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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

696                    A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                        |
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Mitteilung Nr. 264/2008
Entgeltverfahren (Antrag / Einleitung), § 36 Abs. 2 TKG;
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte „Line Sharing“
Die Deutsche Telekom AG hat am 21.04.2008 den o.g. Entgeltantrag eingereicht.
Darin beantragt sie die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für die o.g. Leistung für den Zeitraum 01.07.2008 bis 30.06.2010:

  Gemeinsamer Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (CLS)                                 Nettopreis in EUR
  Übernahme                                                                                     71,23 €
  Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden                              84,18 €
  Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, ohne Arbeiten beim Endkunden                              132,70 €
  Neuschaltung, ohne Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden                               98,17 €
  Neuschaltung, mit Arbeiten am KVz, mit Arbeiten beim Endkunden                               147,26 €
  Kündigung, ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden                                       70,80 €
  Kündigung, mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden                                       48,36 €
  Überlassung                                                                                    2,43 €
  Zusätzliche Anfahrten im Bereitstellungs- bzw. Entstörungsprozess                          nach Aufwand *

* Der Aufwand wird gemäß der Preisliste „Montage nach Aufwand“ der Deutschen Telekom AG in Rechnung gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3c-08/011 geführt.
Der Antrag auf Genehmigung der Entgelte nebst der beigefügten Anlagen – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann
bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Raum 12.26), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, von jedermann werktags
(Montag bis Freitag) von 8:00–14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter den Rufnummern (0228) 14 – 47 12 oder 47 16 ein-
gesehen werden.
Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 20.05.2008, 13.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetz-
agentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK3c-08/011




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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8 2008                    A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   697
Mitteilung Nr. 265/2008                                                Teil B
Veröffentlichungen des Ausschusses für elektronische Kom-
munikation (ECC) der Europäischen Konferenz der Verwaltun-             Mitteilungen der Diensteanbieter
gen für Post und Telekommunikation
Folgender Entwurf eines vorläufigen ECC-Berichts ist derzeit           Veröffentlichungshinweis
Gegenstand der öffentlichen Kommentierung:
                                                                       Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des
ECC Report 120
                                                                       § 305a BGB und der §§ 27 f. TKV verpflich-
Technical requirements for UWB DAA (Detect And Avoid) devi-
ces to ensure the protection of radiolocation in the bands             tet, Diensteanbietern die Veröffentlichung
3.1–3.4 GHz and 8.5-9 GHz and BWA terminals in the band                von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.4–4.2 GHz
Dieser vorläufige Entwurf eines ECC – Berichts beschreibt eine DAA
                                                                       und anderen allgemeinen Kundeninforma-
(Detect and Avoid) Technologie für Ultraweitband Anwendungen           tionen in ihrem Amtsblatt zu ermöglichen.
(UWB), um breitbandige, drahtlose Netzzugänge (BWA) im Fre-            Das Amtsblatt dient insoweit nur als Ver-
quenzbereich 3,4–4,2 GHz und den nichtnavigatorischen Ortungs-
funk im Frequenzbereich 3,1–3,4 GHz vor Interferenzen durch UWB        öffentlichungsmedium. Die Mitteilungen der
zu schützen.
                                                                       Diensteanbieter unterliegen weder der
Die in diesem Bericht enthaltenen technischen Anforderungen und
Definitionen für die UWB DAA Technologie sollen im Anhang der
                                                                       Kontrolle noch der Genehmigung der
relevanten ECC – Entscheidung ECC/DEC/(06)12 integriert werden.        Bundesnetzagentur. Für den Inhalt der Mit-
Kommentierungsfrist beim Europäischen Funkbüro (ERO):                  teilungen sind allein die Diensteanbieter
19. Mai 2008
Kommentare an: Herrn Fatih Yurdal yurdal@ero.dk                        verantwortlich.
Kopien der Kommentare werden erbeten an:
Herrn Harald Oberhaus harald.oberhaus@bnetza.de
Der Inhalt dieser Entwürfe steht in englischer Sprache zur allgemei-
nen Einsichtnahme beim Europäischen Funkbüro (ERO) in Kopen-
hagen unter der Internetadresse www.ero.dk/consultation zur Ver-
fügung. Die Kontaktadresse lautet:
          European Radiocommunications Office (ERO)
                           Peblingehus
                         Nansensgade 19
                       DK 1366 Copenhagen
                              Denmark
             Tel. +45 33896300       Fax +45 33896330
                      e-Mail: pedersen@ero.dk
Kommentare sind gemäß den oben genannten Kommentierungs-
fristen und E-Mailadressen an das ERO zu senden.
Beim ERO eingegangene Kommentare werden in den zuständigen
ECC-Arbeitsgruppen, Projektgruppen bzw. der ECC-Vollversamm-
lung behandelt.




Bonn, 7. Mai 2008
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

698                     A                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
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Mitteilung Nr. 266/2008                                                5 Nutzungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH                  5.1    Der Kunde ist verpflichtet,
& Co OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Laufzeitverträge),                    a) die Änderung seines Namens (bei Firmen: auch seiner
Stand: Januar 2008                                                               Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes),
                                                                                 seiner Adresse, seiner Bankverbindung und grundle-
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)                          gende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z. B.
                                                                                 Antrag oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Ger-                    Zwangsvollstreckung) unverzüglich mitzuteilen.
many) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 Mün-
chen (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inan-                    b) alle für die Nutzung des Netzes und der mit dem Netz zur
spruchnahme von Mobilfunkdienstleistungen aufgrund von                           Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen
Laufzeitverträgen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kun-                     und behördlichen Bestimmungen einzuhalten.
den gelten nicht. Dies gilt auch, wenn O2 diesen nicht ausdrücklich           c) durch die Mobilfunkdienstleistungen von O2 keine sitten-
widerspricht.                                                                    oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder die
                                                                                 Mobilfunkdienstleistungen in sonstiger Weise nicht mis-
                                                                                 sbräuchlich zu nutzen.
2 Zustandekommen des Vertrages
                                                                              d) die erhaltenen SIM-Karten sachgemäß und sorgfältig auf-
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch                      zubewahren und vor Missbrauch, Verlust und Beschädi-
O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungser-                 gungen zu schützen.
bringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der
codierten Mobilfunkkarte (SIM-Karte), erfolgen.                               e) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine
                                                                                 PUK- (Personal Unlocking Key Number) Nummer, die ihm
                                                                                 von O2 mitgeteilt werden, sowie seine Kundenkennzahl
3 Bonitätsprüfung                                                                geheim zu halten. Da mit der Kundenkennzahl auch ein
                                                                                 PIN zur Abfrage von Erwachseneninhalten (Über 18)
O2 ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei                 angefordert werden kann, darf die Kundenkennzahl nicht
der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirt-                 an Minderjährige weitergegeben werden.
schaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Aus-
künfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und            f) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen der
ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B.                     SIM-Karte der Kundenbetreuung von O2 unverzüglich
beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener                unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch oder
Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu                        per Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mitteilung
melden. O2 ist weiterhin berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung               hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst schriftlich
statistische und automatisierte Methoden (sog. „credit scoring“)                 zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn die Vermutung
anzuwenden und die erforderlichen allgemein gehaltenen bankübli-                 besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von der PIN,
chen Auskünfte bei Kreditinstituten einzuholen. Die Datenübermitt-               der PUK und/oder der Kundenkennzahl erlangt haben.
lung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen                Die bis zur Mitteilung angefallenen nutzungsabhängigen
von O2 erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden                    Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn er den Verlust
nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird O2 die einschlägigen                   oder das Abhandenkommen zu vertreten hat.
datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Der Kunde kann                  g) die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbstgewählter
bei der für ihn zuständigen Stelle (auf Anfrage nennt O2 dem Kunden              Verbindungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht
deren Anschrift) Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten              gestattet, mittels der SIM-Karte von einem Dritten herge-
Daten erhalten.                                                                  stellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertra-
                                                                                 gungssysteme weiterzuleiten oder die SIM-Karte in sta-
                                                                                 tionären Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren,
4 Leistungen                                                                     es sei denn, die stationäre Einrichtung ist ein Produkt von
4.1   O2 erbringt die Mobilfunkdienstleistungen im Rahmen des                    O2.
      mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in pro-                  h) die SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen oder kunde-
      duktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro-                      neigenen Vermittlungs-, Rufumleitungs oder Zusammen-
      schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen.                         schaltungssystemen zu benutzen und die Anrufe nicht
                                                                                 weitervermitteln, umleiten oder mit anderen Verbindun-
4.2   Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines
                                                                                 gen zusammenschalten zu lassen, es sei denn, die Ver-
      Anschlusses beträgt 24 Stunden.
                                                                                 mittlung, Rufumleitung oder Zusammenschaltung erfolgt
4.3   Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun-              durch Endgeräte, die mit SIM-Karten von O2 betrieben
      gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen,                     werden.
      insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder                  i)   die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhän-
      geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an                           gig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
      bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen                   Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Fla-
      bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser-                      trate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massen-
      satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen                       kommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen,
      Rechte.                                                                      Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2)
4.4   Die Änderung der Homezone-Adresse ist nach Vertrags-                         nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltli-
      schluss nur im Rahmen der vorhandenen technischen und                        chen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommu-
      betrieblichen Umstände möglich. Ist eine vom Kunden                          nikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstel-
      gewünschte Änderung der Homezone-Adresse nicht mög-                          lung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung
      lich, ergibt sich daraus kein Recht zur Kündigung oder Ver-                  zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der
      tragsanpassung.                                                              Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des
                                                                                   Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegen-
4.5   Die Weiterleitung von Anrufen auf der Homezone-Festnetz-                     leistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer
      nummer zur Mobilfunknummer kann von O2 in den Fällen für                     solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt,
      die Zukunft unterbunden werden, in denen sich die SIM-                       dass andere Kunden von O2 von der Inanspruchnahme
      Karte bei oder im Laufe der Weiterleitung außerhalb der                      des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen wer-
      Homezone befindet, wenn der Kunde nach Aufforderung                          den, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manu-
      durch O2 nicht ausreichend belegt, dass sein Wohn- oder                      eller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung
      Betriebssitz innerhalb der Homezone liegt.                                   zu nutzen.



                                                                                                                           Bonn, 7. Mai 2008
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8 2008                  A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   699
5.2   Wenn und soweit der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 5.1        8.2    Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten
      a) schuldhaft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung          sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindest-
      der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen                laufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt
      Daten zu tragen.                                                        gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag jeweils um
                                                                              weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um wei-
6 SIM-Karten                                                                  tere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten
                                                                              zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekün-
6.1   Die dem Kunden überlassene codierte Mobilfunkkarte („SIM-               digt wird.
      Karte“) bleibt Eigentum von O2.
                                                                       8.3    Verträge ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von
6.2   O2 kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund gegen eine                    6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
      Ersatzkarte auszutauschen. In diesem Fall hat der Kunde auf
      Verlangen von O2 die SIM-Karte zurückzugeben.                    8.4    Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu
                                                                              erklären. Die Schriftform kann nicht durch elektronische
6.3   Die der SIM-Karte zugeordnete Rufnummer wird von O2                     Form ersetzt werden.
      festgelegt. O2 behält sich Änderungen von Rufnummern aus
      angemessenen technischen oder betrieblichen Gründen              8.5    Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
      unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor.                   bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbeson-
                                                                              dere vor, wenn der Kunde
7 Zahlungsbedingungen                                                         a) die Dienstleistungen      in   betrügerischer    Absicht    in
7.1   Der Kunde hat die fälligen Rechnungsbeträge, die sich                      Anspruch nimmt;
      gemäß den geltenden Preisen und Tarifen ergeben, fristge-               b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder
      recht zu zahlen. Rechnungen werden in der Regel in monatli-                wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht
      chen Abständen gestellt und können unberechnete Beträge                    besteht;
      aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer Rechnungs-
      beträge behält O2 sich vor, Rechnungen in größeren Abstän-              c) seine Zahlungen in unberechtigter Weise teilweise oder
      den zu stellen. Das Grundentgelt sowie nutzungsabhängige                   gänzlich einstellt;
      Entgelte werden fünf Werktage nach Zugang der Rechnung                  d) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung
      ohne Abzug fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rech-                des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerhebli-
      nung in elektronischer oder Papierform zu erhalten. Wünscht                chen Teils hiervon in Verzug gerät oder er in einem länge-
      der Kunde eine Rechnung in Papierform, fallen dafür geson-                 ren Zeitraum mit einem Betrag, der das zweifache monat-
      derte Kosten an, die der Preisliste zu entnehmen sind. Bei der             liche Grundentgelt erreicht, in Verzug gerät;
      Rechnung in elektronischer Form sind die Bereitstellung und
      die Überlassung des Internet-Zugangs sowie die Online-Ver-              e) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit
      bindungen zum Abruf der Rechnungsdaten nicht Gegen-                        abgegeben hat oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung
      stand des Mobilfunkvertrages. Hierzu ist der Abschluss eines               eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder
      gesonderten Vertrages durch den Kunden mit einem entspre-               f) gegen die Pflichten aus Ziffer 5.1 b), c), g), h) oder i) ver-
      chenden Diensteanbieter auf eigene Kosten des Kunden                       stößt.
      erforderlich.
                                                                                  Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
7.2   Monatlich berechnete Entgelte sind, beginnend mit dem Tag
                                                                                  fristlos kündigt, steht O2 je gekündigter SIM-Karte ein
      der betriebsfähigen Bereitstellung, anteilig für den Rest des
                                                                                  Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von
      Monats zu zahlen. Dabei wird für jeden Tag 1/30 des monat-
                                                                                  30% der monatlichen Grundpreise zu (insbesondere
      lichen Entgeltes berechnet.
                                                                                  monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise,
7.3   Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom                  Mindestumsätze), die bis zum nächsten ordentlichen
      Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat alle Kosten zu                   Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der
      ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht                Kunde nicht nachweist, dass der Schaden überhaupt
      eingelöst wird und dies von ihm zu vertreten ist.                           nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Scha-
7.4   Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch eine                   den wesentlich geringer ist als die Pauschale. Der Nach-
      von ihm zugelassene oder zu vertretende Nutzung der Mobil-                  weis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehal-
      funkdienstleistungen von O2 durch Dritte entstanden sind.                   ten.

7.5   Der Kunde kann Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag
      innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung               9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
      schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbe-      Gegen Forderungen von O2 kann der Kunde nur mit unbestrittenen
      treuung geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Ein-       oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem
      wendungen gilt als Genehmigung. O2 wird mit der Entgeltfor-      Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
      derung auf die Einwendungsfrist und auf die Rechtsfolgen         nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
      unterlassener rechtzeitiger Einwendungen besonders hinwei-
      sen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen
      nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen       10 Haftung
      Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten           10.1   Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von
      gespeichert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kun-                 Körper, Leben oder Gesundheit haftet O2 unbeschränkt.
      den oder für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben
      wurden, nach Verstreichen der Einwendungsfrist oder auf-         10.2   Für Vermögensschäden haftet O2 bis zu einem Betrag von
      grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft          EUR 12.500,– je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht
      O2 weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbin-                durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches scha-
      dungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelver-           densverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden,
      bindungen.                                                              ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
                                                                              auf EUR 10.000.000,– je schadensverursachendes Ereignis
                                                                              beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
8 Vertragslaufzeit / Kündigung
                                                                              Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten
8.1   Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit               sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Ver-
      einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit künd-             hältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzan-
      bar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, ist          sprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
      er mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermo-              der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder
      nats kündbar.                                                           grob fahrlässig verursacht wurde.



Bonn, 7. Mai 2008
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

700                      A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                                 |
                                                                                                                              8 2008
10.3   Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die                ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleis-
       keine reinen Vermögensschäden sind und nicht auf einer Ver-               tungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit
       letzung von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die                dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
       Haftung auf EUR 50.000,– je Einzelfall beschränkt.                        Bestandsdaten dürfen ferner durch O2 verarbeitet und
                                                                                 genutzt werden, soweit dies zur Kundenberatung, Informa-
10.4   Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
                                                                                 tion über Angebote von O2 und Marktforschung erforderlich
       unberührt.
                                                                                 ist und der Kunde hierin eingewilligt hat.
10.5   O2 übernimmt keine Verantwortung für die durch die Mobil-
       funkdienstleistungen von O2 zu erlangenden Inhalte, d. h. ins-     14.2   Verkehrsdaten, insbesondere personenbezogene Berechti-
       besondere nicht für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit          gungskennungen, Kartennummern, Rufnummern des Anru-
       oder Qualität der mittels Datendiensten erlangten Informatio-             fers oder des Angerufenen, Beginn und Ende von Verbindun-
       nen. O2 haftet, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahr-              gen, in Anspruch genommene Telekommunikations- und
       lässigkeit, nicht für Schäden jedweder Art, die dem Kunden                Teledienste sowie Standortkennungen von mobilen Netzzu-
       dadurch entstehen, dass er erlangte Informationen nutzt oder              gängen, dürfen von O2 im Rahmen der rechtlichen Bestim-
       dies unterlässt. Dies gilt auch für Informationen, deren Nut-             mungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. O2 darf
       zung rechts- oder sittenwidrig ist sowie für die Nutzung viren-           Verkehrsdaten speichern und übermitteln, soweit dies für die
       behafteter Daten.                                                         Abrechnung von O2 mit anderen Diensteanbietern oder mit
                                                                                 deren Teilnehmern sowie anderer Diensteanbieter mit ihren
10.6   O2 trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit Rechten                 Teilnehmern erforderlich ist. Mit dem Einverständnis des
       und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im Rahmen                 Kunden ist O2 berechtigt, die Verkehrsdaten zur bedarfsge-
       der Nutzung des Mobilfunkservices, insbesondere durch                     rechten Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen
       dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen.                               und Telediensten für einen Zeitraum von max. 6 Monaten zu
                                                                                 verwenden.
11 Sperre                                                                 14.3   Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den
11.1   Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2                      übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen natio-
       berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder                nalen Datenschutzvorschriften abhängig.
       teilweise zu verweigern (Sperre), wenn und solange der             14.4   O2 behält sich vor, Dritte (z.B. Rechtsanwaltskanzleien oder
       Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 5.1 a), b), c), g), h) oder          Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderun-
       i) nicht nachkommt oder wenn wegen einer besonderen Stei-                 gen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen
       gerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Ent-                   Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
       geltforderung von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tat-                 mitgeteilt werden.
       sachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese
       Entgeltforderung beanstanden wird. Im Fall der Ziffer 5.1 a)       14.5   Der Kunde kann nur mit seiner Wohnanschrift in öffentliche
       ist O2 zur Sperre nur berechtigt, wenn und solange der Kunde              Teilnehmerverzeichnisse eingetragen werden, nicht jedoch
       seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Im Fall der Ziffer 5.1            mit einer ggf. davon abweichenden Adresse, in deren Bereich
       a) und im Fall der besonderen Steigerung des Verbindungs-                 er die Homezone-Option oder ähnliche Sondertarife nutzt.
       aufkommens ist eine Vollsperrung des Netzzugangs frühe-
       stens nach Ablauf einer einwöchigen Sperrung für abge-             15 Rufnummernportierung
       hende Verbindungen möglich. Dem Kunden wird die Sperre
       in der Regel schriftlich, fernmündlich, per SMS oder per           15.1   Zur Durchführung der Rufnummernportierung einschließlich
       Email im Vorhinein angekündigt. Die Sperre wird, soweit                   der Mailboxrufnummer in ein anderes Netz muss der vom für
       technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf                       die betroffene Rufnummer registrierten Kunden gestellte Mit-
       bestimmte Leistungen beschränkt.                                          nahmeauftrag spätestens am 31. Tag nach Beendigung des
                                                                                 Vertrages bei O2 vorliegen. Aus technischen Gründen ist es
11.2   Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der                 möglich, dass die Rufnummernportierung bis zu vier Tage vor
       jeweils geltenden Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht              Ablauf des Vertrages mit O2 durchgeführt wird und daher der
       nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder                neue Diensteanbieter schon ab diesem Zeitpunkt Mobilfunklei-
       wesentlich niedriger als das Entgelt. Die Vornahme der                    stungen anstelle von O2 erbringt. In diesem Falle erfolgt keine
       Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger                 Erstattung anteiligen Grundentgeltes oder sonstiger Entgelte.
       Entgelte, insbesondere der monatlichen Grundpreise, (insbe-
       sondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-           15.2   Die Rufnummernportierung aus einem anderen Netz in das
       Preise, Mindestumsätze) unberührt.                                        Netz von O2 ist nur möglich, nachdem der bisherige Dien-
                                                                                 steanbieter die Rufnummer zur Portierung freigegeben hat.
12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer                             15.3   Für die Rufnummernportierung wird von O2 ein Entgelt erho-
                                                                                 ben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt und
Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2                   ggf. im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen wird.
die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung
anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforder-           15.4   Jegliche Haftung von O2 für im Zusammenhang mit der Ruf-
lich.                                                                            nummernportierung entgangene Anrufe oder Nachrichten
                                                                                 oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz von O2 oder des
                                                                                 anderen Diensteanbieters ist ausgeschlossen.
13 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leis-
   tungsbeschreibungen und Entgelten.
                                                                          16 Sonstiges
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leis-
tungsbeschreibungen und der Entgelte werden durch Angebot von             16.1   Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfah-
O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von O2                         ren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekom-
erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der               munikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestim-
Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem                     mungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die
nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmittei-                    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
lung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Ände-                 Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.
rungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungs-             16.2   Eine gültige Preisliste liegt in den Geschäftsstellen der O2
mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.                         (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme aus.
                                                                          16.3   Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffent-
14 Datenschutz
                                                                                 lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
14.1   O2 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, ver-                   oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
       arbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um               München Gerichtsstand.



                                                                                                                            Bonn, 7. Mai 2008
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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8 2008                    A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                   701
16.4   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.                                       geeigneten Ausweispapiers oder Registerauszuges nach-
Stand: Januar 2008                                                                  zuweisen. Im Falle eines fehlerhaften Identitätsnachwei-
                                                                                    ses hat der Kunde den Nachweis unverzüglich nach einer
O2 (Germany) GmbH & Co OHG                                                          entsprechenden Aufforderung durch O2 ordnungsgemäß
                                                                                    nachzuholen. Für den Fall, dass die Registrierung oder
                                                                                    der Nachweis nicht oder fehlerhaft erfolgt, behält O2 sich
                                                                                    vor, keine Mobilfunkdienstleistungen zu erbringen.
Mitteilung Nr. 267/2008                                                        b) die Änderung seines Namens, seiner Adresse und weite-
Allgemeine Geschäftsbedingungen der O2 (Germany) GmbH &                           rer Daten (bei Firmen: auch der Rechtsform bzw. des
Co OHG für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen („O2 LOOP“),                         Geschäftssitzes) unverzüglich mitzuteilen.
Stand: Januar 2008                                                             c) alle für die Nutzung des Netzes und der dadurch zur Ver-
                                                                                  fügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und
                                                                                  behördlichen Bestimmungen einzuhalten.
1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
                                                                               d) durch Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices keine sit-
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der O2 (Ger-                     ten- oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder den
many) GmbH & Co OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 Mün-                        O2 LOOP-Mobilfunkservice in sonstiger Weise nicht mis-
chen (im Folgenden „O2“ genannt), und dem Kunden bei Inan-                        sbräuchlich zu nutzen.
spruchnahme       von    Mobilfunkdienstleistungen    durch     die
Verwendung von Guthabenkarten („O2 LOOP-Mobilfunkservice“).                    e) die ihm überlassenen SIM-Karten sachgemäß und sorg-
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.                         fältig aufzubewahren und vor Missbrauch, Verlust und
Dies gilt auch, wenn O2 diesen nicht ausdrücklich widerspricht.                   Beschädigungen zu schützen.
                                                                               f) seine PIN- (Personal Identification Number) und seine
2 Zustandekommen des Vertrages                                                    PUK- (Personal Unlocking Key Number) Nummer, die ihm
                                                                                  von O2 mitgeteilt werden, sowie seine Kundenkennzahl
Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch
                                                                                  geheim zu halten. Da mit der Kundenkennzahl auch ein
O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungser-
                                                                                  PIN zur Abfrage von Erwachseneninhalten (Über 18)
bringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der
                                                                                  angefordert werden kann, soll die Kundenkennzahl nicht
codierten für den O2 LOOP-Mobilfunkservice bestimmten Mobil-
                                                                                  an Minderjährige weitergegeben werden.
funkkarte („O2 LOOP-SIM-Karte“), erfolgen.
                                                                               g) den Verlust oder ein sonstiges Abhandenkommen seiner
3 Leistungen                                                                      O2 LOOP-SIM-Karte dem Kundendienst von O2 unver-
                                                                                  züglich unter Angabe seiner Kundenkennzahl telefonisch
3.1    O2 erbringt den O2 LOOP-Mobilfunkservice im Rahmen des                     oder per Fax mitzuteilen. Eine lediglich telefonische Mit-
       mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in pro-                     teilung hat der Kunde unverzüglich per Fax oder sonst
       duktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Produktbro-                      schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt, wenn der Kunde
       schüren und Preislisten aufgeführten Bestimmungen.                         vermutet oder weiß, dass unberechtigte Dritte Kenntnis
3.2    Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung eines                    von der PIN, der PUK und/oder der Kundenkennzahl
       Anschlusses beträgt 24 Stunden ab Registrierung des Kun-                   erlangt haben. Die bis zur Mitteilung angefallenen nut-
       den gemäß Ziffer 4.1 a) und dem Antrag auf Freischaltung der               zungsabhängigen Entgelte hat der Kunde zu zahlen, wenn
       erworbenen SIM-Karte.                                                      er den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten
                                                                                  hat.
3.3    Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen von Betreibern
       ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch neh-                h) die Leistungen von O2 nur zum Aufbau selbstgewählter
       men, soweit O2 mit den betreffenden Betreibern entspre-                    Verbindungen zu nutzen. Ihm ist insbesondere nicht
       chende Vereinbarungen geschlossen hat („International                      gestattet, mittels einer O2 LOOP-SIM-Karte von einem
       Roaming“).                                                                 Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs-
                                                                                  oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder unter Ver-
3.4    Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistun-              wendung von O2 LOOP-SIM-Karten Telekommunikati-
       gen können aus technischen oder betrieblichen Gründen,                     onsdienstleistungen anzubieten oder zu vermitteln oder
       insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder                     O2 LOOP-SIM-Karten in stationären Einrichtungen, gleich
       geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an                         welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationäre Ein-
       bestimmten Orten beeinträchtigt sein. In derartigen Fällen                 richtung ist ein Produkt von O2.
       bestehen für den Kunden keine Ansprüche auf Schadenser-
       satz und keine Minderungs-, Kündigungs- oder sonstigen                  i)   die O2 LOOP-SIM-Karte nicht für Anrufe zu öffentlichen
       Rechte.                                                                      oder kundeneigenen Vermittlungs- oder Rufumleitungs-
                                                                                    stellen zu benutzen und die Anrufe nicht weitervermitteln
3.5    Sofern O2 dem Kunden aufgrund besonderer vertraglicher                       oder umleiten zu lassen, es sei denn, die Vermittlung oder
       Vereinbarungen als Gegenleistung für eingehende Anrufe ein                   Rufumleitung erfolgt durch Endgeräte, die mit SIM-Karten
       Gesprächsguthaben durch sog. „O2 LOOP Easy Money                             von O2 betrieben werden.
       Minuten“ gewährt, erfolgt dies nicht für Anrufe, die infolge
       einer Anrufum- oder Standleitung eingehen. Durch eine Anru-             j)   die Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhän-
       fum- oder Standleitung erworbenes Gesprächsguthaben                          gig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur
       kann von O2 jederzeit gesperrt werden. Jegliche Nutzung                      Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Fla-
       eines solchen Guthabens, einschließlich des Verkaufs, ist                    trate), (1) nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massen-
       untersagt. Bei Einschränkung oder Einstellung des Lei-                       kommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen,
       stungsmerkmals O2 LOOP Easy Money Minuten stehen dem                         Telemarketingleistungen oder Faxbroadcastdienste), (2)
       Kunden keine Rechtsansprüche zu. Eine Barauszahlung des                      nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltli-
       Guthabens ist generell nicht möglich.                                        chen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommu-
                                                                                    nikationsdienstleistungen für Dritte, (3) nicht zur Herstel-
3.6    Die dem Kunden überlassene O2 LOOP-SIM-Karte bleibt                          lung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung
       Eigentum von O2.                                                             zustande kommen und bei denen der Anrufer oder der
                                                                                    Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des
4 Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten des Kunden                               Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegen-
4.1    Der Kunde ist verpflichtet,                                                  leistungen erhält, (4) nicht in einer Weise, die zu einer
                                                                                    solchartigen Belegung einzelner GSM/UMTS-Zellen führt,
       a) sich bei O2 mit den in Ziffer 8 genannten Daten registrie-                dass andere Kunden von O2 von der Inanspruchnahme
          ren zu lassen und seine Identität durch Vorlage eines                     des Mobilfunkservices dauerhaft ausgeschlossen wer-



Bonn, 7. Mai 2008
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

702                    A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                              |
                                                                                                                           8 2008
         den, und (5) nicht für Dauerverbindungen aufgrund manu-       5.8    Sofern der Kunde Guthaben bei einem Dritten erwirbt und
         eller oder automatischer mehrfacher Wahlwiederholung                 dieser dem Kunden hierfür einen Kassenbeleg mit Ausstel-
         zu nutzen.                                                           lungsdatum erstellt, erfolgt die Angabe des Ausstellungsda-
                                                                              tums im Namen von O2.
4.2   Sofern der Kunde die Mitteilung gemäß Ziffer 4.1 b) schuld-
      haft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur    5.9    Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchungen
      Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu               innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung schriftlich
      tragen.                                                                 bei der Kundenbetreuung von O2 geltend machen. Das
4.3   Die Pflichten aus diesen AGB, insbesondere aus dieser Ziffer            Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmi-
      4, gelten entsprechend für jeden, dem eine O2 LOOP-SIM-                 gung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen
      Karte anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus wel-            nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen
      chem Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber                 Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten
      wird in einem solchen Fall aus seinen Pflichten aus dem Ver-            gespeichert oder gespeicherte Daten auf Wunsch des Kun-
      trag nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungs-               den oder für den Fall, dass keine Einwendungen erhoben
      gemäß bei O2 registrieren lässt (s. Ziffer 4.1 a)).                     wurden, nach Verstreichen der Einwendungsfrist oder auf-
                                                                              grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft
                                                                              O2 weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbin-
5 Guthabenkonto/Preise                                                        dungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelver-
5.1   Der Kunde muss, um den O2 LOOP-Mobilfunkservice zu nut-                 bindungen.
      zen, ein Guthaben erwerben und dieses auf das für ihn ein-
      gerichtete Guthabenkonto übertragen.                             6 SIM-Sperrung/SIM-Lock
5.2   Die sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergebenden Ent-    Soweit der Kunde mit der O2 LOOP-SIM-Karte für den O2 LOOP-
      gelte für die Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices wer-         Mobilfunkservice ein Mobilfunkgerät erwirbt, ist dieses für die Dauer
      den - vorbehaltlich der Ziffer 5.3 - von dem Guthabenkonto       von zwei Jahren ab der Aktivierung ausschließlich gemeinsam mit
      abgebucht. Abgehende Verbindungen und im Ausland einge-          dieser SIM-Karte funktionsfähig („SIM-Sperrung“). Es ist dem Kun-
      hende Verbindungen sind nur bis zum vollständigen Ver-           den untersagt, die Aufhebung der SIM-Sperrung selbst vorzuneh-
      brauch des Guthabens möglich. Im Zeitpunkt des vollständi-       men oder durch Dritte vornehmen zu lassen, sofern O2 ihm den hier-
      gen Verbrauchs des Guthabens laufende abgehende                  für erforderlichen Code nicht ausdrücklich mitgeteilt hat. Innerhalb
      Verbindungen oder im Ausland eingehende Verbindungen             der Zwei-Jahres-Frist wird dem Kunden der Code gegen Zahlung
      werden abgebrochen.                                              des sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergebenden Entgeltes
5.3   Wird dem Kunden aufgrund der jeweiligen produktspezifi-          mitgeteilt, danach erfolgt dies kostenlos.
      schen Leistungsbeschreibungen wegen der Höhe des von
      ihm übertragenen Guthabens auf das Guthabenkonto von O2          7 Haftung
      ein Bonusbetrag zur Verfügung gestellt, so wird der Bonus-
      betrag auf einem vom Guthabenkonto separaten Konto ver-          7.1    Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von
      bucht (im Folgenden „Bonuskonto“). Soweit die Entgelte für              Körper, Leben oder Gesundheit haftet O2 unbeschränkt.
      die Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservices aufgrund der           7.2    Für Vermögensschäden haftet O2 bis zu einem Betrag von
      jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen mit              EUR 12.500,– je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht
      dem Bonuskonto verrechenbar sind, werden diese in Abwei-                durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches scha-
      chung von Ziffer 5.2 vorrangig von dem Bonuskonto abge-                 densverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden,
      bucht. Befindet sich auf dem Bonuskonto kein Bonusbetrag                ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
      mehr oder ist der O2 LOOP-Mobilfunkservice aufgrund der                 auf EUR 10.000.000,– je schadensverursachendes Ereignis
      jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen                  beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren
      nicht mit dem Bonuskonto verrechenbar, so werden die Ent-               Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten
      gelte vom Guthabenkonto abgebucht.                                      sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Ver-
5.4   Einzelne Entgelte, insbesondere Entgelte für den Versand                hältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzan-
      von SMS aus dem Ausland, können mit zeitlicher Verzöge-                 sprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung
      rung abgebucht werden. Einen dadurch auf dem Guthaben-                  der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder
      konto evtl. entstehenden negativen Saldo kann O2 mit später             grob fahrlässig verursacht wurde.
      aufgebuchten Beträgen verrechnen.                                7.3    Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die
5.5   Auf das Guthabenkonto vom Kunden übertragenes Gutha-                    keine Vermögensschäden sind und nicht auf einer Verletzung
      ben kann während eines an den Zeitpunkt der Übertragung                 von Körper, Leben oder Gesundheit beruhen, ist die Haftung
      anschließenden Zeitraums von sechs Monaten verbraucht                   auf EUR 50.000,– je Einzelfall beschränkt.
      werden. Mit jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das
                                                                       7.4    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
      Guthabenkonto wird der Zeitraum für das gesamte auf dem
                                                                              unberührt.
      Guthabenkonto befindliche Guthaben neu gestartet. Im Übri-
      gen gilt Ziffer 9.                                               7.5    O2 übernimmt keinerlei Verantwortung für die durch den
                                                                              Mobilfunkservice von O2 zu erlangenden Inhalte, die von Drit-
5.6   Der von O2 aufgrund der jeweiligen produktspezifischen Lei-
                                                                              ten bereitgestellt werden, d. h. insbesondere nicht für die
      stungsbeschreibungen auf dem Bonuskonto zur Verfügung
                                                                              Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der mit-
      gestellte Bonusbetrag kann während eines an den Zeitpunkt
                                                                              tels Datendiensten erlangten Informationen. O2 haftet, außer
      der Aufbuchung anschließenden Zeitraums von sechs Mona-
                                                                              im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für
      ten verbraucht werden. Stellt O2 auf dem Bonuskonto auf-
                                                                              Schäden jedweder Art, die dem Kunden dadurch entstehen,
      grund der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschrei-
                                                                              dass er erlangte Informationen nutzt oder dies unterlässt.
      bungen erneut einen Bonusbetrag zur Verfügung, wird der
                                                                              Dies gilt auch für Informationen, deren Nutzung rechts- oder
      Zeitraum für den gesamten auf dem Bonuskonto vorhande-
                                                                              sittenwidrig ist sowie für die Nutzung virenbehafteter Daten.
      nen Bonusbetrag neu gestartet. Der auf dem Bonuskonto
                                                                              O2 trifft keine Verantwortung im Zusammenhang mit Rechten
      befindliche Bonusbetrag verfällt, wenn die letzte Verbuchung
                                                                              und Pflichten gegenüber Dritten, die dem Kunden im Rahmen
      eines Bonusbetrages auf dem Bonuskonto mehr als sechs
                                                                              der Nutzung des Mobilfunkservices, insbesondere durch
      Monate zurück liegt.
                                                                              dabei getätigte Rechtsgeschäfte, entstehen.
5.7   Der Kunde kann den aktuellen Guthaben- und Bonuskon-
      tostand bei O2 abfragen. Die Angabe des Guthaben- und
                                                                       8 Führung einer Kundendatei
      Bonuskontostandes ist unverbindlich und begründet allein
      keinen Anspruch auf Nutzung des O2 LOOP-Mobilfunkservi-          O2 ist aufgrund gesetzlicher Regelungen berechtigt, personenbezo-
      ces im jeweiligen Gegenwert.                                     gene Daten des Kunden zu erheben und eine Kundendatei zu



                                                                                                                         Bonn, 7. Mai 2008
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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8 2008                    A                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –                703
führen, in die Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des              12 Weitergabe von Änderungen der Umsatzsteuer
Kunden sowie Beginn und Ende des Vertrages aufgenommen wer-
den.                                                                        Verändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, kann O2
                                                                            die Entgelte im Umfang dieser Steuererhöhung bzw. Steuersenkung
                                                                            anpassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierzu nicht erforder-
9 Vertragslaufzeit/Kündigung                                                lich.
9.1    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Par-
       teien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalen-          13 Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leis-
       dermonats ordentlich kündbar. Nur sofern der Kunde den                  tungsbeschreibungen und Entgelten
       Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt oder
       sofern O2 den Vertrag innerhalb der ersten zwei Jahre nach           Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leis-
       der Aktivierung ordentlich kündigt, ermöglicht O2 dem Kun-           tungsbeschreibungen und der Entgelte werden durch Angebot von
       den – abweichend von Ziffer 6 – bereits beim Wirksamwer-             O2 und Annahme des Kunden vereinbart. Das Angebot von O2
       den der Kündigung die Aufhebung der SIM-Sperrung. Der                erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Schweigt der
       Vertrag endet automatisch, wenn die letzte Übertragung von           Kunde auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem
       Guthaben durch den Kunden auf das Guthabenkonto mehr                 nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmittei-
       als sieben Monate zurückliegt. Ein bei Vertragsbeendigung            lung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Ände-
       auf dem Bonuskonto noch vorhandener Bonusbetrag (siehe               rungen werden wirksam, sofern O2 den Kunden in der Änderungs-
       oben Ziffer 5.1) verfällt.                                           mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

9.2    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
       Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 ins-        14 Datenschutz
       besondere vor, wenn der Kunde den Mobilfunkservice in                14.1   O2 darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, ver-
       betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, gegen seine                       arbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um
       Pflichten aus den Ziffern 3.6, 4.1 c), d), h), i) oder j) verstößt          ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleis-
       oder wenn ein entsprechender dringender Verdacht besteht.                   tungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit
9.3    Ein bei Beendigung des Vertrages bestehender negativer                      dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
       Saldo wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.                       Bestandsdaten dürfen ferner durch O2 verarbeitet und
                                                                                   genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur
                                                                                   Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie
10 Sperre                                                                          zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikations-
10.1   Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2                        dienstleistungen von O2 erforderlich ist und der Kunde hier-
       berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder                  gegen nicht widersprochen hat. Verkehrsdaten, insbeson-
       teilweise zu verweigern (Sperre), wenn und solange der                      dere Rufnummern des Anrufers oder des Angerufenen,
       Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 3.6, 4.1 c), d), h), i) oder           personenbezogene Berechtigungskennungen, Kartennum-
       j) nicht nachkommt oder wenn wegen einer besonderen Stei-                   mern, Standortkennungen von mobilen Anschlüssen, Beginn
       gerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Ent-                     und Ende von Verbindungen sowie in Anspruch genommene
       geltforderung von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tat-                   Telekommunikations- und Teledienste dürfen von O2 im Rah-
       sachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese                      men der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und
       Entgeltforderung beanstanden wird. Im Fall der besonderen                   genutzt werden.
       Steigerung des Verbindungsaufkommens ist eine Vollsper-              14.2   O2 darf Verkehrsdaten speichern und übermitteln, soweit
       rung des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer ein-                      dies für die Abrechnung von O2 mit anderen Unternehmen,
       wöchigen Sperrung für abgehende Verbindungen möglich.                       insbesondere mit anderen Telekommunikationsdienstean-
       Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fern-                  bietern oder der Kreditkartengesellschaft des Kunden, erfor-
       mündlich, per SMS oder per Email im Vorhinein angekündigt.                  derlich ist.
       Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass
       nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.                  14.3   Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den
                                                                                   übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen natio-
10.2   Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der                   nalen Datenschutzvorschriften abhängig.
       jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der Kunde nicht
       nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder
       wesentlich niedriger als das Entgelt.                                15 Rufnummernmitnahme (MNP)
                                                                            15.1   Der Kunde kann nach Beendigung der Nutzung des O2
11 Besondere Bedingungen für Zusatz-Packs                                          LOOP-Mobilfunkservices seine Rufnummer einschließlich
                                                                                   seiner Mailboxrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter
Der Festpreis für ein vom Kunden gebuchtes Zusatz-Pack von O2                      aktivieren lassen (Rufnummernmitnahme). Hierfür wird von
LOOP (z.B. eine Flatrate oder eine bestimmte monatliche Anzahl an                  O2 ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen
Mobilfunkleistungen wie SMS oder Sprachminuten) wird im Voraus                     Preisliste ergibt. Das Entgelt wird durch Abbuchung vom
vom Guthabenkonto abgebucht. Das Zusatz-Pack von O2 LOOP                           Guthabenkonto gezahlt. Die Rufnummernmitnahme ist dem-
hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat. Die Kündigung ist beiderseitig               zufolge nur möglich, wenn sich zum Zeitpunkt der Durch-
jederzeit möglich mit Wirkung zum Ende des laufenden Buchungs-                     führung ein ausreichender Betrag auf dem Guthabenkonto
monats. Wird nicht gekündigt, verlängert sich das Zusatz-Pack von                  befindet. Der Kunde muss gegenüber O2 eine Verzichtser-
O2 LOOP jeweils um einen weiteren Monat. Es endet automatisch,                     klärung hinsichtlich bestimmter Sonderleistungen abgege-
wenn das Guthabenkonto bei Fälligkeit des Festpreises kein ausrei-                 ben und beim neuen Diensteanbieter einen wirksamen Auf-
chendes Guthaben aufweist. Das Zusatz-Pack von O2 LOOP wird                        trag zur Rufnummernmitnahme gestellt haben. Beide
erneut aktiviert, wenn der Kunde innerhalb einer von O2 mitgeteilten               Erklärungen müssen vom für die betreffende Rufnummer
Frist ein ausreichendes Guthaben auflädt. Das Zusatz-Pack von O2                   registrierten Nutzer abgegeben werden und spätestens 31
LOOP endet in jedem Fall bei Beendigung des Hauptvertrages. Die                    Tage nach Beendigung des Vertrages bei O2 vorliegen.
Kündigung des Zusatz-Packs von O2 LOOP lässt den Hauptvertrag
unberührt. Die Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung                 15.2   Sofern der Kunde die Rufnummernmitnahme bereits vor Ein-
gemäß Ziffer 9.2 sowie zur Sperre gemäß Ziffer 10 gelten für die                   tritt der Möglichkeit zur Aufhebung der SIM-Sperrung gemäß
Zusatz-Packs von O2 LOOP entsprechend. Sperrt O2 das Zusatz-                       Ziffer 6 wünscht, hat er das für die Aufhebung der SIM-Sper-
Pack von O2 LOOP oder kündigt O2 dieses außerordentlich jeweils                    rung vereinbarte Entgelt zu zahlen. Die Rufnummernmit-
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so bleibt ein bereits                 nahme ist in diesem Falle nur möglich, wenn sich zum Zeit-
geleisteter Festpreis geschuldet, sofern der Kunde nicht nachweist,                punkt der Durchführung ein ausreichender Betrag auf dem
dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.                   Guthabenkonto befindet.



Bonn, 7. Mai 2008
23

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

704                     A                 für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil B, Mitteilungen der Diensteanbieter –
                                                                                                                        |
                                                                                                                      8 2008
15.3   Jegliche Haftung von O2 für im Zusammenhang mit der Ruf-
       nummernmitnahme entgangene Anrufe oder Nachrichten
       oder wegen Nichterreichbarkeit im Netz von O2 oder des
       neuen Diensteanbieters ist ausgeschlossen.

16 Sonstiges
16.1   Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfah-
       ren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekom-
       munikationsgesetzes (TKG) und seiner Ausführungsbestim-
       mungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die
       Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
       Post und Eisenbahnen, Bonn, richten.
16.2   Eine gültige Preisliste liegt in den Geschäftsstellen der O2
       (Germany) GmbH & Co. OHG zur Einsichtnahme aus.
16.3   Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentli-
       chen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
       oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
       München Gerichtsstand.
16.4   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: Januar 2008
O2 (Germany) GmbH & Co OHG




                                                                                                                     Bonn, 7. Mai 2008
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur


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8 2008                    A            für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                      – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                 705
Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur
Mitteilung Nr. 268/2008                                             Mitteilung Nr. 270/2008
§ 21a Abs. 1 EnWG, § 24 Abs. 4 Satz 3 ARegV;                        StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1;
Korrektur zur Mitteilung 64/2008 aus Amtsblatt 02/2008 vom          hier: Veröffentlichung eines Antrags
30.01.2008                                                          Die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH, Bochumer
Die korrekte Entscheidung lautet:                                   Straße 2, 45661 Recklinghausen, hat mit Schreiben vom 31.03.2008
                                                                    einen Antrag auf Genehmigung einer mit der Firma IntelligentPower
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
                                                                    GmbH & Co. KG, Nymphenburger Straße 20b, 80335 München
rungsbehörde Niedersachsen vom 13.12.2007 auf Grund des
                                                                    abgeschlossenen Vereinbarungen eines individuellen Netzentgelts
Antrages der Stadtwerke Emden GmbH
                                                                    gemäß § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV für die Entnahmestelle Aeckern
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:                              4, 48734 Reken, gestellt.
Die Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV wird       Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen BK4-08/057 bearbeitet.
abgelehnt.
                                                                    BK4b



Mitteilung Nr. 269/2008
                                                                    Mitteilung Nr. 271/2008
EnWG §§ 29 Abs.1, 59 Abs.1 Satz 1, 54, StromNZV §§ 22,
                                                                    StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2;
27 Abs.1 Nr.4, Nr.11 und Nr.15; Rahmenbedingungen für die
                                                                    hier: Veröffentlichung eines Antrags der E.ON Netz GmbH
Bilanzkreisabrechnung
                                                                    Die E.ON Netz GmbH in 95448 Bayreuth hat mit Schreiben vom
Im Rahmen des am 17.01.2007 eröffneten ‚Verfahrens BK6-07-002
                                                                    17.12.2007 für die RW silicium GmbH in 94060 Pöcking die Geneh-
hat die Beschlusskam mer 6 eine Festlegung für Rahmenbedin-
                                                                    migung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bean-
gungen für die Bilanzkreisabrechnung erarbeitet und im Internet
                                                                    tragt.
(www.bundesnetzagentur.de; „Beschlusskammern“; „Beschluss-
kammer 6“; „Aktuelles“) zur Konsultation der betroffenen Markt-     Das Verfahren wird hier unter dem Geschäftszeichen BK4-08/022
akteure gestellt.                                                   geführt.
Stellungnahmen zu o.g. Festlegungsentwurf können bis zum
06.06.2008 unter dem Stichwort „Bilanzkreisabrechnung“ an die
Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 6, Tulpenfeld 4, 53113
Bonn oder per e-mail an poststelle.bk6@bnetza.de gesandt wer-
den.
BK6a




Bonn, 7. Mai 2008
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