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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
696 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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8 2008
Mitteilung Nr. 264/2008
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung), § 36 Abs. 2 TKG;
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte „Line Sharing“
Die Deutsche Telekom AG hat am 21.04.2008 den o.g. Entgeltantrag eingereicht.
Darin beantragt sie die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für die o.g. Leistung für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2010:
Gemeinsamer Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (CLS) Nettopreis in EUR
Übernahme 71,23 €
Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden 84,18 €
Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden 132,70 €
Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden 98,17 €
Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden 147,26 €
Kündigung, ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 70,80 €
Kündigung, mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 48,36 €
Überlassung 2,43 €
Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess nach Aufwand *
* Der Aufwand wird gemäß der Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom AG in Rechnung gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-08/011 geführt.
Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann
bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags
(Montag bis Freitag) von 8:00–14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 ein-
gesehen werden.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 20.05.2008, 13.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetz-
agentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK3c-08/011
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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8 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 697
Mitteilung Nr. 265/2008 Teil B
Veröffentlichungen des Ausschusses für elektronische Kom-
munikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Verwaltun- Mitteilungen der Diensteanbieter
gen für Post und Telekommunikation
Folgender Entwurf eines vorläufigen ECC-Berichts ist derzeit Veröffentlichungshinweis
Gegenstand der öffentlichen Kommentierung:
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
ECC Report 120
§ 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
Technical requirements for UWB DAA (Detect And Avoid) devi-
ces to ensure the protection of radiolocation in the bands tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
3.1–3.4 GHz and 8.5-9 GHz and BWA terminals in the band von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.4–4.2 GHz
Dieser vorläufige Entwurf eines ECC – Berichts beschreibt eine DAA
und anderen allgemeinen Kundeninforma-
(Detect and Avoid) Technologie für Ultraweitband Anwendungen tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
(UWB), um breitbandige, drahtlose Netzzugänge (BWA) im Fre- Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
quenzbereich 3,4–4,2 GHz und den nichtnavigatorischen Ortungs-
funk im Frequenzbereich 3,1–3,4 GHz vor Interferenzen durch UWB öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der
zu schützen.
Diensteanbieter unterliegen weder der
Die in diesem Bericht enthaltenen technischen Anforderungen und
Definitionen für die UWB DAA Technologie sollen im Anhang der
Kontrolle noch der Genehmigung der
relevanten ECC – Entscheidung ECC/DEC/(06)12 integriert werden. Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO): teilungen sind allein die Diensteanbieter
19. Mai 2008
Kommentare an: Herrn Fatih Yurdal yurdal@ero.dk verantwortlich.
Kopien der Kommentare werden erbeten an:
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
Der Inhalt dieser Entwürfe steht in englischer Sprache zur allgemei-
nen Einsichtnahme beim Europäischen Funkbüro (ERO) in Kopen-
hagen unter der Internetadresse www.ero.dk/consultation zur Ver-
fügung. Die Kontaktadresse lautet:
European Radiocommunications Office (ERO)
Peblingehus
Nansensgade 19
DK 1366 Copenhagen
Denmark
Tel. +45 33896300 Fax +45 33896330
e-Mail: pedersen@ero.dk
Kommentare sind gemäß den oben genannten Kommentierungs-
fristen und E-Mailadressen an das ERO zu senden.
Beim ERO eingegangene Kommentare werden in den zuständigen
ECC-Arbeitsgruppen, Projektgruppen bzw. der ECC-Vollversamm-
lung behandelt.
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
698 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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8 2008
Mitteilung Nr. 266/2008 5 Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH 5.1 Der Kunde ist verpflichtet,
& Co OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Laufzeitverträge), a) die Änderung seines Namens (bei Firmen: auch seiner
Stand: Januar 2008 Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes),
seiner Adresse, seiner Bankverbindung und grundle-
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B.
Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Ger- Zwangsvollstreckung) unverzüglich mitzuteilen.
many) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 Mün-
chen (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inan- b) alle für die Nutzung des Netzes und der mit dem Netz zur
spruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen aufgrund von Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen
Laufzeitverträgen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kun- und behördlichen Bestimmungen einzuhalten.
den gelten nicht. Dies gilt auch, wenn O2 diesen nicht ausdrücklich c) durch die Mobilfunkdienstleistungen von O2 keine sitten-
widerspricht. oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder die
Mobilfunkdienstleistungen in sonstiger Weise nicht mis-
sbräuchlich zu nutzen.
2 Zustandekommen des Vertrages
d) die erhaltenen SIM-Karten sachgemäß und sorgfältig auf-
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch zubewahren und vor Missbrauch, Verlust und Beschädi-
O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungser- gungen zu schützen.
bringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der
codierten Mobilfunkkarte (SIM-Karte), erfolgen. e) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine
PUK- (Personal Unlocking Key Number) Nummer, die ihm
von O2 mitgeteilt werden, sowie seine Kundenkennzahl
3 Bonitätsprüfung geheim zu halten. Da mit der Kundenkennzahl auch ein
PIN zur Abfrage von Erwachseneninhalten (Über 18)
O2 ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei angefordert werden kann, darf die Kundenkennzahl nicht
der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirt- an Minderjährige weitergegeben werden.
schaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Aus-
künfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und f) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen der
ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. SIM-Karte der Kundenbetreuung von O2 unverzüglich
beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch oder
Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu per Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mitteilung
melden. O2 ist weiterhin berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich
statistische und automatisierte Methoden (sog. „credit scoring“) zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn die Vermutung
anzuwenden und die erforderlichen allgemein gehaltenen bankübli- besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der PIN,
chen Auskünfte bei Kreditinstituten einzuholen. Die Datenübermitt- der PUK und/oder der Kundenkennzahl erlangt haben.
lung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen
von O2 erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust
nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird O2 die einschlägigen oder das Abhandenkommen zu vertreten hat.
datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Der Kunde kann g) die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbstgewählter
bei der für ihn zuständigen Stelle (auf Anfrage nennt O2 dem Kunden Verbindungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht
deren Anschrift) Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten herge-
Daten erhalten. stellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertra-
gungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in sta-
tionären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren,
4 Leistungen es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von
4.1 O2 erbringt die Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen des O2.
mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in pro- h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kunde-
duktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro- neigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs oder Zusammen-
schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen. schaltungssystemen zu benutzen und die Anrufe nicht
weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindun-
4.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines
gen zusammenschalten zu lassen, es sei denn, die Ver-
Anschlusses beträgt 24 Stunden.
mittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung erfolgt
4.3 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun- durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben
gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen, werden.
insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder i) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhän-
geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an gig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Fla-
bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser- trate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massen-
satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen kommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen,
Rechte. Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2)
4.4 Die Änderung der Homezone-Adresse ist nach Vertrags- nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltli-
schluss nur im Rahmen der vorhandenen technischen und chen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommu-
betrieblichen Umstände möglich. Ist eine vom Kunden nikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstel-
gewünschte Änderung der Homezone-Adresse nicht mög- lung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung
lich, ergibt sich daraus kein Recht zur Kündigung oder Ver- zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der
tragsanpassung. Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des
Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegen-
4.5 Die Weiterleitung von Anrufen auf der Homezone-Festnetz- leistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer
nummer zur Mobilfunknummer kann von O2 in den Fällen für solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt,
die Zukunft unterbunden werden, in denen sich die SIM- dass andere Kunden von O2 von der Inanspruchnahme
Karte bei oder im Laufe der Weiterleitung außerhalb der des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen wer-
Homezone befindet, wenn der Kunde nach Aufforderung den, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manu-
durch O2 nicht ausreichend belegt, dass sein Wohn- oder eller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung
Betriebssitz innerhalb der Homezone liegt. zu nutzen.
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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8 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 699
5.2 Wenn und soweit der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 5.1 8.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten
a) schuldhaft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindest-
der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen laufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt
Daten zu tragen. gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag jeweils um
weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um wei-
6 SIM-Karten tere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten
zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekün-
6.1 Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM- digt wird.
Karte“) bleibt Eigentum von O2.
8.3 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von
6.2 O2 kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund gegen eine 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
Ersatzkarte auszutauschen. In diesem Fall hat der Kunde auf
Verlangen von O2 die SIM-Karte zurückzugeben. 8.4 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu
erklären. Die Schriftform kann nicht durch elektronische
6.3 Die der SIM-Karte zugeordnete Rufnummer wird von O2 Form ersetzt werden.
festgelegt. O2 behält sich Änderungen von Rufnummern aus
angemessenen technischen oder betrieblichen Gründen 8.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor. bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbeson-
dere vor, wenn der Kunde
7 Zahlungsbedingungen a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in
7.1 Der Kunde hat die fälligen Rechnungsbeträge, die sich Anspruch nimmt;
gemäß den geltenden Preisen und Tarifen ergeben, fristge- b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder
recht zu zahlen. Rechnungen werden in der Regel in monatli- wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht
chen Abständen gestellt und können unberechnete Beträge besteht;
aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungs-
beträge behält O2 sich vor, Rechnungen in größeren Abstän- c) seine Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder
den zu stellen. Das Grundentgelt sowie nutzungsabhängige gänzlich einstellt;
Entgelte werden fünf Werktage nach Zugang der Rechnung d) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung
ohne Abzug fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rech- des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerhebli-
nung in elektronischer oder Papierform zu erhalten. Wünscht chen Teils hiervon in Verzug gerät oder er in einem länge-
der Kunde eine Rechnung in Papierform, fallen dafür geson- ren Zeitraum mit einem Betrag, der das zweifache monat-
derte Kosten an, die der Preisliste zu entnehmen sind. Bei der liche Grundentgelt erreicht, in Verzug gerät;
Rechnung in elektronischer Form sind die Bereitstellung und
die Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-Ver- e) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit
bindungen zum Abruf der Rechnungsdaten nicht Gegen- abgegeben hat oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung
stand des Mobilfunkvertrages. Hierzu ist der Abschluss eines eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder
gesonderten Vertrages durch den Kunden mit einem entspre- f) gegen die Pflichten aus Ziffer 5.1 b), c), g), h) oder i) ver-
chenden Diensteanbieter auf eigene Kosten des Kunden stößt.
erforderlich.
Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
7.2 Monatlich berechnete Entgelte sind, beginnend mit dem Tag
fristlos kündigt, steht O2 je gekündigter SIM-Karte ein
der betriebsfähigen Bereitstellung, anteilig für den Rest des
Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von
Monats zu zahlen. Dabei wird für jeden Tag 1/30 des monat-
30% der monatlichen Grundpreise zu (insbesondere
lichen Entgeltes berechnet.
monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise,
7.3 Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom Mindestumsätze), die bis zum nächsten ordentlichen
Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat alle Kosten zu Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der
ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt
eingelöst wird und dies von ihm zu vertreten ist. nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Scha-
7.4 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch eine den wesentlich geringer ist als die Pauschale. Der Nach-
von ihm zugelassene oder zu vertretende Nutzung der Mobil- weis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehal-
funkdienstleistungen von O2 durch Dritte entstanden sind. ten.
7.5 Der Kunde kann Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag
innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbe- Gegen Forderungen von O2 kann der Kunde nur mit unbestrittenen
treuung geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Ein- oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem
wendungen gilt als Genehmigung. O2 wird mit der Entgeltfor- Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
derung auf die Einwendungsfrist und auf die Rechtsfolgen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
unterlassener rechtzeitiger Einwendungen besonders hinwei-
sen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen
nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen 10 Haftung
Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten 10.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von
gespeichert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kun- Körper, Leben oder Gesundheit haftet O2 unbeschränkt.
den oder für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben
wurden, nach Verstreichen der Einwendungsfrist oder auf- 10.2 Für Vermögensschäden haftet O2 bis zu einem Betrag von
grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft EUR 12.500,– je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht
O2 weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbin- durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches scha-
dungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelver- densverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden,
bindungen. ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
auf EUR 10.000.000,– je schadensverursachendes Ereignis
beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
8 Vertragslaufzeit / Kündigung
Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten
8.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Ver-
einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit künd- hältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzan-
bar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, ist sprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
er mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermo- der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder
nats kündbar. grob fahrlässig verursacht wurde.
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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10.3 Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleis-
keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Ver- tungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit
letzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
Haftung auf EUR 50.000,– je Einzelfall beschränkt. Bestandsdaten dürfen ferner durch O2 verarbeitet und
genutzt werden, soweit dies zur Kundenberatung, Informa-
10.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
tion über Angebote von O2 und Marktforschung erforderlich
unberührt.
ist und der Kunde hierin eingewilligt hat.
10.5 O2 übernimmt keine Verantwortung für die durch die Mobil-
funkdienstleistungen von O2 zu erlangenden Inhalte, d. h. ins- 14.2 Verkehrsdaten, insbesondere personenbezogene Berechti-
besondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit gungskennungen, Kartennummern, Rufnummern des Anru-
oder Qualität der mittels Datendiensten erlangten Informatio- fers oder des Angerufenen, Beginn und Ende von Verbindun-
nen. O2 haftet, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahr- gen, in Anspruch genommene Telekommunikations- und
lässigkeit, nicht für Schäden jedweder Art, die dem Kunden Teledienste sowie Standortkennungen von mobilen Netzzu-
dadurch entstehen, dass er erlangte Informationen nutzt oder gängen, dürfen von O2 im Rahmen der rechtlichen Bestim-
dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nut- mungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. O2 darf
zung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung viren- Verkehrsdaten speichern und übermitteln, soweit dies für die
behafteter Daten. Abrechnung von O2 mit anderen Diensteanbietern oder mit
deren Teilnehmern sowie anderer Diensteanbieter mit ihren
10.6 O2 trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit Rechten Teilnehmern erforderlich ist. Mit dem Einverständnis des
und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im Rahmen Kunden ist O2 berechtigt, die Verkehrsdaten zur bedarfsge-
der Nutzung des Mobilfunkservices, insbesondere durch rechten Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen
dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen. und Telediensten für einen Zeitraum von max. 6 Monaten zu
verwenden.
11 Sperre 14.3 Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den
11.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2 übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen natio-
berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder nalen Datenschutzvorschriften abhängig.
teilweise zu verweigern (Sperre), wenn und solange der 14.4 O2 behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder
Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 5.1 a), b), c), g), h) oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderun-
i) nicht nachkommt oder wenn wegen einer besonderen Stei- gen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen
gerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Ent- Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
geltforderung von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tat- mitgeteilt werden.
sachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese
Entgeltforderung beanstanden wird. Im Fall der Ziffer 5.1 a) 14.5 Der Kunde kann nur mit seiner Wohnanschrift in öffentliche
ist O2 zur Sperre nur berechtigt, wenn und solange der Kunde Teilnehmerverzeichnisse eingetragen werden, nicht jedoch
seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Im Fall der Ziffer 5.1 mit einer ggf. davon abweichenden Adresse, in deren Bereich
a) und im Fall der besonderen Steigerung des Verbindungs- er die Homezone-Option oder ähnliche Sondertarife nutzt.
aufkommens ist eine Vollsperrung des Netzzugangs frühe-
stens nach Ablauf einer einwöchigen Sperrung für abge- 15 Rufnummernportierung
hende Verbindungen möglich. Dem Kunden wird die Sperre
in der Regel schriftlich, fernmündlich, per SMS oder per 15.1 Zur Durchführung der Rufnummernportierung einschließlich
Email im Vorhinein angekündigt. Die Sperre wird, soweit der Mailboxrufnummer in ein anderes Netz muss der vom für
technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf die betroffene Rufnummer registrierten Kunden gestellte Mit-
bestimmte Leistungen beschränkt. nahmeauftrag spätestens am 31. Tag nach Beendigung des
Vertrages bei O2 vorliegen. Aus technischen Gründen ist es
11.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der möglich, dass die Rufnummernportierung bis zu vier Tage vor
jeweils geltenden Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht Ablauf des Vertrages mit O2 durchgeführt wird und daher der
nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder neue Diensteanbieter schon ab diesem Zeitpunkt Mobilfunklei-
wesentlich niedriger als das Entgelt. Die Vornahme der stungen anstelle von O2 erbringt. In diesem Falle erfolgt keine
Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Erstattung anteiligen Grundentgeltes oder sonstiger Entgelte.
Entgelte, insbesondere der monatlichen Grundpreise, (insbe-
sondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate- 15.2 Die Rufnummernportierung aus einem anderen Netz in das
Preise, Mindestumsätze) unberührt. Netz von O2 ist nur möglich, nachdem der bisherige Dien-
steanbieter die Rufnummer zur Portierung freigegeben hat.
12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer 15.3 Für die Rufnummernportierung wird von O2 ein Entgelt erho-
ben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt und
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2 ggf. im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen wird.
die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung
anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforder- 15.4 Jegliche Haftung von O2 für im Zusammenhang mit der Ruf-
lich. nummernportierung entgangene Anrufe oder Nachrichten
oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz von O2 oder des
anderen Diensteanbieters ist ausgeschlossen.
13 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leis-
tungsbeschreibungen und Entgelten.
16 Sonstiges
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leis-
tungsbeschreibungen und der Entgelte werden durch Angebot von 16.1 Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfah-
O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von O2 ren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekom-
erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der munikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestim-
Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem mungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die
nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmittei- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
lung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Ände- Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.
rungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungs- 16.2 Eine gültige Preisliste liegt in den Geschäftsstellen der O2
mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme aus.
16.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffent-
14 Datenschutz
lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
14.1 O2 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, ver- oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
arbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um München Gerichtsstand.
Bonn, 7. Mai 2008
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8 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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16.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. geeigneten Ausweispapiers oder Registerauszuges nach-
Stand: Januar 2008 zuweisen. Im Falle eines fehlerhaften Identitätsnachwei-
ses hat der Kunde den Nachweis unverzüglich nach einer
O2 (Germany) GmbH & Co OHG entsprechenden Aufforderung durch O2 ordnungsgemäß
nachzuholen. Für den Fall, dass die Registrierung oder
der Nachweis nicht oder fehlerhaft erfolgt, behält O2 sich
vor, keine Mobilfunkdienstleistungen zu erbringen.
Mitteilung Nr. 267/2008 b) die Änderung seines Namens, seiner Adresse und weite-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH & rer Daten (bei Firmen: auch der Rechtsform bzw. des
Co OHG für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen („O2 LOOP“), Geschäftssitzes) unverzüglich mitzuteilen.
Stand: Januar 2008 c) alle für die Nutzung des Netzes und der dadurch zur Ver-
fügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen einzuhalten.
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
d) durch Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices keine sit-
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Ger- ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder den
many) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 Mün- O2 LOOP-Mobilfunkservice in sonstiger Weise nicht mis-
chen (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inan- sbräuchlich zu nutzen.
spruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen durch die
Verwendung von Guthabenkarten („O2 LOOP-Mobilfunkservice“). e) die ihm überlassenen SIM-Karten sachgemäß und sorg-
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. fältig aufzubewahren und vor Missbrauch, Verlust und
Dies gilt auch, wenn O2 diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Beschädigungen zu schützen.
f) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine
2 Zustandekommen des Vertrages PUK- (Personal Unlocking Key Number) Nummer, die ihm
von O2 mitgeteilt werden, sowie seine Kundenkennzahl
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch
geheim zu halten. Da mit der Kundenkennzahl auch ein
O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungser-
PIN zur Abfrage von Erwachseneninhalten (Über 18)
bringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der
angefordert werden kann, soll die Kundenkennzahl nicht
codierten für den O2 LOOP-Mobilfunkservice bestimmten Mobil-
an Minderjährige weitergegeben werden.
funkkarte („O2 LOOP-SIM-Karte“), erfolgen.
g) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner
3 Leistungen O2 LOOP-SIM-Karte dem Kundendienst von O2 unver-
züglich unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch
3.1 O2 erbringt den O2 LOOP-Mobilfunkservice im Rahmen des oder per Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mit-
mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in pro- teilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst
duktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro- schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde
schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen. vermutet oder weiß, dass unberechtigte Dritte Kenntnis
3.2 Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines von der PIN, der PUK und/oder der Kundenkennzahl
Anschlusses beträgt 24 Stunden ab Registrierung des Kun- erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefallenen nut-
den gemäß Ziffer 4.1 a) und dem Antrag auf Freischaltung der zungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn
erworbenen SIM-Karte. er den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten
hat.
3.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen von Betreibern
ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch neh- h) die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbstgewählter
men, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern entspre- Verbindungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht
chende Vereinbarungen geschlossen hat („International gestattet, mittels einer O2 LOOP-SIM-Karte von einem
Roaming“). Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs-
oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder unter Ver-
3.4 Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun- wendung von O2 LOOP-SIM-Karten Telekommunikati-
gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen, onsdienstleistungen anzubieten oder zu vermitteln oder
insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder O2 LOOP-SIM-Karten in stationären Einrichtungen, gleich
geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationäre Ein-
bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen richtung ist ein Produkt von O2.
bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser-
satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen i) die O2 LOOP-SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen
Rechte. oder kundeneigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungs-
stellen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln
3.5 Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher oder umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder
Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein Rufumleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten
Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money von O2 betrieben werden.
Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge
einer Anrufum- oder Standleitung eingehen. Durch eine Anru- j) die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhän-
fum- oder Standleitung erworbenes Gesprächsguthaben gig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
kann von O2 jederzeit gesperrt werden. Jegliche Nutzung Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Fla-
eines solchen Guthabens, einschließlich des Verkaufs, ist trate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massen-
untersagt. Bei Einschränkung oder Einstellung des Lei- kommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen,
stungsmerkmals O2 LOOP Easy Money Minuten stehen dem Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2)
Kunden keine Rechtsansprüche zu. Eine Barauszahlung des nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltli-
Guthabens ist generell nicht möglich. chen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommu-
nikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstel-
3.6 Die dem Kunden überlassene O2 LOOP-SIM-Karte bleibt lung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung
Eigentum von O2. zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der
Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des
4 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegen-
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, leistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer
solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt,
a) sich bei O2 mit den in Ziffer 8 genannten Daten registrie- dass andere Kunden von O2 von der Inanspruchnahme
ren zu lassen und seine Identität durch Vorlage eines des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen wer-
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
702 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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8 2008
den, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manu- 5.8 Sofern der Kunde Guthaben bei einem Dritten erwirbt und
eller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung dieser dem Kunden hierfür einen Kassenbeleg mit Ausstel-
zu nutzen. lungsdatum erstellt, erfolgt die Angabe des Ausstellungsda-
tums im Namen von O2.
4.2 Sofern der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 4.1 b) schuld-
haft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur 5.9 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen
Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung schriftlich
tragen. bei der Kundenbetreuung von O2 geltend machen. Das
4.3 Die Pflichten aus diesen AGB, insbesondere aus dieser Ziffer Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmi-
4, gelten entsprechend für jeden, dem eine O2 LOOP-SIM- gung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen
Karte anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus wel- nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen
chem Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten
wird in einem solchen Fall aus seinen Pflichten aus dem Ver- gespeichert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kun-
trag nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungs- den oder für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben
gemäß bei O2 registrieren lässt (s. Ziffer 4.1 a)). wurden, nach Verstreichen der Einwendungsfrist oder auf-
grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft
O2 weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbin-
5 Guthabenkonto/Preise dungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelver-
5.1 Der Kunde muss, um den O2 LOOP-Mobilfunkservice zu nut- bindungen.
zen, ein Guthaben erwerben und dieses auf das für ihn ein-
gerichtete Guthabenkonto übertragen. 6 SIM-Sperrung/SIM-Lock
5.2 Die sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergebenden Ent- Soweit der Kunde mit der O2 LOOP-SIM-Karte für den O2 LOOP-
gelte für die Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices wer- Mobilfunkservice ein Mobilfunkgerät erwirbt, ist dieses für die Dauer
den - vorbehaltlich der Ziffer 5.3 - von dem Guthabenkonto von zwei Jahren ab der Aktivierung ausschließlich gemeinsam mit
abgebucht. Abgehende Verbindungen und im Ausland einge- dieser SIM-Karte funktionsfähig („SIM-Sperrung“). Es ist dem Kun-
hende Verbindungen sind nur bis zum vollständigen Ver- den untersagt, die Aufhebung der SIM-Sperrung selbst vorzuneh-
brauch des Guthabens möglich. Im Zeitpunkt des vollständi- men oder durch Dritte vornehmen zu lassen, sofern O2 ihm den hier-
gen Verbrauchs des Guthabens laufende abgehende für erforderlichen Code nicht ausdrücklich mitgeteilt hat. Innerhalb
Verbindungen oder im Ausland eingehende Verbindungen der Zwei-Jahres-Frist wird dem Kunden der Code gegen Zahlung
werden abgebrochen. des sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergebenden Entgeltes
5.3 Wird dem Kunden aufgrund der jeweiligen produktspezifi- mitgeteilt, danach erfolgt dies kostenlos.
schen Leistungsbeschreibungen wegen der Höhe des von
ihm übertragenen Guthabens auf das Guthabenkonto von O2 7 Haftung
ein Bonusbetrag zur Verfügung gestellt, so wird der Bonus-
betrag auf einem vom Guthabenkonto separaten Konto ver- 7.1 Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von
bucht (im Folgenden „Bonuskonto“). Soweit die Entgelte für Körper, Leben oder Gesundheit haftet O2 unbeschränkt.
die Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices aufgrund der 7.2 Für Vermögensschäden haftet O2 bis zu einem Betrag von
jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen mit EUR 12.500,– je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht
dem Bonuskonto verrechenbar sind, werden diese in Abwei- durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches scha-
chung von Ziffer 5.2 vorrangig von dem Bonuskonto abge- densverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden,
bucht. Befindet sich auf dem Bonuskonto kein Bonusbetrag ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
mehr oder ist der O2 LOOP-Mobilfunkservice aufgrund der auf EUR 10.000.000,– je schadensverursachendes Ereignis
jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
nicht mit dem Bonuskonto verrechenbar, so werden die Ent- Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten
gelte vom Guthabenkonto abgebucht. sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Ver-
5.4 Einzelne Entgelte, insbesondere Entgelte für den Versand hältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzan-
von SMS aus dem Ausland, können mit zeitlicher Verzöge- sprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
rung abgebucht werden. Einen dadurch auf dem Guthaben- der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder
konto evtl. entstehenden negativen Saldo kann O2 mit später grob fahrlässig verursacht wurde.
aufgebuchten Beträgen verrechnen. 7.3 Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die
5.5 Auf das Guthabenkonto vom Kunden übertragenes Gutha- keine Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung
ben kann während eines an den Zeitpunkt der Übertragung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung
anschließenden Zeitraums von sechs Monaten verbraucht auf EUR 50.000,– je Einzelfall beschränkt.
werden. Mit jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
Guthabenkonto wird der Zeitraum für das gesamte auf dem
unberührt.
Guthabenkonto befindliche Guthaben neu gestartet. Im Übri-
gen gilt Ziffer 9. 7.5 O2 übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den
Mobilfunkservice von O2 zu erlangenden Inhalte, die von Drit-
5.6 Der von O2 aufgrund der jeweiligen produktspezifischen Lei-
ten bereitgestellt werden, d. h. insbesondere nicht für die
stungsbeschreibungen auf dem Bonuskonto zur Verfügung
Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der mit-
gestellte Bonusbetrag kann während eines an den Zeitpunkt
tels Datendiensten erlangten Informationen. O2 haftet, außer
der Aufbuchung anschließenden Zeitraums von sechs Mona-
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für
ten verbraucht werden. Stellt O2 auf dem Bonuskonto auf-
Schäden jedweder Art, die dem Kunden dadurch entstehen,
grund der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschrei-
dass er erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt.
bungen erneut einen Bonusbetrag zur Verfügung, wird der
Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder
Zeitraum für den gesamten auf dem Bonuskonto vorhande-
sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten.
nen Bonusbetrag neu gestartet. Der auf dem Bonuskonto
O2 trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit Rechten
befindliche Bonusbetrag verfällt, wenn die letzte Verbuchung
und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im Rahmen
eines Bonusbetrages auf dem Bonuskonto mehr als sechs
der Nutzung des Mobilfunkservices, insbesondere durch
Monate zurück liegt.
dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen.
5.7 Der Kunde kann den aktuellen Guthaben- und Bonuskon-
tostand bei O2 abfragen. Die Angabe des Guthaben- und
8 Führung einer Kundendatei
Bonuskontostandes ist unverbindlich und begründet allein
keinen Anspruch auf Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservi- O2 ist aufgrund gesetzlicher Regelungen berechtigt, personenbezo-
ces im jeweiligen Gegenwert. gene Daten des Kunden zu erheben und eine Kundendatei zu
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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8 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter – 703
führen, in die Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des 12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer
Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages aufgenommen wer-
den. Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2
die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung
anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforder-
9 Vertragslaufzeit/Kündigung lich.
9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Par-
teien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalen- 13 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leis-
dermonats ordentlich kündbar. Nur sofern der Kunde den tungsbeschreibungen und Entgelten
Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt oder
sofern O2 den Vertrag innerhalb der ersten zwei Jahre nach Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leis-
der Aktivierung ordentlich kündigt, ermöglicht O2 dem Kun- tungsbeschreibungen und der Entgelte werden durch Angebot von
den – abweichend von Ziffer 6 – bereits beim Wirksamwer- O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von O2
den der Kündigung die Aufhebung der SIM-Sperrung. Der erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der
Vertrag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem
Guthaben durch den Kunden auf das Guthabenkonto mehr nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmittei-
als sieben Monate zurückliegt. Ein bei Vertragsbeendigung lung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Ände-
auf dem Bonuskonto noch vorhandener Bonusbetrag (siehe rungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungs-
oben Ziffer 5.1) verfällt. mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 ins- 14 Datenschutz
besondere vor, wenn der Kunde den Mobilfunkservice in 14.1 O2 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, ver-
betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen seine arbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um
Pflichten aus den Ziffern 3.6, 4.1 c), d), h), i) oder j) verstößt ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleis-
oder wenn ein entsprechender dringender Verdacht besteht. tungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit
9.3 Ein bei Beendigung des Vertrages bestehender negativer dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
Saldo wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Bestandsdaten dürfen ferner durch O2 verarbeitet und
genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur
Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie
10 Sperre zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikations-
10.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2 dienstleistungen von O2 erforderlich ist und der Kunde hier-
berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder gegen nicht widersprochen hat. Verkehrsdaten, insbeson-
teilweise zu verweigern (Sperre), wenn und solange der dere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen,
Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 3.6, 4.1 c), d), h), i) oder personenbezogene Berechtigungskennungen, Kartennum-
j) nicht nachkommt oder wenn wegen einer besonderen Stei- mern, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn
gerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Ent- und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene
geltforderung von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tat- Telekommunikations- und Teledienste dürfen von O2 im Rah-
sachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese men der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und
Entgeltforderung beanstanden wird. Im Fall der besonderen genutzt werden.
Steigerung des Verbindungsaufkommens ist eine Vollsper- 14.2 O2 darf Verkehrsdaten speichern und übermitteln, soweit
rung des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer ein- dies für die Abrechnung von O2 mit anderen Unternehmen,
wöchigen Sperrung für abgehende Verbindungen möglich. insbesondere mit anderen Telekommunikationsdienstean-
Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fern- bietern oder der Kreditkartengesellschaft des Kunden, erfor-
mündlich, per SMS oder per Email im Vorhinein angekündigt. derlich ist.
Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass
nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt. 14.3 Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den
übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen natio-
10.2 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der nalen Datenschutzvorschriften abhängig.
jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht
nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als das Entgelt. 15 Rufnummernmitnahme (MNP)
15.1 Der Kunde kann nach Beendigung der Nutzung des O2
11 Besondere Bedingungen für Zusatz-Packs LOOP-Mobilfunkservices seine Rufnummer einschließlich
seiner Mailboxrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter
Der Festpreis für ein vom Kunden gebuchtes Zusatz-Pack von O2 aktivieren lassen (Rufnummernmitnahme). Hierfür wird von
LOOP (z.B. eine Flatrate oder eine bestimmte monatliche Anzahl an O2 ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen
Mobilfunkleistungen wie SMS oder Sprachminuten) wird im Voraus Preisliste ergibt. Das Entgelt wird durch Abbuchung vom
vom Guthabenkonto abgebucht. Das Zusatz-Pack von O2 LOOP Guthabenkonto gezahlt. Die Rufnummernmitnahme ist dem-
hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat. Die Kündigung ist beiderseitig zufolge nur möglich, wenn sich zum Zeitpunkt der Durch-
jederzeit möglich mit Wirkung zum Ende des laufenden Buchungs- führung ein ausreichender Betrag auf dem Guthabenkonto
monats. Wird nicht gekündigt, verlängert sich das Zusatz-Pack von befindet. Der Kunde muss gegenüber O2 eine Verzichtser-
O2 LOOP jeweils um einen weiteren Monat. Es endet automatisch, klärung hinsichtlich bestimmter Sonderleistungen abgege-
wenn das Guthabenkonto bei Fälligkeit des Festpreises kein ausrei- ben und beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auf-
chendes Guthaben aufweist. Das Zusatz-Pack von O2 LOOP wird trag zur Rufnummernmitnahme gestellt haben. Beide
erneut aktiviert, wenn der Kunde innerhalb einer von O2 mitgeteilten Erklärungen müssen vom für die betreffende Rufnummer
Frist ein ausreichendes Guthaben auflädt. Das Zusatz-Pack von O2 registrierten Nutzer abgegeben werden und spätestens 31
LOOP endet in jedem Fall bei Beendigung des Hauptvertrages. Die Tage nach Beendigung des Vertrages bei O2 vorliegen.
Kündigung des Zusatz-Packs von O2 LOOP lässt den Hauptvertrag
unberührt. Die Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung 15.2 Sofern der Kunde die Rufnummernmitnahme bereits vor Ein-
gemäß Ziffer 9.2 sowie zur Sperre gemäß Ziffer 10 gelten für die tritt der Möglichkeit zur Aufhebung der SIM-Sperrung gemäß
Zusatz-Packs von O2 LOOP entsprechend. Sperrt O2 das Zusatz- Ziffer 6 wünscht, hat er das für die Aufhebung der SIM-Sper-
Pack von O2 LOOP oder kündigt O2 dieses außerordentlich jeweils rung vereinbarte Entgelt zu zahlen. Die Rufnummernmit-
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so bleibt ein bereits nahme ist in diesem Falle nur möglich, wenn sich zum Zeit-
geleisteter Festpreis geschuldet, sofern der Kunde nicht nachweist, punkt der Durchführung ein ausreichender Betrag auf dem
dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Guthabenkonto befindet.
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
704 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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8 2008
15.3 Jegliche Haftung von O2 für im Zusammenhang mit der Ruf-
nummernmitnahme entgangene Anrufe oder Nachrichten
oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz von O2 oder des
neuen Diensteanbieters ist ausgeschlossen.
16 Sonstiges
16.1 Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfah-
ren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekom-
munikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestim-
mungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.
16.2 Eine gültige Preisliste liegt in den Geschäftsstellen der O2
(Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme aus.
16.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentli-
chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
München Gerichtsstand.
16.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Januar 2008
O2 (Germany) GmbH & Co OHG
Bonn, 7. Mai 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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8 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 705
Energie
Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 268/2008 Mitteilung Nr. 270/2008
§ 21a Abs. 1 EnWG, § 24 Abs. 4 Satz 3 ARegV; StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1;
Korrektur zur Mitteilung 64/2008 aus Amtsblatt 02/2008 vom hier: Veröffentlichung eines Antrags
30.01.2008 Die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Bochumer
Die korrekte Entscheidung lautet: Straße 2, 45661 Recklinghausen, hat mit Schreiben vom 31.03.2008
einen Antrag auf Genehmigung einer mit der Firma IntelligentPower
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
GmbH & Co. KG, Nymphenburger Straße 20b, 80335 München
rungsbehörde Niedersachsen vom 13.12.2007 auf Grund des
abgeschlossenen Vereinbarungen eines individuellen Netzentgelts
Antrages der Stadtwerke Emden GmbH
gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV für die Entnahmestelle Aeckern
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen: 4, 48734 Reken, gestellt.
Die Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV wird Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen BK4-08/057 bearbeitet.
abgelehnt.
BK4b
Mitteilung Nr. 269/2008
Mitteilung Nr. 271/2008
EnWG §§ 29 Abs.1, 59 Abs.1 Satz 1, 54, StromNZV §§ 22,
StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2;
27 Abs.1 Nr.4, Nr.11 und Nr.15; Rahmenbedingungen für die
hier: Veröffentlichung eines Antrags der E.ON Netz GmbH
Bilanzkreisabrechnung
Die E.ON Netz GmbH in 95448 Bayreuth hat mit Schreiben vom
Im Rahmen des am 17.01.2007 eröffneten ‚Verfahrens BK6-07-002
17.12.2007 für die RW silicium GmbH in 94060 Pöcking die Geneh-
hat die Beschlusskam mer 6 eine Festlegung für Rahmenbedin-
migung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bean-
gungen für die Bilanzkreisabrechnung erarbeitet und im Internet
tragt.
(www.bundesnetzagentur.de; „Beschlusskammern“; „Beschluss-
kammer 6“; „Aktuelles“) zur Konsultation der betroffenen Markt- Das Verfahren wird hier unter dem Geschäftszeichen BK4-08/022
akteure gestellt. geführt.
Stellungnahmen zu o.g. Festlegungsentwurf können bis zum
06.06.2008 unter dem Stichwort „Bilanzkreisabrechnung“ an die
Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, Tulpenfeld 4, 53113
Bonn oder per e-mail an poststelle.bk6@bnetza.de gesandt wer-
den.
BK6a
Bonn, 7. Mai 2008