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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4680 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 22 2009
Mitteilungen liegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass
er eine unbefugte und missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht
zu vertreten hat.
2.4. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ist auf
Telekommunikation die einzelne Nutzung der Dienstleistungen gerichtet, soweit nichts
anderes vereinbart wurde. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung un-
serer Pflichten dem Kunden gegenüber Dritte zu beauftragen. Hier-
durch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
Teil B dem Dritten zustande.
Mitteilungen der Diensteanbieter 2.5. Die Entgelte und der jeweilige Abrechungstakt ergeben sich
aus der bei Verbindungsbeginn gültigen, unter www.01018.net ver-
öffentlichten Preisliste. Entscheidend ist das jeweils gewünschte
Verbindungsziel, das sich aus der Zielrufnummer ergibt.
Veröffentlichungshinweis 2.6. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über
einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 305a oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine
Zusammenschaltung besteht.
BGB und der §§ 27 f. TKV verpflichtet, Dienstean-
bietern die Veröffentlichung von Allgemeinen Ge- 3. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
schäftsbedingungen und anderen allgemeinen 3.1. Wir stellen die Entgelte für unsere Leistungen mit der Telefon-
Kundeninformationen in ihrem Amtsblatt zu er- rechnung des Teilnehmernetzbetreibers des Kunden, i.d.R. der
Deutschen Telekom AG, als Verbindungen über 01018 in Rech-
möglichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als nung. In der Regel rechnen wir unsere Leistungen monatlich ab,
Veröffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der wie behalten es uns allerdings vor, längere Rechnungsintervalle zu
Diensteanbieter unterliegen weder der Kontrolle wählen. Die Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Rechnung
fällig und sind mit befreiender Wirkung an den Teilnehmernetzbe-
noch der Genehmigung der Bundesnetzagentur. treiber zu zahlen.
Für den Inhalt der Mitteilungen sind allein die
3.2. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung schrift-
Diensteanbieter verantwortlich. lich gegenüber der auf der Rechnung des Teilnehmernetzbetreibers
benannte Anschrift nur innerhalb der Frist geltend machen, die in
der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und aus-
drücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt ist. Erhebt
der Kunde innerhalb der Frist keine Einwände gegen unsere Forde-
Mitteilung Nr. 571/2009
rung, gilt die Rechnung insoweit als vom Kunden genehmigt.
Leistungsgrundlagen der 01018 GmbH für die Erbringung von
3.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugsein-
Call-by-Call Sprachtelefondiensten
tritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbe-
1. Anwendungsbereich und Vertragsschluss träge nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zahlt.
Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
1.1. Wir, die 01018 GmbH, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn, bie- gesetzlicher Höhe sowie weiteren Schaden (z.B. Mahnkosten nach
ten bundesweit Sprachtelefondienstleistungen im Wege des of- Verzugseintritt) geltend zu machen.
fenen Call-by-Call (ohne Voranmeldung) an. Für die Erbringung
dieser Dienstleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen 3.4. Erhält der Kunde von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine
des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die nachfolgenden Rechnung mit Einzelverbindungsübersicht, werden in dieser Rech-
Leistungsgrundlagen. Wir veröffentlichen diese Leistungsgrundla- nung auch die Verbindungen über 01018 einzeln aufgeführt. Der
gen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele- Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnach-
kommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Änderungen der weises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber
Leistungsgrundlagen werden ebenfalls im Amtsblatt der BNetzA ausüben.
veröffentlicht.
3.5. Der Kunde kann uns gegenüber nur mit rechtskräftig festge-
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch stellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur we-
dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. gen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
2. Leistungen der 01018 GmbH offener Call-by-Call-Dienst 4. Leistungsbeschränkungen und -einstellungen
2.1. Wir bietet unseren Kunden Telefonverbindungen innerhalb des 4.1. Wir sind berechtigt, ohne damit Schadensersatz- oder sonstige
nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Ansprüche des Kunden zu begründen, unsere Telekommunikati-
Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit onsdienstleistungen vorübergehend einstellen oder beschränken,
entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit der Deut- wenn eine Beeinträchtigung
schen Telekom AG oder mit anderen nationalen oder internationa-
- der Sicherheit des Netzbetriebes, oder
len Netzbetreibern geschlossen sind.
- der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
2.2. Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande,
schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder
wenn der Sie die VNB-Kennziffer „01018“ vorwählen (Angebot) und
gespeicherter Daten, oder
wir die Verbindung aufbauen (Annahme). Der Vertrag endet unmit-
telbar mit dem Ende der Verbindung. Uns steht es frei, ein Angebot - der Interoperabilität der Dienste, oder
des Kunden zum Abschluss eines Vertrages abzulehnen.
- des Datenschutzes
2.3 Der Vertrag kommt zustande mit dem Inhaber des Anschlusses,
von dem aus der Dienst genutzt wird, soweit diese Nutzung vom zu befürchten ist.
Anschlussinhaber zu vertreten ist. Dies schließt alle Verbindungen
4.2. Im Falle höherer Gewalt sind wir von unserer Leistungspflicht
ein, die der Kunde Dritten gestattet hat. Entgelte, die durch eine
befreit.
unbefugte Nutzung Dritter entstehen, hat der Kunde zu entrichten,
soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in 5. Haftung von 01018
seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen und üblichen Si-
cherungsmaßnahmen gegen die unbefugte und missbräuchliche 5.1. Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
Nutzung seines Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm ob- nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
Bonn, 18. November 2009
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22 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 4681
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswe- die der Rechnung zu Grunde liegenden Verkehrsdaten nach Ablauf
sentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den ver- von 6 Monaten nach Rechnungsversand zu löschen, können Ein-
tragstypischen und vorhersehbaren Schaden. wendungen, die Sie nach Ablauf der Frist erheben, keine Berück-
sichtigung mehr finden. Dies gilt entsprechend, soweit Sie gegenü-
5.2. Ist der Schaden bei der Erbringung von Telekommunikations- ber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber oder uns
dienstleistungen für die Öffentlichkeit entstanden, haften wir abwei- die vorzeitige teilweise oder vollständige Löschung der Verkehrs-
chend von Ziffer 5.1. für Vermögensschäden bis zu einem Betrag daten verlangt haben.
von 12.500,-- EUR je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt. 7.4 Wir dürfen Ihre Kundenadresse, die uns im Rahmen der Bezie-
Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist unsere Haftung hungen uns bekanntgegeben wurde, auch zu Zwecken der Wer-
auf 10 Mio. EUR je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. bung, der Marktforschung und zu Ihrer Beratung im Postwege, te-
Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund dessel- lefonisch oder per Email verwenden, wenn Sie dieser der
ben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Verwendung nicht widersprochen haben. Ein Wiederspruch ist je-
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller derzeit schriftlich oder elektronisch möglich.
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungs-
begrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich 7.5. Sie erklären hiermit Ihr Einverständnis, dass wir verbundenen
durch uns verursacht wurde. Unternehmen zum Zwecke der Bonitätsprüfung Daten über die Be-
antragung, Aufnahme und Beendigung dieses Telekommunikati-
5.3. Unsere gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschä- onsvertrages übermitteln und von diesen Unternehmen Auskünfte
den, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) über Sie erhalten. Ferner erklären Sie hiermit Ihre Einwilligung,
oder eines Beschaffenheitsrisikos sowie nach den Vorschriften des dass wir auch auf nicht vertragsgemäßen Verhalten (z.B. Zahlungs-
Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Regelungen rückstände, Beantragung eines Mahnbescheides) beruhende per-
unberührt. sonenbezogene Daten übermittelt, soweit dies zur Wahrung un-
seres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses
5.4. Soweit unsere Haftung wirksam ausgeschlossen oder be- unserer verbundenen Unternehmen oder der Allgemeinheit erfor-
schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Ar- derlich ist und damit schutzwürdige Belange des Kunden nicht be-
beitnehmer sowie unserer sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter einträchtigt werden. Die uns verbundenen Unternehmen speichern
und Erfüllungsgehilfen. die übermittelten Daten und stellen personenbezogene Daten an-
6. Pflichten des Kunden deren Unternehmen nur zur Verfügung, sofern diese mit ihnen im
Sinne des § 15 Aktiengesetz verbunden sind und soweit ein be-
6.1. Als Kunde dürfen Sie die Verbindungen zu uns nur bestim- rechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde.
mungsgemäß und nach Maßgabe dieser Leistungsgrundlagen, der Zur Schuldnerermittlung gib gegen wir Adressdaten bekannt. Der
Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gül- Kunde kann bei uns jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden
tigen Fassung benutzen. gespeicherten Daten erhalten.
6.2 Bei Störungen, bei denen es in Betracht kommt, dass diese aus 7.6. Wir wahren das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen
der Sphäre als Kunde herrühren, Sie sind verpflichtet, uns unver- Vorgaben.
züglich über Funkfunktionsstörungen der von Ihnen genutzten
Dienste zu unterrichten und uns bei der Feststellung der Ursachen 8. Schlussbestimmungen
und der Beseitigung der Störung in zumutbarem Umfang zu unter- 8.1. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zu-
stützen. sammenhang mit dem Vertrag ist nach Wahl der klagenden Partei
6.3 Sie sind verpflichtet, keine Einrichtungen zu benutzen oder An- Bonn oder der Sitz des Beklagten, sofern der Kunde Kaufmann,
wendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physika- juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht-
lischen oder logischen Struktur des von uns zur Verfügung gestell- liches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
ten Netzes führen können. im Inland hat.
6.4 Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte 8.2. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden unter-
durch Sie darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustim- liegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit
mung erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit Ih- Ausnahme der Bestimmungen seines internationalen Privatrechts.
nen i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen. Es ist Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
ferner untersagt, Verbindungen zu nicht geografischen Rufnum- 8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
mern einschließlich Auskunftsdiensten, Vermittlungsdiensten, Mehr- sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
wertdiensten und Online-Diensten auszubauen. Ebenfalls sind Sie
nicht berechtigt, Vermittlungsdienste über die Nummer 01018 anzu-
bieten.
6.5 Sie haften uns gegenüber für Schäden, die aus einer schuld-
haften Verletzung der Ihnen aus Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 oblie-
genden Pflichten entstehen und stellen uns von Ansprüchen Dritter
diesbezüglich frei.
7.Datenschutz
7.1. Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Da-
ten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene
Daten werden uns nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern
der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, das TKG bzw. eine
andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
7.2. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig,
soweit dies erforderlich ist zur Begründung, Gestaltung, Änderung
oder Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) oder
soweit Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten er-
hoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder genutzt werden
(Verkehrsdaten).
7.3. Soweit Verkehrsdaten zur Ermittlung des Entgelts und zur Ab-
rechnung benötigt werden, speichern wir diese Daten für die Dauer
von 6 Monaten ab Rechnungsversendung. Da wir sowie der rech-
nungsstellende Teilnehmernetzbetreiber gesetzlich verpflichtet sind,
Bonn, 18. November 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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Mitteilung Nr. 572/2009
Preisliste
Auskunftsdienst.
Preisliste
Auskunftsdienst.
1 Preise mit Umsatzsteuer
Die angegebenen Preise mit Umsatzsteuer (USt) sind auf zehntel Cent aufgerundete Beträge.
1
Maßgeblich Preise
für mit Umsatzsteuer
die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die angegebenen Preise ohne USt. Diese werden von der Deutschen
Telekom AG (im Folgenden Deutschen Telekom genannt) für die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des
Umsatzsteuerbetrages.
Die angegebenen PreiseDaher ist es möglich,(USt)
mit Umsatzsteuer dasssind
derauf
vomzehntel
Kunden zu aufgerundete
Cent zahlende Betrag niedriger ist als die Summe der Preise mit USt.
Beträge.
Maßgeblich
Die fürUSt
Preise mit die errechnen
Abrechnung deraus
sich in Anspruch genommenen
den Preisen Leistungen
ohne USt zuzüglich der sind die angegebenen
Umsatzsteuer Preisegesetzlich
in der jeweils ohne USt.vorgeschriebenen
Diese werden vonHöhe.
der Deutschen
Bei einer
Telekom AG
Änderung des(im Folgenden Deutschen
Umsatzsteuersatzes Telekom
werden genannt)
die Preise fürentsprechend
mit USt die Rechnungslegung zusammengefasst und sind Grundlage für die Berechnung des
angepasst.
Umsatzsteuerbetrages. Daher ist es möglich, dass der vom Kunden zu zahlende Betrag niedriger ist als die Summe der Preise mit USt.
Die Preise mit USt errechnen sich aus den Preisen ohne USt zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Bei einer
2
Änderung desStandardleistung derwerden
Umsatzsteuersatzes Deutschen Telekom
die Preise mit USt entsprechend angepasst.
Preis Artikel-/
2 Nr. Leistung
Standardleistung der Deutschen Telekom ohne USt mit USt Leistungs-
EUR EUR Nr.
Preis Artikel-/
Erteilung von telefonischen Auskünften
Nr. Leistung ohne USt mit USt Leistungs-
1 bei der Inlandsauskunft in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter den EUR EUR Nr.
1)
Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37, je angefangene Minute Verbindungszeit .. 1,6722 1,990
2 Erteilung von telefonischen
bei der Inlandsauskunft unterAuskünften
der Rufnummer 1 18 64 mittels Sprachdialogsystem, je
1 Verbindung ...................................................................................................................................
bei der Inlandsauskunft in deutscher, türkischer und englischer Sprache unter den 0,6638 0,790 23129
1)
Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37, je angefangene Minute Verbindungszeit .. 1,6722 1,990
3 bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34, je angefangene Minute
2 Verbindungszeit ...........................................................................................................................
bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64 mittels Sprachdialogsystem, je 1,6722 1,990 23123
Verbindung ................................................................................................................................... 0,6638 0,790 23129
3 bei der Auslandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 34, je angefangene Minute
Verbindungszeit ........................................................................................................................... 1,6722 1,990 23123
1)
Inlandsauskunft in deutscher Sprache unter der Rufnummer 1 18 33: Artikel-/Leistungs-Nr. 23116
Inlandsauskunft in türkischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 36: Artikel-/Leistungs-Nr. 23117
Inlandsauskunft in englischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 37: Artikel-/Leistungs-Nr. 23118
1)
Inlandsauskunft
Deutsche in deutscher
Telekom, Stand: Sprache unter der Rufnummer 1 18 33: Artikel-/Leistungs-Nr. 23116
01.12.2009 1
Inlandsauskunft in türkischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 36: Artikel-/Leistungs-Nr. 23117
Inlandsauskunft in englischer Sprache unter der Rufnummer 1 18 37: Artikel-/Leistungs-Nr. 23118
Deutsche Telekom, Stand: 01.12.2009 1 2009
Bonn, 18. November
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Preisliste, Auskunftsdienst.
3 Zusätzliche Leistungen der Deutschen Telekom
Preis Artikel-/
Nr. Leistung ohne USt mit USt Leistungs-
EUR EUR Nr.
1 Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummern 1 18 33, 1 18 36,
1 18 37 und 1 18 64) zu dem gewünschten Anschluss
1)
1.1 zu Ortsnetzrufnummern in Deutschland und zu nationalen Teilnehmerrufnummern
mit der Zugangskennzahl 0 32
2)
1.1.1 Grundpreis für die weitergeleitete Verbindung ..................................................................... 0,4201 0,500
3)
1.1.2 zusätzlich, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung ................................. 0,0420 0,050
4)
1.2 in deutsche Mobilfunknetze, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung . 0,4201 0,500
1.3 zu Diensten mit den Zugangskennzahlen 0 18 01, 0 18 02, 0 18 03, 0 18 04 und 5)
0 18 05, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung ..................................... 0,4201 0,500
1.4 zu Persönlichen Rufnummern mit der Zugangskennzahl 07 00, je angefangene
Minute der weitergeleiteten Verbindung ................................................................................. 0,4201 0,500 23131
1.5 zu Diensten mit der Zugangskennzahl 08 00 ......................................................................... unentgeltlich
2 Weitervermittlung durch die Auslandsauskunft (Rufnummer 1 18 34) zu dem
gewünschten Anschluss, je angefangene Minute der weitergeleiteten Verbindung ..... 0,4201 0,500 23124
3 Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und
1 18 37) zu Serviceangeboten, je angefangene Minute der weitergeleiteten Ver-
bindung ......................................................................................................................................... 1, 6722 1,990
4 Weitervermittlung durch die Inlandsauskunft (Rufnummer 1 18 64) zum Weck-
dienst, je weitergeleitete Verbindung ...................................................................................... 0,6638 0,790 58140
Der Preis für die Weitervermittlung beinhaltet einen Weckauftrag.
5 Weitervermittlung zu anderen Auskunftsdiensten der Deutschen Telekom ............... Es gilt der Preis für den
Auskunftsdienst zu dem
weitervermittelt wird
gemäß Ziffer 2 dieser Preisliste
1)
Keine Ortsnetzrufnummern sind gemäß den derzeit gültigen Regelungen der Bundesnetzagentur zur „Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für
Ortsnetzrufnummern“ die Rufnummern, die unter den Vorwahlen 00, 01, 0 31, 0 32, 05 00, 05 01, 06 01, 07 00, 07 01, 08 00, 08 01 und 09 00 bis 09 05 erreicht
werden.
2)
Artikel-/Leistungs-Nr. 23119 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
Artikel-/Leistungs-Nr. 23126 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
3)
Artikel-/Leistungs-Nr. 23120 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
Artikel-/Leistungs-Nr. 23127 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
4)
Artikel-/Leistungs-Nr. 23121 bei der Inlandsauskunft unter den Rufnummern 1 18 33, 1 18 36 und 1 18 37
Artikel-/Leistungs-Nr. 23128 bei der Inlandsauskunft unter der Rufnummer 1 18 64
5)
Artikel-/Leistungs-Nrn. 23133, 23134, 23135, 23136 und 23137
Deutsche Telekom, Stand: 01.12.2009 2
Bonn, 18. November 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4684 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 22 2009
Energie Mitteilung Nr. 575/2009
ARegV § 23 Abs. 1;
Hier: Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren
Teil A aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbud-
gets nach § 23 Abs. 1 ARegV
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund
des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23
Abs. 1 ARegV der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139
Dortmund, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für
Mitteilung Nr. 573/2009 Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tul-
ARegV § 23; penfeld 4, 53113 Bonn, am 09.10.2009 beschlossen:
hier: Einstellung eines Verfahrens 1. Es wird ein Investitionsbudget in Höhe der jährlichen Ka-
pitalkosten aus einer Investitionsmaßnahme von insge-
Mit Schreiben vom 30.10.2009, eingegangen am 30.10.2009, hat samt maximal zu Grunde zu legenden Anschaffungs- und
die Energieversorgung Halle Netz GmbH, Zum Heizkraftwerk 12, Herstellungskosten in Höhe von ______ Euro für das
06112 Halle, den am 30.06.2009 gestellten Antrag auf Genehmi- Projekt „Netzerweiterung in der Region Trier-Luxemburg-
gung eines Investitionsbudgets nach § 23 ARegV für das Projekt Saar“ genehmigt. Ausgangsbasis für die Ermittlung der
„Stadtumbau Ost: Halle/Saale“ mit dem Aktenzeichen BK4-09-077 Kapitalkosten ist die Summe der aktivierten Anlagen im
zurückgenommen. Bau bzw. die Summe der tatsächlich aktivierten Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch die
Das unter dem Aktenzeichen BK4-09-077 geführte Genehmigungs- Summe der anerkennungsfähigen Anschaffungs- und
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt. Herstellungskosten. Sowohl die tatsächlichen als auch
die anerkennungsfähigen Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten sind um die Abzugspositionen in angefal-
lener Höhe zu kürzen. Zu den Abzugspositionen zählen
Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen, öffent-
Mitteilung Nr. 574/2009 liche Förderungen, sonstige kostenmindernde Erlöse und
der Betrag zur Vermeidung von Doppelanerkennungen.
ARegV § 23 Investitionsbudgets nach § 23 ARegV – Strom
Die Berechnung der Kapitalkosten im Sinne von Satz 1
bereich;
erfolgt gemäß den sich aus den Gründen ergebenden
hier: Einstellung eines Verfahrens Bestimmungen.
Mit Schreiben vom 29.10.2009, eingegangen per Fax am 2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösober-
29.10.2009, hat die Vattenfall Europe Transmission GmbH, Eichen- grenze sind befristet bis ______.
straße 3a, 12435 Berlin, den am 30.06.2008 gestellten Antrag auf
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Genehmigung eines Investitionsbudgets nach § 23 ARegV für das
Projekt „380-kV-Netzanschluss Kraftwerk“ mit dem Aktenzeichen 4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den
BK4‑08-237 zurückgenommen. Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukom-
men.
Das unter dem Aktenzeichen BK4-08-237 geführte Genehmigungs-
verfahren nach § 23 ARegV wurde daher eingestellt. 5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Wider-
rufs.
BK4-08-250
Mitteilung Nr. 576/2009
ARegV §§ 32 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 Satz 2 und 4;
Festlegung einer wirksamen Verfahrensregulierung betreffend
das Verfahren zum Engpassmanagement nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (BK6-08-260, BK6-08-262, BK6-
08-264 und BK6-08-269)
Die Beschlusskammer 6 hat am 26.10.2009 die Festlegung einer
wirksamen Verfahrensregulierung betreffend das Verfahren zum
Engpassmanagement nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr.
1228/2003 auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung (FSV) der
Übertragungsnetzbetreiber erlassen. Mit der Festlegung werden
Engpassmanagementerlöse als dauerhaft nicht beeinflussbare
Kostenanteile im Sinne der ARegV behandelt.
Details sind über die Homepage der Bundesnetzagentur unter
Beschlusskammern -> Beschlusskammer 6 -> Festlegungen
veröffentlicht.
- BK6-08-260 –
- BK6-08-262 –
- BK6-08-264 –
- BK6-08-269 –
Bonn, 18. November 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
22 2009 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4685
Mitteilung Nr. 577/2009
StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1;
hier: Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Vattenfall
Europe Transmission GmbH, Eichenstraße 3A, 12435 Berlin, ver-
treten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin zu 1), und der
B.E.S. Brandenburger Elektrostahlwerke GmbH, Woltersdorfer
Straße 40, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die
Geschäftsführung, Antragstellerin zu 2), und der H.E.S. Hennigs-
dorfer Elektrostahlwerke GmbH, Wolfgang-Küntscher-Straße 18,
16761 Hennigsdorf, vertreten durch die Geschäftsführung, Antrag-
stellerin zu 3), wegen Genehmigung der Vereinbarung eines indivi-
duellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, hat die
Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 28.10.2009 fol-
gende Entscheidung getroffen:
Die zwischen der Antragstellerin zu 1) und den Antragstellerinnen
zu 2) und 3) am 12.03.2009 getroffene Vereinbarung eines indivi-
duellen Netzentgeltes für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis
31.12.2009 mit dem dazugehörigen Anhang A (Hauptantrag) wird
abgelehnt.
Die zwischen der Antragstellerin zu 1) und den Antragstellerinnen
zu 2) und 3) am 12.03.2009 getroffene Vereinbarung eines indivi-
duellen Netzentgeltes für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis
31.12.2009 mit dem dazugehörigen Anhang B wird genehmigt.
BK4-09-031
Bonn, 18. November 2009
media production bonn gmbh
Baunscheidtstr. 19
53113 Bonn
9390
Herausgeber Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn; Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: (02 28) 14 53 18
Telefax: (02 28) 14 65 33
E-Mail: amtsblatt@bnetza.de
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