abl-16
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2260 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2008
Mitteilung Nr. 461/2008
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Niedersachsen vom 01.08.2008 auf Grund des
Antrages der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
sam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte
inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte
sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte,
die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die
Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzule-
gen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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16 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2261
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2262 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2008
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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16 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2263
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2264 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2008
Mitteilung Nr. 462/2008
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Schleswig-Holstein vom 16.06.2008 auf Grund
des Antrages der Gemeinde Trappenkamp Gemeindewerke
Trappenkamp
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
sam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte
inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte
sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte,
die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die
Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzule-
gen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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16 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2265
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2266 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2008
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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16 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2267
Mitteilung Nr. 463/2008
EnWG § 23a;
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulie-
rungsbehörde Thüringen vom 19.06.2008 auf Grund des Antra-
ges der Energieversorgung Apolda GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang wer-
den gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im
Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirk-
sam.
3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.
4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur
unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte
inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte
sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte,
die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die
Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzule-
gen.
6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungs-
zeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor
zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/oder
gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten-
den Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
Bonn, 27. August 2008
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
2268 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – |
16 2008
Bonn, 27. August 2008
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16 2008 A für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
– Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2269
Bonn, 27. August 2008