abl-20
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4126 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2009
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 60
FastPath 67, werden im Zusammenhang mit beiden Anschlussarten angeboten und eignen
sich daher nicht als Abgrenzungskriterium. Auch die Vermarktung des Business-ADSL-
Anschlusses als Bündel mit Internetzugangsdiensten oder Sprachtelefoniediensten unter-
scheidet dieses Produkt von reinen Privatkundenprodukten nicht mehr. Beide Produktarten
werden ausschließlich als Bündelprodukte aus Breitbanddiensten vermarktet.
Entscheidend für die Austauschbarkeit eines Endkundenprodukts aus Nachfragersicht ist
neben dem gleichen Endzweck, der hier uneingeschränkt für alle Produkte zu bejahen ist,
die Vergleichbarkeit der Preisniveaus. In Abbildung 4 ist die Preishöhe unterschiedlicher
ADSL- und SDSL-Produkte gegenübergestellt.
Abbildung 2: Preisniveaus von ADSL- und SDSL-Produktbündeln
300
250
200
SDSL-Produkte
Euro
150 ADSL-Business
ADSL- Privatkunden
100
50
0
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
t
fla
t
t
fla
a
la
fla
la
fla
fla
la
fla
la
fla
fla
fla
la
fla
fla
l
f
f
f
tf
f
f
et
le
le
et
et
et
le
et
et
le
le
le
le
le
e
le
e
rn
bl
ub
ub
ub
ub
rn
ub
rn
rn
rn
rn
rn
ub
ub
ub
ub
ou
te
te
te
te
te
te
te
do
do
do
do
do
do
do
do
do
In
In
In
In
In
In
In
16 0 d
t/s
/s
s
t/s
t/s
0
0
0
0
t/s
t/s
t/s
t/s
t/s
/s
it/
00
t/s
0
0
SL .00
00
t
Bi
Bi
Bi
Bi
t
.0
SL 6.0
B
Bi
Bi
Bi
Bi
Bi
Bi
Bi
SD l 6.
6.
2M
M
6M
M
6M
16
6
3M
2M
3M
6M
1M
2M
2M
SD e 1
16
AG
L
e
G
TE
SL
2,
SL
SL
at
2,
4,
SL
SL
SL
ne Alic
L
A
L
rs
T
S
AD
SL
SL
S
AD
D
E
T
SD
SD
D
Ve
AD
AD
AD
A
EW
D
SD
SD
el
AG
L
el
AG
AG
AG
e
TE
AG
at
ic
at
et
et
rs
T
Al
rs
N
N
T
T
E
og
T
D
T
Ve
D
D
M
M
EW
Ve
D
D
ol
C
et
N
Die Darstellung zeigt, dass alle ADSL-Anschlussproduktbündel, ob sie nun als reine Best-
Effort-Produkte auf Privatkunden zielen oder ob sie - mit bestimmten Qualitätsparametern
versehen - eher gewerbliche Kunden adressieren, von den meisten Anbietern zu gleichen
oder sehr ähnlichen Preisen angeboten werden. Vor diesem Hintergrund muss ein hypothe-
tischer Monopolist fürchten, dass bei einer kleinen aber signifikanten Preiserhöhung seines
ADSL-Best-Effort-Produktes so viele seiner Endkunden zu Anbietern eines Business-
67 FastPath ist das Ausschalten von Interleaving, einem Hilfsmittel zur Fehlerkorrektur bei ADSL-Anschlüssen;
dadurch verringert sich die Latenz (vgl. Fußnote 64) zu Lasten einer geringfügig höheren Paketverlustrate.
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4127
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 61
Produktes abwandern, dass der negative Mengeneffekt den erlössteigernden Effekt der
Preiserhöhung mindestens nivelliert. Eine Austauschbarkeit aus Nachfragersicht beider Ar-
ten von ADSL-Anschlussproduktbündel ist daher als gegeben anzusehen. Die Angebotsum-
stellungsflexibilität beider Produkte ist ohnehin zu bejahen.
ADSL-Businessprodukte und SDSL-Anschlussproduktbündel sind anders als in der Ein-
schätzung der Festlegung des Marktes 12 (alt) nicht mehr als austauschbar anzusehen. Die
Preisunterschiede zwischen beiden Produkten haben seither noch deutlich zugenommen.
Unterschieden sich zum Zeitpunkt der Datenerhebung der Festlegung beide Produktpreise in
etwa um den Faktor zwei, so ist heute mindestens ein Faktor vier anzusetzen, wobei noch
zusätzlich berücksichtigt werden müsste, dass vielfach der Umfang der eingeschlossenen
Dienstebündel bei ADSL-Produkten umfassender ist als bei SDSL-Produkten. Eine Aus-
tauschbarkeit aus Nachfragersicht dürfte vor diesem Hintergrund auch im Hinblick auf die
technischen Unterschiede nicht gegeben sein. Von daher sind beide Produkte getrennten
Märkten zuzuordnen.
G.1.5.1.2.2 Hochwertige VDSL-Anschlüsse
VDSL-Anschlüsse können auch symmetrisch Daten übertragen. Von daher ist eine Aus-
tauschbarkeit mit SDSL-Anschlüssen zumindest aus technischer Sicht nicht auszuschließen.
VDSL-Anschlüsse werden derzeit vor allem als Anschluss für IPTV-Produkte vermarktet und
zielen vor allem auf Privatkunden und das Massenmarktgeschäft. Die aktuellen Angebote
von VDSL-Anschlussprodukt-Bündeln enthalten keine zusätzlichen Qualitätsparameter, aus
denen eine Höherwertigkeit analog zu SDSL-Produkten herzuleiten wäre. SDSL-Produkte
als reine Geschäftskunden-Produkte, die in erster Linie als Zugang für das Internet genutzt
werden, werden wegen anderer Verwendungszwecke (vorwiegend Datenaustausch) mit
weitaus geringeren Bandbreiten (in der Regel 2 Mbit/s) vermarktet. Eine Bündelung mit
schmalbandigen Sprachtelefondiensten findet bei SDSL-Anschlüssen - auch aus techni-
schen Gründen - nicht statt. Von daher ist zum derzeitigen Zeitpunkt eine Austauschbarkeit
mit den symmetrischen Anschlüssen eher zu verneinen.
Da dem Premium Markt ADSL-Anschlüsse nicht mehr zugeordnet werden und eine Aus-
tauschbarkeit zwischen SDSL-Anschlüssen und VDSL-Anschlüssen nicht gesehen wird (vgl.
Abschnitt G.1.5.1.1.1), sind VDSL-Anschlüsse nicht als Teil des Premiummarktes zu sehen.
G.1.5.1.2.3 Reine Glasfaseranschlüsse
Reine Glasfaseranschlüsse sind – soweit sie für Massenanwendungen konzipiert sind – über
die in Abschnitt G.1.5.1.1.3 festgestellte Substituierbarkeit – sofern ausreichende Infrastruk-
turen vorhanden wären, dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse zuzurechnen. Eine Zu-
ordnung zum Premiummarkt wird jedoch nicht gesehen. Reine Glasfaser-Anschlüsse können
auch symmetrisch Daten übertragen. Von daher ist eine Austauschbarkeit mit SDSL-
Anschlüssen zumindest aus technischer Sicht nicht auszuschließen. Aber auch hier spricht-
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4128 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2009
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 62
genau wie bei VDSL-Anschlüssen - im Hinblick auf den Verwendungszweck viel gegen eine
Austauschbarkeit von reinen Glasfaseranschlüssen und SDSL-Anschlüssen und Internet-
festverbindungen aus Nachfragersicht. Diese reinen Geschäftskunden-Produkte, die in erster
Linie über den Zugang zum Internet für den gewerblichen Datenaustausch genutzt werden,
werden mit weitaus geringeren Bandbreiten (in der Regel 2 bzw. 4 Mbit/s) und in der Regel
ausschließlich gebündelt mit Internetzugangsdiensten vermarktet, während reine für den
Massenmarkt konzipierte Glasfaseranschlüsse immer mindestens mit Internetzugangs- und
VoIP-Diensten, häufig aber auch mit IPTV-Diensten gebündelt sind. Besondere Qualitätspa-
rameter, wie sie für Geschäftskunden bedeutsam sind, umfassen diese Anschlüsse, die aus-
schließlich auf den Massenmarkt zielen, nicht. Da sie immer mit VoIP-Diensten angeboten
werden, sind sie als Komplettanschlüsse zu verstehen und wurden wie unter Abschnitt
G.1.5.1.1.3 dargelegt dem Markt Nr. 1 zugeordnet.
Zwischenergebnis
Aufgrund der unterschiedlichen Verwendungszwecke und Vermarktungsstrategien ist zum
jetzigen Zeitpunkt eine Austauschbarkeit der Glasfaseranschlüsse mit SDSL-Anschlüssen
und Internetfestverbindungen zu verneinen.
Hochwertige Glasfaseranschlüsse, die für gewerbliche Kunden mit ganz hohen Anschluss-
kapazitäten und individueller Netztopologie als Einzelaufträge konzipiert wurden und in der
Regel als Mietleitungen bereitgestellt werden, sind ebenfalls wegen unterschiedlicher Ver-
wendungszwecke nicht mit den Anschlüssen des Premiummarktes austauschbar und wer-
den nicht dem hier zu betrachtenden korrespondierenden Endkundenmarkt zugerechnet.
G.1.5.1.2.4 Drahtlose Anschlussprodukte
Drahtlose Anschlussprodukte, wie sie unter G.1.5.1.1.4 beschrieben wurden, sind aus-
nahmslos nicht mit hochwertigen Geschäftskundenprodukten aus Nachfragesicht aus-
tauschbar. Weder stationäre noch portable noch mobile drahtlose Anschlussprodukte weisen
die für hochwertige Geschäftskundenanschlüsse erforderlichen Qualitätsparameter für einen
hochqualitativen Datentransfer auf. Auch bieten sie keine symmetrischen Datenübertragun-
gen. Aus diesem Grunde sind drahtlose Anschlussprodukte nicht dem Premiummarkt zuzu-
rechnen.
G.1.5.2 Ergebnis der sachlichen Abgrenzung der Breitbandanschlussmärkte
Als Ergebnis der sachlichen Abgrenzung der Breitbandanschlussmärkte werden folgende
Märkte bestimmt:
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4129
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 63
a) Massenmarkt für Breitbandanschlüsse
Er umfasst - ADSL- (einschl. ADSL2- bzw. ADSL2+-) Anschlüsse
- VDSL-Anschlüsse
- Breitbandanschlüsse auf Basis der TV-Kabelinfrastruktur.
Die Breitbandanschlüsse des Massenmarktes können sowohl xDSL-Anschlüsse umfas-
sen, die mit dem Schmalbandanschluss gebündelte Anschlüsse sind, als auch naked
DSL-Anschlüsse sein, sofern sie keine Komplettanschlüsse im Sinne des Marktes 1
sind.
b) Markt für Premiumanschlüsse
Er umfasst - SDSL-Anschlüsse
- Internetfestverbindungen bis 2 Mbit/s Bandbreite.
G.1.5.3 Räumliche Abgrenzung der korrespondierenden Endkundenmärkte
Bisher werden Märkte im Telekommunikationssektor immer national, in der Regel entspre-
chend der Ausdehnung der Netzstruktur des etablierten Betreibers definiert. Gleichwohl gibt
es Indikatoren, die auch im Hinblick auf einen zukunftsgerichteten Ansatz der Marktuntersu-
chung eine geografisch detaillierte Analyse angebracht erscheinen lassen 68. Die wichtigsten
Indikatoren für eine geografisch detailliertere Untersuchung sind die subnationale Netzabde-
ckung mehrerer Anbieter, geografisch differenzierte Produktpreise und regionale Unterschie-
de der Produktcharakteristika.
G.1.5.3.1 Breitbandanschlussmärkte
G.1.5.3.1.1 Massenmarkt für Breitbandschlüsse
Vorliegend sind auf dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse durch die Vielzahl regionaler
Anbieter regional unterschiedliche Angebotsstrukturen für den Endnutzer entstanden. Er
kann in einigen Gebieten auf mehrere Anbieter zurückgreifen, während in anderen Regionen
nur ein Anbieter (in der Regel die DT AG) am Markt ist. Hierbei ist aber zu berücksichtigen,
dass diese Gebietsgrenzen sich in der derzeitigen Expansionsphase ständig verändern.
68 Vgl. auch ERG (08) 20 final CP Geog: Aspects 081016: Geografic aspects of market analysis
http://erg.ec.europa.eu/documents/docs/index_en.htm.
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4130 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2009
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 64
Wenn man sich etwa die Angebotssituation in und um bestimmte Ballungsgebiete anschaut,
so zeigt sich, dass insbesondere Stadtnetzbetreiber ihr Angebot nach und nach auf das Um-
land ausweiten oder andere Anbieter, weil sie andere Geschäftsmodelle verfolgen, sich aus
bestimmten Regionen zurückziehen 69. Eine stabile Grenzziehung, die auch über einen län-
geren Zeitraum bestand hat, ist für eine räumliche Marktabgrenzung unter diesen Umstän-
den mit großen Schwierigkeiten behaftet.
Darüber hinaus rechtfertigt allein der Umstand, dass es in unterschiedlichen Regionen, ins-
besondere in Ballungsgebieten, mehr Anbieter der in Frage stehenden Leistungen gibt als in
umliegenden ländlichen Gebieten, nicht die Annahme eines eigenen räumlichen Marktes für
Ballungsgebiete, denn es ist typisch für Ballungsgebiete, dass es dort mehr Anbieter der
jeweils sachlich austauschbaren Produkte gibt als in ländlichen Regionen.
Ausschlaggebend ist vielmehr, ob das Mehr an Anbietern in bestimmten Regionen zu unter-
schiedlichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Gebieten geführt hat. Unter-
schiedliche Wettbewerbsbedingungen sind dann gegeben, wenn sich die Anbieter zu einer
gegenüber benachbarten Regionen deutlich verschiedenen Strategie (Produkt-, Preis- und
Rabattdifferenzierung) veranlasst sehen 70.
Preiserhebungen für DSL-Anschlussprodukte im Jahre 2008 zeigten, dass Ansätze unter-
schiedlicher Vermarktungsstrategien zum damaligen Zeitpunkt erkennbar waren. Einzelne
Anbieter offerierten ihre Produkte zu regional unterschiedlichen Preisen, dies aber vor allem
in Abhängigkeit des jeweils verwendeten Vorleistungsproduktes 71. Diese Preisdifferenzie-
rungen sind nicht direkt Ausfluss unterschiedlichen Wettbewerbsdrucks, sondern auf das
jeweils gewählte Geschäftsmodell zurückzuführen. Das eine DSL-Geschäftsmodell basiert
beispielsweise auf der Nachfrage nach TAL-Zugang, ein anderes auf einem Bistromzugang
oder ein drittes nutzt Resaleprodukte, um DSL-Anschlüsse und darauf aufsetzende Breit-
banddienste bereitzustellen. Diese verschiedenen Geschäftsmodelle können in der gleichen
Region zur Anwendung kommen. Da die Anmietung des TAL-Zugangs dem Vorleistungs-
nachfrager einen höheren Anteil eigener Wertschöpfung erlaubt, eröffnet ihm dieses Ge-
schäftsmodell andere Preissetzungsspielräume als z.B. ein reines Resale-basiertes Ge-
schäftsmodell. Die Preisdifferenzierungen sind vordringlich durch unterschiedliche Ge-
schäftsmodelle getrieben und sind auch nicht eindeutig wettbewerblicheren oder weniger
wettbewerblicheren Regionen zuzuordnen. Sie können daher häufig nicht als Reflexion un-
terschiedlicher Grade von Wettbewerbsdruck angesehen werden und erlauben ebenfalls
keine verlässliche Ableitung von Marktgrenzen.
69 So hat sich beispielsweise QSC aus dem Endkundengeschäft bei DSL-Anschlüssen zurückgezogen.
70 Vgl. dazu Wendland: in: Beck’scher TKG-Kommentar, vor § 33, Rdnr. 50.
71 so z.B. Arcor Komplettanschluss, Doppelflat, 6 Mbit/s [TAL-basiert] = 33,57 € netto, Arcor Doppelflat + T-
Com-Anschluss, 6 Mbit/s [Resale DSL-basiert] = 38,27 € netto. (Stand Nov. 2008).
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4131
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 65
Im Rahmen der Marktdatenabfrage wurden fünf Anbieter (1&1, Arcor, bn:t, freenet und Te-
le2) identifiziert, die in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell regional differenzierte Preise ha-
ben. Die jeweils niedrigeren Preise dieser Anbieter korrelieren nicht genau mit Regionen ho-
her Wettbewerbsintensität, sondern sind Ausfluss der jeweiligen Netzstruktur des Anbieters
oder des genutzten Vorleistungsportfolios. Arcor beispielsweise bot zum Zeitpunkt der Ab-
frage im 1. Quartal 2008 seine DSL-Produktbündel mit niedrigerem Preis in BuG: ... Regio-
nen. In BuG: ... Regionen gibt es neben Arcor und Deutscher Telekom häufig keinen oder
höchstens einen weiteren Anbieter, der ein TAL-basiertes Geschäftsmodell verfolgt. Wie un-
ter Abschnitt G.1.8.2 „Räumliche Abgrenzung des Layer-3 Bitstromzugangsmarktes “ darge-
legt wird, kann die (möglichst hohe) Anzahl der Nachfrager nach TAL-Zugang an einem HVt
als Indikator für die Wettbwerblichkeit einer Region verstanden werden. Die o.g. BuG: ...
HVt-Regionen dürften deshalb eher zu Bereichen mit geringer Wettbewerbsintensität zählen.
Dennoch hat Arcor seine Produkte hier zu dem niedrigeren Preis vermarktet. Mittlerweile hat
das Unternehmen die Preisdifferenzierungsstrategie in Abhängigkeit von der verwendeten
Vorleistung wieder aufgegeben und bietet seine DSL-Produktbündel bis auf wenige Aus-
nahmen zu einem einheitlichen Preis an. Während einiger Monate des Jahres 2009 offerierte
Arcor/Vodafone in 30 Städten Regionaltarife 72. Dies dürfte als Reaktion auf die Angebote
der dort zu findenden City Carrier zu werten sein und ist damit als wettbewerbsgetriebene
Vermarktungsstrategie zu verstehen. Jedoch sind diese mit den günstigeren Tarifen belegten
Regionen nicht deckungsgleich mit Regionaltarifen anderer Anbieter, so dass eine exakte
räumliche Grenzziehung aufgrund dieser punktuell differenzierten Preise nicht möglich ge-
wesen wäre. Diese Vermarktungsstrategie hat das Unternehmen im Übrigen seit der Ver-
schmelzung mit Vodafone wieder aufgegeben.
Die Deutsche Telekom AG ihrerseits vermarktet ihre DSL-Produkte – von einzelnen zeitlich
befristeten Marketingaktionen abgesehen -, nach wie vor zu national einheitlichen Preisen 73.
Letztendlich gilt nach wie vor, dass Nachfrager in weniger wettbewerblichen Gebieten durch
den national einheitlichen Preis der DTAG auch von dem Wettbewerb in den Ballungsräu-
men mit profitieren. Dies trägt zur Angleichung der bundesweiten Wettbewerbsbedingungen
bei.
Zu einer ähnlichen Einschätzung führt die Untersuchung regional differenzierter Produktan-
gebote. Regional unterschiedliche Produkt-Qualitäten sind bei DSL-Anschlüssen – im Übri-
gen schon seit langem - feststellbar. In manchen Regionen finden sich überwiegend DSL-
Anschlüsse mit niedrigen Anschlussbandbreiten, in anderen hingegen, je nach Netztopologie
und technologischen Bedingungen (z.B. Länge der Teilnehmeranschlussleitung, Beschal-
tungsgrad), sind besonders hohe Datenübertragungsraten möglich. So erlaubt die ADSL 2+-
72 Vgl. Capital v. 19.02. 2009 „Eine und herrsche“
73 Lediglich ihre Tochter congstar GmbH bietet ihre Komplettanschlüsse, die nicht dem Breitbandanschluss-
markten zugeordnet werden, auch hier je nach verwendeten Vorleistungsprodukten, welche sie von der
Konzernmutter oder von alternativen Vorleistungsanbietern einkauft, zu regional differenzierten Preisen an.
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4132 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2009
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 66
Technologie bei günstigen Längen der Teilnehmeranschlussleitung und bei guter Qualität
des Kupferkabels, DSL-Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von tatsächlich
16 Mbit/s zu erhalten. In manchen Regionen besteht die Möglichkeit, auch symmetrische
DSL-Anschlüsse nachzufragen, in anderen wiederum ist der Zugang zur VDSL-Technologie
erhältlich. Dort, wo VDSL-Technologie nachgefragt wird, erhalten ADSL2+-Kunden der
DTAG nur deutlich geringere Bandbreiten als die maximal möglichen 16Mbit/s, da sich beide
Technologien gegenseitig stören können. 74 In manchen Regionen, auch hier in Abhängigkeit
von der Infrastruktur, sind Dienstebündel erhältlich, die auch IPTV-Angebote umfassen, in
anderen nicht. Auch diese regional differierenden Angebote sind Ergebnis von technischen
Bedingungen und nicht direkt auf unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zurückzufüh-
ren.
Aus den beiden Indikatoren Preisdifferenzierung und Produktdifferenzierung sind keine
hinreichend belastbaren Schlussfolgerungen für die Zuordnung bestimmter Wettbewerbsbe-
dingungen zu Regionen in den Breitbandanschlussmärkten zu ziehen. Dies ermöglicht keine
eindeutige Bestimmung subnationaler Marktgrenzen. Selbst wenn man hier einen ersten
Ansatz für unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen annehmen würde, können die Wett-
bewerbsbedingungen jedenfalls nicht als erheblich anders im Sinne der ständigen Recht-
sprechung angesehen werden. Von daher ist im Bereich der Breitbanddienstemärkte genau-
so wie für den Markt Nr. 1 von einem nationalen Markt auszugehen.
Zwischenergebnis
Die Untersuchung der Marktbedingungen hat zwar gezeigt, dass einzelne Breitband-
Anschlussanbieter auf dem DSL- Massenmarkt, die deutschlandweit vertreten sind, ihre Pro-
dukte zu differenzierten Preisen anbieten. Dies geschieht jedoch ausnahmslos aufgrund der
verwendeten Vorleistungsprodukte, die andere Preissetzungspielräume bei der Gestaltung
von Endkundenpreisen eröffnen. Die beiden großen bundesweiten Anbieter, DT AG und Ar-
cor/Vodafone, ebenso wie die Anbieter auf Basis der TV-Kabelinfrastruktur, verzichten ganz
auf eine Preisdifferenzierung. Eine unterschiedliche wettbewerbsgetriebene Strategie der
Unternehmen für bestimmte Regionen ist dabei nicht zu erkennen. Somit ist festzuhalten,
dass der dargestellte sachlich relevante Markt in geographischer Hinsicht als bundesweit zu
qualifizieren ist.
G.1.5.3.1.2 Markt für Premiumanschlüsse
Der Markt für Premiumanschlüsse mit seinen höherwertigen Anschlussprodukten ist im Er-
gebnis aus gleichen Gründen in geografischer Hinsicht als nationaler Markt zu verstehen.
Auch hier gibt es keine Hinweise auf regionale Differenzierung der Grundpreise der angebo-
tenen Produkte. Allerdings sind die Preise hier nicht so eindeutig zu vergleichen, weil es sich
74 S. Abschnitt G.1.5.1.1.1.
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4133
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 67
gerade bei Geschäftskunden in der Regel um individualisierte Produkte handelt. Es sind je-
doch keine unterschiedlichen Strategien im Sinne einer regionalisierten Produkt-, Preis- oder
Rabattdifferenzierung erkennbar, die eine räumliche Abgrenzung rechtfertigen könnten. Auch
dürfte hier eine überregionale bis nationale Nachfrage nach den Produkten dieses Marktes
vorrangig sein, insbesondere dann, wenn es sich um Unternehmen mit mehreren Standorten
oder Filialen handelt.
G.1.5.3.2 Ergebnis der räumlichen Marktabgrenzung
Die dargestellten sachlich relevanten breitbandigen Märkte für Anschlussprodukte (Massen-
markt für Breitbandanschlüsse und Markt für Premiumanschlüsse) sind demnach nationale
Märkte.
G.1.5.4 Bestimmung der für Bitstromzugang korrespondierenden Anschlussmärkte
Die korrespondierenden Endkundenmärkte, für die Bitstromzugang ein bedeutsames Vorleis-
tungsprodukt darstellt, sind
die Breitbandanschlussmärkte, – genau wie in der Festlegung zum Markt Nr. 12 (alt) vom
Januar 2006 bestimmt -
Markt 1 (Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen
Standorten) durch die von ihm umfassten Komplettanschlüsse zu den korrespondieren-
den Endkundenmärkten,
Alle Märkte sind als nationale Märkte zu verstehen.
G.1.6 Sachliche Abgrenzung der Bitstromzugangsmärkte
Die regulierten bzw. die von DT AG und alternativen Anbietern freiwillig angebotenen Bit-
stromzugangsprodukte 75 sind eine Vorleistung für DSL-Anschlüsse und den Transport des
von ihnen erzeugten Verkehrs. In der Festlegung des Marktes 12 (alt) sind zwei verschiede-
ne Bitstromzugangsmärkte definiert: ATM-Bitstromzugangsmarkt und IP-Bitstromzugangs-
markt. Die jeweiligen Märkte enthalten Bitstromzugangsproduktarten, die sich durch die ver-
wendete Transporttechnologie am Verkehrsübergabepunkt (hier kurz als Übergabetechnolo-
gie bezeichnet) unterscheiden und jeweils als nicht austauschbar angesehen wurden. Bit-
75 Im Folgenden werden Bitstromzugang, Bitstromzugangsprodukte und Bitstromprodukte als synonym ver-
wendet.
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4134 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2009
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 68
stromzugangsprodukte können sich aber auch durch die Anschlussinfrastruktur unterschei-
den. Vor diesem Hintergrund sind Substitutionsprüfungen auf zwei Ebenen vorzunehmen:
Zum einen im Hinblick auf die Anschlussinfrastruktur im TK-Festnetz und zum anderen im
Hinblick auf die Übergabetechnolgie. Dabei ist auch zu fragen, ob der Übergabepunkt des
Bitstromzugangsprodukts in der Netzhierarchie unterschiedliche nicht austauschbare Vorleis-
tungsprodukte begründen kann. Die Zugehörigkeit alternativer Anschlusstechnologien zu
den abgegrenzten Märkten wird im Anschluss geprüft.
Entsprechend wird im Folgenden untersucht,
1. inwieweit Bitstromzugangsprodukte mit unterschiedlichen Anschlussinfrastrukturen des
TK-Festnetzes einem Markt zugehörig sind,
2. inwieweit Bitstromzugangsprodukte, die unterschiedliche Übergabetechnologien auf-
weisen, einem Markt angehören und inwieweit Bitstromzugangsprodukte einer Überga-
betechnologie, die auf verschiedenen Ebenen der Netzhierarchie übergeben werden,
austauschbar sind und schließlich
3. inwieweit Bitstromzugangsprodukte, die auf alternativen Anschlussinfrastrukturen basie-
ren, den Bitstromzugangsmärkten zuzuordnen sind,
G.1.6.1 Marktzugehörigkeit von Bitstromzugang auf Basis unterschiedlichen Anschlussinfra-
strukturen des TK-Festnetzes
In der Begründung der Märkteempfehlung von 2007 weist die Kommission auf die Weiter-
entwicklung der festnetzbasierten Anschlussnetze hin. Sie stellt fest, dass vorhandene kup-
ferbasierte Teilnehmeranschlussleitungen teilweise oder vollständig durch Glasfaserleitun-
gen ersetzt würden. In solchen Fällen, wo die Replizierbarkeit einer alternativen Infrastruktur
nicht möglich sei, müsse der Zugang zu Leerrohren oder anderen Netzwerkelementen ge-
prüft werden. Diese Entwicklung der Anschlussnetze in Richtung Next Generation Access 76
muss auch bei der Definition von Bitstromzugang und seiner Märkte berücksichtigt werden.
Zukünftig können neben den verschiedenen Varianten der kupferbasierten DSL-Technologie
auch reine glasfaserbasierte Anschlusstechnologien Bedeutung als Vorleistung für einen
Breitbandanschluss und damit Bedeutung als Anschlussteil eines Bitstromzugangsproduktes
gewinnen.
Der Anschlussteil des Bitstromzugangsprodukts kann vier unterschiedliche Varianten auf-
weisen: er basiert entweder auf einer kupferbasierten TAL,
76 Vgl. Anhang 5 Begriffserläuterungen.
Bonn, 21. Oktober 2009
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 4135
Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
Seite 69
1. die sich -wie derzeit definiert- (vom Endkunden ausgehend) bis zum Hauptverteiler er-
streckt, danach beginnt das konzentrierende Glasfasernetz,
2. die nur bis zum Kabelverzweiger (danach FTTC) als Voraussetzung für die Installation
der VDSL-Infrastruktur reicht,
3. die schon am Gebäude (danach FTTB) des Endnutzers endet oder
er basiert auf einer Teilnehmeranschlussleitung, die von dem Endkundenanschluss ausge-
hend vollständig aus Glasfaser (FTTH) ist.
G.1.6.1.1 Beschreibung der verschiedenen Bitstromzugangsprodukte
1) Bitstromzugangsprodukt auf Basis HVt-Kupfer TAL
Die herkömmliche kupferbasierte Teilnehmeranschlussleitungverläuft als dedizierte Leitung
von der Teilnehmeranschlusseinrichtung (TAE) des Endkunden über Endverzweiger und
Kabelverzweiger (KVz) bis zum Hauptverteiler (HVt). Dort endet der dedizierte Teil der Lei-
tung und wird in die konzentrierenden Einrichtungen des PSTN/ISDN bzw. des Breitband-
netzes (DSLAM) überführt. Die konzentrierenden Einrichtungen führen den zusammenge-
fassten Verkehr vieler Teilnehmer auf Glasfaserleitungen in die nächst höheren Netzebenen.
Im Breitbandnetz ist die nächste Netzebene das Konzentratornetz, das den DSL-Verkehr
vieler Anschlussbereiche bündelt. Herkömmliche Layer-2-Transporttechnologie ist die ATM-
Technologie, die zunehmend durch Ethernet-Technologie ersetzt wird. Aus dem Konzentra-
tornetz wird der Verkehr weiter in das Layer-3 Kernnetz geführt.
Das derzeit regulierte Bitstromzugangsprodukt umfasst ADSL/SDSL-Anschlüsse auf Basis
der HVt-TAL (oder nur ihrem hochbitratigen Teil) und den Transport in das Konzentratornetz
(mit derzeit ATM- oder Ethernet-Layer-2-Transporttechnologie) und Kernnetz.
2) Bitstromzugangsprodukt auf Basis der FTTC-Infrastruktur
Bei der als Fiber to the Cabinet bezeichneten Zugangsnetzinfrastruktur erstreckt sich die
Glasfaserleitung bis zum Kabelverzweiger (cabinet). Erst auf einem letzten kurzen Stück bis
zum Endkunden wird noch Kupferdraht verwendet. In diesem Falle wird der DSLAM als erste
konzentrierende Einheit am Kabelverzweiger installiert. Entsprechend endet die TAL als de-
dizierte Leitung (und damit die Anschlussinfrastruktur) am Kabelverzweiger. Die (Glasfaser)
Strecke zwischen KVz und HVt ist dann dem Konzentratornetz zuzuordnen, das somit näher
an den Endkunden rückt. Dabei muss nicht in jedem Fall der Hauptverteiler als Netzknoten
erhalten bleiben. Denkbar ist auch, dass ein HVt zu einem übergeordneten Knoten wird, in
dem ihm auch Verkehr anderer Anschlussbereiche zugeführt wird. Das Konzentratornetz
nutzt als Layer-2-Übertragungstechnologie derzeit die Ethernet -Technolgie.
Bonn, 21. Oktober 2009