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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4680                               – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –     22 2009
Mitteilungen                                                          liegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass
                                                                      er eine unbefugte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht
                                                                      zu vertreten hat.
                                                                      2.4. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ist auf
Telekommunikation                                                     die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet, soweit nichts
                                                                      anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung un-
                                                                      serer Pflichten dem Kunden gegenüber Dritte zu beauftragen. Hier-
                                                                      durch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
Teil B                                                                dem Dritten zustande.
Mitteilungen der Diensteanbieter                                      2.5. Die Entgelte und der jeweilige Abrechungstakt ergeben sich
                                                                      aus der bei Verbindungsbeginn gültigen, unter www.01018.net ver-
                                                                      öffentlichten Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte
                                                                      Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt.
Veröffentlichungshinweis                                              2.6. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über
                                                                      einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a                         oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine
                                                                      Zusammenschaltung besteht.
BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet, Dienstean-
bietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Ge-                      3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
schäftsbedingungen und anderen allgemeinen                            3.1. Wir stellen die Entgelte für unsere Leistungen mit der Telefon-
Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu er-                         rechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der
                                                                      Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über 01018 in Rech-
möglichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als                       nung. In der Regel rechnen wir unsere Leistungen monatlich ab,
Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der                         wie behalten es uns allerdings vor, längere Rechnungsintervalle zu
Diensteanbieter unterliegen weder der Kontrolle                       wählen. Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung
                                                                      fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbe-
noch der Genehmigung der Bundesnetzagentur.                           treiber zu zahlen.
Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die
                                                                      3.2. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung schrift-
Diensteanbieter verantwortlich.                                       lich gegenüber der auf der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers
                                                                      benannte Anschrift nur innerhalb der Frist geltend machen, die in
                                                                      der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und aus-
                                                                      drücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist. Erhebt
                                                                      der Kunde innerhalb der Frist keine Einwände gegen unsere Forde-
Mitteilung Nr. 571/2009
                                                                      rung, gilt die Rechnung insoweit als vom Kunden genehmigt.
Leistungsgrundlagen der 01018 GmbH für die Erbringung von
                                                                      3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugsein-
Call-by-Call Sprachtelefondiensten
                                                                      tritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbe-
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss                              träge nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zahlt.
                                                                      Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
1.1. Wir, die 01018 GmbH, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn, bie-     gesetzlicher Höhe sowie weiteren Schaden (z.B. Mahnkosten nach
ten bundesweit Sprachtelefondienstleistungen im Wege des of-          Verzugseintritt) geltend zu machen.
fenen Call-by-Call (ohne Voranmeldung) an. Für die Erbringung
dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen          3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die nachfolgenden          Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser Rech-
Leistungsgrundlagen. Wir veröffentlichen diese Leistungsgrundla-      nung auch die Verbindungen über 01018 einzeln aufgeführt. Der
gen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-   Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnach-
kommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Änderungen der          weises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber
Leistungsgrundlagen werden ebenfalls im Amtsblatt der BNetzA          ausüben.
veröffentlicht.
                                                                      3.5. Der Kunde kann uns gegenüber nur mit rechtskräftig festge-
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch          stellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur we-
dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.          gen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

2. Leistungen der 01018 GmbH offener Call-by-Call-Dienst              4. Leistungsbeschränkungen und -einstellungen

2.1. Wir bietet unseren Kunden Telefonverbindungen innerhalb des      4.1. Wir sind berechtigt, ohne damit Schadensersatz- oder sonstige
nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen       Ansprüche des Kunden zu begründen, unsere Telekommunikati-
Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit     onsdienstleistungen vorübergehend einstellen oder beschränken,
entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit der Deut-          wenn eine Beeinträchtigung
schen Telekom AG oder mit anderen nationalen oder internationa-
                                                                      -    der Sicherheit des Netzbetriebes, oder
len Netzbetreibern geschlossen sind.
                                                                      -    der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande,
                                                                           schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder
wenn der Sie die VNB-Kennziffer „01018“ vorwählen (Angebot) und
                                                                           gespeicherter Daten, oder
wir die Verbindung aufbauen (Annahme). Der Vertrag endet unmit-
telbar mit dem Ende der Verbindung. Uns steht es frei, ein Angebot    -    der Interoperabilität der Dienste, oder
des Kunden zum Abschluss eines Vertrages abzulehnen.
                                                                      -    des Datenschutzes
2.3 Der Vertrag kommt zustande mit dem Inhaber des Anschlusses,
von dem aus der Dienst genutzt wird, soweit diese Nutzung vom         zu befürchten ist.
Anschlussinhaber zu vertreten ist. Dies schließt alle Verbindungen
                                                                      4.2. Im Falle höherer Gewalt sind wir von unserer Leistungspflicht
ein, die der Kunde Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine
                                                                      befreit.
unbefugte Nutzung Dritter entstehen, hat der Kunde zu entrichten,
soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in    5. Haftung von 01018
seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Si-
cherungsmaßnahmen gegen die unbefugte und missbräuchliche             5.1. Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm ob-    nur in folgendem Umfang:
                                                                      a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;



                                                                                                               Bonn, 18. November 2009
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2009                              – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –               4681
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswe-     die der Rechnung zu Grunde liegenden Verkehrsdaten nach Ablauf
sentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den ver-    von 6 Monaten nach Rechnungsversand zu löschen, können Ein-
tragstypischen und vorhersehbaren Schaden.                              wendungen, die Sie nach Ablauf der Frist erheben, keine Berück-
                                                                        sichtigung mehr finden. Dies gilt entsprechend, soweit Sie gegenü-
5.2. Ist der Schaden bei der Erbringung von Telekommunikations-         ber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber oder uns
dienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haften wir abwei-   die vorzeitige teilweise oder vollständige Löschung der Verkehrs-
chend von Ziffer 5.1. für Vermögensschäden bis zu einem Betrag          daten verlangt haben.
von 12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt.     7.4 Wir dürfen Ihre Kundenadresse, die uns im Rahmen der Bezie-
Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist unsere Haftung            hungen uns bekanntgegeben wurde, auch zu Zwecken der Wer-
auf 10 Mio. EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt.             bung, der Marktforschung und zu Ihrer Beratung im Postwege, te-
Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund dessel-          lefonisch oder per Email verwenden, wenn Sie dieser der
ben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der          Verwendung nicht widersprochen haben. Ein Wiederspruch ist je-
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller        derzeit schriftlich oder elektronisch möglich.
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungs-
begrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich         7.5. Sie erklären hiermit Ihr Einverständnis, dass wir verbundenen
durch uns verursacht wurde.                                             Unternehmen zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Be-
                                                                        antragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikati-
5.3. Unsere gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschä-           onsvertrages übermitteln und von diesen Unternehmen Auskünfte
den, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung)        über Sie erhalten. Ferner erklären Sie hiermit Ihre Einwilligung,
oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie nach den Vorschriften des       dass wir auch auf nicht vertragsgemäßen Verhalten (z.B. Zahlungs-
Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen          rückstände, Beantragung eines Mahnbescheides) beruhende per-
unberührt.                                                              sonenbezogene Daten übermittelt, soweit dies zur Wahrung un-
                                                                        seres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses
5.4. Soweit unsere Haftung wirksam ausgeschlossen oder be-              unserer verbundenen Unternehmen oder der Allgemeinheit erfor-
schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Ar-    derlich ist und damit schutzwürdige Belange des Kunden nicht be-
beitnehmer sowie unserer sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter       einträchtigt werden. Die uns verbundenen Unternehmen speichern
und Erfüllungsgehilfen.                                                 die übermittelten Daten und stellen personenbezogene Daten an-
6. Pflichten des Kunden                                                 deren Unternehmen nur zur Verfügung, sofern diese mit ihnen im
                                                                        Sinne des § 15 Aktiengesetz verbunden sind und soweit ein be-
6.1. Als Kunde dürfen Sie die Verbindungen zu uns nur bestim-           rechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.
mungsgemäß und nach Maßgabe dieser Leistungsgrundlagen, der             Zur Schuldnerermittlung gib gegen wir Adressdaten bekannt. Der
Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gül-          Kunde kann bei uns jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden
tigen Fassung benutzen.                                                 gespeicherten Daten erhalten.
6.2 Bei Störungen, bei denen es in Betracht kommt, dass diese aus       7.6. Wir wahren das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen
der Sphäre als Kunde herrühren, Sie sind verpflichtet, uns unver-       Vorgaben.
züglich über Funkfunktionsstörungen der von Ihnen genutzten
Dienste zu unterrichten und uns bei der Feststellung der Ursachen       8. Schlussbestimmungen
und der Beseitigung der Störung in zumutbarem Umfang zu unter-          8.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zu-
stützen.                                                                sammenhang mit dem Vertrag ist nach Wahl der klagenden Partei
6.3 Sie sind verpflichtet, keine Einrichtungen zu benutzen oder An-     Bonn oder der Sitz des Beklagten, sofern der Kunde Kaufmann,
wendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physika-             juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht-
lischen oder logischen Struktur des von uns zur Verfügung gestell-      liches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
ten Netzes führen können.                                               im Inland hat.

6.4 Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte       8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden unter-
durch Sie darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustim-        liegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit
mung erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit Ih-        Ausnahme der Bestimmungen seines internationalen Privatrechts.
nen i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen. Es ist         Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
ferner untersagt, Verbindungen zu nicht geografischen Rufnum-           8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
mern einschließlich Auskunftsdiensten, Vermittlungsdiensten, Mehr-      sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
wertdiensten und Online-Diensten auszubauen. Ebenfalls sind Sie
nicht berechtigt, Vermittlungsdienste über die Nummer 01018 anzu-
bieten.
6.5 Sie haften uns gegenüber für Schäden, die aus einer schuld-
haften Verletzung der Ihnen aus Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 oblie-
genden Pflichten entstehen und stellen uns von Ansprüchen Dritter
diesbezüglich frei.
7.Datenschutz
7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Da-
ten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene
Daten werden uns nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern
der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, das TKG bzw. eine
andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig,
soweit dies erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung, Änderung
oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) oder
soweit Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten er-
hoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder genutzt werden
(Verkehrsdaten).
7.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur Ab-
rechnung benötigt werden, speichern wir diese Daten für die Dauer
von 6 Monaten ab Rechnungsversendung. Da wir sowie der rech-
nungsstellende Teilnehmernetzbetreiber gesetzlich verpflichtet sind,



Bonn, 18. November 2009
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4682                                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                                                                22 2009
Mitteilung Nr. 572/2009




     Preisliste
     Auskunftsdienst.
     Preisliste
     Auskunftsdienst.
     1     Preise mit Umsatzsteuer

     Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf zehntel Cent aufgerundete Beträge.
     1
     Maßgeblich  Preise
                für      mit Umsatzsteuer
                    die Abrechnung    der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden von der Deutschen
     Telekom AG (im Folgenden Deutschen Telekom genannt) für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des
     Umsatzsteuerbetrages.
     Die angegebenen PreiseDaher   ist es möglich,(USt)
                              mit Umsatzsteuer      dasssind
                                                          derauf
                                                              vomzehntel
                                                                   Kunden  zu aufgerundete
                                                                         Cent zahlende Betrag niedriger ist als die Summe der Preise mit USt.
                                                                                           Beträge.

     Maßgeblich
     Die         fürUSt
         Preise mit   die errechnen
                          Abrechnung   deraus
                                    sich    in Anspruch  genommenen
                                               den Preisen              Leistungen
                                                           ohne USt zuzüglich   der sind die angegebenen
                                                                                    Umsatzsteuer           Preisegesetzlich
                                                                                                  in der jeweils  ohne USt.vorgeschriebenen
                                                                                                                            Diese werden vonHöhe.
                                                                                                                                            der Deutschen
                                                                                                                                                  Bei einer
     Telekom AG
     Änderung   des(im Folgenden Deutschen
                     Umsatzsteuersatzes         Telekom
                                           werden        genannt)
                                                   die Preise      fürentsprechend
                                                              mit USt  die Rechnungslegung    zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des
                                                                                     angepasst.
     Umsatzsteuerbetrages. Daher ist es möglich, dass der vom Kunden zu zahlende Betrag niedriger ist als die Summe der Preise mit USt.

     Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer
     2
     Änderung   desStandardleistung derwerden
                    Umsatzsteuersatzes  Deutschen  Telekom
                                               die Preise mit USt entsprechend angepasst.

                                                                                                                                                                                 Preis               Artikel-/
     2    Nr.                                         Leistung
                  Standardleistung der Deutschen Telekom                                                                                                              ohne USt           mit USt    Leistungs-
                                                                                                                                                                        EUR               EUR           Nr.
                                                                                                                                                                                 Preis               Artikel-/
                   Erteilung von telefonischen Auskünften
          Nr.                                            Leistung                                                                                                     ohne USt           mit USt    Leistungs-
      1            bei der Inlandsauskunft in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter den                                                                    EUR               EUR           Nr.
                                                                                                                                                                                                        1)
                   Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37, je angefangene Minute Verbindungszeit ..                                                                    1,6722              1,990

      2            Erteilung  von telefonischen
                   bei der Inlandsauskunft           unterAuskünften
                                                               der Rufnummer 1 18 64 mittels Sprachdialogsystem, je
      1            Verbindung   ...................................................................................................................................
                   bei der Inlandsauskunft            in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter den                                                         0,6638              0,790    23129
                                                                                                                                                                                                        1)
                   Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37, je angefangene Minute Verbindungszeit ..                                                                    1,6722              1,990
      3            bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34, je angefangene Minute
      2            Verbindungszeit      ...........................................................................................................................
                   bei der Inlandsauskunft           unter der Rufnummer 1 18 64 mittels Sprachdialogsystem, je                                                         1,6722              1,990    23123
                   Verbindung ...................................................................................................................................       0,6638              0,790    23129

      3            bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34, je angefangene Minute
                   Verbindungszeit ...........................................................................................................................          1,6722              1,990    23123




     1)
           Inlandsauskunft in deutscher Sprache unter der Rufnummer 1 18 33: Artikel-/Leistungs-Nr. 23116
           Inlandsauskunft in türkischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 36: Artikel-/Leistungs-Nr. 23117
           Inlandsauskunft in englischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 37: Artikel-/Leistungs-Nr. 23118
     1)
           Inlandsauskunft
     Deutsche              in deutscher
               Telekom, Stand:          Sprache unter der Rufnummer 1 18 33: Artikel-/Leistungs-Nr. 23116
                                 01.12.2009                                                                                                                                                                      1
           Inlandsauskunft in türkischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 36: Artikel-/Leistungs-Nr. 23117
           Inlandsauskunft in englischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 37: Artikel-/Leistungs-Nr. 23118

     Deutsche Telekom, Stand: 01.12.2009                                                                                                                                                                  1 2009
                                                                                                                                                                                          Bonn, 18. November
22

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2009                                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                                                                            4683
     Preisliste, Auskunftsdienst.


     3               Zusätzliche Leistungen der Deutschen Telekom

                                                                                                                                                                                         Preis                Artikel-/
            Nr.                                                                         Leistung                                                                            ohne USt             mit USt     Leistungs-
                                                                                                                                                                              EUR                 EUR            Nr.

      1               Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummern 1 18 33, 1 18 36,
                      1 18 37 und 1 18 64) zu dem gewünschten Anschluss
                                              1)
      1.1             zu Ortsnetzrufnummern in Deutschland und zu nationalen Teilnehmerrufnummern
                      mit der Zugangskennzahl 0 32
                                                                                                                                                                                                                 2)
      1.1.1           Grundpreis für die weitergeleitete Verbindung .....................................................................                                      0,4201               0,500
                                                                                                                                                                                                                 3)
      1.1.2           zusätzlich, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .................................                                                      0,0420               0,050
                                                                                                                                                                                                                 4)
      1.2             in deutsche Mobilfunknetze, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .                                                                      0,4201               0,500
      1.3             zu Diensten mit den Zugangskennzahlen 0 18 01, 0 18 02, 0 18 03, 0 18 04 und                                                                                                               5)
                      0 18 05, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .....................................                                                     0,4201               0,500
      1.4             zu Persönlichen Rufnummern mit der Zugangskennzahl 07 00, je angefangene
                      Minute der weitergeleiteten Verbindung .................................................................................                                 0,4201           0,500         23131
      1.5             zu Diensten mit der Zugangskennzahl 08 00 .........................................................................                                         unentgeltlich

      2               Weitervermittlung durch die Auslandsauskunft (Rufnummer 1 18 34) zu dem
                      gewünschten Anschluss, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung .....                                                                       0,4201               0,500     23124

      3               Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und
                      1 18 37) zu Serviceangeboten, je angefangene Minute der weitergeleiteten Ver-
                      bindung .........................................................................................................................................        1, 6722              1,990

      4               Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummer 1 18 64) zum Weck-
                      dienst, je weitergeleitete Verbindung ......................................................................................                             0,6638               0,790     58140
                      Der Preis für die Weitervermittlung beinhaltet einen Weckauftrag.

      5               Weitervermittlung zu anderen Auskunftsdiensten der Deutschen Telekom ...............                                                                   Es gilt der Preis für den
                                                                                                                                                                            Auskunftsdienst zu dem
                                                                                                                                                                              weitervermittelt wird
                                                                                                                                                                          gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste




      1)
              Keine Ortsnetzrufnummern sind gemäß den derzeit gültigen Regelungen der Bundesnetzagentur zur „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für
              Ortsnetzrufnummern“ die Rufnummern, die unter den Vorwahlen 00, 01, 0 31, 0 32, 05 00, 05 01, 06 01, 07 00, 07 01, 08 00, 08 01 und 09 00 bis 09 05 erreicht
              werden.
      2)
              Artikel-/Leistungs-Nr. 23119 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
              Artikel-/Leistungs-Nr. 23126 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
      3)
              Artikel-/Leistungs-Nr. 23120 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
              Artikel-/Leistungs-Nr. 23127 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
      4)
              Artikel-/Leistungs-Nr. 23121 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
              Artikel-/Leistungs-Nr. 23128 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
      5)
              Artikel-/Leistungs-Nrn. 23133, 23134, 23135, 23136 und 23137

     Deutsche Telekom, Stand: 01.12.2009                                                                                                                                                                                  2



Bonn, 18. November 2009
23

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4684                                  – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         22 2009
Energie                                                              Mitteilung Nr. 575/2009
                                                                     ARegV § 23 Abs. 1;
                                                                     Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
Teil A                                                               aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
                                                                     gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
                                                                     In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
                                                                     des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23
                                                                     Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139
                                                                     Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für
Mitteilung Nr. 573/2009                                              Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-
ARegV § 23;                                                          penfeld 4, 53113 Bonn, am 09.10.2009 beschlossen:

hier: Einstellung eines Verfahrens                                        1.   Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
                                                                               pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
Mit Schreiben vom 30.10.2009, eingegangen am 30.10.2009, hat                   samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs- und
die Energieversorgung Halle Netz GmbH, Zum Heizkraftwerk 12,                   Herstellungskosten in Höhe von ______ Euro für das
06112 Halle, den am 30.06.2009 gestellten Antrag auf Genehmi-                  Projekt „Netzerweiterung in der Region Trier-Luxemburg-
gung eines Investitionsbudgets nach § 23 ARegV für das Projekt                 Saar“ genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der
„Stadtumbau Ost: Halle/Saale“ mit dem Aktenzeichen BK4-09-077                  Kapitalkosten ist die Summe der aktivierten Anlagen im
zurückgenommen.                                                                Bau bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten Anschaf-
                                                                               fungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch die
Das unter dem Aktenzeichen BK4-09-077 geführte Genehmigungs-                   Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.                             Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
                                                                               die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
                                                                               lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefal-
                                                                               lener Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
                                                                               Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffent-
Mitteilung Nr. 574/2009                                                        liche Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
                                                                               der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.
ARegV § 23 Investitionsbudgets nach § 23 ARegV – Strom­
                                                                               Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
bereich;
                                                                               erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
hier: Einstellung eines Verfahrens                                             Bestimmungen.

Mit Schreiben vom 29.10.2009, eingegangen per Fax am                      2.   Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
29.10.2009, hat die Vattenfall Europe Transmission GmbH, Eichen-               grenze sind befristet bis ______.
straße 3a, 12435 Berlin, den am 30.06.2008 gestellten Antrag auf
                                                                          3.   Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Genehmigung eines Investitionsbudgets nach § 23 ARegV für das
Projekt „380-kV-Netzanschluss Kraftwerk“ mit dem Aktenzeichen             4.   Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
BK4‑08-237 zurückgenommen.                                                     Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
                                                                               men.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-08-237 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt.                        5.   Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
                                                                               rufs.


                                                                     BK4-08-250


                                                                     Mitteilung Nr. 576/2009
                                                                     ARegV §§ 32 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 Satz 2 und 4;
                                                                     Festlegung einer wirksamen Verfahrensregulierung betreffend
                                                                     das Verfahren zum Engpassmanagement nach Artikel 6 der
                                                                     Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (BK6-08-260, BK6-08-262, BK6-
                                                                     08-264 und BK6-08-269)
                                                                     Die Beschlusskammer 6 hat am 26.10.2009 die Festlegung einer
                                                                     wirksamen Verfahrensregulierung betreffend das Verfahren zum
                                                                     Engpassmanagement nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr.
                                                                     1228/2003 auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung (FSV) der
                                                                     Übertragungsnetzbetreiber erlassen. Mit der Festlegung werden
                                                                     Engpassmanagementerlöse als dauerhaft nicht beeinflussbare
                                                                     ­Kostenanteile im Sinne der ARegV behandelt.
                                                                     Details sind über die Homepage der Bundesnetzagentur unter
                                                                     Beschlusskammern -> Beschlusskammer 6 -> Festlegungen
                                                                     veröffentlicht.


                                                                     - BK6-08-260 –
                                                                     - BK6-08-262 –
                                                                     - BK6-08-264 –
                                                                     - BK6-08-269 –




                                                                                                              Bonn, 18. November 2009
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2009                               – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4685
Mitteilung Nr. 577/2009
StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1;
hier: Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Vattenfall
Europe Transmission GmbH, Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, ver-
treten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin zu 1), und der
B.E.S. Brandenburger Elektrostahlwerke GmbH, Woltersdorfer
Straße 40, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die
Geschäftsführung, Antragstellerin zu 2), und der H.E.S. Hennigs-
dorfer Elektrostahlwerke GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 18,
16761 Hennigsdorf, vertreten durch die Geschäftsführung, Antrag-
stellerin zu 3), wegen Genehmigung der Vereinbarung eines indivi-
duellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, hat die
Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 28.10.2009 fol-
gende Entscheidung getroffen:
Die zwischen der Antragstellerin zu 1) und den Antragstellerinnen
zu 2) und 3) am 12.03.2009 getroffene Vereinbarung eines indivi-
duellen Netzentgeltes für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis
31.12.2009 mit dem dazugehörigen Anhang A (Hauptantrag) wird
abgelehnt.
Die zwischen der Antragstellerin zu 1) und den Antragstellerinnen
zu 2) und 3) am 12.03.2009 getroffene Vereinbarung eines indivi-
duellen Netzentgeltes für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis
31.12.2009 mit dem dazugehörigen Anhang B wird genehmigt.


BK4-09-031




Bonn, 18. November 2009
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media production bonn gmbh
Baunscheidtstr. 19
53113 Bonn

9390

Herausgeber                Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion                  Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                           Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn; Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
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Erscheinungsweise          Das Amtsblatt der BNetzA erscheint nach Bedarf, in der Regel 14täglich
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                                                         _________________________________________________________
media production bonn gmbh                   Mit der Weiterleitung einer neuen Anschrift durch die media production bonn gmbh
z. Hd. Frau Mathieu                          an den Verleger bin ich einverstanden
Baunscheidtstr. 19
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