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Amtsblatt der Bundesnetzagentur

1960         A             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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   nehmen, welche kundenindividuelle Lösungen anböten, auch durchaus AGB-Produkte an-
   bieten.

   Eine Reihe von Wettbewerbern geht von der Austauschbarkeit aus. Grundsätzlich sei es für
   jedes Unternehmen möglich, die Leistungen entsprechend zu bündeln. Letztlich gehe es nur
   um eine besondere Form von Rabatten für Großkunden. Die Produkte ließen sich auch von
   AGB-Produkten nachbilden. Häufig würden die unterschiedlichen Leistungen nach Art eines
   Baukastensystems für die Anforderungen und Bedürfnisse des Großkunden zusammenge-
   stellt. Daher sei es auch irrelevant, ob es sich um einen großen oder die Zusammenfassung
   mehrerer kleiner Verträge handele. Bei den sog. „sprachorientierten Systemlösungen“ der
   DT AG handele es sich um umetikettierte Standardprodukte, mit denen eine Regulierung
   verhindert werden solle.

   Allerdings haben auch einige regionale Wettbewerber angegeben, dass sie bundesweite
   Systemlösungen aus Anbietersicht nicht für austauschbar hielten. Insbesondere hätten sie
   – anders als die DT AG – nicht die Möglichkeit, diese mit anderen Leistungen querzusubven-
   tionieren bzw. Mischkalkulationen für Großkunden durchzuführen, die im gesamten Bundes-
   gebiet vertreten seien.

   Die DT AG ist der Auffassung, dass der Markt für sprachorientierte Systemlösungen seit Jah-
   ren aufgrund seiner Wettbewerbsintensität und Anteilsverteilung nicht regulierungsbedürftig
   sei. Nach eigenen Erkenntnissen liege der Marktanteil der T-Systems für sprachorientierte
   Systemlösungen bereits ab einem Umsatzvolumen von 100.000 Euro im Jahr unter der
   Vermutungsschwelle von [BuG] %.

   Bei den Wettbewerbern gibt es ein geteiltes Bild. Während die Hälfte von homogenen Wett-
   bewerbsbedingungen ausgeht, sieht die andere Hälfte weniger Transparenz und eine gerin-
   gere Wettbewerbsintensität bei den Systemlösungen für besonders große Endkunden.

   Dabei wurde ausgeführt, dass es sich bei den sog. Systemlösungen im Wesentlichen um
   eine Kombination aus auch in AGB-Verträgen angebotenen Leistungen handele, die kunden-
   individuell zusammengestellt würden. Diese individuelle Zusammenstellung führe aber im
   Ergebnis nicht zu einem eigenständigen Produkt im Sinne einer Individuallösung.

   Unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen wurden vor allem von solchen – teilweise regio-
   nalen – Wettbewerbern gesehen, die für solche Leistungen in hohem Maße auf Vorleistun-
   gen anderer Unternehmen angewiesen seien. Dies sei ein Nachteil gegenüber der DT AG,
   die diese Vorleistungen im Unternehmen hätte und nicht zukaufen müsse. Daher seien die
   Wettbewerbsbedingungen für die DT AG erheblich besser.

   Die Mehrzahl der Unternehmen sieht keine unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen ab
   einer bestimmten Umsatzgröße. Grundsätzlich bauten die Verträge auf Standardleistungen
   auf. Bei größeren Vertragsvolumina komme es wie in jeder Branche zu Mengenrabatten, die
   sich in speziellen Preisen, aber auch in Zusatzleistungen äußern könnten. Daraus ergäben
   sich aber keine unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen. Auch sei es grundsätzlich
   denkbar, dass der Grad an Individualisierung eines Vertrages mit dessen Gesamtvolumen
   zunehme. Daraus sei nicht automatisch zu folgern, dass die Wettbewerbsbedingungen von
   der Gesamtgröße der einzelnen Verträge abhingen. Sofern man eine Größe benennen wür-
   de, wäre dafür allenfalls eine Grenze ab mind. 3 Mio. Euro sachdienlich.

   IV.     Größenvorteile

   Mit dem regulierten Zugang zur Kupferdoppelader werden nach Auffassung der DT AG sog.
   economies of scale and scope diskriminierungsfrei an Wettbewerber weitergegeben, so dass
   diese unabhängig von ihrer Abnahmemenge von einem einheitlichen Stückpreis profitieren

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         könnten. Die notwendigen Beschaltungseinheiten könnten weitgehend bedarfsgerecht di-
         mensioniert werden, wobei die DT AG angesichts ihrer stetigen Anschlussverluste mangels
         Wiederverkaufbarkeit vorzeitige Abschreibungsaufwendungen habe, was auch für das dahin-
         terliegende Aggregationsnetz gelte. Auch die Vertriebs-, Marketing- und Billingprozesse sei-
         en so mit steigenden Stückkosten konfrontiert.

         Die Mehrzahl der Wettbewerber sieht Größenvorteile vor allem in den Bereichen Kollokation,
         kaufmännische Leistungen, dem Netzwerkmanagement sowie firmeninternen Funktionen.
         Allerdings seien ein Teil der Kosten, z.B. im Bereich der Kollokation, sprungfix. Seien die
         Kapazitäten ausgelastet, müsse neu investiert werden.

         Gerade von kleineren Teilnehmernetzbetreibern wurde angeführt, dass sich aufgrund ihrer
         geringen Größe für sie nur sehr bedingt Größenvorteile ergäben. Keine Größenvorteile wur-
         den bei dem Bezug von Vorleistungen wie dem Zugang zur TAL gesehen. Hier seien die
         Kosten linear.

         V.         Verbundvorteile

         Die DT AG führt aus, dass sie ein Vollsortimentanbieter sei. Synergieeffekte beim Angebot
         von Telekommunikationsdienstleistungen seien für alle infrastrukturbasierten Anbieter unab-
         hängig von der Größe des Unternehmens und der Infrastruktur selbstverständlich. Dies zeige
         sich auch darin, dass nahezu alle Netzbetreiber mehr als einen Telekommunikationsdienst
         anböten.

         Eine Reihe von Wettbewerbern hat angegeben, dass es für sie Verbundvorteile hauptsäch-
         lich im Bereich der innerbetrieblichen Leistungen gebe (z.B. Kundenbetreuung, Nutzung ei-
         gener Netzinfrastruktur für das Angebot von Endkundenleistungen), diese aber nicht quanti-
         fizierbar seien.

         VI.        Diversifizierung von Produkten

         Die DT AG gibt an, dass sie sämtliche Tarifmodelle anbietet. Auch dies sei eine selbstver-
         ständliche Erscheinung für alle infrastrukturbasierten Anbieter und Ausdruck eines intensiven
         Wettbewerbs, der eine gezieltere Ansprache der heterogenen Kundengruppen notwendig
         mache. Es handele sich damit um ein markt- und kein unternehmensspezifisches Problem.
         Die DT AG sei vielfach bei der Einführung von Tarifen ein Marktfolger. Das Anbieterfeld sei
         mittlerweile so unübersichtlich, dass der Wettbewerb nicht von einem oder mehreren Unter-
         nehmen durch Tarifinnovationen gesteuert werden könne, sondern polypolistisch geprägt
         sei.

         Die Mehrzahl der Wettbewerber ist der Auffassung, dass Diversifizierung wichtig sei, um un-
         terschiedlichen Kunden für ihr jeweiliges Telefonieverhalten spezielle Angebote machen zu
         können. Dabei nähmen Paketangebote, bei denen neben einem Schmalbandanschluss auch
         ein Breitbandanschluss sowie Flatrates für die Internetnutzung und Verbindungen in das na-
         tionale Festnetz enthalten sei, eine besonders wichtige Rolle ein. Kunden würden solche
         Produkte wegen der Einfachheit des Angebots, der höheren Preistransparenz und der Kos-
         tenkontrolle bevorzugen. Dies habe auch zu einem intensiveren Wettbewerb geführt. In Zu-
         kunft könnten nur noch über Pauschaltarife neue Kundensegmente erschlossen werden.

         Paketangebote und Pauschaltarife könnten auch einen Anreiz schaffen, dass der Endkunde
         seinen Bedarf vollständig bei einem Anbieter decke. Dies könnte unabhängig vom Marktan-
         teil des Unternehmens zu einer Marktabschottung sowohl auf dem betroffenen Markt als
         auch auf Drittmärkten (Breitbandanschlüsse, Telefonverbindungen) führen.



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   Es wurde auch von einer größeren Zahl von Anbietern angeführt, dass die Pauschaltarife die
   Preistransparenz im Endkundenmarkt erhöht und damit den Preiswettbewerb signifikant ver-
   schärft hätten.

   VII.    Vertriebs- und Verkaufsnetz

   Die DT AG führt aus, dass jeder Marktteilnehmer ein bestimmtes Verkaufsnetz habe, z.B.
   eigene Vertriebsstellen, indirekte Vertriebspartner, Internetauftritte oder Call-Center. Keine
   dieser Varianten sei jedoch Voraussetzung für die Etablierung am Markt. Ein hoch entwickel-
   tes Vertriebsnetz sei nicht Grundlage aller existierenden Geschäftsmodelle. Gleiches gelte
   für den Bekanntheitsgrad der Marke, dessen Relevanz für die verschiedenen Geschäftsmo-
   delle ebenfalls unterschiedlich zu gewichten sei.

   Alle Wettbewerber sind der Auffassung, dass ein Vertriebs- und Verkaufsnetz sowie ver-
   stärktes Marketing wichtig seien. Dies ergebe sich vor allem vor dem Hintergrund eines ge-
   sättigten Marktes. Im Hinblick auf Anschlussleistungen seien hoch entwickelte Vertriebs- und
   Verkaufsnetze ein extrem wichtiges Merkmal sowohl für die Neukundengewinnung als auch
   für die Bestandskundenerhaltung. Nur die direkte Kundenansprache könne den Markterfolg
   sichern. Die DT AG besitze hier mit ihrem stark ausgebauten Netz an T-Com Shops mit ge-
   schultem Fachpersonal einen deutlichen Vorteil gegenüber der Nutzung einer externen
   Händlerstruktur.

   Im Bereich der Geschäftskunden sei es häufig von entscheidender Bedeutung, einen per-
   sönlichen Ansprechpartner im Vertrieb ebenso wie in der After-Sales-Betreuung zu haben.
   Die mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung eines solchen Vertriebs- und Beratungsnet-
   zes verbundenen Kosten erschwerten die erfolgreiche Partizipation im Wettbewerb um Ge-
   schäftskunden.

   Die Marke und die Markenbindung sind als wichtig eingeschätzt worden. So ließe sich durch
   die Markenbindung die Bedeutung des Preises als Wettbewerbselement bei den überaus
   homogenen Produkten reduzieren. Nur diejenigen Wettbewerber, die ihre Marke bekannt
   gemacht und eine vertiefte Markenbindung erreicht hätten, könnten derzeit bei den An-
   schlüssen wie auch den Bündelprodukten mit Anschluss Wettbewerbsanteile gewinnen.
   Auch schaffe eine Marke Vertrauen in den jeweiligen Anbieter. Dies sei insbesondere bei
   den Anschlüssen eine wichtige Voraussetzung zum Vertrieb dieser Produkte, da die Wett-
   bewerber der DT AG hierbei Befürchtungen von Endkunden überwinden müssten, dass sich
   bei der Bereitstellung eines neuen Anschlusses durch den Wettbewerber oder bei einem
   Anschlusswechsel auf einen Wettbewerber technische Schwierigkeiten ergeben könnten.

   Es ist auch darauf hingewiesen worden, dass die DT AG gerade bei der Erstellung techni-
   scher Lösungen immer noch in der subjektiven Beurteilung von Kunden der öffentlichen
   Hand und Großkunden davon profitiere, dass sie ihren Stammsitz in Deutschland habe und
   traditionell über eine national starke Marke verfüge.

   Für regionale Anbieter mit hohen getätigten Investitionen sei die Qualität der Leistungen
   gleichwertig mit dem Bekanntheitsgrad, da das Vertriebsgebiet sehr begrenzt sei. Positive
   Imagefaktoren (preisgünstig, service- und qualitätsorientiert) und deren weit reichende öf-
   fentliche Bekanntmachung seien entscheidende Erfolgsfaktoren, insbesondere in einer
   Branche mit erklärungsbedürftigen Produkten und zunehmend fragwürdigen Akquisitionsme-
   thoden (z.B. unseriöse Telefon- und Haustürangebote).

   VIII.   Potenzieller Wettbewerb

   Die DT AG führt aus, dass mit dem regulierten Zugang zur Kupferdoppelader eine stetig
   wachsende Vorleistung für Telefonanschlüsse vorliege. Mit den ca. (konsolidiert) 60 Nach-

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         fragern der TAL sei bereits eine große Zahl von Unternehmen in den Markt eingetreten. Die
         Zahl der Kollokationen je Anschlussbereich erreiche einen Wert von bis zu [BuG] Wettbe-
         werbern. Daher sei das Angebot von Anschlüssen über den Zugang zur TAL ein starker
         Wettbewerbsmarkt, der sowohl den Zutritt weiterer Wettbewerber als auch die Expansion
         bereits eingetretener Anbieter erlaube.

         Die Mehrzahl der Wettbewerber hält es für unwahrscheinlich, dass es in nächster Zeit Markt-
         eintritte geben werde. Dies zeige sich auch daran, dass in den letzten Jahren in Deutschland
         im Anschlussbereich keine wesentlichen neuen Wettbewerber aufgetreten seien. Vielmehr
         seien seit einiger Zeit Konsolidierungen in diesem Bereich festzustellen. Für einen Marktein-
         tritt wären hohe (Anfangs-)Investitionen notwendig, z.B. für den Aufbau eines Teilnehmernet-
         zes und die Entbündelung der TAL, aber auch im Bereich des Marketings. Ob solche Investi-
         tionen für ein Unternehmen, dass neu in den Markt eintreten wolle, allerdings angesichts der
         wirtschaftlichen Lage verbunden mit den geringen Margen und den grundsätzlich bestehen-
         den Überkapazitäten anderer Anbieter ökonomisch sinnvoll darstellbar seien, sei zweifelhaft.
         Es gebe Probleme bei der Relation zwischen den Vorleistungs- und Marketingkosten einer-
         seits und den Umsätzen andererseits.

         Auch gebe es ein großes Risiko wegen der derzeitigen Entwicklung von NGA. Es sei nicht
         bekannt, welche Hauptverteiler von der DT AG zu welchem Zeitpunkt außer Betrieb genom-
         men würden. Damit würden aber die Investitionen der Wettbewerber zur Entbündelung die-
         ser Hauptverteiler wertlos und zu versunkenen Kosten. Dies stelle deshalb ein bedeutendes
         Expansionshemmnis dar.

         In diesem Zusammenhang ist auch darauf verwiesen worden, dass durch § 150 TKG bis
         zum 30.06.2008 keine Verpflichtung der DT AG zum Anschlussresale möglich sei. Daher
         bliebe den Anbietern bis dahin eine kostengünstigere Lösung zum Ausbau verwehrt.

         IX.        Behinderungsstrategien

         Die DT AG beobachte Fälle von „Coldcalling“ bei ihren Anschlusskunden. Derartige Prakti-
         ken würden auch von den Verbraucherschutzzentralen verfolgt. Einige Carrier ahndeten
         Fehlverhalten ihrer Vertriebspartner bei der Neukundengewinnung nur sehr unzureichend
         oder fühlten sich für das Verhalten der gegenüber den Endkunden agierenden Reseller nicht
         zuständig.

         Bei den Wettbewerbern wurde vor allem genannt, dass die DT AG ihre neuen Paketangebo-
         te mit einer Laufzeit von 24 Monaten gestalten würde. Eine solche Bindung der Bestands-
         kunden der DT AG sei zu lang, weil sie in dieser Zeit dem Wettbewerb entzogen seien.

         [BuG]. Auch hat ein Wettbewerber ausgeführt, dass die DT AG [BuG].

         Einige Wettbewerber sehen eine Preis-Kosten-Schere für Analoganschlüsse. Die DT AG
         biete Anschlüsse an, die unter den Preisen für die jeweiligen Vorleistungen lägen.

         Mehrere Wettbewerber haben zudem angegeben, dass Umstellungen, die Bereitstellung von
         Vorleistungen (z.B. TAL) und Entstörungen zu lange dauern würden, die DT AG auch häufi-
         ger Aufträge „vergessen“ oder „verlieren“ würde. Auch würden technische Arbeiten mangel-
         haft erbracht, Kollokationsräume nur unzureichend gewartet und Leistungen in erheblichem
         Umfang fehlerhaft abgerechnet. So werde letztlich ein Qualitätsproblem des Wettbewerbs
         suggeriert, dessen Ursprung jedoch in der mangelhaften Organisation und Ausstattung der
         carrierbezogenen Abteilungen der DT AG liege. Auf der anderen Seite würden die Service-
         einheiten für die eigenen Kunden durch die DT AG aufgestockt, um zusätzliche Dienstleis-
         tungen wie Installationsarbeiten am Samstag anbieten zu können.


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   Auch komme es zu Abwerbungsversuchen durch die DT AG während der Umstellung von
   Endkunden im Rahmen von Portierungen oder Preselectierungen. Die vertikale Integration
   der DT AG ermögliche einen Informationsaustausch zwischen Vorleistungsbereichen und
   Endkundenvertrieb.

   Es wurde ausgeführt, die DT AG würde durch Tarife, die weder den Anforderungen des TKG
   noch denen des GWB genügten, es den Wettbewerbern unmöglich machen, Bestandskun-
   den zu halten bzw. neue Kunden zu gewinnen. Ein aktuelles Beispiel sei das Geschäftskun-
   denprodukt T-VPN. Aus mehreren Ausschreibungen seien sowohl die Nutzungsstruktur von
   Geschäftskunden und kommunalen Kunden als auch das erfolgreiche DT AG T-VPN-Ange-
   bot bekannt. Der T-VPN Pauschalpreis liege dabei unter den reinen Terminierungskosten,
   die einem alternativen Wettbewerber beim zugrunde liegenden Nutzungsverhalten des End-
   kunden entstehen würde. Zudem würde die DT AG verstärkt sog. MVPNs23 anbieten, bei
   denen auch Mobilfunkdienste in das Angebot einbezogen würden. Dabei bestehe die Gefahr
   der Quersubventionierung und der Anwendung von Preisdumpingstrategien.

   X.           Technischer Fortschritt

   Die DT AG führt aus, dass der Übergang zu NGA Networks für sich alleine kein ausreichen-
   der Grund wäre, schmal- und breitbandige Anschlüsse einem gemeinsamen Markt zuzuord-
   nen. Auch in der NGA-Welt wären reine Telefonanschlüsse verfügbar, die über IP-Technik
   emuliert würden und auf der Endkundenseite die gewohnte Telefonschnittstelle enthielten.
   Soweit Kunden zusätzlich noch einen Breitbandanschluss nachfragten, werde bereits heute
   Schmal- und Breitband im Router des Endkunden zusammengeführt, so dass er sowohl sei-
   ne Telefone als auch seinen PC an diesem Gerät anschließe. Mit der Migration der PSTN-
   Telefonie auf gemanagtes Voice over NGN bleibe dies für den Kunden unverändert. Insofern
   sei der technische Fortschritt aus Kundensicht nicht relevant, sondern eine Frage der techni-
   schen Realisierung der Anbieter. Der Verlust von Anschlusskunden an Mobilfunkanbieter
   werde zwar zunehmen, aber Mobilfunkangebote blieben im Wesentlichen komplementär zu
   Festnetzangeboten, die zunehmend über ein gemeinsames Kernnetz miteinander verknüpft
   werden könnten.

   Ein Teil der Wettbewerber ist der Ansicht, dass sich der technische Fortschritt im Bereich der
   (schmalbandigen) Sprachanschlüsse nicht auswirken werde. Die Technik sei ausgereizt.
   Langfristig sei damit zu rechnen, dass der Markt für schmal- und breitbandige Anschlüsse
   zusammenwachsen werde. Mittelfristig sei damit aber nicht zu rechnen.

   Es wurde ebenfalls von mehreren Wettbewerbern vorgebracht, dass der technische Fort-
   schritt derzeit das Risiko des Markteintritts erhöhe und das Investitionsvolumen reduziere, da
   der Fortbestand der TAL-Kollokation am Hauptverteiler und des Interconnectionregimes auf-
   grund von NGN unsicher seien. Es sei nicht bekannt, wie lange die DT AG noch Hauptvertei-
   ler betreibe und wie lange der Wettbewerberzugang zu diesen möglich sei.

   Auch wurde angeführt, dass es Ziel eines All-IP-Netzes sei, Kosten in Anlagen und Betrieb
   einzusparen. Bis zur vollständigen Umstellung der Netze auf NGN müssten jedoch zunächst
   zwei weniger effiziente Netze parallel betrieben werden, nämlich das alte ISDN-Netz, wel-
   ches immer weniger effizient werde, und das neue All-IP-Netz, welches noch nicht effizient
   sei.

   Aus diesen Gründen erwarten die Wettbewerber durch den technischen Fortschritt kurz- und
   mittelfristig keine positiven Auswirkungen für den Wettbewerb.




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        Mobile Virtual Private Networks.

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         XI.        Art und Umfang möglicher Wettbewerbsprobleme

         Die DT AG geht davon aus, dass der vorliegende Markt in Deutschland nicht mehr regulie-
         rungsbedürftig ist, weil die von der EU-Kommission angeführten Begründungen in Deutsch-
         land aus den folgenden Gründen nicht mehr zutreffen würden:

         1. Telefonanschlüsse stellten einen schrumpfenden Markt dar und würden zunehmend durch
         Kabeltelefonie, Mobilfunk und VoIP zurückgedrängt. Die Vorleistungsregulierung beschränke
         sich nicht auf die TAL. Auch die Auflage von Bitstromverpflichtungen sowie der Betreiber
         (vor)auswahl und dem entsprechenden Angebot von Interconnection-Verbindungsleistungen
         würden die DT AG in ihrer Handlungsfreiheit einschränken.

         2. Die EU-Kommission argumentiere, dass der TAL-Zugang hohe und dauerhafte Marktein-
         trittsbarrieren im Endkundenmarkt für Telefonanschlüsse nicht aufheben könne, da die Ver-
         wendung des TAL-Zugangs Zeit und beträchtliche Investitionen benötige, von denen ein
         Großteil versunkene Kosten seien. Außerdem würden Wettbewerber grundsätzlich keinen
         TAL-Zugang nehmen, um darauf nur einen Telefonanschluss zu realisieren, sondern die TAL
         werde für Breitbandangebote genutzt. In Deutschland würden aber TAL-basierte Wettbewer-
         ber ihren Kunden auf jeden Fall Telefondienste anbieten sowie optional auch Breitband-
         dienste und nicht umgekehrt. Somit sei die TAL gerade auch für Schmalbandanschlüsse die
         relevante Vorleistung. Die bestehenden TAL-Kollokationen der Wettbewerber böten derzeit
         eine Abdeckung von [BuG] % der Bevölkerung an. Unter Beachtung unternehmensrechtli-
         cher Verbundenheiten gebe es derzeit ca. 60 TAL-Nachfrager.

         3. Das Angebot von Breitbandanschlüssen über Kabel sei im 1. Halbjahr 2007 auf 810.000
         Anschlüsse gestiegen, wobei davon auszugehen sei, dass der überwiegende Teil auch für
         Telefonie genutzt werde. Zusammen mit den TAL-Zugängen sei eine hohe kontinuierliche
         Marktanteilsverschiebung gegeben, die zur Feststellung einer Tendenz zu wirksamen Wett-
         bewerb hinreichend sei.

         4. Bezogen auf die Endkundenmärkte für Telefonverbindungen halte die EU-Kommission
         das allgemeine Wettbewerbsrecht für ausreichend. Sie bleibe aber die Aussage schuldig,
         warum dies nicht ebenso für den Endkundenmarkt für Telefonanschlüsse gelte. Angesichts
         der fortgesetzten Berücksichtigung des Preisabstands zwischen Vorleistungs- und Endkun-
         denebene bei der Genehmigung von TAL-Entgelten sei die DT AG bereits durch die Vorleis-
         tungsregulierung an der Einführung von Verdrängungspreisen ausreichend gehindert, so
         dass eine sektorspezifische Eingriffsbefugnis nicht berechtigt sei.

         Daher müsse nach Auffassung der DT AG die Bundesnetzagentur der letztlich auch EU-weit
         unvermeidlichen Aufhebung der Doppelregulierung auf Wholesale- und Retailebene vorgrei-
         fen.

         Als wichtigste Wettbewerbsprobleme werden von den Wettbewerbern missbräuchliche Preis-
         setzung, die Vertragslaufzeiten von Paketangeboten der DT AG sowie die Übertragung der
         beträchtlichen Marktmacht auf weitere Märkte gesehen. Solche Wettbewerbsprobleme wä-
         ren ohne Regulierung intensiver.

         Bei der Preissetzung werden insbesondere Dumpingstrategien der DT AG angeführt, die
         diese zur Verdrängung von Wettbewerbern teils heute schon nutze. Dazu gehörten Preis-
         Kosten-Scheren im Bereich der analogen Anschlüsse, da die Entgelte für den TAL-Zugang
         derzeit zu hoch lägen, aber auch Dumpingpreise bei Paketangeboten bzw. bei den T-VPN-
         Verträgen. Ferner würde die DT AG durch Business Flat Angebote auch bei Geschäftskun-
         den durch entsprechende Pauschaltarife und damit verbundene Dumpingstrategien die Wett-
         bewerber systematisch behindern, da diese nicht über ein entsprechendes Vorleistungspro-
         dukt verfügten und die Leistung daher nicht nachbildbar sei.


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   Solche Preisstrategien würden – ebenso wie die Umstellung der Bestandskunden der DT AG
   auf Verträge mit einer 24monatigen Laufzeit – von der DT AG dazu verwendet, ihre Markt-
   macht auf benachbarten Endkundenmärkten zu festigen bzw. auch in solche Bereiche aus-
   zudehnen, in denen es derzeit wirksamen Wettbewerb gebe. Ohne Regulierung sei daher
   auch eine Re-Monopolisierung benachbarter Endkundenmärkte zu befürchten.

   Bereits der Verzicht auf die Ex-ante-Regulierung im Bereich der Endkundenmärkte habe ge-
   zeigt, dass das marktbeherrschende Unternehmen die vergrößerten Freiheitsgrade der Ent-
   geltgestaltung dafür nutze, beginnend in wettbewerbsintensiveren Bereichen und gestützt
   auf die Erträge aus nicht wettbewerblichen Bereichen (z.B. die noch erheblichen Einnahmen
   aus analogen Anschlüssen) wettbewerbsverdrängende Niedrigpreisstrategien zu verfolgen.




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                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1967

         E.         Nationale Konsultation

         [leer]




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                    – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          |
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   F.       Einvernehmen des Bundeskartellamtes gemäß § 123 Abs. 1 TKG

   [leer]




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                             – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1969

         G.         Europäisches Konsolidierungsverfahren

         [leer]




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