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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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  den Aufbau eigener örtlicher Zugangsnetze, die Nutzung von Zugang zu Teilleitungen zu-
  sammen mit einem eigenen (erweiterten) Netz, die Nutzung von Teilleitungen zusammen mit
  einem angemessenen Backhaul zum Hauptverteilerstandort oder die Nutzung eines Vorleis-
  tungsbreitbanddienstes, der am Hauptverteilerstandort oder an einer höheren Netzebene
  bereitgestellt werde, umfassen. Im Prinzip wäre es möglich, auf der Basis der Charakteristika
  hinsichtlich der Kapazität und der Standorte der Dienste (wie oben beschrieben) und in Be-
  zug auf die Nachfrage- und Angebotssubstitution zu bestimmen, ob diese verschiedenen
  möglichen Dienste demselben oder getrennten sachlich relevanten Vorleistungsmärkten an-
  gehörten. Da jedoch gegenwärtig diese Änderungen noch stattfänden, sei es schwierig, die
  Grenzen der relevanten zukünftigen Vorleistungsmärkte, die mit den Endkunden-Breitband-
  märkten verbunden seien, hinsichtlich ihrer verschiedenen möglichen technischen Charakte-
  ristika absolut präzise festzulegen. Dieses läge für diesen Bereich eine allgemeinere und
  dynamischere Vorgehensweise bei der Marktabgrenzung auf EU-Ebene (die auf den beiden
  gegenwärtig definierten Vorleistungsmärkten basiere) nahe, innerhalb derer die Regulie-
  rungsbehörden die Märkte analysieren könnten, mit den beiden Zielen, sowohl den infra-
  strukturbasierten Wettbewerb so weit wie wirtschaftlich effizient zu fördern als auch die
  Marktmacht mit geeigneter Zugangsregulierung zu adressieren.8


  II.       In der Bundesrepublik Deutschland angebotene Leistungen

  Der oben aufgeführte „Vorleistungsmarkt für den (physischen) Zugang zu Netzinfrastrukturen
  (einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs) an festen Standor-
  ten“ betrifft den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Unter „Drahtleitungen“ sind dabei
  zunächst einmal alle Arten von Infrastruktur zu verstehen, mit denen der Zugang zum End-
  kunden auf Vorleistungsebene ermöglicht wird. Die bisherige Beschränkung auf Kupferdop-
  peladern ist von der Kommission aufgegeben worden.

  Die im vorliegenden Fall zu untersuchenden Leistungen lassen sich wie folgt beschreiben:9

  1.        Teilnehmeranschlussleitung

  Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) als solche wird in den Vorschriften des TKG nicht ex-
  plizit genannt oder definiert. Vielmehr wird der Teilnehmeranschluss in § 3 Nr. 21 TKG10 auf-
  geführt, wonach er die physische Verbindung darstellt, mit dem der Netzabschlusspunkt in
  den Räumlichkeiten des Teilnehmers mit den Hauptverteilerknoten oder mit einer gleichwer-
  tigen Einrichtung in festen öffentlichen Telefonnetzen verbunden wird.




  8
    Vgl. Commission staff working document, Explanatory Note, SEC(2007)1483 final, S. 33.
  9
    Die folgende Darstellung beruht – soweit nicht anders vermerkt – auf folgenden Quellen: Sämtliche den Zugang
  zur Teilnehmeranschlussleitung – inklusive „Line Sharing“ – betreffende Beschlüsse der Kammern 3 und 4 der
  Bundesnetzagentur; Wissenschaftliches Institut für Kommunikationsdienste GmbH, Analytisches Kostenmodell
  Anschlussnetz – Referenzdokument 2.0 -, 8. November 2000, S. 3 f.; Mitteilung der Kommission, Entbündelter
  Zugang zum Teilnehmeranschluss: Wettbewerbsorientierte Bereitstellung einer vollständigen Palette von elektro-
  nischen Kommunikationsdiensten einschließlich multimedialer Breitband- und schneller Internet-Dienste, veröf-
  fentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 272 vom 23. September 2000; Entscheidung der
  Kommission vom 21. Mai 2003 – Deutsche Telekom AG, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr.
  L 263 vom 14. Oktober 2003, S. 9; Monopolkommission, Wettbewerb auf Telekommunikations- und Postmärk-
  ten? Sondergutachten 29, Baden-Baden 2000, Tz. 49; Thielmann/Hahn, Übertragungstechnik in: Arnold (Hrsg.),
  Handbuch der Telekommunikation, unter 8.6.4.3.
  10
     Umsetzung der Vorschrift des Art. 2 e) der Zugangsrichtlinie (Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parla-
  ments und des Rates vom 07. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zuge-
  höreigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), Amtsblatt der Europäischen Ge-
  meinschaften Nr. L 108 vom 24.04.2002, S. 11.

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  Unter einer einzelnen Teilnehmeranschlussleitung ist daher im Regelfall dasjenige Teilstück
  eines Teilnehmeranschlussnetzes zu verstehen, welches als Leitung vom Hauptverteiler bis
  zur Teilnehmeranschlusseinheit (TAE) als Telekommunikationsabschlusseinrichtung beim
  Endkunden reicht.11




       Vermittlungsstelle/
       Technikgebäude
                                                                                          Endkunden
       Ü -Technik

                                                                                       Wohnung 1       Wohnung 2
            V -Technik
                    HVt                                         KVz                    TAE
                                                                                                      TAE
       Kabelauf -
       teilung

                                                                                             EVz

                                  Hauptkabel

                                                                      Verzweigungskabel


  Abb. 1: Darstellung von zwei herkömmlichen Teilnehmeranschlussleitungen

  Bei der Teilnehmeranschlussleitung handelt es sich im Regelfall um in Kupferkabeln12 zu-
  sammengeführte Leitungen, die vom Hauptverteiler (HVt)13 im Netz des Teilnehmernetz-
  betreibers in der Regel über Kabelverzweiger (KVz) und Endverzweiger (EVz) zu den Teil-
  nehmeranschlusseinheiten in den Räumlichkeiten der Teilnehmer (Kunden) führen.14 Es gibt
  jedoch auch Teilnehmeranschlussleitungen aus reiner Glasfaser und Kombinationen von
  Kupfer- und Glasfaserleitungen (hybride Lösungen).

  Nachfolgend werden die unterschiedlichen Netzstrukturen der verschiedenen Arten von Teil-
  nehmeranschlussleitungen schematisch dargestellt.

  2.        Teilnehmeranschlussnetz
  Die besondere Bedeutung der Teilnehmeranschlussnetze beruht auf ihrer Funktion. Diese
  liegt in der Bereitstellung einer Infrastruktur für die Nachrichtenübertragung zwischen dem
  Abschlusspunkt der Linientechnik in den Räumlichkeiten des Teilnehmers (an der Teilneh-
  meranschlusseinheit) und dem netzseitigen Leitungsabschluss am Hauptverteiler bzw. an
  einer gleichwertigen Einrichtung. Das Teilnehmeranschlussnetz endet grundsätzlich genau
  an der Stelle, wo der Teilnehmer nicht mehr auf ihm allein vorbehaltenen Netzressourcen
  zurückgreifen und bei Erreichen von Kapazitätsgrenzen von der Nutzung ausgeschlossen
  werden kann.

  11
     BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 – 6 C 7/00, S. 23.
  12
     Ggf. aber auch und/oder als Glasfaserkabel.
  13
     Bei einer gewöhnlichen Teilnehmeranschlussleitung über ein Kupferkabel handelt es sich hierbei um ein Kabel
  mit verdrillten Doppeladern, das über Distanzen von bis zu drei Kilometern verlegt werden kann. Hauptkabel
  haben in der Regel 400 oder 600 Doppeladern.
  14
     So auch die Rspr., vgl. BVerwG Köln, Beschluss vom 18.08.1997, L 2317/97, S. 2 f.

                                                                                                                   7


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  Horizontal gesehen erstreckt sich das Teilnehmeranschlussnetz folglich im Allgemeinen vom
  Standort des Hauptverteilers bzw. einer gleichwertigen Einrichtung bis zum Netzabschluss-
  punkt des Teilnehmers.

       a.      Teilnehmeranschlussnetz auf Basis von Kupferdoppeladern

  Der für gewöhnlich anzutreffende Aufbau eines Teilnehmeranschlussnetzes auf der Basis
  von Kupferdoppeladern lässt sich mittels folgender Abbildung 2 verdeutlichen:


            Schematische Darstellung eines Teilnehmeranschlussnetzes



                                        HVt
                     EVz
                                                                             Hauptkabelnetz
                     EVz


                                        KVz                            KVz
                         EVz


                         EVz                             EVz

                                                                             Verzweigerkabelnetz

                     EVz                     EVz

                 TAE                     TAE
                                                                  HVt: Hauptverteiler
                                                                  KVz: Kabelverzweiger
                                                                  Evz: Endverzweiger
                                                                  TAE: Teilnehmeranschlusseinheit
                                                                                     15
  Abb. 2: Schematische Darstellung eines Teilnehmeranschlussnetzes

  Das Teilnehmeranschlussnetz wird horizontal in Haupt- und Verzweigungskabel zerlegt. Das
  Hauptkabelnetz liegt zwischen den Kabelverzweigern und dem Hauptverteiler. Das Verzwei-
  gernetz erstreckt sich zwischen den Teilnehmeranschlusseinheiten und den Kabelverzwei-
  gern. Am Übergang vom Hauptkabelnetz zum Verzweigernetz stellt der Kabelverzweiger den
  oberirdischen Rangierpunkt dar, in dem Doppeladern des Verzweigernetzes auf eine Viel-
  zahl von Doppeladern des Hauptkabelnetzes dauerhaft mittels Schaltdraht durchgeschaltet
  werden.16 Der Kabelverzweiger fungiert damit als Schnittstelle, an dem die Kupferleitungen
  aus dem Verzweigerbereich zusammengeführt und in das Hauptkabel eingespeist werden.
  Hinter dem Endverzweiger wird die TAE über die Inhaus-Verkabelung erschlossen.
  15
    Dem HVt benachbarte Teilnehmer können auch direkt am HVt ohne KVz angebunden werden.
  16
    Derartige Schaltpunkte werden eingesetzt, da im Verzweigernetz generell mit niedrigeren Beschaltungsgraden,
  d.h. mit höheren Reservekapazitäten, geplant werden muss. Denn die Anschlussnachfrage kann auch für kurze
  Frist nicht exakt prognostiziert werden.

                                                                                                                 8


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  Derzeit umfasst das Teilnehmeranschlussnetz Verbindungen zwischen dem Hauptverteiler
  und der Teilnehmeranschlusseinheit als Regelfall der Ausgestaltung von Teilnehmeran-
  schlüssen. Der Zugang zu diesem Anschlussnetz17 erfolgt im Normalfall am Hauptverteiler
  als netzseitiger Abschlusseinrichtung, kann aber auch an einem näher an der Teilnehmeran-
  schlusseinheit gelegenen Punkt geschehen, der dann lediglich ein „Minus“ im Vergleich zu
  der die Verbindung herstellenden herkömmlichen Teilnehmeranschlussleitung anzusehen ist.

  Ein weiterer Fall liegt vor, wenn – wie auch von der Kommission beschrieben – die Glasfaser
  näher an die TAE des Endkunden gelegt wird. Dabei handelt es sich insbesondere um
  FTTC18 und FTTB19.

  Im FTTC-Szenario wird die kupferbasierte Teilnehmeranschlussleitung verkürzt, indem auf
  dem Segment zwischen TAE und Hauptverteiler teilweise Glasfasertechnik eingesetzt 20 und
  der DSLAM als konzentrierende Einheit nicht mehr im Hauptverteiler untergebracht wird,
  sondern dessen Installation im oder neben dem näher zur Teilnehmeranschlusseinheit gele-
  genen Kabelverzweiger oder einem mehreren Kabelverzweigern vorgelagerten Schaltvertei-
  ler erfolgt, in dem die Konzentration des Datenverkehrs für mehrere Kabelverzweiger21 ge-
  bündelt wird. So übernimmt der mit einem DSLAM ausgestattete Kabelverzweiger die bishe-
  rige Funktionsweise des Hauptverteilers als Übergabepunkt für den breitbandigen Datenver-
  kehr an das breitbandige Konzentratornetz. Der mit einem DSLAM ausgerüstete Kabel-
  verzweiger stellt insofern für den breitbandigen Datenverkehr die netzseitige Abschlussein-
  richtung des Teilnehmeranschlussnetzes dar, denn ab diesem Punkt kann der Teilnehmer
  nicht mehr auf ihm allein vorbehaltene Netzressourcen (also das entscheidende Merkmal
  einer Teilnehmeranschlussleitung) zurückgreifen. Die Strecke zwischen Hauptverteiler und
  Kabelverzweiger aus Glasfaserleitungen wird nicht als Bestandteil der Teilnehmeranschluss-
  leitung betrachtet, da es sich hierbei bereits um ein Teil des Konzentratornetzes handelt.
  Damit reduziert sich in diesem Szenario die Teilnehmeranschlussleitung auf die physische
  Verbindung zwischen Teilnehmeranschlusseinheit und Kabelverzweiger als mögliche Infra-
  struktur für die Datenübertragung mit sehr hoher Bandbreite auf der Basis von xDSL-
  Technik.



                                                       KVz
       TAE                                                                                                    HVt
                          Kupfer                     DSLAM                      Glasfaser



  Das FTTB-Szenario unterscheidet sich vom FTTC-Szenario dadurch, dass der Glasfaser-
  ausbau noch näher zum Teilnehmer herangeführt wird, nämlich bis zum Endverzweiger, in
  dem in diesem Fall der DSLAM als konzentrierende Einheit untergebracht ist. Der End-
  verzweiger befindet sich im Gebäude des Teilnehmers oder unmittelbar davor und stellt den
  netzseitigen Abschlusspunkt des Teilnehmeranschlussnetzes dar. Die dedizierte Teilneh-
  meranschlussleitung erstreckt sich damit von der Teilnehmeranschlusseinheit bis zu dem als
  Übergabepunkt dienenden Endverzweiger.




  17
     Vgl. ausführlich zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung Kapitel B.3.
  18
     Fibre to the Cabinet.
  19
     Fibre to the Building.
  20
     Liegt hingegen die TAE in einem Radius von ca. 500 m Entfernung zum Hauptverteiler, ist eine Installation des
  DSLAM im Kabelverzweiger nicht notwendig, da die mit Kupferkabel zu überbrückende Strecke durch die geringe
  Entfernung der TAE zum Hauptverteiler so kurz ist, dass hohe Bandbreiten ohne Netzumbau möglich sind.
  21
     Die DT AG bezeichnet Schaltverteiler auch als „versorgende Kabelverzweiger“.

                                                                                                                    9


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                    EVz
     TAE                                                                                               HVt
                  DSLAM                            Glasfaser
            Kupfer




    b.        Hybride Teilnehmeranschlussnetze

  Von der vorliegenden Untersuchung erfasst werden darüber hinaus hybride Teilnehmeran-
  schlussnetze (im Folgenden: HYTAS), die vom Aufbau eines klassischen Teilnehmeran-
  schlussnetzes nur geringfügig abweichen.

  Diese – nach hiesigen Erkenntnissen ausschließlich in Deutschland eingesetzte – Technik
  vereint Glasfaser- und Kupferleitungen in einer Teilnehmeranschlussleitung. Dabei wird ein
  Teil der Teilnehmeranschlussleitung, und zwar für gewöhnlich das Hauptkabel, durch ein
  Glasfaserkabel ersetzt. Ein anderer Teil der Teilnehmeranschlussleitung, und zwar im All-
  gemeinen das Verzweigungskabel und die Endleitung, bleiben ein Kupferkabel.

  Diese HYTAS-Technik gibt es in mehreren Varianten, die sich durch die jeweilige Reichweite
  des Glasfaserkabels unterscheiden: Die Glasfaser reicht entweder direkt bis an den Kabel-
  verzweiger oder bis an den Endverzweiger in bzw. an einem Kundengebäude. An der
  Schnittstelle von Glasfaser- und Kupferkabel, dem sog. Verteilpunkt (Optical Network Unit,
  ONU), werden optische in elektrische Signale umgewandelt und aufbereitet. Im Regelfall des
  HYTAS, in dem die Glasfaser direkt bis zum Kabelverzweiger reicht, wird der ONU im Kabel-
  verzweigergehäuse installiert. Kupferkabel werden dann von den Kabelverzweigern bis zu
  den Einrichtungen der Endkunden verlegt. Reicht die Glasfaser weiter als bis zum Kabelver-
  zweiger, so gilt das oben Gesagte entsprechend.

  Die DT AG-Bezeichnungen „OPAL“ (optische Anschlussleitung) oder „ISIS-In- bzw. Outdoor“
  (integriertes System zur Bereitstellung von Netzinfrastruktur auf optischer Basis) stellen die
  Varianten der HYTAS-Technik dar, in denen die Glasfaser bis zum Kabelverzweiger oder bis
  zum Endverzweiger reicht. Die in den neuen Bundesländern häufiger vorzufindende Variante
  nennt sich OPAL. Dabei geht die Glasfaser häufig bis in bzw. an die einzelnen Häuser. Die
  seit 1995 im Rahmen von Ersatz- oder Neuinvestitionen in Neubaugebieten auch in West-
  deutschland vorrangig verlegte Variante nennt sich ISIS. Hierbei wird in der Regel nur der
  Abschnitt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger mittels Glasfaser überbrückt; zwi-
  schen Kabelverzweiger und Teilnehmeranschlusseinheit werden dann die vorhandenen Kup-
  ferleitungen weiterhin genutzt bzw. die Leitungen in Kupfer ausgebaut.




                                                                                                             10


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               Schematische Darstellung eines hybriden
                    Teilnehmeranschlussnetzes


                                    HVt

                                        Glasfaser(n)
                                                                   Hauptkabelnetz



                                    ONU
                                                             KVz
                                    KVz
                                                                           ONU
                      EVz               Kupferkabel
                                                                            EVz

                      EVz                         EVz

                                                                   Verzweigerkabelnetz

                   EVz                  EVz

                TAE                  TAE




                                                        HVt: Hauptverteiler
                                                        KVz: Kabelverzweiger
                                                        EVz: Endverzweiger
                                                        TAE: Teilnehmeranschlusseinheit
                                                        ONU: Optical Network Unit




  Abb. 3: Darstellung eines hybriden Teilnehmeranschlussnetzes (OPAL/ISIS)

  Teilnehmeranschlussnetze in Form von hybriden Teilnehmeranschlusssystemen stellen eine
  deutsche Besonderheit dar, deren Verbreitung nur durch die historische Besonderheit des im
  Rahmen von Operationen der Europäischen Investitionsbank unterstützten Aufbaupro-
  gramms für die neuen Bundesländer zu erklären ist. Dies stellte insofern eine besondere
  Herausforderung dar, als 1990 nur jeder zehnte Einwohner in den Beitrittsgebieten der ehe-
  maligen DDR einen eigenen Telefonanschluss hatte. Die Deutsche Telekom AG (DT AG)
  bzw. ihre Vorgängerbehörde hatte im Rahmen des Aufbauprogramms Ost die Aufgabe, in
  den neuen Bundesländern flächendeckend ein modernes Telekommunikationsnetz aufzu-
  bauen. Im Rahmen der Förderung strukturschwacher Gebiete begann 1993 der Anschluss
  von ostdeutschen Wohneinheiten mit dem Projekt „Optisches Anschlussleitungssystem
  OPAL“. In den folgenden Jahren wurden umgerechnet knapp 25 Mrd. € in den Ausbau der
  Telekommunikationsnetze investiert und so z.B. 5,2 Mio. neue analoge Telefonanschlüsse


                                                                                                                11


                                                                                                       Bonn, 4. November 2009
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  geschaffen.22 Nur vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass seit Mitte der 90iger Jahre
  in Deutschland Glasfaserstrecken in größerem Stil in den Ortsnetzen und im Teilnehmeran-
  schlussbereich verlegt wurden.23 Wirtschaftlich war diese Entscheidung nur möglich, weil in
  den ostdeutschen Bundesländern extrem dicht besiedelte Wohngebiete („Plattenbau-Sied-
  lungen“) beinahe vollständig mit neuen Telefonanschlüssen auszustatten waren und sich
  dafür die hybride Technik anbot. Erst später wurde diese Technik auch punktuell in west-
  deutschen Gebieten eingesetzt.

       c.        Glasfaseranschlussnetze

  Ferner werden von der Untersuchung auch reine Glasfaseranschlussnetze erfasst (Fibre to
  the Home, FTTH). Dabei wird die Verbindung zwischen Teilnehmeranschlusseinheit (TAE)
  und dem netzseitigen Netzabschlusspunkt (Optical line Termination, OLT) oder einer gleich-
  wertigen Einrichtung mittels Glasfaser hergestellt. Diese Netzinfrastruktur im Anschlussbe-
  reich kann anhand verschiedener Netz-Architekturen realisiert werden. In Betracht kommen
  insbesondere sog. Point-to-point oder Point-to-multipoint-Architekturen.


  Point-to-point-Architektur:

  Jeder Teilnehmer wird mit einer separaten Faser aus der optischen Vermittlungsstelle (ODF)
  verbunden. Grundsätzlich weisen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen die jeweils höchste Über-
  tragungskapazität auf (derzeit max. 10 Gbit/s technisch realisierbar). Bei ihnen wird das opti-
  sche Signal derzeit auf Basis der Gigabit Ethernet Technologie vom ersten Aggregationskno-
  ten bis zum Endkunden über eine dedizierte Leitung übertragen. Dieser Ausbau wird in
  Deutschland bisher nur von wenigen Anbietern in sehr geringem Umfang betrieben.



       TAE/ONU
       TAE/ONU                                                                                            ODF
                                                       Glasfaser

  Abb. 4: Schematische Darstellung einer Point-to-Point-Architektur


  Point-to-Multipoint-Architektur (PON - Passives optisches Netzwerk):

  Mehrere Teilnehmer werden mit einer gemeinsamen Faser aus der optischen Vermittlungs-
  stelle (ODF) angeschlossen. Dabei teilen sich die angeschlossenen Endkunden die Kapazi-
  tät einer Glasfaserleitung, die erst kurz vor den Gebäuden in einzelne Leitungen aufgesplittet
  wird. Bei dieser Übertragungstechnologie wird der Datenverkehr über eine Broadcasting-
  Lösung an alle angeschlossenen Endkunden versandt und erst im Netzabschlussgerät
  (ONU) durch zeitmultiplexen (TDM) elektrisch extrahiert und dem jeweils adressierten Kun-
  den zugeführt. So können maximal 64 Kunden über eine Glasfaserleitung bis zum Splitter
  versorgt werden, die sich die Kapazität dieser Leitung (derzeit 2,5 Gbit/s) teilen.




  22
       Vgl. ntz, Fachmagazin für Telekommunikation und Informationstechnik, Heft 6/1997, S. 12.
  23
       Norbert Hahn, Dienstevielfalt mit neuem Netzzugangssystem, telekom praxis 4/01, S. 15.

                                                                                                                   12


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   TAE/ONU
                                                     KVz
   TAE/ONU                                                                                         ODF
                                                                        Glasfaser
   TAE/ONU                                         Splitter
   TAE/ONU               Glasfaser

  Abb. 5: Schematische Darstellung einer Point-to-Multipoint-Architektur

  Die Übertragungs-Kapazität von Glasfaseranschlüssen, derzeit auf der Basis der Gigabit-
  Ethernet-Technolgie, liegt deutlich über jenen Breitbandanschlüssen, die auf Basis von Kup-
  ferleitungen bereitgestellt werden. Wobei es je nach Ausprägung der Infrastruktur (Punkt zu
  Punkt oder Punkt zu Mehrpunkt) nochmals Unterschiede hinsichtlich der kapazitativen Leis-
  tungsfähigkeit gibt. Grundsätzlich haben dabei Kupferleitungen aufgrund ihrer Dämpfungsei-
  genschaften einen kapazitativen Nachteil gegenüber einer reinen Glasfaserinfrastruktur.

  In Deutschland werden über Glasfasern bereits Bandbreiten im Gigabit/s-Bereich angeboten.
  Reine Glasfaseranschlüsse setzen in der Regel entweder spezielle Endgeräte voraus, die
  optische Signale nutzen können und höherpreisiger sind, als jene, die an kupferbasierte An-
  schlüsse angebunden werden; oder aber die über die Glasfasertrassen transportierten opti-
  schen Signale werden mittels geeigneter Kundenendgeräte (ONU) in elektrische Signale
  gewandelt, so dass die vorhandenen Endgeräte weiter genutzt werden können.

  Neben den schon länger etablierten sehr hochpreisigen, vor allem von Geschäftskunden
  genutzten, Glasfaseranschlüssen über singuläre, kundenindividuelle Glasfaser-TALs, die
  hohe Übertragungskapazitäten mit definierten Qualitäten zulassen, gibt es mittlerweile erste
  Anbieter, die Glasfaseranschlüsse auch für den Privatkunden als Massenmarktanwendung
  bereitstellen.


         Anbieter          Ausbaugebiet                           Technik
  Netcologne         Stadtteile von Köln/ Aachen      FTTB / HFC VDSL Inhouse
                     Stadtteile von                   FTTB VDSL Inhouse
  MNet               München                          (Neubauten mit FTTH)
                     Norderstedt und                  FTTB
                     umliegende Ortschaften           Ethernet oder Glasfaser Inhouse
  wilhelm.tel        Hamburg                          FTTH
                     Westerstede;
                     Klausheide;
  EWE TEL            Oldenburg (geplant)              FTTC/FTTH
  Stadtwerke         Stadtgebiete in                  FTTB
  Schwerte           Schwerte                         VDSL Inhouse/FTTC
  Stadtwerke         Flugfeld
  Sindelfingen       Böblingen                        FTTH
  RFT Brandenburg
  GmbH               Premnitz                         FTTH (2 Fasern, je TV und IP)

  Tabelle 1: TK-Dienste-Anbieter mit eigenem FTTH/FTTB Ausbau (Stand Juni 2009)




                                                                                                              13


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  3.        Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

  Bei dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung handelt es sich um die einem Wettbewer-
  ber eingeräumte Möglichkeit, die Teilnehmeranschlussleitung eines anderen Teilnehmer-
  netzbetreibers zu nutzen, um schmal- und breitbandige Dienste für eigene Endkunden zu
  erbringen.

       a.     Zugang zur Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung

  Beim Zugang zur Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung ist zwischen entbündeltem und gebün-
  deltem Zugang zu unterscheiden.

  Der entbündelte Zugang umfasst in der Regel die Leitung vom Hauptverteiler (oder einem
  näher an der Teilnehmeranschlusseinheit gelegenen Punkt wie insbesondere dem Kabel-
  verzweiger oder einem Schaltverteiler) bis zur Teilnehmeranschlusseinheit ohne vorgeschal-
  tete Übertragungs- (bzw. Vermittlungs-)technik. Dies wird auch als sog. Zugriff auf den
  „blanken Draht“ bezeichnet.24 Ein gebündelter Zugang erstreckt sich darüber hinaus zusätz-
  lich auf die eingesetzten vorgeschalteten übertragungstechnischen Systeme.

  Eine solche Entbündelung des Zugangs ist in aller Regel technisch möglich. Dies ermöglicht
  es dem Nachfrager des Zugangs, seine den Endkunden angebotenen Dienstleistungen so
  umfassend wie möglich selbst zu konfigurieren, ohne weitere produktveredelnde Leistungen
  des den Zugang anbietenden Unternehmens abnehmen zu müssen.25 Die ausschließliche
  Gewährung eines gebündelten Zugangs wäre daher – jedenfalls bei Unternehmen mit be-
  trächtlicher Marktmacht – ggf. als missbräuchlich zu qualifizieren.26 Der gebündelte Zugang
  wird normalerweise, da er entweder nicht auftreten darf, nämlich wenn das nachfragende
  Unternehmen den entbündelten Zugang wünscht, oder aber der freien Disposition der Ver-
  tragsparteien unterliegt, nämlich wenn das nachfragende Unternehmen den derart gebündel-
  ten Zugang wünscht, von der vorliegenden Untersuchung nicht erfasst.

  Abgesehen von diesen von der vorliegenden Untersuchung nicht erfassten Fällen gewährt
  insbesondere die DT AG als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gebündelten Zu-
  gang aber unbestrittenermaßen berechtigterweise und nur in Ausnahmefällen dann, wenn
  das Angebot von entbündeltem Zugang im Sinne des Zugriffs zum blanken Draht im Einzel-
  fall unsinnig und daher sachlich nicht gerechtfertigt wäre27.

  Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Beschaltung der Leitung unvermeidbar ist, um die Lei-
  tung in mehrere Kanäle zu teilen und um so der jeweiligen TAE am Punkt des Zugangs
  durch den Wettbewerber (also am Hauptverteiler oder einem näher an der TAE gelegenen
  Punkt) eine individualisierte Teilnehmeranschlussleitung zuweisen zu können. Auch wenn
  dieser Fall im Vergleich zum „gewöhnlich“ anzutreffenden entbündelten Zugang zu Teilneh-
  meranschlussleitungen in Form von Kupferkabeln eher selten ist, gibt es in der Realität Fälle,
  in denen die Ermöglichung des Zugangs zur individualisierten Teilnehmeranschlussleitung in
  Form von Kupferkabeln nur durch eine derartige „Mehrfachausnutzung“ (mittels eines als

  24
     Vgl. dazu insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2001 in der Rechtssache
  BVerwG 6 C 7.00, S. 9.
  25
     Vgl. dazu auch Klotz/Delgado/Fehrenbach, WuW 2003, S. 346, 347.
  26
     So insbesondere das Bundesverwaltungsgericht, a. a. O. Mit der hier vorgenommenen Begriffsbestimmung ist
  noch keine Definition des im TKG-E verwandten Begriffs der Entbündelung vorgenommen.
  27
     Nach dem Standardvertrag der DT AG erfolgt der gebündelte Zugang nämlich insbesondere dann, „wenn we-
  gen einer bestehenden Auslastung der nachgefragten Teilnehmeranschlussleitung bereits bislang übertragungs-
  technische Systeme zur Mehrfachausnutzung des Mediums eingesetzt werden und über diese Teilnehmeran-
  schlussleitung auch künftig andere Endkunden als die des den Zugang begehrenden Unternehmens versorgt
  werden müssen, oder wenn infolge der Nachfrage erstmals derartige Systeme installiert werden müssten, damit
  neben den Endkunden des den Zugang begehrenden Unternehmens andere Endkunden versorgt werden kön-
  nen.“

                                                                                                                14


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  Multiplexing bezeichneten übertragungstechnischen Verfahrens) einer physischen Leitung
  technisch realisierbar ist.28 Hier wird ausschließlich das zur Individualisierung der einzelnen
  TAE erforderliche Mindestmaß an Übertragungstechnik eingesetzt.

  Dieser aufgrund der unvermeidbaren Nutzung von Übertragungstechnik „gebündelte“ Zu-
  gang stellt also keine wirklich andere Art des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung dar
  als der entbündelte Zugang im Sinne des Zugriffs zum „blanken Draht“. Es handelt sich viel-
  mehr um ein „Minus“, denn der von der vorliegenden Untersuchung erfasste Fall ist aus-
  schließlich für solche Fälle gedacht, in denen ein entbündelter Zugang ohne jedwede Nut-
  zung von Übertragungstechnik dem Anbieter nicht möglich bzw. sachlich nicht gerechtfertigt
  ist.

  Eine besondere Ausprägung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung in Form der Kup-
  ferdoppelader stellt das auch als „gemeinsamer Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ be-
  zeichnete sog. Line-Sharing dar. Hierbei wird die Teilnehmeranschlussleitung nach Fre-
  quenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann
  z. B. der untere Frequenzbereich vom eigentlichen Inhaber der Teilnehmeranschlussleitung
  weiter für einen (Sprach-)Telefonanschluss genutzt werden, während der den Zugang erhal-
  tende Wettbewerber lediglich den oberen Frequenzbereich für Datenübertragung (typischer-
  weise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) verwendet. Das Line-
  Sharing stellt damit nicht wirklich eine andere Art des Zugangs, sondern als Zugang nur zum
  oberen Frequenzbereich auch hier eher ein „Minus“ gegenüber dem gewöhnlichen Zugang
  zur gesamten Teilnehmeranschlussleitung dar.29

  Ferner richtet sich das Zugangsbegehren der Wettbewerber nicht zwingend auf einen Zu-
  gang ab dem Hauptverteiler. Es kann sich auch auf ein kürzeres Stück der Leitung (ein „Mi-
  nus“), das heißt den Zugang ab einem näher an der Teilnehmeranschlusseinheit befindlichen
  Punkt wie insbesondere dem Kabelverzweiger oder Endverzweiger richten.

  Im Rahmen von FTTC und FTTB richtet sich das Zugangsbegehren der Wettbewerber auf
  den Schaltverteiler, den Kabelverzweiger oder den Endverzweiger, da in diesen Fällen der
  DSLAM in diesen enthalten ist und es sich daher um dem Hauptverteiler gleichwertige Ein-
  richtungen handelt.

       b.     Zugang zur hybriden Teilnehmeranschlussleitung

  Aufgrund der zum Teil verwandten Glasfasertechnik ist der Zugang zur hybriden Teilnehmer-
  anschlussleitung auf Basis von OPAL/ISIS grundsätzlich ein „gebündelter“ Zugang. Das Er-
  fordernis der Bündelung, d. h. der Nutzung vorgeschalteter Übertragungstechnik, besteht
  aufgrund der teilweisen Nutzung von Glasfasertechnik. Findet der Netzzugang an dem aus
  Glasfaser bestehenden Teil der hybriden Teilnehmeranschlussleitung statt, so ist die Be-
  schaltung der Leitung aus technischen Gründen unvermeidbar, um die Leitung in mehrere
  Kanäle zu teilen und um so der jeweiligen Teilnehmeranschlusseinheit am Punkt des Zu-
  gangs durch den Wettbewerber eine individualisierte Teilnehmeranschlussleitung zuweisen
  zu können. Die Glasfaserleitung wird zur Anbindung mehrerer Teilnehmeranschlusseinheiten
  genutzt, so dass eine Individualisierung der dem Nachfrager zur Verfügung gestellten Teil-
  nehmeranschlussleitung nur möglich ist, indem das Glasfaserkabel (zum Beispiel durch Wel-
  lenlängenmultiplexen oder Zeitmultiplexen) in mehrere Kanäle unterteilt wird. Im Falle von
  OPAL/ISIS laufen also – physisch – über den Glasfaserteil des Teilnehmeranschlussnetzes

  28
     Der an sich zahlenmäßig bedeutsamere Fall der aus technischen Gründen unvermeidbaren „Bündelung“ von
  hybriden Teilnehmeranschlussleitungen wird aus systematischen Gründen im Anschluss an diese Darstellungen
  eben dieser hybriden Teilnehmeranschlussleitungen erörtert.
  29
     Dass es sich vorliegend um eine als „Minus“ zu bezeichnende Zugangsvariante handelt, zeigt sich auch in dem
  jeweils geringeren Preis verglichen mit dem Preis für den gewöhnlichen Zugang zur gesamten Teilnehmeran-
  schlussleitung.

                                                                                                                  15


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