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                                                    Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                              12 2008|
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  3.2.2      Art des Einsatzbereiches

             Grundlage dieser Herstellererklärung ist der Einsatz von digiSeal server 2 in einem
             geschützten Einsatzbereich. Für einen sicheren Betrieb ist es erforderlich, dass die
             Empfehlungen des Benutzerhandbuches eingehalten und die Anforderungen an die
             Einsatzumgebung beachtet werden.
             Dies setzt u.a. voraus, dass während des Betriebes des digiSeal server 2 keine
             unberechtigten Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Art und Weise der
             Signaturerzeugungs- und Signaturverifikationsprozesse haben.

             Für den sicheren Einsatz von digiSeal server 2 und zur Verhinderung von erfolgreichen
             Angriffen mit den Zielen, dass:
             x der digiSeal server 2 und / oder
             x   Signaturprüfergebnisse manipuliert werden,
             sind die folgenden Auflagen zu beachten:
             x   Befolgung der Anweisungen der Benutzeranleitung.
             x   Installation der Software nur vom Originaldatenträger (einmal beschreibbare
                 CD-ROM) oder mit den per Download geladenen Originalprogrammdateien zur
                 Installation der Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2.
             x   Volle Kontrolle des Benutzers über genutzte Datenträger und Netzwerkfreigaben.
             x   Sicherung der korrekten Uhrzeit auf dem Rechnersystem, auf dem der digiSeal server 2
                 installiert ist.
             x   Sicherstellung, dass sich auf dem Rechner keine so genannten „Viren“, „trojanischen
                 Pferde“ oder andere Software befinden, die zur Kompromittierung der Sicherheit der
                 technischen Einsatzumgebung geeignet sind.
             x   Sicherstellung, dass keine Hardwaremanipulationen vorgenommen wurden, die
                 Manipulationen ermöglichen.
             x   Nutzung der CTAPI-Treiber des jeweiligen Kartenlesegeräteherstellers.
             x   Ergreifen einer geeigneten Kombination personeller, materieller und organisatorischer
                 Maßnahmen, um Manipulationen an der Einsatzumgebung entgegenzuwirken.
             x   Beachtung der Empfehlungen des IT-Grundschutzhandbuches des BSI6 bei der
                 Umsetzung der Maßnahmen zur Abwehr möglicher Manipulationen und Angriffe.




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       http://www.bsi.de/gshb/deutsch/menue.htm

   DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                       Seite 16 von 20



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                                         für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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                                                                                                                           1071

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                     Der Rechner, auf dem der digiSeal server 2 installiert ist, muss über einen Internetzugang
                     verfügen. Hier ist sicherzustellen, dass durch geeignete organisatorisch-technische
                     Maßnahmen jegliche unautorisierte Zugriffe über das Internet unterbunden werden, so dass
                     z.B. keine Systemdienste oder Systemkomponenten kompromittiert werden können. Dies
                     kann z.B. mittels einer Firewall erfolgen.
                     Durch geeignete personelle und organisatorisch-technische Maßnahmen ist sicherzustellen,
                     dass nicht autorisierte Programme bzw. Programmbestandteile auf den Rechner aufgebracht
                     werden können.
                     Weiterhin muss ein Virenscanner sicherstellen, dass sowohl klassische Virenprogramme als
                     auch Backdoor-Programme erkannt werden und der Anwender bzw. der Systemadministrator
                     im Falle eines Angriffs über diesen Zustand in Kenntnis gesetzt wird.
                     Es muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass alle
                     Komponenten des Betriebssystems und der sonstig installierten Softwareprodukte korrekt und
                     vertrauenswürdig sind.
                     Es muss durch geeignete personelle, materielle und organisatorische Maßnahmen
                     sichergestellt werden, dass zu verifizierende Daten nur durch den hierfür berechtigten
                     Anwender bzw. durch hierfür durch den Anwender berechtigte Applikationen in die Eingangs-
                     und Ausgangsverzeichnisse des digiSeal server 2 geschrieben bzw. aus den Eingangs- und
                     Ausgangsverzeichnissen des digiSeal server 2 gelesen und/ oder gelöscht werden können.
                     Über organisatorisch-technische Maßnahmen (z.B. Zugangskontrolle, abgeschlossener
                     Raum) muss sichergestellt werden, dass nur autorisiertes Personal physischen Zugang zum
                     Computer, auf dem digiSeal server 2 betrieben wird, erhält.




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   3.2.3   Updates, Wartung und Reparatur

           Update
           Updates für die Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 sind möglich. Dadurch
           werden grundsätzlich keine Funktionen und Funktionalitäten beeinflusst, die Gegenstand der
           Herstellererklärung sind. Das Update ist ausschließlich per Download von der Internetseite
           www.secrypt.de oder auf einem Originaldatenträger (CD-ROM) der secrypt GmbH erhältlich.
           Bei Updates muss nicht die ältere Version deinstalliert werden bevor die neue Version
           installiert wird. Updates, die dieser Herstellererklärung unterliegende Funktionen verändern,
           werden dann in einer gesonderten oder aktualisierten Herstellererklärung berücksichtigt.

           Wartung /Reparatur
           Die Programmbestandteile des digiSeal server 2 sind signiert. Sollte trotz aller
           Sicherheitsmaßnahmen diese korrumpiert oder die zur Prüfung der Signatur notwendigen
           Dateien entfernt oder manipuliert worden sein, dann ist keine Nutzung der
           Signaturanwendungskomponente digiSeal server 2 möglich. Dies wird dem Benutzer beim
           Start des Programms unmissverständlich angezeigt. Das Programm digiSeal server 2 ist zu
           deinstallieren und der Rechner auf Viren und Trojaner zu prüfen. Im Anschluss ist digiSeal
           server 2 neu von dem Originaldatenträger (CD-ROM) oder der per Download zur Verfügung
           gestellten Originalversion entsprechend der Benutzeranleitung zu installieren.




   DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                    Seite 18 von 20



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                                                   Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
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            3.3      Algorithmen und zugehörige Parameter

                     Zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen durch den digiSeal server 2 wird die
                     x   die Hash-Funktion SHA-1
                     bereitgestellt.


                     Zur Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen durch den digiSeal server 2 werden die
                     x   die Hash-Funktionen SHA-1, SHA-224, SHA-256, SHA-384, SHA-512 und
                         RIPEMD-160 sowie
                     x   der RSA-Algorithmus mit Schlüssellängen von 1024 bis 2048 Bit
                     bereitgestellt.


                     Diese kryptographischen Algorithmen sind in der Bekanntmachung zur elektronischen
                     Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (Übersicht über geeignete
                     Algorithmen), veröffentlicht am 12. April 2007 im Bundesanzeiger Nr. 69, S. 3759 als geeignet
                     zur Erfüllung der Anforderungen nach §17 Abs. 1 bis 3 SigG in der Fassung vom 16. Mai 2001
                     (BGBl. Jahrgang 2001 Teil I Nr. 22) zuletzt geändert durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur
                     Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. I S. 2) in
                     Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 SigV vom 22. November 2001 zuletzt geändert
                     durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigÄndG) vom 04.
                     Januar 2005 (BGBl. I S. 2) aufgeführt worden.
                     Der verwendete Hash-Funktion SHA-1 gilt bis Ende 2009 als geeignet.
                     Der verwendete Hash-Funktion RIPEMD-160 gilt bis Ende 2010 als geeignet.
                     Die verwendeten Hash-Funktionen SHA-224, SHA-256, SHA-384 und SHA-512 gelten bis
                     Ende 2012 als geeignet.
                     Der RSA-Algorithmus mit einer Schlüssellänge von 1024 Bit gilt bis Ende 2007 als geeignet.
                     Der RSA-Algorithmus mit einer Schlüssellänge von 1280 Bit gilt bis Ende 2008 als geeignet.
                     Der RSA-Algorithmus mit einer Schlüssellänge von 1536 Bit gilt bis Ende 2009 als geeignet.
                     Der RSA-Algorithmus mit einer Schlüssellänge von 1728 Bit gilt bis Ende 2010 als geeignet.
                     Der RSA-Algorithmus mit einer Schlüssellänge von 1976 Bit gilt bis Ende 2012 als geeignet.




           DECLMAN-018-DSS2_v1.0.rtf                                                                     Seite 19 von 20




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         4.    Anlagen und Gültigkeit der Herstellererklärung

               Für diese Herstellererklärung gelten die folgenden Anlagen:
               x   Sicherheitstechnische Produktvorgaben / SP digiSeal server 2 / D-SIGN server 2, Version
                   1.2
               x   Prüfbericht digiSeal server 2 / D-SIGN server 2, Version 1.0
               Diese Herstellererklärung hat ausschließlich den Sinn und Zweck, die Erfüllung der im
               Signaturgesetz und in der Signaturverordnung beschriebenen Anforderungen unter den oben
               genannten Sicherheitsvorgaben zu bestätigen. Eine Übernahme weiterer Garantien oder
               Zusicherungen betreffend der Eigenschaften des Produktes ist damit nicht verbunden. Es sei
               insbesondere darauf hingewiesen, dass die genannten Anforderungen nur erfüllt sind, wenn
               der Nutzer die in Abschnitt 3.2 aufgeführten Einsatzbedingungen beachtet.

               Diese Erklärung ist bis zu ihrem Widerruf gültig. Der aktuelle Status der Gültigkeit der
               Erklärung ist bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur, Referat – Elektronische
               Signatur) zu erfragen. Zusätzlich gibt der Hersteller eine telefonische Auskunft unter
               +49-(0)30-756 59 78-0.



       Ende der Herstellererklärung




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                                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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                                                        Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                              1075
Mitteilung Nr. 365/2008
Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für
qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 SigG, die
bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden, hier: TrustWea-
ver GmbH, TrustWeaver SigG Library v1.8
Veröffentlichungshinweis
Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 des Signa-
turgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007
(BGBl. I S. 179), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von
Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Herstel-
lererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröf-
fentlichen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentli-
chungsmedium. Der Veröffentlichung ist weder eine materielle
Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prüfung der in
ihnen bezuggenommenen Produkte durch die Bundesnetz-
agentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellererklärun-
gen und für die Produkte sind allein die Hersteller verantwort-
lich.
Hersteller:
TrustWeaver GmbH
Bauschkauler Weg 27
53347 Alfter
Produkt:
TrustWeaver SigG Library v1.8
Bezeichnung der Herstellererklärung:
Herstellererklärung TrustWeaver SigG Library v1.8,
Stand: 10.03.2008
Als weitere Unterlagen wurden eingereicht:
1. Sicherheitsvorgaben, Stand 11.03.2008, 18 Seiten
2. Testdokumentation, Stand: 11.03.2008, 19 Seiten
Es folgt der Text der Herstellererklärung:




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                                              Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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                                         Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                              |
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                                       HERSTELLERERKLÄRUNG


                                             TrustWeaver GmbH
                                             Buschkauler Weg 27
                                                  53347 Alfter


                              erklärt hiermit gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG
                                in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Satz 1 SigV,
                                               dass ihr Produkt


                              TrustWeaver SigG Library v1.8

                  die nachstehend genannten Anforderungen des Signaturgesetzes1
                                    und der Signaturverordnung2 erfüllt.


                                               Alfter: 10.03.2008


                          __________________________________________
                                           gez. Anders Hellermark
                                   Geschäftsführer TrustWeaver GmbH
                                     Buschkauler Weg 27, 53347 Alfter
                                               Bonn HRB 16110




           Diese Herstellererklärung mit der Dokumentennummer MD1 umfasst 12 Seiten.




       1   Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften
           (Signaturgesetz – SigG), zuletzt geändert durch Art. 3 (9) des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des
           Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07. Juli 2005 (BGBl. Jahrgang 2005, Teil I, Nr. 42)
       2   Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung – SigV), zuletzt geändert durch Art. 2 des
           Ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes (1. SigGÄndG) vom 04. Januar 2005 (BGBl. Jahrgang
           2005, Teil I, Nr. 1)




                                                                                                               Bonn, 2. Juli 2008
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                                                           Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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12 2008                                            – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                      Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                            1077
                                                      TrustWeaver SigG Library v1.8


                1. Handelsbezeichnung
                Die Handelsbezeichnung lautet:
                Produktname:                  TrustWeaver SigG Library v1.8
                Auslieferung:                 TrustWeaver SigG Library v1.8 wird auf einer CD-ROM ausgeliefert
                Hersteller:                   TrustWeaver GmbH
                Handelsregistereintrag: Bonn HRB 16110 Deutschland


                2. Lieferumfang und Versionsinformationen
                Nachfolgend ist der Lieferumfang einschließlich der Versionsinformationen angegeben:

                Typ           Name                                                 Version Auslieferungsart


                Software TrustWeaver SigG Library: sigglib.dll                        1.8     CD-ROM

                              Hashwert (SHA1):

                              b69eb88b0b1c6c94b29634aceaf4614be8b4b1cb

                Manual        Technische Beschreibung TrustWeaver SigG                 -      Per Download von
                              Library v 1.8                                                   http://www.trustweaver.de/
                                                                                              repository/TechnischeBesch
                              Hashwert:                                                       reibung.pdf
                              99d67b77701c80bb6728eba6897b39b28f179810


                                           Tabelle 1: Lieferumfang und Versionsinformation

                Das Produkt “TrustWeaver SigG Library v1.8” verwendet die folgenden SigG-konformen Pro-
                dukte, die nicht Teil der TrustWeaver SigG Library v1.8 sind:

                Produktklasse         Produktname/Hersteller         Beschreibung und Registriernummer des
                                                                     Zertifikats

                SSEE3                 PKS-Card Version 3.01, SSEE konfiguriert zur Erzeugung von
                                      Telesec/Deutsche       Massensignaturen; Registriernummer
                                      Telekom                TUVIT.09339.TE.12.2000 (Nachtrag 2)

                SSEE                  D-TRUST-CARD_MS                SSEE konfiguriert zur Erzeugung von
                                      v1.0, D-Trust                  Massensignaturen; Registriernummer
                                                                     TUVIT.09361.TE.10.2001 (Nachtrag vom
                                                                     24.03.2004)

                Chipkartenleser       cyberJack PINpad               Chipkartenleser; Registriernummer
                                      version 3.0 by Reiner-         TUVIT.93107.TU.11.2004
                                      SCT




                                            Tabelle 2: Zusätzliche SigG-konforme Produkte


                3
                         SSEE = Sichere Signaturerstellungseinheit




                Herstellererklärung                     Dokumentennummer MD1                               Seite 2 von 12




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1078                                       – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                              Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                      12 2008|
                                            TrustWeaver SigG Library v1.8


       Die SSEE in Tabelle 2 können wahlweise verwendet werden.4
       Die TrustWeaver SigG Library v1.8 verwendet weitere technische Komponenten, die nicht im
       Lieferumfang des Produkts enthalten sind:

       Produkttyp       Name                            Version Lieferung


       Software         Anwendung                          1.8     CD-ROM
                        Trust Server e-Invoice
                        Hersteller: TrustWeaver
                        GmbH

                        inkl.                                      http://www.trustweaver.com/docs/Admin.pdf

                        Trust Server
                        Administrator’s Guide

       Software         File Checksum Integrity                    Per Download von der Webseite von
                        Verifier (FCIV)                            Microsoft
                        Hersteller: Microsoft


                                       Tabelle 3: Weitere notwendige Produkte

       Die Anwendung“Trust Server e-Invoice” wird in der Regel auf derselben CD-ROM geliefert wie
       die TrustWeaver SigG Library v1.8. Sie kann als Anwendung genutzt werden, um die
       TrustWeaver SigG Library zur Signierung und Prüfung elektronischer Rechnungen zu verwen-
       den.
       Die Software FCIV wird zur Integritätsprüfung der gelieferten Software genutzt. Sie berechnet
       die Hashwerte der einzelnen Produktkomponenten und vergleicht sie mit den in Tabelle 1 an-
       gegebenen Werten.
       Zur vollständigen Erfüllung von §17 (2) Satz 1 SigG und §15 (2) Satz 1 Nr. 1c SigV sowie §17
       (2) Satz 3 SigG können Applikationen von Drittanbietern eingesetzte werden, s. „Weitere
       Informationen zur Anwendung“ im folgenden Kapitel. Ohne eine solche Applikation ist die
       Erfüllung der angegebenen Gesetzanforderungen – wie in Tabelle 4 und 5 vermerkt – nicht
       vollständig gegeben.

       3. Funktionsbeschreibung
       Im Sinne des SigG ist das Produkt “TrustWeaver SigG Library v1.8” Teil einer Signaturanwen-
       dungskomponente.
       Die TrustWeaver SigG Library v1.8 ist eine isolierte kryptografische Funktionsbibliothek, die zur
       Erzeugung und Prüfung SigG-konformer qualifizierter elektronischer Signaturen für elektroni-
       sche Rechnungen (“e-invoices”) genutzt wird. Für die Prüfung qualifizierter elektronischer Sig-
       naturen enthält das Produkt außerdem einen OCSP-Client.
       TrustWeaver SigG Library v1.8 ist für den Einsatz in Verbindung mit dem Produkt "Trust Server
       e-Invoice" gedacht (siehe Tabelle 3), auf das im Folgenden als „Anwendung“ verwiesen wird.5



       4
               Zukünftig können weitere zulässige SSEE verwendet werden – vorausgesetzt, dass ausreichende
               Integrationstests durchgeführt wurden und ein entsprechender Nachtrag zu dieser Herstellererklärung bei der
               Bundesnetzagentur vorgelegt worden ist. Diese Informationen werden vom Hersteller auf der Webseite
               www.trustweaver.com veröffentlicht.
       5
               Die TrustWeaver SigG Library v1.8 ist prinzipiell auch für die Integration mit anderen Anwendungen
               konzipiert, die elektronische Rechnungen mit qualifizierten elektronischen Signaturen verarbeiten. Um die




       Herstellererklärung                     Dokumentennummer MD1                                     Seite 3 von 12




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                                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

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12 2008                                             – Mitteilungen, Qualifizierte elektronische Signatur,
                                                       Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –
                                                                                                                                       1079
                                                    TrustWeaver SigG Library v1.8


              Die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen geschieht im Zusammenhang mit min-
              destens einer SigG-konformen SSEE (siehe Tabelle 2). TrustWeaver SigG Library v1.8 ist aus
              Gründen der Skalierbarkeit zur parallelen Durchführung von Transaktionen mit mehreren SSEE
              entwickelt worden.
              Bei jeder verwendeten SSEE wird der PIN-Code nur über das PIN-Pad des Kartenlesers einge-
              geben und zu keinem Zeitpunkt außerhalb der SSEE gespeichert6. Durch die Eingabe der PIN
              wird die SSEE für die Erzeugung einer unbegrenzten Anzahl von Signaturen aktiviert.
              Die nach dem Signaturgesetz auch für den Fall von Massensignaturen erforderliche Begren-
              zungen der Signaturerzeugung (nach Anzahl der erzeugbaren Signaturen oder nach einem
              Zeitfenster), nach der eine erneute PIN-Eingabe erforderlich wird, werden durch die Anwendung
              vorgegeben, welche die TrustWeaver SigG Library v1.8 nutzt.
              Der Signaturprozess verläuft wie folgt:
                     a.    Die Anwendung wählt den Hash-Algorithmus, der für die Signatur verwendet wer-
                           den soll.
                     b.    Die TrustWeaver SigG Library v1.8 erzeugt mittels des gewählten Algorithmus ei-
                           nen Hashwert über die durch die Anwendung bereitgestellte elektronische Rech-
                           nung.
                     c.    Die ausgewählte SSEE signiert den Hashwert im PKCS #1-Format. Die möglichen
                           RSA-Schlüssellängen werden durch die verwendete SSEE vorgegeben7.
                     d.    Die TrustWeaver SigG Library v1.8 sendet die PKCS #1-Signatur an die Anwen-
                           dung zurück.
              Die Signatur- und Zertifikatsprüfung geschieht auf der Basis des Kettenmodells und mittels des
              OCSP-Clients, der in die TrustWeaver SigG Library v1.8 integriert ist. Die Prüfung des Zertifi-
              kats umfasst den gesamten Zertifikatsbaum bis zur Wurzel-Zertifizierungsstelle.
              Der Prüfungsprozess verläuft wie folgt:
                     a.    Die durch die Anwendung bereitgestellte (signierte) elektronische Rechnung wird
                           gehasht8.
                     b.    Die PKCS#1-Signatur wird mittels des öffentlichen Schlüssels im Signaturzertifikat
                           entschlüsselt.
                     c.    Der Hashwert aus Schritt a wird mit dem entschlüsselten Hashwert aus Schritt b
                           verglichen. Bei Übereinstimmung der Werte ist die Signatur kryptografisch korrekt.
                     d.    Das Signaturzertifikat wird wie folgt überprüft:
                           Die CA-Signatur wird mithilfe des CA-Zertifikats kryptografisch überprüft.
                           Das Ablaufdatum wird überprüft.
                           Der Zertifikatsstatus (zum Zeitpunkt des Aufrufs) wird vom OCSP-Responder der
                           CA abgerufen und geprüft.
                     e.    Das CA-Zertifikat wird wie folgt überprüft:
                           Die CA-Signatur wird mittels des Wurzelzertifikats kryptografisch überprüft.
                           Das Ablaufdatum wird überprüft.


                      Integration mit anderen Applikationen zu ermöglichen, verfügt die SigG Library über eine C#-Schnittstelle. Bei
                      der Verwendung mit anderen Anwendungen gilt diese Herstellererklärung jedoch nicht.
              6
                      Dies bedeutet, dass es keinen automatisierten Prozess gibt, der den PIN-Code nach Eingabe auf dem PC
                      speichert, zum Zwecke der Signaturerzeugung bereitstellt und an die SSEE überträgt.
              7
                      Ab dem 1. Januar 2008 ist ausschließlich die Nutzung deutscher SSEE mit einer Schlüssellänge von 2048 Bit
                      vorgesehen.
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                      Folgende Hash-Algorithmen werden unterstützt: SHA1 (160 Bit), SHA256, SHA384, SHA512, RIPEMD160.




              Herstellererklärung                      Dokumentennummer MD1                                      Seite 4 von 12




Bonn, 2. Juli 2008
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