerdem wurde die obere
munikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Verwal- Bandgrenze zur Nutzung mit -50 dBm/MHz von 8 GHz auf 8,5 GHz
tungen für Post und Telekommunikation angehoben, so dass diese für BMA und Objekterkennung und -Zu-
Folgende Entwürfe von vorläufigen ECC - Entscheidungen, -Be- ordnung (ODC) identisch ist. Die geänderte Spektrumsmaske ist in
richte und CEPT – Berichte sind derzeit Gegenstand der öffent- Annex 2 der geänderten Entscheidung ECC/DEC/(07)01 zu fin-
lichen Kommentierung: den.
ECC/DEC/(09)BB Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
The harmonisation of the bands 1610-1626.5 MHz and 2483.5- 06. Mai 2009
2500 MHz for use by systems in the Mobile-Satellite Service Kommentare an : Herrn Fatih Yurdal yurdal@ero.dk
Dieser vorläufige Entwurf einer ECC – Entscheidung beinhaltet die Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
allgemeinen Bedingungen für die Frequenzzuweisungen beim mo-
bilen Satellitenfunk (MSS) und harmonisiert die Frequenzbänder Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
1610 – 1626,5 MHz und 2483,5 – 2500 MHz für die Nutzung durch
mobile Erdstationen (MES´s). ECC Report 132
Light Licensing, Licence-Exempt and Commons
Aufgrund der weit reichenden Veränderungen seit der Einführung
von S-PCS Systemen gegen Ende der 90-er Jahre und der Annah- Dieser vorläufige Entwurf eines ECC – Berichts erklärt die ver-
me der neuen ECC Entscheidung (06)09 zum MSS im Frequenz- schiedenen Terminologien welche gewöhnlich benutzt werden, um
bereich um 2 GHz, wurde eine grundlegende Neuauflage der bis- die Nutzung von Funkanwendungen zu regulieren und zu lizenzie-
herigen ERC Entscheidung (97)03 notwendig. Der nun vorliegende ren.
Entscheidungsentwurf trägt den aktuellen Gegebenheiten in den Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
Frequenzbereichen 1,6 / 2,4 GHz Rechnung und ist gegenüber der 23. April 2009
bisherigen ERC Entscheidung technikneutral und ohne jedwede
Bandsegmentierung abgefasst. Kommentare an : Herrn Fatih Gulyaev gulyaev@ero.dk
Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO): Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
17. Mai 2009
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
Kommentare an : Herrn Fatih Yurdal yurdal@ero.dk
ECC Report 113 revised
Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an: The compatibility studies around 63 GHz between Intelligent
Transport Systems (ITS) and other systems + Excel Calculati-
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de on
ECC/DEC/(02)05 amended Dieser ECC – Bericht wurde überarbeitet, um hauptsächlich den
The designation and availability of frequency bands for railway Inhalt der ITU-R F.699 Empfehlung in den Hauptteil des Berichts
purposes in the 876-880 MHz and 921-925 MHz bands einfließen zu lassen.
Mit diesem vorläufigen Entwurf einer geänderten ECC – Entschei- ECC Report 114 revised
dung wird die zusätzliche Nutzung der Frequenzbereiche 873 – The compatibility studies between multiple GIGABIT wireless
876 MHz und 918 – 921 MHz für Bahnzwecke ermöglicht. systems in frequency range 57-66 GHz and other services and
ECC/DEC/(04)06 amended systems (except its in 63-64 GHz) + Excel calculation
The availability of frequency bands for the introduction of Bei der Überarbeitung dieses ECC – Berichts wurde neben ande-
Wide Band Digital Mobile PMR/PAMR in the 400 MHz and ren Korrekturen unter anderem noch eine Untersuchung bezüglich
800/900 MHz bands der gegenseitigen Beeinflussung von Radaren und MGWS(WLAN/
Mit diesem vorläufigen Entwurf einer geänderten ECC wird nun WPAN) aufgenommen.
neben anderen Weitbandanwendungen die Nutzung von GSM-R in Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
den Frequenzbereichen 873 – 876 MHz und 918 – 921 MHz er- 13. April 2009
möglicht.
Kommentare an : Herrn Fatih Kermoal kermoal@ero.dk
Mit den Überarbeitungen der ECC – Entscheidungen (02)05 und
(04)06 soll ein SRDoc von ETSI umgesetzt werden, welches zu- Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
sätzlichen Frequenzbedarf für die Bahnen fordert.
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
ECC/DEC/(04)09 amended
The designation of the bands 1518-1525 MHz and 1670-1675 CEPT Report 28
MHz for systems in the Mobile-Satellite Service Report from CEPT to EC in response to the Mandate on „Mobi-
le Communication Services on Vessels (MCV)“
Die ECC Entscheidung (04)09 in ihrer überarbeiteten Form berück-
sichtigt die Ergebnisse der WRC-07 sowie die letzten Änderungen Dieser vorläufige Entwurf eine CEPT – Berichts enthält die Zusam-
in den Verfahrenbestimmungen des ECC. Die durchgeführten Än- menfassung der Studien im ECC – Bericht 122 (the compatilibility
derungen selbst werden als nicht substantiell eingestuft, so dass between GSM use on vessels and land-based networks) gemäß
eine Zurückziehung bzw. eine Neuauflage der ECC Entscheidung dem Mandat der Kommission zum mobilen Kommunikationsservice
nicht in Erwägung zu ziehen ist. auf Schiffen.
ECC/DEC/(07)01 amended Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):
Specific license-exempt Material Sensing devices using Ultra- 17. Mai 2009
Wideband (UWB) technology Kommentare an : Herrn Fatih Kermoal kermoal@ero.dk
Der vorläufige Entwurf dieser geänderten ECC – Entscheidung Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an:
bezieht sich nun auf Materialerkennungsgeräte (Material Sensing
Devices) und nicht mehr auf Baumaterialanalyse (Building Material Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
Analysis, BMA), wobei BMA nun zu einer Untergruppe dieser An-
wendung gehört. CEPT Report 29
Report from CEPT to EC in response to the Mandate on „Gui-
Bezüglich der BMA Geräte wurde durch zwei Änderungen eine deline on cross border coordination issues between mobile
bessere Übereinstimmung mit den allgemeinen Vorschriften für services in one country and broadcasting services in another
UWB erreicht. So wurde die maximale spektrale Leistungsdichte country“
Bonn, 22. April 2009
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07 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1281
Dieser vorläufige Entwurf eine CEPT – Berichts wurde gemäß dem Teil B
zweiten Mandat der Kommission zur digitalen Dividende erstellt. Er
soll Administrationen die Koordinierung des Frequenzbereichs 790
– 862 MHz in dem Fall erleichtern, wenn ein Land diesen Fre- Veröffentlichungshinweis
quenzbereich dem Mobilfunk widmet und ein anderes Land den
Bereich für den Rundfunk beibehält.
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a
Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO): BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet, Dienstean-
10. Mai 2009
bietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Ge-
Kommentare an : Herrn Fatih Ledevendec ledevendec@ero.dk schäftsbedingungen und anderen allgemeinen
Eine Kopie der Kommentare wird erbeten an: Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu er-
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
möglichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als
Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der
Der Inhalt dieser Entwürfe steht in englischer Sprache zur allgemei-
nen Einsichtnahme beim Europäischen Funkbüro (ERO) in Kopen-
Diensteanbieter unterliegen weder der Kontrolle
hagen unter der Internetadresse www.ero.dk/consultation zur Ver- noch der Genehmigung der Bundesnetzagentur.
fügung. Die Kontaktadresse lautet: Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die
European Radiocommunications Office (ERO) Diensteanbieter verantwortlich.
Peblingehus
Nansensgade 19
DK 1366 Copenhagen
Danmark
Mitteilungen
Tel. +45 33896300 Fax +45 33896330
E-Mail: pedersen@ero.dk Telekommunikation
Kommentare sind gemäß den oben genannten Kommentierungs-
fristen und E-Mailadressen an das ERO zu senden.
Beim ERO eingegangene Kommentare werden in den zuständigen
Teil B
ECC-Arbeitsgruppen, Projektgruppen bzw. der ECC-Vollversamm- Mitteilungen der Diensteanbieter
lung behandelt.
Bonn, 22. April 2009
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1282 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 07 2009
Mitteilung Nr. 252/2009
fon4U Telecom GmbH - Neue Kasseler Str. 62F - 35039 Marburg
Preisliste für Gespräche im Call-by-Call ohne vorherige Anmeldung bzw. Registrierung (Einwahl über Netzkennziffer 01053)
Alle Preise in EURO pro Minute inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Stand: April 2009
Ein Dienst der net mobile AG - Düsseldorf
Destination Preis/Min. Abrechnungstakt (1. Takt /
inkl. MwSt. Folgetakt) in Sekunden
Deutschland (täglich 0-13 Uhr; 14-24 Uhr) 0,0490 300 / 300 Abrechnungstakt bei Internationalen Destinationen:
Deutschland (täglich 13-14 Uhr) 0,0090 60 / 300 60 / 60 (in Sekunden: 1. Takt / Folgetakt).
Deutschland Mobil (täglich 0-13 Uhr; 14-24 Uhr) 0,2500 300 / 300
Deutschland Mobil (täglich 13-14 Uhr) 0,0880 60 / 60
Destination Preis/Min. Destination Preis/Min. Destination Preis/Min.
inkl. MwSt. inkl. MwSt. inkl. MwSt.
Afghanistan 0,7500 Burkina Faso 0,9900 Guatemala 0,4990
Afghanistan (Mobilfunk) 0,9900 Burundi 0,1790 Guatemala (Mobilfunk) 0,4990
Ägypten 0,7500 Burundi (Mobilfunk) 0,2490 Guinea (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990
Ägypten (Mobilfunk) 0,7500 Chatham Inseln 0,4990 Guinea-Bissau 0,4990
Albanien 0,2490 Chile 0,4990 Guinea-Bissau (Mobilfunk) 0,4990
Albanien (Mobilfunk) 0,2490 Chile (Mobilfunk) 0,7500 Guyana (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900
Algerien 0,4990 China 0,2990 Haiti 0,2990
Algerien (Mobilfunk) 0,4990 China (Mobilfunk) 0,7500 Haiti (Mobilfunk) 0,7500
Amerik. Jungferninseln (Festnetz u. Mobilfunk) 0,2490 Cook Inseln 0,5900 Honduras 0,7500
Amerik Samoa (Festnetz u. Mobilfunk) 0,2490 Cook Inseln (Mobilfunk) 0,5900 Honduras (Mobilfunk) 0,7500
Andorra 0,1990 Costa Rica 0,4990 Hongkong 0,4990
Andorra (Mobilfunk) 0,3990 Costa Rica (Mobilfunk) 0,4990 Hongkong (Mobilfunk) 0,4990
Angola 0,9900 Dänemark 0,1990 Indien 0,4990
Angola (Mobilfunk) 0,9900 Dänemark (Mobilfunk) 0,4990 Indien (Mobilfunk) 0,7500
Anguilla (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Diego Garcia 0,7390 Indonesien 0,4990
Antigua und Barbuda 0,9900 Dominica (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Indonesien (Mobilfunk) 0,9900
Antigua und Barbuda (Mobilfunk) 0,2490 Dominikanische Republik 0,9900 Irak 0,4990
Äquatorial-Guinea (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Dom. Republik (Mobilfunk) 0,9900 Irak (Mobilfunk) 0,4990
Argentinien 0,4990 Dschibuti (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Iran 0,4990
Argentinien (Mobilfunk) 0,4990 Ecuador 0,4990 Iran (Mobilfunk) 0,7500
Armenien 0,4990 Ecuador (Mobilfunk) 0,7500 Irland 0,1990
Armenien (Mobilfunk) 0,4990 El Salvador 0,7500 Irland (Mobilfunk) 0,4990
Aruba 0,9900 El Salvador (Mobilfunk) 0,4990 Island 0,2490
Aruba (Mobilfunk) 0,2990 Elfenbeinküste 0,4990 Island (Mobilfunk) 0,4990
Ascension (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Elfenbeinküste (Mobilfunk) 0,7500 Israel 0,4990
Aserbaidschan 0,4990 Eritrea (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Israel (Mobilfunk) 0,7500
Aserbaidschan (Mobilfunk) 0,9900 Estland 0,4990 Italien 0,1990
Äthiopien (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Estland (Mobilfunk) 0,2990 Italien (Mobilfunk) 0,2990
Australien 0,4990 Falkland Inseln 0,2990 Jamaica 0,9900
Australien - Cokos Inseln 0,2990 Färöer Inseln 0,2990 Jamaica (Mobilfunk) 0,9900
Australien - Norfolk Inseln 0,2990 Fidschi 0,3990 Japan 0,7500
Australien - Weihnachtsinseln 0,5900 Fidschi (Mobilfunk) 0,3990 Japan (Mobilfunk) 0,4990
Australien (Mobilfunk) 0,7500 Finnland 0,1990 Jemen (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990
Bahamas (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Finnland (Mobilfunk) 0,4990 Jordanien 0,4990
Bahrain 0,9900 Frankreich 0,1990 Jordanien (Mobilfunk) 0,2990
Bahrain (Mobilfunk) 0,9900 Frankreich (Mobilfunk) 0,4990 Kaiman Inseln 0,9900
Bangladesch 0,4990 Französisch Guayana 0,4990 Kambodscha 0,1990
Bangladesch (Mobilfunk) 0,4990 Franz. Guayana (Mobilfunk) 0,4990 Kambodscha (Mobilfunk) 0,3990
Barbados 0,4990 Franz. Polynesien 0,3990 Kamerun 0,9900
Barbados (Mobilfunk) 0,7500 Gabun 0,1990 Kamerun (Mobilfunk) 0,9900
Belgien 0,1990 Gabun (Mobilfunk) 0,9900 Kanada 0,1990
Belgien (Mobilfunk) 0,4990 Gambia 0,4490 Kap Verde 0,4090
Belize (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Gambia (Mobilfunk) 0,9900 Kap Verde (Mobilfunk) 0,9900
Benin (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Georgien 0,4990 Kasachstan 0,4990
Bermuda (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Georgien (Mobilfunk) 0,7500 Kasachstan (Mobilfunk) 0,7500
Bhutan (Festnetz u. Mobilfunk) 0,2990 Ghana 0,4990 Katar 0,2990
Bolivia - La Paz 0,4990 Ghana (Mobilfunk) 0,9900 Katar (Mobilfunk) 0,7500
Bolivien 0,4990 Gibraltar 0,1990 Kenia 0,9900
Bolivien (Mobilfunk) 0,7500 Gibraltar (Mobilfunk) 0,3990 Kenia (Mobilfunk) 0,7500
Bosnien-Herzegowina 0,4990 Grenada (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Kirgisien 0,4990
Bosnien-Herzegowina (Mobilfunk) 0,4990 Griechenland 0,2490 Kirgisien (Mobilfunk) 0,4990
Botswana 0,9900 Griechenland (Mobilfunk) 0,4990 Kiribati 0,6900
Botswana (Mobilfunk) 0,2990 Grönland 0,5900 Kiribati (Mobilfunk) 0,6900
Brasilien 0,7500 Großbritannien 0,1990 Kolumbien 0,7500
Brasilien (Mobilfunk) 0,2990 Großbritannien (Mobilfunk) 0,4990 Kolumbien (Mobilfunk) 0,7500
Brit. Jungferninseln (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Guadeloupe 0,4990 Komoren 0,4990
Brunei (Festnetz u. Mobilfunk) 0,1990 Guadeloupe (Mobilfunk) 0,7500 Komoren (Mobilfunk) 0,9900
Bulgarien 0,1990 Guam (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Kongo, Dem. Rep. (Mobilfunk) 0,9900
Bulgarien (Mobilfunk) 0,4990 Guantanamo Bay 0,9990 Kongo, Demokr. Republik 0,3990
Bonn, 22. April 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
07 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 1283
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Kongo, Republik (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Oman (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Südafrika 0,7500
Korea, Nord (Festnetz u. Mobilfunk) 0,5900 Österreich 0,1990 Südafrika (Mobilfunk) 0,9900
Korea, Süd 0,3590 Österreich (Mobilfunk) 0,4990 Sudan (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900
Korea, Süd (Mobilfunk) 0,4990 Osttimor (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Surinam 0,3990
Kroatien 0,2490 Pakistan 0,2490 Surinam (Mobilfunk) 0,3990
Kroatien (Mobilfunk) 0,4990 Pakistan (Mobilfunk) 0,4990 Swasiland 0,4990
Kuba (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Palästina 0,9900 Swasiland (Mobilfunk) 0,2990
Kuwait 0,4990 Palästina (Mobilfunk) 0,9900 Syrien 0,4990
Kuwait (Mobilfunk) 0,4990 Palau (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Syrien (Mobilfunk) 0,7500
Laos (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Panama 0,1990 Tadschikistan 0,4990
Lesotho (Festnetz u. Mobilfunk) 0,3990 Panama (Mobilfunk) 0,7500 Tadschikistan (Mobilfunk) 0,4990
Lettland 0,4990 Papua-Neuguinea 0,9900 Taiwan 0,2490
Lettland (Mobilfunk) 0,4990 Paraguay 0,4990 Taiwan (Mobilfunk) 0,4990
Libanon 0,7500 Paraguay (Mobilfunk) 0,4990 Tansania 0,9900
Libanon (Mobilfunk) 0,7500 Peru 0,4990 Tansania (Mobilfunk) 0,7500
Liberia (Festnetz u. Mobilfunk) 0,3990 Peru (Mobilfunk) 0,7500 Thailand 0,4990
Libyen (Festnetz u. Mobilfunk) 0,7500 Peru Lima 0,4990 Thailand (Mobilfunk) 0,9900
Liechtenstein 0,2990 Philippinen 0,7500 Togo 0,9900
Liechtenstein (Mobilfunk) 0,2990 Philippinen (Mobilfunk) 0,7500 Tokelau 0,7390
Litauen 0,4990 Polen 0,2990 Tonga 0,9900
Litauen (Mobilfunk) 0,7500 Polen (Mobilfunk) 0,5900 Tonga (Mobilfunk) 0,7390
Luxemburg 0,1990 Portugal 0,1990 Trinidad und Tobago 0,4990
Luxemburg (Mobilfunk) 0,2990 Portugal (Mobilfunk) 0,4990 Trinidad & Tobago (Mobilfunk) 0,4990
Macao (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Portugal Azoren 0,1990 Tschad (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900
Madagaskar (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Portugal Madeira 0,1990 Tschechische Republik 0,2990
Malawi (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Puerto Rico 0,4990 Tschech. Republik (Mobilfunk) 0,2990
Malaysia 0,4990 Réunion 0,9900 Tunesien 0,7500
Malaysia (Mobilfunk) 0,4990 Réunion (Mobilfunk) 0,9900 Tunesien (Mobilfunk) 0,7500
Malediven (Festnetz u. Mobilfunk) 0,2990 Ruanda 0,9900 Türkei 0,2990
Mali (Festnetz u. Mobilfunk) 0,7500 Ruanda (Mobilfunk) 0,9900 Türkei (Mobilfunk) 0,7500
Malta 0,2490 Rumänien 0,7500 Turkmenistan 0,4990
Malta (Mobilfunk) 0,4990 Rumänien (Mobilfunk) 0,7500 Turkmenistan (Mobilfunk) 0,1990
Marokko 0,4990 Russland 0,4990 Turks u. Caicos Inseln 0,3990
Marokko (Mobilfunk) 0,7500 Russland - Moskau 0,2490 Turks u.Caicos Inseln (Mobil.) 0,3990
Marshall Inseln (Festnetz u. Mobilfunk) 0,7500 Russland - St. Petersburg 0,2990 Tuvalu 0,5900
Martinique 0,2490 Russland (Mobilfunk) 0,5900 Tuvalu (Mobilfunk) 0,6900
Martinique (Mobilfunk) 0,3990 Salomonen 0,7390 Uganda 0,4990
Mauretanien (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Sambia (Festnetz u. Mobilfunk) 0,3990 Uganda (Mobilfunk) 0,4990
Mauritius (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 San Marino 0,1790 Ukraine 0,4990
Mayotte 0,2490 Sansibar 0,2990 Ukraine (Mobilfunk) 0,7500
Mayotte (Mobilfunk) 0,2490 Sao Tomé und Principe 0,9900 Ungarn 0,2490
Mazedonien 0,4990 Saudi Arabien 0,2990 Ungarn (Mobilfunk) 0,4990
Mazedonien (Mobilfunk) 0,5900 Saudi Arabien (Mobilfunk) 0,1990 Uruguay 0,2990
Mexico (Festnetz u. Mobilfunk) 0,4990 Schweden 0,1990 Uruguay (Mobilfunk) 0,4990
Midway Inseln 0,4990 Schweden (Mobilfunk) 0,4990 USA 0,1990
Mikronesien (Festnetz u. Mobilfunk) 0,3990 Schweiz 0,1990 USA (Alaska) 0,1990
Moldavien 0,7500 Schweiz (Mobilfunk) 0,4990 USA (Hawaii) 0,1990
Moldavien (Mobilfunk) 0,7500 Senegal (Festnetz u. Mobilfunk) 0,7500 Usbekistan 0,4990
Monaco 0,2990 Serbien und Montenegro 0,4990 Usbekistan (Mobilfunk) 0,4990
Monaco (Mobilfunk) 0,1990 Serbien und Montenegro (Mobilfunk) 0,7500 Vanuatu 0,6900
Monaco (Mobilfunk) KFOR 0,4990 Seychellen 0,4990 Vatikanstadt 0,1190
Mongolei (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Sierra Leone 0,9900 Venezuela 0,9900
Montserrat (Festnetz u. Mobilfunk) 0,2990 Sierra Leone (Mobilfunk) 0,9900 Venezuela (Mobilfunk) 0,9900
Mosambik (Festnetz u. Mobilfunk) 0,9900 Simbabwe 0,9900 Ver. Arabische Emirate 0,4990
Myanmar (Burma) 0,9900 Simbabwe (Mobilfunk) 0,9900 Ver.Arab.Emirate (Mobilfunk) 0,9900
Namibia 0,9900 Singapur 0,4990 Vietnam 0,4990
Namibia (Mobilfunk) 0,9900 Singapur (Mobilfunk) 0,4990 Vietnam (Mobilfunk) 0,4990
Nauru (Festnetz u. Mobilfunk) 0,7390 Slowakei 0,1990 Wallis und Futuna 0,7390
Nepal (Festnetz u. Mobilfunk) 0,2990 Slowakei (Mobilfunk) 0,4990 Weißrussland 0,7500
Neukaledonien 0,4990 Slowenien 0,1990 Weißrussland (Mobilfunk) 0,7500
Neuseeland 0,4990 Slowenien (Mobilfunk) 0,4990 West Samoa 0,4990
Neuseeland (Mobilfunk) 0,4990 Somalia (Festnetz u. Mobilfunk) 0,5900 Zentralafrikanische Rep. 0,9900
Nicaragua 0,4990 Spanien 0,1990 Zypern, griechisch 0,4990
Nicaragua (Mobilfunk) 0,7500 Spanien (Mobilfunk) 0,4990 Zypern, griechisch (Mobilfunk) 0,4990
Niederländ. Ant. (Mobilfunk) 0,9900 Spanien Balearen 0,1990 Zypern, türkisch 0,2490
Niederlande 0,1990 Spanien Kanarische Inseln 0,1990 Zypern, türkisch (Mobilfunk) 0,2490
Niederlande (Mobilfunk) 0,4990 Sri Lanka 0,4990
Niederländische Antillen 0,2990 Sri Lanka (Mobilfunk) 0,4490
Niger (Festnetz u. Mobilfunk) 0,1990 St. Helena 0,7390
Nigeria 0,2990 St. Kitts und Nevis 0,3990
Nigeria (Mobilfunk) 0,9900 St. Lucia 0,9900
Niue (Festnetz u. Mobilfunk) 0,6900 St. Lucia (Mobilfunk) 0,9900
Nördliche Marianen 0,1990 St. Pierre und Miquelon 0,9900
Norwegen 0,1990 St. Vincent und Grenadin 0,9900
Norwegen (Mobilfunk) 0,2990 St. Vincent und Grenadin (Mobil.) 0,3990
Bonn, 22. April 2009