abl-20

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 768
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4218                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2009
                    Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
               Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                Seite 152


  mit einzubeziehen. Wie bereits erwähnt, käme die DTAG unter Einbeziehung der Reseller
  und der Bitstromzugangsangebote auf Marktanteile von über 60 %.

  Wie in.

  Tabelle 4 ersichtlich, ist die Nachfrage nach Resaleanschlüssen der DTAG für die Erzeu-
  gung von DSL-Anschlüssen und/oder von Anschluss und Diensten durch alternative Anbieter
  absolut rückläufig. Dies ist zum einen dadurch zu erklären, dass aufgrund des relativ niedri-
  gen Endkundenmarktpreisniveaus Resale basierte Angebote weniger wettbewerbsfähig wur-
  den. Die Einführung des regulierten Bitstromzugangsproduktes bot DSL-Anschlussanbietern
  mit eigenem Backbone eine stärker Infrastruktur basierte Alternative zu Resale, was mögli-
  cherweise auch zur geringeren Nachfrage bei Resaleanschlüssen geführt hat.

  Die mit wachsender Tendenz bedeutendste Vorleistung, die von Wettbewerbern für die Rea-
  lisierung eigener DSL-Anschlussprodukte genutzt wird, ist der entbündelte Zugang zum Teil-
  nehmeranschluss. Der monatliche Überlassungspreis für die Variante Kupferdoppelader
  Zweidraht mit hochbitratiger Nutzung, die das Angebot von DSL-Anschlussprodukten ermög-
  licht, wurde zum 01.04.2009 leicht auf 10,20 € abgesenkt. Mitte 2009 basierten etwa
  8,23 Mio. von Wettbewerbern realisierte DSL-Anschlüsse auf dem entbündelten Zugang zur
  Teilnehmeranschlussleitung. Dies entspricht 77 % aller von Wettbewerbern bereitgestellten
  DSL-Anschlüsse. Wobei 22% dieser TAL-Zugangs-basierten DSL-Anschlüsse von alternati-
  ven Vorleistungsanbietern genutzt werden, um darüber ihrerseits Internet Service Providern
  Resaleprodukte bzw. Bitstromzugangsprodukte bereitzustellen. Auch dies verdeutlicht die
  Abhängigkeit des Marktes von regulierten Vorleistungsprodukten. Allerdings zeigen die bei
  diesem Vorleistungsprodukt deutlich abflachenden Nachfragezuwächse, dass das Wettbe-
  werbsumfeld für diese Anbieter deutlich härter geworden ist. Wahrscheinlich sind Carrier
  auch an die Grenzen einer wirtschaftlichen Erschließung der HVt in der Fläche gekommen.
  Während 2007 noch 16% HVt neu erschlossen wurden, halbierte sich diese Zahl 2008. Im 1.
  Halbjahr 2009 wuchs die Zahl der neu erschlossenen HVt nur noch um gut 1%.

  Seit Mitte 2008 können DSL-Anschlussanbieter auf ein entgeltreguliertes Bitstromzugangs-
  produkt zurückgreifen, das zunächst anders als bei den bis dahin erhältlichen Resalevarian-
  ten ähnlich wie bei der Anmietung der TAL den Vorleistungsnachfragern die Möglichkeit bot,
  ihren Endkunden ADSL-Anschlüsse unabhängig vom Schmalbandanschluss der DT AG
  bzw. SDSL-Anschlüsse anbieten zu können. (IP-Bitstromzugang Stand alone) Über diese
  Vorleistung bieten DSL-Anschlussanbieter BuG. ... an

  Mittlerweile hat die DT AG diese Angebote um weitere freiwillige Angebote ergänzt. Sie bie-
  tet ein Bitstromzugangsprodukt an, dass auch den Backbonetransport umfasst (WIA GATE)
  und ein sogenanntes Simple Resale Produkt (WIA Resale), das zusätzlich den Verkehr bis
  zur Diensteplattform führt, d.h. bei Internetzugangsleistungen den Transport ins WWW um-
  fasst inkl. der Erzeugung der Internetkonnektivität. Diese sind sowohl im Hinblick auf das
  regulierte Bitstromzugangsprodukt als auch im Hinblick auf die Angebote alternativer Vorleis-




                                                                                                         Bonn, 21. Oktober 2009
654

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4219
                         Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                     Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                     Seite 153


     tungsanbieter preislich sehr attraktive Angebote, die Geschäftsmodelle aller alternativen An-
     bieter tangieren und insbesondere auch Einfluss auf die Vorleistungsangebote haben, wie
     unter Abschnitt I.3.2.2 zu diskutieren sein wird. Seit Juli 2009 gibt es ein freiwilliges Angebot
     von VDSL-Bitstromzugang. Bis September 2009 BuG: .... Weitere strukturelle Marktzutritts-
     schranken können durch Wechselkosten, die Reputation des etablierten Betreibers und Vor-
     teile aus horizontaler Integration entstehen.

     Beim Wechsel des Anschlusses wird in der Regel eine Wechselgebühr vom Teilnehmer er-
     hoben. Muss der Endkunde diese selbst zahlen, kann ihn dies von einem Wechsel abhalten.
     Dies gilt um so mehr, je weniger Vorteile der Endkunde durch einen Wechsel erwartet. Über-
     nimmt der Wettbewerber die Wechselkosten des Neukunden, so kommen auf ihn zusätzliche
     Akquisitionskosten zu. Einem alternativen Anbieter entstehen zusätzlich noch Wechselkos-
     ten, wenn er seine Endkunden von einem Vorleistungsmodell auf ein anderes migriert (z.B.
     von einem Resaleanschluss auf einen TAL-basierten DSL-Anschluss).

     Die DTAG hat als etablierter Betreiber eine gute Reputation in Bezug auf die Zuverlässigkeit.
     Es ist insbesondere davon auszugehen, dass die Kunden dem etablierten Betreiber aufgrund
     der Erfahrungen aus der Vergangenheit eher zutrauen, Breitbandanschlüsse zuverlässig
     bereitzustellen, als einem neuen oder neu in den Telekommunikationsmarkt eintretenden
     Unternehmen. Darüber hinaus ergeben sich auf Seiten der DTAG Größen- und Verbundvor-
     teile durch den großen Kundenstamm und das hochentwickelte Vertriebs- und Verkaufsnetz
     (vgl. hierzu im Einzelnen Abschnitt I.7.1).

     Der wichtigste Vorteil aus horizontaler Integration ist die Möglichkeit, ein breites Produktsor-
     timent anzubieten. So ist die DTAG insbesondere in der Lage, Produktbündelungen bzw. –
     kombinationen anzubieten. Entsprechend kann sie DSL-Anschlussprodukte gleichzeitig mit
     einem Analog- oder ISDN-Telefonanschluss vermarkten, oder aber sie kann auch relativ um-
     fassend IPTV-Dienste anbieten. Alternative Anbieter können solche umfassenden Produkt-
     angebote nur zum Teil realisieren, oder aber müssen sich Alternativen bedienen, die von
     Endkunden schlechter angenommen werden (reine VoIP-Anschlüsse oder Video on Demand
     anstelle von IPTV). Ein Unternehmen kann aber nur dann dem Kunden alle Leistungen aus
     einer Hand anbieten, wenn es in hohem Maße horizontal integriert ist. Das etablierte Unter-
     nehmen verfügt traditionell über eine solche horizontale Integration. Dies ist für neu in den
     Markt eintretende Unternehmen nur mit großen Investitionen und erhöhtem Risiko möglich.

     Es bestehen somit strukturelle Marktzutrittsschranken, insbesondere in Form der Abhängig-
     keit der Wettbewerber vom Zugang zur Infrastruktur der DTAG, aber auch durch Wechsel-
     kosten, die Reputation des etablierten Betreibers und durch Vorteile aus horizontaler Integra-
     tion. Mit der Abhängigkeit der Wettbewerber von entsprechenden Vorleistungsprodukten der
     DTAG hängt die Feststellung zusammen, dass die wettbewerblichen Strukturen auf diesem
     Markt in hohem Maße regulierungsbedingt sind.




Bonn, 21. Oktober 2009
655

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4220                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2009
                     Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                Seite 154


  I.3.1.2   Markt für Premiumanschlüsse (Marktzutrittsschranken)

  Von den hier betrachteten 50 Anbietern realisieren

     fünf ihre Produkte überwiegend auf der Basis eigener Infrastruktur, davon vier bundes-
     weit, davon zwei nur sehr punktuell,
     32 ihre Produkte, davon zwei bundesweit, auf der Basis der entbündelten Teilnehmeran-
     schlussleitung,
     acht ihre Produkte zumTeil auch auf der Basis von Bitstromzugang.
  36 Anbieter sind nur regional tätig, neun Anbieter bieten überregional an, fünf Anbieter sind
  bundesweit, jedoch nicht flächendeckend tätig.

  Anders als im Massenmarkt ist das Resale-basierte und das Bitstromzugangs basierte Ge-
  schäftsmodell hier geringer zu finden, dafür ist in diesem Markt, in dem häufig auftragsbezo-
  gen hochwertige Anschlussangebote bereitgestellt werden, die Anzahl von infrastrukturba-
  sierten Anbietern höher. Entsprechend spielt hier das TAL-basierte Angebot eine größere
  Rolle. Dies hängt vor allem mit der Beschaffenheit der angebotenen Produkte zusammen.
  Die hohen, häufig garantierten Qualitäten stellen gewisse Anforderungen an die zugrunde
  liegende Technik, die bevorzugt auf der Basis eigener Infrastruktur bzw. der entbündelten
  Teilnehmeranschlussleitung bereitgestellt wird. Keine Unterschiede gibt es hingegen bezüg-
  lich der Regionalisierung der Anbieter. Dies ist hier im Gegenteil sogar noch ausgeprägter,
  da es bis Mitte 2008 in diesem Markt nur Bitstromzugangs- und Resaleangebote alternativer
  Vorleistungsanbieter gab. Da diese alternativen Vorleistungsanbieter jedoch nicht über flä-
  chendeckende Netz-Infrastrukturen verfügen, können über deren Vorleistungen nur ein deut-
  lich geringerer Anteil der Endkunden erreicht werden als mit den Vorleistungsprodukten der
  DTAG. Der Aufbau überregionaler eigener Infrastruktur ist in diesem Markt mit sehr kleinen
  Absatzvolumen viel schwieriger als im Massenmarkt. Aufgrund des sehr kleinen Kundenpo-
  tenzials können die für die weitere Flächenerschließung nötigen Größenvorteile nur sehr
  langsam aufgebaut werden.

  Seit Sommer 2008 bietet DT AG über Bitstromzugang und Resale auch Vorleistungen für
  symmetrische Anschlüsse an, die geringere eigene Infrastruktur der Vorleistungsnachfrager
  erfordern.

  Ohne geeignete Bitstromzugangs- und Resale-Produkte bestehen somit auch hier strukturel-
  le Marktzutrittsschranken in Form der Abhängigkeit der Wettbewerber vom Zugang zur Infra-
  struktur und der Vorleistungsproduktgestaltung der DTAG. Sie sind jedoch nicht so ausge-
  prägt wie auf dem Massenmarkt, was insbesondere auf das Vorhandensein alternativer Vor-
  leistungsanbieter zurückzuführen ist.

  Auch auf diesem Teilmarkt bestehen die bereits im Zusammenhang mit dem Massenmarkt
  angesprochenen weiteren strukturellen Marktzutrittsschranken der Wechselkosten, der Re-




                                                                                                         Bonn, 21. Oktober 2009
656

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4221
                         Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                   Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                    Seite 155


   putation des etablierten Betreibers und der Vorteile aus horizontaler Integration. Bezüglich
   der Wechselkosten und der Reputation des etablierten Betreibers kann vollständig auf die
   dortigen Aussagen verwiesen werden (vgl. hierzu AbschnittI.3.1.1).

   Im Hinblick auf Vorteile aus horizontaler Integration ist die Möglichkeit, ein breites Produkt-
   sortiment anzubieten, auch hier gegeben. So ist die DTAG in besonderem Maße in der Lage,
   Produktbündelungen bzw. –kombinationen anzubieten, wenngleich die Bündelungen in die-
   sem Marktsegment eher auf die Bedürfnisse von z.T. großen gewerblichen Endnutzern zu-
   geschnitten sind. Das etablierte Unternehmen verfügt jedoch traditionell über eine solche
   horizontale Integration, die auch den Bedarf von Großkunden abdeckt (T-Systems). Sich
   eine vergleichbare Ausgangslage zu verschaffen, wäre für neu in den Markt eintretende Un-
   ternehmen nur mit großen Investitionen und erhöhtem Risiko möglich.



   I.3.1.3    Zwischenergebnis Endkundenmärkte (Marktzutrittsschranken)

   Somit lässt sich feststellen, dass die hier betrachteten korrespondierenden Endkundenmärk-
   te durch hohe Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind, die für das Vorliegen von be-
   trächtlicher Marktmacht bei der DTAG sprechen. Dies insbesondere aufgrund

        -    der Kontrolle der DTAG über eine nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur,

        -    der Abhängigkeit der Wettbewerber vom Zugang zur Infrastruktur der DT AG,

        -    der Abhängigkeit der Wettbewerber von geeigneten Angeboten der DT AG an Vor-
             leistungsprodukten,

        -    der für den Kunden anfallenden Wechselkosten,

        -    der Reputation der DTAG als etabliertem Betreiber und deren Vorteile aus horizonta-
             ler Integration.

   Auch für die Laufzeit dieser Marktanalyse ist davon auszugehen, dass die hier erkannten
   Marktzutrittsschranken ohne geeignete Regulierung von neu in den Markt eintretenden Un-
   ternehmen nicht zu überwinden sind. Dies gilt für die bottleneck-Eigenschaft der Anschluss-
   infrastruktur, die die alternativen Anbieter im TK-Sektor ohne geeignete Vorleistungsprodukte
   nicht überwinden können. Es gilt in gleicher Weise im Hinblick auf den Massenmarkt für die
   alternative Infrastrukturplattform, die TV-Kabelinfrastruktur. Solchen Infrastrukturinhabern
   gelingt es ebenfalls nicht, ein flächendeckendes alternatives Angebot zu errichten. Auch vor
   dem Hintergrund der Tatsache, dass der Zugang zur entbündelten Teilnehmeranschlusslei-
   tung von den meisten DSL-Anschlussanbietern nur für ein regionales Angebot genutzt wer-
   den kann, (wenige können auf dieser Basis ein überregionales Anschlussnetz erzeugen),
   wird ein Bitstromzugangsprodukt für ein flächendeckendes Angebot an DSL-Anschlüssen in
   beiden Märkten auch in der Zukunft ein wichtige Bedeutung haben.



Bonn, 21. Oktober 2009
657

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                              für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4222                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2009
                       Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                  Seite 156


  I.3.2   Bitstromzugangsmärkte (Marktzutrittsschranken)

  Bevor auf die Marktzutrittsschranken der beiden Vorleistungsmärkte im einzelnen eingegan-
  gen wird, ist einleitend für beide Märkte: auf Folgendes hinzuweisen:

  Auf den Bitstromzugangsmärkten ist erst mit dem durch Regulierung bedingten Markteintritt
  der DT AG ein flächendeckendes Angebot dieser Vorleistung gegeben. Seit der letzten
  Marktanalyse vom Januar 2006 sind zwar drei bundesweit tätige Anbieter auf Basis der An-
  mietung der Teilnehmeranschlussleitung in den Markt eingetreten, die ihre Produkte aller-
  dings nicht flächendeckend anbieten können. Ein Anbieter bietet derzeit nur sehr geringe
  Mengen auf den Bitstromzugangmärkten, dafür aber größere auf dem nachgelagerten Resa-
  lemarkt an. Doch allen Anbietern fehlt auch zukunftsgerichtet die Aussicht, auf diesen Märk-
  ten flächendeckend tätig zu werden. Kein Unternehmen hat über 10 Jahre nach der Markt-
  öffnung auch nur annähernd flächendeckend Hauptverteiler erschlossen. Seit 2008 gleich-
  zeitig mit der deutlichen Verlangsamung der Marktanteilsgewinne alternativer TK-
  Festnetzanbieter hat sich auch der weitere Ausbau von Hauptverteilern verlangsamt. Im 1.
  Halbjahr 2009 wuchs die Zahl der neu erschlossenen HVt nur noch um gut 1%. Aufgrund
  dieses Trends wird der Zuwachs im Folgejahr auf deutlich unter 1% sinken 182. Dies wird
  auch damit begründet sein, dass die hochaglomerierten Bereiche, die günstige Skalenver-
  träge versprechen, weitgehend erschlossen sind. Die weitere Flächenerschließung wird mit
  ungünstigeren Kosten-Nutzenverhältnissen verbunden sein. Gerade in jenen Regionen, in
  denen aufgrund von Skalennachteilen eine Erschließung von HVt wirtschaftlich schlechter
  darstellbar ist, kommt dem Bitstromzugang eine besonders hohe Bedeutung als Vorleis-
  tungsprodukt zu.

  So erklärt es sich auch, dass diese Anbieter komplementär zu ihrem eigenen Tal-basierten
  Geschäftsmodell auch Bitstromzugang nachfragen, um darüber sowohl Endkunden- als auch
  Vorleistungsprodukte bereitzustellen. Außerdem erschwert sich alternativen Anbietern der
  Marktzutritt dadurch, dass die DTAG auf dem Endkundenmarkt nach wie vor – dies sogar mit
  leicht zunehmender Tendenz - über einen hohen eigenen Kundenstamm verfügt und Kontrol-
  le über eine nicht leicht zu duplizierende Infrastruktur sowohl im Teilnehmeranschlussbereich
  als auch im Zuführungsbereich hat. Auch im Hinblick auf das relativ niedrige Preisniveau auf
  den Endkundenmärkten ist mit dem Zutritt weiterer Bitstromzugangsanbieter nicht zu rech-
  nen. Außerdem gibt es keinen weiteren Anbieter, der über ein ähnlich weit ausgebautes Netz
  verfügt, wie die drei jetzt auf den Märkten aktiven alternativen Anbieter.




  182 Aufgrund der im Rahmen der Entgeltregulierung Bitstromzugang im Juli 2009 vorgenommenen Datenabfra-
      ge wurde im Rahmen einer Trendberechnung bis Ende 2010 eine zusätzliche Erschließung von HVt von
      0,45% errechnet. Die Hälfte der Unternehmen, die zu der Frage des weiteren HVt-Ausbaus Angaben ge-
      macht haben, haben sogar eine weitere Erschließung verneint.




                                                                                                           Bonn, 21. Oktober 2009
658

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4223
                         Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                   Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                   Seite 157


   Für die FTTC-Infrastruktur, die die DT AG in über 50 Städten für ca. 10 Mio. Kunden errichtet
   hat und über die VDSL-Anschlüsse ermöglicht werden, hat sich die Bottleneckeigenschaft
   der Anschluss- und Zuführungsinfrastruktur noch deutlich verschärft. Durch die zu erwarten-
   de Migration des Netze in Richtung NGA und NGN ist in weiten Teilen mit dem Abbau von
   HVt zu rechnen. Da der HVt der Zugangsknoten für das TAL-basierte Geschäftmodell ist und
   alternative Anbieter genau in jenen Regionen TAL-Zugang nachfragen, in denen der VDSL-
   Ausbau stattgefunden hat, ist die Netzmigration geeignet - wie unter Abschnitt G.1.8.2 darge-
   legt - das TAL-basierte Geschäftmodell und damit auch das alternativer Vorleistungsangebo-
   te mittel- und langfristig zu gefährden.

   Voraussetzung für das Angebot eines Bitstromzugangsprodukts ist der Zugang zu Endkun-
   den, welche als Teilnehmer an das Teilnehmeranschlussnetz angeschlossen sind, und ein
   flächendeckendes Zuführungsnetz. Die aus Anzahl und Nutzungsprofil der Endkunden resul-
   tierende Menge des übertragenen Datenverkehrs (gemessen in Gigabyte) ist einerseits eine
   maßgebliche Größe, die die Attraktivität des Anbieters für einen nachfragenden Bitstrominte-
   ressenten bestimmt. Andererseits resultiert seine Attraktivität aus dem Umstand, dass dieser
   Anbieter bundesweit über ein flächendeckendes Teilnehmernetz und Zuführungsnetz ver-
   fügt, aufgrund dessen er dem Bitstromnachfrager Verkehr von beliebigen Endkunden mehr
   oder weniger konzentriert zuführen kann. Ein Bitstromnachfrager möchte mit dem Erwerb
   dieses Vorleistungsprodukts gerade die Nachteile seines regionalen oder seines netzstruktu-
   rell begrenzten Netzes ausgleichen, weshalb er an einer möglichst flächendeckenden Er-
   schließung von Endkunden über diese Vorleistung interessiert ist.

   Wie oben dargelegt ist es nach wie vor keinem alternativen TK-Festnetz Anbieter gelungen,
   flächendeckend eine zusätzliche eigene Anschlussinfrastruktur zu errichten. Alle alternativen
   Bitstromzugangsangebote basieren auf der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung. Das
   komplementäre Vorleistungsprodukt, Zugang zur TAL, hat sicher die Markteintrittshürden in
   diesen Markt gesenkt, birgt aber hinsichtlich einer flächendeckenden Präsenz (auch der
   größte alternative Anbieter BuG: ... ) derzeit noch unüberwindbare Markteintrittshürden.
   Zusätzlich muss in absehbarer Zukunft von einer starken Beeinträchtigung des TAL-
   basierten Geschäftsmodells ausgegangen werden, als im Zuge des Netzumbaus in Richtung
   Next Generation Networks in den nächsten 4-5 Jahren mit einem Abbau von HVt zu rechnen
   ist. Im Zuge dessen werden in vielen Anschlussbereichen Teilnehmeranschlussleitungen am
   KVz enden. Der Zugang am HVt zu dieser Vorleistung wird nicht mehr möglich sein, nur we-
   nige Carrier werden voraussichtlich mit ihrer Konzentratornetzinfrastruktur den Schritt Rich-
   tung KVz gehen können. Dieser Ausbau wird noch deutlich regionalisierter erfolgen als der
   HVt-Ausbau. Von daher ist mittel- bis langfristig das TAL-basierte Geschäftsmodell, insbe-
   sondere in den Ballungsräumen, gefährdet und damit kann auch langfristig nicht sicher von
   dem Fortbestand der alternativen Bitstromzugangsangebote ausgegangen werden.

   Auch auf den Bitstromzugangmärkten entstehen weitere strukturelle Marktzutrittsschranken
   durch Wechselkosten, die Reputation des etablierten Betreibers und Vorteile aus horizonta-
   ler Integration. Hinsichtlich der Reputation und der Vorteile aus horizontaler Integration gel-



Bonn, 21. Oktober 2009
659

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4224                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2009
                     Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                 Seite 158


  ten die gleichen Argumente wie sie auch für die Endkundenmärkte vorgetragen wurden.
  Auch auf der Vorleistungsebene ist hier der etablierte Betreiber im Vorteil.

  Der Wechsel von einer Vorleistung auf eine andere kann einen Vorleistungsnachfrager we-
  gen hoher Wechselkosten von einem Wechsel abhalten. Der Bitstromzugangsanbieter kann
  sie ihm ersetzen. Diese Strategie kann ein alternativer Bitstromzugangsanbieter mit viel grö-
  ßeren Schwierigkeiten verfolgen als die DTAG. Da er sein Angebot selbst auf Vorleistungen
  der DTAG aufsetzt, muss er seinerseits Einmalentgelte für die Vorleistungen zahlen. Diese
  und entgangene Einmalentgelte seines Kunden verursachen Akquisitionskosten, die eine
  besondere Markteintrittshürde darstellen können. Ein spezielles Wechselproblem alternativer
  Bitstromzugangs-Anbieter liegt vor allem darin, dass sie auf die Miete der Teilnehmeran-
  schlussleitung angewiesen sind. Hier haben sich in der Vergangenheit lange Bereitstellungs-
  zeiten ergeben, auch kann ein Endkunde nicht nahtlos von einer Vorleistung auf eine andere
  Vorleistungs-basierte Lösung geschaltet werden. Lange Wartezeiten oder gar der Abschal-
  tung des DSL-Anschlusses des Endkunden bergen die Gefahr der Abwanderung von Vor-
  leistungs- und Endkunden. Auch diese komplizierten Bereitstellungsprozesse sind als eine
  ernsthafte Markteintrittshürde zu verstehen.



  I.3.2.1   Markt für Layer-2-Bitstromzugang (Marktzutrittsschranken)

  Die oben geschilderten Marktzutrittshürden gelten für diesen Markt uneingeschränkt. In die-
  sem Markt hat das Argument einer möglichst flächendeckenden Erschließung des Netze ein
  noch höheres Gewicht, da viele Layer-2 Bitstromzugangsnachfrager vor allem Geschäfts-
  kunden bedienen wollen, die kaum auf bestimmte Regionen zu beschränken sind. Aus die-
  sem Grunde gibt es bisher auch nur ein sehr kleines Angebot alternativer Bitstromzugangs-
  anbieter.

  Im Hinblick auf die NGA-Migration werden zusätzlich etwa bei der Bereitstellung von VDSL-
  Bitstromzugang in besonderer Weise die hohen Bottleneckeigenschaften eines FTTC-Netzes
  und der daran sich anschließenden Anschlussinfrastruktur wirksam. Bisher ist kein alternati-
  ver Anbieter in der Lage, überregional Zugang zu einer VDSL-Infrastruktur zu eröffnen.

  Zwischenergebnis Marktzutrittsschranken auf den Layer-2-Bitstromzugangs-Märkten

  Es bleibt festzuhalten, dass der Layer-2-Bitstromzugangsmarkt nicht zuletzt auch aufgrund
  des anhaltend hohen Endkundenbestandes der DT AG, der nach wie vor schwer zu duplizie-
  renden flächendeckenden Infrastruktur und sonstiger Zutrittshürden auch in der Zukunft von
  hohen strukturellen Marktzutrittschranken geprägt sein wird. Auch dieses Kriterium spricht
  damit für das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung.




                                                                                                         Bonn, 21. Oktober 2009
660

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4225
                         Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                   Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                   Seite 159


   I.3.2.2    Markt für Layer-3-Bitstromzugang (Marktzutrittsschranken)

   Für den Layer-3-Bitstromzugangsmarkt gelten die oben beschriebenen Markteintrittshürden
   ebenso, obgleich sie im Massenmarkt etwas niedriger einzuschätzen sind als in den Layer-2-
   Bitstomzugangsmärkten, da im Bereich der Massenangebote Skalenerträge leichter zu er-
   ringen sind. Auch ist hier die Frage zusätzlich zu bewerten, inwiefern die alternative An-
   schlussplattform (HFC-Infrastruktur) die Markteintrittshürden senken kann.

   Grundsätzlich können auch Breitbandanschlussanbieter auf Basis der HFC-Infrastruktur (TV-
   Kabelinfrastruktur) Bitstromzugangsprodukte auf dem Layer-3-Markt anbieten. Hinsichtlich
   der vorhandenen Infrastruktur, die gut die Hälfte der Haushalte erreicht, ist ein kurzfristiger
   Markteintritt möglich. Für den flächendeckenden Roll out jedoch müsste ein TV-Kabelan-
   schlussanbieter noch höhere Markteintrittshürden überwinden als ein alternativer Vorleis-
   tungsanbieter. Er kann nicht – zumindest teilweise - wie alternative TK-Bitstromzugangs-
   anbieter auf den Zugang zur TAL zurückgreifen, sondern er müsste in der Lage sein, ein
   alternatives Anschlussnetz zu errichten, obwohl dessen Skalenerträge deutlich niedriger sein
   werden als die des etablierten Betreibers. Alle derzeit auf dem Markt tätigen TV-
   Kabelanschlussanbieter sind nur regionale Anbieter, die obendrein der speziellen deutschen
   Situation der Trennung von Netzebene 3 und Netzebene 4 begegnen müssen. Diese führt
   dazu, dass die Zahl der direkt erreichbaren Endkunden (Netzebene 4) deutlich geringer ist,
   als jene der über die Transportnetze (Netzebene 3) erschlossenen Anschlusskunden (vgl.
   auch Ausführungen un Abschnitt I.1.1.1.1). Außerdem ist auch auf regionaler Ebene das
   Breitbandzugangs-Angebot eines TV-Kabelanschlussanbieters nicht in sich geschlossen,
   weil Kabelnetze häufig eine Ansammlung von vielen unterschiedlich großen Netzinseln dar-
   stellen. Diese ungünstige Struktur der TV-Kabelnetze erschwert oftmals die Realisierung
   geeigneter Größenvorteile, weshalb die Hürden für TV-Kabelanschlussanbieter, Bitstromzu-
   gangskunden zu gewinnen, deutlich höher sind als die des etablierten Betreibers 183. Diese
   Schwierigkeiten begründen auch das mangelnde Interesse der derzeitigen Anbieter von
   Breitbandanschlüssen, auf Basis von TV-Kabelinfrastruktur eigene Bitstromzugangsangebo-
   te für den Markt bereitzustellen.

   Im Rahmen der Marktdatenerhebung wurde von vielen alternativen Vorleistungsanbietern,
   aber auch Nachfragern von Bitstromzugang auf die Bedeutung einer flächendeckenden Ver-
   fügbarkeit eines Bitstromzugangsprodukts hingewiesen. Das flächendeckende TK-An-
   schlussnetz der DT AG, das von keinem tatsächlichen oder potenziellem Anbieter des Mark-
   tes flächendeckend dupliziert werden kann, versetzt diese in die Lage, unabhängig von an-
   deren Netzbetreibern zu agieren. Dies nicht zuletzt auch, weil Bitstromnachfrager in Regio-
   nen, in denen Angebote alternativer Wholesale-Anbieter nicht erhältlich sind, in jedem Falle



   183 Vgl. Stellungnahme des Bundeskartellamtes zu Eckpunkt 7 v. 10.07.2009 zu dem Konsultationsentwurf
       Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur:




Bonn, 21. Oktober 2009
661

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
4226                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –      20 2009
                     Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
               Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                 Seite 160


  auf des Angebot der DT AG angewiesen sind. Eine HVt-weise Analyse der von der DT AG
  an ihre Vorleistungsnachfrager auf Basis Bitstromzugang verkauften DSL-Anschlüsse zeigt,
  dass sie dieses Produkt stärker in Mittelzentren oder im ländlichen Raum verkauft hat. Be-
  trachtet man die 70 größten Städte Deutschlands, mit denen man 34% der Teilnehmeran-
  schlüsse erfasst, so zeigt sich dass die DT AG dort nur BuG: ... Die DT AG profitiert in be-
  sonderer Weise von den Vorteilen aus horizontaler Integration. Aufgrund ihres flächende-
  ckenden Anschluss- und Zuführungsnetzes ist sie hinsichtlich des Angebotes eines mög-
  lichst breiten Produktsortiments allen tatsächlichen oder potenziellen Anbietern von alternati-
  ven Bitstromzugangsangeboten überlegen. Als einzige kann sie über die gesamte Vorleis-
  tungskette hinweg Zugangsprodukte anbieten. Auf Basis der Zugangsregulierung bietet sie
  den TAL-Zugang und regionalen Bitstromzugang an, freiwillig stellt sie ihren Mitwettbewer-
  bern ein überregionales Bitstromzugangsangebot sowie Resaleprodukte bereit. Einige Wett-
  bewerber beklagen das Missbrauchspotential dieser freiwilligen Angebote, die keiner Ent-
  geltkontrolle unterliegen, und den Markterfolg eigener Vorleistungen (Bitstromzugang oder
  Breitbandzuführung) gefährdeten 184. BuG: ... Auch dieses Beispiel zeigt genauso wie die
  vorangegangenen Darlegungen, dass die DT AG aufgrund der Größe und Bedeutung ihres
  Netzes in der Lage ist, auf dem Layer-3-Bitstromzugangmarkt unabhängig von ihren Wett-
  bewerbern zu agieren. Sie besitzt ausreichende Marktmacht, diese zu bedrängen und damit
  auch Expansionshemmnisse für alternative Anbieter aufzubauen. An dieser Einschätzung
  dürfte sich für die Laufzeit dieser Marktanalyse nichts grundlegend ändern.

  Auf den hier untersuchten Bitstromzugangsmärkten ist festzustellen, dass sie nicht zuletzt
  auch aufgrund des anhaltend hohen Endkundenbestandes der DT AG, der nach wie vor
  schwer zu duplizierenden flächendeckenden Infrastruktur und sonstiger Zutrittshürden auch
  in der Zukunft von hohen strukturellen Marktzutrittschranken geprägt sein werden. Kein al-
  ternativer Vorleistungsanbieter ist in der Lage, selbst ein flächendeckendes Bitstromzu-
  gangsprodukt anzubieten oder Verdrängungspraktiken in nicht regulierten Bereichen aktiv zu
  begegnen. Auch dieses Kriterium spricht damit für das Vorliegen einer marktbeherrschenden
  Stellung.



  I.4   Vertikale Integration

  Die DTAG ist im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen ein voll integriertes Unter-
  nehmen. So hat sie als ehemals einziger Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
  in Deutschland das am weitesten ausgebaute Telekommunikationsnetz, das alle Netzebenen
  umfasst, und verfügt daher selbst über eine sehr hohe Fähigkeit der Eigenrealisierung von
  Telekommunikationsdienstleistungen. Sie bietet ein umfassendes Portfolio sowohl auf der



  184 BuG: …




                                                                                                         Bonn, 21. Oktober 2009
662

Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2009                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4227
                         Entwurf – geschwärzte Fassung – Stand 05.10.2009
                   Marktanalyse "Breitbandzugang für Großkunden", Markt Nr. 5
                                                     Seite 161


   Endkunden- als auch auf der Vorleistungsebene an. Kein anderer Wettbewerber weist eine
   derart hohe Integration von Telekommunikationswertschöpfungsstufen auf, wie dieses Un-
   ternehmen.

   Die Verhaltensspielräume eines Unternehmens können sich dadurch erweitern, dass es über
   einen im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überlegenen Zugang zu seinen Absatz- und
   Beschaffungsmärkten verfügt. Dies trifft auf die DTAG in jeder Weise zu.

   Auf den breitbandigen Absatzmärkten sowohl auf der Vorleistungsebene als auch auf der
   Endkundenebene verfügt sie im Vergleich zu den Wettbewerbern über eine überragende
   Marktstellung. Als Nachfrager auf den Beschaffungsmärkten kann sie aufgrund ihrer Größe
   und einzigartigen Stellung mit hoher Nachfragemacht auftreten, was sich in hohen Mengen-
   rabatten niederschlagen kann.

   Das Ausmaß der vertikalen Integration der DTAG spricht ebenfalls für das Vorliegen von
   beträchtlicher Marktmacht auf beiden hier analysierten Bitstromzugangsmärkten.



   I.5    Tatsächlicher und potenzieller Wettbewerb

   Marktanteile, Marktanteilsabstände und die Verteilung der Marktanteile sind für die Bewer-
   tung des tatsächlichen Wettbewerbs von Bedeutung. Der Marktanteilsabstand und die Ver-
   teilung der Marktanteile geben über die Fähigkeit der Wettbewerber Aufschluss, der Markt-
   gegenseite Ausweichmöglichkeiten anzubieten, sollte der Marktführer seine Verhaltensspiel-
   räume in wettbewerbsbeschränkender Weise ausnutzen. Je größer der Marktanteilsabstand
   zum nächsten Wettbewerber ausfällt und je zersplitterter die Marktanteile der übrigen Wett-
   bewerber sind, desto wahrscheinlicher ist ein wettbewerbsbeschränkender Verhaltensspiel-
   raum des Marktführers 185.

   Die Entwicklung der Marktanteile über mehrere Perioden kann ebenfalls Hinweise auf das
   Bestehen oder Nicht-Bestehen einer überragenden Marktstellung geben. Wettbewerb ist ein
   dynamischer Prozess von Vorstößen einzelner und des Aufholens anderer Unternehmen 186.
   Bei der Betrachtung der Marktanteile im Zeitablauf sind die möglichen Ursachen für die
   Marktanteilsentwicklung zu berücksichtigen. So lassen Marktanteilsverluste bei starkem
   Preiswettbewerb Marktbeherrschung unwahrscheinlich werden 187.




   185 Bundeskartellamt, Auslegungsgrundsätze der Fusionskontrolle, S. 11f. m.w.N.
       (http://www.bundeskartellamt.de)
   186 Bundeskartellamt, Auslegungsgrundsätze der Fusionskontrolle, S. 12.
   187 Bundeskartellamt, Auslegungsgrundsätze der Fusionskontrolle, S. 13.




Bonn, 21. Oktober 2009
663

Zur nächsten Seite