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A
                                                           Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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12 2008                                           – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                     Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                            1059

                                                                                         DokNr. DECLMAN-018-DSS2_v1.0


          2.1.4      Protokollierung

                     Die Komponente digiSeal server 2 protokolliert für jede Prozessdurchführung den zugehörigen
                     Prozessauftrag und das Prozessergebnis.


                     Protokollierung des Prozessauftrages:
                     x   Prozessauftrag
                     x   Startzeitpunkt des Prozessauftrages
                     x   Prozessdefinition
                     x   Prozessname
                     x   Jobzähler
                     x   angesprochene Signatur- / Arbeitseinheit
                     x   Schnittstelle und Quelle
                     x   Eingangsdatei


                     Protokollierung des Prozessergebnisses:
                     x   Prozessergebnis
                     x   Startzeitpunkt des Prozessergebnis
                     x   Prozessdefinition
                     x   Prozessname
                     x   Jobzähler
                     x   angesprochene Signatur- / Arbeitseinheit
                     x   Schnittstelle und Quelle
                     x   Eingangsdatei
                     x   Hashwert
                     x   Ausgangsdatei
                     x   zweite Ausgangsdatei (optional)
                     x   Anzahl der erfolgreich ausgeführten Aufträge
                     x   Limitierung
                     x   Endzeitpunkt
                     x   Verifikationsergebnis
                     x   Fehlertext
                     x   Ergebnis


          2.1.5      Zugrundeliegende Kryptographiebibliothek

                     Die Signaturanwendungskomponente              baut     auf    der    Open-Source-Funktionsbibliothek
                     crypto++3 Version 5.2.1 auf.




           3
               www.cryptopp.com

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Bonn, 2. Juli 2008
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                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

1060                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                             Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                            12 2008 |
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   2.1.6     Integritätsprüfung

             Die Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 verfügt entsprechend § 15 Abs. 4
             SigV über Selbstprüfungsmechanismen zum Schutz vor der Manipulation der Software. Die
             Programmbestandteile des digiSeal server 2 sind signiert. Diese Signaturen werden bei jedem
             Programmstart durch die Komponente selbständig auf Integrität geprüft. Im Falle einer
             Manipulation wird dies dem Anwender eindeutig angezeigt und das Programm beendet.
             Die ausführbaren Programme und dynamisch geladenen Bibliotheken sind konform zum
             PKCS#7-Standard elektronisch signiert. Eine Prüfung der elektronischen Signaturen ist
             jederzeit mit einer ISIS-MTT-konformen Signaturprüfsoftware, die konform zum PKCS#7-
             Standard signierte Dateien verifizieren kann, möglich.


   2.1.7     Anwendungsbereich

             Als Anwendungsbereich ist die Nutzung in größeren Infrastrukturen, z.B. im
             privatwirtschaftlichen und behördlichen Umfeld, in einem geschützten Einsatzbereich
             anzusehen.


   2.1.8     Abgrenzung

             Weitere Funktionen der Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 sind nicht
             Gegenstand dieser Herstellererklärung.
             Anwendungen, die das Produkt digiSeal server 2 nutzen, sind nicht Gegenstand der
             Herstellererklärung.


       2.2   Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen

             Zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen von beliebigen elektronischen Daten
             verwendet der TOE (EVG) digiSeal server 2 eine sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
             gemäß § 2 Nr. 10 SigG.


   2.2.1     Unterstütze sichere Signaturerstellungseinheiten (SSEE)

             Die folgenden Signaturkarten (sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) gemäß § 2 Nr. 10
             SigG) werden unterstützt:
             x   D-TRUST-CARD_MS, Version 1.0,
                 Registrierungsnummer: Nachtrag zur Bestätigung TUVIT.09361.TE.10.2001
             x   Chipkarte mit Prozessor SLE66CX322P (bzw. SLE66CX642P), Software CardOS V4.3B
                 Re_Cert with Application for Digital Signature (D-TRUST c card V2.1),
                 Registrierungsnummer: T-Systems.02182.TE.11.2006,
             x   Telesec Signaturkarte PKS-Card, Version 3.0 und E4NetKeyCard, Version 3.0,
                 Registrierungsnummer: TUVIT.09339.TE.12.2000,
             x   SEA-Card, Version 2.0,
                 Registrierungsnummer: TUVIT.09346.TU.03.2001,
             x   STARCOS SPK2.3 with Digital Signature Application StarCert (limited signature
                 generation configuration),
                 Registrierungsnummer: debisZert.02036.TE.03.2001,
             x   DATEV Signaturkarte e:secure-Card, Version 1.0,
                 Registrierungsnummer: TUVIT.09341.TE.03.2001,
             x   DATEV Signaturkarte e:secure-Card, Version 1.10,
                 Registrierungsnummer: Nachtrag zur Bestätigung TUVIT.09341.TE.03.2001 vom
                 25.02.2004,

   DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                       Seite 6 von 20




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                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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12 2008                                          – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                           1061

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                     x    DATEV Signaturkarte e:secure-Card, Version 1.20,
                          Registrierungsnummer: Nachtrag zur Bestätigung TUVIT.09341.TE.03.2001 vom
                          25.02.2004,
                     x    TCOS 3.0 Signature Card, Version 1.0 with Philips chip P5CT072V0Q / P5CD036V0Q,
                          Registrierungsnummer: Nachtrag zur Bestätigung TUVIT. 93119.TE.09.2006 und
                     x    ZKA-Signaturkarte,
                          Version 5.11 M, Registrierungsnummer TUV.93148.TU.06.2007.

                     Die gleichzeitige Ansprache mehrerer sicherer Signaturerzeugungseinheiten wird unterstützt.


         2.2.2       Unterstützte Signaturformate

                     Der digiSeal server 2 erzeugt Signaturen entsprechend den folgenden Standards:
                     x PKCS#7 („signedData“ gemäß RFC 2630 und „signedData“ mit „multipart-signed“-Content
                       gemäß RFC 2633)
                     x PDF-embedded Signatur (PKCS#7-konforme Signatur entsprechend Adobe-Reference
                       1.6)
                     x XML-Signatur (XML-DSIG gemäß W3C Recommendation vom 12.02.2002 – RFC 3275,
                       XAdES gemäß W3C Note vom 20.02.2003)


                     Die Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 kann bestimmte elektronisch signierte
                     Dokumente komplett in einem graphischen Speicher (Matrix- bzw. 2D-Barcode) abspeichern.
                     Der graphische Speicher kann durch alle Medien, die graphische Informationen tragen
                     können, transportiert werden. So kann die elektronisch signierte Datei mittels des graphischen
                     Speichers in elektronischen Bildformaten (z.B. PDF, TIFF) untergebracht als auch beim
                     Ausdruck des Dokumentes auf Papier aufgebracht werden. Dies ermöglicht eine Speicherung
                     der elektronisch signierten Datei auf Papier. Somit ist auch eine Übertragung der
                     elektronischen signierten Datei mittels FAX möglich.


         2.2.3       Unterstütze Dateiformate

                     Signaturgegenstand können elektronische Daten der nachfolgend aufgeführten Formate sein:


                         Eingangsformat des                             Ausgabeformat
                         Signaturgegenstandes
                         Sämtliche Dokumentenformate                  x PK7 und P7S
                                                                        („signedData“ gemäß RFC 2630) oder
                                                                      x P7M
                                                                        („signedData“ mit „multipart-signed“-
                                                                        Content gemäß RFC 2633)
                         Portable Document Format (PDF)               x PDF
                                                                        (PKCS#7-konforme Signatur entsprechend
                                                                        Adobe-Reference 1.6)
                         Extensible Markup Language (XML)             x XML-DSig,
                                                                        gemäß W3C Recommendation vom
                                                                        12.02.2002 – RFC 3275 oder
                                                                      x XML-DSig
                                                                        (XAdES, gemäß W3C Note vom
                                                                        20.02.2003



          DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                       Seite 7 von 20




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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                      |
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                                                                                   DokNr. DECLMAN-018-DSS2_v1.0


       2.2.4     Absicherung des Signaturprozesses

                 Zur Absicherung des Signaturprozesses ist vor der Signaturerzeugung der Signaturauftrag
                 durch den Zertifikatsinhaber genau zu definieren. Die Bestätigung des Signaturauftrages
                 erfolgt durch den Zertifikatsinhaber mittels Eingabe der PIN.


   2.2.4.1       Limitation des Signaturauftrages

                 Die Definition des Signaturauftrages beinhaltet zwingend eine Begrenzung der
                 Signaturaktivitäten über ein Zeitfenster und / oder eine maximalen Signaturanzahl. Nach
                 Ablauf des Zeitfensters oder mit dem Erreichen der maximalen Signaturanzahl wird der
                 Signaturprozess beendet.


   2.2.4.2       Sichere PIN-Eingabe

                 Zum Schutz vor Ausspähungen der PIN ermöglicht die Signaturanwendungskomponente
                 digiSeal server 2 die sichere PIN-Eingabe am Kartenlesegerät.


   2.2.4.3       Kein PIN-Caching

                 Es findet kein automatisierter Prozess statt, der nach Eingabe der PIN diese für das System
                 vorhält, zum Signieren automatisch abruft und an die SSEE sendet. Das Entfernen einer
                 sicheren Signaturerstellungseinheit aus dem jeweiligen Kartenlesegerät führt zur Beendigung
                 des Signaturprozesses. Ein erneuter Signaturprozess macht, bei technisch ansprechbarer
                 sicherer Signaturerstellungseinheit, den Nachweis der PIN notwendig.


           2.3   Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen

                 Der digiSeal server 2 dient zur Verifikation von qualifiziert elektronisch signierten Daten. Dazu
                 werden mehrere Prüfschritte durchgeführt und diese protokolliert.


       2.3.1     Prüfschritte

                 Zur Verifikation von qualifiziert elektronisch signierten Daten sind folgende drei Prüfschritten
                 notwendig:
                 x Prüfung der Dateisignatur
                   Durchführung der mathematischen Prüfung der Signatur über die Datei,
                 x Prüfung des Signaturzertifikats
                   Prüfung des Signaturzertifikats und der zugehörigen Zertifikatskette gegenüber einem
                   lokalen Vertrauensanker4
                 x Prüfung des Signaturzertifikatsstatus zum Signaturzeitpunkt
                   Prüfung des Status der Zertifikatsgültigkeit zum Signaturzeitpunkt auf Basis gültiger OCSP-
                   Antworten.




       4
           Vom Benutzer als vertrauenswürdig eingestufte Aussteller- und Wurzelzertifikate

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                                                         Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                        für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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12 2008                                         – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                   Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                          1063
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                     Der digiSeal server erlaubt Verifikationen in den folgenden Prüftiefen:

                      Prüftiefe        Prüfschritte
                      Prüftiefe 1:     x    Prüfung der Dateisignatur
                                            Durchführung der mathematischen Prüfung der Signatur über die Datei,
                      Prüftiefe 2:     x    Prüfung der Dateisignatur
                                            Durchführung der mathematischen Prüfung der Signatur über die Datei,
                                       x    Prüfung des Signaturzertifikats
                                            Prüfung des Signaturzertifikats und der zugehörigen Zertifikatskette
                                            gegenüber einem lokalen Vertrauensanker
                      Prüftiefe 3:     x    Prüfung der Dateisignatur
                                            Durchführung der mathematischen Prüfung der Signatur über die Datei,
                                       x    Prüfung des Signaturzertifikats
                                            Prüfung des Signaturzertifikats und der zugehörigen Zertifikatskette
                                            gegenüber einem lokalen Vertrauensanker
                                       x    Prüfung des Signaturzertifikatsstatus zum Signaturzeitpunkt
                                            Prüfung des Status der Zertifikatsgültigkeit zum Signaturzeitpunkt auf
                                            Basis gültiger OCSP-Antworten5


                     Die Verifikation mit der Prüftiefe 3 ermöglicht eine vollständige signaturgesetzkonforme
                     Signatur- und Zertifikatsprüfung.


          2.3.2      Prüfung qualifizierter deutscher Zertifikate

                     Bei qualifizierten deutschen Zertifikaten erfolgt die Prüfung der Zertifikatskette immer gemäß
                     ISIS-MTT SigG Profile (Kettenmodell).
          2.3.3      Prüfdokumentation

                     Die Protokollierung des Prüfungsvorganges sowie die Erzeugung der Prüfdokumentation
                     erfolgen bei jeder Prüftiefe obligatorisch. Die erzeugte Prüfdokumentation kann z.B. für den
                     GDPdU-konformen Prüfnachweis herangezogen werden.
                     Die Prüfdokumentation kann in zwei verschiedenen Formen bereitgestellt werden.


                     Die ausführliche Prüfdokumentation besteht aus:
                     x Originaldatei
                     x extrahiertem Signaturgegenstand
                     x Signaturzertifikat
                     x sämtlichen Zertifikaten des Zertifikatspfades
                     x signierter OCSP-Antwort
                     x OCSP-Zertifikat und sämtliche Zertifikate des Zertifikatspfades
                     x Prüfprotokoll in Form einer XML-Datei




           5
            Aus der Antwort ist erkennbar, ob ein Zertifikat bekannt und gültig ist. Bei gesperrten Zertifikaten ist
           aus der Antwort erkennbar, zu welchem Zeitpunkt die Sperrung erfolgt ist. Die Signatur sowie der
           zugehörige Zertifikatspfad der OCSP-Antwort werden ihrerseits geprüft.

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                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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               Die zusammenfassende Prüfdokumentation besteht aus:
               x Originaldatei
               x extrahiertem Signaturgegenstand
               x Prüfprotokoll in Form einer PDF/A-konforme PDF-Datei


               Beide Formen der Prüfdokumentation enthalten eine Aussage über das bei der Prüfung
               verwendete Gültigkeitsmodell.


   2.3.4       Unterstützte Signaturformate

               Geprüft werden können qualifiziert signierte Dateien folgender Formate:
               x PKCS#7 („signedData“ gemäß RFC 2630 und „signedData“ mit „multipart-signed“-Content
                 gemäß RFC 2633)
               x PDF-embedded Signatur (PKCS#7-konforme Signatur entsprechend Adobe-Reference
                 1.6)
               x XML-Signatur (XML-DSIG gemäß W3C Recommendation vom 12.02.2002 – RFC 3275,
                 XAdES gemäß W3C Note vom 20.02.2003)


       2.4     Einbindung von qualifizierten Zeitstempeln

               Zur Erzeugung von qualifizierten Zeitstempeln unterstützt der digiSeal server 2 die Ansprache
               der Zeitstempelserver von Zertifizierungsdiensteanbietern.
               x Zeitstempelunterstützung gemäß IETF RFC 3161 Time-Stamp Protocol (TSP),
               x Unterstützung von Zeitstempeln mit SSL-Authetifikation (z.B.: D-TRUST Zeitstempel),
               x Unterstützung von Zeitstempeln mit HTTP-Authentifikation (z.B.: T-TeleSec-Zeitstempel).


               Die Erzeugung von qualifizierten Zeitstempeln findet nicht durch den digiSeal server 2 direkt
               statt. Dieser führt lediglich vorbereitende und abschließende Maßnahmen zur Erstellung eines
               qualifizierten Zeitstempel durch einen Zeitstempelserver eines Zertifizierungsdiensteanbieters
               durch.


       2.5     Aufbau der Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2

               Die Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 ist modular aufgebaut und besteht aus
               den folgenden Komponenten:
               x   digiSeal server.exe
               x   digiSeal worker.exe
               x   dsServerAPI.dll
               x   messageBoxUI.dll
               Diese Komponenten sind ausführbare Programme (executables) bzw. dynamisch ladbare
               Bibliotheken (dynamic link libraries).




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                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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                                                                                                                             1065
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         2.5.1       Funktionalität der Komponente digiSeal server.exe

                     Die Komponente digiSeal server.exe stellt die folgenden Funktionen zur Verfügung:
                     x   Integritätsprüfung des Produktes beim Programmstart,
                     x   Graphische Kommunikationsschnittstelle (Benutzeroberfläche) zur Konfiguration des
                         digiSeal server 2 und der Prozesse sowie der Bedienung des digiSeal server 2
                         x   Grundkonfigurationen des digiSeal server 2 durch den Benutzer,
                         x   Konfiguration und Verwaltung der Prozessprofile,
                         x   Visualisierung von Zertifikaten,
                         x   Grundinformationen des digiSeal server 2,
                         x   Beenden des Programms und
                         x   Anzeige der zu signierenden Dateien, der für den Zeitstempelprozess bestimmten
                             Dateien und der zu verifizierenden Dateien sowie der Statusmeldung vor und nach
                             erfolgtem Signatur-, Zeitstempel- und Verifikationsprozess (Konsolenfenster).
                     x   Signaturkartenansprache zur Ermittlung verfügbarer Signaturerstellungseinheiten und
                         Anstoß zur Aktivierung einer SSEE,
                     x   Überwachung der Schnittstellen von aktivierten Prozessen (Prozessmanagement),
                     x   Verteilung der Prozessaufträge an die Komponente digiSeal worker.exe und Intelligenz
                         zur Verwaltung der aktivierten Signaturerstellungseinheiten und
                     x   Loggen und Protokollieren (Protokollierung der Aktivierung von SSEE und durchgeführten
                         Prozesse).


         2.5.2       Funktionalität der Komponente digiSeal worker.exe

                     Die digiSeal worker.exe ist das ausführende Organ der von der digiSeal server.exe
                     verwalteten Prozesse. Sie stellt den eigentlichen Rahmen zur Signaturerstellung, zur
                     Signaturverifikation und zur Vorbereitung und Aufbringung der Zeitstempel zur Verfügung.
                     Dabei kommuniziert die digiSeal worker.exe mit der digiSeal server.exe und nimmt von dieser
                     die Prozessaufträge entgegen. Bei der Prozessausführung übernimmt die digiSeal worker.exe
                     die folgenden Aufgaben:
                     x   Kommunikation mit der digiSeal server.exe,
                     x   Ansprache und Steuerung (Aktivierung und Deaktivierung) der SSEE,
                     x   Hashwert-Berechnung,
                     x   Erzeugung elektronischer Signaturen auf Basis von Signaturkarten unter Verwendung
                         eines Kartenlesegerätes und auf Basis von softwarebasierten Zertifikaten,
                     x   Vorbereitung und Aufbringung elektronischer Zeitstempel auf Basis von externen
                         Zeitstempeldiensten,
                     x   Erzeugung der unterstützten Signaturaustauschformate,
                     x   Ausgabe bestimmter signierter Dateien in einem graphischen Speicher,
                     x   Schutz vor Hashwert-Verfälschung,
                     x   Interpretieren der Eingangsdaten,
                     x   Verifikation der Dateisignatur,
                     x   Verifikation der Zertifikatsignatur,
                     x   Durchführung der OCSP-Abfrage,
                     x   Verwaltung der OCSP-Antwort,


          DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                        Seite 11 von 20




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               x   Verwaltung der vertrauenswürdigen Zertifikate,
               x   Einlesen bestimmter signierter Dateien aus einem graphischen Speicher,
               x   Verwalten von unvollständigen Dokumenten aus graphischen Bildspeichern,
               x   Export des Signaturgegenstandes und
               x   Erzeugen der Prüfdokumentation.


       2.5.3   Funktionalität der Komponente dsServerAPI.dll

               Die dsServerAPI.dll bietet eine synchrone C-Schnittstelle zur Nutzung der Funktionalitäten
               des digiSeal server 2.


               Es lassen sich die Funktionen
               x   Signieren,
               x   Zeitstempel und
               x   Verifizieren
               nutzen.


               Der API-Nutzer muss sich gegenüber dem Server authentifizieren. Der Server prüft, ob eine
               entsprechende Freischaltung für den API-Nutzer konfiguriert wurde. Nach erfolgreicher
               Authentifizierung kommuniziert die dsServerAPI.dll SSL-gesichert mit dem digiSeal server 2.


               Aufgaben der dsServerAPI.dll sind dabei:
               x   Kommunikation mit der digiSeal server.exe,
               x   gesicherte Kommunikation,
               x   Authentifizierung,
               x   Jobverarbeitung,
               x   Hashwert-Berechnung,
               x   Erzeugung der unterstützten Signaturaustauschformate,
               x   Ausgabe bestimmter signierter Dateien in einem graphischen Speicher und
               x   Abfragen der Zustandsinformationen des digiSeal server 2.


       2.5.4   Funktionalität der Komponente messageBoxUI.dll

               Die Komponente messageBoxUI.dll dient zur Visualisierung von Benachrichtigungen des
               digiSeal server 2 an den Nutzer.




       DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                    Seite 12 von 20




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12 2008                                          – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                           1067
                                                                                      DokNr. DECLMAN-018-DSS2_v1.0


           2.6       Abgrenzung

                     Die folgenden Merkmale kann das Produkt digiSeal server 2 nicht leisten:
                     x   Schutz des privaten Schlüssels
                         Diese Funktion gewährleistet ausschließlich die sichere Signaturerstellungseinheit.
                     x   Schutz der Signaturzertifikate auf der Signaturkarte
                         Diese Funktion obliegt ausschließlich der sicheren Signaturerstellungseinheit.
                     x   Sicherung der Integrität des CTAPI-Treibers
                         Der digiSeal server 2 enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des CTAPI-
                         Treibers des Kartenlesegeräteherstellers.
                     x   Sicherung der Integrität des Betriebssystems (Systemumgebung)
                         Der digiSeal server 2 enthält keine Funktionen zur Sicherung der Integrität des
                         Betriebssystems (Systemumgebung). Die Sicherung der Integrität des Betriebssystems
                         obliegt dem Anwender bzw. dem Systemadministrator. Sie müssen geeignete
                         Maßnahmen treffen, um eine Bewahrung des Betriebssystems vor Beeinträchtigungen
                         und Manipulationen sicherzustellen.
                     x   Sicherheit der kryptographischen Funktionen
                         Das Produkt digiSeal server benutzt Bibliotheken zur Erzeugung und Verifikation
                         elektronischer Signaturen über das RSA Public Key Verfahren und unter Verwendung der
                         Hash-Verfahren SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA-384, SHA-512 und RIPEMD-160. Der
                         TOE (EVG) kann die Stärke der kryptografischen Mechanismen nicht garantieren und
                         keine Aussagen über die Stärke der kryptografischen Funktionen postulieren.


                     digiSeal server 2 dient zur Erstellung und Verifikation von elektronischen Signaturen. Dazu
                     übernimmt digiSeal server 2 bei der Erstellung von elektronischen Signaturen folgende
                     Teilaufgaben: Hashwertbildung, Kommunikation mit der SSEE zur Signierung eines
                     Hashwertes (Bildung einer elektronischen Signatur), Verifikation des signierten Hashwertes
                     (Signatur) und Speicherung der signierten Datei im gewünschten Signaturaustauschformat.
                     Bei der Verifikation elektronischer Signaturen übernimmt digiSeal server 2 die folgenden
                     Teilaufgaben: Prüfung der Dateisignatur, lokale Zertifikatsprüfung, Onlinezertifikatsprüfung
                     unter Nutzung des OCSP-Protokolles und Erzeugung eines Prüfprotokolls.
                     digiSeal server 2 kann die Protokollierung elektronischer Signaturvorgänge auf dem Rechner
                     des Benutzers nicht verhindern.




          DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                      Seite 13 von 20




Bonn, 2. Juli 2008
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A
                                                   Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

1068                                      – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                             Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                               12 2008 |
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    3.    Erfüllung der Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung

  3.1     Erfüllte Anforderungen

          Das Produkt digiSeal server 2 erfüllt unter Einhaltung der Sicherheitsempfehlungen aus
          Kapitel 3.2 die Anforderungen gemäß

          x   § 17 Abs. 2 Satz 1 SigG,
              Für die Darstellung zu signierender Daten sind Signaturanwendungskomponenten
              erforderlich, die die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur vorher
              eindeutig anzeigen und feststellen lassen, auf welche Daten sich die Signatur bezieht.
          x   § 17 Abs. 2 Satz 2 SigG,
              Für die Überprüfung signierter Daten sind Signaturanwendungskomponenten erforderlich,
              die feststellen lassen,
              1. auf welche Daten sich die Signatur bezieht,
              2. ob die signierten Daten unverändert sind,
              3. welchem Signaturschlüssel-Inhaber die Signatur zuzuordnen ist,
              4. welche Inhalte das qualifizierte Zertifikat, auf dem die Signatur beruht, (... und
              zugehörige qualifizierte Attribut-Zertifikate ...) aufweisen und
              5. zu welchem Ergebnis die Nachprüfung von Zertifikaten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 geführt
              hat.
          x   § 17 Abs. 2 Satz 3 SigG,
              Signaturanwendungskomponenten müssen nach Bedarf auch den Inhalt der zu
              signierenden oder signierten Daten hinreichend erkennen lassen.
          x   § 15 Abs. 2 Nr. 1 SigV,
              Signaturanwendungskomponenten nach § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen
              gewährleisten, dass
              1. bei der Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur
                  a) die Identifikationsdaten nicht preisgegeben und diese nur auf der jeweiligen
                     sicheren Signaturerstellungseinheit gespeichert werden,
                  b) eine Signatur nur durch die berechtigt signierende Person erfolgt,
                  c) die Erzeugung einer Signatur vorher eindeutig angezeigt wird und (...)
          x   § 15 Abs. 2 Nr. 2 SigV und
              (...) 2. bei der Prüfung einer qualifizierten elektronischen Signatur
                  a) die Korrektheit der Signatur zuverlässig geprüft und zutreffend angezeigt wird und
                  b) eindeutig erkennbar wird, ob die nachgeprüften qualifizierten Zertifikate im
                     jeweiligen Zertifikat-Verzeichnis zum angegebenen Zeitpunkt vorhanden und nicht
                     gesperrt waren.
          x   § 15 Abs. 4 SigV.
              Signaturanwendungskomponenten nach § 17 Abs. 2 des Signaturgesetzes müssen
              gewährleisten, dass (...)
              3. Sicherheitstechnische Veränderungen an technischen Komponenten nach den
              Absätzen 1 bis 3 müssen für den Nutzer erkennbar werden.




  DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                       Seite 14 von 20




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