abl-16

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018

/ 348
PDF herunterladen
Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2260                   A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          |
                                                                                                                 16 2008
Mitteilung Nr. 461/2008
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 01.08.2008 auf Grund des
Antrages der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
   1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
      den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
      Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
      sam.
   3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.
   4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
      unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte
      inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte
      sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte,
      die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder
      gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die
      Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzule-
      gen.
   6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
      zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
      gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
      den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




                                                                                                               Bonn, 27. August 2008
320

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

     |
16 2008                 A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                            – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2261




Bonn, 27. August 2008
321

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2262   A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
           – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          |
                                                                                     16 2008




                                                                                   Bonn, 27. August 2008
322

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

     |
16 2008                 A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                            – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2263




Bonn, 27. August 2008
323

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2264                   A               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                       – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          |
                                                                                                                 16 2008
Mitteilung Nr. 462/2008
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 16.06.2008 auf Grund
des Antrages der Gemeinde Trappenkamp Gemeindewerke
Trappenkamp
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
   1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
      den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
      Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
      sam.
   3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.
   4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
      unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte
      inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte
      sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte,
      die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder
      gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die
      Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzule-
      gen.
   6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
      zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
      gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
      den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




                                                                                                               Bonn, 27. August 2008
324

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

     |
16 2008                 A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                            – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2265




Bonn, 27. August 2008
325

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2266   A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
           – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          |
                                                                                     16 2008




                                                                                   Bonn, 27. August 2008
326

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

     |
16 2008                   A             für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                                        – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2267
Mitteilung Nr. 463/2008
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 19.06.2008 auf Grund des Antra-
ges der Energieversorgung Apolda GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
   1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
      den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
      Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
   2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
      sam.
   3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.
   4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
   5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
      unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte
      inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte
      sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte,
      die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder
      gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die
      Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzule-
      gen.
   6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
      zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
      zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
      gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
      den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.




Bonn, 27. August 2008
327

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

2268   A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
           – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –          |
                                                                                     16 2008




                                                                                   Bonn, 27. August 2008
328

Amtsblatt der Bundesnetzagentur

     |
16 2008                 A   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                            – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   2269




Bonn, 27. August 2008
329

Zur nächsten Seite