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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4081
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le“ Produktbündelung vor. Eine IP-Bitstromzugangsverpflichtung für die VDSL-Infrastruktur
sei jedoch nur zeitlich befristet vorzusehen und auf jene Carrier zu beschränken, die sich zu
eigenem Infrastrukturausbau verpflichtet hätten. So erhielten diese die Möglichkeit, genü-
gend eigene (VDSL)-Endkunden zu akquirieren, um darauf aufbauend in den eigenen Infra-
strukturausbau investieren zu können.
Arcor biete neben der DTAG, Telefonica und QSC auf Basis eigener Infrastrukturen Bit-
stromprodukte an und könne damit große Teile Deutschlands abdecken. Hinzu kämen als
potenzielle Anbieter mehrere regionale Anbieter wie z.B. EWE Tel (Niedersachsen) und
MNet (Bayern) und einige City Carrier mit eigener Infrastruktur. Zwar habe die DTAG wegen
ihrer Marktbeherrschung auf dem TAL-Zugangsmarkt die beste Ausgangsposition, aber alle
Anbieter strebten nach einer möglichst hohen Auslastung ihrer Infrastrukturen. Dies führe zu
intensiven Preis- und Qualitätswettbewerb und sei Ausdruck eines vitalen Wettbewerbs.
Aufgrund der vorhandenen überregionalen alternativen Infrastrukturanbieter und der poten-
ziellen regionalen Anbieter sei es verhältnismäßig und zielführend, die sektorspezifische Re-
gulierung auf eine expost-Regulierung zu beschränken.
BT (Germany) GmbH & Co. oHG
Die BT (Germany) GmbH & Co. oHG bietet auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt kein Bit-
stromzugangsprodukt an und beabsichtigt dies auch nicht bis zum Jahr 2010. Es seien aber
auf der Grundlage der Bitstromangebote der DTAG Vorleistungsangebote für andere Anbie-
ter von Telekommunikation geplant. Das Unternehmen offeriert international operierenden
Unternehmen und Behörden integrierte Netz- und Datendienste auf Basis einer eigenen
Kernnetz-Infrastruktur und einer regional begrenzten Glasfaser.
BT begrüßt die gegenüber der letzten Marktdefinition und Marktanalyse von der Bundes-
netzagentur leicht abgewandelte Definition eines Bitstromzugangsproduktes. Sie erlaube
eine technologieneutrale Formulierung eines QoS-Bitstromzugangsproduktes und eines
Best-Effort-Bitstromproduktes.
Die BT schätzt den Markteintritt nach dem heutigen Stand der Marktentwicklung für Breit-
bandzugänge für Großkunden und damit den potenziellen Wettbewerb als äußerst gering
ein. Dies begründe sich durch zu hohe Investitionskosten und starken Wettbewerb an den in
Bezug auf Größenvorteile interessanten HVts.
Die Substitution eines Layer-2-Bitstromproduktes mit einem Layer-3-Bitstromprodukt sei al-
lein aus kommerziellen Gründen nicht gegeben. Ein Austausch eines Bitstromzugangspro-
duktes gegen ein anderes Vorleistungsprodukt sei laut BT nicht ohne weiteres möglich, da
jedes Produkt auf eine vollständig andere Kundennachfrage treffe.
Bonn, 21. Oktober 2009
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BT plane ATM- bzw. Layer-2- Bitstrom nachzufragen, da seitens der BT-Kunden sehr hohe
Anforderungen an den Datentransport bestünden, vor allem dann, wenn Verkehre mit garan-
tierten Qualitäten nachgefragt würden. BT richte seine Nachfrage auch zunehmend mehr auf
Ethernet-Bitstrom. In diesem Zusammenhang sei auch zu erwarten, dass BT’s Endkunden in
den kommenden Jahren Multicastfunktionalitäten vermehrt nachfragen würden. Grundsätz-
lich seien Multicastfunktionalitäten geeignet, eine große Anzahl gleichzeitiger Zugriffe auf
Inhalte effizient im Netz zu transportieren. Daher sollten sie auch Nachfragern von Vorleis-
tungsprodukten zugänglich gemacht werden.
BT plädiert für die Definition von zwei Bitstrom-Teilmärkten. Einen Layer-3-Markt, in den alle
xDSL Varianten (auch SDSL und VDSL) einbezogen sein müssten, und einen Layer-2-Markt
für Qualitäts-Bitstromzugang, in den auch ethernetbasierter Datentransport subsumiert sein
sollte.
Hinsichtlich der räumlichen Marktabgrenzung sieht BT keinen Grund, von der nationalen
Marktabgrenzung der bestehenden Bitstrom-Marktanalyse abzuweichen. Wolle man die
Wettbewerbsverhältnisse auf den sachlich zu unterscheidenden Märkten auch in ihrer sub-
nationalen Dimension korrekt erfassen, sei im Detail zu prüfen, an welchem geografischen
Ort ein Wettbewerber aktuell und potenziell die beiden zu unterscheidenden Bitstromzu-
gangsprodukte anbieten könne. Umgekehrt würde ein Vorgehen, wonach jeder TAL-
Zugangs-Nutzer automatisch auch als Bitstromanbieter betrachtet würde, die Marktverhält-
nisse stark verzerren. Auch sei zu bedenken, dass ein QoS-Bitstromzugangsprodukt von
Kleinstanbietern kein echtes Substitut für ein Bitstromzugangsprodukt eines oder weniger
großer Anbieter sei. Nur große leistungsfähige und zuverlässige Produzenten von Bitstrom-
zugang böten die Gewähr zuverlässiger Lieferung auf Basis vereinbarter Service Levels.
Auch vor dem Hintergrund einer NGA-Migration sieht BT geeignete Netzzugangspunkte nicht
am HVt, sondern erst an den Kernnetzstandorten. Im Zuge des Ausbaus des NGN werde die
„intelligente“ Technik aus den HVt’s verschwinden und eine Netzebene höher angesiedelt
sein. Dies habe zur Folge, dass der Datenverkehr nicht mehr im HVt, sondern erst an den
Kernnetzstandorten nach Ziel und Inhalt unterschieden werden könne. Die HVT-Übergabe
wäre dann eine sehr uneffiziente Form der Übergabe. Dies bedeute auch, dass der Zugang
zur entbündelten TAL als Zugangstechnologie langfristig an Bedeutung verlieren werde.
BT vertritt die Meinung, dass es auf dem Bitstrom-Vorleistungsmarkt derzeit keinen Wettbe-
werb gebe. Dies treffe für Layer-2-Bistrom genauso zu wie für Layer 3- bzw.4-Bitstrom.
Ein funktionierender Infrastrukturwettbewerb bestehe nach Auffassung von BT lediglich zwi-
schen den Betreibern der Kabelnetze und der DTAG. Wobei auch hier zu berücksichtigen
sei, dass keiner dieser Anbieter ein bundesweites Angebot unterbreite. Ohne Regulierung
sei ein QoS-Bitstromzugangsprodukt nicht zu erwarten. Ebenso würde ein Rückführen der
Regulierung bei einem IP-Bitstromzugangsprodukt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu füh-
Bonn, 21. Oktober 2009
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ren, dass das verpflichtete Unternehmen das Leistungsniveau sofort erheblich einschränken
und das Entgeltniveau anheben werde. BT weist nochmals auf die Bedeutung der ex-ante
Genehmigungspflicht im IP-Bitstromzugangsmarkt hin. Aufgrund der geringen Margen wäre
auch bei einer ex-post Entgeltregulierung binnen kürzester Zeit mit der Insolvenz solcher
Unternehmen zu rechnen, welche vornehmlich Internetzugänge und Bündelprodukte vertrei-
ben. Der Teilmarkt biete nach Einschätzung von BT keine Reserven, um auf Dauer ein Miss-
brauchsverfahren zu überstehen.
COLT Telecom GmbH
Die Colt Telecom GmbH (Colt) bietet derzeit keine Bitstromzugangsleistungen im Sinne von
Markt 5 an. Angeboten werde lediglich ein Anschlussprodukt namens Colt-ATM, welches
jedoch auf TAL-Basis realisiert werde. Teils auf der Basis der angemieteten TAL, teils auf
Basis anderer Vorleistungsprodukte bietet Colt Endkundendienstleistungen auf den Breit-
bandmärkten an.
Bei der Definition eines Bitstromzugangsproduktes der Bundesnetzagentur sieht Colt derzeit
keinen Änderungsbedarf.
Sowohl für die Privatkunden- als auch die Geschäftskundennachfrage sei eine relative hohe
Nachfrageelastizität zu verzeichnen. Eine relative Inflexibilität der Nachfrage sei im Bereich
des Layer-2-Bitstromzugangs zu erwarten.
Colt sieht den Marktzutritt nach wie vor als problematisch an. Auf dem Vorleistungsmarkt für
Bitstromzugänge verfüge allein die DT AG über eine ausreichende Flächendeckung, welche
noch aus Infrastrukturmonopolzeiten stamme. Eine Duplizierung dieser Infrastruktur durch
einen anderen Anbieter wäre bereits aus ökonomischer Hinsicht nicht sinnvoll. Hinzu kom-
me, dass sich die Endkundensituation durch einen weiteren Anbieter nicht ändern würde, da
sich die Angebote bereits heute nur durch den Preis und nicht aufgrund der Leistungsmerk-
male differenzierten.
Colt ist der Meinung, dass keine Substitutionsmöglichkeit eines Bitstromzugangsproduktes
mit anderen Vorleistungsprodukten, so z.B. TAL oder Breitbandzuführung, bestehe.
Die Wettbewerbssituation auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstromzugänge sei nur mangel-
haft entwickelt. Dies begründe sich auch dadurch, dass die DT AG als vertikal integriertes
Unternehmen als einziger Anbieter über eine flächendeckende Netzinfrastruktur verfüge und
darüber hinaus breitbandige Netzugänge für Endkunden mit einem sehr hohen Marktanteil
anbiete. Ein Wegfall von Regulierungsmaßnahmen würde die bereits bestehende Behinde-
rung verschärfen. Es bestehe kein Wettbewerb auf den Bitstromzugangsmärkten. Von daher
sei Regulierung dringend erforderlich.
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Deutsche Telekom AG (DT AG)
Die DT AG äußert sich zunächst grundsätzlich zu der anstehenden Marktuntersuchung.
Nach Meinung des Unternehmens erfordere die seit der letzten Marktuntersuchung vollzo-
gene wettbewerbliche Entwicklung eine Neubewertung der Frage nach einer beträchtlichen
Marktmacht und insbesondere eine Revision der auferlegten Regulierungsinstrumente.
Auf dem korrespondierenden Endkundenmarkt für Breitbandanschlüsse könne die Deutsche
Telekom AG nicht mehr als marktmächtig angesehen werden. Auf dem Endkundenmarkt
bestehe funktionierender Wettbewerb. Hier würden vor allem solche Anschlusstechnologien
an Bedeutung gewinnen, die ein Höchstmaß an Unabhängigkeit von der Infrastruktur der
Deutschen Telekom aufwiesen, dazu zählten vor allem breitbandige Anschlusstechnologien
wie das TV-Kabel, aber auch die Geschäftsmodelle, die auf dem Zugang zur Teilnehmeran-
schlussleitung basierten. Der Marktanteil der Wettbewerber habe sich entsprechend be-
trächtlich vergrößert.
Bemerkenswert sei auch die Entwicklung auf der Vorleistungsebene. Hier seien seit der letz-
ten Marktanalyse zahlreiche Unternehmen aktiv geworden, die auf Basis des Zugangs zur
Teilnehmeranschlussleitung und in Kombination mit ihren unternehmenseigenen Kernnetz-
Netzen anderen Carriern eine breite Vielfalt von Netzdiensten anböten, so auch Bitstromzu-
gangsleistungen. Ein großer Teil der Aktivitäten der genannten alternativen Wholesale-
Anbieter sei zudem im wettbewerblichen Markt für Breitband-Netzleistungen zu verorten, auf
dem diese Carrier Bitstromleistungen in Kombination mit weitergehenden eigenen Netzleis-
tungen anböten (entspricht im Leistungsspektrum dem Angebot der Deutschen Telekom be-
stehend aus Wholesale DSL und Online Connect). Die alternativen Vorleistungsangebote
seien immer dort zu finden, wo Carrier über eine TAL-Kollokation verfügten, die aber nicht
mehr ausschließlich auf die Ballungsräume beschränkt sei. Zukunftsgerichtet sei auch ein
bundesweites alternatives Angebot nicht mehr ausgeschlossen.
Die Deutsche Telekom befürwortet und begrüßt ausdrücklich die von der Bundesnetzagentur
vorgenommene geografisch differenzierte Abfrage im Rahmen des förmlichen Auskunftser-
suchens zu Markt Nr. 5. Der infrastrukturbasierte Wettbewerb auf Basis der TAL, der sich in
Deutschland viel schneller als in anderen Ländern entwickelt habe, sei auf der Vorleistungs-
ebene so stark entwickelt, dass ein zusätzliches regulatorisch auferlegtes Angebot für Bit-
strom-Zugang allenfalls eine untergeordnete Rolle spiele. Die nachweisbar hohe Wettbe-
werbsintensität in vielen Regionen belege zugleich eine Inhomogenität der Wettbewerbsbe-
dingungen, die eine geografische Differenzierung in der Analyse des Bitstrommarktes erfor-
derlich mache. Nur auf dieser Basis könnten für einen nachhaltigen Infrastrukturwettbewerb
die richtigen Weichen gestellt werden.
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Eine von der Deutschen Telekom vorgenommene Analyse der Nachfrage des TAL-Zugangs
auf Anschlussbereichsebene belege, dass das von Großbritannien gewählte Modell der geo-
grafischen Differenzierung auf den deutschen Bitstromzugangsmarkt übertragbar sei. Die
aktuelle Wettbewerbssituation rechtfertige eine Deregulierung in Ballungsräumen mit intensi-
vem Wettbewerb, d.h. in Bereichen, wo mehr als drei infrastrukturbasierte „principal opera-
tors“ zu finden seien. Dort wo ein alternativer infrastrukturbasierter Anbieter aktiv sei, könne
auch eine ex-ante (Entgelt)-Kontrolle nicht mehr angemessen sein. Für den Fall, dass eine
geografische Differenzierung des Bitstrommarktes für nicht möglich gehalten werde, müsse
zumindest eine Differenzierung der regulatorischen Instrumente in Betracht gezogen werden.
DT AG biete auf den Breitbandmärkten sowohl Vorleistungen als auch Endkundendienstleis-
tungen an. Sie biete das regulierte IP-Bitstromzugangsprodukt ab Juli 2008 in einer gebün-
delten und entbündelten Variante an und plane, die ATM-Bitstromzugangsvariante ab August
2008 in einer Stand-alone Variante bereitzustellen. Beide Produkte werden flächendeckend
erhältlich sein. Das Unternehmen erzeuge Bitstromzugangsleistungen nahezu vollständig auf
der Basis eigener Infrastrukturinvestitionen. Das Unternehmen fragt selbst keine Vorleistun-
gen nach.
DT AG stuft die Marktzutrittsmöglichkeiten als gut ein. Dies beweise der Marktzutritt von di-
versen Carriern, die auf Basis von Infrastrukturvorleistungen (insbesondere des TAL-
Zugangs) konkurrenzfähige Bitstrom-Produkte und Breitbandvorleistungen mit darüber hin-
aus gehenden Netzleistungen im Markt erfolgreich platzierten. Die Verfügbarkeit des Zu-
gangs zur TAL mache für jeden Teilnehmernetzbetreiber ein Bitstrom-Angebot möglich.
Die DT AG bezweifelt eine Austauschbarkeit aus Anbietersicht zwischen einem ATM-
Bitstromzugangsprodukt und einem IP-Bitstromzugangsprodukt. Erforderliche technische
Voraussetzungen beeinträchtigten den Wechsel zwischen ATM- und IP-basierten Bitstrom-
zugangsprodukten. Ein Anbieter von Bitstromprodukten könne jedoch jederzeit ein Angebot
von Breitbandzuführungsleistungen auf den Markt bringen, da diese Bestandteil eines Bit-
stromzugangsproduktes seien.
Das Unternehmen sieht keine Marktzutrittshemmnisse; jedem Carrier sei der Marktzutritt auf
Basis von TAL-Zugang möglich. Sie selbst nehme in vieler Hinsicht keine Sonderstellung ein,
die eine Marktmacht begründen könne: Sie sei aufgrund der Regulierung ihrer Bitstroman-
gebote einer starken entgegengerichteten Verhandlungsmacht ausgesetzt. Synergieeffekte
könnten alle Infrastrukturanbieter in gleicher Weise in Anspruch nehmen. Neben der DT AG
gebe es auf dem Markt eine Reihe von Carriern, die aufgrund ihrer marktstarken ausländi-
schen Mütter einen ähnlich leichten und privilegierten Zugang zu Kapitalmärkten und finan-
ziellen Ressourcen hätten. Das gleiche gelte für den Ausbaustand der Vertriebsnetze; wobei
es ein breites Spektrum von Vertriebsvarianten gebe. Keine der Varianten könne als eine
Voraussetzung für die Marktetablierung angesehen werden. Auch biete sie ähnlich wie alle
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infrastrukturbasierten Anbieter sämtliche Tarifmodelle im Endkundensektor an. Bei der Ein-
führung von Produkten und Tarifen sei sie häufig Marktfolger. Im Vorleistungsbereich konkur-
riere sie mit anderen Teilnehmernetzbetreibern, die ebenso die Vorteile eines diversifizierten
Angebots realisierten.
Die DT AG sieht wettbewerbliche Verhältnisse auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstromzu-
gangsprodukte, vor allem auch deshalb, weil auf diesem Markt mehrere Anbieter aktiv seien.
Dem Unternehmen sind bezüglich dieses Markts keine Wettbewerbsbehinderungen bekannt,
da die tätigen alternativen Anbieter die notwendigen Vorleistungen selbst erbringen oder als
Vorleistungen (TAL-Zugang) ohne weiters beziehen könnten. Von daher könne die DT AG
nicht als marktbeherrschend eingestuft werden. Ein Regulierungsbedarf des Bitstromzu-
gangsmarktes bestehe nicht.
EWE TEL GMBH
EWE TEL GmbH (EWE TEL) biete auf dem Vorleistungsmarkt für Breitbandzugang keine
Bitstromprodukte an BuG: ... . Die Breitbandanschlüsse der Endkunden würden zum größ-
ten Teil auf Grundlage der TAL realisiert.
Nach Aussage von EWE TEL bestehe aufgrund der beträchtlichen Marktmacht der DT AG
im Anschlussbereich nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, auf dem Vorleistungsmarkt
für Bitstromzugang neu tätig zu werden.
freenet de AG
Die freenet AG (freenet) bietet auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt keine Dienstleistungen
an und plant dies auch nicht bis 2010; sie stellt Endkunden breitbandige Dienste auf Basis
eigener Kernnetz-Infrastruktur bereit.
Der Definition der Bitstromzugangsprodukte der Bundesnetzagentur stimmt freenet ohne
Anmerkungen zu.
freenet schätzt die Nachfragelastizität der Preise als nicht sehr hoch ein, da eine Preiserhö-
hung nach ihren Erfahrungen nur zu einer unterproportionalen Absenkung der Nachfrage
führen würde. Der Kundenwunsch nach schneller Information und Kommunikation scheine
eher sozial- als preisgetrieben zu sein.
Die Marktzutrittschancen auf dem Bitstrom-Vorleistungsmarkt schätzt die freenet als gut ein,
solange ausreichend Nachfrage vorhanden sei.
Der Wettbewerb auf dem Bitstrom-Vorleistungsmarkt sei nur in Gebieten gegeben, in wel-
chen Wettbewerber der DTAG bereits Infrastruktur besitzen. Eine flächendeckende Verfüg-
barkeit des DTAG Bitstromzugangsprodukts könne je nach Preisgestaltung Investitionen der
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Wettbewerber fördern oder vernichten. Ein vollflächiges Angebot von Stand-Alone-
Bitstromzugang erleichtere den Zutritt auf Breitbandmärkte.
HanseNet Telekommunikation GmbH
HanseNet Telekommunikation GmbH (HanseNet) biete auf dem Breitband-Vorleistungsmarkt
keine Bitstromprodukte an und beabsichtige dies auch nicht in naher Zukunft. Das Angebot
von Breitbandanschlüssen für Endkunden basiere zum Großteil auf der Grundlage der TAL.
Das Unternehmen sieht auf dem Endkundenmarkt eine hohe Preiselastizität. Das Versäum-
nis, rechtzeitig Preise zu senken, führe sofort zu Kundenabgängen.
Das Unternehmen frage selbst Bitstromzugang nach. Hinsichtlich der diversen Anbieter be-
stehe ein enger Verhandlungsspielraum hinsichtlich Preisen, Mengen und anderer Parame-
ter.
Laut Aussage von HanseNet sei ein Angebot von Bitstromzugang auf dem Vorleistungsmarkt
mit hohen Investitionen verbunden und nur über einen längeren Zeitraum zu verwirklichen,
weshalb der Marktzutritt als problematisch eingestuft wird.
Kabel Baden Württemberg GmbH & Co KG
Die Kabel Baden Württemberg GmbH & Co KG (Kabel BW) bietet auf dem Breitband-
Vorleistungsmarkt derzeit kein Bitstromzugangsprodukt an und plant dies auch nicht bis zum
Jahre 2010. Breitbandige Endkundenanschlüsse und -dienste werden auf der Basis der
HFC-Infrastruktur bereitgestellt. Kabel BW stimmt der von der Bundesnetzagentur erstellten
Definition eines Bitstrom-Zugangsproduktes zu.
Die Kabel BW beurteilt die Marktzutrittschancen auf dem Bitstromzugangsvorleistungsmarkt
nur für Gebiete wirtschaftlich, wo auch heute schon Wettbewerb herrsche. Das Unternehmen
sieht Behinderungsstrategien seitens des Incumbents durch verzögerte TAL Bereitstellung
und DSL-Anschluss Umschaltung.
Bitstromzugang eröffne alternativen Netzbetreibern die Möglichkeit, bundesweit und ohne
eigenes Konzentratornetz entbündelte und hochbitratige Dienste mit direkter und exklusiver
Endkundenbeziehung anzubieten. Dies vor allem in dünner besiedelten Gebieten, in denen
(HVt)-Kollokationen mit dem Netz der DTAG aufgrund hoher Fixkosten und geringer Netz-
dichte nicht für alle Anbieter wirtschaftlich sei und in denen die DTAG ihre marktbeherr-
schende Stellung bewahren und ausbauen konnte. Über ein Bitstromzugangsprodukt insbe-
sondere mit der stand-alone Variante könne sich ein alternativer Anbieter auch qualitativ
über differenzierte Dienste von anderen Anbietern differenzieren und sich mittels VoIP-
basierter Telefondienste ein zusätzliches Umsatzpotential erschließen.
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Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (Kabel Deutschland) bietet auf den
Breitbandmärkten kein Vorleistungsprodukt an und beabsichtigt dies auch nicht für die nähe-
re Zukunft. Ein wesentlicher Grund dafür ist aus Sicht von Kabel Deutschland, dass über ein
HFC-Netz vergleichbare Bitstromzugangsprodukte wie auf der Basis eines DSL-
Anschlussnetzes wegen der „Shared-Medium“ Eigenschaft des TV-Kabel-Anschlussnetzes
nicht möglich sind. Auf Basis der bestehenden, bereits rückkanalfähig aufgerüsteten HFC-
Infrastruktur werden Breitbandanschlüsse für Endkunden bereitgestellt. Kabel Deutschland
nutzt derzeit keine Vorleistungen anderer Breitbandanbieter, um Breitbandanschlüsse für
Endkunden anzubieten.
NetCologne GmbH
NetCologne GmbH (NetCologne) biete noch kein Bitstromzugangsprodukt auf dem Breit-
band-Vorleistungsmarkt an, plane im Rahmen des FTTB-Ausbaus jedoch die Einführung von
IP-Bitstromzugang auf Basis der VDSL2-Infrastruktur im Jahr 2009. Die Detailüberlegungen
seien jedoch noch nicht abgeschlossen.
Der Definition der Bitstromzugangsprodukte der Bundesnetzagentur wird nicht zugestimmt,
da grundsätzlich durch eine inkonsistente Entgeltregulierung eine Gefährdung des Infrastruk-
turausbaus befürchtet wird.
Laut Stellungnahme von NetCologne kommt es nur für Anbieter mit eigenen Anschlussnet-
zen in Betracht, auf dem Bitstrom-Vorleistungsmarkt neu tätig zu werden. Die Marktzutritts-
chancen für Anbieter ohne diese Vorraussetzungen seien sehr niedrig.
Auch könnten lediglich Anbieter mit einem eigenen Access-Netz parallel zu Bitstromzu-
gangsprodukten andere Vorleistungsprodukte wie TAL-Zugang ohne weiteres anbieten.
Kurzfristig könnten Bitstromzugangsanbieter allerdings nicht von einer Bitstromvariante
(ATM, Ethernet, IP) auf die andere wechseln, da vor allem technische, aber auch wirtschaft-
liche Gründe einem kurzfristigen Wechsel entgegen stünden. Marktzugang sei nur möglich,
wenn ein Anbieter über eine bestimmte Dichte an Hausanschlüssen und ein entsprechendes
Konzentratornetz verfüge. Dies könne nur wirtschaftlich erscheinen, wenn geeignete und
sichere Voraussetzungen für Investitionen vorlägen.
Die wettbewerblichen Verhältnisse auf dem Vorleistungsmarkt für IP-BSA könnten derzeit
nicht ausreichend beurteilt werden, da dieser Markt nach Aussage von NetCologne durch
regulatorische Maßnahmen erst neu geschaffen wurde. Die zu Bitstromzugang verpflichtete
DT AG werde diesen Markt nach Einschätzungen dieses Carriers ohne nennenswerten
Wettbewerb beherrschen. Solange die Nutzung von IP-BSA in mittelfristiger Sicht wirtschaft-
licher sein sollte, als neue Infrastrukturinvestitionen zu tätigen, würden neue Accessnetze
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allenfalls in Ausnahmefällen entstehen. Netcologne sieht jedoch keine Wettbewerbsbehinde-
rungen, da es im Resale-Bereich andere Vorleistungsprodukte als Alternative zu IP-Bitstrom
gäbe. Die Tatsache, dass die Nachfrager von IP-Bitstrom vor allem Reseller seien, die ihren
Marktanteil als Händler erhöhen wollen, wird als problematisch angesehen.
QSC AG
Die QSC AG (QSC) biete derzeit ein Bitstrom-Vorleistungsprodukt sowohl IP-basiert (asym-
metrisch vor allem als Stand-alone Variante) als auch ATM-basiert (symmetrisch) an.
QSC stimmt der Definition eines Bitstromzugangsproduktes der Bundesnetzagentur zu.
Die QSC sieht lediglich auf der Basis von weitgehend eigener Infrastruktur eine signifikante
Markteintrittschance. Aber selbst dann seien weitere Markteintrittsbarrieren wie z.B. Knapp-
heit an Kollokationsflächen und die diskriminierenden Praktiken der DTAG bei der TAL Be-
reitstellung zu überwinden. Es gebe faktische Behinderungen durch die Konkurrenz mit dem
alles dominierenden, marktbeherrschenden Anbieter. Sie entstünden u.a. durch Preis-
Kosten-Scheren und Kosten-Kosten-Scheren und durch unangemessen hohe Vorleistungs-
entgelte bei Leitungskosten (TAL und Anbindungen). Hinzukämen die Unsicherheiten, die
durch den mittel- bis langfristig erwarteten Wegfall von HVt-Standorten entstünden.
Eine Austauschbarkeit eines Bitstromzugangs gegen ein anderes Vorleistungsprodukt sieht
die QSC nur im Hinblick auf die Breitbandzuführung gegeben. Für die TAL bestehe nur dann
eine Umstellungsflexibilität, wenn Unternehmen einen direkten Zugriff auf diese haben. Flä-
chendeckend habe nur die DT AG diesen Zugriff, weshalb für andere Anbieter diese Flexibili-
tät gleich Null sei.
QSC fragt Bitstromzugangsprodukte nach. Multicastfunktionalitäten seien vor allem für
ADSL2+ - und VDSL-basierte Bitstromzugangsangebote erforderlich.
Einen geeigneten Übergabepunkt in einer NGN-Umgebung sieht das Unternehmen nur am
untersten Netzknoten des Konzentratornetzes; dies vor allem auch im Hinblick auf die Nut-
zung von Multicastfunktionalitäten. Der Übergabepunkt müsse sich jedoch nicht zwangsläu-
fig an einem HVt befinden.
QSC sieht auf dem Vorleistungsmarkt für Bitstromzugänge für die Mehrzahl der Bevölkerung
einen lebhaften Wettbewerb. Dies könne an den Marktanteilsverschiebungen sowie den wei-
terhin erfolgenden Markteintritten beobachtet werden. Die VDSL-Infrastruktur werde jedoch
einen negativen Einfluss auf den Wettbewerb haben, da sich bei Bitstromangeboten auf Ba-
sis der VDSL-Infrastruktur die Zahl der Wettbewerber drastisch reduziere.
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Telefónica Deutschland GmbH (seit August 2009 Telefónica O2 Germany GmbH & Co.
OHG)
Die Telefónica Deutschland GmbH (Telefonica) bietet ausschließlich Vorleistungsprodukte -
vor allem im Breitbandbereich - an und stellt so seit einigen Jahren auch ein IP-
Bitstromzugangs-Produkt bereit, welches auf der TAL oder Line Sharing basiert. Die Bit-
stromzugangs-Angebote würden für jeden Kunden individuell nach Art, Qualität, Schnittstel-
len und Preis verhandelt. Das Unternehmen sieht sich einer starken entgegen gerichteten
Nachfragemacht gegenüber, da es nur wenige große Nachfrager gäbe und diese zwischen
verschiedenen Optionen und Nachfragern verhandeln könnten.
Der Definition eines Bitstromzugangsproduktes stimmt die Telefónica nicht zu.
Aus Sicht der Telefónica sprächen ausbleibende Markteintritte in den Bitstrom-Vor-
leistungsmarkt eine deutliche Sprache. Der Markt sei nach ihren Aussagen umkämpft und
preisgetrieben, wobei ein ökonomisch sinnvoller Markteintritt sehr schwierig geworden sei.
Es sei eher mit einer weiteren Konsolidierung des Marktes zu rechnen.
Nach Meinung von Telefónica sei eine Angebotsumstellungsflexibilität zwischen den Vorleis-
tungsprodukten TAL-Zugang und Bitstromzugang nicht gegeben, da die TAL-
Eigenrealisierung keine valide Alternative sei. Bezüglich der Breitbandzuführung müsse ein
Unternehmen zuerst einmal alle 73 PoI der DT AG mit einem eigenen Kernnetz erreichen
können. Sei dies jedoch gegeben, sei der Schritt von einem Bitstromzugangsprodukt zu ei-
nem Breitbandzuführungsprodukt relativ einfach zu handhaben.
Telefonica sieht die Erschließung der 73 PoI als Markteintrittsbarriere an, da jeder Carrier auf
Vorleistungen der DT AG angewiesen sei. Obwohl viele Vorleistungen reguliert seien, sei der
Bezug nicht immer unproblematisch, dabei wird beispielsweise auf die hohen Kosten bei der
Anmietung von Carrier-Festverbindungen oder auf das (mittlerweile überwundene) Problem
bei der TAL-Bereitstellung verwiesen. Problematisch sieht das Unternehmen aus Sicht eines
Vorleistungsanbieters in diesem Zusammenhang auch die Kosten-Kosten-Scheren (KKS)
zwischen dem (regulierten) Bitstromzugang und dem seit kurzem angebotenen simple Resa-
le-Produkt „Wholesale Internet Access (WIA)“an. Seit längerem bestehe diese KKS-
Problematik zwischen dem regulierten Breitbandzuführungsprodukt „ZISP“ und dem Resale
Produkt „Online Connect (OC)“. Die Resaleprodukte würden jeweils mit sehr geringem
Preisabstand zu den regulierten Vorleistungsprodukten angeboten. Dies und die Tatsache,
dass sich Telefonica beispielsweise hohen, für einen Vorleistungsnachfrager spezifischen
Kosten insbesondere durch die Anmietung von Carrier Festverbindungen gegenübersehe,
erschwere konkurrenzfähige Angebote.
Telefonica fragt Bitstromzugang nach. Solange Bitstromzugangsnachfragern seitens der DT
AG kein Multicast Verkehr angeboten werde, sei ein wirtschaftlicher Betrieb von IPTV nicht
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