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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2009                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4755

   BNetzA im Rahmen des Marktanalyseverfahrens auch eine Anhörung durchgeführt. Nach
   Auswertung der Anhörung kommt die Kammer zu dem zutreffenden Ergebnis, dass die
   Voraussetzung für eine regionale Differenzierung derzeit nicht gegeben sind. Der
   Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) unterstützt die Marktanalyse in diesem
   Punkt.

   Gerade für die erheblichen Investitionen, die die Mitgliedsunternehmen derzeit in den Aufbau
   einer hochleistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur vornehmen, ist die Verlässlichkeit der
   regulatorischen Parameter eine entscheidende Voraussetzung. Die Effekte einer
   regionalisierten Regulierung sind aber kaum vorhersehbar. Durch eine regionale
   Deregulierung würden der Deutschen Telekom AG erhebliche Spielräume für eine
   strategische Preissetzung eröffnet. Da Glasfaserprojekte gerade da sinnvoll sind, wo
   Wettbewerber des Incumbent in den vergangenen Jahren erfolgreich waren und signifikante
   Marktanteile gewonnen haben, wäre die Deutsche Telekom AG gerade die „Glasfaser-
   Regionen“ keiner regulatorischen Kontrolle mehr unterworfen. Konkret bestünde die Gefahr,
   dass das marktbeherrschende Unternehmen die höheren Einnahmen aus den regulierten
   Vorleistungsentgelten in ländlichen Regionen nutzt, um seine Angebote in den dann nicht
   mehr regulierten wettbewerbsintensiven Gebieten zu subventionieren. Die Folge wäre eine
   Absenkung Preisniveaus und ein Margenverfall in den Ballungsräumen, wodurch eine
   Refinanzierung von Glasfaserprojekten zumindest erheblich erschwert würde. Die
   Entscheidung der Bundesnetzagentur, sich gerade jetzt nicht aus der Regulierung in
   wettbewerbsintensiveren Gebieten zurück zu ziehen, ist daher richtig.

   Für die Rechts- und Planungssicherheit der investierenden Unternehmen ist es allerdings
   erheblich, dass die Grundsatzentscheidung für eine Beibehaltung des bundesweiten
   Regulierungsansatzes über den gesamten Investitionszeitraum Bestand hat. Insofern
   vertrauen die Mitgliedsunternehmen des BUGLAS darauf, dass die Frage nach einer
   regionaliserten Regulierung nicht bei jedem Marktanalyseverfahren zu Vorleistungen der
   Deutschen Telekom AG wieder neu eröffnet wird.



   2. Sachliche Marktabgrenzung – Einbeziehung von VDSL

   Der BUGLAS unterstützt auch die Entscheidung der Kammer, die VDSL-Bitstromangebote
   der Deutschen Telekom AG in die Marktanalyse einzubeziehen und somit eine
   regulatorische Kontrolle dieser Angebote zu ermöglichen – und zwar nicht nur mit Blick auf
   die aktuelle Bistrom-Zugangsleistung an bundesweit 73 Zugangspunkten, sondern auch
   perspektivisch    für einen möglichen Zugang auf anderen Netzebenen. Gerade die
   wechselvolle Geschichte der Resale-Vorprodukte der Deutschen Telekom AG von
   „NetRental“ über „Wholesale-DSL“ bis hin zu den heutigen „WIA-Produkten“ zeigt, dass eine
   nur lückenhafte regulatorische Kontrolle zu erheblichen Beeinträchtigungen des
   Wettbewerbs führen kann.
   Eine umfassende regulatorische Kontrollmöglichkeit ist zudem die notwendige
   Voraussetzung für eine effektive Konsistenzprüfung. Solange einzelne Vorprodukte aus der
   sektorspezifischen Regulierung ausgenommen sind, wird Konsistenz nicht sichergestellt
   werden können.



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  Für eine weitere Erörterung der angesprochenen Punkte sowie für Rückfragen stehen wir
  der Beschlusskammer jederzeit gerne zur Verfügung.



  Mit freundlichen Grüßen




  Benedikt Kind
  (Geschäftsführer)




                                                                                                  Bonn, 16. Dezember 2009
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                                              Öffentliche Fassung




          STELLUNGNAHME DER DEUTSCHEN TELEKOM AG
          ZUM ENTWURF DER BUNDESNETZAGENTUR VOM
               05.10.2009, BREITBANDZUGANG FÜR
                         GROSSKUNDEN




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                                             Öffentliche Fassung



       A. Einführung

       Die Deutsche Telekom begrüßt die Möglichkeit, zum Entwurf der Bundesnetzagentur bezüg-
       lich der Marktdefinition und –analyse für den Markt Breitbandzugang für Großkunden vom
       23.09.2009 Stellung zu nehmen. Mit dem vorliegenden Entwurf überprüft die Bundesnetz-
       agentur die aktuell gültige Marktanalyse. Aufgrund einer sehr intensiven Diskussion um die
       Marktabgrenzung und einer Reihe von Veränderungen im Markt setzt sich die Bundesnetz-
       agentur sehr ausführlich mit dem Markt und den nachgelagerten Endkundenmärkten ausein-
       ander. Die Deutsche Telekom begrüßt dies ausdrücklich und greift diesen Ansatz in ihrer
       Stellungnahme auf.

       Bei der Marktabgrenzung und –definition, der Prüfung des Drei-Kriterien-Tests und damit
       verbunden der Prüfung beträchtlicher Marktmacht kommt die Deutsche Telekom allerdings
       zu abweichenden Ergebnissen und sieht Korrekturbedarf. Dies wird im Folgenden dargelegt.


       B. Zur Marktabgrenzung / -definition

       1. Sachliche Marktabgrenzung der Breitbandanschlussmärkte für Endkunden
       a. Massenmarkt für Breitbandanschlüsse

       1. TV-Kabel-Infrastruktur, alternative Technologien Powerline und drahtlose Anschlüsse

       Die Deutsche Telekom begrüßt den Schritt der Bundesnetzagentur, die Sicht auf die End-
       kundenmärkte nunmehr von DSL auf Breitbandanschlusstechnologien generell auszuweiten.
       Der stetige Bedeutungszuwachs alternativer Technologien ist vor allem beim TV-
       Breitbandkabel unzweifelhaft zu beobachten. Das Angebot sehr kompetitiver Produkte hat
       dazu geführt, dass Bandbreiten, Leistungsspektrum und Preisniveau schon seit gut zwei
       Jahren auf vergleichbarem Niveau mit DSL liegen. Der Bedeutungszuwachs wird an dieser
       Stelle von der Bundesnetzagentur entsprechend anerkannt.

       Powerline und Satellitenanschlüsse werden im Vergleich zur geltenden Marktanalyse Markt
       5, wieder aus dem Markt herausgenommen. Die Begründung weist auf die nach wie vor ex-
       trem geringe Bedeutung im Gesamtmarkt hin. Dem ist gegenüberzustellen, dass vor allem
       Satellitenanschlüsse zwar im Vergleich zu (Festnetz-)DSL und TV-Breitbandkabel im hier
       betrachteten Markt eine kaum verwendete Technologie sind. In sogenannten „weißen Fle-
       cken“ jedoch fungieren als Brückentechnologie fungieren, so lange dort kein Breitbandaus-
       bau stattfindet. Daher sind aus Sicht der Deutschen Telekom Satellitenanschlüsse trotz ihrer
       quantitativ geringen Bedeutung Teil des betrachteten Endkundenmarktes.

       2. VDSL-Anschlussprodukte

       Im vorliegenden Entwurf kommt die Bundesnetzagentur erneut zu dem Ergebnis, dass
       VDSL-Anschlussprodukte immer dann dem Markt zuzuordnen seien, wenn sie mit den
       ADSL-Produkten des betrachteten Marktes austauschbar seien. Diese Einordnung teilt die
       Deutsche Telekom nach wie vor nicht. Für die bislang am Markt platzierten VDSL-Angebote
       gelten vor allem produktseitig deutliche Unterschiede, die eine Einordnung in gesonderten
       Märkten notwendig macht.

       Zur Rechtfertigung der Substitutionsthese führt die Bundesnetzagentur auch eine Studie im
       Auftrag des BREKO an, die im Jahre 2006 rein technische Möglichkeiten von VDSL erörtert.
       Diese interessengetriebene Studie versucht zu argumentieren, dass VDSL eine reine Reich-
       weitenerhöhung von ADSL darstellen würde und wohl auch nur dazu von der Deutschen

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                                                Öffentliche Fassung

          Telekom genutzt würde. Im Grunde sagt sie aber nichts weiter aus, als dass VDSL zur
          Reichweitenerhöhung des „klassischen“ ADSL-Portfolios genutzt werden könnte.
          Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass VDSL zur Reichweitenerhöhung des „klassi-
          schen“ ADSL-Portfolios tatsächlich und gar hauptsächlich genutzt wird. In der Praxis spielt
          dieser technische Umstand nämlich keine Rolle.

          Die Ausbaupläne der Deutschen Telekom und Ihrer Wettbewerber im Bereich von FTTC und
          FTTH/B sind gerade nicht darauf ausgelegt, das „klassische“ ADSL-Portfolio auf einer erwei-
          terten Fläche anzubieten.
          Die Ausbaupläne von Unternehmen wie NetCologne und M“Net dienen nahezu ausschließ-
          lich zur Bandbreitenerhöhung in Ballungszentren, in denen die Reichweite der Kupferkabel
          keine bedeutende Rolle spielt. Diese Unternehmen werben gerade dort mit neuen Diensten
          auf bedeutend höheren Bandbreiten > 25 Mbit/s (NetCologne: „Glasfaser-DSL“). Eine Reich-
          weitenerhöhung für ADSL-Angebote kann daher hier als Ausbaugrund nahezu ausgeschlos-
          sen werden.
          In den weniger dicht besiedelten Gebieten, in denen ein Ausbau zur Reichweitenerhöhung
          sinnvoll wäre, bauen die Anbieter gerade nicht aus. Gleiches gilt für die Deutsche Telekom,
          deren VDSL-Angebot sich bislang auf 50 Städte erstreckt. Dies zeigt, dass der Ausbau der
          glasfaserbasierten Infrastruktur auf die Erreichung höherer Bandbreiten und damit der
          Erbringung neuer Dienste abzielt. Die Reichweite spielt für diese Geschäftsmodelle allenfalls
          eine sehr untergeordnete Rolle.
          Die Bundesnetzagentur hat auch nicht empirisch erhoben, ob mit VDSL eine ADSL-
          Reichweitenerhöhung von irgendeinem Anbieter vorgenommen wird. Entsprechend kann sie
          diesen Aspekt gar nicht für eine Austauschbarkeit von VDSL und ADSL-Diensten in Betracht
          ziehen.

          Auch produktseitig lässt sich heute, ungleich klarer als noch 2006 darlegen, dass die Aus-
          tauschbarkeit aus Nachfragersicht für ADSL und VDSL-Anwendungen gerade nicht gegeben
          ist.

          Tabelle 1 zeigt die Anforderungen an die Bandbreite für verschiedene Internet-Anwendungen
          und ob ADSL oder VDSL diese Anforderungen erfüllen. Die Tabelle veranschaulicht, dass
          VDSL für eine große Anzahl an Internetanwendungen ausreichend ist, während ADSL für
          eine signifikante Anzahl an Anwendungen die erforderte Bandbreite nicht erfüllt. Die Tabelle
          zeigt auch, dass ADSL im Gegensatz zu VDSL nur die Anwendung „Internetzugang“
          zufriedenstellend erfüllt, während alle anderen Anwendungen mit ADSL nur eingeschränkt
          oder überhaupt nicht zur Verfügung stehen.




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4760                         – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   24 2009


                                                 Öffentliche Fassung

       Tabelle 1: Anforderungen an die Bandbreite von verschiedenen Anwendungen und die
       Fähigkeit von ADSL und VDSL diese zu erfüllen

         Application        Downstream           Upstream            Symmetric        ADSL          VDSL

        Internet           400 kbit/s–1.5      128 kbit/s–640              No           Yes           Yes
        access                MBit/s               kbit/s

        Web hosting        400 kbit/s–1.5       400 kbit/s–1.5             Yes        Limited         Yes
                              MBit/s               MBit/s

        Video              384 kbit/s–1.5       384 kbit/s–1.5             Yes        Limited         Yes
        conferencing          MBit/s               MBit/s

        Video on           6.0 MBit/s–18.0   64 kbit/s–128 kbit/s          No         Limited         Yes
        demand                 MBit/s
        (VoD)

        Interactive        1.5 MBit/s–6.0       128 kbit/s–1.5             No         Limited         Yes
        video                  MBit/s              MBit/s

        Telemedicine         6.0 MBit/s         384 kbit/s–1.5             No         Limited         Yes
                                                   MBit/s

        Distance           384 kbit/s–1.5       384 kbit/s–1.5             Yes        Limited         Yes
        learning              MBit/s               MBit/s

        Multiple digital   6.0 MBit/s–24.0   64 kbit/s–640 kbit/s          No         Limited         Yes
        TV                     MBit/s

        Multiple VoD         18 MBit/s       64 kbit/s–640 kbit/s          No            No           Yes

        High-definition      16 MBit/s            64 kbit/s                No            No           Yes
        TV

       Source: International Engineering Consortium (www.iec.org) , 2007


       Die Vorteile der erhöhten Bandbreite, die bei einem VDSL Produkt bereitgestellt wird, kann
       anhand der Breitbandnutzung eines durchschnittlichen Haushalts illustriert werden. So
       zeigen die neueren Erkenntnisse aus der Medienforschung, dass der Fernsehkonsum
       zunehmend individualisiert wird (Familien schauen nur noch selten gemeinsam das selbe
       Programm, zwei Fernseher pro Haushalt sind mittlerweile Standard) und dass sich das
       Fernsehen zu einem Begleitmedium entwickelt hat (gerade jüngere Generationen surfen
       oftmals gleichzeitig im Internet). Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass mehrere TV-
       Streams gleichzeitig konsumiert werden, während gleichzeitig im Web gesurft, online gespielt
       und über VoIP telefoniert wird. Bei diesem Nutzungsverhalten eines typischen Haushalts
       werden die Kapazitätsgrenzen von ADSL regelmäßig überschritten und VDSL Produkte sind
       erforderlich.

       Auch und gerade im Hinblick auf die Verwendung der beiden Anschlusstechnologien im
       Bereich der Triple Play Angebote sind deutliche Unterschiede auszumachen.

       Die Menge der Downstream-Bandbreite, die zur Unterstützung von Triple-Play-Angeboten
       benötigt wird, wird auf ca. 25 Mbit/s geschätzt. Diese Bandbreite reicht aus, um zwei HDTVs
       (bei 7-9 Mbit/s pro Kanal) und ein oder zwei Standard TV/Videokanäle (bei ca. 2 MBit/s pro
       Kanal mit MPEG-4/AVC-Kodierung) sowie Telefonie (IP-Voice-Traffic) (0.25 MBit/s)


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24 2009                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4761


                                                Öffentliche Fassung

          abzudecken. Von allen xDSL-Technologien ist nur VDSL in der Lage, genügend Bandbreite
          zur Verfügung zu stellen.

          Von Nachfragerseite ist im Übrigen nicht nur auf die Downloadbandbreite abzustellen. In
          jüngster Zeit hat sich das Hochladen von Inhalten zu einem neuen Internet-Trend entwickelt.
          Viele Internetnutzer veröffentlichen Inhalte anstatt sie nur zu konsumieren. Als Antwort darauf
          haben Internetanbieter (ISPs) einen Service mit höherer Upload-Bandbreite zur Verfügung
          gestellt. Perspektiven wie „Cloud Computing“ werden auch zunehmend im Privatkundenbe-
          reich bedeutend. Für einen derartigen Austausch ist gerade auch eine hohe Upstream-
          Bandbreite notwendig.

          Die Verbrauchernachfrage für Bandbreiten steigt mit der zunehmenden Popularität von
          Online-Anwendungen, die das gemeinsame Nutzen von Inhalten über das Internet
          beinhalten. Es gibt eine wachsende Nachfrage von Verbrauchern, selbsterschaffene Musik,
          Fotos und Videos online zu teilen (z.B. über Anbieter wie Facebook). Digitalkameras machen
          Bilder, die mindestens 1-2 Megabyte groß sind, teilweise sogar noch deutlich größer.
          Verbraucher möchten oft dutzende oder sogar hunderte von Fotos in dieser Größe auf
          Internetseiten hochladen, um sie Freunden zu zeigen oder um Abzüge von den Bildern zu
          bestellen. Videoportale wie YouTube ermöglichen es Verbrauchern, ihre privaten Videos zu
          veröffentlichen. Ein 30-Sekunden-Video kann jedoch schnell eine Größe von 10MB und mehr
          erreichen, selbst mit Komprimierung, durch die die Originalgröße (und in der Regel auch die
          Qualität) reduziert wird. Wenn solche großen Dateien über eine Standard-ADSL-Verbindung
          hochgeladen werden, dauert dies sehr lange: Eine 10 MB-Datei (ein Video von 30 Sekunden
          Länge oder ein paar Fotos in Druckqualität) benötigt etwa 5 Minuten, bis sie hochgeladen ist.
          Daher besteht ein immer größerer Bedarf an Upstream-Bandbreite, der von ADSL-
          Technologie nicht bereitgestellt werden kann.

          VDSL bietet über alle und insbesondere kurze Distanzen hinweg eine deutlich größere
          Upstream-Bandbreite als ADSL2+. Die Bandbreite von ADSL2+ ist beim Upstreaming selbst
          bei kurzen Distanzen auf maximal 1,1MBit/s beschränkt (in der Regel beträgt sie nur 512
          kbit/s). VDSL kann jedoch eine Bandbreite von bis zu 5 MBit/s an Upstream-Bandbreite an
          Verbraucher liefern. Die bei VDSL zur Verfügung stehende Upstream-Bandbreite und die
          damit einhergehenden Möglichkeiten der Nutzung verschiedener Internetoptionen stellen
          den größten Unterschied zu ADSL dar.

          Viele neue Anwendungen, deren Nachfrage systematisch ansteigt, sind nur durch die
          Nutzung von symmetrischem Breitband möglich. Dies gilt insbesondere auch für
          Anwendungen, die eine Zusammenarbeit über Distanz in Echtzeit ermöglichen.1 Im
          Gegensatz zur asynchronen Zusammenarbeit, die auf einem zeitverzögerten
          Datenaustausch mit sequenzieller Bearbeitung wie z. B. bei Emails beruht, werden bei der
          synchronen Zusammenarbeit zwei Nutzer in Echtzeit miteinander verbunden und es wird
          ihnen ermöglicht, entweder gemeinsam an den gleichen Daten zu arbeiten oder gegenseitig
          die Daten auf dem anderen Computer zu überprüfen. Beispiele sind Audio- oder
          Videokonferenzen, Desktop-Sharing, Computersupport aus der Distanz. Zu nennen sind hier
          auch die Initiativen im Bereich eWork, eGovernment, eHealth und eLearning.2 Während
          asynchrone Zusammenarbeit mit konventionellen Bandbreiten durchgeführt werden kann,
          können synchrone Anwendungen nur bei einer hohen Upstream-Bandbreite praktikabel


          1
            Siehe dazu auch: Swisscom Media Discussion, Broadband Communications "Remote Collaboration
          in Real Time” Swisscom factsheet.
          2
            BMWi: „Breitbandstrategie der Bundesregierung“, www.bmwi.de, S. 6.

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                                              Öffentliche Fassung

       durchgeführt werden. Für Videokonferenzen wird z.B. eine Upstream-Bandbreite von 2-10
       MBit/s benötigt.

       Andere Beispiele sind das vernetzte Leben und Arbeiten (z.B. Telearbeit), Cloud Computing,
       die Zentralisierung von IT-Systemen usw. Hierdurch wird es beispielsweise möglich, auf den
       Arbeitsplatz von überall her zugreifen zu können. Alle Daten werden professionell verwaltet,
       zentral gespeichert und gesichert, allerdings sind eine hohe Bandbreite und möglichst
       geringe Verzögerungen im Datentransfer nötig, damit der Datenterminal über das Netzwerk
       auf das System am Arbeitsplatz zugreifen kann. Auch dies ist nur mit signifikant höheren
       Upstream-Bandbreiten möglich. Diese bietet derzeit allein VDSL.

       Weitere Beispiele für neue Anwendungen, die eine hohe Bandbreite in beide Richtungen
       benötigen, sind hochauflösende Videokonferenzen oder Video-Chatting und die virtuelle
       Präsenz. Während das Video-Chatting derzeit über einige Anwendungen wie etwa Skype
       möglich ist, ist die Qualität jedoch bei etwa 300 kbit/s relativ limitiert. Dies hat wiederum
       Auswirkungen auf die „Geschwindigkeit“ sowie auf eine Verzögerung der Bildübertragung.
       Obwohl theoretisch die zu übertragende Datenmenge für eine bestimmte Bandbreite durch
       fortschrittliche Kompressionsmethoden gesteigert werden kann, führt die Kompression und
       Dekompression von Daten zu unerwünschten zusätzlichen Verzögerungen. Swisscom
       schätzt, dass mindestens 4 MBit/s Upstream-Bandbreite für eine hochauflösende
       Teleanwendung nötig sind.

       Eine Umfrage bei niederländischen Verbrauchern hat ergeben, dass 76% mit der
       Schnelligkeit ihrer Internetverbindung zufrieden waren, während 19% Alternativen in Betracht
       ziehen würden. Außerdem wären 60-70% der Verbraucher bereit, für ein Upgrade auf eine
       schnellere Verbindung pro Monat 10€ mehr zu bezahlen.3 Betrachtet man den Preis einer
       ADSL- oder VDSL-Verbindung, stellt eine Erhöhung um 10€ eine erhebliche Preissteigerung
       dar (deutlich über 10%). Die Umfrage hat auch ergeben, dass eine große Anzahl der Kunden
       als Reaktion auf eine 10-prozentige Preiserhöhung nicht zu einer langsameren Verbindung
       wechseln würde.

       Aus diesen Erwägungen heraus sind im Endkundenmarkt                               VDSL-      und    ADSL-
       Breitbandanschlüsse in getrennten Märkten zu betrachten.

       3. Weitere Anschlussarten (Naked DSL, Drahtlose Anschlussprodukte und Glasfaseran-
          schlüsse)

       Die Deutsche Telekom AG teilt grundsätzlich die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass
       Naked DSL dem Endkundenmarkt zuzuordnen ist. Mobile Breitbandanschlussarten auf
       UMTS-Basis fallen auch nach der Auffassung der Deutschen Telekom nicht in den betrach-
       teten Endkundenmarkt.
       Hinsichtlich der Glasfaseranschlüsse für Privatkunden stimmt die Deutsche Telekom zwar
       der Herausnahme aus dem Markt zu. Allerdings ist sie der Ansicht, dass diese – vergleichbar
       mit den VDSL-Anschlüssen (vgl. B.1.2) – generell nicht austauschbar sind. Die Anmerkun-
       gen zu VDSL-fähigen Anwendungen gelten erst recht für die Glasfaseranschlüsse, die weit-
       aus höhere Bandbreiten ermöglichen. Hinzu kommt, dass Glasfaseranschlüsse Dienste er-
       möglichen, die heute noch aufgrund der geringen Bandbreiten undenkbar für den Massen-
       markt sind.



       3
              Source: http://www.telecompaper.com/news/article.aspx?cid=688321 (“Tele2 to introduce
       VDSL2 in Netherlands”).

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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
24 2009                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   4763


                                              Öffentliche Fassung

        In diesem Sinne ist das Ergebnis für Glasfaseranschlüsse insoweit abzuändern, dass Glas-
        faseranschlüsse grundsätzlich nicht in den betrachteten Endkundenmarkt fallen.

        b. Markt für Premiumanschlüsse

        Im Grundsatz stimmt die Deutsche Telekom mit dem Ergebnis der Bundesnetzagentur über-
        ein.

        2. Räumliche Marktabgrenzung der korrespondierenden Endkundenmärkte

        Im Ergebnis sieht die Bundesnetzagentur einen bundesweit einheitlichen Markt. Die Deut-
        sche Telekom stimmt nicht mit dieser Einschätzung der Bundesnetzagentur überein. Aus
        ihrer Sicht muss der Markt regional abgegrenzt werden. Im Grundsatz erkennt die Bundes-
        netzagentur die regional unterschiedlichen Wettbewerbsverhältnisse an. Sie scheint eher
        aus Praktikabilitätsgründen eine geografische Differenzierung abzulehnen. Die Bundesnetz-
        agentur sieht hierfür einige „Hindernisse“, die einer geografischen Differenzierung entgegen-
        stünden. Aus Sicht der Deutschen Telekom sprechen diese „Hindernisse“ allerdings nicht
        dagegen.

            1) Die regional unterschiedliche Angebotsstruktur für den Endnutzer ist räumlich beweg-
               lich (expandiert in das Umland). Daher könnte keine stabile Grenzziehung vorge-
               nommen werden

        Eine regionale Differenzierung muss keine „dauerhaft stabile Grenzziehung“ ermöglichen. Es
        ist gerade das Wesen eines zunehmenden, regional differenzierten Wettbewerbs, dass die
        regionalen Teilmärkte sich verändern. Insbesondere in dem vorliegenden Fall, in dem sich
        die Wettbewerbsintensität stetig erhöht und so die Anzahl der Regionen mit mehr als einem
        Anbieter zunimmt, ist dies auch kein Nachteil für die Analyse.
        Die Marktanalyse ist per se als Verfahren eine Stichtagsbetrachtung. Auf Basis einer Rück-
        schau und einer Prognose der Marktentwicklung im Gültigkeitszeitraum der Marktanalyse
        wird die Marktentwicklung zwischen bestimmten Zeitpunkten analysiert. „Unschärfen“ in der
        Zeit zwischen zwei Marktanalysen sind daher für das Verfahren unumgänglich. Im Übrigen
        wirken diese allenfalls zu Ungunsten eines oder mehrerer Anbieter mit beträchtlicher Markt-
        macht.
        Sollte bei der Überprüfung eine Entwicklung zu beobachten sein, die eine Lockerung der
        Abhilfemaßnahmen rechtfertigt, erfolgt dies ohnehin erst nach Abschluss der Überprüfung
        der Marktabgrenzung und –definition. Es wäre auch lebensfremd anzunehmen, dass die
        wettbewerbliche Entwicklung einzelner Anschlussbereiche sprunghaft innerhalb kürzester
        Zeit erfolgt. Schließlich braucht deren Erschließung Zeit (Planung, Einkauf, Aufbau und Inbe-
        triebnahme Equipment, etc.). Daher ist eine stichtagsweise Betrachtung auch durchaus an-
        gemessen. Aus der Expansion der von Wettbewerbern versorgten Gebiete kann daher kein
        Hinderungsgrund für eine geografische Differenzierung abgeleitet werden.

        Der wichtigste Punkt gegen die These der Bundesnetzagentur, es bedürfe einer „dauerhaft
        stabilen Grenzziehungen“ für eine regionale Differenzierung, ist die gültige Marktanalyse
        zum Markt 5 in Großbritannien. OfCom hatte die Einteilung in drei Teilmärkte anhand der
        Anzahl der kollokierten TAL-Nachfrager und dort aktiven Kabelnetzbetreiber in einem An-
        schlussbereich vorgenommen. Sollten sich in Zukunft in bestimmten Anschlussbereichen die
        Anzahl der Wettbewerber erhöhen, wird es auch hier zu Wanderungen von Anschlussberei-
        chen von einem (weniger wettbewerbsintensiven) Teilmarkt zu einem anderen geben. Dies
        muss daher auch in Deutschland abbildbar sein.

        Die Bundesnetzagentur führt zudem an, es sei typisch für Ballungsräume, dass es dort mehr
        Anbieter der jeweils sachlich austauschbaren Produkte gebe als in ländlichen Regionen.
        Dieser unbestrittene Fakt wiederum spricht gerade für eine räumliche Differenzierung mit


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                                             Öffentliche Fassung

       unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen. Sie ist gerade geografisch/demografisch be-
       dingt.
       Die Aussage der Bundesnetzagentur, dies sei nicht ausschlaggebend, weil im Ergebnis sich
       die Anbieter zu deutlich verschiedenen Strategien in den jeweiligen Regionen veranlasst
       sehen müssen, ist verkürzt. Schon die Präsenz von Wettbewerbern, die sich mindestens
       einen Preiswettbewerb liefern, führt für den Endkunden zu anderen, heterogenen Wettbe-
       werbsbedingungen im Vergleich zu Gebieten mit weniger Anbietern oder gar einem Anbieter.

           2) Rückzug von Anbietern
       Generell ist der Rückzug von Anbietern isoliert betrachtet kein Indiz für den Rückgang der
       Wettbewerbsintensität. Eine Konsolidierung der Anbieter kann sogar auf eine Verbesserung
       und Stabilisierung der Wettbewerbsverhältnisse hindeuten. Folglich ist stets eine Einzelfall-
       betrachtung vorzunehmen. Im hier genannten Einzelfall des Rückzugs des Anbieters QSC
       spricht nichts für ein Hindernis gegen eine geografische Differenzierung. Gemessen an der
       Gesamtanbieterzahl vor allem in den Ballungszentren ist aus dem Rückzug eines Anbieters
       keine negative Wettbewerbsentwicklung abzuleiten.
       Der Rückzug der QSC ist zudem ein Sonderfall: Negative Wettbewerbsbedingungen können
       aus dem Rückzug eines Anbieters entstehen, wenn dieser seine Aktivitäten vollständig ein-
       stellt. Bei QSC findet aber lediglich eine Verlagerung von der Endkunden- in die Vorleis-
       tungsebene statt. Die Verlagerung des Wettbewerbsschwerpunkts in den Vorleistungsbe-
       reich des betrachteten Marktes kann hingegen nur positiv sein. Der Wholesale-Wettbewerb
       intensiviert sich durch Marktzutritt eines Anbieters. Dies kommt wiederum den Anbietern auf
       dem Endkundenmarkt zu Gute, die eine größere Auswahl beim Bezug von Vorleistungen
       haben.

            3) Preis- und Produktdifferenzierung
       Wettbewerber bieten regionalisierte Angebote in Konkurrenz zur Deutschen Telekom an,
       allerdings nicht flächendeckend. Aus Endkundensicht ist daher die Verfügbarkeit von Tele-
       kommunikationsdiensten nicht mehr räumlich „einheitlich“. Das durchschnittliche Preisniveau
       ist entsprechend regional unterschiedlich. Wettbewerber, die in ihrem Angebotsgebiet jeweils
       einheitliche Preise fordern, differenzieren den Wettbewerb dadurch regional, dass sie in an-
       deren Gebieten überhaupt nicht anbieten, bzw. sich auf die aus ihrer Sicht attraktiven Gebie-
       te zu konzentrieren. Dort profitieren die Endkunden von den Angeboten der Wettbewerber,
       die den Endkunden auf dem Land meist verschlossen bleiben.


       Fazit Marktabgrenzung der Breitbandanschlussmärkte für Endkunden
          • VDSL und ADSL-Dienste sind gesonderten Märkten zuzuordnen.
          • Im Ergebnis sprechen die von der Bundesnetzagentur aufgeführten Argumente nicht
              gegen eine geografische Differenzierung der Endkundenmärkte für Breitbandan-
              schlüsse. Vielmehr lassen sich klare Punkte für eine regionale Marktabgrenzung auf-
              führen.

       3. Sachliche Marktabgrenzung der Bitstromzugangsmärkte

          a) Austauschbarkeit eines Bitstromzugangsproduktes auf Basis herkömmlicher
             xDSL-Anschlussinfrastruktur mit jenem auf Basis VDSL-Infrastruktur

       Die Bundesnetzagentur hält an Ihrer bisherigen Marktabgrenzung fest und ordnet Bitstrom-
       zugangsprodukte auf Basis von VDSL-Infrastruktur in einen Markt mit denen „herkömmli-
       cher“ xDSL-Anschlussinfrastruktur. Dem folgt die Deutsche Telekom nicht.

       Schon die Bezeichnung „herkömmlich“ impliziert einen vorhandenen Unterschied zwischen
       den xDSL-Varianten bis hin zu ADSL2+ einerseits und darüber hinaus gehenden xDSL-



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