abl-21
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
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den Aufbau eigener örtlicher Zugangsnetze, die Nutzung von Zugang zu Teilleitungen zu-
sammen mit einem eigenen (erweiterten) Netz, die Nutzung von Teilleitungen zusammen mit
einem angemessenen Backhaul zum Hauptverteilerstandort oder die Nutzung eines Vorleis-
tungsbreitbanddienstes, der am Hauptverteilerstandort oder an einer höheren Netzebene
bereitgestellt werde, umfassen. Im Prinzip wäre es möglich, auf der Basis der Charakteristika
hinsichtlich der Kapazität und der Standorte der Dienste (wie oben beschrieben) und in Be-
zug auf die Nachfrage- und Angebotssubstitution zu bestimmen, ob diese verschiedenen
möglichen Dienste demselben oder getrennten sachlich relevanten Vorleistungsmärkten an-
gehörten. Da jedoch gegenwärtig diese Änderungen noch stattfänden, sei es schwierig, die
Grenzen der relevanten zukünftigen Vorleistungsmärkte, die mit den Endkunden-Breitband-
märkten verbunden seien, hinsichtlich ihrer verschiedenen möglichen technischen Charakte-
ristika absolut präzise festzulegen. Dieses läge für diesen Bereich eine allgemeinere und
dynamischere Vorgehensweise bei der Marktabgrenzung auf EU-Ebene (die auf den beiden
gegenwärtig definierten Vorleistungsmärkten basiere) nahe, innerhalb derer die Regulie-
rungsbehörden die Märkte analysieren könnten, mit den beiden Zielen, sowohl den infra-
strukturbasierten Wettbewerb so weit wie wirtschaftlich effizient zu fördern als auch die
Marktmacht mit geeigneter Zugangsregulierung zu adressieren.8
II. In der Bundesrepublik Deutschland angebotene Leistungen
Der oben aufgeführte „Vorleistungsmarkt für den (physischen) Zugang zu Netzinfrastrukturen
(einschließlich des gemeinsamen oder vollständig entbündelten Zugangs) an festen Standor-
ten“ betrifft den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Unter „Drahtleitungen“ sind dabei
zunächst einmal alle Arten von Infrastruktur zu verstehen, mit denen der Zugang zum End-
kunden auf Vorleistungsebene ermöglicht wird. Die bisherige Beschränkung auf Kupferdop-
peladern ist von der Kommission aufgegeben worden.
Die im vorliegenden Fall zu untersuchenden Leistungen lassen sich wie folgt beschreiben:9
1. Teilnehmeranschlussleitung
Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) als solche wird in den Vorschriften des TKG nicht ex-
plizit genannt oder definiert. Vielmehr wird der Teilnehmeranschluss in § 3 Nr. 21 TKG10 auf-
geführt, wonach er die physische Verbindung darstellt, mit dem der Netzabschlusspunkt in
den Räumlichkeiten des Teilnehmers mit den Hauptverteilerknoten oder mit einer gleichwer-
tigen Einrichtung in festen öffentlichen Telefonnetzen verbunden wird.
8
Vgl. Commission staff working document, Explanatory Note, SEC(2007)1483 final, S. 33.
9
Die folgende Darstellung beruht – soweit nicht anders vermerkt – auf folgenden Quellen: Sämtliche den Zugang
zur Teilnehmeranschlussleitung – inklusive „Line Sharing“ – betreffende Beschlüsse der Kammern 3 und 4 der
Bundesnetzagentur; Wissenschaftliches Institut für Kommunikationsdienste GmbH, Analytisches Kostenmodell
Anschlussnetz – Referenzdokument 2.0 -, 8. November 2000, S. 3 f.; Mitteilung der Kommission, Entbündelter
Zugang zum Teilnehmeranschluss: Wettbewerbsorientierte Bereitstellung einer vollständigen Palette von elektro-
nischen Kommunikationsdiensten einschließlich multimedialer Breitband- und schneller Internet-Dienste, veröf-
fentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 272 vom 23. September 2000; Entscheidung der
Kommission vom 21. Mai 2003 – Deutsche Telekom AG, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr.
L 263 vom 14. Oktober 2003, S. 9; Monopolkommission, Wettbewerb auf Telekommunikations- und Postmärk-
ten? Sondergutachten 29, Baden-Baden 2000, Tz. 49; Thielmann/Hahn, Übertragungstechnik in: Arnold (Hrsg.),
Handbuch der Telekommunikation, unter 8.6.4.3.
10
Umsetzung der Vorschrift des Art. 2 e) der Zugangsrichtlinie (Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 07. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zuge-
höreigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), Amtsblatt der Europäischen Ge-
meinschaften Nr. L 108 vom 24.04.2002, S. 11.
6
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Unter einer einzelnen Teilnehmeranschlussleitung ist daher im Regelfall dasjenige Teilstück
eines Teilnehmeranschlussnetzes zu verstehen, welches als Leitung vom Hauptverteiler bis
zur Teilnehmeranschlusseinheit (TAE) als Telekommunikationsabschlusseinrichtung beim
Endkunden reicht.11
Vermittlungsstelle/
Technikgebäude
Endkunden
Ü -Technik
Wohnung 1 Wohnung 2
V -Technik
HVt KVz TAE
TAE
Kabelauf -
teilung
EVz
Hauptkabel
Verzweigungskabel
Abb. 1: Darstellung von zwei herkömmlichen Teilnehmeranschlussleitungen
Bei der Teilnehmeranschlussleitung handelt es sich im Regelfall um in Kupferkabeln12 zu-
sammengeführte Leitungen, die vom Hauptverteiler (HVt)13 im Netz des Teilnehmernetz-
betreibers in der Regel über Kabelverzweiger (KVz) und Endverzweiger (EVz) zu den Teil-
nehmeranschlusseinheiten in den Räumlichkeiten der Teilnehmer (Kunden) führen.14 Es gibt
jedoch auch Teilnehmeranschlussleitungen aus reiner Glasfaser und Kombinationen von
Kupfer- und Glasfaserleitungen (hybride Lösungen).
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Netzstrukturen der verschiedenen Arten von Teil-
nehmeranschlussleitungen schematisch dargestellt.
2. Teilnehmeranschlussnetz
Die besondere Bedeutung der Teilnehmeranschlussnetze beruht auf ihrer Funktion. Diese
liegt in der Bereitstellung einer Infrastruktur für die Nachrichtenübertragung zwischen dem
Abschlusspunkt der Linientechnik in den Räumlichkeiten des Teilnehmers (an der Teilneh-
meranschlusseinheit) und dem netzseitigen Leitungsabschluss am Hauptverteiler bzw. an
einer gleichwertigen Einrichtung. Das Teilnehmeranschlussnetz endet grundsätzlich genau
an der Stelle, wo der Teilnehmer nicht mehr auf ihm allein vorbehaltenen Netzressourcen
zurückgreifen und bei Erreichen von Kapazitätsgrenzen von der Nutzung ausgeschlossen
werden kann.
11
BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 – 6 C 7/00, S. 23.
12
Ggf. aber auch und/oder als Glasfaserkabel.
13
Bei einer gewöhnlichen Teilnehmeranschlussleitung über ein Kupferkabel handelt es sich hierbei um ein Kabel
mit verdrillten Doppeladern, das über Distanzen von bis zu drei Kilometern verlegt werden kann. Hauptkabel
haben in der Regel 400 oder 600 Doppeladern.
14
So auch die Rspr., vgl. BVerwG Köln, Beschluss vom 18.08.1997, L 2317/97, S. 2 f.
7
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Horizontal gesehen erstreckt sich das Teilnehmeranschlussnetz folglich im Allgemeinen vom
Standort des Hauptverteilers bzw. einer gleichwertigen Einrichtung bis zum Netzabschluss-
punkt des Teilnehmers.
a. Teilnehmeranschlussnetz auf Basis von Kupferdoppeladern
Der für gewöhnlich anzutreffende Aufbau eines Teilnehmeranschlussnetzes auf der Basis
von Kupferdoppeladern lässt sich mittels folgender Abbildung 2 verdeutlichen:
Schematische Darstellung eines Teilnehmeranschlussnetzes
HVt
EVz
Hauptkabelnetz
EVz
KVz KVz
EVz
EVz EVz
Verzweigerkabelnetz
EVz EVz
TAE TAE
HVt: Hauptverteiler
KVz: Kabelverzweiger
Evz: Endverzweiger
TAE: Teilnehmeranschlusseinheit
15
Abb. 2: Schematische Darstellung eines Teilnehmeranschlussnetzes
Das Teilnehmeranschlussnetz wird horizontal in Haupt- und Verzweigungskabel zerlegt. Das
Hauptkabelnetz liegt zwischen den Kabelverzweigern und dem Hauptverteiler. Das Verzwei-
gernetz erstreckt sich zwischen den Teilnehmeranschlusseinheiten und den Kabelverzwei-
gern. Am Übergang vom Hauptkabelnetz zum Verzweigernetz stellt der Kabelverzweiger den
oberirdischen Rangierpunkt dar, in dem Doppeladern des Verzweigernetzes auf eine Viel-
zahl von Doppeladern des Hauptkabelnetzes dauerhaft mittels Schaltdraht durchgeschaltet
werden.16 Der Kabelverzweiger fungiert damit als Schnittstelle, an dem die Kupferleitungen
aus dem Verzweigerbereich zusammengeführt und in das Hauptkabel eingespeist werden.
Hinter dem Endverzweiger wird die TAE über die Inhaus-Verkabelung erschlossen.
15
Dem HVt benachbarte Teilnehmer können auch direkt am HVt ohne KVz angebunden werden.
16
Derartige Schaltpunkte werden eingesetzt, da im Verzweigernetz generell mit niedrigeren Beschaltungsgraden,
d.h. mit höheren Reservekapazitäten, geplant werden muss. Denn die Anschlussnachfrage kann auch für kurze
Frist nicht exakt prognostiziert werden.
8
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Derzeit umfasst das Teilnehmeranschlussnetz Verbindungen zwischen dem Hauptverteiler
und der Teilnehmeranschlusseinheit als Regelfall der Ausgestaltung von Teilnehmeran-
schlüssen. Der Zugang zu diesem Anschlussnetz17 erfolgt im Normalfall am Hauptverteiler
als netzseitiger Abschlusseinrichtung, kann aber auch an einem näher an der Teilnehmeran-
schlusseinheit gelegenen Punkt geschehen, der dann lediglich ein „Minus“ im Vergleich zu
der die Verbindung herstellenden herkömmlichen Teilnehmeranschlussleitung anzusehen ist.
Ein weiterer Fall liegt vor, wenn – wie auch von der Kommission beschrieben – die Glasfaser
näher an die TAE des Endkunden gelegt wird. Dabei handelt es sich insbesondere um
FTTC18 und FTTB19.
Im FTTC-Szenario wird die kupferbasierte Teilnehmeranschlussleitung verkürzt, indem auf
dem Segment zwischen TAE und Hauptverteiler teilweise Glasfasertechnik eingesetzt 20 und
der DSLAM als konzentrierende Einheit nicht mehr im Hauptverteiler untergebracht wird,
sondern dessen Installation im oder neben dem näher zur Teilnehmeranschlusseinheit gele-
genen Kabelverzweiger oder einem mehreren Kabelverzweigern vorgelagerten Schaltvertei-
ler erfolgt, in dem die Konzentration des Datenverkehrs für mehrere Kabelverzweiger21 ge-
bündelt wird. So übernimmt der mit einem DSLAM ausgestattete Kabelverzweiger die bishe-
rige Funktionsweise des Hauptverteilers als Übergabepunkt für den breitbandigen Datenver-
kehr an das breitbandige Konzentratornetz. Der mit einem DSLAM ausgerüstete Kabel-
verzweiger stellt insofern für den breitbandigen Datenverkehr die netzseitige Abschlussein-
richtung des Teilnehmeranschlussnetzes dar, denn ab diesem Punkt kann der Teilnehmer
nicht mehr auf ihm allein vorbehaltene Netzressourcen (also das entscheidende Merkmal
einer Teilnehmeranschlussleitung) zurückgreifen. Die Strecke zwischen Hauptverteiler und
Kabelverzweiger aus Glasfaserleitungen wird nicht als Bestandteil der Teilnehmeranschluss-
leitung betrachtet, da es sich hierbei bereits um ein Teil des Konzentratornetzes handelt.
Damit reduziert sich in diesem Szenario die Teilnehmeranschlussleitung auf die physische
Verbindung zwischen Teilnehmeranschlusseinheit und Kabelverzweiger als mögliche Infra-
struktur für die Datenübertragung mit sehr hoher Bandbreite auf der Basis von xDSL-
Technik.
KVz
TAE HVt
Kupfer DSLAM Glasfaser
Das FTTB-Szenario unterscheidet sich vom FTTC-Szenario dadurch, dass der Glasfaser-
ausbau noch näher zum Teilnehmer herangeführt wird, nämlich bis zum Endverzweiger, in
dem in diesem Fall der DSLAM als konzentrierende Einheit untergebracht ist. Der End-
verzweiger befindet sich im Gebäude des Teilnehmers oder unmittelbar davor und stellt den
netzseitigen Abschlusspunkt des Teilnehmeranschlussnetzes dar. Die dedizierte Teilneh-
meranschlussleitung erstreckt sich damit von der Teilnehmeranschlusseinheit bis zu dem als
Übergabepunkt dienenden Endverzweiger.
17
Vgl. ausführlich zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung Kapitel B.3.
18
Fibre to the Cabinet.
19
Fibre to the Building.
20
Liegt hingegen die TAE in einem Radius von ca. 500 m Entfernung zum Hauptverteiler, ist eine Installation des
DSLAM im Kabelverzweiger nicht notwendig, da die mit Kupferkabel zu überbrückende Strecke durch die geringe
Entfernung der TAE zum Hauptverteiler so kurz ist, dass hohe Bandbreiten ohne Netzumbau möglich sind.
21
Die DT AG bezeichnet Schaltverteiler auch als „versorgende Kabelverzweiger“.
9
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EVz
TAE HVt
DSLAM Glasfaser
Kupfer
b. Hybride Teilnehmeranschlussnetze
Von der vorliegenden Untersuchung erfasst werden darüber hinaus hybride Teilnehmeran-
schlussnetze (im Folgenden: HYTAS), die vom Aufbau eines klassischen Teilnehmeran-
schlussnetzes nur geringfügig abweichen.
Diese – nach hiesigen Erkenntnissen ausschließlich in Deutschland eingesetzte – Technik
vereint Glasfaser- und Kupferleitungen in einer Teilnehmeranschlussleitung. Dabei wird ein
Teil der Teilnehmeranschlussleitung, und zwar für gewöhnlich das Hauptkabel, durch ein
Glasfaserkabel ersetzt. Ein anderer Teil der Teilnehmeranschlussleitung, und zwar im All-
gemeinen das Verzweigungskabel und die Endleitung, bleiben ein Kupferkabel.
Diese HYTAS-Technik gibt es in mehreren Varianten, die sich durch die jeweilige Reichweite
des Glasfaserkabels unterscheiden: Die Glasfaser reicht entweder direkt bis an den Kabel-
verzweiger oder bis an den Endverzweiger in bzw. an einem Kundengebäude. An der
Schnittstelle von Glasfaser- und Kupferkabel, dem sog. Verteilpunkt (Optical Network Unit,
ONU), werden optische in elektrische Signale umgewandelt und aufbereitet. Im Regelfall des
HYTAS, in dem die Glasfaser direkt bis zum Kabelverzweiger reicht, wird der ONU im Kabel-
verzweigergehäuse installiert. Kupferkabel werden dann von den Kabelverzweigern bis zu
den Einrichtungen der Endkunden verlegt. Reicht die Glasfaser weiter als bis zum Kabelver-
zweiger, so gilt das oben Gesagte entsprechend.
Die DT AG-Bezeichnungen „OPAL“ (optische Anschlussleitung) oder „ISIS-In- bzw. Outdoor“
(integriertes System zur Bereitstellung von Netzinfrastruktur auf optischer Basis) stellen die
Varianten der HYTAS-Technik dar, in denen die Glasfaser bis zum Kabelverzweiger oder bis
zum Endverzweiger reicht. Die in den neuen Bundesländern häufiger vorzufindende Variante
nennt sich OPAL. Dabei geht die Glasfaser häufig bis in bzw. an die einzelnen Häuser. Die
seit 1995 im Rahmen von Ersatz- oder Neuinvestitionen in Neubaugebieten auch in West-
deutschland vorrangig verlegte Variante nennt sich ISIS. Hierbei wird in der Regel nur der
Abschnitt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger mittels Glasfaser überbrückt; zwi-
schen Kabelverzweiger und Teilnehmeranschlusseinheit werden dann die vorhandenen Kup-
ferleitungen weiterhin genutzt bzw. die Leitungen in Kupfer ausgebaut.
10
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Schematische Darstellung eines hybriden
Teilnehmeranschlussnetzes
HVt
Glasfaser(n)
Hauptkabelnetz
ONU
KVz
KVz
ONU
EVz Kupferkabel
EVz
EVz EVz
Verzweigerkabelnetz
EVz EVz
TAE TAE
HVt: Hauptverteiler
KVz: Kabelverzweiger
EVz: Endverzweiger
TAE: Teilnehmeranschlusseinheit
ONU: Optical Network Unit
Abb. 3: Darstellung eines hybriden Teilnehmeranschlussnetzes (OPAL/ISIS)
Teilnehmeranschlussnetze in Form von hybriden Teilnehmeranschlusssystemen stellen eine
deutsche Besonderheit dar, deren Verbreitung nur durch die historische Besonderheit des im
Rahmen von Operationen der Europäischen Investitionsbank unterstützten Aufbaupro-
gramms für die neuen Bundesländer zu erklären ist. Dies stellte insofern eine besondere
Herausforderung dar, als 1990 nur jeder zehnte Einwohner in den Beitrittsgebieten der ehe-
maligen DDR einen eigenen Telefonanschluss hatte. Die Deutsche Telekom AG (DT AG)
bzw. ihre Vorgängerbehörde hatte im Rahmen des Aufbauprogramms Ost die Aufgabe, in
den neuen Bundesländern flächendeckend ein modernes Telekommunikationsnetz aufzu-
bauen. Im Rahmen der Förderung strukturschwacher Gebiete begann 1993 der Anschluss
von ostdeutschen Wohneinheiten mit dem Projekt „Optisches Anschlussleitungssystem
OPAL“. In den folgenden Jahren wurden umgerechnet knapp 25 Mrd. € in den Ausbau der
Telekommunikationsnetze investiert und so z.B. 5,2 Mio. neue analoge Telefonanschlüsse
11
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geschaffen.22 Nur vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass seit Mitte der 90iger Jahre
in Deutschland Glasfaserstrecken in größerem Stil in den Ortsnetzen und im Teilnehmeran-
schlussbereich verlegt wurden.23 Wirtschaftlich war diese Entscheidung nur möglich, weil in
den ostdeutschen Bundesländern extrem dicht besiedelte Wohngebiete („Plattenbau-Sied-
lungen“) beinahe vollständig mit neuen Telefonanschlüssen auszustatten waren und sich
dafür die hybride Technik anbot. Erst später wurde diese Technik auch punktuell in west-
deutschen Gebieten eingesetzt.
c. Glasfaseranschlussnetze
Ferner werden von der Untersuchung auch reine Glasfaseranschlussnetze erfasst (Fibre to
the Home, FTTH). Dabei wird die Verbindung zwischen Teilnehmeranschlusseinheit (TAE)
und dem netzseitigen Netzabschlusspunkt (Optical line Termination, OLT) oder einer gleich-
wertigen Einrichtung mittels Glasfaser hergestellt. Diese Netzinfrastruktur im Anschlussbe-
reich kann anhand verschiedener Netz-Architekturen realisiert werden. In Betracht kommen
insbesondere sog. Point-to-point oder Point-to-multipoint-Architekturen.
Point-to-point-Architektur:
Jeder Teilnehmer wird mit einer separaten Faser aus der optischen Vermittlungsstelle (ODF)
verbunden. Grundsätzlich weisen Punkt-zu-Punkt-Verbindungen die jeweils höchste Über-
tragungskapazität auf (derzeit max. 10 Gbit/s technisch realisierbar). Bei ihnen wird das opti-
sche Signal derzeit auf Basis der Gigabit Ethernet Technologie vom ersten Aggregationskno-
ten bis zum Endkunden über eine dedizierte Leitung übertragen. Dieser Ausbau wird in
Deutschland bisher nur von wenigen Anbietern in sehr geringem Umfang betrieben.
TAE/ONU
TAE/ONU ODF
Glasfaser
Abb. 4: Schematische Darstellung einer Point-to-Point-Architektur
Point-to-Multipoint-Architektur (PON - Passives optisches Netzwerk):
Mehrere Teilnehmer werden mit einer gemeinsamen Faser aus der optischen Vermittlungs-
stelle (ODF) angeschlossen. Dabei teilen sich die angeschlossenen Endkunden die Kapazi-
tät einer Glasfaserleitung, die erst kurz vor den Gebäuden in einzelne Leitungen aufgesplittet
wird. Bei dieser Übertragungstechnologie wird der Datenverkehr über eine Broadcasting-
Lösung an alle angeschlossenen Endkunden versandt und erst im Netzabschlussgerät
(ONU) durch zeitmultiplexen (TDM) elektrisch extrahiert und dem jeweils adressierten Kun-
den zugeführt. So können maximal 64 Kunden über eine Glasfaserleitung bis zum Splitter
versorgt werden, die sich die Kapazität dieser Leitung (derzeit 2,5 Gbit/s) teilen.
22
Vgl. ntz, Fachmagazin für Telekommunikation und Informationstechnik, Heft 6/1997, S. 12.
23
Norbert Hahn, Dienstevielfalt mit neuem Netzzugangssystem, telekom praxis 4/01, S. 15.
12
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TAE/ONU
KVz
TAE/ONU ODF
Glasfaser
TAE/ONU Splitter
TAE/ONU Glasfaser
Abb. 5: Schematische Darstellung einer Point-to-Multipoint-Architektur
Die Übertragungs-Kapazität von Glasfaseranschlüssen, derzeit auf der Basis der Gigabit-
Ethernet-Technolgie, liegt deutlich über jenen Breitbandanschlüssen, die auf Basis von Kup-
ferleitungen bereitgestellt werden. Wobei es je nach Ausprägung der Infrastruktur (Punkt zu
Punkt oder Punkt zu Mehrpunkt) nochmals Unterschiede hinsichtlich der kapazitativen Leis-
tungsfähigkeit gibt. Grundsätzlich haben dabei Kupferleitungen aufgrund ihrer Dämpfungsei-
genschaften einen kapazitativen Nachteil gegenüber einer reinen Glasfaserinfrastruktur.
In Deutschland werden über Glasfasern bereits Bandbreiten im Gigabit/s-Bereich angeboten.
Reine Glasfaseranschlüsse setzen in der Regel entweder spezielle Endgeräte voraus, die
optische Signale nutzen können und höherpreisiger sind, als jene, die an kupferbasierte An-
schlüsse angebunden werden; oder aber die über die Glasfasertrassen transportierten opti-
schen Signale werden mittels geeigneter Kundenendgeräte (ONU) in elektrische Signale
gewandelt, so dass die vorhandenen Endgeräte weiter genutzt werden können.
Neben den schon länger etablierten sehr hochpreisigen, vor allem von Geschäftskunden
genutzten, Glasfaseranschlüssen über singuläre, kundenindividuelle Glasfaser-TALs, die
hohe Übertragungskapazitäten mit definierten Qualitäten zulassen, gibt es mittlerweile erste
Anbieter, die Glasfaseranschlüsse auch für den Privatkunden als Massenmarktanwendung
bereitstellen.
Anbieter Ausbaugebiet Technik
Netcologne Stadtteile von Köln/ Aachen FTTB / HFC VDSL Inhouse
Stadtteile von FTTB VDSL Inhouse
MNet München (Neubauten mit FTTH)
Norderstedt und FTTB
umliegende Ortschaften Ethernet oder Glasfaser Inhouse
wilhelm.tel Hamburg FTTH
Westerstede;
Klausheide;
EWE TEL Oldenburg (geplant) FTTC/FTTH
Stadtwerke Stadtgebiete in FTTB
Schwerte Schwerte VDSL Inhouse/FTTC
Stadtwerke Flugfeld
Sindelfingen Böblingen FTTH
RFT Brandenburg
GmbH Premnitz FTTH (2 Fasern, je TV und IP)
Tabelle 1: TK-Dienste-Anbieter mit eigenem FTTH/FTTB Ausbau (Stand Juni 2009)
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3. Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
Bei dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung handelt es sich um die einem Wettbewer-
ber eingeräumte Möglichkeit, die Teilnehmeranschlussleitung eines anderen Teilnehmer-
netzbetreibers zu nutzen, um schmal- und breitbandige Dienste für eigene Endkunden zu
erbringen.
a. Zugang zur Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung
Beim Zugang zur Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung ist zwischen entbündeltem und gebün-
deltem Zugang zu unterscheiden.
Der entbündelte Zugang umfasst in der Regel die Leitung vom Hauptverteiler (oder einem
näher an der Teilnehmeranschlusseinheit gelegenen Punkt wie insbesondere dem Kabel-
verzweiger oder einem Schaltverteiler) bis zur Teilnehmeranschlusseinheit ohne vorgeschal-
tete Übertragungs- (bzw. Vermittlungs-)technik. Dies wird auch als sog. Zugriff auf den
„blanken Draht“ bezeichnet.24 Ein gebündelter Zugang erstreckt sich darüber hinaus zusätz-
lich auf die eingesetzten vorgeschalteten übertragungstechnischen Systeme.
Eine solche Entbündelung des Zugangs ist in aller Regel technisch möglich. Dies ermöglicht
es dem Nachfrager des Zugangs, seine den Endkunden angebotenen Dienstleistungen so
umfassend wie möglich selbst zu konfigurieren, ohne weitere produktveredelnde Leistungen
des den Zugang anbietenden Unternehmens abnehmen zu müssen.25 Die ausschließliche
Gewährung eines gebündelten Zugangs wäre daher – jedenfalls bei Unternehmen mit be-
trächtlicher Marktmacht – ggf. als missbräuchlich zu qualifizieren.26 Der gebündelte Zugang
wird normalerweise, da er entweder nicht auftreten darf, nämlich wenn das nachfragende
Unternehmen den entbündelten Zugang wünscht, oder aber der freien Disposition der Ver-
tragsparteien unterliegt, nämlich wenn das nachfragende Unternehmen den derart gebündel-
ten Zugang wünscht, von der vorliegenden Untersuchung nicht erfasst.
Abgesehen von diesen von der vorliegenden Untersuchung nicht erfassten Fällen gewährt
insbesondere die DT AG als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gebündelten Zu-
gang aber unbestrittenermaßen berechtigterweise und nur in Ausnahmefällen dann, wenn
das Angebot von entbündeltem Zugang im Sinne des Zugriffs zum blanken Draht im Einzel-
fall unsinnig und daher sachlich nicht gerechtfertigt wäre27.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Beschaltung der Leitung unvermeidbar ist, um die Lei-
tung in mehrere Kanäle zu teilen und um so der jeweiligen TAE am Punkt des Zugangs
durch den Wettbewerber (also am Hauptverteiler oder einem näher an der TAE gelegenen
Punkt) eine individualisierte Teilnehmeranschlussleitung zuweisen zu können. Auch wenn
dieser Fall im Vergleich zum „gewöhnlich“ anzutreffenden entbündelten Zugang zu Teilneh-
meranschlussleitungen in Form von Kupferkabeln eher selten ist, gibt es in der Realität Fälle,
in denen die Ermöglichung des Zugangs zur individualisierten Teilnehmeranschlussleitung in
Form von Kupferkabeln nur durch eine derartige „Mehrfachausnutzung“ (mittels eines als
24
Vgl. dazu insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2001 in der Rechtssache
BVerwG 6 C 7.00, S. 9.
25
Vgl. dazu auch Klotz/Delgado/Fehrenbach, WuW 2003, S. 346, 347.
26
So insbesondere das Bundesverwaltungsgericht, a. a. O. Mit der hier vorgenommenen Begriffsbestimmung ist
noch keine Definition des im TKG-E verwandten Begriffs der Entbündelung vorgenommen.
27
Nach dem Standardvertrag der DT AG erfolgt der gebündelte Zugang nämlich insbesondere dann, „wenn we-
gen einer bestehenden Auslastung der nachgefragten Teilnehmeranschlussleitung bereits bislang übertragungs-
technische Systeme zur Mehrfachausnutzung des Mediums eingesetzt werden und über diese Teilnehmeran-
schlussleitung auch künftig andere Endkunden als die des den Zugang begehrenden Unternehmens versorgt
werden müssen, oder wenn infolge der Nachfrage erstmals derartige Systeme installiert werden müssten, damit
neben den Endkunden des den Zugang begehrenden Unternehmens andere Endkunden versorgt werden kön-
nen.“
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Multiplexing bezeichneten übertragungstechnischen Verfahrens) einer physischen Leitung
technisch realisierbar ist.28 Hier wird ausschließlich das zur Individualisierung der einzelnen
TAE erforderliche Mindestmaß an Übertragungstechnik eingesetzt.
Dieser aufgrund der unvermeidbaren Nutzung von Übertragungstechnik „gebündelte“ Zu-
gang stellt also keine wirklich andere Art des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung dar
als der entbündelte Zugang im Sinne des Zugriffs zum „blanken Draht“. Es handelt sich viel-
mehr um ein „Minus“, denn der von der vorliegenden Untersuchung erfasste Fall ist aus-
schließlich für solche Fälle gedacht, in denen ein entbündelter Zugang ohne jedwede Nut-
zung von Übertragungstechnik dem Anbieter nicht möglich bzw. sachlich nicht gerechtfertigt
ist.
Eine besondere Ausprägung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung in Form der Kup-
ferdoppelader stellt das auch als „gemeinsamer Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ be-
zeichnete sog. Line-Sharing dar. Hierbei wird die Teilnehmeranschlussleitung nach Fre-
quenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann
z. B. der untere Frequenzbereich vom eigentlichen Inhaber der Teilnehmeranschlussleitung
weiter für einen (Sprach-)Telefonanschluss genutzt werden, während der den Zugang erhal-
tende Wettbewerber lediglich den oberen Frequenzbereich für Datenübertragung (typischer-
weise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) verwendet. Das Line-
Sharing stellt damit nicht wirklich eine andere Art des Zugangs, sondern als Zugang nur zum
oberen Frequenzbereich auch hier eher ein „Minus“ gegenüber dem gewöhnlichen Zugang
zur gesamten Teilnehmeranschlussleitung dar.29
Ferner richtet sich das Zugangsbegehren der Wettbewerber nicht zwingend auf einen Zu-
gang ab dem Hauptverteiler. Es kann sich auch auf ein kürzeres Stück der Leitung (ein „Mi-
nus“), das heißt den Zugang ab einem näher an der Teilnehmeranschlusseinheit befindlichen
Punkt wie insbesondere dem Kabelverzweiger oder Endverzweiger richten.
Im Rahmen von FTTC und FTTB richtet sich das Zugangsbegehren der Wettbewerber auf
den Schaltverteiler, den Kabelverzweiger oder den Endverzweiger, da in diesen Fällen der
DSLAM in diesen enthalten ist und es sich daher um dem Hauptverteiler gleichwertige Ein-
richtungen handelt.
b. Zugang zur hybriden Teilnehmeranschlussleitung
Aufgrund der zum Teil verwandten Glasfasertechnik ist der Zugang zur hybriden Teilnehmer-
anschlussleitung auf Basis von OPAL/ISIS grundsätzlich ein „gebündelter“ Zugang. Das Er-
fordernis der Bündelung, d. h. der Nutzung vorgeschalteter Übertragungstechnik, besteht
aufgrund der teilweisen Nutzung von Glasfasertechnik. Findet der Netzzugang an dem aus
Glasfaser bestehenden Teil der hybriden Teilnehmeranschlussleitung statt, so ist die Be-
schaltung der Leitung aus technischen Gründen unvermeidbar, um die Leitung in mehrere
Kanäle zu teilen und um so der jeweiligen Teilnehmeranschlusseinheit am Punkt des Zu-
gangs durch den Wettbewerber eine individualisierte Teilnehmeranschlussleitung zuweisen
zu können. Die Glasfaserleitung wird zur Anbindung mehrerer Teilnehmeranschlusseinheiten
genutzt, so dass eine Individualisierung der dem Nachfrager zur Verfügung gestellten Teil-
nehmeranschlussleitung nur möglich ist, indem das Glasfaserkabel (zum Beispiel durch Wel-
lenlängenmultiplexen oder Zeitmultiplexen) in mehrere Kanäle unterteilt wird. Im Falle von
OPAL/ISIS laufen also – physisch – über den Glasfaserteil des Teilnehmeranschlussnetzes
28
Der an sich zahlenmäßig bedeutsamere Fall der aus technischen Gründen unvermeidbaren „Bündelung“ von
hybriden Teilnehmeranschlussleitungen wird aus systematischen Gründen im Anschluss an diese Darstellungen
eben dieser hybriden Teilnehmeranschlussleitungen erörtert.
29
Dass es sich vorliegend um eine als „Minus“ zu bezeichnende Zugangsvariante handelt, zeigt sich auch in dem
jeweils geringeren Preis verglichen mit dem Preis für den gewöhnlichen Zugang zur gesamten Teilnehmeran-
schlussleitung.
15
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