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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2198 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 08 2009
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung NSUITE® Signatur, Version 1.1
5.4 Auflagen für den Betrieb des Produktes
Während des Betriebs von NSUITE Signatur 1.1 sind die folgenden Bedingungen für den sachgemäßen
Einsatz zu beachten:
Der Einsatzbereich von NSUITE Signatur 1.1 kann als “Geschützter Einsatzbereich 10 ” klassifiziert werden.
Das bedeutet, dass:
die “Signatur-Arbeitsstation” so durch eine Firewall geschützt wird, dass eine Unterteilung in ein
externes Netz (Internet) und internes Netz (Intranet) erfolgt.Zusätzlich muss vom Nutzer der
Signaturanwendungskomponente gewährleistet werden, dass nur vertrauenswürdige Personen
im Unternehmen vom Intranet aus auf die “Signatur-Arbeitsstation” zugreifen dürfen
(administrative Maßnahme).
potenzielle Angriffe über einen manuellen Zugriff Unbefugter durch folgende administrative
Maßnahmen abgewehrt werden: NSUITE Signatur kann nur durch die Software NSUITE genutzt
werden. In NSUITE.inhouse bzw. NSUITE.web ist eine Benutzerverwaltung integriert, die den
möglichen Benutzerkreis festlegt. Nur diese Benutzer können auf NSUITE Signatur 1.1
zugreifen. Wird diese Variante eingesetzt, so ist der Server durch eine Firewall vor
unberechtigtem Zugriff zu schützen und es wird eine sichere Kommunikation zwischen Server
und Browser-Client (über SSL/HTTPS) vorausgesetzt. Wurde NSUITE in Form von
NSUITE.comfort lokal als Anwendung installiert, so ist die entsprechende Arbeitsstation durch
eine Firewall zu schützen und die Arbeitsstation muss durch eine Benutzerkontensteuerung
(Aufgabe des Betriebssystems) abgesichert werden. NSUITE Signatur 1.1 selbst wehrt einen
unberechtigten Zugriff durch seine abgesicherten Schnittstellen ab.
ein Datenaustausch per Datenträger abgewehrt wird, indem der PC, auf dem sich NSUITE
Signatur 1.1 befindet, entsprechend durch einen geschlossenen Benutzerkreis und durch eine
Firewall geschützt ist (administrative Maßnahme) und die an NSUITE Signatur 1.1 verschlüsselt
übergebenen Daten nur von NSUITE Signatur 1.1 entschlüsselt werden können,
für Installation, Nutzung und Wartung der installierten Software nur qualifiziertes /
vertrauenswürdiges Personal eingesetzt werden darf und im Unternehmen administrative
Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Durch diese Kombination von Sicherheitsvorkehrungen werden potentielle Angriffe in der
Signaturanwendungskomponente selbst und in der Einsatzumgebung mit hoher Sicherheit abgewehrt.
Es ist sicherzustellen, dass auf der von dem Produkt NSUITE Signatur 1.1 und der Anwendung benutzten
Hardwareplattform keine Viren oder Trojanischen Pferde eingespielt werden.
Die PIN darf nur dem jeweiligen Signaturschlüsselinhaber zugänglich / bekannt sein.
Mit Auslieferung des Produktes NSUITE Signatur 1.1 ist der Anwender auf die Einhaltung der oben
genannten Einsatzbedingungen hinzuweisen.
10
siehe dazu http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2648.pdf
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Bonn, 6. Mai 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
08 2009 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 2199
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung NSUITE® Signatur, Version 1.1
6. Algorithmen und zugehörige Parameter
Zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen werden vom Produkt NSUITE Signatur 1.1 folgende
Hash-Funktionen bereitgestellt:
SHA-256 und SHA-512 für die Berechnung der Hashwerte über die Referenzen, die in die XML
Signatur eingeschlossen werden und für die Berechnung des Hashwertes über das XML Signatur-
Element 11 sowie
RIPEMD-160 für die Berechnung der Hashwerte über das Signatur-Element, falls als Signaturkarte
die Signtrust-Card 3.0 verwendet wird.
Alle zur Signaturerzeugung verwendeten SSEE nutzen für den Signaturvorgang den RSA-Algorithmus mit
einer Schlüssellänge von 2048 Bit.
Zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen werden vom Produkt NSUITE Signatur 1.1 folgende
Hash-Funktionen bereitgestellt:
SHA-224, SHA-256, SHA-384, SHA-512 und RIPEMD-160 für die Prüfung der Hashwerte über die
Referenzen, die in die XML Signatur eingeschlossen werden sowie für die Prüfung des Hashwertes
über das XML Signatur-Element,
SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA-384 und SHA-512 zur Prüfung qualifizierter Zertifikate.
Zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen werden vom Produkt NSUITE Signatur 1.1 folgende
Signaturverfahren bereitgestellt:
RSA mit einer Schlüssellänge ab 2048 Bit.
Die gemäß Anlage 1 Abs. I Nr. 2 SigV festgestellte Eignung für die verwendeten kryptografischen
Algorithmen SHA-224, SHA-256, SHA-384, SHA-512, RIPEMD-160 und RSA sind gemäß den Angaben der
Bundesnetzagentur in der “Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der
Signaturverordnung (Übersicht über geeignete Algorithmen) vom 17. November 2008” wie folgt als geeignet
eingestuft:
Algorithmus Schlüssellänge Gültig bis
SHA-224, SHA-256, SHA-384, Ende 2015
SHA-512
RIPEMD-160 Ende 2010
(SHA-1 ausschließlich zur Prüfung Ende 2015
qualifizierter Zertifikate)
RSA 2048 Bit Ende 2015
7. Gültigkeit der Herstellererklärung
Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf, längstens jedoch bis zum 31.12.2010 gültig. Die Gültigkeit der
Herstellererklärung ist weiter beschränkt durch die in Kapitel 6 aufgeführten Gültigkeiten der Algorithmen; die
Gültigkeit kann sich verkürzen, wenn z. B. neue Feststellungen hinsichtlich der Sicherheit des Produktes
oder der Eignung der Algorithmen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Der aktuelle Status der Gültigkeit der Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur,
Referat Elektronische Signatur – Technischer Betrieb) zu erfragen.
Diese Erklärung kann durch den Hersteller oder durch die Bundesnetzagentur jederzeit zurückgezogen
werden.
11
SHA-512 wird als Standard-Hashalgorithmus verwendet; die Verwendung von SHA-256 kann durch den
Nutzer explizit ausgewählt werden
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2200 – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur, 08 2009
Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
Herstellererklärung NSUITE® Signatur, Version 1.1
8. Zusatzdokumentation
Folgende Bestandteile der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext ausgegliedert und bei
der zuständigen Behörde hinterlegt:
1. Ausgegliederte Dokumentation zu Abschnitt 3.6 (Technische Realisierung – materielle Beschreibung /
Spezifikation des Signaturproduktes), Version 1.5, 20 Seiten
2. Benutzerhandbuch, Version 1.2, 22 Seiten
3. Entwicklungsrichtlinien, Version 1.1, 2 Seiten
4. Spezifiziertes Auslieferungs- und Installationsverfahren zu NSUITE.comfort, Version 1.0, 23 Seiten
5. Spezifiziertes Auslieferungs- und Installationsverfahren zu NSUITE.inhouse, Version 1.0, 11 Seiten
6. Testspezifikationen zu NSUITE Signatur, Version 1.3, 14 Seiten
7. Testdokumente für die Tests zu NSUITE Signatur, Version 1.7, 8 Seiten
8. Testergebnisse zu NSUITE Signatur 1.1, Version 1.3, 13 Seiten
Ende der Herstellererklärung
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